Fundsachen sollten für ein volles Jahr ausgeschrieben werden
Frage (Nr. 4046):
Ich habe etwas Gold gefunden, es verkauft und den Erlös als Spende gegeben. Meine Absicht, wenn ich den Eigentümer finde und er nicht akzeptiert, was ich getan habe, ist es, ihm den Wert des Goldes zu geben, denn ich habe es im Zentrum einer großen Stadt gefunden. Ist das, was ich getan habe, eine Sünde für mich?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Was du tun solltest – oder irgend jemand anderes, der wertvollen, verloren gegangenen Besitz findet – ist, es für ein ganzes Jahr öffentlich an Orten auszuschreiben, an denen sich Menschen versammeln, zwei- oder dreimal pro Monat. Wenn es vom Eigentümer identifiziert wird, dann gib es ihm zurück, ansonsten kann der Finder es nach Ablauf eines Jahres behalten, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erließ diesbezüglich Anweisungen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn die Fundsache in al-Haramayn (Makkah und Madīnah) aufgefunden wird – der Finder darf sie nicht behalten und sie sollte auf unbestimmte Zeit ausgeschrieben werden, bis der Eigentümer gefunden wurde, oder der Finder kann sie an die für die Haramayn zuständigen Behörden aushändigen, sodass diese sie für den Eigentümer aufbewahren. Denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte über Makkah: „In Makkah verlorener Besitz ist für niemanden erlaubt außer für seinen Eigentümer.“ Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Ich habe Madīnah heilig gemacht, so wie Ibrāhīm Makkah heiligte.“ Die Authentizität des Hadīth ist übereinstimmend angenommen.
Ist der Gegenstand aber von unwesentlichem Wert und der Eigentümer erleidet dadurch keinen Schaden, wie z. B. bei einem Seil oder Schnürsenkel oder einem kleinen Geldbetrag, dann muss der Finder es nicht öffentlich ausschreiben und er kann davon Gebrauch machen oder es im Namen des Besitzers spenden. Dies trifft nicht im Falle von verloren gegangenen Kamelen oder anderen Tieren zu, die sicher sind vor kleinen Raubtieren wie Wölfen und Ähnlichem. Es ist nicht erlaubt, diese Tiere zu behalten, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu demjenigen, der ihn darüber befragt hatte: „Lass es allein, denn es hat seine Füße und sein Wasser und es kann von den Bäumen essen, bis es seinen Eigentümer findet.“ (übereinstimmend angenommen).
Und Allah ist die Quelle der Stärke.
Schaykh ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) Fatāwa Islamiyyah, 3/8