Eine christliche Frau ist nahe daran, Muslima zu werden und sie ist mit einem Muslim verheiratet, der nicht betet. Wie lautet das Urteil bezüglich ihrer Ehe?
Frage (Nr. 115985):
Es gibt eine christliche Frau in Kanada, die mit einem muslimischen Mann verheiratet ist. Sie ist sehr interessiert am Islam und sie hat bereits eine Menge gelernt. Eines Tages wollte sie den Islam annehmen, doch sie ist frustriert, da sie sieht, wie achtlos ihr Ehemann hinsichtlich des Gebets ist. Die Angelegenheit ist so schlimm, dass er vor einigen Monaten komplett damit aufhörte, bis jetzt. Nachdem er seinen Job verlor, blieb er zu Hause und seine Frau ist diejenige, die arbeitet und für die Haushaltskosten aufkommt. Er sitzt nur am Computer, chattet mit Frauen und sieht sich liederliche Filme an. Seine Frau hat dies alles anhand von Spy Programmen herausgefunden. Welchen Rat können wir ihnen geben? Bitte berücksichtigt, dass die Gelehrten unterschiedlicher Ansicht darüber sind, ob jemand, der nicht betet, ein Kāfir ist oder nicht. Ich hoffe, dass ihr die Angelegenheit gemäß beider Ansichten erklären könnt.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Die Gelehrten sind sich einstimmig einig, dass derjenige, der nicht betet, weil er die Pflicht des Gebets verneint, ein Kāfir ist, der dazu verdammt ist, ewig im Feuer der Hölle zu verbleiben, falls er in diesem Zustand stirbt. Doch sie sind sich uneinig hinsichtlich desjenigen, der das Gebet unterlässt – nicht weil er dessen Pflicht leugnet, sondern weil er faul und nachlässig ist. Die Mehrheit von ihnen sagte, dass er aufgefordert werden sollte zu bereuen, und wenn er bereut ist alles in Ordnung, andernfalls muss er als Strafe (Hadd) hingerichtet werden. Andere sagten, dass er zu einer Disziplinarstrafe (Ta`zīr) verurteilt und solange eingesperrt werden sollte, bis er mit dem Gebet beginnt. Es gibt drei Meinung zu dieser Angelegenheit:
1. Derjenige, der nicht betet, ist ein Kāfir, ohne Unterschied zwischen demjenigen, der die Pflicht des Gebets abstreitet, und demjenigen, der faul ist. Dies ist die Ansicht der Sahābah und es ist keine Meinungsverschiedenheit unter ihnen bekannt. Zu denen, die diese Ansicht vertreten, gehören Imām Ahmad (möge Allah ihm barmherzig sein), gemäß der korrekteren der beiden von ihm überlieferten Meinungen, ibn al-Mubārak, Ishāq ibn Rāhawayh und Mansūr al-Faqīh von den Schāfi`is. Es wurde außerdem von Abu-l-Tayyib ibn Salamah von den Schāfi`is berichtet.
2. Derjenige, der nicht betet, weil er faul und nachlässig ist, und nicht, weil er die Pflicht des Gebets abstreitet, gehört zu den Übeltätern der Muslime, doch er ist kein Kāfir. Er sollte aufgefordert werden zu bereuen – wobei sie hinsichtlich des Zeitraums, der dafür vorgesehen werden sollte, uneinig waren. Wenn er bereut, ist alles in Ordnung, ansonsten muss er als Bestrafung (Hadd) hingerichtet werden. Wie der verheiratete Unzuchttreibende, doch er sollte mit dem Schwert hingerichtet werden. Dies ist die Ansicht von Mālik und seinen Gefährten und es ist die Meinung von al-Schāfi`i und den meisten seiner Gefährten.
Die Ansicht, dass so jemand zur Bestrafung (Hadd) exekutiert werden sollte, ist Gegenstand weiterer Diskussion. Wir haben den Fehler dieser Meinung in der Antwort zu Frage Nr. 6035 erläutert.
3. Derjenige, der absichtlich nicht betet, weil er faul und nachlässig ist, obwohl er bestätigt, dass das Gebet obligatorisch ist, ist kein Kāfir und er sollte nicht hingerichtet werden, vielmehr sollte eine Disziplinarmaßnahme (Ta`zīr) vollzogen und er sollte inhaftiert werden, bis er mit dem Gebet beginnt.
Dies ist die Ansicht von Imām Abu Hanīfah (möge Allah ihm barmherzig sein) und seinen Gefährten sowie einigen der Leute von Kufah, Sufyān al-Thauri und von al-Mazani, dem Gefährten von al-Schāfi`i, doch es ist die schwächste der Meinungen.
Viele Praxisregeln basieren auf der Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Beurteilung desjenigen, der nicht betet, wie z. B.: ob er erben oder beerben darf, ob er gewaschen und auf einem muslimischen Friedhof begraben werden darf, ob das Totengebet für ihn verrichtet wird, das Urteil über das von ihm geschlachtete oder gejagte Fleisch, ob seine Ehe bestehen bleibt und weitere Rechtssprüche.
Für diejenigen, die sagen, dass derjenige, der nicht betet, ein Kāfir ist – auch wenn er nicht die Verpflichtung zum Gebet abstreitet – gelten alle Regeln für Apostaten bei ihm. Daher darf er nicht erben oder beerben, er darf nicht gewaschen werden (nachdem er starb), er darf nicht auf einem muslimischen Friedhof begraben werden, das Totengebet darf nicht für ihn verrichtet werden, das von ihm geschlachtete Fleisch ist nicht halāl und sein Ehevertrag wird ungültig.
