Islam Fragen & Antworten

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Gibt es tatsächlich Zauberei? Ist es erlaubt, bei den Praktizierenden der Zauberei um Behandlung zu bitten?

 

Gibt es tatsächlich Zauberei? Ist es erlaubt, bei den Praktizierenden der Zauberei um Behandlung zu bitten?

 

Frage (Nr. 12578):

 

Gibt es so etwas wie Zauberheiler? Wie sollen wir reagieren, wenn jemand sagt, er glaube nicht an Magie, da es nur eine Illusion sei?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Erstens:

 

Sihr (Magie oder Zauberei) ist ein Wort, das sich auf etwas Verborgenes bezieht. Es ist real und es gibt verschiedene Arten der Zauberei, die die Menschen psychisch und physisch beeinträchtigen können, sodass diese krank werden und sterben oder Mann und Frau sich trennen. Die Auswirkungen treten durch den Willen Allāhs ein. Es sind teuflische Handlungen, von denen die meisten nur durch Schirk und die Annäherung an die Jinn und Schayātīn (Satan) mittels dessen, was diese lieben, durchgeführt werden können und sie basieren wiederum auf Schirk, nämlich der Beigesellung anderer zu Allāh.

 

Es gibt Ärzte, die auch Zauberei praktizieren und die Menschen dadurch behandeln, dass sie die Hilfe der Jinn erflehen. Sie behaupten, Wissen über die Krankheit zu besitzen, ohne diese aber zu identifizieren, und sie empfehlen dem Patienten Speisen und Getränke, durch die er sich seinem Gefährten unter den Jinn annähert. Er kann ihm dann sagen, er solle ein Schwein schlachten und dabei darüber Bismillah zu sprechen oder ein zwar erlaubtes Tier, doch ohne Bismillah zu sagen oder während er den Namen eines der Satane erwähnt.

Das ist Kufr (Unglaube an Allāh) und es ist unter keinen Umständen erlaubt, zu solchen Leuten zu gehen. Die Hadd-Strafe für sie ist die Hinrichtung. Es wurde durch drei Sahābah (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) belegt, dass die Ausübenden der Zauberei zu Tode gebracht werden müssen.

Dem Ständigen Komitee wurde eine Frage über diese Angelegenheit gestellt, in der es hieß: „In Zambia gibt es einen Muslim, der behauptet, er hätte einen Jinn bei sich, und die Leute kommen zu ihm und bitten ihn um Behandlung ihrer Krankheiten, wobei der Jinn sagt, wie diese Behandlung durchzuführen ist. Ist das erlaubt?“

Sie antworteten: „Es ist dem Mann nicht gestattet, die Jinn zu benutzen, und es ist den Leuten nicht erlaubt, zu ihm zu gehen und um Behandlung ihrer Krankheiten durch die Jinn zu bitten oder ein anderes Bedürfnis anhand dieser Methode zu stillen.

Eine Behandlung durch menschliche Ärzte zu erbitten und erlaubte Medizin zu verwenden, ist ausreichend und dadurch besteht kein Bedarf an anderen Mitteln. Die Menschen werden damit sicher vor der Zauberei der Magier bewahrt.

Es wurde in einem sahīh Bericht überliefert, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, dessen Gebet wird für 40 Tage nicht angenommen werden.“ (Muslim)

Und es wurde von den Autoren von al-Sunan sowie von al-Hākim, der es als sahīh einstufte, berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer zu einem Wahrsager geht und an das glaubt, was er sagt, ist ungläubig geworden an das, was Muhammad offenbart wurde.“

Dieser Mann und seine Gefährten von den Jinn werden den Wahrsagern zugerechnet und somit ist es nicht erlaubt, sie über etwas zu befragen oder ihnen zu glauben.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 1/408, 409)

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz sagte: „In Anbetracht der Tatsache, dass es gegenwärtig so viele Scharlatane gibt, die sich als Ärzte ausgeben und die Menschen durch Magie und Zauberei behandeln, wobei sie die Naivität der Ungebildeten ausnutzen, denke ich, dass ich die ernsthafte Gefahr erläutern sollte, die dadurch für den Islam und die Muslime entsteht. Denn dies beinhaltet eine Abhängigkeit von etwas anderem als Allāh und es ist ein Widerstand gegen Seinen Befehl und den des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm). Daher sage ich, den Beistand Allāhs erflehend: Es ist entsprechend dem Konsens der Gelehrten erlaubt, nach eine Behandlungsmethode zu suchen. Der Muslim kann zu einem Arzt gehen und um Behandlung von inneren Krankheiten bitten, von Verletzungen, Nervenleiden etc. So kann der Arzt die Krankheit identifizieren und auf angemessene Weise behandeln. Basierend auf seinem Wissen kann er durch die Scharī`ah erlaubte Medizin anwenden, denn das fällt in die Kategorie der Anwendung von gewöhnlichen Mitteln und steht nicht im Widerspruch dazu, das Vertrauen in Allāh zu legen. Allāh hat die Krankheit herabgesandt, doch Er sandte sie nicht ohne Heilmittel herab. Jene, die es kennen, kennen es, und jene, die es nicht kennen, kennen es eben nicht. Allāh aber hat für Seine Diener nicht ein Heilmittel erschaffen, welches für sie verboten ist. Deshalb ist es dem Kranken nicht gestattet, zu einem Wahrsager zu gehen, der behauptet, das Verborgene zu kennen, um bei diesem den Grund für sein Leiden herauszufinden. Auch ist es nicht erlaubt, an das zu glauben, was solche Leute erzählen, denn sie sprechen vom Verborgenen ohne Wissen oder sie versammeln die Jinn und erbitten deren Hilfe bei ihrem Vorgehen. Das Urteil über diese Leute lautet, dass sie Kuffār und irregeleitet sind, denn sie behaupten, Wissen über das Verborgene zu besitzen. Muslim berichtete in seinem Sahīh, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, dessen Gebet wird für 40 Tage nicht angenommen.“ Und es wurde von Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer zu einem Wahrsager geht und an das glaubt, was er sagt, ist ungläubig geworden an das, was Muhammad offenbart wurde.“ (Abu Dawūd; die vier Autoren von al-Sunan; von al-Hākim als sahīh eingestuft) Es wurde auch berichtet, dass `Imrān ibn Husayn (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Er gehört nicht zu uns, der Vogelzeichen beobachtet oder das für sich tun lässt oder der um Weissagungen bittet oder das für sich tun lässt oder der Zauberei praktiziert oder das für sich tun lässt. Wer zu einem Wahrsager geht und an das glaubt, was dieser sagt, ist ungläubig geworden an das, was Muhammad offenbart wurde.“ (al-Bazzār mit einem jayyid Isnād)

Diese Ahādīth zeigen, dass es verboten ist, zu Wahrsagern, Magiern, Hexen und Ähnlichen zu gehen, ihnen Fragen zu stellen und ihnen zu glauben. Eine Warnung ergeht an jene, die das tun! Gemeindevorsteher und Inhaber von Autorität und Einfluss müssen es verbieten, zu solchen Leuten zu gehen, und sie dürfen es niemandem, der auf solchen Gebieten tätig ist, erlauben, sich auf Marktplätzen und an anderen Orten anzubieten. Sie sollten sie nachdrücklich verurteilen und auch diejenigen, die zu ihnen gehen. Wir sollten uns nicht von der Tatsache verleiten lassen, dass sie manchmal Recht haben oder dass viele Leute sie aufsuchen, denn diese sind unwissend. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) verbot es, zu ihnen zu gehen, ihnen Fragen zu stellen und ihnen zu glauben, denn darin liegt ein gewaltiges Übel, eine ernste Gefahr und der Weg zu schlimmen Konsequenzen. Außerdem sind sie unmoralische Lügner. Diese Ahādīth zeigen auch, dass Wahrsager und Hexen zu den Kuffār gehören, da sie behaupten, Wissen über das Verborgene zu besitzen, was Kufr darstellt, und da sie ihre Ziele nur erreichen, indem sie den Jinn dienen und sie anstelle von Allāh anbeten, was ebenfalls Kufr darstellt bzw. Unglauben an Allāh und die Beigesellung anderer zu Ihm (Schirk). Wer ihnen glaubt und ihren Behauptungen, sie würden Wissen über das Verborgene besitzen, ist wie sie. Jeder, der zu solchen Leuten geht und mit ihnen arbeitet, ist vom Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) verstoßen worden. Es ist dem Muslim nicht erlaubt, das von ihnen Angebotene als Behandlung zu akzeptieren, wie z. B. wenn sie ihren Hokuspokus murmeln oder Blei gießen oder andere Arten ihres Nonsens vollziehen. Das alles gehört zur Zauberei und dient nur dem Betrug der Menschen. Wer es akzeptiert, unterstützt sie auf ihrem Irrweg und Kufr.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn Bāz, 3/274-281)

 

Zweitens:

 

Es gibt tatsächlich Zauberei (Sihr) und es ist keine Illusion. Durch Allāhs Erlaubnis kann es einen Effekt haben.

