Schriftliche Scheidung
Frage (Nr. 72291):
Wenn ein Mann seiner Ehefrau über das Handy eine Nachricht mit dem Text „Du bist geschieden“ schreibt, dann aber sagt, dass er es nicht als Scheidung meinte, zählt das als Scheidung oder nicht?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Die Fuqaha’ stimmen darin überein, dass eine Scheidung schriftlich stattfinden kann, denn eine Scheidung kann durch das Schreiben von Briefen erfasst werden, da dies dem Sprechen ähnelt, und weil das Geschriebene den Platz des gesprochenen Wortes einnehmen kann. Der Beweis dafür ist die Tatsache, dass es dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befohlen war, die Botschaft zu verkünden, und er verkündete sie manchmal durch Reden und manchmal schriftlich. Das Schreiben, durch das die Scheidung stattfinden soll, muss deutlich sein, wie z. B. auf Papier, einer Wand oder auf dem Boden, auf die Art und Weise, dass es verstanden und gelesen werden kann. Was das undeutliche Schreiben anbelangt, wie z. B. Schreiben in der Luft oder im Wasser oder irgendetwas, das nicht verstanden und gelesen werden kann, so zählt es nicht als Scheidung, denn dieses Schreiben ist wie ein Murmeln, welches nicht gehört werden kann. (al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah 12/217)
Zweitens:
Wenn ein Ehemann seiner Frau eine Nachricht mit dem Wortlaut „Du bist geschieden“ schreibt, sei es übers Handy oder auf einem Stück Papier oder per E-Mail, so ist seine Absicht zur Zeit des Schreibens ausschlaggebend. Wenn er entschlossen war, sich von ihr zu scheiden, dann zählt es als Scheidung. Doch wenn er es ohne die Absicht zur Scheidung schrieb, sondern nur, weil er seine Frau verärgern wollte oder aus einem anderen Grund, dann zählt es nicht als Scheidung.
Ibn Qudāmah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Eine Scheidung kommt nicht zustande, wenn nicht das Wort „Scheidung“ (Talāq) geäußert wird, außer in zwei Fällen: Zum einen, wenn jemand nicht fähig ist zu sprechen, wie z. B. ein Mann, der stumm ist. Er kann seiner Frau die Scheidung durch Gesten mitteilen und dann ist sie geschieden. Zum anderen im Falle einer schriftlichen Scheidung, wenn der Mann beabsichtigte, dass seine Frau geschieden sein soll. Dies ist die Ansicht von al-Scha`bi, al-Nakha`i, al-Zuhri, al-Hakam, Abu Hanīfah und Mālik; außerdem wurde sie von al-Schāfi`i berichtet.
Wenn ein Mann ohne Absicht zur Scheidung schreibt, dann zählt es nicht als solche gemäß der Mehrheit der Gelehrten, denn Geschriebenes unterliegt der Interpretation und er könnte beabsichtigt haben, nur den Stift zu testen oder seine Handschrift zu verbessern oder seine Frau zu verärgern, ohne aber die Absicht zur Scheidung zu haben.“ (al-Mughni, 7/373)
Es heißt in Matālib Ūli al-Nuha (5/346): Wenn derjenige, der die Worte der Scheidung schrieb, sagt: `Ich habe nur beabsichtigt, dadurch meine Handschrift zu verbessern, oder ich habe beabsichtigt, meine Frau zu verärgern`, dann ist dies zu akzeptieren, denn er weiß am besten, was seine Absicht war, und er beabsichtigte etwas, das auf andere Art interpretiert werden konnte… und wenn er beabsichtigte, seine Ehefrau zu verärgern, indem er sie glauben ließ, dass er sich von ihr scheiden wolle, wobei das tatsächlich gar nicht der Fall war, dann beabsichtigte er nicht, sich von ihr zu scheiden.“
Scheikh ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ein Mann saß mit seiner Schwester und seiner Ehefrau zusammen und er bat seine Schwester, ihm einen Stift zu bringen, mit dem er auf ein Stück Papier schrieb: `Talāq, talāq`, ohne sich auf irgendjemanden zu beziehen. Seine Schwester wurde wütend, nahm den Stift und schrieb dreimal ` Talāq, talāq, talāq`. Dann warf sie der Ehefrau das Papier zu und fragte sie: `Ist das, was ich geschrieben habe, korrekt?` Doch der Mann beabsichtigte nicht, diese Worte für seine Ehefrau zu schreiben.“
Er antwortete: „Diese Scheidung zählt nicht als solche, wenn er dadurch nicht beabsichtigte, sich von seiner Frau zu scheiden. Vielmehr war es gedankenloses Schreiben oder er beabsichtigte etwas anderes als eine Scheidung und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Die Taten entsprechen den Absichten…` Diese Ansicht wurde von vielen der Gelehrten vertreten und einige von ihnen berichteten, dass es die Meinung der Mehrheit war, denn das Schreiben ist wie eine Metapher und eine Metapher zählt nicht als Scheidung, es sei denn, sie ist als solche gemeint, gemäß der korrekteren von zwei Gelehrtenmeinungen, bis das Schreiben von einem Beweis begleitet wird, dass es der Absicht entsprach, sich zu scheiden, und in diesem Fall zählt es als solche.
Bei dem erwähnten Vorfall gibt es nichts, wodurch die Scheidungsabsicht angezeigt wird, und daher bleibt die Ehe bestehen und die Taten entsprechen den Absichten.“
Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Wir haben die Frage erhalten, aus der wir verstehen, dass ein Mann seiner Ehefrau So-und-So, der Tochter von So-und-So, eine Scheidung aufschrieb und er fügte seine Unterschrift und den Namen hinzu, doch er beabsichtigte damit überhaupt nicht, sich von seiner Ehefrau zu scheiden. Vielmehr schrieb er es auf, um seine Frau zu erschrecken und ihr zu drohen, dass er sich von ihr scheiden lassen würde, wenn sie nicht ihr schlechtes Verhalten ihm gegenüber aufgibt. Ihr fragt nun, ob die Scheidung gültig ist oder nicht.
Die Antwort lautet: Alles Lob gebührt Allah. Wenn die Angelegenheit so wie beschrieben ist und er mit den deutlich geschriebenen Worten der Scheidung an seine Frau nichts anderes beabsichtigte, als sie zu erschrecken, damit sie mit ihrem schlechten Verhalten aufhört, und er überhaupt nicht die Scheidung beabsichtigte, dann zählt dies nicht als Scheidung. Und Allah ist die Quelle der Stärke.“ (Fatāwa Muhammad ibn Ibrāhīm, 11/Frage #3051).
Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm wurde auch über einen Mann befragt, der seiner Frau die Worte der Scheidung aufschrieb, womit er beabsichtigte, seine Frau zu verärgern und ihr zu drohen. Er antwortete darauf: „Es scheint uns, dass diese Scheidung nicht als solche zählt, denn er beabsichtigte damit, seine Frau zu verärgern und ihr zu drohen. Die Gelehrten haben gesagt, dass die Scheidung nicht zählt und dass seine Absicht zu akzeptieren ist, wenn er mit dem Aufschreiben der Worte seine Handschrift verbessern oder seine Familie aus der Fassung bringen wollte. Es heißt in Scharh Zād al-Mustaqni` (Teil 3, Seite 150): „Wenn ein Mann die Worte der Scheidung für seine Frau deutlich aufschreibt, auf eine Art, die es offensichtlich macht, dann zählt dies als Scheidung, selbst wenn er es nicht so beabsichtigte, denn es wurde deutlich ausgedrückt. Wenn er sagt, dass er es nicht beabsichtigte, sondern nur seine Handschrift verbessern oder seine Familie aus der Fassung bringen wollte, dann ist dies zu akzeptieren.“ Und Allah ist die Quelle der Stärke.“ (Fatāwa Muhammad ibn Ibrāhīm, 11/Frage #3050)
Islam Q&A