Islam Fragen & Antworten

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Definition der Stunde, in der das Du`ā‘ am Freitag beantwortet wird

Definition der Stunde, in der das Du`ā‘ am Freitag beantwortet wird

 

Frage (Nr. 82609):

 

Es heißt, dass das Du`ā‘ zur Zeit der Khutbah angenommen wird oder dass es einen Moment in diesem Zeitraum gibt, in dem es beantwortet wird. Doch es heißt auch, dass man während der Khutbah nicht reden und aufmerksam zuhören soll. Wie können wir Du`ā‘ verrichten, wenn es nicht erlaubt ist, zu reden oder die Konzentration abzuwenden?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Erstens:

 

Die sahīh Sunnah zeigt, dass es am Freitag eine Zeit gibt, in der Du`ā‘ beantwortet werden können, und kein Muslim bittet Allāh in dieser Zeit um etwas Gutes, ohne dass Er es ihm gewährt, wie es in dem bei al-Bukhāri (#5295) und Muslim (#852) verzeichneten Hadīth von Abu Hurayrah heißt, der sagte: Abu-l-Qāsim (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Am Freitag gibt es eine Stunde, in der, wenn ein Muslim zu der Zeit betet und Allāh um etwas Gutes bittet, Er es ihm geben wird.“

 

Es gibt verschiedene Meinungen darüber, wann diese Zeit ist. Am ehesten korrekt sind zwei davon:

 

Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Am ehesten korrekt von diesen Ansichten sind zwei, welche in authentischen Hadīth erwähnt werden, und eine davon ist wahrscheinlicher als die andere.

 

Die erste besagt, dass es ab dem Zeitpunkt ist, wenn der Imām sich auf die Minbar setzt, bis zum Ende des Gebets. Der Beweis dafür ist der bei Muslim in seinem Sahīh (#853) verzeichnete Bericht von Abu Burdah ibn Abi Mūsa al-Asch`ari, der sagte: `Abd-Allāh ibn `Umar fragte mich: „Hast du deinen Vater etwas vom Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) über die besondere Stunde am Freitag sagen hören?“ Ich antwortete: „Ja, ich hörte ihn sagen: `Ich hörte den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagen: Es ist die Zeit, wenn der Imām sich setzt, bis das Gebet vorüber ist.`“

 

Al-Tirmidhi (#490) und ibn Mājah (#1138) berichteten von Kathīr ibn `Abd-Allāh ibn `Amr ibn `Auf al-Muzani von seinem Vater von seinem Großvater, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Am Freitag gibt es eine Stunde am Tag, in der niemand Allāh um etwas bittet, ohne dass Er es ihm geben wird.“ Es wurde gefragt, wann genau diese Zeit denn sei, und er antwortete: „Wenn die Iqāmah für das Gebet gegeben wird, bis das Gebet endet.“ (Scheikh al-Albāni sagte: „Das ist da`īf jiddan [sehr schwach].“)

 

Die zweite Ansicht besagt, dass sie nach `Asr ist, und das ist eher korrekt. Es ist die Meinung von `Abd-Allāh ibn Salām, Abu Hurayrah, Imām Ahmad und anderen.

 

Der Beweis dafür ist der von Ahmad in seinem Musnad (#7631) verzeichnete Bericht von Abu Sa`īd al-Khudri und Abu Hurayrah, demgemäß der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Am Freitag gibt es eine Stunde, in der kein Muslim Allāh um etwas Gutes bittet, außer dass Dieser es ihm gewährt, und das ist nach `Asr.“ (in Tahqīq al-Musnad heißt es: „Der Hadīth ist sahīh aufgrund unterstützender Beweise, doch sein Isnād ist da`īf.)

 

Abu Dawūd (#1048) und al-Nasā’i (#1389) berichteten von Jābir ibn `Abd-Allāh, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Der Freitag besteht aus 12 Stunden, in denen kein Muslim Allāh um etwas bittet, ohne dass Dieser es ihm gibt. Sucht deshalb nach der letzten Stunde nach `Asr.“ (von al-Albāni als sahīh eingestuft)

 

Sa`īd ibn Mansūr berichtete in seinem Sunan von Abu Salamah ibn `Abd al-Rahmān, dass einige der Gefährten des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sich versammelten und über die (besondere) Stunde am Freitag sprachen. Dann trennten sie sich und waren sich einig, dass es die letzte Stunde am Freitag ist. (al-Hāfiz klassifizierte den Isnād als sahīh in al-Fath, 2/489)

 

In Sunan ibn Mājah (#1139) wird berichtet, dass `Abd-Allāh ibn Salām sagte: „Als der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) saß, sagte ich: `Wir finden im Buche Allāhs, dass es am Freitag eine Stunde gibt, in der kein gläubiger Diener betet und Allāh um etwas bittet, ohne dass Allāh sein Bedürfnis erfüllen wird.`“

 

`Abd-Allāh sagte: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) wies auf mich und sagte: `Oder der Teil einer Stunde.` Ich sagte: `Du hast Recht, oder der Teil einer Stunde. Welche Zeit ist das?` Er antwortete: `Es ist die letzte Stunde des Tages.` Ich fragte: `Ist das nicht die Gebetszeit?` Er sagte: `Wahrlich, wenn ein gläubiger Diener betet und sich dann setzt, wobei ihn nur das Gebet hält, so befindet er sich weiterhin im Zustand des Gebets.`“ (von al-Albāni als sahīh eingestuft)

 

