Islam Fragen & Antworten

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Das Erwachsensein ist eine Voraussetzung dafür, Zeuge einer Eheschließung zu sein

Das Erwachsensein ist eine Voraussetzung dafür, Zeuge einer Eheschließung zu sein 

Frage (Nr. 113868): 

Können Kinder als Zeugen für einen mündlichen Ehevertrag herangezogen werden? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Damit ein Ehevertrag gültig ist, ist es erforderlich, dass er von zwei Muslimen mit gutem Charakter bezeugt wird, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es gibt keine Heirat ohne Wali (Vormund) und zwei Zeugen von gutem Charakter.“ (al-Bayhaqi aus dem Hadīth von `Imrān und `Ā’ischah; von al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #7557 als sahīh klassifiziert). 

Hinsichtlich der Zeugen ist es vorgeschrieben, dass sie männlich sein müssen, erwachsen und von gesundem Verstand. Das Zeugnis eines Kindes, einer Frau oder eines geistig Kranken ist nicht gültig. 

Es heißt in Scharh Muntaha-l-Irādāt (2/648): „Der Ehevertrag kann nicht geschlossen werden außer mit dem Zeugnis von zwei männlichen Erwachsenen mit gesundem Verstand, die in der Lage sind zu sprechen und zu hören, Muslime – selbst wenn die Ehefrau ein Dhimmi ist (Jude oder Christ, unter muslimischer Herrschaft lebend) – und von gutem Charakter, selbst wenn das nur äußerlich ist.“ 

Es heißt in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (41/296): „Die Hanafis, Mālikis, Schāfi`is und Hanbalis vertreten die Ansicht, dass die zwei Zeugen der Heirat mukallaf sein müssen, d. h. Erwachsene mit gesundem Verstand. Das Zeugnis einer geisteskranken Person ist nicht akzeptabel, gemäß dem Konsens der Gelehrten. Und ein Kind kann kein Zeuge sein, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Bringt zwei Zeugen von euren Männern“, daher gehören Kinder nicht zu denen, die Zeugnis ablegen können.“ 

Die Anwesenheit von Zeugen ist eine der Bedingungen, damit die Eheschließung gültig ist, unabhängig davon, ob der Ehevertrag mündlich oder schriftlich abgelegt wird, falls der Ehemann oder der Wali nicht in der Lage ist zu sprechen. 

Darauf basierend können Kinder nicht Zeugen für einen Ehevertrag sein. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Sie ist HIV positiv – kann sie heiraten?

Sie ist HIV positiv – kann sie heiraten? 

Frage (Nr. 69742): 

Ich habe eine Frage, die der Frage #11137 ähnlich ist. Ich selber befinde mich in einer vergleichbaren Lage, denn ich möchte eine Schwester heiraten und bei ihr wurde der HIV-Virus festgestellt. Jedoch sind die Werte so niedrig, dass sie nicht erfasst werden können. Sie war vorher bereits verheiratet und hat einen vier Jahre alten Sohn, der nicht an dem Virus erkrankt ist. Bezüglich der Heirat mit jemandem, der das HIV-Virus trägt, verstehe ich, dass einige Gelehrte sagen, dass es nicht erlaubt ist, und einige sagen etwas anderes. In Ihrer Antwort zu oben genannter Frage heißt es, dass es in Ordnung ist, wenn beide darüber Bescheid wissen. Meine Fragen sind: 

  • Kann sie heiraten, wenn ihre Intimitäten geschützt sind?

  • Kann sie heiraten, wenn beide vereinbaren, dass kein Geschlechtsverkehr stattfindet?

