Islam Fragen & Antworten

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Der Grund, warum der Qur’ān in Nachtgebeten laut und in Gebeten am Tage leise rezitiert wird

Der Grund, warum der Qur’ān in Nachtgebeten laut und in Gebeten am Tage leise rezitiert wird 

Frage (Nr. 65877):

Warum wird der Qur’ān während des Maghrib und während des `Ischā’ Gebets laut rezitiert?

Warum wird er nur in den ersten zwei Rak`at des `Ischā’ laut rezitiert und nicht in allen vier Rak`at?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

1. Es ist dem Muslim vorgeschrieben, dem Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu folgen und ihn als Vorbild zu nehmen, unabhängig davon, ob er den Grund einer Regelung kennt oder nicht. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Ihr habt ja im Gesandten Allāhs ein schönes Vorbild, (und zwar) für einen jeden, der auf Allāh und den Jüngsten Tag hofft und Allāhs viel gedenkt.“ (33:21)

Er sollte sich auch sicher sein, dass der Islam auf einer großartigen Weisheit basiert. Diese Weisheit kann uns entweder bekannt sein oder auch nicht oder wir kennen etwas davon, jedoch nicht alles.

Es ist nichts Falsches daran, wenn jemand nach den Gründen fragt und versucht, sie herauszufinden, denn es wird sein Wissen bereichern und zu seinem Seelenfrieden beitragen.

2. Einige der Gelehrten haben darüber nachgedacht, warum der Qur’ān während der Gebete in der Nacht laut und am Tag leise rezitiert wird, und die Zusammenfassung dessen, was sie zusammengetragen haben, lautet folgendermaßen:

Die Nacht ist eine Zeit, wenn die Menschen still sind, allein und konzentriert, daher ist es zu dieser Zeit empfohlen, den Qur’ān laut auszusprechen, um so die Freude der Person, die mit ihrem Herrn spricht, offenkundig zu machen und um das Herz, die Zunge und die Ohren in die Rezitation mit einzubeziehen.

Diese Deutung wird durch folgenden Vers unterstützt (ungefähre Bedeutung): „Das Aufstehen in der Nacht hat stärkeren Einfluss (auf die Seele) und bringt eher aufklärende Worte. Du hast ja am Tage lange Zeit für Beschäftigung.“ (73:6-7)

Ibn Kathīr (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Sache ist die, dass das Aufstehen zu irgendeiner Zeit in der Nacht erfolgen kann. Was hier gemeint ist, ist, dass während des Gebets in der Nacht, sowohl das Herz als auch die Zunge auf die Rezitation konzentriert sind. Daher sagt Allāh (ungefähre Bedeutung): „hat stärkeren Einfluss und bringt eher aufklärende Worte“, d. h., die Gedanken werden konzentrierter bei der Rezitation sein und der Verstand wird die Worte besser begreifen als am Tag. Denn am Tag ist die Zeit, zu der die Menschen beschäftigt sind und arbeiten und es gibt viel Lärm.“

Al-Qurtubi (19/40) sagte: „Gemeint ist, dass das Herz, der Blick, das Hören und die Zunge in Harmonie miteinander arbeiten, wenn der Qur’ān rezitiert wird, denn Stimmen und Bewegungen halten inne.“

Al-Sa`di (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte (S. 1058): „Das Aufstehen in der Nacht (zum Tahajjud-Gebet) hat stärkeren Einfluss (auf die Seele) und bringt eher aufklärende Worte“, was bedeutet, dass es am wahrscheinlichsten ist, den Zweck des Qur’ān zu erfüllen, wenn sowohl Herz als auch Zunge konzentriert sind, denn es gibt weniger Ablenkungen, man kann verstehen, was man rezitiert, und betet angemessen.

Anders ist es am Tage, wenn diese Ziele nicht erreicht werden können. Daher sagt Allāh: „Du hast ja am Tage lange Zeit für Beschäftigung“, was heißt, dass der Mensch sich mit seinen Bedürfnissen und seinem Leben beschäftigt, wodurch sein Herz abgelenkt ist und sich nicht vollständig konzentrieren kann.“

