Islam Fragen & Antworten

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Das Gebet in einer Moschee, die mit einem zinsbasierten Kredit erbaut wurde

Das Gebet in einer Moschee, die mit einem zinsbasierten Kredit erbaut wurde 

Frage (Nr. 1885): 

In meiner Gemeinde wird ein neues islamisches Zentrum erbaut. Die Muslime hier haben das Grundstück durch einen Kredit mit Zinsen finanziert. Die Moschee wurde ebenfalls durch Zinsen finanziert. Ist es harām für die Muslime dort zu beten und an Aktivitäten dieser Moschee teilzunehmen oder sollten sie nur zu anderen Moschee in ihrer Region gehen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Es ist erlaubt, in dieser Moschee zu beten. Diejenigen, die den zinsbasierten Kredit aufgenommen haben, müssen bei Allāh bereuen, und Allāh ist die Quelle der Stärke. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Schecks durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen gegen Gebühren einlösen lassen

Schecks durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen gegen Gebühren einlösen lassen 

Frage (Nr. 147047): 

Wir haben die Beziehungen zu allen Banken abgebrochen, denn die Eröffnung eines Bankkontos bedeutet, dass man deren Bedingungen akzeptiert, was in den meisten Fällen die Akzeptanz von Riba und anderen harām Dingen beinhaltet. Wir erhalten jeden Monat Gehaltsschecks, die wir aber nicht einlösen können, da wir kein Bankkonto haben. Es gibt Geschäfte, die sie für einen bestimmten Prozentsatz als Gebühr einlösen und darüber hinaus noch Geld für die Bearbeitung einbehalten. Ich würde gern wissen, was in der Scharī`ah über solche Angelegenheiten gesagt wird. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Einen Scheck durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen gegen Gebühren oder Provision einzulösen, kann auf verschiedene Arten erfolgen: 

  • Wenn der Scheck fällig ist, sodass die Gesellschaft ihn gegen Gebühr oder Provision bei der Bank einlöst. Daran ist nichts Falsches, denn es ist eine Art Gebühr oder Provision für eine Arbeitsleistung, nämlich zur Bank zu gehen und das Geld von dort abzuholen. Die Gesellschaft hat kein Anrecht auf diese Provision und nimmt sie nicht in Besitz, außer sie erhält tatsächlich Bargeld von der Bank. Doch wenn festgelegt ist, dass sie die Provision annimmt, bevor der Scheck eingelöst wird, dann ist das nicht gültig. (siehe al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah, 15/218)

  • Wenn die Gesellschaft den auf dem Scheck genannten Betrag an den Überbringer abzüglich der Provision auszahlt, danach holt sie das Geld von der Bank ab. Das ist nicht gestattet, denn es ist der Austausch von Geld gegen Geld, wobei eine Differenz zwischen den Beträgen besteht, oder es ist ein Kredit über den auf dem Scheck genannten Betrag für den Kunden gegen ein Aufgeld, was beides Riba darstellt.
    Der Austausch von verschiedenen Geldsummen ist derart, dass der Scheck sich beispielsweise auf 1.000 beläuft und die Gesellschaft aber nur 900 auszahlt. Somit hat sie 1.000 gegen 900 eingetauscht und das ist Riba al-Fadl. Es ist ein zinsbasierter Kredit, wenn die Gesellschaft dem Kunden 900 gibt und der Scheck zu der Zeit immer noch auf den Namen des Kunden läuft und sich in seinem Besitz befindet. Die Gesellschaft hat ihm somit 900 auf der Basis geliehen, dass sie 1.000 zurückerhält, wenn sie den Scheck bei der Bank einlöst. 

  • Wenn der Scheck vordatiert ist, die Gesellschaft das Geld an den Kunden gibt und dann den Scheck zum niedergeschriebenen Datum bei der Bank einlöst. Das ist ebenfalls aus den beiden oben genannten Gründen harām.

Siehe auch in der Antwort zu Frage #114733. 

Zusammengefasst lässt sich sagen: Die erlaubte Art, dies zu tun, ist eine Übereinkunft mit der Gesellschaft, dass sie den Scheck einlösen und das Geld von der Bank abholen wird. Im Gegenzug wird ein bestimmter Geldbetrag oder Prozentsatz an sie gezahlt, auf den sie Anspruch hat, wenn sie ihre Arbeit erledigt und das Geld von der Bank abgeholt hat. 

Und Allāh weiß es am besten. 

Islam Q&A


Die Bezahlung von Unterricht durch Zinsgeld

Die Bezahlung von Unterricht durch Zinsgeld 

Frage (Nr. 292): 

Die Frage ist aufgekommen, weil viele bedürftige Muslime aus Mangel an Geld der Schule verwiesen wurden. Es gibt viele Muslime, die Bankkonten haben, auf denen sie Zinsen ansammeln, und sie verwenden das Geld nicht, da Zinsen harām sind. Was sollte man mit den Zinsen gemacht werden? Sollten sie sie der Bank überlassen oder kann das Geld für solche Zwecke verwendet werden, wie die Zahlung des Schulgeldes an nicht-islamische Institutionen? Bitte gebt ausreichende Gründe an. Diese Frage ist sehr wichtig und dringend, da das neue Halbjahr gerade begonnen hat und finanzielle Rücklagen nicht vorhanden sind. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah und Sein Frieden und Segen mögen auf Seinem Gesandten Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), auf seiner Familie und auf seinen Gefährten sein.  

An den ehrenwerten Bruder Scheikh Ali Darani, möge Allah dich beschützen, Richter von Nairobi, Kenia. 

Mögen Allahs Frieden und Segen auf dir sein. 

Ich habe diese Frage über die Zulässigkeit des Spendens von Zinsgeld zum Wohle bedürftiger Studenten, die an Instituten in eurem Land studieren, per E-Mail erhalten. Nachfolgend werde ich die Antwort darauf zusammenfassen, basierend auf dem, was die Gelehrten darüber erwähnten: Wenn ein Muslim unrechtmäßiges Geld verdient oder anders erhalten hat, sollte er es wieder loswerden. Er darf weder irgendeinen persönlichen Vorteil daraus ziehen, wie z. B. wenn er Essen damit bezahlt, Getränke Unterkunft, familiäre Ausgaben oder Bildung, noch darf er es dazu benutzen, um eine Not und unrechte Handlungen, wie das Zahlen von gesetzlichen Versicherungsbeiträgen, Steuern oder Zoll, abzuwenden. Die Absicht der Abgabe muss sein, das Vermögen einer Person von den Zinsen zu reinigen und die Zinsen werden nicht als Almosen betrachtet, denn Allah ist rein und gut und Er, der Allmächtige, akzeptiert nur das, was rein und gut ist. 

Das Zinsgeld kann für viele nützliche Zwecke verwendet werden, wie z. B. für die Armen und Bedürftigen, für medizinische Versorgung der Bedürftigen, Unterstützung der Mujāhidūn und Verfechter des Islams, Hilfe für die Verarmten und das Erlassen der Schulden für diejenigen, die sie nicht zurückzahlen können. Weiterhin kann dieses Geld an islamische Zentren gegeben werden, die davon Moscheen, Straßen etc. bauen. Daher fällt das Spenden dieses Geldes an bedürftige Studenten für deren Unterricht in den Bereich der vorgenannten Möglichkeiten. Es ist sogar dann erlaubt, wenn die Institute, an denen sie studieren, von Ungläubigen geleitet werden, unter der Bedingung, dass die studierten Fächer islamisch erlaubt sind und nicht unerlaubte oder schädliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus sind Zinsen verboten und illegal für denjenigen, der sie verdient, aber was diejenigen anbelangt, denen dieses Geld gegeben wird, so ist es für sie erlaubt und sein Gebrauch legal, denn es wird als Geld betrachtet, das niemandem gehört. 

Möge Allah uns Erfolg bei der Unterstützung des Islams und der Muslime gewähren. 

Quelle: Fatāwa Islamiyyah, 2/401-411, „Was sollte jemand tun, der das Verdienen verbotenen Geldes bereut“, Al-Fawzān. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Er muss Miete zahlen und kann niemanden finden, der ihm Geld leihen könnte – darf er einen zinsbasierten Kredit aufnehmen?

Er muss Miete zahlen und kann niemanden finden, der ihm Geld leihen könnte – darf er einen zinsbasierten Kredit aufnehmen?

