Das Urteil über das Rasieren des Kopfes
Frage (Nr. 14051):
Entspricht es der Sunnah, sich den Kopf zu rasieren?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Aus den Worten der Gelehrten (möge Allāh ihnen barmherzig sein) kann verstanden werden, dass das Rasieren des Kopfes von sechs Arten ist:
1. Als gottesdienstliche Handlung und Mittel, sich Allāh anzunähern, wofür der Mensch belohnt wird. Dies trifft in vier Fällen zu und es gibt keinen fünften:
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Hajj
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`Umrah – Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Allāh hat ja Seinem Gesandten das Traumgesicht der Wahrheit entsprechend wahr gemacht (d. h. der Prophet sah in einem Traum, dass er Makkah mit seinen Gefährten betreten würde, ihr Kopfhaar rasiert und kurz geschnitten): Ihr werdet ganz gewiss, wenn Allāh will, die geschützte Gebetsstätte (al-Masjid al-Harām) in Sicherheit betreten, sowohl mit geschorenem Kopf als auch (mit) gekürztem Haar, und ohne euch zu fürchten. …“ (48:27).
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Das Rasieren des Kopfes eines Kindes am siebten Tag nach der Geburt. Der Beweis dafür ist der bei al-Tirmidhi verzeichnete Hadīth (#1439) von `Ali ibn Abi Tālib (möge Allāh mit ihm zufrieden sein): „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) opferte ein Schaf als `Aqīqah für al-Hasan und sagte: `Oh Fātimah, rasiere seinen Kopf und spende Silber im Gewicht seines Haares.`“ (von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi #1226 als hasan beurteilt; siehe auch Tuhfat al-Maulūd von ibn al-Qayyim, S. 217).
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Der Kāfir, wenn er Muslim wird, aufgrund des bei Abu Dawūd (#356) verzeichneten Berichts, in dem es heißt, das der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) einen kāfir Mann, der Muslim geworden war, anwies: „Entferne das Haar des Kufr und lass dich beschneiden.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als hasan eingestuft; siehe auch in al-Mughni 1/276; Scharh al-´Umdah von Scheikh al-Islam 1/350).
Die Gelehrten (möge Allāh ihnen barmherzig sein) waren sich einig, dass es nicht empfohlen ist, sich den Kopf bei anderen Gelegenheiten als diesen vier zu rasieren. Siehe al-Istiqāmah von Scheikh al-Islam, 1/256.
2. Schirk (die Beigesellung anderer zu Allāh) – das Rasieren des Kopfes kann eine Art des Schirk sein, wenn er deswegen rasiert wird, um sich vor anderen als Allāh zu erniedrigen. Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Zād al-Ma`ād (4/195): „So ist es, wenn die Murīds (Schüler der Sufi Scheikhs) ihre Köpfe für ihre Scheikhs rasieren und einer von ihnen sagt: `Ich rasiere meinen Kopf für So-und-So.` Das ist so, als ob er sagt: `Ich werfe mich für So-und-So nieder`, denn das Rasieren des Kopfes ist eine Handlung der Demut und Unterwerfung, weshalb es eine der Handlungen ist, die die Hajj vervollständigen. Es bedeutet, die Stirnlocke einer Person in die Hand seines Herrn zu legen, in vollständiger Ergebung in Dessen Großartigkeit und in Demut vor Seiner Herrlichkeit. Es ist eine der besten Arten der Unterwerfung. Daher rasierten die Araber die Köpfe ihrer Gefangenen, wenn sie diese erniedrigen und frei setzen wollten…“
3. Eine tadelnswerte Neuerung (Bid`ah) – was verschiedene Formen annehmen kann, wie z. B.: Das Rasieren des Kopfes als Handlung der Anbetung und als religiöse Hingabe – anders als in den vier oben genannten Fällen – wenn beispielsweise der rasierte Kopf ein Zeichen von Rechtschaffenheit oder vollständiger Askese (Zuhd) sein soll. Dies ist es, was die Khawārij zu tun pflegten. Daher wurde vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert, dass er die Khawārij folgendermaßen beschrieb: „ihr Zeichen wird sein, dass sie ihre Köpfe rasieren“. (al-Bukhāri #7007; Muslim #1763). Al-Qurtubi sagte: „`Ihr Zeichen wird sein, dass sie ihre Köpfe rasieren` bedeutet, dass sie es als Symbol ihrer Abwendung von weltlicher Zierde machen und als Erkennungszeichen. Dies ist ihre Unwissenheit… und die Einführung von etwas in die Religion Allāhs, was sich von dem unterscheidet, was der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm), die rechtgeleiteten Khalīfen und ihre Anhänger zu tun pflegten.“ (siehe Scharh al-`Umdah, 1/231; Majmū` al-Fatāwa, 21/118).
Ein weiteres Beispiel ist das, was einige Leute tun, nämlich demjenigen, der etwas bereut, aufzutragen, er solle seinen Kopf rasieren. Dies ist eine Bid`ah (Neuerung), die von keinem der Sahābah befolgt wurde und auch nicht von denjenigen, die ihnen in der Wahrheit folgten, oder von irgendeinem der Imāme der Muslime. (Majmū` al-Fatāwa, 21/118)
4. Harām Arten der Rasur, welche zahlreiche Ausgestaltungen haben, wie z. B.:
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Das Rasieren des Kopfes, wenn ein Unglück eintritt, wie der Tod eines Verwandten und Ähnliches. Es wurde berichtet, dass Abu Mūsa al-Asch`ari (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verstieß die Frau, die ihre Stimme zum Jammern erhebt, die ihr Haar in Zeiten des Unglücks rasiert und die ihre Kleidung zerreißt.“ Ibn Hajar (möge Allāh ihm barmherzig sein) erwähnte in al-Zawājir `an Iqtirāf al-Kabā’ir die 117. große Sünde: das Rasieren des Kopfes in Zeiten des Unglücks. Er sagte: „Denn das zeigt Unzufriedenheit und einen Mangel an Akzeptanz der göttlichen Bestimmung.“
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Das Rasieren des Kopfes auf eine Art, die den Kuffār oder unmoralischen Leuten ähnelt, welche bekannt für das Rasieren ihrer Köpfe sind. Jemand mag es als Art der Verschönerung tun, um wie sie auszusehen, oder er rasiert die Haare an den Seiten des Kopfes und lässt die Mitte lang. All dies sind harām Arten der Imitation anderer und eine Form des Verfalls – wir bitten Allāh darum, uns sicher und gesund zu bewahren. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawūd #4031; von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd #3401 als sahīh klassifiziert). Al-Fāri (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Das heißt, dass jeder, der die Kuffār oder unmoralische Leute nachahmt, damit zu einem von ihnen wird und die Sünde mit ihnen teilt.“
5. Erlaubt – d. h. das Rasieren des Kopfes aus einem Grund, wie z. B. zur Heilung einer Krankheit oder um Läuse zu verhindern usw. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dies ist erlaubt gemäß Qur’ān und Sunnah sowie dem Konsens der Gelehrten.“ (Majmū` al-Fatāwa, 12/117).
6. Das Rasieren des Kopfes aus keinem der oben genannten Gründe.
Dies ist eine Angelegenheit, in der sich die Gelehrten unterschieden. Einige von ihnen betrachteten es als makrūh, wie Mālik (möge Allāh ihm barmherzig sein), und sie führten als Beweis die Tatsache an, dass es ein Zeichen der Anhänger von Innovationen ist, nämlich der Khawārij, wie in dem oben genannten Hadīth bestätigt wird. Und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“
Diejenigen, die es als erlaubt betrachteten, führten als Beweis den bei Abu Dawūd (#4192) verzeichneten Bericht an, in dem es heißt, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zur Familie von Ja’far ibn Abi Tālib (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) drei Tage nach Ja’fars Tod kam und er rief den Friseur und wies ihn an, die Köpfe seiner Söhne zu rasieren. (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd #3532 als sahīh klassifiziert).
Und Abu Dawūd berichtete (#4195), dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) ein Kind sah, welches einen Teil seines Kopfes rasiert hatte und einen Teil nicht. Er sagte: „Rasiert alles oder lasst alles.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd #3535 als sahīh eingestuft). Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Das zeigt deutlich, dass es erlaubt ist, den Kopf zu rasieren, und kann auf keine andere Weise interpretiert werden.“ (Scharh Muslim). Doch diese zwei Hadīth zu verwenden, um zu zeigen, dass es erlaubt sei, den Kopf ohne Grund zu rasieren, ist eine Angelegenheit, die weiterer Untersuchung bedarf.
Erstens erfolgte das Rasieren des Kopfes hier aus einem Grund und ist somit gestattet. Der Grund ist, dass Jungs wahrscheinlicher als andere von Läusen betroffen sind, denn sie schwitzen viel und beschmutzen sich. (Zād al-Ma`ād, 4/159)
Zweitens hat dies mit einem kleinen Jungen zu tun und für Kinder werden Zugeständnisse gemacht, die es für Erwachsene nicht gibt. (Hāschiyat al-Sindi `ala al-Nasā’i; siehe auch Majmū` al-Fatāwa, 21/119; Scharh al-`Umdah, 1/230)
Es gibt einige Meinungsverschiedenheiten über den fünften Typ: Ist das Rasieren des Kopfes makrūh oder gestattet? Es ist zu bevorzugen, ihn nicht zu rasieren. Al-Fāwi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist besser, ihn nicht zu rasieren, außer es ist für die Hajj oder `Umrah, wie es der Praktik des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) und seiner Gefährten (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) entspricht. (aus `Aun al-Ma`būd, 11/248). Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid