Islam Fragen & Antworten

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Er machte die Scheidung abhängig von ihrem Ungehorsam ihm gegenüber und sie war ihm ungehorsam – zählt die Scheidung nun?

Er machte die Scheidung abhängig von ihrem Ungehorsam ihm gegenüber und sie war ihm ungehorsam – zählt die Scheidung nun? 

Frage (Nr. 119209): 

Ich bin ein jung verheirateter Mann und arbeite in Saudi Arabien, meine Frau lebt in Ägypten. Wir hatten einige Meinungsverschiedenheiten und das Ergebnis davon war, dass sie mir ungehorsam wurde in einigen Angelegenheiten. Ich sagte zu ihr: „Wenn ich dir etwas sage, was keinen Ungehorsam Allāh gegenüber beinhaltet, und du gehorchst mir nicht, dann sind wir geschieden. Und wenn mich noch einmal anlügst, dann sind wir geschieden.“ Eine Woche später war sie mir ungehorsam in einer Angelegenheit, die ich ihr untersagt hatte, bevor ich diesen Schwur zur Scheidung geleistet hatte. Hat die Scheidung nun stattgefunden oder nicht? Bitte beachtet, dass ich auf der Reise bin und erst nach mehr als sechs Monaten zurückkommen werde, und das, worin sie mir ungehorsam war, beinhaltet keinen Ungehorsam Allāh gegenüber. Das war das erste Mal, dass ich ihr so etwas geschworen habe. Wie lautet die Lösung? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Erstens: Es ist für den Ehemann nicht angemessen, die Scheidung überhastet von etwas abhängig zu machen, was seine Ehefrau tut. Wenn er es aber macht, dann ist sie geschieden. In vielen Fällen bereut der Mann es später, doch dann nützt ihm dieses Bedauern nicht mehr. 

Du hast einen Fehler gemacht, als du die Scheidung von deiner Frau abhängig von ihrem Ungehorsam dir gegenüber machtest. Das ist nicht Bestandteil ihrer freundlichen Behandlung. Vielmehr ist es etwas sehr Grobes gegenüber deiner Frau, denn du könntest ihr etwas sagen, das ihr schadet, oder etwas, das ihr nicht gefällt, oder etwas, das für sie sehr schwierig ist. Dadurch wird die Frau in eine unangenehme Bedrängnis gebracht – entweder sie gehorcht dir widerstrebend, was zweifellos einen negativen Effekt auf eure Beziehung haben wird, oder sie gehorcht dir nicht und die Scheidung wird wirksam. 

Zweitens: 

Wenn jemand die Scheidung von seiner Frau von etwas abhängig macht und seine Absicht war lediglich, sie zu erschrecken und ihr zu drohen, dann fällt das unter die Regeln des Schwures und er muss Sühne für das Brechen eines Schwures leisten (Kafārat Yamīn), falls sie etwas tut, wovon die Scheidung abhängig gemacht wurde, doch es zählt nicht als Scheidung. Falls seine Absicht war, dass die Scheidung tatsächlich stattfinden sollte, dann zählt es als Scheidung, sobald sie etwas tut, wovon die Scheidung abhängig gemacht wurde. 

Siehe auch in der Antwort zu Frage #82400. 

Hinsichtlich der Frage, ob die Scheidung stattgefunden hat, weil sie dir ungehorsam war in einer Angelegenheit, die aufkam, bevor die Worte ausgesprochen wurden, so hängt dies von deiner Absicht ab. Wenn du, als du sie aussprachst, alle deine Anweisungen an deine Frau meintest, vergangene wie auch zukünftige, dann hat die Scheidung stattgefunden. Doch wenn du jede Anweisung meintest, die nach dem Festlegen dieser Bedingung für eine Scheidung kam, dann hat die Scheidung nicht stattgefunden. 

Und Allāh weiß es am besten. 

Islam Q&A


Das Urteil über Scheidung per E-Mail

Das Urteil über Scheidung per E-Mail 

Frage (Nr. 36761): 

Ist eine Scheidung per E-Mail an die Ehefrau, den Vater und Onkel gültig oder ist ein unterzeichnetes Dokument erforderlich? Können die verbleibenden zwei Scheidungen sofort erwirkt werden? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Es ist aus der Scharī`ah bekannt, dass eine Scheidung dadurch stattfindet, dass Worte geäußert werden, schriftlich oder durch Gesten, die die Worte ersetzen. Siehe in der Antwort zu Frage #20660. Dies ist etwas, das zwischen dem Ehemann und seinem Herrn ist, wenn niemand es ihn sagen hört. Eine Scheidung per E-Mail ist kein Problem hinsichtlich der Tatsache, dass sie gültig ist: Wenn der Ehemann schreibt, dass er sich von seiner Ehefrau scheidet, dann findet die Scheidung durch das Schreiben statt. Doch ist die Frage hier, ob diese Scheidung bewiesen und (vom Gericht) bestätigt werden kann. 

Es scheint, dass die Scheidung des Ehemannes von seiner Frau per E-Mail gültig ist, wenn definitiv bewiesen wird, dass derjenige, der die E-Mail mit den Worten der Scheidung versandte, der Ehemann ist oder jemand, den der Ehemann mit dieser Angelegenheit beauftragt hat, und er bestätigt das und streitet es nicht ab. 

Doch wenn es nicht bewiesen werden kann und der Ehemann es nicht bestätigt, dann ist diese Nachricht nicht gültig und die Scheidung hat in einem solchen Fall nicht stattgefunden, da es jedem, der in dem Bereich arbeitet, bekannt ist, dass E-Mail Konten gehackt und somit Nachrichten versandt werden können. Wir können somit nicht absolut sicher sein, dass der Absender der Ehemann ist. 

Beweis und Bestätigung müssen also vom Ehemann eingeholt werden und die Scheidung sollte nicht als erfolgt angesehen werden, bis sie vom Ehemann bestätigt wurde. Wenn er sie bestätigt, dann beginnt die `Iddah ab dem Zeitpunkt, als er die Worte der Scheidung äußerte bzw. aufschrieb. 

Zweitens: 

Die zwei verbliebenen Scheidungen (Talāq) können nicht sofort erwirkt werden, denn die Scheidungen erfolgen eine nach der anderen. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): Die (widerrufliche) Scheidung ist zweimal (erlaubt).(2:229).

Dies bezieht sich auf die widerrufbare Scheidung (d. h. erster oder zweiter Talāq). Allah sagte nicht „zwei Scheidungen“ – was anzeigt, dass sie nur einmal zur Zeit erfolgen kann, jedes Mal gefolgt von der `Iddah. Wenn die erste Scheidung gültig ist, dann muss man die `Iddah abwarten. Nimm der Mann die Frau während der `Iddah zurück, dann zählt dies als eine von drei Scheidungen und er muss Zeugen bringen, um das zu bestätigen. Wenn er die Frau während der `Iddah nicht zurücknimmt, dann sind die beiden geschieden, sobald die `Iddah vorüber ist und es ist ihm nicht gestattet, sie ohne neuen Ehevertrag und eine erneute Mahr zurückzunehmen. Er wird, wie jeder andere Mann auch, als Fremder für die Frau betrachtet, der ihr einen Heiratsantrag machen kann und die Ehe kann nur durch ihre Annahme und die Zustimmung ihres Vormundes geschlossen werden. 

Dasselbe trifft im Falle der zweiten Scheidung zu. Wenn er sie während der `Iddah zurücknimmt, dann ist sie seine Ehefrau.  

Im Falle der dritten Scheidung wird die Frau harām für ihn, bis sie einen anderen Mann in einer legitimen scharī`ahrechtlichen Heirat geehelicht hat, welche nicht zu dem einzigen Zweck geschlossen werden darf, es ihr wieder zu ermöglichen, den ersten Ehemann zu heiraten, und welche auf angemessene Weise vollzogen werden muss. Geschieht dies so, dann kann die Frau von ihrem zweiten Ehemann geschieden werden und es ist ihr erlaubt, den ersten Ehemann nach Ablauf der `Iddah erneut zu heiraten. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Er hat zum Scherz mit dem Handy eine Nachricht an seine Frau geschickt und sich von ihr geschieden

            Er hat zum Scherz mit dem Handy eine Nachricht an seine Frau geschickt und sich von ihr geschieden 

Frage (Nr. 70460): 

Wenn ein Ehemann seiner Frau eine Nachricht mit dem Handy schickt und ihr mitteilt „Du bist geschieden“ – wird sie dann als geschieden betrachtet, auch wenn er es nur im Scherz meinte? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Die Scheidung eines Mannes von seiner Frau findet nicht allein durch die Absicht statt. Wenn er seine Absicht wörtlich ausdrückt – oder durch verständliche Gesten, im Falle eines Stummen – oder durch Schreiben, sei es auf Papier oder durch eine Nachricht per Handy oder E-Mail, dann findet die Scheidung durch all diese Mittel statt, vorausgesetzt, dass das Schreiben bewiesenermaßen von ihm stammt, denn es ist in diesen Fällen einfach, ein solches zu fälschen. 

Für weitere Informationen siehe in den Antworten zu den Fragen #36761 und 20660. 

Zweitens: 

Es gibt unter den Gelehrten keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass die Scheidung von jemandem, der ernst ist, als solche zählt. 

Wenn derjenige, der scherzt, die Worte der Scheidung – „Du bist geschieden (Talāq)“ – mit Worten äußert, nicht schriftlich, dann vertritt die Mehrheit der Gelehrten die Ansicht, dass es als Scheidung zählt. Sie führen als Beweis den Hadīth von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an, in dem es heißt: Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es gibt drei Angelegenheiten, bei denen Ernsthaftigkeit ernst ist und Scherzen ernst ist: Heirat, Scheidung und das Zurücknehmen (der Ehefrau).“ (Abu Dawūd #2194; al-Tirmidhi #1184; ibn Mājah #2039; von al-Albāni in Irwa’ al-Ghalīl #1826 als hasan klassifiziert). 

Siehe auch in der Antwort zu Frage #44038. 

Was das Aufschreiben der Worte der Scheidung anbelangt, ob der Ehemann sie nun auf ein Stück Papier schreibt oder als Nachricht mit dem Handy versendet oder per E-Mail, so zählt dies nicht als Scheidung, außer es war seine Absicht. 

Scheikh ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über einen Mann befragt, der auf ein Blatt Papier schrieb, dass seine Frau geschieden sei, und es ihr gab. Er antwortete: „Diese Scheidung zählt nicht für die erwähnte Frau, wenn er dadurch nicht beabsichtigte, sich von ihr zu scheiden, sondern es war nur Gekritzel oder er beabsichtigte etwas anderes als eine Scheidung. Denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Die Taten entsprechen den Absichten…` Dies ist die Ansicht einer großen Anzahl an Gelehrten und einige von ihnen berichteten, dass es die Meinung der Mehrheit ist, denn das Schreiben ist wie eine Metapher und die Scheidung findet nicht statt durch Metaphern, es sei denn, dass diese von der Scheidungsabsicht begleitet werden, gemäß der besseren von zwei Gelehrtenmeinungen, und es sei denn, dass das Schreiben von etwas begleitet wird, was die Scheidungsabsicht anzeigt, dann gilt die Scheidung als vollzogen.“ 

Siehe auch in der Antwort zu Frage #72291. 

Darauf basierend zählt die Scheidung, wenn der Ehemann dies durch sein Schreiben beabsichtigte. Doch wenn er scherzte, wie du sagst, und nicht die Scheidung beabsichtigte, dann zählt das nicht als Scheidung. 

Unser Ratschlag an die Ehemänner lautet, dass sie Allah fürchten und nicht die Gesetze Allahs zum Gegenstand von Scherzen oder Spielen machen sollten. Sie sollten sich bewusst machen, dass eine Scheidung Familien zerstört und Kinder verloren gehen lässt und sie setzt die Frau der Beschämung und Versuchung aus. Daher sollten sie Allah fürchten und ihre Familien beschützen und sich um Geduld und Duldsamkeit bemühen, bevor sie von der Scheidung Gebrauch machen.  

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Schriftliche Scheidung

Schriftliche Scheidung 

Frage (Nr. 72291): 

Wenn ein Mann seiner Ehefrau über das Handy eine Nachricht mit dem Text „Du bist geschieden“ schreibt, dann aber sagt, dass er es nicht als Scheidung meinte, zählt das als Scheidung oder nicht? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Die Fuqaha’ stimmen darin überein, dass eine Scheidung schriftlich stattfinden kann, denn eine Scheidung kann durch das Schreiben von Briefen erfasst werden, da dies dem Sprechen ähnelt, und weil das Geschriebene den Platz des gesprochenen Wortes einnehmen kann. Der Beweis dafür ist die Tatsache, dass es dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befohlen war, die Botschaft zu verkünden, und er verkündete sie manchmal durch Reden und manchmal schriftlich. Das Schreiben, durch das die Scheidung stattfinden soll, muss deutlich sein, wie z. B. auf Papier, einer Wand oder auf dem Boden, auf die Art und Weise, dass es verstanden und gelesen werden kann. Was das undeutliche Schreiben anbelangt, wie z. B. Schreiben in der Luft oder im Wasser oder irgendetwas, das nicht verstanden und gelesen werden kann, so zählt es nicht als Scheidung, denn dieses Schreiben ist wie ein Murmeln, welches nicht gehört werden kann. (al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah 12/217) 

Zweitens: 

Wenn ein Ehemann seiner Frau eine Nachricht mit dem Wortlaut „Du bist geschieden“ schreibt, sei es übers Handy oder auf einem Stück Papier oder per E-Mail, so ist seine Absicht zur Zeit des Schreibens ausschlaggebend. Wenn er entschlossen war, sich von ihr zu scheiden, dann zählt es als Scheidung. Doch wenn er es ohne die Absicht zur Scheidung schrieb, sondern nur, weil er seine Frau verärgern wollte oder aus einem anderen Grund, dann zählt es nicht als Scheidung. 

Ibn Qudāmah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Eine Scheidung kommt nicht zustande, wenn nicht das Wort „Scheidung“ (Talāq) geäußert wird, außer in zwei Fällen: Zum einen, wenn jemand nicht fähig ist zu sprechen, wie z. B. ein Mann, der stumm ist. Er kann seiner Frau die Scheidung durch Gesten mitteilen und dann ist sie geschieden. Zum anderen im Falle einer schriftlichen Scheidung, wenn der Mann beabsichtigte, dass seine Frau geschieden sein soll. Dies ist die Ansicht von al-Scha`bi, al-Nakha`i, al-Zuhri, al-Hakam, Abu Hanīfah und Mālik; außerdem wurde sie von al-Schāfi`i berichtet. 

Wenn ein Mann ohne Absicht zur Scheidung schreibt, dann zählt es nicht als solche gemäß der Mehrheit der Gelehrten, denn Geschriebenes unterliegt der Interpretation und er könnte beabsichtigt haben, nur den Stift zu testen oder seine Handschrift zu verbessern oder seine Frau zu verärgern, ohne aber die Absicht zur Scheidung zu haben.“ (al-Mughni, 7/373) 

Es heißt in Matālib Ūli al-Nuha (5/346): Wenn derjenige, der die Worte der Scheidung schrieb, sagt: `Ich habe nur beabsichtigt, dadurch meine Handschrift zu verbessern, oder ich habe beabsichtigt, meine Frau zu verärgern`, dann ist dies zu akzeptieren, denn er weiß am besten, was seine Absicht war, und er beabsichtigte etwas, das auf andere Art interpretiert werden konnte… und wenn er beabsichtigte, seine Ehefrau zu verärgern, indem er sie glauben ließ, dass er sich von ihr scheiden wolle, wobei das tatsächlich gar nicht der Fall war, dann beabsichtigte er nicht, sich von ihr zu scheiden.“ 

Scheikh ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ein Mann saß mit seiner Schwester und seiner Ehefrau zusammen und er bat seine Schwester, ihm einen Stift zu bringen, mit dem er auf ein Stück Papier schrieb: `Talāq, talāq`, ohne sich auf irgendjemanden zu beziehen. Seine Schwester wurde wütend, nahm den Stift und schrieb dreimal ` Talāq, talāq, talāq`. Dann warf sie der Ehefrau das Papier zu und fragte sie: `Ist das, was ich geschrieben habe, korrekt?` Doch der Mann beabsichtigte nicht, diese Worte für seine Ehefrau zu schreiben.“ 

Er antwortete: „Diese Scheidung zählt nicht als solche, wenn er dadurch nicht beabsichtigte, sich von seiner Frau zu scheiden. Vielmehr war es gedankenloses Schreiben oder er beabsichtigte etwas anderes als eine Scheidung und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Die Taten entsprechen den Absichten…` Diese Ansicht wurde von vielen der Gelehrten vertreten und einige von ihnen berichteten, dass es die Meinung der Mehrheit war, denn das Schreiben ist wie eine Metapher und eine Metapher zählt nicht als Scheidung, es sei denn, sie ist als solche gemeint, gemäß der korrekteren von zwei Gelehrtenmeinungen, bis das Schreiben von einem Beweis begleitet wird, dass es der Absicht entsprach, sich zu scheiden, und in diesem Fall zählt es als solche. 

