Islam Fragen & Antworten

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Das Urteil über Parfüm, welches Alkohol enthält

Das Urteil über Parfüm, welches Alkohol enthält 

Frage (Nr. 1365): 

Ich würde gern wissen, ob das Tragen von Parfümen, welche Alkohol oder Alkohol denat. enthalten, erlaubt ist. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Wir müssen ausführlich über Parfüme reden, die Alkohol enthalten. Ist der Prozentsatz Alkohol sehr gering, dann sagen wir, dass es unerheblich ist und man sie ohne Bedenken verwenden kann, wie z. B. bei einem Alkoholgehalt von 5% oder weniger. Dies ist unerheblich. 

Ist der Prozentsatz an Alkohol sehr hoch, sodass man diesen wahrnehmen kann, dann ist es besser, es nicht zu verwenden, außer es ist notwendig wie z. B. zum Desinfizieren von Wunden und Ähnlichem. 

Wenn es nicht notwendig ist, dann ist es besser, es nicht zu verwenden, doch wir sagen nicht, dass es harām ist. Wir können höchstens sagen, dass dieser hohe Alkoholgehalt ein Rauschmittel ist, und ohne Zweifel ist der Verzehr von Rauschmitteln harām gemäß den Texten des Islams sowie dem Konsens der Gelehrten, doch ist die Verwendung auf andere Art als dem Trinken gestattet? Dies lässt Raum für weitere Überlegungen, doch um auf der sicheren Seite zu sein, sollten wir es nicht benutzen.  

Geht man davon aus, dass die Angelegenheit weiteren Untersuchungen unterliegt, weil Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine (al-Ansāb – Tiere, die auf Steinaltären für Götzen geopfert werden) und Lospfeile (al-Azlām – Pfeile, mit denen man nach einer Entscheidung oder Glück sucht) sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge! Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allāhs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?“ (5:90-91), dann muss man auf die allgemeine Bedeutung des Ausdrucks „So meidet ihn“ schauen und sagen, dass Alkohol in allen Fällen vermieden werden muss, ob er nun getrunken oder auf die Haut aufgetragen oder auf andere Art und Weise verwendet wird.  

Wenn wir aber auf den Grund dafür schauen, so sagt Allāh (ungefähre Bedeutung): „Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allāhs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?“. Wir können daraus verstehen, dass nur das Trinken verboten ist, denn das Auftragen auf die Haut für nicht zu dem Erwähnten (Feindschaft und Hass etc.).  

Daher sagen wir letztendlich, dass, wenn der Prozentsatz an Alkohol in dem Parfüm gering ist, dann besteht kein Grund zur Sorgen bei dessen Verwendung, doch wenn er hoch ist, dann sollte es besser vermieden werden, außer es besteht ein Bedarf daran, wie beim Desinfizieren von Wunden und Ähnlichem.  

Liqa’ al-Bāb al-Maftūh von Ibn ‘Uthaymīn, 24


Das Urteil über das Rasieren des Kopfes

Das Urteil über das Rasieren des Kopfes

Frage (Nr. 14051): 

Entspricht es der Sunnah, sich den Kopf zu rasieren? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Aus den Worten der Gelehrten (möge Allāh ihnen barmherzig sein) kann verstanden werden, dass das Rasieren des Kopfes von sechs Arten ist: 

1.         Als gottesdienstliche Handlung und Mittel, sich Allāh anzunähern, wofür der Mensch belohnt wird. Dies trifft in vier Fällen zu und es gibt keinen fünften: 

  • Hajj

  • `Umrah – Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Allāh hat ja Seinem Gesandten das Traumgesicht der Wahrheit entsprechend wahr gemacht (d. h. der Prophet sah in einem Traum, dass er Makkah mit seinen Gefährten betreten würde, ihr Kopfhaar rasiert und kurz geschnitten): Ihr werdet ganz gewiss, wenn Allāh will, die geschützte Gebetsstätte (al-Masjid al-Harām) in Sicherheit betreten, sowohl mit geschorenem Kopf als auch (mit) gekürztem Haar, und ohne euch zu fürchten. …“ (48:27).

  • Das Rasieren des Kopfes eines Kindes am siebten Tag nach der Geburt. Der Beweis dafür ist der bei al-Tirmidhi verzeichnete Hadīth (#1439) von `Ali ibn Abi Tālib (möge Allāh mit ihm zufrieden sein): „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) opferte ein Schaf als `Aqīqah für al-Hasan und sagte: `Oh Fātimah, rasiere seinen Kopf und spende Silber im Gewicht seines Haares.`“ (von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi #1226 als hasan beurteilt; siehe auch Tuhfat al-Maulūd von ibn al-Qayyim, S. 217).

  • Der Kāfir, wenn er Muslim wird, aufgrund des bei Abu Dawūd (#356) verzeichneten Berichts, in dem es heißt, das der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) einen kāfir Mann, der Muslim geworden war, anwies: „Entferne das Haar des Kufr und lass dich beschneiden.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als hasan eingestuft; siehe auch in al-Mughni 1/276; Scharh al-´Umdah von Scheikh al-Islam 1/350).

Die Gelehrten (möge Allāh ihnen barmherzig sein) waren sich einig, dass es nicht empfohlen ist, sich den Kopf bei anderen Gelegenheiten als diesen vier zu rasieren. Siehe al-Istiqāmah von Scheikh al-Islam, 1/256. 

2.         Schirk (die Beigesellung anderer zu Allāh) – das Rasieren des Kopfes kann eine Art des Schirk sein, wenn er deswegen rasiert wird, um sich vor anderen als Allāh zu erniedrigen. Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Zād al-Ma`ād (4/195): „So ist es, wenn die Murīds (Schüler der Sufi Scheikhs) ihre Köpfe für ihre Scheikhs rasieren und einer von ihnen sagt: `Ich rasiere meinen Kopf für So-und-So.` Das ist so, als ob er sagt: `Ich werfe mich für So-und-So nieder`, denn das Rasieren des Kopfes ist eine Handlung der Demut und Unterwerfung, weshalb es eine der Handlungen ist, die die Hajj vervollständigen. Es bedeutet, die Stirnlocke einer Person in die Hand seines Herrn zu legen, in vollständiger Ergebung in Dessen Großartigkeit und in Demut vor Seiner Herrlichkeit. Es ist eine der besten Arten der Unterwerfung. Daher rasierten die Araber die Köpfe ihrer Gefangenen, wenn sie diese erniedrigen und frei setzen wollten…“  

3.         Eine tadelnswerte Neuerung (Bid`ah) – was verschiedene Formen annehmen kann, wie z. B.: Das Rasieren des Kopfes als Handlung der Anbetung und als religiöse Hingabe – anders als in den vier oben genannten Fällen – wenn beispielsweise der rasierte Kopf ein Zeichen von Rechtschaffenheit oder vollständiger Askese (Zuhd) sein soll. Dies ist es, was die Khawārij zu tun pflegten. Daher wurde vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert, dass er die Khawārij folgendermaßen beschrieb: „ihr Zeichen wird sein, dass sie ihre Köpfe rasieren“. (al-Bukhāri #7007; Muslim #1763). Al-Qurtubi sagte: „`Ihr Zeichen wird sein, dass sie ihre Köpfe rasieren` bedeutet, dass sie es als Symbol ihrer Abwendung von weltlicher Zierde machen und als Erkennungszeichen. Dies ist ihre Unwissenheit… und die Einführung von etwas in die Religion Allāhs, was sich von dem unterscheidet, was der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm), die rechtgeleiteten Khalīfen und ihre Anhänger zu tun pflegten.“ (siehe Scharh al-`Umdah, 1/231; Majmū` al-Fatāwa, 21/118). 

Ein weiteres Beispiel ist das, was einige Leute tun, nämlich demjenigen, der etwas bereut, aufzutragen, er solle seinen Kopf rasieren. Dies ist eine Bid`ah (Neuerung), die von keinem der Sahābah befolgt wurde und auch nicht von denjenigen, die ihnen in der Wahrheit folgten, oder von irgendeinem der Imāme der Muslime. (Majmū` al-Fatāwa, 21/118) 

4.         Harām Arten der Rasur, welche zahlreiche Ausgestaltungen haben, wie z. B.: 

  • Das Rasieren des Kopfes, wenn ein Unglück eintritt, wie der Tod eines Verwandten und Ähnliches. Es wurde berichtet, dass Abu Mūsa al-Asch`ari (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verstieß die Frau, die ihre Stimme zum Jammern erhebt, die ihr Haar in Zeiten des Unglücks rasiert und die ihre Kleidung zerreißt.“ Ibn Hajar (möge Allāh ihm barmherzig sein) erwähnte in al-Zawājir `an Iqtirāf al-Kabā’ir die 117. große Sünde: das Rasieren des Kopfes in Zeiten des Unglücks. Er sagte: „Denn das zeigt Unzufriedenheit und einen Mangel an Akzeptanz der göttlichen Bestimmung.“

  • Das Rasieren des Kopfes auf eine Art, die den Kuffār oder unmoralischen Leuten ähnelt, welche bekannt für das Rasieren ihrer Köpfe sind. Jemand mag es als Art der Verschönerung tun, um wie sie auszusehen, oder er rasiert die Haare an den Seiten des Kopfes und lässt die Mitte lang. All dies sind harām Arten der Imitation anderer und eine Form des Verfalls – wir bitten Allāh darum, uns sicher und gesund zu bewahren. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawūd #4031; von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd #3401 als sahīh klassifiziert). Al-Fāri (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Das heißt, dass jeder, der die Kuffār oder unmoralische Leute nachahmt, damit zu einem von ihnen wird und die Sünde mit ihnen teilt.“

5.         Erlaubt – d. h. das Rasieren des Kopfes aus einem Grund, wie z. B. zur Heilung einer Krankheit oder um Läuse zu verhindern usw. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dies ist erlaubt gemäß Qur’ān und Sunnah sowie dem Konsens der Gelehrten.“ (Majmū` al-Fatāwa, 12/117). 

6.         Das Rasieren des Kopfes aus keinem der oben genannten Gründe. 

Dies ist eine Angelegenheit, in der sich die Gelehrten unterschieden. Einige von ihnen betrachteten es als makrūh, wie Mālik (möge Allāh ihm barmherzig sein), und sie führten als Beweis die Tatsache an, dass es ein Zeichen der Anhänger von Innovationen ist, nämlich der Khawārij, wie in dem oben genannten Hadīth bestätigt wird. Und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ 

Diejenigen, die es als erlaubt betrachteten, führten als Beweis den bei Abu Dawūd (#4192) verzeichneten Bericht an, in dem es heißt, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zur Familie von Ja’far ibn Abi Tālib (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) drei Tage nach Ja’fars Tod kam und er rief den Friseur und wies ihn an, die Köpfe seiner Söhne zu rasieren. (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd #3532 als sahīh klassifiziert). 

Und Abu Dawūd berichtete (#4195), dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) ein Kind sah, welches einen Teil seines Kopfes rasiert hatte und einen Teil nicht. Er sagte: „Rasiert alles oder lasst alles.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd #3535 als sahīh eingestuft). Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Das zeigt deutlich, dass es erlaubt ist, den Kopf zu rasieren, und kann auf keine andere Weise interpretiert werden.“ (Scharh Muslim). Doch diese zwei Hadīth zu verwenden, um zu zeigen, dass es erlaubt sei, den Kopf ohne Grund zu rasieren, ist eine Angelegenheit, die weiterer Untersuchung bedarf. 

Erstens erfolgte das Rasieren des Kopfes hier aus einem Grund und ist somit gestattet. Der Grund ist, dass Jungs wahrscheinlicher als andere von Läusen betroffen sind, denn sie schwitzen viel und beschmutzen sich. (Zād al-Ma`ād, 4/159) 

Zweitens hat dies mit einem kleinen Jungen zu tun und für Kinder werden Zugeständnisse gemacht, die es für Erwachsene nicht gibt. (Hāschiyat al-Sindi `ala al-Nasā’i; siehe auch Majmū` al-Fatāwa, 21/119; Scharh al-`Umdah, 1/230) 

Es gibt einige Meinungsverschiedenheiten über den fünften Typ: Ist das Rasieren des Kopfes makrūh oder gestattet? Es ist zu bevorzugen, ihn nicht zu rasieren. Al-Fāwi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist besser, ihn nicht zu rasieren, außer es ist für die Hajj oder `Umrah, wie es der Praktik des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) und seiner Gefährten (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) entspricht. (aus `Aun al-Ma`būd, 11/248). Und Allāh weiß es am besten. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Ohrringe für Männer

Ohrringe für Männer

Frage (Nr. 1980): 

Ist es in unserer Religion erlaubt, dass Männer Ohrringe tragen (entweder einen oder mehrere) und dass sie Silberschmuck (nicht Gold) tragen? Ich hoffe, dass diese Frage nicht unsinnig ist, aber viele muslimische Männer, die ich kenne, tragen Ohrringe. Einige Leute sagen, dass die Angehörigen des Stammes des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) – die Quraysch – Ohrringe zu tragen pflegten und dass es für uns in Ordnung sei.  

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Ohrringe und Armreifen sind Arten der Verzierung für Frauen und ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verfluchte die Männer, die sich wie Frauen zurecht machen, und die Frauen, die sich wie Männer zurecht machen.“ (al-Bukhāri #5435). 

Abu Hurayrah sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verfluchte Männer, die Frauenkleidung tragen, und Frauen, die Männerkleidung tragen.“ (Abu Dawud in al-Sunan, Kitāb al-Libās, Bāb fi libās al-Nisā’). Auf dieser Grundlage ist es für Männer nicht erlaubt, Ohr- oder Nasenringe zu tragen. 

Die Behauptung, dass es erlaubt sei, weil die Quraysch dies zu tun pflegten, bedarf erst einmal eines Beweises – und wo ist der Beweis? 

Zweitens: 

Selbst wenn sie es während der Zeit der Jāhiliyyah (der Zeit der Unwissenheit vor dem Islam) zu tun pflegten, so kam doch der Islam und verbot es den Männern, den Schmuck der Frauen zu tragen oder sich ihnen ähnlich zurecht zu machen, wie aus dem oben genannten Hadīth ersichtlich wird. Was zählt, sind die Regeln des Islams, nicht das, was die Quraysch oder andere Stämme taten. 

Drittens: 

Zu den Arten von Schmuck der Frauen, die von den Quraysch und anderen bekannt waren, gehören Ohrringe, Armbänder, Fußkettchen und Armreifen, die am unteren Arm getragen wurden. Der Punkt ist, dass diese als Schmuck der Frauen seit frühen Zeiten bekannt sind. 

Viertens: 

Der Islam hat den Männern ausreichend Spielraum gegeben, um sich zu schmücken, indem ihnen erlaubt wurde, Silberringe zu tragen. Ibn `Umar (möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein) berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) einen Ring aus Silber trug und die Leute taten es ebenso (al-Bukhāri #5417). Der Islam erlaubt es Männern auch, Gold und Silber zu tragen, wenn es notwendig ist, einen verlorenen Zahn, eine Nase etc. zu ersetzen. 

Letztendlich würden wir sagen, dass jeder muslimische Mann, der Schmuck trägt, sich den Kuffār ähnlich macht, denn dies ist als ihre Art der Zierde bekannt; es ist bei ihnen Mode, Ringe und Ähnliches an ihren Ohren, Nasen, Lippen, Brüsten und an anderen Teilen des Körpers zu tragen (das so genannte Body-Piercing). Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawud, al-Sunan, Kitāb al-libās, Bāb libās al-Schuhrah) 

Wer auch immer so etwas tut, sollte bei Allah bereuen und sich nicht an der sinnlosen Verteidigung des Falschen beteiligen. Er sollte sich sowohl in seiner Persönlichkeit als auch in seiner Kleidung von den Kuffār unterscheiden, wie der Islam es uns befohlen hat.  

Und Allah ist der Eine, Der zum rechten Pfad leitet. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Fallen parfümierte Seifen, die einen Duft auf dem Körper hinterlassen, unter dasselbe Urteil wie Parfüm?

    Fallen parfümierte Seifen, die einen Duft auf dem Körper hinterlassen, unter dasselbe Urteil wie Parfüm? 

Frage (Nr. 136279): 

Viele Seifen und Shampoos beinhalten Parfüm als Inhaltsstoff, wodurch sie duften. Wird dies als Parfüm tragen betrachtet, was für Frauen ja verboten ist, da der Duft auch nach dem Waschen noch anhält?  

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es wurde von Imām Ahmad (40/229) und von al-Tirmidhi (#2786), der den Hadīth als sahīh klassifizierte, berichtet, dass Abu Mūsa al-Asch`ari (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Jede Frau, die Parfüm aufträgt und dann an den Leuten vorbeigeht, sodass sie ihren Duft riechen können, ist eine Zāniyah.`“ (von al-Albāni als hasan eingestuft). 

Al-Hāfiz ibn Hajar (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Frauen sind angewiesen, sich zu bedecken, wenn sie ihre Häuser verlassen, und Parfüm hat einen Duft, der nicht erlaubt ist, da er die Fitnah erhöht.“ 

Es wurde von Abu Dawud (#2174) und von al-Tirmidhi (#2787), der den Hadīth als hasan klassifizierte, berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Parfüm für Männer ist das mit einem starken Duft und schwacher Farbe, und Parfüm für Frauen ist das mit einer starken Farbe und schwachem Duft.`“ (von al-Albāni als sahīh in Sahīh al-Tirmidhi eingestuft). 

Sa`īd ibn Abi `Urūbah, der Erzähler des Hadīth, sagte: „Ich denke, dass sich die Worte `Parfüm für Frauen` darauf beziehen, wenn sie ausgehen möchte, doch wenn sie bei ihrem Mann ist, kann sie das Parfüm auftragen, welches sie möchte.“ 

Sunan Abi Dawud (4/84); Scharh al-Sunnah von al-Baghawi 12/81. Siehe: al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah 12/174. 

Zusammengefasst lässt sich sagen: Wenn eine Frau ihr Haus verlassen möchte, muss sie es vermeiden, Parfüm aufzulegen, das einen starken Duft hat, wenn sie an einer Gruppe von Männern vorbeikommt oder an sich einem Ort befindet, an dem sie sich mit ihnen vermischt. Diese Regel trifft nicht nur auf eine Art von Parfüm zu und auf andere nicht, sondern was zählt, ist hier, ob der Duft von einem Mann gerochen werden kann. 

Was in dieselbe Kategorie fällt wie die Verwendung von Parfüm, wie z. B. Seife oder Shampoo, welches einen starken und bleibenden Duft hat, der nach dem Benutzen anhält, fällt auch unter dieselbe Regel. Es ist ihr nicht erlaubt, irgendetwas von diesen Dingen zu benutzen, wenn sie ihr Haus verlässt oder sich mit Männern vermischt. 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es gibt Dinge, die an sich kein Parfüm sind, die aber parfümiert wurden, deshalb fallen sie unter dieselbe Regel wie das, was an sich Parfüm ist, z. B. wenn jemand sich damit wäscht und der Duft deutlich an seiner Hand verbleibt. Dies fällt dann unter dieselbe Regel wie Parfüm. Was einen bloßen Geruch anbelangt, der, wenn jemand sich die Hand wäscht, keinen Duft hinterlässt, so ist nichts Falsches daran – gemeint für den Muhrim (den Pilger im Ihrām).“ (Scharh al-Kāfi 1/112). 