Frage (Nr. 85197): 

Wenn ein Mann die Kosten seines Haushaltes oder Miete für sein Haus zahlen muss und er kann niemanden finden, der ihm Geld leihen könnte, ist es ihm dann erlaubt, etwas von der Bank zu leihen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Falls das Leihen von der Bank auf scharī`ahrechtlich konforme Weise erfolgt, wie z. B. wenn ein Kredit ohne Zinsen zurückgezahlt wird oder wenn er etwas kauft, das zu einem vereinbarten Zeitpunkt bezahlt wird – selbst wenn es für mehr als den aktuellen Preis ist – dann ist nichts Falsches daran. Doch wenn er etwas von ihnen auf der Basis von Riba (Zinsen) kauft, dann ist dies nicht erlaubt, denn Allah hat Riba in Seinem heiligen Buch sowie in der Sunnah Seines edlen Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verboten und hat eine Warnung diesbezüglich ausgegeben, wie sie nicht hinsichtlich des Essens von totem Fleisch oder Ähnlichem erwähnt wurde. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen (am Tag der Auferstehung) als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. …“ (2:275). 

Die Mufassirūn sagten: „Was dies bedeutet, ist, dass er am Tag der Auferstehung aus seinem Grab wie jemand auferstehen wird, der verrückt ist. Danach sagt Allah (ungefähre Bedeutung): „Diejenigen, die Zins verschlingen, werden nicht anders aufstehen als jemand, den der Satan durch Wahnsinn hin und her schlägt. Dies (wird sein), weil sie sagten: „Verkaufen ist das gleiche wie Zinsnehmen.“ Doch hat Allah Verkaufen erlaubt und Zinsnehmen verboten. Zu wem nun eine Ermahnung von seinem Herrn kommt, und der dann aufhört, dem soll gehören, was vergangen ist, und seine Angelegenheit steht bei Allah (um darüber zu richten). Wer aber rückfällig wird (hinsichtlich Riba), jene sind Insassen des (Höllen-) Feuers. Ewig werden sie darin bleiben. Dahinschwinden lassen wird Allah den Zins und vermehren die Almosen (Sadaqah). …“ (2:275-276). 

Es wird in einem sahīh Bericht überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) denjenigen verfluchte, der Riba verzehrt, und denjenigen, der es zahlt, der es aufschreibt und die zwei, die es bezeugen, und er sagte: „Sie sind alle gleich.“ Dies wurde von Muslim in seinem Sahīh verzeichnet. Es gibt viele bekannte Verse und Ahādīth, in denen Riba verboten und davor gewarnt wird. Niemanden zu finden, der Geld leihen oder auf Kredit verkaufen könnte, bedingt keine Notwendigkeit, durch die das Essen toten Fleisches oder die Beteiligung an Riba erlaubt werden würde. Dies ist eine Ansicht, die keine Basis in der Scharī`ah hat, denn derjenige, der ein Bedürfnis hat, kann mit seinen Händen arbeiten, bis er genug verdient hat, um für seine Angelegenheiten zu zahlen, oder er kann in eine andere Stadt reisen und dort jemanden finden, der ihm Geld leiht oder der ihm etwas auf Kredit verkauft.  

Ein Fall von Notwendigkeit liegt vor, wenn jemand befürchten muss zu verhungern, wenn er nicht vom toten Fleisch oder was auch immer isst und wenn er nicht in der Lage ist, etwas zu finden, das Körper und Seele zusammenhält, wie beispielsweise durch eigenes Einkommen etc. Das Bedürfnis derjenigen, die mit zinsbasierten Banken Geschäfte machen, fällt nicht in die Kategorie der Notwendigkeit, durch welche totes Fleisch und Ähnliches erlaubt werden. 

Viele Leute nehmen die Angelegenheit von Riba leicht, sie befassen sich damit und geben aus dem geringsten Anlass Fatwas heraus. Dies ist auf einen Mangel an Wissen zurückzuführen und auf eine Schwäche des Glaubens, denn sie werden von der Liebe zu Besitz überkommen. Wir bitten Allah darum, uns sicher und gesund vor dem zu bewahren, was Seinen Zorn erregt. Je mehr jemand Geschäfte mit der Bank oder das Ausleihen von Geld bei Banken vermeiden kann – selbst wenn es auf die oben beschriebenen scharī`ahrechtlichen Arten erfolgt – desto besser ist es, denn in den meisten Fällen ist das Geld der Banken nicht frei von harām Elementen und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer zweifelhafte Angelegenheiten vermeidet, hat seinen Glauben und seine Ehre beschützt.“ (einstimmig angenommen).  

Und Allah ist die Quelle der Stärke. 

Fatāwa al-Schaykh Ibn Bāz (19/301-303).