Islam Fragen & Antworten

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Der Ehemann wird wütend, wenn seine Frau ein Mädchen zur Welt bringt

Der Ehemann wird wütend,
wenn seine Frau ein Mädchen zur Welt bringt

 

Frage (Nr. 11422):

 

Einige Muslime,  möge Allāh sie rechtleiten, werden wütend, wenn Allāh sie mit Töchtern segnet,  und sie sind betrübt, wenn sie eine Tochter erhalten. Ich kenne jemanden, der seine Frau mit Scheidung bedroht, wenn sie eine Tochter austrägt. Ich hoffe, dass ihr etwas Licht in diese Angelegenheit bringen könnt, aus Sicht der islamischen Scharī`ah.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Zweifellos ist solch eine Einstellung eine Einstellung der Jāhiliyyah und gehört zum Verhalten ihrer schlecht erzogenen Leute, die in Qur’ān und Sunnah verdammt und verurteilt werden.

 

Wie ähnlich die Dinge von heute doch jenen der früheren Zeiten sind. Wenn man irgendeine Entbindungsklinik in einem muslimischen Land besucht und sich die Gesichter derjenigen anschaut, denen Töchter geboren wurden, sich ihr Gerede anhört und sieht, in welchem Zustand sie sich befinden, dann erkennt man die absonderliche Ähnlichkeit zwischen ihnen und den Menschen der Jāhiliyyah, über die Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn einem von ihnen die frohe Botschaft (von der Geburt) eines Mädchens verkündet wird, bleibt sein Gesicht finster, und er hält (seinen Grimm) zurück. Er verbirgt sich vor den Leuten wegen der schlimmen Nachricht, die ihm verkündet worden ist. Soll er es trotz der Schmach behalten oder es in die Erde stecken? Wie böse ist, was sie urteilen!“ (16:58-59).

 

Zu den offenkundigen Manifestationen ihrer Abneigung gegenüber Töchtern gehört es, wenn sie durch eine Ultraschalluntersuchung herausfinden, ob sie einen Sohn oder eine Tochter bekommen, dass sie die Botschaft eines Sohnes sofort an ihre Familie weiterleiten, während sie die einer Tochter verschweigen. Das ist eine ernst zu nehmende Angelegenheit, durch die eine ganze Anzahl an harām Dingen entsteht, einschließlich der folgenden:

 

  • Es beinhaltet die Ablehnung der Bestimmung Allāhs.
  • Es ist die Zurückweisung eines Geschenks von Allāh, anstatt Ihm dafür dankbar zu sein. Das allein reicht schon aus, um Allāhs Zorn zu ernten und sich der Bestrafung auszusetzen.
  • Es beinhaltet eine Erniedrigung der Frau sowie ihre Herabwürdigung und setzt sie einem unsäglichen Druck aus.
  • Es ist ein Zeichen der Dummheit, Unwissenheit und des mangelnden Verstandes.
  • Dadurch ist man den Leuten der Jāhiliyyah ähnlich.

 

Der Muslim sollte solch ein Verhalten vermeiden und sich vor so einer destruktiven Denkweise hüten. Sich Allāhs Bestimmung zu unterwerfen ist obligatorisch und sie zu akzeptieren ist eine Eigenschaft des Gläubigen.

 

Außerdem ist der Vorzug von Mädchen nicht unbekannt, denn sie sind unsere Mütter und Schwestern und Ehefrauen. Sie sind die eine Hälfte der Gesellschaft, welche die andere Hälfte zur Welt bringt, und somit sind sie die Gesellschaft an sich. Siehe Tuhfat al-Maulūd fi Ahkām al-Maulūd von ibn al-Qayyim, S. 16.

 

Ein weiterer Beweis ihres Vorzuges ist die Tatsache, dass Allāh ihre Ankunft ein Geschenk nennt (etwas, das gegeben wird) und sie vor den männlichen Nachkommen in der folgenden Āyah nennt (ungefähre Bedeutung): „… Er schenkt, wem Er will, (nur) weibliche, und Er schenkt, wem Er will, (nur) männliche (Nachkommen).“ (42:49).