Al-Qurāfi sagte: „Sihr ist real und die Person, gegen die sie angewendet wird, kann sterben oder ihre Natur oder Eigenschaften können geändert werden, selbst wenn sie nicht selber damit umgeht. Das entspricht der Ansicht von al-Schāfi`i und ibn Hanbal…“ (al-Furūq, 4/149)

Die Mu`tazali, die Qadari und einige der Gelehrten vertraten eine andere Ansicht, doch diese sollte nicht beachtet werden. Al-Qurāfi und andere erwähnten, dass die Sahābah darin übereinstimmten, dass sie real ist, bevor jene auftauchten, die das leugneten.

Der Beweis der Ahl al-Sunnah darüber lautet wie folgt:

- Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): sondern die Teufel waren es (ungläubig), indem sie die Menschen in der Zauberei unterwiesen und in dem, was auf die (beiden) engelhaften Männer) in Babel, Harut und Marut, herabgesandt worden war. Und sie (beide) unterwiesen niemanden (in der Zauberei), ohne zu sagen: „Wir sind nur eine Versuchung; so werde (darum) nicht ungläubig.“ Und so lernten sie von ihnen (beiden) das (Zaubermittel), womit man Zwietracht zwischen den Ehegatten stiftet. Doch können sie damit niemandem schaden, außer mit Allāhs Erlaubnis. Und sie erlernten, was ihnen schadet und nicht nützt. …“ (2:102). Dieser Vers zeigt deutlich, was wir zu erklären versuchen, nämlich dass Sihr (Zauberei) real ist und dass die Ausübenden der Zauberei durch sie einen Bruch zwischen Eheleuten herbeiführen können. Sie können den Menschen durch ihre Magie schaden, aber sie können nur mit Allāhs Erlaubnis Schaden verursachen.

- Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „und vor dem Übel der Knotenanbläserinnen (d. h.: der Zauberinnen, die bei ihrem Zauber auf die Knoten in Stricken oder Fäden blasen)“ (113:4). Das bezieht sich auf Hexen, deren Magie durch das Binden von Knoten und das anschließende Pusten auf diese erfolgt. Gäbe es keine Zauberei, dann hätte Allāh uns nicht angewiesen, davor Zuflucht zu suchen.

- Einen weiteren Beweis findet man in der Tatsache, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) von dem Juden Labīd ibn al-A`sam verzaubert wurde. Das geht aus einem sahīh Hadīth hervor, der von al-Bukhāri und Muslim verzeichnet wurde.

Ibn al-Qayyim sagte: „Die Zauberei, welche Krankheit verursacht, Lethargie, Geisteskrankheit, Liebe, Hass und Wahnvorstellungen, ist etwas, das existiert und bekannt ist unter den Menschen. Viele kennen sie aus eigener Erfahrung.“ (al-Tafsīr al-Qayyim, S. 571)

Drittens:

Es gibt viele Arten der Zauberei, dazu gehören auch Illusionen und die Täuschung des menschlichen Auges.

Doch nicht jede Art des Sihr ist so. Einige der Gelehrten listeten verschiedene Arten der Zauberei auf und kamen auf acht Arten, von denen die bekanntesten die folgenden sind:

- Knoten und Zauberformeln: Es werden Worte und irgendwelcher Kauderwelsch rezitiert, wodurch die Hexe in der Lage ist, die Satane für das zu benutzen, womit sie dem Menschen schaden möchte. Doch Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Doch können sie damit niemandem schaden, außer mit Allāhs Erlaubnis.“ (2:102).

- Tricks mit der Hand: Sie sind geübt und schnell darin, etwas Verstecktes hervorzuholen. Beispielsweise kann ein Zauberer eine Taube mitbringen, vor den Zuschauern strangulieren und wenn er sie anschließend mit seiner Hand aufscheucht, steigt sie auf und fliegt davon. Doch tatsächlich war etwas Betäubendes in seiner Hand, woran sie gerochen hat und die Zuschauer dachten, sie sei tot. Wenn er sie dann anstößt, wacht sie von ihrer Benommenheit auf.

- Täuschung des Auges: Das ist sehr verbreitet unter den Lügnern. Der Zauberer sticht nicht wirklich mit einem Schwert in seinen Körper, sondern er täuscht die Zuschauer lediglich und steckt das Schwert an seine Seite. Die Leute glauben, er würde es durch seine Körpermitte führen. Solche Betrüger sind uns bekannt geworden, denn unter den Zuschauern befinden sich auch jene, die sich durch Qur’ān-Rezitation und Dhikr schützen und die Allāhs viel gedenken, während sie in der Versammlung sind und den Zauberer beobachten. So konnten sie sehen, was tatsächlich geschieht, anders als diejenigen, die sich verhexen lassen.

- Die Verwendung von Chemikalien: Das wird erfolgreich angewendet von jenen, die wissen, wie die Substanzen miteinander reagieren und die so eine Substanz herstellen, die von anderen Substanzen nicht beeinträchtigt werden kann, wie der Sufi Rifā`iyyah, der die Leute glauben ließ, dass das Feuer ihm und seinen Anhängern nicht schaden könne. In Wahrheit waren sie von einer feuerfesten Substanz bedeckt. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) forderte sie auf, sich vor dem Eintritt in das Feuer mit heißem Wasser zu waschen, was sie ablehnten, denn es hätte ihren Betrug aufgedeckt.

Es gibt viele weitere Dinge, die von den Ausübenden der Magie getan werden, die aber nicht geschehen könnten, wenn Allāh es nicht bestimmte.

Siehe Tafsīr ibn Kathīr, 1/146; Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn, 2/178; al-Sihr von Scheikh `Umar al-Aschqar.

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A

Er hatte eine Operation, um vom Mann zur Frau zu werden (Geschlechtsumwandlung). Kann er mit Frauen allein sein?

Er hatte eine Operation, um vom Mann zur Frau zu werden (Geschlechtsumwandlung). Kann er mit Frauen allein sein?

 

Frage (Nr. 34553):

 

Ein Mann in einem nichtmuslimischen Land litt unter psychischen Problemen und glaubte, er sei eine Frau. In einem Selbstheilungsversuch heiratete er und bekam einen Sohn, doch das löste sein Problem nicht. Letztendlich ließ er sich operieren und die männlichen Genitalien entfernen, sodass er danach als Frau leben konnte. Zehn Jahre später wurde er Muslim durch eine muslimische Frau, die über das Internet mit ihm sprach in dem Glauben, er sei ebenfalls eine Frau und kein Mann. Als sie herausfand, dass diese „Frau“ einmal ein Mann gewesen ist, war sie verwirrt. Jetzt weiß sie nicht, ob sie sie in jeder Hinsicht als Frau behandeln sollte oder nicht.

 

Wenn diese Mann-Frau sie in Saudi-Arabien besuchen möchte, sollte sie sie als Mann oder als Frau aufnehmen oder eventuell gar nicht?

 

Bitte bedenkt, dass sie jemanden braucht, der sie im Islam unterstützt, denn sie fällt immer noch in die Kategorie derjenigen, deren Herzen erst kürzlich zur Wahrheit gefunden haben. Der Islam ist in diesem Herzen noch nicht fest etabliert und wir befürchten, dass eine Verweigerung der Gastfreundschaft eine Belastung wäre und sogar dazu führen könnte, dass sie den Islam wieder verlässt. Niemand möchte dafür die Verantwortung übernehmen.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Solche Menschen, die das Geschlecht hassen, mit dem sie erschaffen wurden, und sich wünschen, sie hätten das andere Geschlecht, sind tatsächlich geistig erkrankt. In einigen Fällen kann es durch eine schlechte Erziehung verursacht werden und in anderen Fällen durch das Wesen der Gesellschaft, in der man lebt, wodurch diese Menschen das hassen, was sie sind. Deshalb widersetzen sie sich der Bestimmung Allāhs und wollen ihr Geschlecht ins Gegenteil verkehren.

