Islam Fragen & Antworten

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Sie leidet unter ständigen Blähungen – bedeutet das, dass sie nicht in die Moschee gehen darf?

Sie leidet unter ständigen Blähungen – bedeutet das, dass sie nicht in die Moschee gehen darf?

 

Frage (Nr. 110273):

 

Darf ich nicht in der Moschee beten, weil ich unter ständigen Blähungen leide, die allerdings geruchlos sind? Wie oft muss ich den Wudū’ vollziehen, um die obligatorischen und auch freiwillige Gebete zu verrichten?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Erstens:

 

Blähungen machen den Wudū’ ungültig, aufgrund des bei al-Bukhāri (#135) von Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) verzeichneten Berichts, in dem es heißt: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Kein Gebet wird von demjenigen angenommen, der im Zustand der kleinen Unreinheit ist, bis er den Wudū’ vollzieht.` Ein Mann aus Hadramaut fragte: „Was ist die kleine Unreinheit, ob Abu Hurayrah?“ Er antwortete: „Das Ablassen von Wind, leise oder laut.“

 

Es gibt zwei Arten von Blähungen:

 

1. Es gibt eine Zeit der Unterbrechung, wenn es zum Beispiel herauskommt, dann für eine Weile stoppt, in der man den Wudū’ vollziehen und beten kann. In diesem Fall musst du in der Zeit, in der es stoppt, den Wudū’ vollziehen und beten.

 

2. Es ist fortwährend und ohne Unterbrechung, sodass es zu jeder Zeit herauskommen kann. In diesem Fall solltest du den Wudū’ für jedes Gebet vollziehen, nachdem die Zeit für das jeweilige Gebet angebrochen ist. Du kannst mit diesem Wudū’ das obligatorische Gebet verrichten und jedes gewünschte nāfil Gebet und wenn Wind austritt, dann wird es dich nicht beeinträchtigen, selbst wenn es während des Gebets ist.

 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn jemand für die Dauer des Gebets nicht im Zustand der Reinheit verbleiben kann, dann soll er Wudū’ vollziehen und beten und es hat keine Auswirkungen, wenn etwas während des Gebets aus ihm austritt; dieser Wudū’ wird dadurch nicht ungültig gemäß dem Konsens der Imāme. Das Äußerste, was er zu tun hat, ist der Wudū’ für jedes Gebet.“ (Majmū` al-Fatāwa, 21/221)

 

Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (5/411): „Das Grundprinzip lautet, dass das Austreten von Wind den Wudū’ ungültig macht. Doch wenn er bei jemandem permanent austritt, dann muss diese Person den Wudū’ für jedes Gebet vollziehen, wenn sie beten möchte. Wenn dann etwas bei ihr austritt während sie betet, dann wird das Gebet nicht ungültig und sie muss es bis zur Vollendung fortsetzen. Dies ist eine Erlaubnis Allāhs für Seine Diener, um ihnen keine Erschwernis aufzuerlegen, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):

 

„Allāh will für euch Erleichterung“ (2:185)

 

„ und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt “ (22:78).“

 

Zweitens:

 

Wenn das, was austritt, einen unangenehmen Geruch hat, dann ist es dir nicht gestattet, in die Moschee zu gehen, denn dies wird eine Belästigung für die Betenden und die Engel darstellen.

 

Al-Bukhāri (#5452) und Muslim (#564) berichteten von Jābir ibn `Abd-Allāh, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln isst, sollte von uns fernbleiben oder von unserer Moschee und in seinem Haus bleiben.“ Gemäß einer anderen Version bei Muslim heißt es: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln oder Lauch isst, soll sich unserer Moschee nicht nähern, denn die Engel werden durch dieselben Dinge belästigt, die auch den Sohn Ādams belästigen.“

 

Muslim (#567) verzeichnete, dass `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Oh ihr Leute, ihr esst zwei Pflanzen, die ich abstoßend finde, nämlich Zwiebeln und Knoblauch. Ich erinnere mich an den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm), wenn er ihren Geruch an einem Mann in der Moschee wahrnahm, dann erließ er die Anweisung, dass er nach al-Baqī` hinausgebracht wurde. Wer sie isst, soll sie bis zum Tode kochen.“

 

Dies zeigt, dass es eine Pflicht ist, die Moschee frei von aufdringlichen Gerüchen zu halten und denjenigen vom Betreten der Moschee oder dem Aufenthalt darin abzuhalten, der solch einen Geruch an sich hat.

 

Es heißt in Kaschschāf al-Qinā’ (2/365): „Es entspricht der Sunnah, jede Moschee freizuhalten von allen Arten des Schmutzes, des Unrates, Schleims, abgeschnittenen Nägeln und Haaren, die vom Bart, Kopf oder den Achselhöhlen entfernt wurden, denn die Moscheen wurden nicht für so etwas erbaut. Es entspricht auch der Sunnah, sie vor aufdringlichen Gerüchen wie von Knoblauch, Zwiebeln, Lauch und ähnlichen Dingen zu schützen, selbst wenn niemand in der Moschee ist, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `denn die Engel werden durch dieselben Dinge belästigt, die auch den Sohn Ādams belästigen.` (ibn Mājah) und er sagte: `Wer von diesen zwei Pflanzen isst, soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern`, sowie in einem anderen Bericht: `… lasst ihn sich unseren Moscheen nicht nähern.` (al-Tirmidhi, hasan sahīh)

 

Wenn jemand, der es gegessen hat – d. h. der einen aufdringlichen Geruch von Knoblauch und Zwiebeln und Ähnlichem an sich hat – die Moschee betritt, dann ist es stark empfohlen, ihn zu entfernen, um so die Unannehmlichkeit zu beseitigen.

 

Vergleichsweise gilt dies auch für denjenigen, der in der Moschee Wind von seiner Rückseite ablässt, denn dies stört andere durch den Geruch. Daher entspricht es der Sunnah, die Moschee davor zu schützen und ihn aus diesem Grund hinauszuschicken.“

 

Wenn die Blähungen aber keinen aufdringlichen Geruch verbreiten, dann spricht nichts dagegen, die Moschee zu betreten und dort zu sitzen. Imām al-Bukhāri (möge Allāh ihm barmherzig sein) verzeichnete in seinem Sahīh: „Kapitel über das Brechen des Wudū’ in der Moschee“.

 

Ibn Rajab (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Fath al-Bāri: „Was er (nämlich al-Bukhāri) meinte, war, dass es erlaubt ist, in der Moschee absichtlich den Wudū’ zu brechen (Wind abzulassen), denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) erwähnte es und verbot es nicht, sondern er sagte, dass es das Gebet der Engel unterbricht.

 

Al-Hasan, `Ata’ und Ishāq sagten, dass es eine Erlaubnis gibt, den Wudū’ in der Moschee absichtlich zu brechen.

 

Es wurde gesagt, dass es erlaubt ist, im Falle der Notwendigkeit in der Moschee zu schlafen, und es gibt in dieser Angelegenheit keine Meinungsverschiedenheit. Dies schließt auch den Schlafe desjenigen mit ein, der I`tikāf vollzieht, denn es ist notwendig für die Gültigkeit seines I`tikāf, und es ist auch in anderen Fällen als bei Notwendigkeit gestattet gemäß der Mehrheit, wobei es wahrscheinlich ist, dass der Mensch im Schlaf Luft ablässt. Wäre es also nicht erlaubt, Wind in der Moschee abzulassen, dann wäre es auch nicht erlaubt, in jeder Situation in der Moschee zu schlafen. Dies aber widerspricht den Texten und dem Konsens der Gelehrten.“

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A
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Reinigung und Gebet desjenigen, der an Hämorrhoiden leidet

 

Reinigung und Gebet desjenigen, der an Hämorrhoiden leidet

 

Frage (Nr. 94402): 

 

Ich leide unter Hämorrhoiden. Was muss ich tun, damit mein Gebet gültig ist?