Bei dem erwähnten Vorfall gibt es nichts, wodurch die Scheidungsabsicht angezeigt wird, und daher bleibt die Ehe bestehen und die Taten entsprechen den Absichten.“ 

Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Wir haben die Frage erhalten, aus der wir verstehen, dass ein Mann seiner Ehefrau So-und-So, der Tochter von So-und-So, eine Scheidung aufschrieb und er fügte seine Unterschrift und den Namen hinzu, doch er beabsichtigte damit überhaupt nicht, sich von seiner Ehefrau zu scheiden. Vielmehr schrieb er es auf, um seine Frau zu erschrecken und ihr zu drohen, dass er sich von ihr scheiden lassen würde, wenn sie nicht ihr schlechtes Verhalten ihm gegenüber aufgibt. Ihr fragt nun, ob die Scheidung gültig ist oder nicht. 

Die Antwort lautet: Alles Lob gebührt Allah. Wenn die Angelegenheit so wie beschrieben ist und er mit den deutlich geschriebenen Worten der Scheidung an seine Frau nichts anderes beabsichtigte, als sie zu erschrecken, damit sie mit ihrem schlechten Verhalten aufhört, und er überhaupt nicht die Scheidung beabsichtigte, dann zählt dies nicht als Scheidung. Und Allah ist die Quelle der Stärke.“ (Fatāwa Muhammad ibn Ibrāhīm, 11/Frage #3051). 

Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm wurde auch über einen Mann befragt, der seiner Frau die Worte der Scheidung aufschrieb, womit er beabsichtigte, seine Frau zu verärgern und ihr zu drohen. Er antwortete darauf: „Es scheint uns, dass diese Scheidung nicht als solche zählt, denn er beabsichtigte damit, seine Frau zu verärgern und ihr zu drohen. Die Gelehrten haben gesagt, dass die Scheidung nicht zählt und dass seine Absicht zu akzeptieren ist, wenn er mit dem Aufschreiben der Worte seine Handschrift verbessern oder seine Familie aus der Fassung bringen wollte. Es heißt in Scharh Zād al-Mustaqni` (Teil 3, Seite 150): „Wenn ein Mann die Worte der Scheidung für seine Frau deutlich aufschreibt, auf eine Art, die es offensichtlich macht, dann zählt dies als Scheidung, selbst wenn er es nicht so beabsichtigte, denn es wurde deutlich ausgedrückt. Wenn er sagt, dass er es nicht beabsichtigte, sondern nur seine Handschrift verbessern oder seine Familie aus der Fassung bringen wollte, dann ist dies zu akzeptieren.“ Und Allah ist die Quelle der Stärke.“ (Fatāwa Muhammad ibn Ibrāhīm, 11/Frage #3050) 

Islam Q&A


Er sprach die Scheidung dreimal aus, doch der Qādi schrieb es als eine Scheidung auf. Die `Iddah ist nun vorüber und er möchte seine Frau zurück

Er sprach die Scheidung dreimal aus, doch der Qādi schrieb es als eine Scheidung auf. Die `Iddah ist nun vorüber und er möchte seine Frau zurück 

Frage (Nr. 36580): 

Ich habe mich von meiner Frau vor über acht Jahren geschieden. Als ich den Qādi bat, die Scheidung zu vermerken, sagte ich: „Ich scheide mich von meiner Ehefrau So-und-So, der Tochter von So-und-So, dreimal.“ Es wurde aber als eine Scheidung aufgeschrieben. Dies hat meiner Frau die Hoffnung gegeben, dass ich sie wieder heiraten würde und sie ist bis heute unverheiratet geblieben. Jetzt möchte ich sie tatsächlich wieder heiraten und ihre Familie möchte dies auch. Soll ich meiner Absicht zuwiderhandeln und mich nach dem richten, was aufgeschrieben wurde oder nicht? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Die Gelehrten vertreten unterschiedliche Ansichten hinsichtlich des Urteils über denjenigen, der sich von seiner Frau scheidet, indem er sagt: „Ich scheide mich von dir dreimal.“ Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass die Scheidung somit dreimal stattgefunden hat; andere hingegen sagen, dass nur eine Scheidung stattfand. 

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ein Mann trennte sich von seiner Frau, indem er sagte: `Ich scheide mich von dir dreimal.` Wie lautet das Urteil darüber?“ 

Er antwortete: „Wenn ein Mann sich von seiner Frau dreimal mit einem Ausdruck scheidet, wie z. B. wenn er sagt: `Du bist dreimal geschieden`, dann vertritt die Mehrheit der Gelehrten die Ansicht, dass die Frau tatsächlich dreimal geschieden und ihrem Mann verboten ist, bis sie mit einem anderen Mann ernsthaft verheiratet war, mit ihm Geschlechtsverkehr hatte und sie sich nur durch Tod oder Scheidung wieder trennten, keine Tahlīl Heirat (d. h. eine Nutzehe mit dem Ziel, es ihr wieder zu gestatten, ihren vorherigen Ehemann erneut zu heiraten).  

