Islam Fragen & Antworten

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Sie bittet ihn um Scheidung, falls er eine zweite Ehefrau heiraten sollte

Sie bittet ihn um Scheidung, falls er eine zweite Ehefrau heiraten sollte 

Frage (Nr. 452):  

Meine Frau und ich haben über eine zweite Ehefrau diskutiert und sie sagt, dass sie sich von mir scheiden lässt, wenn ich noch einmal heiraten sollte. Wir haben einen islamischen Vertrag und es gibt keine Vereinbarung, dass es mir verboten ist, eine zweite Frau zu nehmen. Meine Frage lautet daher: Ist es ihr erlaubt, mir dies zu verweigern? Und macht sie für mich nicht das, was halāl ist, zu harām? Meine Frau ist eine gute Muslima inschaAllah und sie wird eine Antwort mit Beweisen respektieren. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Wenn ein Mann physisch und finanziell in der Lage ist, eine zweite Frau zu heiraten, er beide Ehefrauen auf gerechte Art und Weise behandeln kann und er eine zweite Frau möchte, dann ist ihm dies aus Sicht des Islams erlaubt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): “… dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. …“ (4:3). 

Und dies war die Praxis des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), doch abgesehen vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ist es niemandem erlaubt, mehr als vier Ehefrauen zu haben. 

Es ist bekannt, dass Frauen von Natur aus eifersüchtig sind und es ablehnen, ihren Ehemann mit anderen Frauen zu teilen. Die Frauen können nicht für ihre Eifersucht verurteilt werden, denn diese existierte bei den besten der rechtschaffenen Frauen, den Sahābīyyāt, und sogar bei den Müttern der Gläubigen (den Ehefrauen des Propheten [Allahs Frieden und Segen seien auf ihm]). Doch sollte die Eifersucht die Frauen nicht dazu bringen, dass sie das, was Allah vorgeschrieben hat, beanstanden, und sie sollten nicht versuchen, es zu verhindern; eine Frau sollte es ihrem Mann erlauben, eine andere Frau zu heiraten, denn dies ist eine Art der Unterstützung in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit. Gemäß einem authentischen Hadīth sagte der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) : „Wer den Bedürfnissen seines Bruder Aufmerksamkeit schenkt, dem wird Allah Aufmerksamkeit für seine Bedürfnisse schenken.“ 

Das Einverständnis der ersten Ehefrau ist keine Bedingung für den Mann, um eine andere Frau heiraten zu dürfen. Der Beständige Komitee für die Ausgabe von Fatwas wurde über diese Angelegenheit befragt und antwortete wie folgt:  

„Falls er eine zweite Ehefrau haben möchte, ist es für den Ehemann nicht verpflichtend, das Einverständnis seiner ersten Frau einzuholen, jedoch gehört es zum guten Benehmen und zum Anstand, mit ihr auf eine Art umzugehen, durch die die Unannehmlichkeit, die Frauen in solchen Situationen natürlich empfinden, möglichst gering gehalten wird. Dies erfolgt durch ein freundliches Verhalten ihr gegenüber, durch eine behutsame und liebenswürdige Sprechweise und durch Geschenke jeder Art, um ihre Akzeptanz der Situation zu erlangen.“ 

Bezüglich der Bitte um Scheidung im Falle einer Zweitheirat lässt sich sagen, dass dies ein Fehler ist. Allerdings sollten die beiden ihre Situation überprüfen und falls sie wirklich nicht damit zurechtkommt, mit einer anderen Frau zu leben, dann sollte sie ihren Mann um Khula` bitten (eine Art der Scheidung, die von der Frau ausgeht, wobei sie auf die Mahr verzichtet). Falls sie damit zurechtkommt mit einer zweiten Ehefrau zu leben, es sie aber verletzt, dann sollte sie geduldig sein und Allah Wohlgefallen erstreben. Thaubān (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs ( Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Für jede Frau, die ihren Ehemann ohne Grund um Scheidung bittet, ist der Duft des Paradieses verboten.“ (Abu Dawud und andere; von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] als sahīh klassifiziert). 

Wenn sie die Situation mit Geduld erträgt, dann wird Allah es ihr leichter machen, ihr ihre Brust weiten (d. h. ihr Frieden und Ruhe garantieren) und es ihr mit etwas Gutem vergelten. Der Ehemann muss ihr ebenfalls helfen, indem er sie freundlich behandelt, geduldig mit ihrer Eifersucht umgeht und ihre Fehler übersieht.  Und Allah ist die Quelle der Hilfe. 

Scheikh ‘Abd-Allāh al-Haydari


Die Zeit zwischen Ehevertrag und der Bekanntgabe des Vollzugs der Ehe

Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde? 

Frage (Nr. 74321): 

Soweit ich verstanden habe, gibt es nach der Nikāh keine Beschränkungen zwischen Mann und Frau, selbst wenn die Ehe noch nicht vollzogen wurde. Was ist mit der Behauptung, man solle dem Weg des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) folgen, indem Mann und Frau sich nicht alleine treffen, so wie er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich nicht mit `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) traf, bis sie ihre Ehe einige Jahre nach der Nikāh vollzogen? Wenn also der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich während der Zeit zwischen Nikāh und dem Vollzug der Ehe nicht mit ihr allein traf, wie lautet dann der Dalīl, auf den die Gelehrten ihr Urteil stützen, welches es dem Mann und der Frau erlaubt, sich nach der Nikāh und vor dem Vollzug der Ehe zu treffen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Der Mann bleibt für die Frau ein Fremder und es ist ihm nicht erlaubt, sie anzusehen, ihre Hand zu schütteln oder mit ihr allein zu sein. Wenn er sie heiraten möchte, dann sollte er ihr einen Antrag machen – in diesem Fall wird es ihm erlaubt, sie anzusehen, aber nicht, ihre Hand zu schütteln oder mit ihr allein zu sein. Wenn ihre Familie zustimmt und sie ihm in die Ehe gibt, dann wird er ihr Ehemann und sie seine Ehefrau und dann ist es ihm gestattet, mit ihr alles zu tun – er darf sie ansehen, mit ihr allein sein, sie berühren, ihre Hand ergreifen und mit ihr intim sein, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen …“ (23:5-6). 

Die Ehe ist gültig, sobald der Ehevertrag geschlossen wurde. Stirbt einer der Ehegatten, nachdem der Vertrag geschlossen wurde, erbt der andere von ihm oder ihr, selbst wenn dies vor dem Vollzug der Ehe geschieht. 

Dies ist der Beweis, der von den Gelehrten zu dieser Angelegenheit angeführt wurde. 

Es ist jedoch unter den Leuten üblich geworden, den Ehevertrag separat von dem Vollzug der Ehe bekannt zu geben, nicht weil der Vollzug nach dem Ehevertrag harām ist, sondern vielmehr, weil vielleicht die Umstände des Ehemannes es ihm nicht erlauben, seine Frau in das eheliche Heim zu holen, sodass es etwas gibt, das als „Hochzeitsnacht“ bekannt wurde. Ist dies der Fall, dann sollte der Mann die Ehe mit seiner Frau erst dann vollziehen, wenn die Eheschließung bekannt gemacht wurde, denn wenn er die Ehe vorher mit ihr vollzieht, kann dies ernsthafte Probleme für beide verursachen. Er könnte sich von ihr scheiden oder sterben und sie könnte eine Jungfrau sein, die dann ihre Jungfräulichkeit verliert, und sie könnte schwanger werden, sodass sie Verdächtigungen ausgesetzt ist und sie wie auch ihre Familie könnte ständiger Gegenstand von Klatsch und Tratsch bleiben. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 52806. 

Was die Aussage des Fragestellers anbelangt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während der Zeitspanne zwischen dem Ehevertrag und dem Vollzug der Ehe nicht mit `Ā’ischah allein war, so ist die bloße Spekulation. Wie kann er sich dessen sicher sein? Diese Zeitspanne dauerte drei Jahre an und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte zweimal am Tag zu Abu Bakrs Haus zu gehen, am Morgen und am Abend, wie in Sahīh al-Bukhāri (#476) bewiesen wird. 

Wer kann also behaupten, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während dieser Zeit nie mit `Ā’ischah allein war?

Wie auch immer, es kann sein, dass es stimmt, doch bedeutet dies nicht, dass es harām ist, denn es ist basierend auf einem Beweis aus dem Qur’ān bewiesen, dass es gestattet ist, wie oben angeführt wurde. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A