Bei Sunan Abi Dawūd (#1046), al-Tirmidhi (#491) und al-Nasā’i (#1430) wird von Abu Salamah ibn `Abd al-Rahmān berichtet, dass Abu Hurayrah sagte: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: `Der beste Tag, an dem die Sonne aufgeht, ist der Freitag. An ihm wurde Ādam erschaffen, an ihm wurde er (zur Erde) herabgesandt, an ihm wurde seine Reue angenommen, an ihm starb er und an ihm wird die Stunde beginnen. Es gibt kein lebendes Geschöpf, das am Freitag von der Morgendämmerung bis zum Sonnenaufgang nicht in einem Zustand des Verstehens ist, den Beginn der Stunde fürchtend, außer den Jinn und Menschen. An ihm gibt es eine Stunde, in der kein Muslim betet und Allāh um etwas bittet, außer dass Er es ihm geben wird.` Ka`b fragte mich: `Ist das ein Tag in jedem Jahr?` Ich sagte: `Nein, jede Woche.` Daraufhin las Ka`b im Taurāt (Torah) und sagte: `Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) hat die Wahrheit gesprochen.`“ Abu Hurayrah fuhr fort: „Dann traf ich `Abd-Allāh ibn Salām und berichtete ihm von meinem Treffen mit Ka`b. `Abd-Allāh ibn Salām sagte: `Ich weiß, welche Zeit das ist.` Ich forderte ihn auf, mir davon zu erzählen. `Abd-Allāh ibn Salām sagte: `Es ist die letzte Stunde am Freitag.` Ich sagte: `Wie kann es die letzte Stunde am Freitag sein, wo doch der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: `Kein Muslim betet zu der Zeit außer`, und es gibt zu der Zeit gar kein Gebet.` `Abd-Allāh ibn Salām erwiderte: `Sagte der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) nicht: Wer sitzt und auf das Gebet wartet, ist im Zustand des Gebets bis er betet? ` Ich sagte: `Dann ist es so.`“

 

Al-Tirmidhi sagte: „Ein sahīh hasan Hadīth. Einiges davon wird in al-Sahīhayn erwähnt.“ (Er wurde von al-Albāni als sahīh eingestuft).“ (Zād al-Ma`ād, 1/376)

 

Zweitens:

 

Gemäß der Ansicht, dass es in dem Zeitraum ist, wenn der Imām sich setzt, bis zum Ende des Gebets, so bedeutet dies nicht, dass derjenige, der hinter dem Imām betet, sich selbst mit Du`ā‘ ablenken und nicht der Khutbah zuhören sollte, sondern er sollte vielmehr der Khutbah lauschen und zu dem Du`ā‘ des Imām Amīn sagen und während seines Gebets bitten, in der Niederwerfung und vor dem Salām.

 

Dadurch wird er sein Du`ā‘ in dieser besonderen Zeit verrichten und wenn er auch Du`ā‘ während der letzten Stunde nach `Asr spricht, ist das umso besser.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Sollten der Imām und die Gemeinschaft die Hände heben, wenn der Imām während der Freitagsrede Du`ā‘ sagt?

Sollten der Imām und die Gemeinschaft die Hände heben, wenn der Imām während der Freitagsrede Du`ā‘ sagt?

 

Frage (Nr. 85171):

 

Wenn der Imām während der Khutbah am Freitag Du`ā‘ sagt, sollte er seine Hände heben oder nicht? Sollte die Gemeinschaft die Hände heben oder nicht?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Wenn der Khatīb am Freitag Du`ā‘ auf seiner Minbar spricht, dann entspricht für ihn es der Sunnah, nicht die Hände beim Du`ā‘ zu heben, und die Teilnehmer des Gemeinschaftsgebets sollten ebenfalls nicht ihre Hände heben. Vielmehr ist es ausreichend für den Imām, mit seinem Zeigefinger zu deuten, wie durch den Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) bestätigt wurde. Einige der Sahābah kritisierten diejenigen, die ihre Hände beim Du`ā‘ während der Khutbah hoben, denn das war nicht die Praxis des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm).

 

Muslim (#874) berichtete von `Umārah ibn Ru’aybah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), dass er Bischr ibn Marwān auf der Minbar sah, seine Hände hebend, und er sagte: „Wie hässlich sind diese beiden Hände. Ich sah den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) nicht mehr als dies mit seiner Hand tuend“, und er wies mit seinem Zeigefinger.

 

Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Scharh Muslim: „Das zeigt, dass es nicht der Sunnah entspricht, die Hände während der Khutbah zu heben, und dies ist die Ansicht von Mālik, unseren Gefährten und anderen. Al-Qādi berichtete, dass einige der Salaf und der Mālikis es gestatteten, weil der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) seine Hände während der Freitagsrede hob, als er um Regen bat. Doch die früheren Gelehrten antworteten darauf, dass dieses Heben der Hände aus einem bestimmten Grund geschah.“

 

Wenn der Imām während der Freitagsrede um Regen betet, dann entspricht es der Sunnah, dass er seine Hände hebt, dem Beispiel des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) folgend, und auch die Teilnehmer des Gemeinschaftsgebets sollten ihre Hände heben und zu seinem Du`ā‘ „Amīn“ sagen. Denn es wurde bei al-Bukhāri (#933) und Muslim (#897) von Anas ibn Mālik (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) verzeichnet, dass dieser sagte: „Die Leute waren zur Zeit des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) von einer Dürre und Hungersnot betroffen und als der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) die Freitagsrede hielt, stand ein Beduine auf und sagte: `Oh Gesandter Allāhs, unser Besitz wurde zerstört und unsere Kinder hungern. Bete zu Allāh für uns.` So hob er seine Hände und wir konnten keine einzige Wolke am Himmel sehen. Doch bei dem Einen, in Dessen Hand meine Seele ist, kaum hatte er sie wieder gesenkt, da erschienen wahre Wolkenberge. Er verließ die Minbar nicht, doch ich sah Regen seinen Bart hinunter rinnen.“

 

Scheikh ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wie lautet das Urteil über denjenigen, der seine Hände hebt, während der Khatīb für die Muslime in der zweiten Khutbah betet? Bitte führt einen Beweis an, möge Allāh euch belohnen.“

 

Er antwortete: „Das Heben der Hände in der Freitagsrede oder während der Rede des `Īd ist nicht empfohlen, weder für den Imām noch für die Gemeinschaft. Empfohlen ist es, der Khutbah aufmerksam zu lauschen und zu dem Du`ā‘ leise Amīn zu sagen, ohne die Stimme zu erheben. Was das Heben der Hände anbelangt, so ist dies nicht empfohlen, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) hob während der Freitagsrede oder der Rede des `Īd nicht seine Hände und als einer der Sahābah einen der Statthalter sah, wie dieser seine Hände in der Freitagsrede hob, kritisierte er ihn dafür und sagte: „Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) hob seine Hände nicht.“ Ja, wenn er während
der Freitagsrede um Regen betete, dann hob er wohl seine Hände, weil auch der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) in so einer Situation die Hände zu heben pflegte. Wenn er also während der Freitagsrede um Regen bittet oder während der Rede des `Īd, dann ist es ihm empfohlen, die Hände zu heben, dem Vorbild des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) folgend.“ (Majmū` al-Scheikh ibn Bāz, 12/339)

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Ist es ihm erlaubt, Allāh darum zu bitten, dass das Mädchen, welches er heiraten wollte und das gestorben ist, seine Braut im Paradies sein wird?

 


Ist es ihm erlaubt, Allāh darum zu bitten, dass das Mädchen, welches er heiraten wollte und das gestorben ist, seine Braut im Paradies sein wird?

 

Frage (Nr. 126724):

 

Die Tochter meines Onkels starb bei einem Unfall und ich wollte ihr eigentlich einen Heiratsantrag machen. Ist es mir erlaubt, Allāh darum zu bitten, sie zu meiner Braut im Paradies zu machen, oder ist das eine Übertreibung im Du`ā’? Möge Allāh euch mit Gutem belohnen.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Zunächst einmal bitten wir Allāh darum, diesem Mädchen Seine Gnade zuteil werden zu lassen, sie in Sein Paradies einzulassen und ihre Familie und alle ihre Verwandten mit Geduld und Trost zu segnen.

 

Wir raten dir, ihre Eltern freundlich zu behandeln und ihnen dabei behilflich zu sein, ihre Prüfung zu überstehen. Du selber solltest die Bestimmung Allāhs akzeptieren und davon überzeugt sein, dass alles in Seiner Hand liegt, dass Er alles in diesem Universum kontrolliert, dass Er gewaltige Weisheit besitzt und Er kann nicht über das befragt werden, was Er tut, doch sie werden befragt werden.

 

Es gibt keinen Grund, warum du nicht darum bitten solltest, dass dieses Mädchen deine Frau im Paradies sein wird, wenn Allāh es will.

 

Doch du solltest es bevorzugen, Allāh um Gnade und Vergebung für sie zu bitten und um eine Erhöhung ihres Ranges im Paradies. Dies wird ihr von Nutzen sein und du wirst mit Allāhs Erlaubnis dafür belohnt werden. 

 

Wir befürchten, dass du in dieser Angelegenheit übertreiben oder dieses Du`ā’ zu häufig verwenden könntest. Das könnte deine Fixierung auf sie noch verstärken und dein Leben beeinträchtigen oder dich davon abhalten, nach dem zu streben, was dich in dieser Welt keusch halten wird, nämlich eine halāl Ehe. Wir müssen dich darauf hinweisen, damit du nicht in Extreme verfällst, denn sie ist gestorben und kein Mahram für dich. Hüte dich also davor, mit deiner Trauer zu sehr zu übertreiben und das, was du verpasst hast, zu sehr zu bedauern. Allāh hat eine festgesetzte Zeit für alle Dinge.

 

Wir erinnern dich an die Verse, in denen Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):Und Wir werden euch ganz gewiss mit ein wenig Furcht und Hunger und Mangel an Besitz, Seelen und Früchten prüfen. Doch verkünde frohe Botschaft den Standhaften, die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: „Wir gehören Allāh, und zu Ihm kehren wir zurück.“ Sie sind es, denen Segnungen von ihrem Herrn und Erbarmen zuteil werden, und sie sind die Rechtgeleiteten.“ (2:155-157).

 

Scheikh al-Sa`di (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Allāh informiert uns darüber, dass Er Seine Diener auf jeden Fall mit Versuchungen prüfen wird, um so zwischen denen zu unterscheiden, die aufrichtig sind, und denen, die lügen; zwischen denen, die die Nerven verlieren, und denen, die ihre Geduld bewahren. Dies ist Seine Methode mit Seinen Dienern, denn wenn Leichtigkeit immer für die Gläubigen gelten würde und keine Prüfungen sie treffen würden, dann würde es keinen Unterschied geben zwischen denen, die Glauben besitzen, und denen, die keinen besitzen, was zur Verdorbenheit führt. Die Weisheit Allāhs gebietet es, dass zwischen den Leuten des Guten und denen des Übels unterschieden werden muss.

 

Das ist der Zweck der Prüfungen und nicht, den Gläubigen ihren Glauben zu nehmen oder sie von ihrer Religion abwendig zu machen. Allāh lässt den Glauben eines Gläubigen niemals verloren gehen und Er teilt uns in diesem Vers mit, dass Er Seine Diener „mit ein wenig Furcht“ vor Feinden „und Hunger“ prüfen wird. Das heißt, Er wird sie mit ein wenig von beidem testen, denn wenn Er sie mit extremer Angst oder Hunger prüfen würde, dann wären sie verdammt. Doch das Wichtige an Prüfungen ist es, den Unterschied hervorzuheben, und nicht, die Menschen zu verdammen.

 

„Mangel an Besitz“ umfasst alle Arten von Verlust des Vermögens, wie z. B. durch Katastrophen vom Himmel, Überschwemmung, Verlust, Enteignung durch ungerechte Herrscher, Banditen usw.

 

Der Begriff „Seelen“ bezieht sich auf den Verlust von geliebten Menschen wie Kinder, Verwandte und Freunde durch verschiedene Krankheiten im Körper des Menschen oder bei denen, die er liebt.

 

Der Begriff „Früchte“ bezeichnet hier Getreide, die Früchte der Dattelpalmen und weiterer Bäume sowie Pflanzen, durch Hagel oder Kälte oder Feuer oder Heuschrecken und Ähnliches.

 

Diese Dinge werden unweigerlich eintreten, denn der Allwissende hat uns darüber informiert und so werden sie geschehen. Wenn es soweit ist, gibt es zwei Arten von Menschen: diejenigen, die die Nerven verlieren, und diejenigen, die geduldig sind. Wer die Nerven verliert, leidet unter zwei Miseren: der Verlust eines geliebten Menschen und der Verlust von etwas noch Bedeutenderem, nämlich der Belohnung, die er hätte erlangen können, wenn er dem Befehl Allāhs gefolgt wäre, sich in Geduld zu üben. Und so erleidet er Verlust, Entbehrung und eine Abnahme seines Glaubens. Er verliert Geduld, Duldsamkeit und Dankbarkeit und der göttliche Zorn trifft ihn, was bezeichnend ist für seinen gewaltigen Verlust.