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Erstens:

 

Hämorrhoiden beziehen sich hier auf eine Erweiterung der Adern rund um die anale Öffnung und dies kann innerlich oder äußerlich sein. Eine Vergrößerung der Adern am externen Teil des Anus verursacht äußerliche Hämorrhoiden und eine Vergrößerung der Adern des internen Teils des Anus verursacht innere Hämorrhoiden.

 

Zweitens:

 

In Bezug auf Tahārah (Reinheit) gilt, dass äußerliche Hämorrhoiden den Wudū’ nicht beeinträchtigen und sie fallen unter dieselbe Regel wie Furunkel. Man muss seine Kleidung und den Körper reinigen, doch wenn das zu schwierig ist, dann muss man die Kleidung nicht waschen oder wechseln, um Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten abzuwenden.

 

Wenn die Hämorrhoiden innerlich sind, die Blutung aber nach außen tritt, dann macht dies den Wudū’ ungültig, wenn es nur zeitweise auftritt, doch wenn es kontinuierlich auftritt, dann muss der Wudū’ gemäß der Mehrheit der Gelehrten nach Anbruch der Gebetszeit vollzogen werden, und die Person fällt unter dieselbe Regel wie jemand, der unter Inkontinenz leidet oder unter Istihādah (nicht-menstrueller Blutung).

 

Yahya ibn Sa`īd al-Ansāri wurde über einen Mann befragt, der Hämorrhoiden hatte, die austraten, und er schob sie mit seiner Hand zurück. Er sagte: „Wenn er das immer machen muss, dann hat er nicht mehr zu tun, als seine Hand zu waschen. Wenn das häufig geschieht und ständig ist, dann denken wir nicht, dass er seine Hand waschen muss. Das ist wie ein Unglück, welches ihn befallen hat, und so ist er entschuldigt, wie jemand, der ein Geschwür hat.“ (al-Mudawwanah, S. 121).

 

Ibn Abi Schaybah berichtete in al-Musannaf (1/164) von al-Scha`bi, dass er über einen Mann befragt wurde, der unter Hämorrhoiden litt, und er sagte: „Er sollte beten, selbst wenn das Blut von seinem Kopf zu seinen Füßen fließt.“

 

Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Er muss den Wudū’ im Falle einer Verletzung oder von Hämorrhoiden nicht vollziehen, außer es kommt von der Innenseite, dann macht es den Wudū’ ungültig.“ (al-Majmū` 2/541)

 

Drittens:

 

Hinsichtlich des Gebets gilt: Wenn man in der Lage ist beim Gebet zu stehen, dann sollte man das tun, denn das Stehen im Pflichtgebet ist ein notwendiger Bestandteil des Gebets und es gibt keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten in dieser Angelegenheit. Wenn er wegen seiner Krankheit nicht in der Lage ist zu stehen, dann sollte er im Sitzen beten. Kann er das nicht, dann sollte er auf seiner Seite liegend beten. Dies ist es, was von unserem Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu dem Sahābi `Imrān ibn Husayn gesagt wurde, als dieser unter Hämorrhoiden litt.

 

Es wurde berichtet, dass `Imrān ibn Husayn (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hatte Hämorrhoiden und befragt daher den Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) über das Gebet. Er sagte: „Bete im Stehen und wenn du das nicht kannst, dann setz dich hin, und wenn du das nicht kannst, dann auf deiner Seite.“ (al-Bukhāri #1066). Es sollte angemerkt werden, dass man, wenn man im Sitzen oder auf der Seite betet, immer noch die volle Belohnung erhält und nichts wird deswegen vom Lohn für das Gebet abgezogen.

 

Es wurde berichtet, dass Abu Mūsa al-Asch`ari (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn jemand krank wird oder auf der Reise ist, wird für ihn (eine Belohnung) aufgeschrieben wie für die Taten, die er zu verrichten pflegte, wenn er nicht auf der Reise und gesund war.“ (al-Bukhāri #2834).

