Das Urteil über denjenigen, der wiederholt vom Glauben abfällt
Frage (Nr. 83117):
In der Sūrah al-Nisā’ heißt es, dass Allāh den Islam desjenigen nicht akzeptiert, der drei Mal Kufr begeht, und dass Er ihn niemals rechtleiten wird. Gehört dazu auch beispielsweise das dreimalige Unterlassen des Gebets?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Ein wichtiges Grundprinzip, welches Allāh, erhaben ist Er und gepriesen, in Seiner Offenbarung bestätigt und von dem Er sagt, dass es das Fundament der Abrechnung darstellt sowie das Kriterium von Strafe und Belohnung, besagt, dass die Reue alles auslöscht, was vorher kam, und dass der Islam alles auslöscht, was vorher kam. Das Tor der Reue ist für jeden offen, selbst wenn er der Sünde und dem Kufr immer wieder verfällt. Die Gnade und Barmherzigkeit Allāhs, erhaben ist Er und gepriesen, gegenüber Seinen Dienern beinhaltet, dass Er die Reue des Bereuenden annimmt und ihm seine Sünden vergibt.
Allāh, erhaben ist Er und gepriesen, sagt (ungefähre Bedeutung): „Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören (mit dem Unglauben), wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist. …“ (8:38).
Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Weißt du nicht, dass der Islam alles auslöscht, was vorher kam, und dass die Hijrah alles auslöscht, was vorher kam, und dass die Hajj alles auslöscht, was vorher kam?“ (Muslim #121)
Es gibt auch Verse, die zeigen, dass die Reue des Apostaten, wenn er zum Islam zurückkehrt und aufrichtig bereut, angenommen wird. Allāh, erhaben ist Er und gepriesen, sagt (ungefähre Bedeutung): „Wie sollte Allāh ein Volk rechtleiten, das (wieder) ungläubig wurde, nachdem es den Glauben (angenommen) hatte und (nachdem) es bezeugt hatte, dass der Gesandte wahrhaft ist, und (nachdem) zu ihm die klaren Beweise gekommen waren! Und Allāh leitet nicht das ungerechte Volk (Zālimūn – Polytheisten und Übeltäter) recht. Der Lohn jener ist, dass auf ihnen der Fluch Allāhs und der Engel und der Menschen allesamt liegt, ewig darin (in der Hölle) zu bleiben. Die Strafe soll ihnen nicht erleichtert noch soll ihnen Aufschub gewährt werden“ (3:86-88). Und direkt danach sagt Allāh (ungefähre Bedeutung): „außer denjenigen, die nach alledem bereuen und verbessern, so ist Allāh allvergebend und barmherzig.“ (3:89).
Doch wenn jemand vom Glauben abfällt und dann mit Unglauben und Übeltat fortfährt und nicht bereut oder zum Islam zurückkehrt, dann gehört er zu denjenigen, auf die sich der Vers der Sūrah al-Nisā’ – welche der Fragesteller erwähnte – bezieht sowie die Verse der Sūrah Āl `Imrān, welche ebenfalls zeigen, dass seine Reue nicht angenommen wird.
Allāh, erhaben ist Er und gepriesen, sagt (ungefähre Bedeutung): „Jene (aber), die ungläubig werden, nachdem sie den Glauben (angenommen) haben, und hierauf an Unglauben (d. h. Unglauben an den Qur’ān und den Propheten Muhammad – Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zunehmen, deren Reue wird nicht angenommen werden (weil sie nur mit ihrer Zunge bereuen und nicht in ihrem Herzen), und jene sind die Irregehenden. Gewiss, diejenigen, die ungläubig geworden sind und als Ungläubige sterben, – von keinem von ihnen würde die (ganze) Erde voll Gold angenommen werden, auch wenn er sich damit loskaufen wollte. Für jene wird es schmerzhafte Strafe geben; und sie werden keine Helfer haben.“ (3:90-91).
Und Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Gewiss, diejenigen, die gläubig sind, hierauf ungläubig werden, hierauf (wieder) gläubig werden, hierauf (wieder) ungläubig werden und dann an Unglauben zunehmen – es ist nicht Allāhs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten.“ (4:137).
Ibn Kathīr (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Tafsīr al-Qur’ān al-`Azīm (1/753): „Hier informiert uns Allāh über denjenigen, der dem Islam beitritt und es dann widerruft. Dann kehrt er wieder zurück und widerruft erneut und besteht auf seine Irreleitung und steigert sie sogar noch, bis er stirbt. Es gibt keine Reue nach seinem Tod und Allāh wird ihm nicht vergeben oder ihm einen Ausweg aus dem gewähren, worin er sich befindet, und es wird keinen Weg geben, auf dem er geleitet werden könnte. Daher sagt Er: „es ist nicht Allāhs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten.“ Ibn Abi Hātim sagte: „… Es wurde berichtet, dass ibn `Abbās (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) über den Vers „und dann an Unglauben zunehmen“ sagte: `Sie bestehen auf ihren Unglauben bis sie sterben.` Diese Meinung wurde auch von Mujāhid vertreten.“
Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Majmū` al-Fatāwa (16/28-29): „Es gibt über diejenigen, deren Reue nicht akzeptiert wird, verschiedene Ansichten: Es heißt, dass es aufgrund ihrer Heuchelei ist oder weil sie Sünden bereut haben, die geringer sind als der Schirk, doch sie bereuten nicht den Schirk, oder ihre Reue wird nach dem Tode nicht angenommen. Doch die Mehrheit, wie z. B. al-Hasan, Qatādah, `Ata’, al-Khurasāni und al-Suddi, sagte: Ihre Reue wird nicht akzeptiert werden, wenn der Tod zu ihnen kommt. Dies ist wie in dem Vers, in dem Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Nicht aber ist die Annahme der Reue für diejenigen, die böse Taten begehen, bis dass, wenn sich bei einem von ihnen der Tod einstellt, er sagt: „Jetzt bereue ich“, und auch nicht für diejenigen, die als Ungläubige sterben. …“ (4:18). Dasselbe gilt für den Vers, in dem Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Gewiss, diejenigen, die gläubig sind, hierauf ungläubig werden, hierauf (wieder) gläubig werden, hierauf (wieder) ungläubig werden und dann an Unglauben zunehmen – es ist nicht Allāhs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten.“ (4:137).
Mujāhid und andere Mufassirīn sagten: „und dann an Unglauben zunehmen“ bedeutet, dass sie stur so verbleiben, bis sie sterben.
Ich (ibn Taymiyah) sage: Das ist so, weil derjenige, der bereut, den Kufr aufgibt, wohingegen derjenige, der nicht bereut, dabei verbleibt und dem Kufr weiteren Kufr hinzufügt. Die Worte „und dann an Unglauben zunehmen“ sind wie die Aussage, dass sie auf den Kufr bestanden, im Kufr fortfuhren und im Kufr verblieben. Somit wurden sie Ungläubige, nachdem sie Muslime wurden, dann stieg ihr Kufr an und wurde nicht weniger. Die Reue solcher Leute wird nicht angenommen werden, bezogen auf ihre Reue während des Sterbens, denn derjenige, der vor dem Tod bereut, hat früh genug bereut und seinen Kufr widerrufen, sodass dieser nicht anstieg, sondern vielmehr weniger wurde, anders als derjenige, der auf den Kufr bis zum Zeitpunkt des Todes bestand.“
Es gibt keinen Meinungsunterschied unter den Gelehrten, dass Allāh, erhaben ist Er und gepriesen, den Apostaten akzeptiert und ihm das Vergangene vergibt, wenn er aufrichtig bereut und zum Islam zurückkehrt, selbst wenn er wiederholt vom Glauben abgefallen ist.
Dies ist bezogen auf Allāh im Jenseits.
Was die Regeln dieser Welt anbelangt, so sagten einige der Gelehrten, dass jemand, der wiederholt vom Glauben abgefallen ist, hingerichtet und seine Reue nicht angenommen werden sollte. Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten hinsichtlich der Annahme der Reue hat nur mit den Regeln dieser Welt zu tun und nichts mit dem Stehen des Menschen vor Allāh, erhaben ist Er und gepriesen, im Jenseits.
Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni (12/271): „Zusammengefasst hat die Meinungsverschiedenheit der Imāme über die Annahme der Reue mit den Regeln dieser Welt zu tun, sie nicht hinzurichten und zu bestätigen, dass sie als Muslime behandelt werden sollten.
Ob Allāh ihre Reue annimmt und demjenigen, der bereut und (seine Apostasie) sowohl innerlich wie auch äußerlich aufgibt, verzeiht, darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheit.“
Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Majmū` al-Fatāwa, 30/16: „Die Meinungsverschiedenheit der Fuqahā’ über die Annahme der Reue desjenigen, der wiederholt vom Glauben abfällt, und die Reue des Ketzers hat nur mit den Regeln der äußeren Erscheinung zu tun, denn der Reue solcher Leute kann nicht vertraut werden. Doch wenn er in seiner Reue Allāh gegenüber aufrichtig in seinem Herzen ist, dann ist er in den Worten Allāhs beinhaltet (ungefähre Bedeutung): „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid (durch das Begehen von Sünden und üblen Taten), verliert nicht die Hoffnung auf Allāhs Barmherzigkeit. Gewiss, Allāh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (39:53).
Gemäß der korrekten Gelehrtenmeinung muss die Reue desjenigen, der wiederholt vom Glauben abgefallen ist, auch hinsichtlich der Regeln dieser Welt angenommen werden, und er fällt unter dieselben Regeln wie jeder andere Muslim auch. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Hanafi und Schāfi`i Gelehrten und es die bekannte Meinung bei den Mālikis und es ist die zweite von zwei Ansichten von Ahmad ibn Hanbal.
Siehe Hāschiyat Tabyīn al-Haqā’iq, 3/284; Fath al-Qadīr, 6/68; al-Insāf, 10/332-335; Tuhfat al-Muhtāj, 9/69; Kaschschāf al-Qinā’, 6/177-178; al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah, 14/127-128. In al-Mabsūt (10/99-100) wird es `Ali und ibn `Umar zugerechnet, dass sie die Reue desjenigen, der wiederholt vom Glauben abfiel, nicht annahmen.
Darauf basierend ist die Reue desjenigen, der das Gebet aufgegeben hat, akzeptabel, wenn er aufrichtig ist, selbst wenn er das Gebet wiederholt aufgab. Doch er sollte sich hüten, denn der Tod kann kommen, bevor er bereuen kann, und Allāh kann seine Strafe schon in dieser Welt vor dem Jenseits eintreten lassen.
Wir bitten Allāh darum, uns und euch Seine gewaltige Gnade zu gewähren.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A