 

Derjenige, dem Allāh hilft, beim Eintritt solcher Unglücke geduldig zu bleiben, kontrolliert sich selbst und äußert weder in Wort noch in Tat Unzufriedenheit. Er strebt darin nach Lohn bei Allāh und erkennt, dass die Belohnung, welche er durch seine Geduld erlangt, größer ist als das Unglück, welches ihn getroffen hat. Tatsächlich ist das Unglück ein Segen, denn es wird zu einem Weg, etwas Besseres und Nützlicheres zu erlangen. Er hat dem Befehl Allāhs gehorcht und erhält den Lohn. Daher sagt Allāh (ungefähre Bedeutung): „Doch verkünde frohe Botschaft den Standhaften“, das heißt: Überbringe ihnen die frohe Botschaft, dass ihnen ihr Lohn ohne Abrechnung gegeben wird. Die Standhaften sind jene, die diese gewaltige frohe Botschaft verdient haben und das großzügige Geschenk von Allāh.

 

Dann beschreibt Er sie als die, wenn sie ein Unglück trifft“, was sich auf alles bezieht, was das Herz oder den Körper oder beide peinigt, von den oben genannten Dingen.

 

„[Sie] sagen: „Wir gehören Allāh“, das heißt: Wir sind Diener Allāhs, Seinem Befehl und Seiner Kontrolle unterliegend; wir haben keine Kontrolle über uns selbst oder unseren Besitz. Wenn Er uns mit etwas davon prüft, dann hat der Barmherzigste derer, die Barmherzigkeit zeigen, über Seine Diener und ihren Besitz verfügt, und Er kann nicht zurückgewiesen werden. Vielmehr ist es Teil der vollständigen und vollkommenen Unterwerfung und Dienerschaft Allāh gegenüber (`Ubūdiyyah), zu erkennen, dass das Unglück vom Allweisen stammt, Der zu Seinem Diener barmherziger ist als dieser selbst, und deshalb muss er mit Allāh zufrieden sein und Ihm danken für Seine Bestimmung, denn das ist besser für den Diener, selbst wenn er das nicht erkennt. Denn wir alle gehören Allāh und wir werden am Tag der Auferstehung zu Ihm zurückgebracht und jedem Einzelnen werden seine Taten vergolten. Sind wir also geduldig und erstreben die Belohnung bei Ihm, dann werden wir bei Ihm reichlichen vorfinden. Doch wenn wir panisch reagieren und wütend werden, dann werden wir nichts anderes erhalten als den göttlichen Zorn und den Verlust von Lohn. Jeder Mensch gehört Allāh und wird zu Ihm zurückkehren und das ist eines der stärksten Mittel der Geduld.

 

„Sie“, das heißt diejenigen, die oben als standhaft beschrieben werden „sind es, denen Segnungen von ihrem Herrn …  zuteil werden“ das heißt: Lob und Rede über ihren Vorzug.

 

„Und Erbarmen zuteil werden“, welches übergroß ist. Teil Seiner Barmherzigkeit ihnen gegenüber ist, dass Er ihnen hilft, geduldig zu sein, wodurch sie die volle Belohnung erhalten.

 

„Und sie sind die Rechtgeleiteten“ – jene, die die Wahrheit kennen, was sich in diesem Kontext auf ihr Wissen bezieht, dass sie Allāh gehören, zu Ihm zurückkehren werden und dementsprechend handeln und dass ihre Geduld um Allāhs willen ist.

 

Dieser Vers zeigt, dass derjenige, der nicht geduldig ist, das Gegenteil von dem erhält, was sie bekommen, und deshalb werden sie von Allāh getadelt und bestraft, in die Irre geleitet und Verlust erleiden. Wie gewaltig ist der Unterschied zwischen den zwei Gruppen und wie gering ist die Anstrengung der Geduldigen und wie groß das Leid derjenigen, die in Panik geraten.

 

Diese zwei Verse informieren uns darüber, dass wir über Unglücke nachdenken sollten, bevor sie eintreffen, um so ihren Einfluss zu verringern und sie zu erleichtern, wenn sie tatsächlich geschehen, und sie erklären, wie wir darauf reagieren sollten, wenn sie tatsächlich geschehen, nämlich mit Geduld. Sie erklären außerdem, was dem Menschen hilft, geduldig zu bleiben, die Belohnung des Geduldigen und die Situation derjenigen, die nicht geduldig bleiben, was das Gegenteil der Geduld ist. Darüber hinaus informieren sie uns darüber, dass diese Unglücke und Versuchungen das Gesetz Allāhs sind und es gibt keine Alternative zum Gesetz Allāhs. Sie beschreiben auch die verschiedenen Arten von Unglücken.“ (Tafsīr al-Sa`di, S. 75)

 

Denkt über die folgenden Worte des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) nach und über diese Lehren der Salaf:

 

Es wurde berichtet, dass die Mutter der Gläubigen, Umm Salamah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) sagte: „Ich hörte den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen: `Es gibt keinen Muslim, der von einem Unglück getroffen wird und das sagt, was Allāh ihm anbefohlen hat – Wahrlich, zu Allāh gehören wir und zu Ihm ist unsere Rückkehr. Oh Allāh, belohne mich für mein Unglück und entschädige mich mit etwas Besserem. – ohne dass Allāh ihn mit etwas Besserem entschädigt.“ Sie sagte. „Als Abu Salamah starb, sagte ich: `Wer von den Muslimen ist besser als Abu Salamah, der erste Haushalt, der auswanderte, um sich dem Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) anzuschließen?` Ich sagte es und Allāh entschädigte mich mit dem Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm).“ Sie fuhr fort: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sandte Hātib ibn Abi Balta`ah zu mir mit seinem Heiratsantrag, doch ich sagte: `Ich habe eine Tochter und ich habe einen eifersüchtigen Charakter.` Er antwortete: `Was ihre Tochter anbelangt, so bitten wir Allāh, sie von ihr unabhängig zu machen, und ich bitte Allāh, dass Er ihre Eifersucht hinwegnimmt.“ (Muslim in seinem Sahīh #918)

 

Bitte Allāh also, dich für dein Unglück zu belohnen und mit etwas Besserem zu entschädigen. Bitte Allāh auch für dieses Mädchen und für alle verstorbenen Muslime, indem du für sie um Vergebung und Barmherzig betest.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A


Was ist der Nutzen des Istikhāra-Gebets, wenn die Dinge doch bereits bestimmt sind?