 

Es kann (akzeptable) Gründe für eine Geschlechtsumwandlung geben, wodurch ein Mann zur Frau wird. Was aber in der Frage erwähnt wird, ist nicht mehr als bloßes Wunschdenken, obwohl die männlichen Geschlechtsorgane vollständig waren. Das ist nicht der Fall, den die Fuqaha’ „al-Khuntha“ (Hermaphrodit) nennen. Vielmehr ist diese Person normalerweise männlich, mit allen Eigenschaften der Männlichkeit, doch sie möchte weiblich werden. Deshalb lässt der Mann eine Operation durchführen, um den Penis und die Hoden entfernen und anschließend eine Vagina konstruieren zu lassen. Die Größe der Brüste wird geändert und Hormone über einen längeren Zeitraum verabreicht, bis die Stimme weicher wird, sich die Fettverteilung im Körper ändert und die Person äußerlich weiblich erscheint, tatsächlich aber männlich ist.

 

Eine solche Operation ist entsprechend aller angesehenen zeitgenössischen Gelehrten im Islam harām. Die früheren Gelehrten diskutierten darüber nicht, denn so etwas war zu ihrer Zeit weder bekannt noch möglich. Die Tatsache, dass es verboten ist, wird durch verschiedene Dinge angezeigt, wie z. B. den folgenden:

 

Erstens: Die Verse, in denen Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Sie (all jene, die andere als Allāh anbeten) rufen außer Ihm nur weibliche (Gottheiten) an, und sie rufen nur einen rebellischen Satan an. Allāh verfluchte ihn. Und er (Schaytān) sagte: „Ich werde von Deinen Dienern ganz gewiss einen festgesetzten Anteil nehmen, und ich werde sie ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss befehlen, und da werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allāhs Schöpfung ändern.“ Wer sich den Satan außer Allāh zum Schutzherrn (Wali) nimmt, der hat fürwahr einen offenkundigen Verlust erlitten. Er (Schaytān) macht ihnen Versprechungen und erweckt in ihnen Wünsche; aber der Satan macht ihnen nur Versprechungen in Trug. Jene – ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein, und sie werden aus ihr kein Entrinnen finden.“ (4:117-121).

 

Zweifellos stellen solche Operationen eine Art des Spiels mit der Schöpfung Allāhs sowie deren Änderung dar.

 

Zweitens: Es ist in al-Sahīh belegt, dass `Abd-Allāh ibn `Abbās (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) verfluchte Männer, die Frauen nachahmen, und Frauen, die Männer nachahmen.“ (al-Bukhāri #5546)

 

Ibn Hajar sagte: „Es ist gemäß dem Konsens der Gelehrten für Männer harām, Frauen absichtlich und freiwillig zu imitieren, und ebenso für Frauen, wenn sie Männer imitieren.“

 

Drittens: Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) verbot es Hermaphroditen, bei Frauen einzutreten, wenn sie sich zu den Frauen und ihren Reizen hingeneigt fühlten, und er befahl, sie nicht unter den Menschen zu leben lassen, um diese vor ihrem Übel zu schützen.

 

Imām al-Bukhāri erfasste diesen Hadīth in zwei Kapiteln: „Es ist Männern, die Frauen ähneln, verboten, bei Frauen einzutreten“ und „Das Vertreiben von Männern, die Frauen ähneln, aus den Häusern der Leute“.

 

Ibn Hajar sagte: „Daraus lernen wir, dass Frauen vor Hermaphroditen den Hijāb tragen sollten, wenn diese den Reizen der Frauen Aufmerksamkeit widmen, und dass diese davon abgehalten werden sollten, unter den Menschen zu leben, um sie so abzuschrecken. Und es scheint so, dass dies obligatorisch ist.“

 

Viertens: Nach Ansicht von spezialisierten Ärzten, gibt es für diese Art der Operation keine medizinische Notwendigkeit und es ist nicht mehr als eine Angelegenheit persönlicher Gelüste und Begierden.

 

Und es gibt weitere Beweise dafür, dass es harām ist. Nähere Informationen können in dem Buch Ahkām al-Jarāhah al-Tibbiyyah, S. 199, nachgelesen werden.

 

Dr. Muhammad `Ali al-Barr sagte: „Obwohl die äußere Erscheinung einer solchen Person einen zu der Annahme verleiten könnte, dass sie weiblich ist, ist sie tatsächlich biologisch betrachtet männlich, auch wenn dies vollständig verdeckt wurde. Weiterhin hat sie keine Eierstöcke oder Gebärmutter und sie kann keine Menstruation bekommen oder schwanger werden.“

 

Darauf basierend ist es unter keinen Umständen gestattet, dass eine Frau mit dieser Person allein ist oder sich vor ihr entblößt oder ihren Hijāb abnimmt, denn sie ist weiterhin männlich, auch wenn sie sich nun aufgrund ihrer weiblichen Hormone von Männern angezogen fühlt. Unzweifelhaft sind diese Personen schlimmer als die Hermaphroditen, denen der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) es verbot, bei Frauen einzutreten und unter den Menschen zu leben.

 

Es ist deshalb angemessen, wenn sich mehr als eine Person mit ihm trifft und ihn mit zu einem vertrauenswürdigen Psychologen nimmt, der die Krankheit behandeln kann. Wir bitten Allāh darum, ihn rechtzuleiten und seine Angelegenheiten zu richten.

 

Du kannst mit einem vertrauenswürdigen Scheikh oder Studenten des Wissens sprechen und ihn bitten, mit dieser Person über die Religion und ihre Regeln zu reden, seine Bindung zum Islam zu stärken und ihm dabei behilflich zu sein, in seinem Glauben standhaft zu bleiben. Das sollte in Anwesenheit mehrerer Personen erfolgen. Du musst auch verstehen, dass die Rechtleitung in Allāhs Hand liegt, nachdem du dich um sie bemüht hast, so gut du kannst. Allāh rechtleitet von Seinen Dienern, wen Er will. Und Allāh weiß es am besten.

 

Siehe auch in den Antworten auf die Fragen #21277 und 6285.

 

Islam Q&A

Stammzellen: Definition, ihre Verwendung für medizinische Zwecke und das Urteil über die Eröffnung von Stammzellen-Banken

Stammzellen: Definition, ihre Verwendung für medizinische Zwecke und das Urteil über die Eröffnung von Stammzellen-Banken

 

Frage (Nr. 108125):

 

Ich würde gern den islamischen Standpunkt zum Thema Stammzellen und Zell-Banken erfahren. Eine solche Bank ist ein Ort, an dem die Stammzellen einer Person gegen Gebühr für eine bestimmte Zeitspanne aufbewahrt werden, sodass sie bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden können.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Erstens:

 

Die in der Frage erwähnten Zellen, nämlich die Stammzellen, werden nach der Geburt der Nabelschnur entnommen. Diese Zellen spielen eine Rolle bei der Regenerierung der Blutkörperchen und bei der Stärkung des Immunsystems von Patienten, die an Blutkrankheiten leiden, wie z. B. Leukämie (Blutkrebs) oder Anämie. Sie können auch dazu verwendet werden, neurologische Krankheiten zu behandeln, wie z. B. Alzheimer. Dabei werden sie nicht durch das Immunsystem angegriffen, da sie sich schnell in einen neutralen Status fortentwickeln. Die Nabelschnur sieht einer Schnur ähnlich und verbindet den Fötus in der Gebärmutter mit der Plazenta. Sie enthält zwei Arterien und eine Vene. Die Arterien befördern Blut mit Abfallprodukten vom Fötus zur Plazenta und die Venen befördern sauerstoffreiches Blut und Nährstoffe vom Blut der Mutter zum Fötus. (al-Mausū`ah al-`Arabiyyah al-`Ālamiyyah)

 

Zweitens:

 

Es gibt drei Bezugsquellen für Stammzellen:

 

• Von menschlichen Embryos im Alter von 5 bis 14 Tagen.

 

• Von Erwachsenen auf zwei Arten: Zum einen aus dem Knochenmark, d. h. aus dem Knochen selbst, wie z. B. von Brust- oder Beckenknochen. Das Problem bei dieser Methode ist der hohe Schmerzgrad sowie die Vollnarkose. Außerdem nimmt es lange Zeit in Anspruch und die Anzahl der erhaltenen Stammzellen ist sehr gering. Und zum anderen aus dem Blut, was eine große Menge an Blut erfordert, welches gefiltert wird. Doch am Ende wird auch hier nur eine geringe Menge an Stammzellen gewonnen.

 

• Die letzte und wichtigste Quelle für Stammzellen ist die Nabelschnur, welche reich an diesen Zellen ist. Sie kann bis zu 200 Millionen Stammzellen enthalten.

 

Drittens:

 

So entstand die Idee, solche Zellen in „Banken“ aufzubewahren. In Dubai gibt es öffentliche und private Stammzellen-Banken und in Jeddah gibt es ein Privatunternehmen, das Zellen auf Wunsch gegen Gebühr einlagert. Die Banken ergreifen bestimmte Maßnahmen, um zu garantieren, dass die Zellen nicht verunreinigt oder vermischt werden. Der Eigentümer kann sie überprüfen und zurückverfolgen, so wie er auch sein Geld bei der Bank überprüfen kann.

 

Einige Ärzte haben bestätigt, dass es möglich ist, die Zellen bis zu 25 Jahre aufzubewahren, und andere sagen, dass es sogar möglich ist, sie ein Leben lang aufzubewahren.

 

Viertens:

 

Die Zellen sind nicht nur für ihren Eigentümer nützlich, dem sie ihm Falle einer Krankheit helfen können, sondern er kann sie auch anderen spenden. Stammzellen wurden bereits benutzt, um Krankheiten zu behandeln und sie haben sich als erfolgreiche Alternative bei der risikoreichen Transplantation von Knochenmark erwiesen. Vom medizinischen Standpunkt aus stellen Stammzellen auch eine Alternative zur Organspende dar, da es durch sie möglich ist, die beschädigten Zellen des Patienten zu regenerieren.

 

Für ihren Eigentümer sind sie das perfekte Gegenstück seiner Zellen und er ist der Einzige, bei dem dies der Fall ist. Unter den Angehörigen derselben Familie liegt die Wahrscheinlichkeit einer Kompatibilität zwischen 25 und 40%. All das gilt natürlich, solange die Mutter keine übertragbare Krankheit wie z. B. Hepatitis oder AIDS, hat. Daher ist es notwendig, das Blut der Mutter zu testen, bevor man Stammzellen entnimmt.

 

Darauf basierend gibt es keine Meinungsverschiedenheit darüber, dass es erlaubt ist, wenn ein Individuum sie für sich selbst behält.

 

Fünftens:

 

Aufgrund dieser Vorzüge der Zellen aus der Nabelschnur sind einige derjenigen, die Allāh nicht fürchten, eifrig dabei, sich solche durch absichtliche Abtreibungen anzueignen. Es ist sehr bedauerlich, dass einige von jenen, denen die Menschen ihr Leben anvertrauen, so etwas taten. Daher gibt es eine klare Aussage des Islamischen Fiqh Rates, dass es harām ist, absichtliche Abtreibungen zum Zwecke der Verwendung von Organen des Embryos – einschließlich der Stammzellen – durchzuführen. Im Folgenden der Text dieser Aussage:

 

In der Sitzung des Islamischen Fiqh Rates während der 6. Konferenz in Jeddah, Saudi Arabien, vom 17.-23. Scha`bān 1410 a. H. (14.-20. März 1990 n. Chr.) wurde das Folgende festgelegt, nach Überprüfung der Forschung und Empfehlungen zu dieser Angelegenheit, welche den Titel „Die Verwendung von Föten als Bezugsquelle von Organtransplantationen“ trugen, was auch eines der Themen der 6. Medizinischen Fiqh Konferenz in Kuwait vom 23.-26. Rabī` al-Auwal 1410 n. H. (23.-26. Oktober 1990 n. Chr.) war, in Kooperation zwischen diesem Rat und der Islamisch-Medizinischen Wissenschaftsorganisation:

 

• „Es ist nicht gestattet, Föten zur Entnahme von Organen zu verwenden, die für Transplantationen auf ein anderes Individuum benötigt werden, außer in einigen Fällen, die bestimmten Bedingungen unterliegen:

 

o Es ist nicht erlaubt, absichtlich einen Schwangerschaftsabbruch einzuleiten, um den Fötus für Organtransplantationen auf andere Individuen zu benutzen. Abbrüche sollten vielmehr auf das beschränkt bleiben, was natürlich und spontan erfolgt (d. h. Fehlgeburten) und nicht absichtlich herbeigeführt wird. Oder sie erfolgen aus einem durch die Scharī`ah legitimierten Grund. Auf eine Operation sollte nicht zurückgegriffen werden, um den Fötus herauszuholen, außer das ist notwendig, um das Leben der Mutter zu retten.

 

o Wenn der Fötus lebensfähig ist, dann sollte sich die medizinische Behandlung darauf konzentrieren, ihn zu retten und zu bewahren und nicht auf Organtransplantationen. Ist der Fötus nicht lebensfähig, dann ist es erst erlaubt, ihn nach seinem Tod zu verwenden und dies unterliegt den unter dem ersten Punkt genannten Bedingungen der vierten Konferenz dieses Rates, wo der Nutzen eines Menschen von den Organen eines anderen, lebendig oder tot, erörtert wird.

 

o Es ist unter keinen Umständen erlaubt, den Prozess der Organtransplantation für kommerziellen Gewinn zu missbrauchen.

 

• Es ist wichtig, die Verantwortung zur Kontrolle von Organtransplantationen einem Komitee von vertrauenswürdigen Spezialisten und Einzelpersonen zu übertragen.“

 

Sechstens:

 

Es scheint – und Allāh weiß es am besten – dass es erlaubt ist, die Zellen der Nabelschnur zu verwenden, insbesondere da die Schnur üblicherweise entsorgt wird.

 

Der Fiqh Rat der Islamischen Konferenz gab während seiner Sitzung am 18. Jumada al-Ākhirah 1408 n. H. (06. Februar 1988 n. Chr.) eine Erklärung zu dieser Angelegenheit ab: „Es ist erlaubt, ein Organ von einer Körperstelle an eine andere desselben Menschen zu transplantieren, wobei sichergestellt wird, dass der erwartete Nutzen dieser Prozedur einen potentialen Schaden übersteigt, und unter der Bedingung, dass es zu dem Zweck geschieht, ein fehlendes Organ zu ersetzen oder es wiederherzustellen oder seine Funktion zu ändern oder einen Mangel zu beheben oder eine Deformation zu beheben, die psychisches oder physisches Leid verursacht.“

 

Scheikh Ibrāhīm al-Fayyūmi, Generalsekretär des Islamischen Forschungsrates in Ägypten, sagte: „Der Rat befindet, dass an der Zeugung und Entwicklung von Gewebe und Zellen, um daraus einen Nutzen bei der Behandlung von Menschen zu ziehen, unter Verwendung von Stammzellen, nichts Falsches ist. Dies basiert auf dem, was Professor Dr. Ibrāhīm Badrān – ein Mitglied des Rates und vorheriger Gesundheitsminister – erwähnte: `Der Islam behindert keine Wissenschaft, die für den Menschen nützlich ist. Der Rat verfolgt mit Interesse alles, was es an Neuigkeiten in diesem wichtigen Wissenschaftszweig gibt, und bestätigt, dass das Wachstum von Stammzellen den Weg zu neuen Heilmethoden eröffnet, die die Abhängigkeit von Transplantationen von Organen verstorbener Personen oder anderer Spender vermindert. Dadurch entsteht die großartige Möglichkeit, Patienten mit unheilbaren Krankheiten, insbesondere an der Leber, den Nieren oder dem Herzen, zu helfen.` Und er sagte: `Es gibt keinen scharī`ahrechtlichen Grund, die Eröffnung von Banken zur Einlagerung von Stammzellen zu untersagen, solange diese zur Behandlung von Menschen verwendet werden.`“

 

Siebtens:

 

Wir müssen darauf hinweisen, dass es niemandem erlaubt ist, Spermien oder Eier zur Produktion von Zygoten (befruchteten Eiern) zu verwenden, welche sich dann zu einem Fötus entwickeln, aus dem wiederum Stammzellen gewonnen werden sollen. Es ist ebenfalls nicht erlaubt zu klonen, um Stammzellen des Fötus zu erhalten. Vielmehr ist die Erlaubnis auf den Erhalt von Stammzellen aus der Nabelschnur begrenzt.

 

Der Islamische Fiqh Rat gab zur Angelegenheit der Transplantation von Hirnzellen und Nervenzellen ein Statement heraus (Nr. 54, 6/5): Die Sitzung des Islamischen Fiqh Rates während der 6. Konferenz in Jeddah, Saudi Arabien, in der Zeit vom 17.-23. Scha`bān 1410 n. H. (14.-20. März 1990 n. Chr.) nach Studium der Forschung und Empfehlungen zu diesem Thema, welches auch während der 6. Medizinischen Fiqh Konferenz in Kuwait, vom 23.-26. Rabī` al-Auwāl 1410 n. H. (23.-26. Oktober 1990 n. Chr.) abgehandelt wurde – in Kooperation dieses Rates und der Islamisch-Medizinischen Wissenschaftsorganisation. Angesichts dieser Erklärungen und wissend, dass es nicht die Transplantation eines Gehirns von einem Menschen zum anderen bedeutet, sondern vielmehr die Behandlung eines Defekts an bestimmten Zellen des Gehirns, die notwendige chemische oder hormonelle Substanzen nicht absondern können und deshalb mit ähnlichen Zellen aus einer anderen Quelle unterstützt werden müssen, oder um durch Verletzungen verursachte Unterbrechungen im Nervensystem zu behandeln, legte der Rat das Folgende fest:

 

„Erstens: Wenn die Quelle des Gewebes die Nebenniere des Patienten selbst ist und darin ein Vorteil liegt, weil dieses nicht von seinem Immunsystem abgestoßen wird, da die Zellen vom selben Körper stammen, dann ist aus Sicht der Scharī`ah nichts Falsches daran.

 

Zweitens: Ist die Quelle ein tierischer Fötus, dann ist nichts Falsches an dieser Methode, wenn sie erfolgversprechend ist und es keine scharī`ahrechtlichen Einwände gibt. Ärzte haben bestätigt, dass die Methode sich bei verschiedenen Tierarten bewährt hat und die Hoffnung besteht, dass sie unter Einhaltung der notwendigen medizinischen Vorkehrungen zur Vermeidung einer Abstoßung durch das Immunsystem erfolgreich verlaufen wird.

 

Drittens: Wenn die Quelle des Gewebes aus lebenden Zellen des Gehirns eine frühen Embryos besteht, 10 – 11 Wochen alt, dann fällt das Urteil entsprechend dem Folgenden aus:

 

• Die erste Methode: Die direkte Entnahme des Gewebes vom menschlichen Fötus in der Gebärmutter der Mutter durch operative Öffnung der Gebärmutter. Diese Methode führt zum Tod des Embryos, sobald die Hirnzellen entnommen wurden, und ist harām, außer es geschieht nach einer Fehlgeburt oder einer durch die Scharī`ah erlaubten Abtreibung, um das Leben der Mutter zu retten, und nachdem sichergestellt wurde, dass der Fötus tot ist, wobei die Bedingungen eingehalten werden müssen, die zum Thema der Verwendung von Embryos, Nr. 59 (6/8) in dieser Sitzung erwähnt werden.

 

• Die zweite Methode: Diese Methode könnte in naher Zukunft zum Tragen kommen, nämlich die Züchtung von Hirnzellen. Es ist aus scharī`ahrechtlicher Sicht nichts Falsches daran, wenn die Bezugsquelle der Zellen rechtmäßig ist und sie auf eine Art gewonnen werden, die islamisch statthaft ist.“

 

Achtens:

 

Alle Länder müssen sich der Abtreibung von Föten, um ihre Organe und Zellen zu erlangen, entgegenstellen und es ist nicht erlaubt, von dem zu profitieren, was auf unrechtmäßige Weise genommen wurde, um solche Banken zu gründen. Vertrauenswürdige Organisationen sollten dafür verantwortlich sein und die Zellen sollten auf islamisch akzeptable Art gesammelt werden, um diejenigen zu behandeln, die eine Transplantation benötigen.

 

Neuntens:

 

Nach oben Stehendem stießen wir auf eine Erklärung des Islamischen Fiqh Rates, der „Muslim World League“ zum Thema Stammzellen beigefügt, welche mit dem oben Stehenden übereinstimmt. Wir werden hier eine Zusammenfassung davon anführen und sie anderen Aussagen gegenüber bevorzugen, da es die Meinung tugendhafter Gelehrter darstellt, die auf die Bereiche Medizin und Scharī`ah spezialisiert sind.

 

Die Aussage des Islamischen Fiqh Rates: „Der Islamische Fiqh Rat der Muslim World League hat die Angelegenheit der Transplantation von Stammzellen in seiner 17. Konferenz in Makkah al-Mukarramah, 2003 n. Chr., unter Beachtung der Bezugsquellen dieser Zellen diskutiert, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der 6. Konferenz 1989 n. Chr., wie oben erwähnt. In der dritten Aussage des Islamischen Fiqh Rates vom 17.12.2003 heißt es wie folgt: „Stammzellen sind Zellen, aus denen der Embryo entsteht, und sie haben durch Allāhs Bestimmung die Fähigkeit, sich im menschlichen Körper zu verschiedenen Arten von Zellen weiterzuentwickeln. Wissenschaftler haben vor Kurzem einiges über diese Zellen herausgefunden, sie isoliert und wachsen lassen, um sie bei medizinischen Behandlungen einsetzen zu können sowie für verschiedene wissenschaftliche Experimente. Daher können sie zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden und von ihnen wird erwartet, dass sie zukünftig einen großen Einfluss auf diesem Gebiet haben werden, bei Krankheiten und physischen Deformierungen, einschließen einiger Krebsarten, Diabetes, Nieren- sowie Leberproblem usw.

 

Diese Zellen können aus verschiedenen Quellen gewonnen werden, einschließlich der folgenden:

 

• Der Embryo im Blastula-Stadium, wo er einen Bereich an Zellen ausbildet, aus denen die verschiedenen Zellen des Körpers wachsen. Zygoten (befruchtete Eier), die bei In-vitro-Befruchtungen entstehen, werden als Hauptquelle betrachtet. Es ist auch möglich, ein Spender-Ei absichtlich mit Spender-Spermien zu befruchten, um Zygoten zu erhalten und sie dann wachsen zu lassen, bis sie das Blastula-Stadium erreichen, wo ihnen dann Stammzellen entnommen werden.

 

• Abgetriebene Föten aus irgendeinem Schwangerschaftsstadium.

 

• Die Plazenta oder Nabelschnur.

 

• Kinder und Erwachsene.

 

• Klonen, wobei eine Zelle von einem erwachsenen Menschen genommen wird, deren Kern extrahiert und einem Ei, dessen Zellkern entfernt wurde, eingesetzt wird, damit es das Blastula-Stadium erreicht, wo ihm Stammzellen entnommen werden.

 

Nach Durchsicht der zu diesem Thema präsentierten Forschung und Anhörung der Meinungen von Mitgliedern, Experten und Spezialisten sowie Kenntnis über diese Zellart, ihre Bezugsquellen und Verwendungsart, traf der Rat folgende Entscheidung:

 

„Erstens: Es ist erlaubt, Stammzellen zu gewinnen und sie wachsen zu lassen und für medizinische Zwecke oder erlaubte wissenschaftliche Forschung zu verwenden, wenn die Bezugsquellen erlaubt sind. Das beinhaltet beispielsweise die folgenden:

 

• Erwachsene, wenn sie ihr Einverständnis gegeben haben und es ihnen keinen Schaden verursachen wird.

 

• Kinder, deren Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis gegeben haben, es zu einem legitimen Zweck erfolgt und ohne ihnen zu schaden.

 

• Plazenta und Nabelschnur, mit Einverständnis der Eltern.

 

• Spontan abgegangene Föten (d. h. Fehlgeburten) oder Föten aus Abtreibungen, die aus scharī`ahrechtlichen Gründen durchgeführt wurden, mit Einverständnis der Eltern. Wir sollten auch an die 7. Resolution der 12. Sitzung erinnern, in der es um erlaubte Abtreibungen ging.

 

• Von versuchten In-vitro-Befruchtungen übrig gebliebene Eier (Zygoten), wenn sie von den Eltern gespendet wurden. Es sollte angemerkt werden, dass es nicht gestattet ist, sie für eine illegitime Schwangerschaft zu verwenden.