 

Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) erklärte auch ihren Vorzug und mahnte dazu, sie gut zu behandeln, indem er sagte: „Wer durch Mädchen geprüft wird und er behandelt sie gütig, dem werden sie ein Schutz vor dem Feuer sein.“ (al-Bukhāri #1418, mit al-Fath; Muslim #2729)

 

Al-Īmān bi-l-Qadā’ wa-l-Qadar von Muhammad ibn Ibrāhīm al-Hamad, S. 160

Das Verrichten der Aqīqah für sich selbst und ältere Kinder sowie das Ausleihen von Geld zu diesem Zweck

Das Verrichten der Aqīqah für sich selbst und ältere Kinder sowie das Ausleihen von Geld zu diesem Zweck

Frage (Nr. 227):

Ist es richtig, dass 

a)     Leute, die bereits Kinder haben und dann den Islam annehmen, für diese Kinder eine Aqīqah durchführen sollten, unabhängig davon, wie alt die Kinder sind, und auch für sich selbst, denn ihre nicht-muslimischen Eltern taten es für sie nicht?

b)     das Verrichten der Aqīqah so wichtig ist, dass jemand, der das Geld dafür nicht hat, er es sich leihen sollte? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

a)        Die Mehrheit der Gelehrten (Jumhur al-`Ulamā’) stimmt darin überein, dass die Aqīqah eine Sunnah mustahabbah für diejenigen ist, die dazu imstande sind und die es sich leisten können. Zu den Vorzügen der Aqīqah gehört, dass sie den Einfluss des Schaytān auf das Neugeborene bricht Es ist dem Muslim auch erlaubt, eine Aqīqah für sich selbst durchzuführen, wenn seine Eltern dies nicht getan haben. Ebenso kann er es für seine Kinder machen, selbst wenn bereits viele Jahre vergangen sind und er es nicht tat, als sie jung waren.

Dies kann detailliert im Buch „Tuhfat al-Maudūd bi-Ahkām il-Maulūd“ von Imām ibnu-l-Qayyim: Kapitel 6 („Die Aqiqah und ihre Regeln“, Abschnitt 19: „Die Regeln für denjenigen, dessen Eltern keine Aqīqah verrichtet haben – Sollte er sie für sich selbst ausführen?“) nachgelesen werden.

Dort wird erwähnt, dass Ismā`īl ibn Sa`īd al-Schālanji Imām Ahmad bezüglich eines Mannes befragte, dessen Vater ihn darüber informiert hatte, dass er für ihn keine Aqīqah gemacht hatte, und ob er dies selber nachholen sollte. Imām Ahmad sagte: „Es ist die Pflicht des Vaters.“ (…)

Weiterhin wurde gefragt: „Sollte jemand im Erwachsenenalter eine Aqīqah für sich selbst machen?“ … wenn eine Aqiqah im Kindesalter nicht durchgeführt wurde, so ist es vorzuziehen, sie als Erwachsener nachzuholen. Imām Ahmad sagte: „Wenn jemand dies tut, würde ich ihn nicht davon abhalten oder es als tadelnswert ansehen.“ 

b)        Es ist nicht verpflichtend einen Kredit aufzunehmen um eine Aqīqah zu finanzieren. Allerdings, wenn es jemand tut, dann ist es nach Imām Ahmads Ansicht sehr löblich. Es wurde von Abi il-Harith berichtet, dass er Abu Abdullah bezüglich einer Person befragte, die nicht die Mittel zur Verfügung hat, um eine Aqīqah zu verrichten. Imām Ahmad sagte: „Wenn er es ausleiht, dann hoffe ich, dass Allāh ihn dafür belohnt und ihn versorgt, weil er eine Sunnah beachtet hat.“ 

Tuhfat il-Maudūd, selbes Kapitel, Abschnitt 11: „Bezüglich des Leihens für eine Aqīqah und ihre Regeln und Vorzüge.“  

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Ist es Sunnah, die Haare eines neugeborenen Mädchens zu rasieren?

Ist es Sunnah, die Haare eines neugeborenen Mädchens zu rasieren? 

Frage (Nr. 59869): 

Wie kommt der Scheikh in der Antwort zu Frage Nr. 14248 zu dem Schluss, dass es nicht der Sunnah entspricht, Mädchen die Haare zu rasieren. Haben Mädchen denn nicht auch Schädliches in ihrem Haar? Gibt es dazu eine Meinungsverschiedenheit? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Al-Tirmidhi (#1522) berichtete, dass Samurah sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Der Junge ist an seine `Aqīqah gebunden. Am siebten Tag sollte für ihn ein Opfer dargebracht werden, ihm sollte ein Name gegeben und sein Kopf rasiert werden.“ Dieser Hadīth wurde von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh eingestuft und er beweist, dass es mustahabb ist, das Haar des Neugeborenen zu rasieren. 

Die Fuqaha’ waren hinsichtlich des Rasierens von weiblichen Neugeborenen unterschiedlicher Ansicht. Die Mālikis und Schāfi`is sind der Meinung, dass es ebenso wie der Kopf des männlichen Neugeborenen rasiert werden sollte. Die Hanbalis hingegen vertreten die Ansicht, dass es nicht getan werden sollte.  

Die Schāfi`is führten als Beweis für das Rasieren des Kopfes eines Mädchens einen mursal Bericht, der von Mālik, al-Bayhaqi und anderen von Muhammad ibn `Ali ibn al-Husayn überliefert wurde, an, in dem es heißt: „Fātimah, die Tochter des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wog das Haar von Hasan, Husayn, Zaynab und Umm Kulthūm und gab den Gegenwert des Gewichts in Silber als Spende. Al-Bayhaqi berichtete außerdem in einer marfū` Überlieferung von `Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein), dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wies Fātimah an, eine Spende zu geben, die dem Wert des Gewichts der Haare von al-Husayn in Silber entsprach.“ Al-Nawawi sagte: „Es gibt eine Schwäche im Isnād.“ 

Das Argument der Hanbalis stützt sich auf die Tatsache, dass es Frauen grundsätzlich nicht erlaubt ist, ihre Köpfe zu rasieren, und es gibt keine Überlieferung zum Rasieren eines Neugeborenen außer im Falle des Jungen. 

Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni (1/104): „Es ist anhand der Berichte bewiesen, dass es für eine Frau makrūh ist, ihren Kopf unnötigerweise zu rasieren.“ Abu Mūsa sagte: `Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) distanzierte sich von Frauen, die ihre Stimmen erheben und ihre Köpfe rasieren (im Falle eines Verlusts).“ (einstimmig angenommen). 

Al-Khallāl berichtet mit seinem Isnād von Qatādah, dass `Ikrimah sagte: „Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot den Frauen, ihre Köpfe zu rasieren“, und al-Hasan sagte: „Es ist eine Verstümmelung“, d. h. eine Änderung der Schöpfung Allahs. 

Da es keinen sahīh Hadīth gibt, der vom Rasieren des Kopfes eines weiblichen Neugeborenen spricht, bleibt das Grundprinzip bestehen, dass es verboten ist, den Kopf zu rasieren. 

Siehe Scharh al-Khuraschi `ala Mukhtasar Khalīl (3/48); al-Majmū` (8/406); Kischschāf al-Qinā’ (3/29). 

Hinsichtlich des Befehls, das Schädliche zu entfernen, der in den folgenden Worten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erwähnt wird: „Mit dem Jungen ist seine `Aqīqah, so vergießt das Blut in seinem Namen und entfernt das Schädliche von ihm.“ (Bukhāri #5471), kann der Ausdruck „entfernt das Schädliche“ auf verschiedene Arten interpretiert werden. Es wurde gesagt, dass das Rasieren des Kopfes gemeint ist oder das Schmutz entfernt werden sollte, wie z. B. Blut oder Ähnliches. Es kann so verstanden werden, dass es mustahabb ist, es zu waschen. 