 

Was ist der Nutzen des Istikhāra-Gebets, wenn die Dinge doch bereits bestimmt sind?

 

Frage (Nr. 112094):

 

Was ist der Nutzen des Bittens, Betens und Bemühens, wenn die Bestimmung Allāhs ohnehin zum Tragen kommt?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Allāh hat das Du`ā’ zu einem Mittel bei der Erreichung von Zielen des Menschen gemacht. Der Herr erfreut sich daran, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Euer Herr sagt: `Ruft Mich an (d. h. glaubt an Meine Einheit – den islamischen Monotheismus – und bittet Mich um alle), so erhöre Ich euch. Gewiss, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eingehen.`“ (40:60).

 

Ist dies erst einmal verstanden, dann gibt es keine Verwirrung, denn Allāh hat die Dinge entsprechend ihren Ursachen bestimmt. Wenn also beispielsweise bestimmt wurde, dass jemand ein Kind haben soll, dann muss zwangsläufig eine Heirat vorausgehen und der Geschlechtsverkehr der Ehepartner, damit daraus ein Kind entstehen kann. Das Ergebnis kann nicht eintreten ohne die Ursache. Das gesamte Universum basiert auf dem Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung.

 

Dasselbe gilt für Du`ā’ oder auch Istikhārah.

 

Allāh hat viele Dinge bestimmt, die daran geknüpft sind, Ihn anzuflehen oder zu bitten, und das gewünschte Ergebnis tritt nicht ein ohne die Ursache oder die Anwendung des Mittels, nämlich das Du`ā’, zusätzlich zu den sichtbaren Ursachen. Die Ahādīth des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) bestätigen dies deutlich.

 

Es wurde von ibn `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Du`ā’ kann nutzen hinsichtlich dessen, was bereits geschah oder was noch nicht geschah, haltet euch daher an das Du`ā’, oh Diener Allāhs.“ (al-Tirmidhi #3548; von al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #3409 als hasan klassifiziert)

 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte in Majmū` al-Fatāwa (8/69): „Wenn jemand sagt, dass er kein Du`ā’ verrichtet oder Allāh bittet, weil er sich auf die göttliche Bestimmung verlässt, dann irrt er. Denn Allāh hat das Du`ā’ und das Bitten zu einem Mittel gemacht, um Seine Vergebung, Barmherzigkeit, Rechtleitung, Unterstützung und Versorgung zu erlangen. Wenn für einen Menschen Gutes bestimmt wurde, wird er durch das Du`ā’ erreichen, was er ohne Du`ā’ nicht erreichen könnte. Was Allāh bestimmt hat und über die Umstände und Schicksale Seiner Diener weiß, wurde nur auf der Grundlage der Mittel bestimmt, und die Bestimmung wird zur gesetzten Zeit erfüllt. Alles, was in dieser Welt oder im Jenseits geschieht, geschieht aufgrund des Ursache-Wirkungs-Prinzips und Allāh ist der Schöpfer sowohl der Ursache als auch der Wirkung.

 

Eine Missachtung dieses Prinzips steht dem gesunden Verstand entgegen.“

 

Er sagte auch (8/287): „Einer von ihnen sagte: `Das Du`ā’ ist nichts anderes als reiner Gottesdienst, denn was bestimmt wurde, wird geschehen, ob man nun Du`ā’ spricht oder nicht.` Ihm wurde geantwortet: `Allāh hat das Du`ā’ zum Mittel beim Erreichen des gewünschten Ergebnisses gemacht, welches bestimmt wurde, wie also kann es eintreffen ohne Du`ā’?`“

 

Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in al-Jawāb al-Kāfi (S. 4): „Das Du`ā’ ist eines der nützlichsten Heilmittel. Es ist der Feind des Unglücks, es wendet dieses ab, beseitigt es, verhindert es, verschafft Erleichterung oder verringert es, wenn es eintritt. Es ist die Waffe des Gläubigen. Im Falle eines Unglücks muss eines von drei Szenarien zutreffen:

 

  1. Das Du`ā’ ist stärker als das Unglück und somit wehrt es das Unglück ab.
  2. Es ist schwächer als das Unglück, sodass das Unglück es überkommt und den Menschen trifft. Doch das Unglück könnte zumindest verringert werden, auch wenn das Du`ā’ schwach ist.
  3. Sie widerstehen einander und jedes davon hemmt das andere.“

 

Scheikh ibn `Uthaymīn sagte in al-Majmū` al-Thamīn min Fatāwa Fadīlat al-Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (1/157): „Das Du`ā’ ist eines der Mittel, durch die das Erbetene erlangt wird. Tatsächlich wendet es die göttliche Bestimmung ab und nichts wendet die göttliche Bestimmung ab außer dem Du`ā’ und das kann auf zwei Arten geschehen. Beispielsweise kann ein Kranker Allāh um Heilung bitten und wäre es nicht um des Du`ā’ willen, dann würde er krank bleiben, doch er wurde durch Zuhilfenahme des Du`ā’ geheilt. Wir aber sagen: Allāh bestimmte, dass der Kranke von seiner Krankheit geheilt werden sollte, und dies entspricht der Bestimmung. Er glaubt, dass er ohne das Du`ā’ nicht geheilt worden wäre, doch tatsächlich hat es die göttliche Bestimmung nicht abgewendet. Denn das Grundprinzip lautet, dass das Du`ā’ vorherbestimmt war und dass die Heilung unter Zuhilfenahme dieses Du`ā’ erlangt wurde. Dies ist die ursprüngliche Bestimmung, die vor Ewigkeiten festgelegt wurde. Dasselbe gilt für alles, für das bestimmt wurde, dass es durch irgendwelche Mittel oder Ursachen geschehen soll. Allāh hat diese Mittel zur Ursache gemacht, damit die Angelegenheit eintreten kann, und genau dies wurde vor Ewigkeiten bestimmt, bevor es eintraf.“