In Tuhfat al-Muhtāj heißt es: „Es gibt eine Weisheit hinter der lauten Rezitation – wie lautet sie? Es könnte sein, dass es so ist, weil die Nacht die Zeit ist, zu der man allein ist und die Menschen treffen sich für unbeschwerte Plauderei. Daher ist es zu dieser Zeit vorgeschrieben, den Qur’ān laut zu rezitieren, um den Genuss desjenigen, der mit seinem Herrn spricht, auszudrücken. Dies gilt nur für die ersten zwei Rak`at, denn der Betende hat dann mehr Energie. Da der Tag die Zeit der Ablenkung und der Besuche ist, ist es erforderlich, leise zu rezitieren. Es ist nicht die beste Zeit, um sich richtig auf die Konversation mit Allāh zu konzentrieren. Das Morgengebet (Fajr) ist mit den Nachtgebeten verbunden, denn zu seiner Zeit gibt es gewöhnlich keine Ablenkungen.“

Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in I`lām al-Muwaqqi`īn (2/91): „Bezüglich der Unterscheidung zwischen den Nachtgebeten und den Gebeten am Tage, hinsichtlich des lauten oder leisen Rezitierens, so gibt es eine großartige Weisheit dahinter. Denn die Nacht ist eine Zeit, in der Stimmen und Bewegungen inne halten und die Herzen sind konzentriert und voller Energie. Der Tag ist die Zeit, in der die Menschen mit ihren täglichen Geschäften zu tun haben, und die Nacht ist die Zeit, in der der Betende sein Herz auf das, was er mit der Zunge sagt, konzentrieren kann. Daher ist es Sunnah, die Rezitation im Fajr-Gebet länger zu halten als in anderen Gebeten. Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) rezitierte im Fajr-Gebet zwischen 60 und 100 Versen und Abu Bakr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) rezitierte al-Baqarah und `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) rezitierte al-Nahl, Hud, Bani Isra`īl, Yunus und ähnliche Suren, denn das Herz ist frei von Ablenkung, nachdem es gerade erst aus dem Schlaf erwacht ist. Wenn das erste, was eine Person hört, das Wort Allāhs ist, in dem alles Gute liegt, dann kommen diese Worte von seinem Herzen, welches frei von Ablenkung ist, und daher wird es eine große Auswirkung auf ihn haben. Am Tage ist das Gegenteil der Fall, daher wird der Qur’ān leise rezitiert, außer es gibt einen Grund, wie eine große Versammlung am `Id oder am Jumu`ah (Freitag) oder wenn um Regen gebetet wird oder wegen einer Finsternis. Bei solchen Gelegenheiten ist es besser, laut zu rezitieren; so ist es wahrscheinlicher, das Ziel zu erreichen, und es ist nützlicher und bei großen Versammlungen erreicht das Wort Allāhs die Menschen besser.“

Möge Allāh uns unser nützliches Wissen vermehren und auch unsere rechtschaffenen Taten.

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A


Das Bewegen des Fingers im Taschahhud

Das Bewegen des Fingers im Taschahhud 

Frage (Nr. 7570): 

Ich habe gesehen, dass einige Leute ihren Finger im Taschahhud auf- und abbewegen. Entspricht das der Sunnah? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Es ist sicher belegt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) mit seinem Zeigefinger zu zeigen pflegte und ihn während des Taschahhud im Gebet bewegte. 

Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht darüber und es gibt mehrere Standpunkte: 

  1. Die Hanafis sagen, dass der Finger erhoben werden sollte, wenn man „lā“ sagt in dem Ausdruck „Aschhadu an lā ilāha ill-Allāh“ (ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah), und er sollte gesenkt werden, wenn man sagt „ill-Allāh“ (außer Allāh). 

  2. Die Schāfi`is sagen, dass er beim Sagen von „ill-Allāh“ erhoben werden sollte. 

  3. Die Mālikis sagen, dass er von rechts nach links bewegt werden sollte, bis man das Gebet beendet. 

  4. Die Hanbalis sagen, dass man mit dem Finger zeigen sollte, wenn man den Namen Allahs erwähnt, aber ohne ihn zu bewegen. 

Scheikh al-Albāni (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es gibt keine Grundlage für eine dieser Definitionen und Verhaltensweisen in der Sunnah. Die der korrekten Ansicht am nahsten kommende ist die Ansicht der Hanbalis, würden sie das Erheben des Fingers nicht auf das Aussprechen des Namens Allahs beschränken.“ (Tamām al-Minnah, S. 223) 

Zweitens: 

Die Beweise zu dieser Angelegenheit: 

-                Es wurde berichtet, dass `Abd-Allāh ibn al-Zubayr sagte: „Als der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während des Gebets saß, platzierte er seinen linken Fuß zwischen Oberschenkel und Wade und er steckte seinen rechten Fuß unter sich, legte seine linke Hand auf das linke Knie, seine rechte Hand auf seinen rechten Oberschenkel und zeigte mit seinem Finger.“ (Muslim #579). 

Bei al-Nasā’i (#1270) und Abu Dawūd (#989) heißt es: „Er pflegte mit seinem Finger zu zeigen, wenn er Du`ā’ machte, doch er bewegte ihn nicht.“ Der Zusatz – „doch er bewegte ihn nicht“ – wurde von ibn al-Qayyim in Zād al-Ma`ād, 1/238, als da`īf klassifiziert und ebenso von al-Albāni in Tamām al-Minnah, S. 218. 

-                Es wurde berichtet, dass Wā’il ibn Hajar sagte: Ich sagte: „Ich werde bestimmt beobachten, wie der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) betet.“ Und so beobachtete ich ihn und er stand auf, sagte Takbīr (Allāhu akbar) und erhob seine Hände, bis sie auf Höhe seiner Ohren waren. Dann legte er seine rechte Hand auf seine linke Hand, das Handgelenk und den unteren Unterarm. Wenn er sich verbeugen wollte, erhob er seine Hände ebenso und legte seine Hände auf seine Knie und wenn er seinen Kopf hob, hob er auch seine Hände. Dann warf er sich nieder und legte seine Hände auf eine Höhe mit seinen Ohren, danach saß er, seinen linken Fuß unter sich gestreckt, seine linke Hand auf seinem linken Oberschenkel und Knie und das Ende seines rechten Ellbogens auf seinem rechten Oberschenkel. Anschließend formte er mit zweien seiner Finger einen Kreis, hob seinen Zeigefinger und bewegte ihn, wobei er Du`ā’ machte.“ (al-Nasā’i #889; von ibn Khuzaymah 1/354 als sahīh klassifiziert; ibn Mājah 5/170; von al-Albāni in Irwa’ al-Ghalīl #367 als sahīh eingestuft). 

-                Scheikh ibn `Uthaymīn nannte diesen Hadīth – „bewegte ihn, wobei er Du`ā’ machte“ – als Beweis dafür, dass der Zeigefinger während des Taschahhud bei jedem Ausdruck des Du`ā’ bewegt werden sollte. Er sagte in al-Scharh al-Mumti`: „Die Sunnah bestätigt, dass man damit beim Verrichten des Du`ā’ zeigen sollte, aufgrund des Wortlauts des Hadīth: „bewegte ihn, wobei er Du`ā’ machte“. Jedes Mal, wenn ihr also Du`ā’ macht, bewegt euren Finger und weist auf die erhabene Natur des Einen, an Den ihr euer Du`ā’ richtet, hin. Deshalb sagen wir: `Al-Salāmu ‘alayka ayyuha-l-Nabiyyu` (Friede sei auf ihm, oh Prophet) – und du solltest mit deinem Finger zeigen, denn dieser Salām ist eine Art des Du`ā’. `Al-Salāmu `alayna` (Friede sei auf uns) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. `Allāhumma salli `ala Muhammad` (Oh Allāh, sende Segen auf Muhammad) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. `Allāhumma bārik `ala Muhammad`(Oh Allāh, sende Segen auf Muhammad) – und du solltest mit dem Finger zeigen. `A`ūdhu Billāhi min `adhāb Jahannam`(ich suche Zuflucht bei Allāh vor der Strafe der Hölle) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. `Wa min `adhāb al-Qabr` (und vor der Strafe des Grabes) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. `Wa min fitnati-l-Mahya wa-l-Mamāt` (und vor der Versuchung des Lebens und des Todes) – und du solltest mit dem Finger zeigen. `Wa min fitnati-l-Masīhi-l-Dajjāl` (und vor der Versuchung des Dajjāl) – und du solltest mit deinem Finger zeigen. Jedes Mal, wenn du Du`ā’ machst, solltest du mit dem Finger zeigen, auf die Großartigkeit des Einen hinweisend, Der dich Du`ā’ verrichten lässt. Dies ist der Sunnah am nahsten.“ 

Drittens: 

Es entspricht der Sunnah, auf den Finger zu schauen, während du damit zeigst. 

Al-Nawawi sagte: „Die Sunnah ist es, deinen Blick nicht über den zeigenden Finger hinaus gehen zu lassen. Es gibt einen sahīh Hadīth darüber in Sunan Abi Dawūd. Du solltest in Richtung Qiblah weisen und dabei beabsichtigen, die Einheit Allahs zu bezeugen und dich Ihm allein zu unterwerfen.“ (Scharh Muslim, 5/81). 