 

Islam Q&A

 

Es ist erlaubt, `Ischā’ mit Maghrib in den Ländern zu kombinieren, in denen `Ischā’ sehr spät beginnt

Es ist erlaubt, `Ischā’ mit Maghrib in den Ländern zu kombinieren, in denen `Ischā’ sehr spät beginnt 

Frage (Nr. 89695): 

Ich habe einen 12-jährigen Sohn, der Folgendes wissen möchte: Ist es ihm gestattet, `Ischā’ mit Maghrib zu kombinieren und es direkt nach Maghrib zu verrichten, denn er steht sehr früh auf, um Fajr zu beten, bevor die Sonne aufgeht; anschließend geht er zur Schule. In einigen Monaten wird die Zeit für Fajr sehr früh sein und die Zeit für `Ischā’ sehr spät, nämlich gegen 23:45 Uhr. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Das Grundprinzip besagt, dass jedes Gebet zur dafür laut der Scharī`ah vorgeschriebenen Zeit verrichtet werden sollte, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Das Gebet (al-Salāh) ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (4:103).

Das Kombinieren zweier Gebete ist nicht erlaubt, außer es gibt einen Grund dafür, wie eine Reise, Regen oder Schwierigkeiten. Wenn die Zeit für `Ischā’ sehr spät ist und die Zeit für Fajr sehr früh, sodass es schwierig ist, `Ischā’ zur rechten Zeit zu verrichten, dann ist in diesem Fall nichts Falsches daran, es mit Maghrib zusammen zur Zeit des früheren Gebets zu verrichten. 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde über ein Land befragt, in dem das Schwinden der Abendröte, welches den Beginn der Zeit für `Ischā’ signalisiert, sehr spät stattfindet, sodass es zu schwierig ist, darauf zu warten. 

Er antwortete: „Wenn die Abendröte nicht verschwindet, bis die Dämmerung einsetzt, oder sie zu einer Zeit verschwindet, wenn nicht genügend Zeit bleibt, `Ischā’ zu verrichten bevor die Dämmerung einsetzt, dann fallen sie unter die Regeln derjenigen, die keine Zeit für `Ischā’ haben. Sie sollten seine Zeit basierend auf dem nächst gelegenen Land einschätzen, in dem ausreichend Zeit vorhanden ist, um `Ischā’ zu beten. Es wurde auch vorgeschlagen, dass sie das Gebet basierend auf den Gebetszeiten von Makkah verrichten sollten, denn das ist die Mutter aller Städte (Umm al-Qura). 

Wenn die Abendröte lange Zeit vor `Ischā’ schwindet und genügend Zeit ist, um `Ischā’ zu beten, dann müssen sie warten, bis sie verschwindet, außer das Warten darauf wird ihnen Schwierigkeiten bereiten. In dem Fall ist es ihnen erlaubt, `Ischā’ mit Maghrib zur Zeit des früheren Gebets zu kombinieren, um so Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten abzuwenden, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):  

Allāh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis“ (2:185) 

„… und (Allāh hat) euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“ (22:78).

In Sahīh Muslim wird von `Abd-Allāh ibn `Abbās (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) Dhuhr und `Asr miteinander kombinierte sowie Maghrib und `Ischā’ und das in Madīnah zu einer Zeit, in der es keine Angst und keinen Regen gab. Sie sagten: „Was beabsichtigte er damit?“ Er antwortete: „Er beabsichtigte, dass seiner Ummah keine Schwierigkeit auferlegt werden sollte.“ Das heißt, dass sie nicht mit Schwierigkeiten konfrontiert werden sollten, wenn sie die Gebete nicht kombinieren dürfen. Möge Allāh uns allen dabei helfen, das zu tun, was gut und richtig ist.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn, 12/206). 

Und Allāh weiß es am besten. 

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Es ist schwierig für ihn, Qiyām zu beten, weil er einen tiefen Schlaf hat und wegen seiner Arbeit

Es ist schwierig für ihn, Qiyām zu beten, weil er einen tiefen Schlaf hat und wegen seiner Arbeit 

Frage (Nr. 65605): 

Meine Arbeitsstelle erfordert es, dass ich nachts arbeite und tagsüber schlafe. Es ist schwierig für mich, aufzustehen und die vier Gebete in dieser Zeit zu verrichten, denn ich bin sehr erschöpft von der Arbeit. Ich kann nicht aufstehen, die Gebete verrichten und mich dann wieder hinlegen. Außerdem habe ich einen sehr tiefen Schlaf und wenn ich schlafe, kann mich niemand wecken, selbst wenn ich es beabsichtige, aufzustehen und während des Tages zu beten. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Einige der Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) verrichteten anstrengende Arbeiten in der Landwirtschaft, beim Hüten des Viehs, Feuerholz sammeln usw., doch sie vernachlässigten nicht ihre Gebete, vielmehr achteten sie darauf, regulär zu beten, nicht nur rechtzeitig sondern auch in der Gemeinschaft. Sie beteten regelmäßig und bemühten sich darum, Wissen zu erlangen, und ihnen wurde keine Erlaubnis erteilt, wegen ihrer Arbeit das Gebet zu unterlassen.  

Daher ist es für diejenigen, die arbeiten, wie auch für alle anderen, obligatorisch, die Gebete rechtzeitig zu verrichten. Allah lobt die Gläubigen, die sich durch ihre Arbeit nicht davon abhalten lassen, Ihm gehorsam zu sein, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Männer, die weder Handel noch Kaufgeschäft ablenken vom Gedenken Allahs (im Herzen und mit der Zunge), von der Verrichtung des Gebets und der Entrichtung der Abgabe, die einen Tag fürchten, an dem Herzen und Augenlicht umgekehrt werden (durch die Furcht vor der Qual am Tag der Auferstehung), damit Allah ihnen das Beste von dem vergelte, was sie getan haben, und ihnen von Seiner Huld noch mehr gebe. Und Allah versorgt, wen Er will, ohne zu rechnen.“ (24:37-38). 

Zweitens: 

Derjenige, der schläft, ist zur Zeit des Schlafens entschuldigt, doch wenn er aufwacht, ist es eine Pflicht für ihn, das Gebet direkt danach zu verrichten. 

Es wurde berichtet, dass Anas ibn Mālik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Für denjenigen, der ein Gebet vergisst oder der schläft und es dadurch verpasst, ist die Sühne, dass er es verrichtet, sobald er sich daran erinnert.`“ (Bukhāri #572; Muslim #684). 

Dieser Hadīth bestätigt, dass derjenige, der schläft, während der Zeit des Schlafens nicht zur Verantwortung gezogen wird, und es gibt einen Konsens in dieser Angelegenheit. 

Die offensichtliche Bedeutung des Hadīth ist, dass im Schlaf keine Nachlässigkeit liegt, wenn die Person sich schlafen legt, bevor die Zeit für das Gebet beginnt oder danach, jedoch ohne dass die Zeit zu knapp wird. Es wird aber auch gesagt, dass, wenn eine Person absichtlich schlafen geht, bevor die Zeit zu knapp wird, und sie dies als ein Mittel nimmt, um nicht zu beten, weil sie weiß, dass sie höchstwahrscheinlich nicht aufwachen wird, bevor die Zeit für das Gebet vorüber ist, dies eine Sünde für sie ist. Es ist offensichtlich so, dass das Schlafen keine Sünde für ihn ist, denn er tat es zu einer Zeit, als es erlaubt war, so zu handeln und somit ist der Hadīth auf ihn anwendbar. Doch wenn er absichtlich schlief, um das Gebet zu verpassen, dann gibt es keinen Zweifel daran, dass er dadurch sündigt.“ (Nayl al-Autār #2/33, 34). 

Drittens: 

Man sollte sich, bevor man sich schlafen legt, fest vornehmen, zur Zeit des Gebets aufzuwachen, und Maßnahmen ergreifen, die dabei helfen, das Gebet zur rechten Zeit zu verrichten. Hat man dies getan und wacht trotzdem nicht auf, dann ist man entschuldigt – „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. …“ (2:286). Dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) geschah so etwas auf einigen seiner Reisen. 

Es wurde von Abu Qatādah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass er sagte: „Wir reisten in der Nacht mit dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und einige der Leute sagten: `Warum lässt du uns am Ende der Nacht nicht anhalten, sodass wir uns ausruhen könnten, oh Gesandter Allahs?` Er antwortete: `Ich fürchte, dass ihr einschlaft und das Gebet verpasst.` Bilāl sagte: `Ich werde euch aufwecken.` Also legten sie sich nieder und Bilāl lehnte sich an einen Felsen, doch seine Augen wurden ihm schwer und er schlief ein. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wachte auf, als die Sonne aufgegangen war. Er sagte: `Oh Bilāl, was ist mit dem, was du gesagt hast?` Er erwiderte: `Ich habe niemals zuvor so geschlafen.` Da sagte er: `Allah nimmt unsere Seelen, wie Er will, und er lässt sie zurückkehren, wie Er will. Oh Bilāl, steh auf und rufe die Menschen zum Gebet.` Dann vollzog er den Wudū’, als die Sonne hoch am Himmel stand und sich weiß verfärbte; er stand auf und betete.“ (Bukhāri #570; Muslim #681). 

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) hatte die notwendigen Maßnahmen ergriffen, indem er Bilāl aussuchte, um sie zur Gebetszeit zu wecken, doch der Schlaf überkam diesen und er und die anderen schliefen, bis die Sonne aufgegangen war. Sie waren nicht nachlässig, daher sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Es gibt keine Nachlässigkeit unter den Leuten.“ 

Was denjenigen anbelangt, der die ganze Nacht zur Arbeit aufsteht und der nicht solche Maßnahmen ergreift und der erst betet, wenn die Zeit für das Gebet vorüber ist, so wird er als jemand betrachtet, der absichtlich nicht betet, und er ist nicht durch seinen Schlaf entschuldigt. 

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über denjenigen befragt, der die ganze Nacht aufbleibt und nicht in der Lage ist, Fajr zu beten, bis die Zeit dafür vorüber ist – wird es von ihm angenommen werden? Und wie lautet das Urteil über den Rest seiner Gebete, die er pünktlich verrichtet? 

Er antwortete: „Hinsichtlich des Fajr-Gebets, das er verspätet, bis die Zeit dafür um ist, wobei er in der Lage gewesen wäre, es pünktlich zu verrichten, denn er hätte früher schlafen können, so wird es von ihm nicht angenommen werden aufgrund der Aussage des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Wer eine Handlung durchführt, die nicht in Übereinstimmung mit unserer Angelegenheit ist, der wird zurückgewiesen werden.“ (Muslim). Derjenige, der ein Gebet absichtlich und ohne Entschuldigung verspätet, bis die Zeit dafür vorüber ist, der wird zurückgewiesen werden, denn er hat etwas getan, das nicht in Übereinstimmung mit dem Befehl Allahs und Seines Gesandten steht. 

Doch er könnte sagen: „Ich schlief und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Wer schläft und ein Gebet verpasst oder es vergisst, der soll beten, wenn er sich daran erinnert, denn es gibt keine andere Sühne dafür außer dieses.`“ 

Wir sagen: „Wenn er früher hätte schlafen können, sodass er auch früher wieder aufgewacht wäre, oder er hätte seinen Wecker stellen können, der ihn geweckt hätte, oder er hätte jemanden bitten können, ihn zu wecken, dann wird das Verspäten seines Gebets und die Tatsache, dass er nicht aufgestanden ist, als ein absichtliches Verspäten des Gebets betrachtet und das Gebet wird von ihm nicht angenommen werden.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #12/14). 

Viertens: 

Damit jemand als Tiefschläfer gilt, muss eines der folgenden zwei Szenarien zutreffen: 

1.      Er schläft tief, weil er in der Nacht zur Arbeit aufgestanden ist, um nach Wissen zu streben oder um Qiyām zu beten. In diesem Fall ist es ihm nicht erlaubt, das rechtzeitige Verrichten der Gebete zu verpassen und er sollte sich nach einem anderen Job umsehen, der ihn nicht die Gebete versäumen lässt. Ebenso ist es ihm nicht gestattet, dass er sich durch nāfil Taten – selbst das Streben nach Wissen, was grundsätzlich obligatorisch ist – von den Gebeten ablenken lässt. In diesem Fall wird das Versäumen des Gebets als Absicht angesehen, denn er könnte seinen Arbeitsplatz wechseln und er könnte das Aufstehen in der Nacht vermeiden. 

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Was unsere Brüder, die auf Reisen gehen, tun sollten, ist Allah für Seinen Segen zu danken, denn Er hat ihnen Erfolg verliehen und ihnen ein angenehmes Leben beschert, in einer Atmosphäre von Sicherheit und frei von Angst. Sie sollten tun, was Allah ihnen an Gebeten innerhalb eines Zeitraumes auferlegt hat, sei es das Fajr-Gebet oder ein anderes. Es ist ihnen nicht erlaubt, Fajr mit der Begründung, sie würden schlafen, zu verzögern, denn in den meisten Fällen gibt es keine Entschuldigung für diesen Schlaf, da sie Wecker benutzen könnten, um sich rechtzeitig wecken zu lassen, und sie könnten früher schlafen, sodass sie erfrischt aufwachen.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #12/14). 

2.      Er ist naturgemäß ein tiefer Schläfer und es hat nichts mit seiner Arbeit oder dem Aufbleiben in der Nacht zu tun, wie es von einigen Menschen bekannt ist. Ist dies der Fall, dann ist er entschuldigt, wenn er Maßnahmen ergreift, aber nicht aufwacht.  

Es wurde von Abu Sa`īd al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: „Eine Frau kam zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), als wir bei ihm waren, und sagte: `Oh Gesandter Allahs, mein Ehemann Safwān ibn al-Mu`attal betet Fajr erst, wenn die Sonne aufgegangen ist.` Safwān war bei ihm und so befragte er ihn über das, was sie gesagt hatte. Er sagte: `Oh Gesandter Allahs, wir sind eine Familie, die bekannt dafür ist, dass sie erst aufwacht, wenn die Sonne aufgegangen ist.` Er erwiderte: `Wenn du aufwachst, dann bete.`“ (Abu Dawud #2459; von Scheikh al-Albāni in Irwa` al-Ghalīl #7/65 als sahīh klassifiziert). 

Fazit: In deinem Fall scheint es so zu sein, dass dein tiefer Schlaf  mit dem Aufbleiben in der Nacht zu tun hat und dass du in der Nacht wegen deiner Arbeit wach bleibst. Darauf basierend ist es dir nicht erlaubt, deinen jetzigen Job beizubehalten, denn er lässt dich die wichtigste Säule des Islams nach den Schahādatayn vernachlässigen. Suche dir daher eine andere Stelle und Allah wird dich mit etwas Besserem entschädigen. Du wirst eine positive Veränderung in deiner religiösen Hingabe sehen, an deinem Körper und deiner geistigen Einstellung. In Bezug auf deine religiöse Hingabe ist das Verrichten der Gebete zur rechten Zeit eine der wichtigsten Pflichten und sie nicht zu Verrichten ist eine der schlimmsten harām Handlungen. In Bezug auf deinen Körper haben die Ärzte viele gesundheitsschädliche Auswirkungen beschrieben, die die nächtliche Arbeit hat; das Schlafen am Tage gibt dem Körper nicht dieselbe Erholung wie das Schlafen in der Nacht. Und all dies hat negative Auswirkungen auf die geistige Einstellung. 

Und Allah weiß es am besten.  

Islam Q&A