Sie ist HIV positiv – kann sie heiraten?
Frage (Nr. 69742):
Ich habe eine Frage, die der Frage #11137 ähnlich ist. Ich selber befinde mich in einer vergleichbaren Lage, denn ich möchte eine Schwester heiraten und bei ihr wurde der HIV-Virus festgestellt. Jedoch sind die Werte so niedrig, dass sie nicht erfasst werden können. Sie war vorher bereits verheiratet und hat einen vier Jahre alten Sohn, der nicht an dem Virus erkrankt ist. Bezüglich der Heirat mit jemandem, der das HIV-Virus trägt, verstehe ich, dass einige Gelehrte sagen, dass es nicht erlaubt ist, und einige sagen etwas anderes. In Ihrer Antwort zu oben genannter Frage heißt es, dass es in Ordnung ist, wenn beide darüber Bescheid wissen. Meine Fragen sind:
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Kann sie heiraten, wenn ihre Intimitäten geschützt sind?
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Kann sie heiraten, wenn beide vereinbaren, dass kein Geschlechtsverkehr stattfindet?
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Kann ein Mann sie heiraten, um ihr Recht auf Heirat um Allahs Wohlgefallen zu erfüllen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
In der Antwort zu Frage Nr. 11137 haben wir das Urteil über die Heirat von jemandem, der AIDS hat, genannt, und wir sagten: „Er sollte seine Tochter nicht mit ihm verheiraten, bis dieser ihr die Situation erklärt und ihr gesagt hat, was für eine Krankheit er hat. Wenn sie dann zustimmen, dann ist es in Ordnung, andernfalls sollte die Eheschließung nicht stattfinden, denn wenn er die Angelegenheit vor ihnen verbirgt, dann betrügt und hintergeht er sie und die Frau könnte die Krankheit auf ihren Ehemann übertragen oder der Ehemann könnte sie auf seine Frau übertragen und anschließend auf ihre Kinder. Doch wenn sie akzeptiert und einwilligt und den Willen und die Bestimmung Allahs annimmt, dann ist es in Ordnung.“
Es ist nichts Falsches daran, wenn der Bruder, der diese Frage gestellt hat, eine Frau heiratet, die gesund oder krank ist, solange die medizinische Situation offen darlegt wird. Wenn ihr eine Übereinkunft trefft und Geschlechtsverkehr haben wollt, dann könnt ihr Kondome benutzen.
Dr. `Abd-Allah al-Haqīl – den ich konsultierte und der der Leiter der Abteilung für Magenerkrankungen des Medizinischen College der König Sa`ūd Universität ist – sagte: „Die Heirat eines AIDS-Patienten ist ein schwerwiegendes Problem, denn die Hauptursache für die Übertragung dieser Krankheit ist der sexuelle Kontakt. Die Verwendung von Kondomen bietet einen hohen Grad an Schutz, doch der Partner – Mann oder Frau – muss sich der zu möglichen Konsequenzen bewusst sein.“ (Al-Watan Zeitung, Ausgabe Nr. 522, 2. Jahr – Dienstag, 21. Dhu-l-Hijjah n. H./5. März 2002 n. Chr.)
Das Eheleben dreht sich nicht nur um den Geschlechtsverkehr; du kannst diese Frau heiraten, wenn ihr beide vereinbart, keinen Geschlechtsverkehr zu haben, denn das Bedürfnis des Mannes nach einer Frau und vice versa besteht nicht nur in sexueller Hinsicht. Es gibt die Fürsorge füreinander, Schutz, Zeit miteinander zu verbringen, sich zu lieben und darin zu unterstützen, Allah zu gehorchen. Die Liebe des einen Partners für den anderen, sodass der Letztere erben kann, kann ein Grund für die Heirat sein, wie z. B. die Heirat eines Minderjährigen, der nicht zum Geschlechtsverkehr fähig ist. Solch eine Heirat ist gültig gemäß der Scharī`ah, selbst wenn kein Geschlechtsverkehr stattfindet. Darauf basierend gibt es keinen Grund, warum du nicht heiraten und vereinbaren solltest, keinen Geschlechtsverkehr zu haben.
Die Mehrheit der Gelehrten sagte, dass es für einen Muslim erlaubt ist, während einer tödlichen Krankheit zu heiraten, wenn er mündig ist und bei vollem Verstand; was für ein Bedürfnis besteht in diesem Fall hinsichtlich des Geschlechtsverkehrs, aufgrund dessen er heiraten sollte?
Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über eine kranke Person befragt, die heiratete, während sie krank war – ist der Ehevertrag gültig?
Er antwortete: „Die Heirat eines Kranken ist gültig und die Ehefrau erbt von ihm, gemäß der Mehrheit der muslimischen Gelehrten unter den Sahābah und den Tābi`īn, und sie hat Anspruch auf eine Mahr wie ihr Gleichgestellte; sie hat keinen Anspruch auf mehr als das, gemäß dem Konsens der Gelehrten.“ (al-Fatāwa al-Kubra 3/99).
Er sagte außerdem (5/466): „Die Heirat eines Kranken während des Endstadiums seiner Krankheit ist gültig und die Ehefrau erbt von ihm, gemäß der Mehrheit der Gelehrten unter den Sahābah und den Tābi`īn, doch sie hat keinen Anspruch auf etwas anderes als die Mahr der ihr Gleichgestellten und auf nichts darüber hinaus, gemäß dem Konsens.“
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A