Sie führten als Beweis dafür die Tatsache an, dass `Umar ibn al-Khattāb (möge Allah mih ihm zufrieden sein) solche eine Scheidung dreimal zählte und dementsprechend unter den Menschen richtete. 

Andere Gelehrte waren der Meinung, dass dies als eine einzige Scheidung zu betrachten sei, und der Ehemann kann sich mit ihr versöhnen, solange die `Iddah nicht vorüber ist. Ist die `Iddah vorüber, dann kann sie ihn mit einem neuen Ehevertrag noch einmal heiraten. Sie führten als Beweis den im Sahīh Muslim angeführten Bericht von ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an, in dem er sagte: „Zur Zeit des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), zur Zeit von Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und während der ersten zwei Jahre des Khalifats von `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wurde eine dreifache Scheidung als eine gezählt. `Umar sagte: `Die Leute sind hastig bei Angelegenheiten, in denen sie nicht eilig sein sollten. Lasst es uns als Drei zählen und dementsprechend zwischen den Menschen richten.`“ Gemäß einem anderen Bericht, der bei Muslim verzeichnet ist: Abu-l-Sahba’ sagte zu ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein): `Wurden nicht Drei als Eine gezählt zur Zeit des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und zur Zeit von Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und während der ersten drei Jahre der Zeit von `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein)?` Er sagte: `Ja.` 

Sie führten als Beweis außerdem den bei Imām Ahmad in al-Musnad mit einem jayyid Isnād verzeichneten Bericht von ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) an, dass Abu Rakānah sich von seiner Frau schied, indem er sagte: `Ich scheide mich von dir dreimal`, dann bedauerte er es und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gab sie ihm zurück und sagte: `Dies ist nur eine (Scheidung).` Dieser Hadīth und der vorherige sind so zu verstehen, dass sie sich auf die Scheidung mit den Worten `Ich scheide mich von dir dreimal`, beziehen, um diese beiden Hadīth in Einklang zu bringen mit den Versen, in denen Allah sagt (ungefähre Bedeutung):  

Die (wiederrufliche) Scheidung ist zweimal…“ (2:229) 

„Wenn er sich (ein drittes, unwiderrufliches Mal) von ihr scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr (als Gattin) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat. Wenn dieser sich von ihr scheidet, so ist es keine Sünde für die beiden, zueinander zurückzukehren, wenn sie (dabei) glauben, Allahs Grenzen einhalten zu können. Dies sind Allahs Grenzen, die Er Leuten klar macht, die Bescheid wissen.“ (2:230). 

Dies war die Meinung von ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) gemäß einem sahīh Bericht von ihm; nach einem anderen von ihm überlieferten Bericht teilte er die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Die Meinung, dass es als eine Scheidung betrachtet werden sollte, wurde von `Ali, `Abd al-Rahmān ibn `Auf und al-Zubayr ibn al-`Awwām (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) berichtet.  

Es war auch die Ansicht einer Anzahl von Tābi`īn, von Muhammad ibn Ishāq, dem Autoren von al-Sīra, und einigen der früheren und späteren Gelehrten. Sie wurde auch von Scheikh al-Islam ibn Taymiyah und seinem Schüler ibn al-Qayyim (möge Allah ihnen barmherzig sein) bevorzugt. Es ist auch meine Meinung, denn sie stimmt mit den Texten überein und ist am gnädigsten und barmherzigsten für die Muslime.“ (Fatāwa Islamiyyah 3/281, 282).  

Es scheint, dass der Qādi ebenfalls dieser Ansicht war, welche lautet, dass eine dreifache Scheidung als eine Scheidung zählt. Darauf basierend ist nichts Falsches daran, sie wieder zurückzunehmen. 

Doch nachdem die `Iddah vorüber ist, kannst du deine Frau nicht einfach zurücknehmen, sondern du musst mit ihr einen neuen Ehevertrag aufsetzen. 

Hinsichtlich der Versöhnung nachdem die `Iddah vorüber ist – d. h. nach drei Menstruationszyklen – so ist dies nicht richtig, denn wenn die `Iddah einer Frau erst einmal abgelaufen ist, wird sie für ihren Ehemann eine „Fremde“ und sie ist ihm nicht erlaubt, außer durch einen neuen Ehevertrag. (Fatāwa Islamiyyah 3/293). 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A