 

Die Gelehrten des Beständigen Komitees für die Ausgabe von Fatwas wurden gefragt: „Wendet das Du`ā’ die göttliche Bestimmung ab?“

 

Sie antworteten: „Allāh hat das Du`ā’ empfohlen und festgelegt. Er sagt (ungefähre Bedeutung):

 

Euer Herr sagt: `Ruft Mich an (d. h. glaubt an Meine Einheit – den islamischen Monotheismus – und bittet Mich um alle), so erhöre Ich euch. …`“ (40:60)

 

Und wenn dich (oh Muhammad) Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe (mit Meinem Wissen); Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich anruft (ohne Vermittler). ….“ (2:186).

 

Wenn jemand sich selbst also mit den empfohlenen Mitteln hilft und Allāh im Du`ā’ anruft, dann ist das Teil der göttlichen Bestimmung und er drängt einen Teil der göttlichen Bestimmung mit einem anderen zurück, wenn Allāh das will. Es ist in einem sahīh Hadīth belegt, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Einem Menschen kann die Versorgung entzogen werden aufgrund der Sünden, die er begeht. Und die Bestimmung wird durch nichts anderes abgewehrt als durch Du`ā’ und nichts verlängert die Lebensspanne außer Rechtschaffenheit.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah 1/195)

 

Sie wurden auch gefragt (24/243): „Verringert das Du`ā’ Unglück? Erweist Allāh uns Güte als Ergebnis des Du`ā’? Wie kann es sein, dass Allāh Unglücke zu den Menschen herabsendet, trotzdem sie Ihn im Du`ā’ anrufen?“

 

Sie antworteten: „Das Du`ā’ ist eine gottesdienstliche Tat für Allāh und Allāh hat uns befohlen, Ihn anzurufen, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung):

 

„Euer Herr sagt: `Ruft Mich an (d. h. glaubt an Meine Einheit – den islamischen Monotheismus – und bittet Mich um alle), so erhöre Ich euch. Gewiss, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eingehen.`“ (40:60)

 

Und wenn dich (oh Muhammad) Meine Diener nach Mir fragen, so bin Ich nahe (mit Meinem Wissen); Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich anruft (ohne Vermittler). So sollen sie nun auf Mich hören und an Mich glauben, auf dass sie besonnen handeln mögen.“ (2:186).

 

Das Du`ā’ kann Elend reduzieren, es abwenden oder ein größeres Unglück verhindern. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Nichts wendet die göttliche Bestimmung ab außer dem Du`ā’.“ Wenn ein Unglück eintrifft, ist es Sühne für Sünden und erhöht den Rang der Menschen. Wenn ein Leid den Muslim befällt, sollte er es mit Geduld ertragen und die Belohnung bei Allāh erstreben und er sollte sich nicht über die göttliche Bestimmung beschweren.“

 

Diesen Ausführungen ist ein Verständnis der Angelegenheit inschaAllāh zu entnehmen. Wenn der Muslim das Istikhāra-Gebet und Du`ā’ als Mittel zur Erreichung seiner Ziele versteht, wird er es niemals vernachlässigen und er wird niemals versuchen, etwas auf andere Weise zu erlangen. Das Du`ā’ wird zu einer Quelle der Stärke und ein Weg zum Guten für den Muslim, wie Allāh es wünscht.

 

Für weitere Informationen siehe bitte in der Antwort zu Frage #11749.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A


Es ist nicht empfohlen, eine einzelne Niederwerfung auszuführen, um Du`ā’ zu sprechen

Es ist nicht empfohlen, eine einzelne Niederwerfung auszuführen, um Du`ā’ zu sprechen 

Frage (Nr. 116874): 

Einige Leute werfen sich nieder, wenn sie Du`ā’ nach dem Gebet sprechen wollen, und sagen ihr Du`ā’ während dieser Niederwerfung. Ist das Sunnah? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es ist im Islam nicht empfohlen, sich Allah durch eine Niederwerfung zu nähern, es sei denn, die Niederwerfung ist im Gebet (Salāh) oder aus einem bestimmten Grund, wie z. B. die Niederwerfung des Vergessens (Sujūd al-Sahw, wenn man einen Fehler im Gebet gemacht hat) oder die Niederwerfung der Rezitation (Sujūd al-Tilāwah, die durch das Lesen eines bestimmten Verses im Qur’ān erforderlich wird) oder die Niederwerfung der Dankbarkeit (Sujūd al-Schukr). 

Was die Niederwerfung zum Zwecke des Du`ā’ angeht, so gibt es nichts in der Scharī`ah, was beweist, dass es erlaubt ist oder mustahabb. Vielmehr ist es durch viele mutawātir Hadīth belegt vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), dass er seine Hände im Du`ā’ zu erheben pflegte und er empfahl dies auch anderen. Er sagte: „Dein Herr, erhaben ist Er und gepriesen, zeichnet Sich durch Anstand und Großzügigkeit aus und Er ist so gnädig zu Seinem Diener, dass Er, wenn Sein Diener seine Hände zu Ihm erhebt, Er sie nicht leer zurücklässt.“ (Abu Dawūd #1488; von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als sahīh eingestuft). 

Sich zum Zwecke des Du`ā’ also niederzuwerfen, ist eine Neuerung, da der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) nicht so handelte und da es das Verlassen der Sunnah, die der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) empfahl und welche das Erheben der Hände im Du`ā’ ist, darstellt. 