 

Zweitens: Es ist nicht erlaubt, Stammzellen zu sammeln und sie zu verwenden, wenn ihre Quelle harām ist, wie z. B.:

 

• Föten, die absichtlich und ohne medizinischen, durch die Scharī`ah legitimierten Grund abgetrieben wurden.

 

• Zygoten, die das Ergebnis der Befruchtung eines Spender-Eis durch Spenderspermien sind.

 

• Klonen.“

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Kann eine Krankenschwester Patienten waschen und deren `Aurah sehen?

            Kann eine Krankenschwester Patienten waschen und deren `Aurah sehen? 

Frage (Nr. 112061): 

Ist es einer Krankenschwester in einer Klinik gestattet, männliche Patienten zu waschen und deren `Aurah zu sehen, wenn die Patienten selbst nicht in der Lage sind, sich zu reinigen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es ist einer Krankenschwester gestattet, seine `Aurah zu sehen, wenn dies notwendig ist und kein Mann für diese Arbeit zur Verfügung steht. Denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt. Und hört zu und gehorcht …“ (64:16).

Ist ein Mann verfügbar, der die Arbeit verrichten kann, dann ist es der Krankenschwester nicht gestattet, dies zu tun. 

Und Allah ist die Quelle der Stärke. Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und die Gefährten. (Das Beständige Komitee für akademische Forschung und die Ausgabe von Fatwas) 

Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah li-l-Buhūth al-‘Ilmiyyah wa’l-Ifta (26/344)


Eine Krankenschwester pflegt männliche Patienten

Eine Krankenschwester pflegt männliche Patienten

Frage (Nr. 12987): 

Ist es uns Männern gestattet, von einer Frau gepflegt zu werden, insbesondere dann, wenn auch Krankenpfleger vorhanden sind? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Jedes Krankenhaus hat sicherzustellen, dass Krankenpfleger Männer pflegen und Krankenschwestern Frauen. Das ist eine Pflicht [im Islam], ebenso wie es für Ärzte obligatorisch ist, Männer zu behandeln, und Ärztinnen Frauen, außer im Falle äußerster Notwendigkeit. Falls die Behandlung einer Krankheit nur einem Mann bekannt ist, dann ist es für ihn in Ordnung, eine Frau zu behandeln, denn dies ist ein Fall von Notwendigkeit. Ähnlich, wenn die Behandlung der Krankheit eines Mannes nur einer Frau bekannt ist, dann ist es für sie in Ordnung, ihn zu behandeln. Andernfalls müssen Ärzte Männer behandeln und Ärztinnen müssen Frauen behandeln. Dies ist obligatorisch. Dasselbe trifft auf Krankenschwestern und –pfleger zu. Krankenpfleger sollten Männer pflegen und Krankenschwestern sollten Frauen pflegen, um das zu vermeiden, was zu Fitnah (Versuchung) führen kann, und um Khulwah (das Alleinsein mit einem Nicht-Mahram des anderen Geschlechts) zu verhindern. 

Kitāb Majmū’ Fatāwa wa Maqālāt Mutanawwi’ah li Samāhat al-Scheikh al-‘Allāmah ‘Abd al-‘Azīz ibn ‘Abd-Allāh ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein), Teil 9, S. 425


Er arbeitet als Pfleger in einem Krankenhaus und muss Frauen berühren, wenn er sie behandelt

Er arbeitet als Pfleger in einem Krankenhaus und muss Frauen berühren, wenn er sie behandelt 

Frage (Nr. 127491): 

Ich arbeite als Pfleger auf einer Krankenstation für Patienten mit Atemproblemen. Dort gibt es Männer auf der einen Seite und Frauen auf der anderen. Ich muss während der Behandlung die kranken Frauen zwangsläufig berühren, mit keiner anderen Absicht. Ich kann nicht auf einer anderen Station arbeiten, denn jede Station funktioniert nach demselben System. Meine Fragen lauten: Ist das harām? Falls es harām ist, ist dann mein Gehalt ebenfalls harām? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Das Grundprinzip lautet, dass die Behandlung und Pflege von Frauen von Ärztinnen und Krankenschwestern übernommen werden sollte, aufgrund des damit zusammenhängenden Betrachtens und Untersuchens. Doch wenn es kein weibliches Personal gibt, dann ist es gestattet, dass dies von einem Mann gemacht wird. Es gibt aber wohl keinen Zweifel daran, dass es einfach ist, Krankenschwestern zu finden, wenn die Verantwortlichen des Krankenhauses dazu bereit sind. Es ist sehr traurig und bedauernswert, dass die Krankenschwestern in einigen Kliniken angewiesen sind, sich um Männer zu kümmern, und Krankenpfleger sollen sich um Frauen kümmern. Dies ist bezeichnend für die Schwäche des religiösen Bemühens und ein Mangel an angemessener Führung sowie an Beachtung der Regeln des Islams. 

Daher raten wir dir, dich hart darum zu bemühen, deine Arbeit auf die Pflege von Männern zu beschränken, selbst wenn dies bedeutet, dass du an ein Krankenhaus wechselst, wo das akzeptiert wird. Ist das nicht möglich, dann ist nichts Falsches daran, wenn du mit deiner Arbeit fortfährst und Frauen behandelst, unter der Bedingung, dass du dich an die folgenden Richtlinien hältst: 

  • Schau nur auf das, was du notwendigerweise sehen musst, und fürchte Allah in dieser Hinsicht. Du kannst dir sicher sein, dass Allah dich beobachtet und deine Taten vermerkt.

  • Berühre nichts vom Körper der Patientin, außer mit einer Barriere dazwischen. Du solltest also immer Handschuhe tragen, wenn du Frauen behandelst, und selbst damit solltest du nichts berühren, wofür keine Notwendigkeit besteht.

  • Beschränke dein Gespräch mit weiblichen Patienten auf das Notwendige.

  • Sei in einem Untersuchungsraum oder beim Röntgen nicht allein mit einer Patientin. Vielmehr sollte ihr Mahram oder eine andere Frau bei ihr sein, deren Anwesenheit dazu führt, dass unangemessenes Verhalten vermieden wird. Das könnte beispielsweise ihre Mutter sein oder eine andere Patientin. 

Siehe auch in den Antworten zu den Fragen #9989 und 112061. 

Wir bitten Allah darum, uns zu vergeben und dir die Dinge zu erleichtern. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Das Urteil über Operationen um den Magen abbinden zu lassen

            Das Urteil über Operationen um den Magen abbinden zu lassen 

Frage (Nr. 102085): 

Ich bin eine Frau von 23 Jahren und ich leide an Übergewicht. Ich möchte gern eine Operation durchführen lassen, um den Magen zu verkleinern und seinen Verlauf so zu ändern, sodass er direkt mit meinem Darm verbunden ist. Es ist eine große Operation mit vielen Nebeneffekten, wie jede andere Operation auch. Meine Frage lautet: Ist eine Änderung des Verlaufs des Magens, um zu verhindern, dass der Körper von der Nahrung profitiert, eine Änderung der Art, auf die Allah mich erschuf? Ist es mir erlaubt, dies zu tun? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es ist erlaubt, eine Operation durchführen zu lassen, um den Magen abzubinden (d. h. um ihn durch ein Band zu verkleinern) oder seine Größe zu reduzieren und mit dem Dünndarm zu verbinden mit dem Ziel, Übergewicht zu vermindern, und es wird nicht als eine Änderung der Schöpfung Allahs betrachtet, denn es fällt in die Kategorie der medizinischen Behandlung. Doch dies unterliegt der Bedingung, dass wahrscheinlich keine negativen Konsequenzen zu erwarten sind oder dass ein größeres Leid dadurch entsteht. Man muss sich an einen vertrauenswürdigen Arzt wenden, denn solche Operationen können schwere Nebenwirkungen haben.

Es ist besser, diätische Methoden anzuwenden, in Rücksprache mit Spezialisten. Wenn das nichts nützt, dann kann man auf eine Magenverkleinerung zurückgreifen oder auf die Kanalisierung des Essens, solange man sich sicher ist, dass dies frei ist von schädlichen und nachteiligen Nebeneffekten. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Das Urteil über künstliche Befruchtung

Das Urteil über künstliche Befruchtung 

Frage (Nr. 98604): 

Ich würde gern wissen, ob es nach Qur’ān und Sunnah gestattet ist, eine künstliche Befruchtung durchführen zu lassen. Denn eine der Schwestern, die ich kenne, versucht seit geraumer Zeit, Kinder zu bekommen, doch es klappt nicht.  

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Unzweifelhaft sind Kinder einer der Segen und der Freuden dieser Welt und einer der wichtigsten Gründe für eine Heirat ist das Hervorbringen von Nachkommenschaft. Ein rechtschaffenes Kind ist ein Schatz für seine Eltern sowohl in dieser Welt als auch der nächsten und seine rechtschaffenen Taten werden im Buch der Taten seiner Eltern aufgezeichnet. Ein Mann oder eine Frau kann damit konfrontiert sein, keine Kinder zu bekommen oder erst sehr spät. Sie müssen geduldig sein, nach Belohnung streben, viel Du`ā sagen und um Vergebung beten. Sie sollten verstehen, dass Allah alles aus einem Grund bestimmt. Wenn jemand islamisch akzeptable Mittel zur Verfügung hat, um Kinder zu bekommen, dann ist nichts Falsches daran, sie zu nutzen. Doch der Muslim sollte sich vor den falschen Wegen, welche Sihr (Zauberei) und Mythen beinhalten, hüten und er sollte sich vor Ärzten hüten, die Allah nicht fürchten, und deren Hauptziel darin besteht, Geld mit denen zu machen, die sich Kinder wünschen. Daher experimentieren einige von ihnen mit Eiern und Spermien und dies ist der Grund, warum manche Gelehrten diese Methoden, um Kinder zu bekommen, verboten oder sehr strenge Bedingungen festgesetzt haben. 

Zweitens: 

Eine der Methoden, durch die die Ärzte Ehepaaren zu Kindern verhelfen, ist die in der Frage erwähnte, nämlich die künstliche Befruchtung. Diese Methode beinhaltet es, den Eierstock zur Produktion einer Anzahl von Eiern anzuregen, ähnlich der Art, auf die eine Frau normalerweise ein Ei erzeugt. Dies wird durch die Injektion von Decapeptyl herbeigeführt, durch die die Eierstöcke auf den nächsten Schritt vorbereitet werden, welcher die Injektion von Hormonen ist, die die Eierstöcke dazu animieren, einige Eier zu produzieren. Nachdem dann festgestellt wurde, dass die Eier gewachsen sind, wird der Frau eine weitere Injektion verabreicht, um die Entwicklung der Eier abzuschließen, bevor sie entnommen werden.An dem Tag, an dem die Eier entnommen werden, wird dem Ehemann Samenflüssigkeit entnommen und 100.000 Spermien mit jedem Ei in einem Reagenzglas platziert, sodass die Befruchtung stattfinden kann. Zwei oder drei Tage später, formen die befruchteten Eier das, was Embryo genannt wird, und die Embryos werden entsprechend ihrer Qualität in Kategorien eingeteilt. Die besten werden ausgewählt, um im Uterus platziert zu werden und bei späterer Untersuchung wird sichergestellt, ob eine Schwangerschaft vorhanden ist oder nicht. Die Erfolgsrate dieser Prozedur beträgt nach Aussage der Ärzte 30-40%. 

Diese Kurzfassung wurde von Dr. `Usāmah Sālihah, einem Spezialisten auf dem Gebiet der Gynäkologie, Geburtshilfe, Unfruchtbarkeit und laparoskopischen Chirurgie in Großbritannien und dem Direktor der Station für Retortenbabys des Dar al-Schifa’ Krankenhauses erwähnt (entnommen dem al-Watan Magazin). 

Drittens: 

Das scharī`ahrechtliche Urteil: Es sollte nicht erlaubt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Dies ist die Ansicht von Scheikh `Abd-Allah al-Jibrīn (möge Allah ihm barmherzig sein) und es wurde von den Gelehrten des Beständigen Komitees angeführt – wie in der Antwort zu Frage #1992 hervorgeht. Oder es kann erlaubt werden, unter bestimmten Voraussetzungen, zu denen die folgenden gehören: 

1.         Dass ein tatsächlicher Bedarf daran besteht. Eine Verzögerung für ein oder zwei Jahre, um Kinder zu bekommen, ist kein Grund für ein Ehepaar, diese oder ähnliche Methoden anzuwenden. Sie sollten geduldig sein, denn Allah kann ihnen bald einen Ausweg gewähren, ohne dass sie etwas tun, was harām ist. 

2.         Die Frau sollte ihre `Aurah nicht vor Männern entblößen, wenn weibliches Personal zur Verfügung steht. 

3.         Es ist dem Ehemann nicht gestattet zu masturbieren, sondern er sollte mit seiner Frau intim sein, ohne zu penetrieren, und somit Spermien produzieren. 

4.         Die Eier der Frau und die Spermien des Mannes sollten nicht für den späteren Gebrauch oder Einsatz eingefroren werden und es sollte keine Verzögerung bei der Einpflanzung in den Uterus der Frau geben. Dies sollte sofort getan werden, damit sie sich nicht mit anderen mischen oder für andere Leute verwendet werden können. 

5.         Der Samen muss vom Ehemann stammen und das Ei von der Ehefrau und es muss dem Uterus der Ehefrau eingesetzt werden. Alles andere ist auf keinen Fall gestattet. Siehe auch in der Antwort zu Frage #21871 sowie #23104. 

6.         Die Ärzte, die die Prozedur vornehmen, müssen absolut vertrauenswürdig sein. 

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde befragt über das Urteil zum Befruchten des Eis einer Frau in einem Reagenzglas mit dem Sperma des Mannes und dessen Einsetzen in den Uterus der Frau, sodass es sich entwickeln kann. 

Er antwortete: „Wenn es keine Notwendigkeit für diesen Vorgang gibt, dann denken wir nicht, dass es erlaubt ist, denn es beinhaltet eine Operation, um die Eier zu entnehmen – wie in der Frage erwähnt wurde – und diese Operation beinhaltet wiederum das unnötige Entblößen der `Aurah und es besteht die Befürchtung, dass dieser Eingriff Folgen haben könnte, wenn auch erst in ferner Zukunft, wie z. B. die Beschädigung der Eileiter oder Infektionen. 

Weiterhin, wenn den Angelegenheiten ihr natürlicher Lauf gelassen wird, wie sie vom Barmherzigsten derjenigen, die Barmherzigkeit zeigen, und dem Weisesten aller Richter erschaffen wurden, dann ist dies näher am angemessenen Verhalten Allah gegenüber und es ist besser und nutzbringender, als von Menschen erdachte Wege, die anfangs gut erscheinen mögen, später aber versagen. 

Besteht aber eine Notwendigkeit für diese Prozedur, dann denken wir nicht, dass irgendetwas dagegen spricht, solange die drei folgenden Bedingungen erfüllt werden: 

1.         Dass die Befruchtung mit den Spermien des Ehemannes erfolgt. Es ist nicht gestattet, die Samen eines anderen Mannes als dem Ehemann für die Befruchtung zu verwenden, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): Und Allah hat euch aus euch selbst Gattinnen (Azwāj) gemacht und von euren Gattinnen Söhne und Enkel gemacht und euch von den guten Dingen versorgt. Wollen sie denn an das Falsche glauben und Allahs Gunst verleugnen (indem sie nicht Allah allein dienen)“ (16:72).

2.         Die Sammlung der Spermien des Mannes sollte auf eine erlaubte Weise erfolgen, wie z. B. wenn der Mann mit seiner Frau intim wird und zwischen ihren Schenkeln oder durch ihre Hand ejakuliert, sodass der Samen ausfließt und das Ei damit befruchtet werden kann. 

3.         Nach der Befruchtung sollte das Ei im Uterus der Ehefrau platziert werden. Es ist unter keinen Umständen erlaubt, es im Uterus irgendeiner anderen Frau zu platzieren, denn dies beinhaltet das Einsetzen des Samens eines Mannes in den Uterus einer Frau, die ihm nicht erlaubt ist, und Allah sagt (ungefähre Bedeutung): Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für euch selbst voraus (gute Taten oder die Bitte an Allah um rechtschaffene Nachkommenschaft). Und fürchtet Allah und wisst, dass ihr Ihm begegnen werdet (im Jenseits). Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft (oh Muhammad).“ (2:223).

Das Saatfeld wird eigens in Bezug auf die Ehefrau des Mannes genannt, was anzeigt, dass eine andere Frau als seine Ehefrau nicht geeignet ist für seinen Samen.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh al-`Uthaymīn [möge Allah ihm barmherzig sein], 17/S. 27,28). 

Und er (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Künstliche Befruchtung ist es, wenn das Sperma des Ehemannes genommen und in den Uterus der Ehefrau injiziert wird. Dies ist eine sehr ernsthafte Angelegenheit. Wer kann sich sicher sein, dass er Arzt nicht das Sperma eines Mannes im Uterus der Ehefrau eines anderen platziert? Daher denken wir, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen und wir dürfen keine Fatwas herausgeben außer in bestimmten Fällen, in denen wir den Mann kennen, die Frau und den Arzt. Wir die Tür hierfür geöffnet, besteht die Gefahr übler Konsequenzen. 

Die Angelegenheit darf nicht leicht genommen werden, denn wenn irgendein Betrug stattfindet, bedeutet es, dass die Abstammung vermischt wird, und es entsteht ein Chaos, was durch die Scharī`ah verboten wird. Daher sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Niemand sollte Geschlechtsverkehr mit einer schwangeren Frau haben, bis sie entbunden hat.“ Ich werde hierzu keine Fatwas herausgeben, außer wenn ein bestimmter Einzelfall an mich herangetragen wird und ich den Mann kenne, die Frau und den Arzt.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh al-`Uthaymīn [möge Allah ihm barmherzig sein], 17/Frage Nr. 9). 

In dem Urteil des Islamischen Fiqh Rates der Islamischen Konferenz heißt es: „Es ist nichts Falsches daran, darauf im Falle einer Notwendigkeit zurückzugreifen, doch es ist grundlegend wichtig, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen.“ (Majallat al-Majma` 3/1/423). 

Wir bitten Allah darum, das Ehepaar mit rechtschaffenen Nachfahren zu segnen, ohne von solchen Methoden Gebrauch machen zu müssen, und es ihnen zu ermöglichen, ihre Prüfung mit Geduld zu ertragen. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Das Urteil über die Entfernung der Schambehaarung mittels Laser bei einer Ärztin

Das Urteil über die Entfernung der Schambehaarung mittels Laser bei einer Ärztin 

Frage (Nr. 95891): 

Ich habe sehr viele Haare unter meinen Achseln und um die Intimsphäre herum. Ist es erlaubt, mich vor einer Ärztin zu entblößen, um die Haare mit einem Laser entfernen zu lassen? Das Haar ist sehr dick und es ist zu schwierig, es mit einem Rasierer oder durch Zupfen zu entfernen, wodurch die Haut auch irritiert wird. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Eine Frau muss ihre `Aurah vor denjenigen bedecken, denen es nicht erlaubt ist, sie zu sehen. Die `Aurah der Frau vor anderen Frauen ist die Zone zwischen dem Bauchnabel und den Knien, gemäß der Mehrheit der Fuqaha’. 

Es ist gestattet, die `Aurah in Fällen der Notwendigkeit zu entblößen, wie z. B. bei medizinischer Behandlung. Doch dies ist im Falle des intimsten Bereichs der `Aurah abhängig davon, dass die Behandlung absolut notwendig ist. 

Darauf basierend ist nichts Falsches daran, die Haare unter der Achsel mit einem Laser zu entfernen, solange das keinen Schaden hervorruft. 

Das Entfernen der Schamhaare durch eine Ärztin unterliegt der Bedingung, dass ein tatsächlicher Bedarf daran besteht, wie z. B. wenn es sehr viel Haar ist und andere Methoden wie das Zupfen oder Rasieren nichts nützen und du es nicht selbst mit einem Laser unter Anleitung der Ärztin entfernen kannst, um zu vermeiden, dass sie auf deine `Aurah schaut.  

Al-`Izz ibn `Abd al-Salām (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Das Bedecken der `Aurah und der Schamteile ist obligatorisch und es ist eine der besten Verhaltensweisen, insbesondere für nicht-mahram Frauen. Doch es ist in Fällen der Notwendigkeit und des Bedarfs gestattet. Beispiele des Bedarfs beinhalten das Schauen der Ehegatten aufeinander oder das Schauen des Arztes im Falle einer erforderlichen medizinischen Behandlung. Beispiele der Notwendigkeit beinhalten das Behandeln schwerer Verletzungen. Die Bedingung äußerster Notwendigkeit muss erfüllt sein, wenn es um das Schauen auf den Schambereich geht, was nicht hinsichtlich eines anderen Bereichs der `Aurah erforderlich ist, aufgrund der Abscheu bei diesem Anblick, und die Bedingung der Notwendigkeit und der Dringlichkeit ist festgesetzt für das Schauen auf den Schambereich der Frauen und nicht für das Schauen auf den Schambereich der Männer, denn die Sorge vor Fitnah hängt mit dem Schauen auf den Schambereich der Frauen zusammen. Ebenso entspricht das Schauen auf einen Teil der Oberschenkel, der nahe der Knie ist, nicht dem Schauen auf das Gesäß.“ (Qawā’id al-Ahkām 1/165). 

Al-Scharbīni al-Khatīb sagte: „Es sollte angemerkt werden, dass das, was hinsichtlich des Schauens und Berührens verboten ist, das ist, für das kein Bedarf besteht. Doch im Falle des Bedarfs sind Betrachten und Berühren gestattet, zum Schröpfen und Behandeln, auch in der Intimzone, aufgrund äußerster Erfordernis, denn ein Verbot würde in diesem Fall eine große Erschwernis mit sich bringen.“Die Hanbalis betrachteten Folgendes als einen Fall, in dem es erlaubt wird, die `Aurah zu entblößen: Das Rasieren der Schamhaare bei jemandem, der nicht in der Lage ist, sie selbst zu rasieren, wie von ibn Muflih (möge Allah ihm barmherzig sein) in al-Furū (5/153) erwähnt wurde. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Das Urteil über die Schlaftherapie

Das Urteil über die Schlaftherapie

Frage (Nr. 12631): 

Ist es uns Muslimen erlaubt, die Schlaftherapie zu nutzen? Es wird behauptet, dass damit den Menschen auf verschiedene Arten geholfen werden kann, z. B. können Ängste und Phobien beseitigt werden und es kann den Menschen Selbstvertrauen im alltäglichen Leben beigebracht werden. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Unsere zeitgenössischen Gelehrten haben festgelegt, dass die Angelegenheit der Schlaftherapie im Zusammenhang steht mit der Hilfe der Jinn und darauf basierend müssen wir folgende Punkte festhalten: 

1.             Es ist nicht erlaubt, die Hilfe der Jinn oder irgendwelcher anderer Kreaturen zu erbitten, um etwas über die Angelegenheiten des Verborgenen herauszufinden, sei es, indem sie angerufen werden, man versucht, sie zufrieden zu stellen oder durch irgendeine andere Methode. Vielmehr ist dies Schirk, denn es ist eine Art der Anbetung und Allah hat Seine Diener gelehrt, Ihm allein zu dienen und zu sagen: „Dir allein dienen wir, und zu Dir allein flehen wir um Hilfe.“ (1:5; ungefähre Bedeutung). Und es ist bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seine auf ihm)  zu ibn `Abbās sagte: „Wenn du bittest, dann bitte Allah, und wenn du Hilfe suchst, dann suche Hilfe bei Allah.“ (al-Tirmidhi #2516).

2.             Hypnose ist eine Art der Wahrsagerei oder Magie, in deren Verlauf der Hypnotiseur die Jinn nutzt, um das Subjekt zu überwältigen und dann durch dessen Zunge spricht und ihm die Stärke gibt, Dinge zu tun, indem er seine Fähigkeiten kontrolliert. Dies geschieht, wenn der Jinni aufrichtig dem Hypnotiseur ist und ihm im Gegenzug für die Dinge gehorcht, durch die der Hypnotiseur sich ihm annähert. Der Jinni lässt das Subjekt also den Wünschen des Hypnotiseurs gehorchen und Dinge tun oder Dinge erzählen, durch die Hilfe des Jinni. Daher ist die Verwendung von Hypnose als Mittel, um herauszufinden, wo gestohlene Güter sind, oder um zu sehen, wo etwas Verloren Gegangenes ist, oder um eine Krankheit zu behandeln oder um irgendetwas anderes zu tun, nicht erlaubt.  

Al-Lajnah al-Dā’imah li-l-Iftā’, 1/74. Silsilat al-Fatāwa al-Schar’iyyah