Für diejenigen, die sagen, dass er kein Kāfir ist, sind die oben genannten Regeln nicht bei ihm anzuwenden, sondern er wird als Übeltäter unter den Muslimen betrachtet und als jemand, der eine schwere Sünde begeht, doch die Mehrheit von ihnen sagt, dass er zur Reue aufgefordert werden sollte. Betet er dann nicht, dann sollte er zur Strafe (Hadd) hingerichtet werden. Ähnlich – nach ihrer Ansicht – wird sein Ehevertrag mit einer christlichen oder jüdischen Frau als gültig betrachtet und ist ein Ehevertrag zwischen einem muslimischen Mann und einer Frau von den Leuten der Schrift.
Die korrektere dieser beiden Meinungen ist die erste, aufgrund der offensichtlichen Bedeutung der Beweise aus Qur`ān und Sunnah und aufgrund des Konsens der Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) zu dieser Angelegenheit.
Dies ist es, was in den Fatwas der Scheikhs wie Muhammad ibn Ibrāhīm, `Abd al-`Azīz ibn Bāz, Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn, den Gelehrten des Beständigen Komitees und anderen bestätigt wurde, trotz der Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Hadd-Strafe, von der angenommen wird, dass derjenige, der nicht betet, sie verdient.
Darauf basierend: Der Ehevertrag zwischen diesem Mann und dieser Frau ist ein Ehevertrag zwischen einem Apostaten und einer christlichen Frau – solange sie immer noch ihrer Religion folgt – und ihre Situation ist weniger bedrohlich als die seine, denn sie ist eine Frau von den Leute der Schrift, wohingegen er von seiner Religion abgefallen ist.
Siehe auch die Antworten zu den Fragen Nr. 2182, 5208, 33007 und 10094.
Zweitens:
Bezüglich der Frau, über die gefragt wurde: Falls sie Muslima geworden ist, so ist es ihr nicht erlaubt, bei einem Mann zu bleiben, der nicht betet. Das Urteil dazu wurde oben detailliert dargelegt.
Doch wenn sie immer noch eine Ungläubige ist, dann gibt es keine Rechtssprüche, die ihre Heirat mit ihm behandeln, denn sie sind beide keine Muslime. Keiner von beiden ist Muslim, so dass die Regeln der Scharī`ah auf ihre Ehe nicht zutreffen.
Wir raten ihr, diesen Mann zu verlassen und einen richtigen Muslim zu heiraten. Denn da er nicht betet, wird er nicht als Muslim betrachtet, und das Übel und die Sünden, die er verübt, sind nicht Teil des Verhaltens eines Muslims. Außerdem, wie wir aus der Fragestellung entnehmen, fehlen ihm anständiges Benehmen und Verhalten, da er damit einverstanden ist, dass seine Frau arbeiten geht und die Last des Lebensunterhalts trägt, während er zu Hause sitzt. Bei Allah, seine Einstellung wäre falsch, selbst wenn er zu Hause bleiben und Qur`ān lesen und beten würde, während seine Frau arbeiten geht und ihn aushält. Was also sollen wir über ihn sagen, wo er doch zu Hause bleibt und Sünden und Übeltaten begeht?
Was wir zu seiner Frau sagen, ist Folgendes: Oh Dienerin Allahs, schau nicht auf die Religion, indem du ihre Anhänger oder einen von ihnen betrachtest, sondern schau auf die in ihr liegende Wahrheit, Güte, Aufrichtigkeit und Rechtschaffenheit. Was die Menschen anbelangt, wenn dein Ehemann so ist, wie du ihn beschreibst, so gibt es unter den Muslimen andere, die an der Etikette der Religion, ihren Regeln, Sitten und Umgangsformen festhalten. Es gibt immer noch Menschen, sowohl unter den Muslimen als auch unter den Nicht-Muslimen, die aufrichtig, rechtschaffen und anständig sind und es gibt einige, die nicht so sind. Doch das Verhalten des Muslims, wenn er seiner Religion richtig folgt, ist edler, rechtschaffener und reiner als das der anderen. Denk darüber nach und du wirst erkennen, dass dies die Wahrheit ist. Bedenke, dass die meisten der dich umgebenden Muslime sich in weltliche Ziele und Begierden vertiefen und sie handeln entgegen den Regeln ihrer Religion, welche den Aufenthalt in den Ländern der Kuffār mit dem Zweck, weltliche Ziele zu erreichen, verbietet – was für eine Verhaltensweise erwartest du also von ihnen? Sehr wenige von ihnen halten sich an die Vorschriften ihrer Religion oder sie leben dort aus einem Grund, der es erlaubt macht.
Oh Dienerin Allahs, eile dich und zögere nicht, lass nicht Menschen und ihr Benehmen eine Barriere zwischen dir und dem Licht deines Herrn sein. Jede Seele ist ein Versprechen für das, was sie verdient hat und die Menschen werden am Tag der Auferstehung zur Rechenschaft gezogen, einer nach dem anderen, und keine Seele wird die Last einer anderen tragen. Jede bekommt das, was sie verdient, Gutes oder Schlechtes. Komm daher zu dem Licht, welches zu gesehen hast, und hüte dich vor dem Zögern, damit die Dunkelheit dich nicht überwältigt und das Licht der Rechtleitung erlischt.
Wenn es etwas gibt, das dich vom Licht abhält, dann entferne es aus deinen Augen, egal, was es ist, und eile zu deinem Herrn auf Seinem geraden Pfad.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A