Und Allah weiß es am besten. 

Für weitere Informationen siehe bitte Frage Nr. 102329. 

Islam Q&A


Das Urteil über Schönheitsoperationen

Das Urteil über Schönheitsoperationen 

Frage (Nr. 47694): 

Ich würde gern wissen, ob kosmetische Operationen an der Nase harām sind, insbesondere wenn mein Zustannd mir psychisches Leid verursacht und mein Leben beeinträchtigt und auch die Ärzte mir zu einem solchen Eingriff raten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Schönheitsoperationen können in zwei Kategorien eingeteilt werden: 

1.         Notwendige Operationen: 

Dazu gehören Operationen, die durchgeführt werden, um Makel zu beseitigen, wie solche, die die Folge von Krankheiten sind oder von Verkehrsunfällen, Bränden etc., oder um angeborene Fehler zu beheben, wie z. B. um einen zusätzlichen Finger zu entfernen oder einen angewachsenen Finger abzulösen und Ähnliches. 

Diese Art von Operationen ist erlaubt. Es gibt einen Beweis in der Sunnah, der bestätigt, dass sie gestattet sind und dass derjenige, der sie durchführen lässt, nicht beabsichtigt die Schöpfung Allahs zu ändern: 

  • Es wurde von `Arfajah ibn As’ad berichtet, dass er seine Nase in der Schlacht von al-Kulāb während der Zeit der Jāhiliyyah verlor und er deshalb eine Nase aus Silber trug, die jedoch abgenutzt war. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wies ihn an, eine aus Gold hergestellte Nase zu tragen. (Tirmidhi #1770; Abu Dawud #4232; al-Nasā’i #5161; von Scheikh al-Albāni in Irwa’ al-Ghalīl #824 als hasan klassifiziert).

  • Es wurde berichtet, dass `Abd-Allah ibn Mas`ūd sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) die Frauen verfluchen, die ihre Augenbrauen zupfen und die ihre Zähne abfeilen um sich zu verschönern und die Schöpfung Allahs zu ändern.“ (Bukhāri und Muslim).Al-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Ausdruck „diejenigen, die ihre Zähne abfeilen“ bezieht sich auf jene, die es zum Zwecke der Verschönerung taten und um jünger auszusehen. Es beweist, dass das harām ist, was zur Verschönerung getan wird. Besteht aber der Bedarf an medizinischer Behandlung oder um einen Fehler am Zahn zu beheben usw., dann ist nichts Falsches daran. Und Allah weiß es am besten.“ 

2.         Die zweite Art der Schönheitsoperation ist die, die zum Zweck der Verschönerung gemacht wird. Solche Operationen werden durchgeführt, um das Aussehen im Auge des Betrachters zu verbessern, wie z. B. die Nase zu verschönern, indem sie kleiner gemacht wird, oder die Brust zu verschönern, indem sie vergrößert oder verkleinert wird, oder Facelifting usw. 

Diese Art der Operation erfolgt aus keinem notwendigen Grund, sondern sie dient nur dem Zweck der Änderung der Schöpfung Allahs und entsprechend den Gelüsten und Begierden der Menschen daran herumzubasteln. So etwas ist harām und es ist nicht gestattet, denn es ist eine Änderung der Schöpfung Allahs. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Sie (diejenigen, die anderen als Allah dienen) rufen außer Ihm (Allah) nur weibliche (Gottheiten) an, und sie rufen nur einen rebellischen Satan an. Allah verfluchte ihn. Und er sagte: „Ich werde von Deinen Dienern ganz gewiss einen festgesetzten Anteil nehmen, und ich werde sie ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss befehlen, und da werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allahs Schöpfung ändern.“ …“ (4:117-119).

Der Schaytān ist derjenige, der den Menschen einflüstert, dass sie die Schöpfung Allahs verändern sollen. 

Siehe: Ahkām al-Jarāhah al-Tibbiyyah von Scheikh Muhammad al-Mukhtār al-Schanqīti 

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wie lautet das Urteil über Schönheitsoperationen und darüber, diese zu erlernen?“ 

Er antwortete: „Es gibt zwei Arten von Schönheitsoperationen: 

1.         Solche, die durchgeführt werden um einen Makel infolge eines Unfalls etc. zu beseitigen. Es ist nichts Falsches daran, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erteilte einem Mann, dessen Nase in einer Schlacht abgetrennt wurde, die Erlaubnis, eine aus Gold gemachte Nase zu tragen. 

2.                 Solche, die unnötig sind und die nicht durchgeführt werden, um einen Makel zu entfernen, sondern die vielmehr dem Zweck dienen, die Schönheit zu steigern. Dies ist harām und nicht erlaubt, denn der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verfluchte die Frauen, die Augenbrauen zupfen, die ihre Augenbrauen zupfen lassen, die Haarverlängerungen befestigen, die sich Haarverlängerungen machen lassen, die tätowieren und die sich tätowieren lassen, denn all dies wird als eine Änderung durchgeführt und nicht, um Fehler zu beseitigen. 

Was den Medizinstudenten anbelangt, der im Zuge seiner Studien auch kosmetische Operationen erlernt, so ist für ihn nicht Falsches daran. Doch sollte er es nicht in harām Fällen anwenden, sondern er sollte diejenigen, die darum bitten, ermahnen, damit sie das, was harām ist, meiden. Vielleicht wird eine solche Ermahnung, wenn sie aus dem Mund eines Arztes kommt, einen größeren Eindruck bei dem Menschen hinterlassen.“ (Fatāwa Islamiyyah 4/412). 

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 1006. 

Zusammengefasst: Wenn es einen Defekt an der Nase gibt und der Zweck der kosmetischen Operation der ist, diesen Defekt zu beseitigen, dann ist das in Ordnung.  

Doch wenn der Zweck nur der Verschönerung dient, dann ist es nicht gestattet, diese Operation durchzuführen. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Das Haar schwarz färben, ohne die Absicht zu Täuschung und Betrug zu haben

Das Haar schwarz färben, ohne die Absicht zu Täuschung und Betrug zu haben 

Frage (Nr. 47652): 

Ist es erlaubt, das Haar schwarz zu färben, wenn es ursprünglich schwarz war? Mein Haar ist schwarz gewesen, doch dann änderte sich die Farbe zu Rot. Jetzt möchte ich es schwarz färben. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es wurde vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet, dass das Färben der Haare mit schwarzer Farbe nicht erlaubt ist. Das geht aus dem Hadīth von Jābir ibn `Abd-Allah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) hervor, in dem es heißt, dass Abu Quhāfah, der Vater von Abu Bakr al-Siddīq zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gebracht wurde, um ihm seinen Treuschwur zu geben, und sein Haar war vollständig weiß. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Ändere dies, doch vermeide Schwarz.“ (Muslim). 

Das Haar schwarz zu färben ist nicht erlaubt, unabhängig davon, ob das Haar rot oder weiß war. Die Gelehrten haben dafür als Grund die damit zusammenhängende Täuschung genannt, da jemand so als etwas erscheint, was er nicht ist, insbesondere da das Alter einer Person von der Farbe ihres Haares abgeleitet werden kann, sei es nun schwarz oder weiß oder eine Mischung aus zweien. Daher lässt sie das Färben des Haares jünger erscheinen, wenn sie mittleren oder hohen Alters ist. 

Basierend auf diesem Grund, wenn die Person keine weißen Haare hat und nicht die Absicht zu betrügen – wie in dieser Fragestellung, wo das Haar seine Farbe von Schwarz zu Rot änderte – ist es dann erlaubt, das Haar schwarz zu färben? 

Es ist besser, um auf der sicheren Seite zu sein, das zu vermeiden, aufgrund des Wortlautes des Hadīth und in Übereinstimmung damit, insbesondere da der angeführt Grund – nämlich Täuschung und Betrug – ein abgeleiteter Grund ist, den einige Gelehrte nannten, doch er wurde nicht explizit vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erwähnt. 

Es sollte angemerkt werden, dass die muslimische Frau den Einfluss der Zeit verstehen und erkennen sollte, dass diese Welt eine Vorbereitung auf das Jenseits ist. Daher sollte sie nicht zuviel ihrer Zeit oder sogar den größten Teil ihrer Zeit mit Angelegenheiten des Körpers, Kleidung und Schmuck verbringen und dies auf Kosten ihres Gottesdienstes, der Erziehung ihrer Kinder, andere zu ihrer Religion einzuladen und sie mit Freundlichkeit zu behandeln. Das bedeutet nicht, dass sie sich nicht schmücken sollte, vielmehr sollte sie sich mit dem schmücken, was Allah erlaubt hat, innerhalb vernünftiger Grenzen hinsichtlich der Art und Weise und hinsichtlich des zeitlichen Rahmens, den sie dafür verwendet. 

Weiterhin sollte sie nicht jeder neuen Sache, die es gibt, Aufmerksamkeit schenken, sie annehmen und jeder neuen Mode folgen. Das kann dazu führen, dass sie die kāfir und sittenlose Frauen imitiert, abgesehen davon, dass sie Zeit und Geld verschwendet, welches sie für einen besseren Zweck verwenden sollte, von dem sie selbst und ihre Ummah profitieren könnten.  

Und Allah ist der Eine, Den wir darum bitten, uns rechtzuleiten und das zu sagen, was richtig und wahr ist. 

Islam Q&A


Das Urteil darüber, eine Tätowierung auf dem Körper zu lassen oder einen Goldzahn zu behalten, nachdem man herausgefunden hat, dass es harām ist

Das Urteil darüber, eine Tätowierung auf dem Körper zu lassen oder einen Goldzahn zu behalten, nachdem man herausgefunden hat, dass es harām ist 

Frage (Nr. 9098): 

Wie lautet das Urteil darüber, eine Tätowierung auf dem Körper zu belassen, nachdem man herausgefunden hat, dass es harām ist? Und was ist mit einem Goldzahn, den ein Muslim sich einsetzen ließ, als er das Urteil dazu nicht kannte? Wenn er ihn nun entfernt, wird er eine Lücke in seinem Mund hinterlassen. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Bitte beachte, dass Tätowierungen auf dem Körper harām sind, denn es wurde berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) denjenigen verfluchte, der künstliches Haar herstellt, und den, der darum bittet, und denjenigen, der Tätowierungen sticht, sowie den, der darum bittet. Wenn ein Muslim so etwas tut, während er sich der Tatsache, dass es harām ist, nicht bewusst ist, oder wenn es mit ihm gemacht wurde, als er ein Kind war, dann muss er es entfernen, wenn er erfährt, dass es harām ist. Doch wenn das Entfernen für ihn zu schwierig ist oder Leid verursacht, dann ist es ausreichend für ihn, zu bereuen und um Vergebung zu bitten, und es ist ohne Bedeutung, dass er die Zeichnung auf seinem Körper lässt.  

Was das Einsetzen eines Goldzahnes ohne Notwendigkeit anbelangt, so ist dies nicht erlaubt, denn Gold ist harām für Männer, außer es ist aus einem stichhaltigen Grund notwendig. Aus deiner Frage verstehe ich, dass du ihn dir aus Gründen der Verschönerung einsetzen ließest, daher musst du ihn entfernen. Du kannst ihn durch etwas anderes ersetzen lassen, das aus einem erlaubten Material hergestellt wurde und nicht aus Gold.  

Möge Allah uns dabei helfen, das zu tun, was Ihm gefällt. 

Scheikh ‘Abd-Alazīz ibn Bāz