Der Hadīth, auf den sich al-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) bezieht, ist der oben genannte Hadīth von `Abd-Allāh ibn al-Zubayr. Die Version bei Abu Dawūd (#989) lautet: „Und er sollte seinen Blick nicht über seinen zeigenden Finger hinaus gehen lassen.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als sahīh klassifiziert). 

Viertens: 

Es ist Sunnah, damit in Richtung der Qiblah zu zeigen. 

Es wurde von `Abd-Allāh ibn `Umar berichtet, dass er einen Mann sah, der kleine Steinchen mit seiner Hand bewegte, während er betete. Als er fertig war, sagte `Abd-Allāh zu ihm: „Bewege während deines Gebets keine Steine, denn das kommt vom Schaytān. Tue besser das, was der Gesandte Allāhs (Frieden und Segen Allāhs seien auf ihm) zu tun pflegte. Er legte seine rechte Hand auf seinen Oberschenkel und wies mit dem Finger, der dem Daumen am nächsten ist, in Richtung Qiblah und er ließ seinen Blick darauf ruhen.“ Dann sagte er: „Das ist es, was ich den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) tun sah.“ (al-Nasā’i #1160; ibn Khuzaymah 1/355; ibn Hibbān 5/273; von al-Albāni in Sahīh al-Nasā’i als sahīh klassifiziert). 

Fünftens: 

Den Finger beim Zeigen leicht zu beugen, wurde in dem Hadīth von Numayr al-Khuzā’i erwähnt, berichtet bei Abu Dawūd #991 und al-Nasā’i #1275. 

Doch dieser Hadīth ist da`īf (schwach). 

Siehe Tamām al-Minnah von al-Albāni, S. 222. 

Und Allah weiß es am besten. 

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Du`ā nach den Pflichtgebeten zu sagen ist Bid`ah

Du`ā nach den Pflichtgebeten zu sagen ist Bid`ah 

Frage (Nr. 21976): 

Nach dem Fard Salāh (d. h. nach dem Sagen des Salām) machen einige Leute Du`ā, während andere nur Tasbīh sagen. Einige Leute bestehen darauf, dass das Sagen von Du`ā nach dem Salāh Bid`ah ist. Dies verursacht einige Spannungen innerhalb der Gemeinschaft, insbesondere bei denjenigen, die Imām Abu Hanīfah oder Schāfi`i folgen. 

Können wir Du`ā nach dem Salāh machen? 

Können wir zusammen mit dem Imām Du`ā machen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

In Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah wird gesagt: 

Das Sagen von Du`ā nach den Pflichtgebeten ist nicht Sunnah, falls es durch das Heben der Hände erfolgt, unabhängig davon, ob es vom Imām alleine oder von einem Mitglied der Gemeinschaft allein oder von beiden zusammen gemacht wird. Vielmehr ist es Bid`ah, denn es wurde nicht überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder einer seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat. Bezüglich des Sagens von Du`ā ohne die Hände zu heben, so ist daran nichts Falsches, denn es gibt einige Ahādīth darüber. (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #7/103) 

Das Ständige Komitee wurde über das Heben der Hände zum Du`ā nach den fünf täglichen Gebeten befragt – ist es bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände hob oder nicht? Falls es nicht bewiesen ist, ist es trotzdem erlaubt? 

Sie antworteten: „Soweit wir wissen, ist es nicht bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände zum Du`ā nach den Pflichtgebeten erhob. Daher steht das Heben der Hände nach dem Salām eines Pflichtgebets nicht in Übereinstimmung mit der Sunnah.“ (Fatāwa al-Lajnah #7/104)  

Das Komitee bestätigte außerdem, dass das laute Aussprechen von Du`ā nach den fünf täglichen Gebeten oder nach den regulären Sunnahgebeten oder das gemeinsame Rezitieren von Du`ā als regelmäßige Praxis eine tadelnswerte Neuerung (Bid`ah) ist, denn es ist nicht belegt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) etwas Ähnliches taten. Wer gemeinschaftlich Du`ā nach den Pflichtgebeten oder nach den regulären Sunnahgebeten macht, wendet sich gegen den Weg der Ahl al-Sunnah wa-l-Jamā`ah, und diejenigen, die nicht mit ihnen übereinstimmen, als Kāfir zu beschimpfen und als nicht zur Ahl al-Sunnah wa-l-Jamā`ah zugehörig, ist eine Irreleitung, Ignoranz und es ist eine Entstellung der Tatsachen. (Fatāwa Islāmiyyah #1/319). 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Hände oder Knie zuerst im Sujūd?

Hände oder Knie zuerst im Sujūd? 

Frage (Nr. 2108): 

Bezüglich der Niederwerfung im Gebet habe ich zwei verschiedene Versionen gelesen. In der einen heißt es, dass es besser sei, wenn die Knie den Boden vor den Händen berühren. In dem Buch „Das Gebet des Propheten“ heißt es, dass die Hände vor den Füßen auf dem Boden platziert werden sollten und es wird ein diese Meinung unterstützender Hadīth genannt (dieser besagt, dass das Absetzen der Knie vor den Händen nicht empfehlenswert ist, da es der Bewegung des Kamels ähnelt). Was ist die richtige Art? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es gibt unter den Gelehrten eine Meinungsverschiedenheit darüber, wie man sich zum Sujūd niederwerfen sollte – entweder mit den Händen oder den Knien zuerst. Gemäß der Ansicht der Hanafis, Schaāfi`is und nach einer von Ahmad berichteten Meinung sollte der Betende zuerst mit den Knien heruntergehen, dann mit seinen Händen. Al-Tirmidhi betrachtete dies als die Meinung der Mehrheit der Gelehrten und sagte in seinem Sunan (2/57): „So wird es gemäß der Mehrheit der Gelehrten gemacht: Sie denken, dass man zuerst mit den Knien heruntergehen sollte, bevor die Hände abgelegt werden und wenn man aufsteht, sollte man die Hände vor den Knien erheben. Diejenigen, die diese Meinung bevorzugen, nehmen als Beweis den Hadīth von Wā`il ibn Hajar, der sagte: „Ich sah den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) als er den Sujūd verrichtete, wie er seine Knie vor den Händen absetzte und als er sich erhob, erhob er seine Hände vor den Knien.“ (Abu Dawud, al-Tirmidhi, al-Nasā`i, ibn Mājah und al-Dāraqutni [1/345]. Er sagte: „Der Einzige, der dies überlieferte, war Yazīd ibn Hārūn von Schurayk. Niemand überlieferte von `Āsim ibn Kulayb außer Schurayk und Schurayk war nicht qawiy [stark].“ Al-Bayhaqi sagte in al-Sunan [2/101]: „Sein Isnād ist da`īf [schwach].“ Al-Albāni klassifizierte ihn als da`īf in al-Mischkāt [898] und al-Irwa’ [2/75]. Andere Gelehrte stuften ihn als sahīh ein, wie z. B. ibn al-Qayyim [möge Allah ihm barmherzig sein] in Zād al-Ma`ād). Zu denen, die der Ansicht waren, dass man zuerst mit den Knien aufsetzen sollte, gehörten Scheikh al-Islam ibn Taymiyah und sein Schüler ibn al-Qayyim; unter den heutigen Gelehrten befinden sich Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz und Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn.  

Mālik, al-Auzā`i und die Hadīthgelehrten waren der Meinung, dass beim Heruntergehen zum Sujūd die Hände zuerst aufsetzen sollten, basierend auf dem Hadīth von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Wenn einer von euch sich niederwirft, dann lasst ihn nicht heruntergehen wie ein Kamel es tut. Lasst ihn seine Hände vor seinen Knien absetzen.`“ (Ahmad #2/381; Abu Dawud; al-Tirmidhi; al-Nasā’i. Al-Nawawi sagt in al-Majmū’ (3/421): „Er wurde bei Abu Dawud und al-Nasā`i mit einem jayyid Isnād verzeichnet.“ Er wurde von Scheikh al-Albāni in al-Irwa’ (2/78) als sahīh eingestuft, wo er sagte: „Dieser Isnād ist sahīh, alle seine Männer sind thiqāt, die Männer der Muslime, abgesehen von Muhammad ibn `Abd-Allah ibn al-Hasan, auch bekannt als al-Nafs al-Zakiyyah al-`Alawi, der thiqah ist.“) 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah gab einen nützlichen Kommentar zu dieser Angelegenheit in al-Fatāwa (22/449): „Das Beten auf beide Arten ist erlaubt, gemäß dem Konsens der Gelehrten. Wenn jemand mit den Knien zuerst heruntergehen möchte oder mit den Händen, so ist sein Gebet auf jeden Fall gültig, gemäß dem Konsens der Gelehrten, doch sie waren sich uneinig darüber, welche Art zu bevorzugen ist.“ 

Der Gelehrte sollte nach der Meinung handeln, die er für die wahrscheinlich richtige hält und der gewöhnliche Muslim sollte der Meinung des Gelehrten folgen, dem er vertraut.  

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid