Islam Fragen & Antworten

www.diewahrereligion.de

Einem nicht-muslimischen Bettler etwas geben

Einem nicht-muslimischen Bettler etwas geben

Frage (Nr. 2756):

Ist es erlaubt, jemandem, der auf der Straße bettelt, etwas zu geben, wenn er kein Muslim ist?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Die Fuqahā‘ sind unterschiedlicher Ansicht darüber, ob es erlaubt ist, einem Kāfir Spenden zu geben. Der Grund für ihre Meinungsverschiedenheit ist, dass das Geben von Spenden in der Hoffnung auf Belohnung erfolgt – wird man aber für das Spenden an einen Kāfir belohnt? Die Hanbalis sagten – und das ist eine wohl bekannte Ansicht auch der Schāfi`is und wurde ebenfalls von Muhammad in al-Siyar al-Kabīr berichtet – dass es erlaubt sei, an die Kuffār im Allgemeinen zu spenden. Das gilt aufgrund der allgemeinen Anwendbarkeit der folgenden Āyah (ungefähre Bedeutung): „und sie geben – obwohl man sie liebt – Speise zu essen einem Armen, einer Waisen und einem Gefangenen“ (76:8). Ibn Qudāmah sagte: „Zu der Zeit konnten Gefangene nur Kuffār sein.“ Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „In (der freundlichen Behandlung von) jedem lebenden Geschöpf liegt Lohn.“ Asmā‘ bint Abi Bakr (möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein) sagte: „Meine Mutter kam, um mich zu besuchen, und sie war zur Zeit des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) eine Götzendienerin. Ich fragte den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm): `Meine Mutter besuchte mich und sie möchte den Islam nicht annehmen. Soll ich die Verwandtschaftsbande mit ihr aufrecht erhalten?` Er antwortete: `Ja, erhalte die Verwandtschaftsbande mit ihr aufrecht.`“ Denn das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande ist in allen Religionen ehrenwert und anderen zu geben ist eine edle Eigenschaft. (al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah, Teil 26)

Wenn ein Nicht-Muslim fragt, liegt einer von zwei Fällen vor: Entweder hat er einen dringenden Bedarf, wie z. B. an Nahrung, und wenn er diesen nicht stillen kann, dann stirbt er. In diesem Fall solltest du ihn speisen, außer er ist offenkundig feindselig gegenüber dem Islam, dann solltest du es nicht tun. Was du ihm gibst, ist eine freiwillige Spende (Sadaqah), keine Zakāh. Oder sein Bedürfnis ist nicht so dringend wie im ersten Fall, dann kann ihm aber dennoch etwas gegeben werden, um sein Herz zu öffnen und ihn zum Islam einzuladen. Denn das dient einem grundsätzlichen Zweck der Scharī`ah.

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid

Das Urteil über jemanden, der all sein Vermögen spendet

Das Urteil über jemanden, der all sein Vermögen spendet 

Frage (Nr. 146242): 

Ein Mann besitzt ein Auto, das er als Taxi benutzt und damit die Bedürfnisse seiner Kinder erfüllt. Als einige Leute ihn fragten, ob er jemandem, der mit Schwierigkeiten konfrontiert war, etwas spenden könnte, spendete dieser Mann das Auto und schwor, dass er nichts anderes besäße. Ist diese Handlung islamisch akzeptabel? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Es gibt keinen Zweifel daran, dass das Spenden eine der besten Handlungen ist, durch die man sich Allah annähern kann. Für weitere Informationen siehe in den Antworten zu den Fragen #22885 und #36783. 

Zweitens: 

Wenn ein Mann all sein Vermögen spendet, sodass er nichts übrig hat und es gibt jemanden, für den er verpflichtet ist zu zahlen, wie z. B. seine Kinder, Ehefrau oder Eltern, und er hat keinen Job, durch den er Geld verdient, um sie zu unterstützen, dann ist es ihm nicht gestattet, all sein Vermögen zu spenden, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es genügt an Sünde für einen Mann, dass er die von ihm Abhängigen vernachlässigt.“ (Abu Dawūd; von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] als sahīh eingestuft). 

Und er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn ihre eure Erben unbedürftig zurücklasst, dann ist dies besser, als sie bei den Leuten bettelnd zurückzulassen.“ (al-Bukhāri #2742). 

Denn das Spenden ist nāfil und die eigenen Kinder zu unterhalten ist obligatorisch und es ist nicht erlaubt, einer nāfil Handlung Vorrang gegenüber einer obligatorischen Handlung zu geben. 

Es heißt in Asna al-Matālib (1/407): „Wenn er Almosen gibt, welche er für seine Familienangehörigen benötigt, dann ist das nicht erlaubt aufgrund des Berichts: `Es genügt an Sünde für einen Mann, dass er die von ihm Abhängigen vernachlässigt.` (Abu Dawūd mit einem sahīh Isnād; ein ähnlicher Bericht wurde von Muslim überliefert) und weil es eine Pflicht ist, sie zu unterstützen, und dies Vorrang hat gegenüber dem, was nāfil ist.“ 

Es heißt in al-Furū` (2/650): „Wenn jemand all sein Vermögen als Almosen spenden möchte, so ist dies erlaubt, wenn er Familienangehörige hat und diese genug zum Leben besitzen oder er genug für sie verdienen kann, aufgrund der Geschichte von (Abu Bakr) al-Siddīq (möge Allah mit ihm zufrieden sein), ansonsten ist es nicht gestattet.“ 

Er sagte außerdem (2/650): „Unsere Gefährten sagten: Wenn jemand sich selbst dadurch schadet oder denjenigen, für die er verpflichtet ist auszugeben, dann ist es eine Sünde.“ 

In Subul al-Salām heißt es: „Al-Bājj, einer der Mālikis, sagte: `Es ist harām, das gesamte Vermögen als Almosen zu geben.`“ 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Dadurch wird deutlich, dass das, womit begonnen werden muss, das Obligatorische ist. Die erste Verpflichtung ist, sich um sich selbst zu sorgen – beginne mit dir selbst und dann mit jenen, die du unterstützt. Es kann allerdings einige Notsituationen geben, in denen es wichtiger ist, anderen Leuten als deiner Familie Vorrang zu geben, wie z. B. wenn ein Hungernder sterben könnte. Kannst du ihn retten, indem du ihm Essen gibst, und deine Familie wird nicht sterben, wenn du ihr nicht sofort etwas zu Essen gibst, dann geben wir in diesem Fall dem Hungernden den Vorzug, um sein dringendes Bedürfnis zu stillen.“ (Scharh al-Kāfi). 

Es ist harām, wenn diejenigen, für die du aufkommen musst, nicht einwilligen. Doch wenn sie einwilligen, dann ist nichts Falsches daran, wenn das ganze Vermögen als Almosen gegeben wird. 

Es heißt in Matālib Ūli al-Nuha (2/166): „Wenn jemand etwas gibt, wodurch es ihm unmöglich wird, die Bedürfnisse derjenigen zu stillen, für die er verpflichtet ist auszugeben, wie z. B. seine Ehefrau oder Verwandte, dann ist es eine Sünde, außer seine Angehörigen willigen ein, anderen Vorrang vor sich selbst zu geben, und dies ist besser, da Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… und sie ziehen (sie – die Auswanderer) sich selbst vor, auch wenn sie selbst Mangel erlitten. …“ (59:9).

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Die Rückgabe von Sadaqah

Die Rückgabe von Sadaqah

Frage (Nr. 51): 

Wir haben Geld gesammelt, um eine Moschee zu bauen oder kaufen sowie eine Schule für muslimische Kinder. Nahezu jeder der Gemeinschaft hat etwas Geld gespendet. Bevor wir angefangen haben das Geld zu sammeln, haben wir für unseren Zweck ein bestimmtes Stück Land ins Auge gefasst, aber der Kauf kam nicht zustande. Einige der Leute, die Geld gespendet haben, wollen dieses nun zurück. Ihre Begründung ist, dass sie ihr Geld für dieses bestimmte Stück Land gespendet hatten, aber keiner unserer Gemeindesprecher hatte das so gesagt. Unsere Fragen: 

1.      Können wir das Geld zurückgeben?

2.      Wenn wir ihnen das Geld zurück geben, ist es den Leuten erlaubt das Geld so zu verwenden, wie sie wollen?

3.      Sollten die Leute, falls wir ein passendes Grundstück für die Moschee und die Schule finden, entscheiden, uns wieder Geld zu spenden, können wir es annehmen?

4.      Unter den Muslimen sind auch einige, die in ihren Geschäften Alkohol und Schweinefleisch verkaufen, können wir diese Leute um Spenden bitten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah.

1 & 2:  Wenn die Absicht eines Spenders war, sein Geld für den Kauf eines bestimmten Landstücks zu geben, dann sind Sie sein Treuhänder und sein Beauftragter in dieser Angelegenheit geworden. Sollten die Bemühungen das Land zu kaufen unterbrochen oder gänzlich abgebrochen werden und der Spender verlangt den gespendeten Betrag zurück, dann hat er das Recht dazu. Da er aber sein Geld um der Sache Allahs Willen als Sadaqah gegeben hat, kann es nicht für den Eigengebrauch genutzt werden. Sie müssen ihn darauf hinweisen, dass es in seiner Verantwortung liegt, das Geld für einen ähnlichen wohltätigen Zweck zu spenden.Sollte die Absicht zum Zeitpunkt der Spende die Finanzierung des erwähnten Projekts gewesen sein und nicht der Kauf des bestimmten Landstücks, dann sind Sie nicht verpflichtet das Geld zurückzugeben und Sie sollten versuchen, es innerhalb einer angemessenen Zeit für das Projekt zu investieren, für das es gedacht war. 

3:         Es spricht nichts dagegen, das Geld von denselben Leuten abermals zu akzeptieren, wann auch immer sie wieder etwas spenden möchten, und ich rate Ihnen, umsichtig zu sein und keinerlei persönliche Feindseligkeit gegen die beteiligten Parteien zuzulassen, da die Spender grundsätzlich Muhsinūn (diejenigen, die gute Werke verrichten) sind.  

4:         Ja, man kann bei diesen Leuten um Spenden bitten, unter der Voraussetzung, dass dies nicht als Zustimmung zu ihren verbotenen (harām) Handlungen missverstanden wird. Zusätzlich ist es eine Pflicht, sie darauf hinzuweisen, dass sie den Verkauf solcher Artikel, die harām sind, aufgeben sollten und sie zu warnen. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid