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Es ist musthabb, die Türen des Hauses nachts zu schließen

           

Es ist musthabb, die Türen des Hauses nachts zu schließen

 

Frage (Nr. 127141):

 

Ist dieser Hadīth sahīh: „Zur Zeit des Sonnenuntergangs sagen wir Bismillah und schließen die Fenster, sodass die Jinn nicht eintreten können“?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es wurde in einem sahīh Bericht überliefert, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) uns befahl, nachts, wenn die Nacht beginnt und vor dem Schlafengehen die Türen zu schließen und den Namen Allāhs zu erwähnen. Das ist so, damit der Muslim sein Haus und seine Familie vor dem Eintreten schlimmer Teufel beschützen kann, sowohl von den Menschen als auch von den Jinn, und vor schädlichen Tieren oder Insekten.

 

Es wurde von Jābir ibn `Abd-Allāh (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn die Nacht ihre Flügel ausspannt – oder wenn der Abend kommt – behaltet eure Kinder drinnen, denn die Teufel kommen zu der Zeit heraus. Wenn dann ein Teil der Nacht vergangen ist, lasst sie gehen. Und schließt die Türen und erwähnt den Namen Allāhs, denn der Schaytān öffnet keine verschlossene Tür. Und bindet die Wasserschläuche fest und erwähnt den Namen Allāhs und bedeckt eure Gefäße und erwähnt den Namen Allāhs, selbst wenn ihr nur etwas auf sie legt, und löscht eure Lampen.“ (al-Bukhāri #3280; Muslim #2012)

 

Eine von Muslim überlieferte Version besagt: „Bedeckt die Gefäße, bindet die Wasserschläuche fest, schließt die Türen und löscht die Lampen aus, denn der Schaytān öffnet keine Wasserschläuche oder Türen oder deckt Gefäße auf.“

 

Imām al-Nawawi erfasste dies in einem Kapitel mit dem Titel: Kapitel über den Befehl, Gefäße zu bedecken, Wasserschläuche festzubinden, Türen zu schließen und den Namen Allāhs darüber zu erwähnen und Lampen und Feuer zu löschen, wenn man Schlafen geht, und Kinder und Vieh nach Sonnenuntergang drinnen zu behalten.

 

Muslim (#2013) berichtete im selben Kapitel, dass Jābir ibn `Abd-Allāh (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Lasst eure Tiere und Kinder nicht herausgehen, wenn die Sonne untergegangen ist, bis der erste Teil der Nacht vorüber ist, denn die Teufel kommen heraus, wenn die Sonne untergeht, bis der erste Teil der Nacht vorüber ist.“

 

Ibn Hibbān berichtete Folgendes in seinem Sahīh (4/90): „Bindet eure Wasserschläuche fest und schließt eure Türen, wenn ihr nachts ins Bett geht, und bedeckt Essen und Getränke, denn der Schaytān kommt und wenn er die Tür nicht verschlossen findet, wird er eintreten, und wenn er den Wasserschlauch nicht festgebunden findet, wird er daraus trinken, und wenn er die Tür verschlossen findet und den Wasserschlauch festgebunden, dann öffnet er den Wasserschlauch und die Tür nicht. Wenn einer von euch nichts findet, womit er sein Gefäß, in dem sich ein Getränk befindet, bedecken kann, dann soll er einen Stock darüber legen.“

 

Imām ibn `Abd al-Barr (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dieser Hadīth enthält den Befehl, die Türen des Hauses nachts zu schließen. Das ist eine Handlung der Sunnah, durch die die Menschen vor den Teufeln der Menschen und der Jinn beschützt werden. Die Worte „der Schaytān öffnet keine verschlossene Tür und er bindet keinen Wasserschlauch los“ informieren über den Segen Allāhs, erhaben ist Er und gepriesen, für Seine menschlichen Diener, denn dem Schaytān wurde nicht die Macht gegeben, eine Tür zu öffnen oder einen Wasserschlauch zu öffnen oder ein Gefäß aufzudecken. Diese Dinge sind ihm untersagt worden, obwohl ihm die Macht verliehen wurde, Dinge zu tun, die weitaus schwieriger sind als dies, wie z. B. das Benutzen von Wegen, die der Mensch nicht benutzen kann.“ (al-Istidhkār, 8/363)

 

Al-Hāfiz ibn Hajar (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Ibn Daqīq al-`Id sagte: In dem Befehl, die Türen zu schließen, liegt sowohl religiöser als auch weltlicher Nutzen, welcher Leben und Vermögen vor Übeltätern schützt und insbesondere vor den Teufeln.

 

Die Worte „der Schaytān öffnet keine verschlossene Tür“ weisen darauf hin, dass der Befehl, die Türen zu schließen, dem Zweck dient, den Schaytān davon abzuhalten, sich unter die Menschen zu mischen. Der Grund ist etwas, das durch Offenbarung bekannt wird. Der bestimmte Artikel bezieht sich auf die Art und nicht auf ein spezifisches Individuum.“ (Fath al-Bāri, 11/87)

 

Er sagte auch (möge Allāh ihm barmherzig sein): „Al-Qurtubi sagte: Alle Befehle in dieser Angelegenheit zielen darauf ab, dem Interesse des Menschen zu dienen, und sie sind als Empfehlungen zu verstehen, insbesondere in Bezug auf denjenigen, der es mit der Absicht tut, der Anweisung zu folgen.

 

Ibn al-`Arabi sagte: Einige Leute glauben, dass der Befehl, die Türen zu schließen, allgemein ist und auf alle Zeiten anwendbar, doch das ist nicht der Fall. Vielmehr ist es auf die Nacht beschränkt. Es ist, als ob die Nacht in diesem Fall ausgewählt wurde, weil der Tag üblicherweise der Zeitraum ist, in dem die Menschen wach sind, anders als in der Nacht. Das Ganze hängt mit dem Schaytān zusammen, denn er ist derjenige, der die Maus das Haus niederbrennen lässt.“ (Fath al-Bāri, 6/356-357)

 

Al-Khatīb al-Scharbīni al-Schāfi`i (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn die Nacht anbricht, ist es Sunnah, die Gefäße zu bedecken und sei es auch nur mit einem Stock, die Wasserschläuche festzubinden und die Türen zu schließen, den Namen Allāhs in allen drei Fällen erwähnend, und die Kinder und das Vieh während des ersten Teils der Nacht drinnen zu behalten, und die Lampen zu löschen, wenn man schlafen geht.“ (Mughni al-Muhtāj, 1/31)

 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn man schlafen geht, sollte man die Tür schließen.“ (Scharh Riyādh al-Sālihīn)

 

Siehe auch in der Antwort auf Frage #125922.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

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