Islam Fragen & Antworten

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Konsequenzen der Scharī`ah für Zina eines Ehemannes mit der Mutter seiner Frau vor und nach der Heirat

Konsequenzen der Scharī`ah für Zina eines Ehemannes mit der Mutter seiner Frau vor und nach der Heirat 

Frage (Nr. 83034): 

Der Ehemann einer Frau beging mehrere Male mit ihrer Mutter, doch seine Frau weiß nichts davon. Was sollte mit ihrer Mutter und ihrem Ehemann getan werden?  

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Es ist niemandem erlaubt zu behaupten, dass jemand Zina begangen hat, bis es auf die in der Scharī`ah beschriebene Weise bewiesen wurde, wie z. B. durch das Geständnis des Zāni oder die Zeugenaussage von vier Männern guter Reputation, die den Akt der Zina bezeugen können. Derjenige, der ohne Beweis behauptet, dass jemand Zina begangen hat, macht sich der Verleumdung schuldig, was eine schwer wiegende Sünde ist, für die diese Person 80 Peitschenhiebe verdient, der Hadd-Strafe für Verleumdung.  

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Diejenigen, die den ehrbaren Ehefrauen (Untreue) vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die geißelt mit achtzig Hieben und nehmt von ihnen niemals mehr eine Zeugenaussage an – das sind die (wahren) Frevler (Fāsiqūn – Lügner, Rebellen, Allah gegenüber Ungehorsame) außer denjenigen, die nach alledem bereuen und rechtschaffen werden, denn Allah ist allvergebend und barmherzig.“ (24:4-5). 

Zweitens: 

Wenn der Fragesteller einen Beweis für das, was er in der Frage nennt, nämlich, dass der Ehemann die Sünde der Zina mit der Mutter der Ehefrau auf sich lud, hat, dann muss gesagt werden, dass beide die Strafe und den Zorn Allahs verdienen, und sie verdienen es, in dieser Welt bestraft zu werden. Da die Frau verheiratet ist, verdient sie es, zu Tode gesteinigt zu werden. Wenn er verheiratet ist, dann verdient er das Gleiche, und wenn er Zina beging, bevor er heiratete, dann besteht seine Bestrafung in 100 Peitschenhieben. 

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Eine Frau und ein Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Lasst euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts (der Rechtsbestimmungen) der Religion Allahs ergreifen, wenn ihr an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Und es soll bei (der Vollstreckung) der Strafe an ihnen ein Teil von den Gläubigen zugegen sein.“ (24:2). 

Es wurde überliefert, dass Abu Hurayrah sagte: „Ein Muslim kam zum Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), als er in der Moschee war, und sprach ihn an, indem er sagte: `Oh Gesandter Allahs, ich habe Zina begangen.` Er wandte sich von ihm ab, daher ging er um ihn herum, um ihm ins Gesicht zu sehen und er sagte zu ihm: `Oh Gesandter Allahs, ich habe Zina begangen.` Er wandte sich von ihm ab, bis sich das Ganze viermal wiederholt hatte. Nachdem er gegen sich selbst viermal Zeugnis abgelegt hatte, rief der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und sagte: `Bist du verrückt?` Er antwortete: `Nein.` Er fragte: `Bist du verheiratet?` Er antwortete: `Ja.` Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Nehmt ihn und steinigt ihn.`“ (Bukhāri #6439; Muslim #1691). 

„Verheiratet“ bezieht sich auf denjenigen, der vorher heiratete und die Ehe vollzog, selbst wenn danach eine Scheidung stattfand oder der Ehegatte verstarb. 

Imām Ahmad sagte – gemäß einem von ihm überlieferten Bericht – über denjenigen, der so etwas tut: „Er muss auf jeden Fall hingerichtet werden. Das heißt, dass derjenige, der mit einem seiner Mahram Zina begeht, hingerichtet werden muss, ob er verheiratet war oder nicht und unabhängig davon, ob der Mahram ein Mahram durch Blutsbande war oder durch Heirat oder durch Stillen. 

Ibn Qudāmah sagte: `Dies ist auch die Ansicht von Jābir ibn Zayd, Ishāq, Abu Ayyūb und ibn Abi Khaythamah.`“ (Al-Mughni #12/341). 

Ibn al-Qayyim (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn die üble Tat mit einem Mahram verübt wurde, ist dies die schlimmste aller üblen Taten, und derjenige, der es tat, muss auf jeden Fall hingerichtet werden gemäß Imām Ahmad und anderen.“ (Raudat al-Muhibbīn, S. 374). 

Bedeutet die Tatsache, dass er Zina mit ihrer Mutter beging, dass es für ihn harām ist, die Tochter zu heiraten oder dass die Ehe annulliert werden sollte? Es gibt eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten darüber. Die korrekte Ansicht lautet, dass die Ehe dadurch nicht harām wird und nicht annulliert werden sollte. 

Der Rechtsspruch zu dieser Angelegenheit wurde in der Antwort zu Frage Nr. 78597 genannt und erläutert. 

Drittens: 

Was die Ehefrau tun muss, ist Folgendes: 

  • Keine Entscheidung fällen oder handeln, bis sie den endgültigen Beweis hat.

  • Ihre Mutter ermahnen – wenn die Anschuldigung der Zina bewiesen wurde –, dass es nötig ist, aufrichtig zu bereuen.

  • Ihren Ehemann ermahnen, dass er aufrichtig bereuen muss, wenn er Zina mit ihrer Mutter beging, nachdem sie ihn heiratete. Es ist notwendig, ihn von der Mutter im alltäglichen Leben und bei Zusammenkünften fernzuhalten, sodass die Tat sich nicht wiederholt. Bereut er seine Tat nicht, dann sollte sie sich schnell von ihm scheiden lassen, und es ist ihr nicht erlaubt, bei ihm zu bleiben, denn Allah hat der keuschen, gläubigen Frau die Heirat mit einem Zāni verboten. 

Wir verstehen, welch schlimmes Leid die Schwester getroffen hat. Wie groß ist die Trauer einer Frau und wie schwierig ist es für sie zu ertragen, wenn ihr Ehemann Zina begeht, und es ist tausendfach schwieriger zu ertragen, wenn ihre Mutter Zina begeht – wie also muss es sein, wenn der Ehemann mit ihrer Mutter Zina treibt? Dies ist fürwahr eine Katastrophe! 

Wir bitten Allah darum, ihr Leid zu erleichtern und ihr den Kummer zu nehmen und sie mit Geduld und Weisheit zu segnen. 

Doch bevor sie eine einschneidende Entscheidung trifft, raten wir ihr, intensiv über die Konsequenzen nachzudenken. 

Wenn sie sich entscheidet, ihren Ehemann zu verlassen, kann sie dann in demselben Haus wie ihre Mutter leben, die ihre Ehe zerstörte? 

Wir denken, wenn sie keinen angemessenen Ort hat, zu dem sie gehen kann, und keinen Mahram, der sich um sie kümmert, dann ist es einfacher für sie, bei ihrem Ehemann zu bleiben und ihn aufzufordern, zu bereuen und seine Lebensweise zu ändern, als sich scheiden zu lassen und im Hause ihrer Mutter zu leben. 

Die Schwester sollte die Folgen ihrer Entscheidung genau abwägen. Einige Übel sind leichter zu ertragen als andere. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Zina, welche die Hadd-Strafe nach sich zieht

Zina, welche die Hadd-Strafe nach sich zieht

Frage (Nr. 76052): 

Ich habe von einem jungen Mann gelesen, der mit einem Mädchen alle Arten von sexuellen Handlungen beging, abgesehen von der Penetration. Wie lautet das Urteil dazu im Islam? Muss er der Hadd-Strafe für Zina unterzogen werden? Wird er als jemand betrachtet, der Zina mit ihr beging? Wird es für ihn als Sühne gerechnet, wenn er sie heiratet? Was muss er tun, um zu bereuen? So wie ich es gelesen habe, wird er als Zāni (Unzuchttreibender) betrachtet, denn derjenige, der sich einer harām Handlung annähert, ist wie derjenige, der sie vollzieht.  

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Im Fall von Zina ist die Penetration eine Voraussetzung für die Hadd-Strafe, was bedeutet, dass die Spitze des Penis in der Vagina verschwinden muss. Falls dies nicht geschieht oder nur ein Teil davon penetriert, dann unterliegt er nicht der Hadd-Strafe. 

Es heißt in al-Mausū’ah al-Fiqhiyyah (#24/23) in der Erklärung der Bedingungen einer Hadd-Strafe für Zina, die die Fuqahā’ festlegten: „Es gibt keine Meinungsverschiedenheit unter den Fuqahā’ darüber, dass für das Erteilen einer Hadd-Strafe die Penisspitze in der Vagina verschwinden muss. Geschieht dies nicht oder nur teilweise, dann gibt es keine Hadd-Bestrafung, denn es war kein Geschlechtsverkehr. Es ist keine Voraussetzung, dass eine Ejakulation stattfinden muss oder dass der Penis zur Zeit der Penetration erigiert sein musste. Die Hadd-Strafe wird durchgeführt, unabhängig davon, ob er ejakulierte oder nicht und ob der Penis erigiert war oder nicht.“ 

Zweitens: 

Die Dinge, die zu Zina führen, wie Berühren, Küssen und das Reiben der Geschlechtsteile aneinander, ohne jedoch zu penetrieren, fallen nicht unter die Regeln von Zina, und derjenige, der so etwas tut, wird nicht der Hadd-Strafe unterworfen, sondern er wird bestraft und diszipliniert, weil er etwas getan hat, das harām ist und deutliches Übel, und weil diese Handlungen dazu führen, dass tatsächlich Zina begangen wird. Im Islam werden diese Handlungen Zina genannt, wie es in dem bei Bukhāri (#6243) und Muslim (#2657) von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) verzeichneten Hadīth heißt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah hat für den Sohn Ādams seinen Anteil an Zina bestimmt, der ihn unvermeidlich einholen wird. Die Zina des Auges ist das Schauen und die Zina der Zunge ist das Sprechen. Das Herz wünscht und begehrt und die Geschlechtsteile vollziehen es oder verweigern es.“ 

Ibn Battāl (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Das Schauen und Sprechen werden Zina genannt, weil sie zur tatsächlichen Zina einladen. Daher sagte er: `die Geschlechtsteile vollziehen es oder verweigern es.`“ (Fath al-Bāri). 

Siehe auch Frage Nr. 81995. 

Drittens: 

Derjenige, der so etwas getan hat, muss bei Allah aufrichtig bereuen, indem er davon ablässt, das, was er getan hat, bedauert, fest entschlossen ist, nicht wieder damit anzufangen, und die Ursachen und Dinge, die dazu führen, wie z. B. die Zweisamkeit mit einer Frau, das Ansehen und Händeschütteln, vermeidet.  

An einer Heirat mit diesem Mädchen, wenn sie keusch ist und nicht Zina begangen hat, oder sie hat es getan, dann aber bei Allah bereut, ist nichts Falsches. Wir finden aber keinen Beweis dafür, dass die Heirat Sühne für die Sünde ist. Vielmehr wird sie durch die Reue vor Allah und einer Änderung des Verhaltens gesühnt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Ich bin wahrlich allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt (an Meine Einheit und der mir niemanden in der Verehrung beigesellt) und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt (bis zu seinem Tode).“ (20:82). 

Viertens: 

Es ist nicht korrekt zu behaupten, dass das Annähern an eine harām Tat so ist, als ob man sie ausführen würde. Vielmehr bedarf dies einer näheren Betrachtung. 

Wenn jemand darüber nachdenkt, eine schlechte Tat zu tun, und sich dessen dann enthält, wird er dafür belohnt, wie es in dem von ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadīth heißt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), von seinem Herrn, gepriesen und erhaben ist Er, berichtend, sagte: „Allah bestimmte die guten und die schlechten Taten, dann erklärte Er dies. Wer darüber nachdenkt, eine gute Tat zu vollbringen, es aber nicht tut, dem wird Allah es als eine vollständige gute Tat aufschreiben. Wenn er darüber nachdenkt, eine gute Tat zu vollbringen, und er tut es auch, dann wird Allah, gepriesen sei Er und erhaben, diese mit dem 10- bis 700-Fachen aufschreiben. Wenn er darüber nachdenkt, eine schlechte Tat auszuführen, es aber nicht tut, dem wird Allah dies als eine vollständige gute Tat aufschreiben, und wenn er darüber nachdenkt und es tut, dem wird Allah es als eine einzige schlechte Tat verzeichnen.“ (Bukhāri #6491; Muslim #131). 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Dieser Hadīth gibt Antwort auf die Frage, ob jemand für das, was er zu tun beabsichtigt, zur Rechenschaft gezogen wird. Einige Leute sagen, dass er dann zur Rechenschaft gezogen wird, wenn seine Absicht die Stufe der Entschlossenheit erreicht. Andere sagen, dass er nicht zur Rechenschaft gezogen wird. Die Antwort lautet, dass, wenn seine Absicht die Stufe von Entschlossenheit erreicht, sie von einigen Worten oder Taten begleitet werden muss (damit die Person für ihre Absicht rechenschaftspflichtig ist).“ 

Diejenigen, die sagten, dass er für seine Absicht zur Rechenschaft gezogen wird, führten als Beweis folgende Worte des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) an: „Wenn zwei Muslime einander mit ihren Schwertern begegnen, dann sind der Mörder und das Opfer in der Hölle.“ Doch dies ist nicht der Beweis dafür, dass jemand nur für das bloße Nachdenken über etwas zur Rechenschaft gezogen wird. Denn er erzählte von zwei Männern, die einander mit der Absicht, den anderen zu töten, bekämpften, was nicht nur Entschlossenheit ist, sondern vielmehr wird diese hier von einer Handlung begleitet und der Mann war lediglich nicht in der Lage, sein Ziel zu erreichen. Eine solche Person wird gemäß dem Konsens der Muslime zur Rechenschaft gezogen. Wenn jemand Alkohol trinken möchte und er bemüht sich mit Wort und Tat darum, schafft es jedoch nicht, dann ist er ein Sünder gemäß der übereinstimmenden Meinung der Muslime. Er ist wie derjenige, der trinkt, selbst wenn er es nicht tut. Ähnlich ist es mit einer Person, die Zina begehen möchte oder stehlen oder etwas anderes. Dasselbe trifft auf den Mörder zu etc.“ (Majmū` al-Fatāwa #14/122). 

Dies gilt, wenn die Sünde begangen wurde und eine Strafe im Jenseits nach sich zieht. Die Bestrafung, die aus dem Begehen der Sünde in dieser Welt resultiert, wie die Hadd-Strafe für Zina, wird nur durchgeführt, wenn er tatsächlich richtige Zina begeht, und nicht, wenn er es versucht, der Versuch jedoch fehlschlägt.  

Und Allah weiß es am besten. 

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