  • Kann ein Mann sie heiraten, um ihr Recht auf Heirat um Allahs Wohlgefallen zu erfüllen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

In der Antwort zu Frage Nr. 11137 haben wir das Urteil über die Heirat von jemandem, der AIDS hat, genannt, und wir sagten: „Er sollte seine Tochter nicht mit ihm verheiraten, bis dieser ihr die Situation erklärt und ihr gesagt hat, was für eine Krankheit er hat. Wenn sie dann zustimmen, dann ist es in Ordnung, andernfalls sollte die Eheschließung nicht stattfinden, denn wenn er die Angelegenheit vor ihnen verbirgt, dann betrügt und hintergeht er sie und die Frau könnte die Krankheit auf ihren Ehemann übertragen oder der Ehemann könnte sie auf seine Frau übertragen und anschließend auf ihre Kinder. Doch wenn sie akzeptiert und einwilligt und den Willen und die Bestimmung Allahs annimmt, dann ist es in Ordnung.“ 

Es ist nichts Falsches daran, wenn der Bruder, der diese Frage gestellt hat, eine Frau heiratet, die gesund oder krank ist, solange die medizinische Situation offen darlegt wird. Wenn ihr eine Übereinkunft trefft und Geschlechtsverkehr haben wollt, dann könnt ihr Kondome benutzen.  

Dr. `Abd-Allah al-Haqīl – den ich konsultierte und der der Leiter der Abteilung für Magenerkrankungen des Medizinischen College der König Sa`ūd Universität ist – sagte: „Die Heirat eines AIDS-Patienten ist ein schwerwiegendes Problem, denn die Hauptursache für die Übertragung dieser Krankheit ist der sexuelle Kontakt. Die Verwendung von Kondomen bietet einen hohen Grad an Schutz, doch der Partner – Mann oder Frau – muss sich der zu möglichen Konsequenzen bewusst sein.“ (Al-Watan Zeitung, Ausgabe Nr. 522, 2. Jahr – Dienstag, 21. Dhu-l-Hijjah n. H./5. März 2002 n. Chr.) 

Das Eheleben dreht sich  nicht nur um den Geschlechtsverkehr; du kannst diese Frau heiraten, wenn ihr beide vereinbart, keinen Geschlechtsverkehr zu haben, denn das Bedürfnis des Mannes nach einer Frau und vice versa besteht nicht nur in sexueller Hinsicht. Es gibt die Fürsorge füreinander, Schutz, Zeit miteinander zu verbringen, sich zu lieben und darin zu unterstützen, Allah zu gehorchen. Die Liebe des einen Partners für den anderen, sodass der Letztere erben kann, kann ein Grund für die Heirat sein, wie z. B. die Heirat eines Minderjährigen, der nicht zum Geschlechtsverkehr fähig ist. Solch eine Heirat ist gültig gemäß der Scharī`ah, selbst wenn kein Geschlechtsverkehr stattfindet. Darauf basierend gibt es keinen Grund, warum du nicht heiraten und vereinbaren solltest, keinen Geschlechtsverkehr zu haben.  

Die Mehrheit der Gelehrten sagte, dass es für einen Muslim erlaubt ist, während einer tödlichen Krankheit zu heiraten, wenn er mündig ist und bei vollem Verstand; was für ein Bedürfnis besteht in diesem Fall hinsichtlich des Geschlechtsverkehrs, aufgrund dessen er heiraten sollte? 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über eine kranke Person befragt, die heiratete, während sie krank war – ist der Ehevertrag gültig? 

Er antwortete: „Die Heirat eines Kranken ist gültig und die Ehefrau erbt von ihm, gemäß der Mehrheit der muslimischen Gelehrten unter den Sahābah und den Tābi`īn, und sie hat Anspruch auf eine Mahr wie ihr Gleichgestellte; sie hat keinen Anspruch auf mehr als das, gemäß dem Konsens der Gelehrten.“ (al-Fatāwa al-Kubra 3/99). 

Er sagte außerdem (5/466): „Die Heirat eines Kranken während des Endstadiums seiner Krankheit ist gültig und die Ehefrau erbt von ihm, gemäß der Mehrheit der Gelehrten unter den Sahābah und den Tābi`īn, doch sie hat keinen Anspruch auf etwas anderes als die Mahr der ihr Gleichgestellten und auf nichts darüber hinaus, gemäß dem Konsens.“ 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Die Zeit zwischen Ehevertrag und der Bekanntgabe des Vollzugs der Ehe

Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde? 

Frage (Nr. 74321): 

Soweit ich verstanden habe, gibt es nach der Nikāh keine Beschränkungen zwischen Mann und Frau, selbst wenn die Ehe noch nicht vollzogen wurde. Was ist mit der Behauptung, man solle dem Weg des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) folgen, indem Mann und Frau sich nicht alleine treffen, so wie er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich nicht mit `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) traf, bis sie ihre Ehe einige Jahre nach der Nikāh vollzogen? Wenn also der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich während der Zeit zwischen Nikāh und dem Vollzug der Ehe nicht mit ihr allein traf, wie lautet dann der Dalīl, auf den die Gelehrten ihr Urteil stützen, welches es dem Mann und der Frau erlaubt, sich nach der Nikāh und vor dem Vollzug der Ehe zu treffen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Der Mann bleibt für die Frau ein Fremder und es ist ihm nicht erlaubt, sie anzusehen, ihre Hand zu schütteln oder mit ihr allein zu sein. Wenn er sie heiraten möchte, dann sollte er ihr einen Antrag machen – in diesem Fall wird es ihm erlaubt, sie anzusehen, aber nicht, ihre Hand zu schütteln oder mit ihr allein zu sein. Wenn ihre Familie zustimmt und sie ihm in die Ehe gibt, dann wird er ihr Ehemann und sie seine Ehefrau und dann ist es ihm gestattet, mit ihr alles zu tun – er darf sie ansehen, mit ihr allein sein, sie berühren, ihre Hand ergreifen und mit ihr intim sein, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „und denjenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen …“ (23:5-6). 

Die Ehe ist gültig, sobald der Ehevertrag geschlossen wurde. Stirbt einer der Ehegatten, nachdem der Vertrag geschlossen wurde, erbt der andere von ihm oder ihr, selbst wenn dies vor dem Vollzug der Ehe geschieht. 

Dies ist der Beweis, der von den Gelehrten zu dieser Angelegenheit angeführt wurde. 

Es ist jedoch unter den Leuten üblich geworden, den Ehevertrag separat von dem Vollzug der Ehe bekannt zu geben, nicht weil der Vollzug nach dem Ehevertrag harām ist, sondern vielmehr, weil vielleicht die Umstände des Ehemannes es ihm nicht erlauben, seine Frau in das eheliche Heim zu holen, sodass es etwas gibt, das als „Hochzeitsnacht“ bekannt wurde. Ist dies der Fall, dann sollte der Mann die Ehe mit seiner Frau erst dann vollziehen, wenn die Eheschließung bekannt gemacht wurde, denn wenn er die Ehe vorher mit ihr vollzieht, kann dies ernsthafte Probleme für beide verursachen. Er könnte sich von ihr scheiden oder sterben und sie könnte eine Jungfrau sein, die dann ihre Jungfräulichkeit verliert, und sie könnte schwanger werden, sodass sie Verdächtigungen ausgesetzt ist und sie wie auch ihre Familie könnte ständiger Gegenstand von Klatsch und Tratsch bleiben. Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 52806. 

Was die Aussage des Fragestellers anbelangt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während der Zeitspanne zwischen dem Ehevertrag und dem Vollzug der Ehe nicht mit `Ā’ischah allein war, so ist die bloße Spekulation. Wie kann er sich dessen sicher sein? Diese Zeitspanne dauerte drei Jahre an und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte zweimal am Tag zu Abu Bakrs Haus zu gehen, am Morgen und am Abend, wie in Sahīh al-Bukhāri (#476) bewiesen wird. 

Wer kann also behaupten, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während dieser Zeit nie mit `Ā’ischah allein war?

Wie auch immer, es kann sein, dass es stimmt, doch bedeutet dies nicht, dass es harām ist, denn es ist basierend auf einem Beweis aus dem Qur’ān bewiesen, dass es gestattet ist, wie oben angeführt wurde. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A