Die Gelehrten tadelten eine solche einzelne Niederwerfung und verboten sie. Es wurde von Abu Schāmah (möge Allah ihm barmherzig sein) in seinem Buch al-Bā`ith `ala Inkār al-Bida` wa-l-Hawādith, S. 62-63, erwähnt und er sagte: „Imām al-Haramayn Abu-l-Ma`āli sagte: Der Autor von al-Taqrīb berichtete von einigen seiner Gefährten, dass, wenn ein Mann sich Allah zuwendet und sich aus keinem Grund niederwirft, er das tun kann, und ich habe dies nirgends gesehen außer bei ihm. Mein Scheikh betrachtete das als makrūh und wies jeden streng zurecht, der es tat. Er sagte: Dies ist meine Ansicht. Abu Hāmid al-Ghazali sagte: Scheikh Abu Muhammad (möge Allah ihm barmherzig sein) tadelte jeden, der dies tat, heftig und das ist die korrekte Ansicht. Er sagte in Kitāb al-Nadhr: Niemand war der Meinung, dass eine einzelne Niederwerfung obligatorisch wird, wenn jemand schwört, das zu tun. Denn es ist keine Handlung der Anbetung, für die es einen Grund gibt, wie z. B. bei der Rezitation (d. h. der Niederwerfung zur Rezitation). Imām al-Haramayn sagte: Mein Scheikh war definitiv der Ansicht, dass eine einzelne Niederwerfung nicht obligatorisch wird, wenn jemand einen entsprechenden Schwur leistet, selbst wenn der Qur’ān-Rezitator sich niederwirft, doch die Niederwerfung allein und aus keinem Grund ist keine Handlung der Anbetung gemäß der korrekten Ansicht. Der Autor von al-Tatimmah sagte: Manche Leute haben die Angewohnheit, sich nach Beendigung des Gebets niederzuwerfen und dabei Du`ā’ zu sagen. Er sagte: Wir kennen keine Basis für diese Niederwerfung und so etwas wurde nicht vom Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder von seinen Gefährten berichtet. Es ist besser, das Du`ā’ während des Gebets zu verrichten, aufgrund der Berichte, die darüber überliefert wurden Und Allah weiß es am besten. Ich (Abu Schāmah) sage: Die Tatsache, dass eine Niederwerfung während des Gebets eine gottesdienstliche Tat ist, bedeutet nicht notwendigerweise, dass es eine gottesdienstliche Tat außerhalb des Gebets ist, wie das Verbeugen. Al-Faqīh Abu Muhammad sagte: Im Islam ist es nicht so, dass man sich Allah durch eine einzelne Niederwerfung, für die es keinen Grund gibt, annähert.“ 

Siehe auch Frage #98156. 

Islam Q&A


Du`ā nach den Pflichtgebeten zu sagen ist Bid`ah

Du`ā nach den Pflichtgebeten zu sagen ist Bid`ah 

Frage (Nr. 21976): 

Nach dem Fard Salāh (d. h. nach dem Sagen des Salām) machen einige Leute Du`ā, während andere nur Tasbīh sagen. Einige Leute bestehen darauf, dass das Sagen von Du`ā nach dem Salāh Bid`ah ist. Dies verursacht einige Spannungen innerhalb der Gemeinschaft, insbesondere bei denjenigen, die Imām Abu Hanīfah oder Schāfi`i folgen. 

Können wir Du`ā nach dem Salāh machen? 

Können wir zusammen mit dem Imām Du`ā machen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

In Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah wird gesagt: 

Das Sagen von Du`ā nach den Pflichtgebeten ist nicht Sunnah, falls es durch das Heben der Hände erfolgt, unabhängig davon, ob es vom Imām alleine oder von einem Mitglied der Gemeinschaft allein oder von beiden zusammen gemacht wird. Vielmehr ist es Bid`ah, denn es wurde nicht überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder einer seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat. Bezüglich des Sagens von Du`ā ohne die Hände zu heben, so ist daran nichts Falsches, denn es gibt einige Ahādīth darüber. (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #7/103) 

Das Ständige Komitee wurde über das Heben der Hände zum Du`ā nach den fünf täglichen Gebeten befragt – ist es bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände hob oder nicht? Falls es nicht bewiesen ist, ist es trotzdem erlaubt? 

Sie antworteten: „Soweit wir wissen, ist es nicht bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände zum Du`ā nach den Pflichtgebeten erhob. Daher steht das Heben der Hände nach dem Salām eines Pflichtgebets nicht in Übereinstimmung mit der Sunnah.“ (Fatāwa al-Lajnah #7/104)  

Das Komitee bestätigte außerdem, dass das laute Aussprechen von Du`ā nach den fünf täglichen Gebeten oder nach den regulären Sunnahgebeten oder das gemeinsame Rezitieren von Du`ā als regelmäßige Praxis eine tadelnswerte Neuerung (Bid`ah) ist, denn es ist nicht belegt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) etwas Ähnliches taten. Wer gemeinschaftlich Du`ā nach den Pflichtgebeten oder nach den regulären Sunnahgebeten macht, wendet sich gegen den Weg der Ahl al-Sunnah wa-l-Jamā`ah, und diejenigen, die nicht mit ihnen übereinstimmen, als Kāfir zu beschimpfen und als nicht zur Ahl al-Sunnah wa-l-Jamā`ah zugehörig, ist eine Irreleitung, Ignoranz und es ist eine Entstellung der Tatsachen. (Fatāwa Islāmiyyah #1/319). 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Wann sollten die Hände im Du`ā erhoben werden und wann wird Du`ā gemacht, ohne die Hände zu heben?

Wann sollten die Hände im Du`ā erhoben werden und wann wird Du`ā gemacht, ohne die Hände zu heben? 

Frage (Nr. 11543): 

Da es Bid`ah ist, die Hände nach dem Fard Gebet zum Du`ā zu heben, würde ich gern wissen, wann man die Hände im Du`ā heben sollte. Können wir die Hände nach freiwilligen Gebeten heben? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es ist wichtig zu wissen, dass das Du`ā eine Art des Gottesdienstes ist und jede Art des Gottesdienstes sollte nur vollzogen werden, wenn es dafür einen Beweis (Dalīl) als Grundlage gibt. Das Grundprinzip lautet, dass die Hände beim Du`ā angehoben werden sollten, außer wenn das Du`ā Bestandteil einer anderen gottesdienstlichen Handlung ist. In diesem Fall wäre das Heben der Hände eine zugefügte Handlung (und sollte nicht getan werden). Beispiele dafür sind das Salāh (Gebet), die Khutbah (Rede), Tawāf (das Umkreisen der Ka`bah), Sa`ī (das Laufen zwischen al-Safā und Marwah) etc. Das Salāh beinhaltet Du`ā zu Beginn des Gebets, in der Rukū` (Verbeugung), beim Aufrichten aus der Rukū`, während der zwei Sajdah (Niederwerfung) und im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen – doch wer seine Hände an diesen Stellen hebt, hat eine Handlung der Bid`ah (tadelnswerte Neuerung) begangen. Dasselbe gilt für das Heben der Hände beim Du`ā auf der Minbar, außer im Falle des Istisqā’ (Gebet um Regen), beim Du`ā während des Tawāf oder Sa`ī. 

Wenn es einen Beweis gibt, der zeigt, dass es erlaubt ist, die Hände in bestimmten Situationen anzuheben, dann gibt es darüber keine Meinungsverschiedenheit. Jedes Du`ā, das nicht in einer Überlieferung verzeichnet und das nicht Bestandteil einer anderen gottesdienstlichen Handlung ist, wird als allgemeines Du`ā betrachtet. In diesem Fall ist nichts Falsches am Heben der Hände. Es wurde vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet, dass er von einem Mann erzählte, der seine Hände zum Himmel erhob und sagte: „Oh Herr, oh Herr,“ während sein Essen harām war, sein Getränk war harām, seine Kleidung war harām, er wurde mit Harām ernährt – wie also sollte sein Du`ā beantwortet werden? 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah scheut sich davor, Seinen Diener, der die Hände zu Ihm erhebt, mit leeren Händen zurückkehren zu lassen.“ – und weitere Ahādīth.  

Bezüglich des Hebens der Hände nach nāfil Gebeten, so ist nichts Falsches daran, solange es kein Du`ā ist, das regelmäßig verrichtet wird, wie z. B. wenn jemand mit einer Notsituation konfrontiert ist und in diesem Moment nach Allah ruft. Doch wenn er ein solches Du`ā regelmäßig verrichtet und seine Hände nach den Pflichtgebeten anhebt, so gibt es keinen eindeutigen Dalīl, um eine solche Handlung zu unterstützen. 

Scheikh Sa’d al-Humayd


Es ist nicht vorgeschrieben, nach dem Du`ā mit den Händen über das Gesicht zu streichen

Es ist nicht vorgeschrieben, nach dem Du`ā mit den Händen über das Gesicht zu streichen

Frage (Nr. 39174): 

Wie lautet der Rechtsspruch über das Bestreichen des Gesichts und des Körpers mit den Händen, nachdem man Du`ā gemacht hat, sowie das Küssen der Augen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es ist nicht vorgeschrieben, nach dem Du`ā über das Gesicht zu streichen. Es gibt viele Ahādīth, in denen beschrieben wird, wie der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seinen Herrn im Du`ā anrief, und es gibt keinen sicheren Bericht darüber, dass er danach über sein Gesicht zu streichen pflegte. 

Diejenigen, die sagen, dass über das Gesicht gestrichen werden sollte, nennen einige Ahādīth als Beweis, doch bei näherer Betrachtung sind diese nicht sahīh und stützen einander nicht. 

Zu den Aussagen der Gelehrten, die sagen, dass es nicht erlaubt ist, über das Gesicht zu streichen, gehören die folgenden: 

-           Imām Ahmad ibn Hanbal sagte: „Es ist nicht bekannt, dass irgendjemand nach dem Du`ā über sein Gesicht zu streichen pflegte, außer al-Hasan.“ (al-`Ilal al-Mutanāhiyah 2/840, 841) 

-           Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte: „Bezüglich dessen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände während des Du`ā erhob, gibt es viele sahīh Ahādīth, doch was das Bestreichen seines Gesichts mit den Händen anbelangt, so gibt es nur einen oder zwei Hadīth darüber, und sie können nicht als Beweis verwendet werden.“ (Majmū` al-Fatāwa 22/519) 

-           Al-`Izz ibn `Abd al-Salām sagte: „Niemand streicht mit seinen Händen über sein Gesicht, nachdem er Du`ā gemacht hat, außer demjenigen, der unwissend ist.“ (Fatāwa al-`Izz ibn `Abd al-Salām, S. 47) 

Wenn es nicht erlaubt ist, das Gesicht nach dem Du`ā zu bestreichen, so ist es noch unwahrscheinlicher, dass es erlaubt ist, den Körper zu bestreichen oder die Augen zu küssen. 

Vielmehr sagten die Gelehrten, dass das Küssen der Daumen und sie auf den Augen zu platzieren, eine Bid`ah ist, die von einigen sufistischen Tarīqah eingeführt wurde und es gibt einen Hadīth darüber, der fälschlicherweise dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zugeschrieben wird. 

Scheikh Muhammad ibn `Uthaymīn (möge Allah ihn bewahren) wurde über das Urteil zum Bestreichen des Gesichts mit den Händen nach dem Du`ā befragt. Er antwortete: „Das Gesicht nach dem Du`ā mit den Händen zu bestreichen ist im Islam höchstwahrscheinlich nicht empfohlen, denn die Ahādīth, die diesbezüglich überliefert wurden, sind da`īf (schwach). Scheikh al-Islam (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Sie können nicht als Beweis verwendet werden.“ Wenn wir nicht sicher sind oder wenn wir denken, dass es eher wahrscheinlich ist, dass es nicht empfohlen wird, dann ist es besser, das nicht zu tun. Denn islamische Regeln können nicht auf der Basis von bloßer Spekulation bewiesen werden, es sei denn, wir glauben, dass die Handlung höchstwahrscheinlich richtig ist. 

Was wir über das Bestreichen des Gesicht nach dem Du` ā durch die Hände denken, ist, dass es nicht zur Sunnah gehört. Wie es wohl bekannt ist, betete der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) während seiner Freitagsrede um Regen und er erhob seine Hände. Doch es wurde nicht überliefert, dass er mit ihnen über sein Gesicht strich. Ähnlich heißt es in einer Anzahl von Ahādīth, dass der Prophet seine Hände erhob, doch gibt es keinen Beweis dafür, dass er sein Gesicht bestrich.“ (Majmū` Fatāwa ibn `Uthaymīn, 14, Frage Nr. 781). 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A