Al-Hāfiz sagte in al-Fath (9/593): „In dem Hadīth von ibn `Abbās, der bei al-Tabarāni verzeichnet ist, heißt es: `Entfernt das Schädliche von ihm und rasiert seinen Kopf.` Er fügte also das „Rasieren des Kopfes“ nach dem „Entfernen des Schädlichen“ ein. Daher sollten wir das Wort adha (Schädliches) so interpretieren, dass es eine allgemeinere Bedeutung hat als das Rasieren des Kopfes. Dies wird durch die Tatsache unterstützt, dass in einigen Versionen des Hadīth von `Amr ibn Schu`ayb heißt: `und reibt den Schmutz von ihm` (Abu-l-Schaykh).“ 

Was auch immer der Fall ist, der Hadīth bezieht sich nur auf Jungen (Ghulām) und stützt somit die Ansicht der Hanbalis. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Der Zeitpunkt, um dem Kind einen Namen zu geben, für das Schlachten der `Aqīqah und um davon zu essen

Der Zeitpunkt, um dem Kind einen Namen zu geben, für das Schlachten der `Aqīqah und um davon zu essen 

Frage (Nr. 20646): 

Können die Eltern eines Kindes vom Fleisch des Opfertieres für die `Aqīqah essen und ist es notwendig, am selben Tag zu opfern und die Haare des Kindes zu rasieren? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Es ist den Eltern erlaubt, von der `Aqīqah zu essen, denn `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte über die `Aqīqah: „Sie sollte in mehrere Teile (Judūl) geteilt werden, etwas davon sollte gegessen und etwas an andere verteilt werden.“ (ibn Abi Schaybah in al-Musannaf, 5). Der Autor von al-Qāmūs sagte: „Jadl (Plural: Judūl) bedeutet, dass jeder Knochen am Gelenk getrennt und nicht gebrochen und nicht mit etwas anderem vermischt wird.“ (al- Qāmūs al-Muhīt, S. 975, al-Risālah Ausgabe).  Scheikh Muhammad Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Judūlan bezeichnet vollständige Knochen, die Knochen sollten nicht gebrochen, sondern sie sollten am Gelenkt getrennt werden.“ (Siehe Scharh al-Mumti` 7/545). 

Siehe auch Frage Nr. 8388. 

Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah (11/443): „Derjenige, der eine `Aqīqah hat, kann das Fleisch roh oder gekocht an die Armen, die Nachbarn, Verwandten und Freunde geben und er und seine Familie kann etwas davon essen. Er kann Reiche und Arme einladen und sie in seinem Haus speisen usw. Die Angelegenheit ist sehr weit gefasst.“ 

Zweitens:

Es entspricht der Sunnah, den Kopf des Kindes am siebten Tag zu rasieren und die `Aqīqah am selben Tag zu schlachten, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Jedes Kind ist an seine `Aqīqah gebunden, die am siebten Tag für ihn geschlachtet werden sollte, ihm sollte ein Name gegeben und sein Kopf rasiert werden.“ (Tirmidhi #1522; Abu Dawud #3838. Der Hadīth wurde von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] in Irwā’ al-Ghalīl #1165 als sahīh klassifiziert).  

Wenn dem Kind an einem anderen als dem siebten Tag sein Name gegeben oder die `Aqīqah geschlachtet wird, dann ist nichts Falsches daran, und auch nicht, wenn die `Aqīqah an dem einen Tag geschlachtet und der Kopf des Kindes an einem anderen Tag rasiert wird.  Ibn `Abd al-Barr sagte: „Die Gelehrten betrachteten es als mustahabb, den Kopf des Kindes zur gleichen Zeit zu rasieren, wenn auch die `Aqīqah gemacht wird.“ 

Aus Tuhfat al-Maudūd von ibn al-Qayyim, 67. 

Siehe auch Frage Nr. 7889. 

Islam Q&A


Islamische Handlungen, um ein Neugeborenes willkommen zu heißen

Islamische Handlungen, um ein Neugeborenes willkommen zu heißen 

Frage (Nr. 7889): 

Was sollte ich einen oder zwei Tage vor der Geburt meines Babys tun oder vorbereiten? Welche Sunnah sollte ich befolgen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Wir bitten Allah darum, dein Baby zu segnen und es zu einem Rechtschaffenen und Frommen zu machen, sodass es zugunsten deiner guten Taten wiegen wird. Denn es wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn der Sohn Ādams stirbt, enden alle seine guten Taten, abgesehen von Dreien: Sadaqah jāriyah (eine fortlaufende Spende, z. B. Waqf für eine Stiftung), nützliches Wissen und ein rechtschaffener Sohn, der für ihn betet.“ (Muslim #1631). 

Zweitens: 

Soweit wir wissen, gibt es keine in der Scharī`ah empfohlene Handlung, um sich auf die Ankunft eines Babys einen oder zwei Tage vor dessen Geburt vorzubereiten. Doch kannst du allgemeine Du`ā rezitieren, z. B. um darum zu bitten, dass das Neugeborene gesund zur Welt kommt, rechtgeleitet ist usw. Allah erwähnte in Seinem Buch das Gebet einer rechtschaffenen Frau, der Ehefrau von `Imrān, die sagte (ungefähre Bedeutung): „… Als ‘Imrans Frau sagte: `Mein Herr, ich gelobe Dir, was in meinem Mutterleib ist (das Kind), für Deinen Dienst freigestellt (frei von weltlicher Arbeit, um Deinem Ort der Anbetung zu dienen). So nimm (es) von mir an! Du bist ja der Allhörende und Allwissende.` Als sie sie (Maryam/Maria) dann zur Welt gebracht hatte, sagte sie: `Mein Herr, ich habe ein Mädchen zur Welt gebracht.` Und Allah wusste sehr wohl, was sie zur Welt gebracht hatte, und der Knabe ist nicht wie das Mädchen. `Ich habe sie Maryam genannt, und ich stelle sie und ihre Nachkommenschaft unter Deinen Schutz vor dem gesteinigten Satan.`“ (3:35-36). 

Im Folgenden eine kurze Darstellung dessen, was am Tag der Geburt des Kindes getan werden sollte, und was danach: 

Es ist mustahabb, Tahnīk für das Baby zu machen und für das Neugeborene zu beten: 

Es wurde überliefert, dass Abu Mūsa sagte: „Ich hatte einen kleinen Jungen und ich brachte ihn zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm). Er nannte ihn Ibrāhīm, machte Tahnīk mit einigen Datteln und betete zu Allah, ihn zu segnen. Dann gab er ihn mir zurück.“ (Bukhāri #5150; Muslim #2145). Tahnīk bedeutet, etwas Süßes, wie z. B. Datteln, in den Mund des Kindes zu reiben, wenn es gerade geboren ist. 

Es ist erlaubt, dem Kind am ersten oder am siebten Tag einen Namen zu geben. 

Es wurde überliefert, dass Anas ibn Mālik sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Ein Junge wurde mir in dieser Nacht geboren und ich habe ihn nach meinem Vater Ibrāhīm benannt.`“ (Muslim #3126). 

Es wurde überliefert, dass `Ā’ischah sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) machte die `Aqīqah für al-Hasan und al-Husayn am siebten Tag und er gab ihnen ihre Namen.“ (ibn Hibbān #12/127; al-Hākim #4/264; von al-Hāfiz ibn Hajar in Fath al-Bāri #9/589 als sahīh eingestuft). 

`Aqīqah und Beschneidung:

Es wurde von Salmān ibn `Āmir (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Für einen Jungen soll eine `Aqīqah vorgenommen werden. Schlachtet (ein Tier) für ihn und entfernt das Schädliche (d. h. die Vorhaut) von ihm.“ (Tirmidhi #1515; al-Nasā’i #4214; Abu Dawud #2839; ibn Mājah #3164. Der Hadīth wurde von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] in al-Irwā’ #4/396 als sahīh klassifiziert). 

Es wurde überliefert, dass Samurah ibn Jundub (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Junge ist an seine `Aqīqah gebunden. Am siebten Tag sollte für ihn ein Opfer dargebracht werden, ihm sollte ein Name gegeben und sein Kopf rasiert werden.“ (Tirmidhi #1522; al- Nasā’i #4220; Abu Dawud #2838. Der Hadīth wurde von al-Albāni [möge Allah ihm barmherzig sein] in al-Irwā’ #4/385 als sahīh klassifiziert). 

Imām ibn al-Qayyim (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Zu den Vorteilen der `Aqīqah gehören: 

Es ist ein Opfer, durch das das Kind Allah näher gebracht wird, direkt nachdem es auf diese Welt gekommen ist. 

Es ist eine Auslösung für das Neugeborene; seine `Aqīqah erlöst es, sodass es für seine Eltern Fürsprache einlegen kann. 

Es ist ein Opfer, durch welches das Neugeborene erlöst wird, ebenso wie Allah Ismā`īl mit dem Schafbock erlöste.“ (Tuhfat al-Maudūd, S. 69). 

Möglicherweise ist es ein weiterer Nutzen der `Aqīqah, dass sich Verwandte und Freunde zu einem Walīmah (Fest) versammeln. 

Die Beschneidung ist Bestandteil der Sunan al-Fitrah (eine Praktik, die der reinen und natürlichen Veranlagung des Menschen entspricht). Sie ist obligatorisch im Falle des Jungen, denn sie gehört zu den Angelegenheiten der Reinheit, welche notwendige Voraussetzung für das Gebet sind. 

Es wurde von Abu Hurayrah berichtet: „Fünf Dinge gehören zur Fitrah: Beschneidung, das Entfernen der Schamhaare, das Auszupfen der Achselhaare, das Schneiden der Nägel und das Kürzen des Schnurrbartes.“ (Bukhāri #5550; Muslim #257). 

Drittens: 

Zu der Sunnah, um das Neugeborene willkommen zu heißen, gehört nach Ansicht der Gelehrten, dass der Adhān in das rechte Ohr des Babys rezitiert wird, sodass das Erste, was es auf dieser Welt hört, die Worte des Tauhīd sind, was einen großartigen und segensreichen Effekt auf das Kind haben wird. Bezüglich des Rezitierens der Iqāmah in das linke Ohr des Kindes gibt es keinen Beweis, dass dies erforderlich ist.“ (Siehe al-Silsilat al-Da`īfah #1/491). 

Viertens: 

Den Kopf des Kindes zu rasieren und anschließend mit Safran zu bestreichen, ist sehr vorteilhaft. Es ist empfohlen, den Gegenwert des Gewichts dieser Haare in Gold oder Silber zu spenden. Dies muss nicht durch das tatsächliche Wiegen des Haares erfolgen; falls es zu schwierig ist, das zu tun, dann reicht es aus, das Gewicht zu schätzen und anstelle des Wertes in Gold oder Silber kann Papierwährung gespendet werden.  

Wir bitten Allah darum, uns und unsere Kinder vor allem Schlechten zu beschützen und uns sicher und gesund in dieser Welt und im Jenseits zu bewahren. Möge Allah unseren Propheten Muhammad segnen. 

Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Der Rechtsspruch betreffend das Schlachten eines Tieres sowohl für Udhiyah als auch `Aqīqah

Der Rechtsspruch betreffend das Schlachten eines Tieres sowohl für Udhiyah als auch `Aqīqah 

Frage (Nr. 106630): 

Ist es erlaubt, ein Tier mit der Absicht sowohl für Udhiyah als auch für `Aqīqah zu schlachten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Wenn die Udhiyah und die `Aqīqah kombiniert werden und die Person die `Aqīqah für ihr Kind am Tag des `Id al-Adhā opfern möchte oder während der Taschrīq-Tage – zählt die Udhiyah dann auch als `Aqīqah? 

Die Fuqahā’ waren in dieser Angelegenheit unterschiedlicher Ansicht und es gibt zwei Meinungen: 

Die erste besagt, dass die Udhiyah nicht gleichzeitig als `Aqīqah zählt. Dies ist die Ansicht der Mālikis und der Schāfi`is und sie ist von Imām Ahmad in einem Bericht überliefert. 

Der von ihnen angeführte Beweis ist, dass jedes von den beiden – die `Aqīqah und die Udhiyah – um seiner selbst willen gemacht wird und daher kann das eine nicht auch für das andere gelten. Außerdem wird jedes von den beiden aus einem anderen Grund gemacht und kann deshalb nicht für das andere mitzählen, wie das Opfer, welches von dem Pilger, der Tamattu` vollzieht, gebracht wird und das Opfer, das als Fidyah gebracht wird. 

Al-Haytami sagte in Tuhfat al-Muhtāj Scharh al-Minhāj (#9/371): „Die offensichtliche Bedeutung der Worte unserer Gefährten ist, dass, wenn jemand beabsichtigt, ein Schaf sowohl als Udhiyah als auch als `Aqīqah zu opfern, es keinerlei Zweck erfüllt. Dies ist klar ersichtlich, denn jedes von beiden ist eine Handlung der Sunnah, die für ihren eigenen Zweck gemacht wird.“ 

Al-Hattāb (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Mawāhib al-Jalīl (#3/259): „Bezüglich des Schlachtens eines Tieres sowohl als Udhiyah als auch als `Aqīqah oder als Hochzeitsmahl heißt es in al-Dakhīrah: `Der Autor von al-Qabas sagte: Unser Scheikh Abu Bakr al-Fihri sagte: Wenn er sein Opfertier sowohl als Udhiyah als auch als `Aqīqah schlachtet, so zählt es nicht, doch wenn er es als Hochzeitsmahl darbringt, so ist es gültig. Der Unterschied ist, dass in den ersten beiden Fällen das Vergießen des Blutes (des Opfertieres) wichtig ist und etwas Derartiges kann nicht für zwei zählen. Doch im Falle des Hochzeitsmahles ist der Zweck, Essen anzubieten, was dem Vergießen des Blutes nicht entgegensteht. Daher können diese beiden miteinander kombiniert werden.“ 

Die zweite Ansicht besagt, dass die Udhiyah ebenfalls als `Aqīqah gerechnet werden kann. Dies wurde in einem anderen Bericht von Imām Ahmad überliefert und es ist die Meinung der Hanafis. Es ist auch die Meinung von al-Hasan al-Basri, Muhammad ibn Sirīn und Qatādah (möge Allah ihnen barmherzig sein). 

Der von ihnen angeführte Beweis lautet, dass der dahinter stehende Zweck der ist, sich Allah durch das Darbringen des Opfers anzunähern. Daher können sie zusammengefasst werden, ebenso wie das Begrüßungsgebet für die Moschee im obligatorischen Gebet enthalten sein kann, wenn jemand die Moschee betritt. 

Ibn Abi Schaybah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet in al-Musannaf (5/534), dass al-Hasan sagte: „Wenn sie die Udhiyah im Namen ihres Kindes darbringen, zählt es auch als `Aqīqah.“ 

Es wurde berichtet, dass Hischām und ibn Sirīn sagten: „Die Udhiyah kann auch als `Aqīqah gerechnet werden.“ 

Es wurde berichtet, dass Qatādah sagte: „Es zählt nicht, außer wenn die `Aqīqah gemacht wurde und er muss die `Aqīqah separat darbringen.“ 

Al-Bahūti (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Scharh Muntaha al-Irādāt (#1/617): „Wenn die Zeiten für `Aqīqah und Udhiyah zusammenfallen, weil der 7. Tag (oder um den 7. Tag herum) sich mit den Tagen des Opferns überschneidet, und er bringt die `Aqīqah dar, die auch als Udhiyah gerechnet werden kann, oder er bringt die Udhiyah dar, so zählt es wie das andere, ebenso wie es ist, wenn der Tag des `Id auf einen Freitag fällt und jemand vollzieht Ghusl für eines davon und wenn der Pilger, der Tamattu` oder Qirān macht, am Tag des Opferns ein Schaf schlachtet, dann zählt es sowohl als Hadiy, was von ihm verlangt wird, als auch als Udhiyah.“ 

Und er (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Kaschschāf al-Qinā (#3/30): „Wenn er die `Aqīqah und Udhiyah miteinander kombiniert und beabsichtigt, das Tier für beides zu schlachten, d. h. für die `Aqīqah und die Udhiyah, dann wird es für beides gerechnet, und dies wurde von Imām Ahmad bestätigt.“ 

Diese Meinung wurde von Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm (möge Allah ihm barmherzig sein) bevorzugt, der sagte: „Wenn er Udhiyah und `Aqīqah kombiniert, dann ist es ausreichend für den Vorstand des Haushalts. Er sollte beabsichtigen, das Opfer in seinem eigenen Namen darzubringen und die `Aqīqah wird darin berücksichtigt. Gemäß der Ansicht einiger von ihnen, sollten die zwei für eine Person gebracht werden, sodass die Udhiyah und die `Aqīqah zugunsten des Kindes gemacht werden. Gemäß anderer ist dies nicht notwendig; wenn der Vater schlachtet, dann ist die Udhiyah im Namen des Vaters und die `Aqīqah ist im Namen des Kindes. 

Zusammengefasst: Wenn er das Opfertier als von ihm beabsichtigte Udhiyah schlachtet und als `Aqīqah, so ist dies akzeptabel.“ (Fatāwa al-Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm (#6/159). 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Zählt die Absicht für die `Aqīqah gleichzeitig für die Udhiyah und vice versa?

Zählt die Absicht für die `Aqīqah gleichzeitig für die Udhiyah und vice versa? 

Frage (Nr. 82161): 

Ist es akzeptabel, die Absicht zu haben, `Aqīqah und Udhiyah zusammen am `Id al-Adha zu opfern? Ist die `Aqīqah gültig oder nicht? Welche dieser Handlungen ist näher an der Sunnah? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Die Fuqahā’ sind hinsichtlich dieser Angelegenheit unterschiedlicher Ansicht. Es gibt zwei Meinungen: 

Die erste Meinung besagt, dass die Udhiyah ebenfalls als `Aqīqah zählen darf. Dies ist die Ansicht von al-Hasan al-Basri, Muhammad ibn Sirīn und Qatādah sowie der Hanafis und eine der zwei von Imām Ahmad überlieferten Meinungen. 

Sie zogen in dieser Angelegenheit den Vergleich dazu, wenn Jumu`ah und `Id auf denselben Tag fallen und das Verrichten eines der beiden Gebete für das andere mitzählt, denn sie haben die Anzahl der Raka’at, die Khutbah sowie die Tatsache, dass der Qur`ān während des Gebets laut rezitiert wird, gemein und die Handlungen sind demzufolge die gleichen. Gleiches trifft auch hier zu, denn das Schlachten des Tieres ist das gleiche. 

Sie sagten weiterhin: „Es ist so, als wenn die Muslime zwei Raka’at beten und dabei beabsichtigen, damit sowohl das Begrüßungsgebet für die Moschee als auch das reguläre Sunnahgebet zu verrichten.“ 

Die zweite Meinung ist, dass die Udhiyah nicht gleichzeitig als `Aqīqah zählt. Dies ist die Meinung der Mālikis, der Schāfi`is und es ist die andere von Imām Ahmad berichtete Ansicht. 

Diese Gelehrten sagten, dass die Udhiyah und die `Aqīqah zwei verschiedene Opferungen darstellen, die aus verschiedenen Gründen dargebracht werden, daher kann das eine nicht für das andere mitzählen, ebenso, wenn das Opfertier des Pilgers, der Tamattu` vollzieht, und das Opfertier, das als Fidyah dargebracht wird, miteinander kombiniert werden, können sie nicht füreinander zählen. 

Sie sagten außerdem, dass das Argument für das Darbringen sowohl der Udhiyah als auch der `Aqīqah ist, dass das Blut des Tieres in beiden Fällen vergießen werden soll, denn es sind zwei Rituale mit dem Ziel, eben das Blut des Tieres zu vergießen und daher kann das eine nicht auch für das andere gelten. 

Ibn Hajar al-Makki al-Schāfi`i wurde über das Schlachten eines Schafes an den Tagen des Opferns mit der Absicht, sowohl ein Opfer als auch die `Aqīqah darzubringen, befragt – erfüllt es den Zweck für beide oder nicht? 

Er antwortete: „Worauf die Worte der Gefährten hinweisen – und wir vertreten diese Ansicht seit vielen Jahren – ist, dass sie nicht miteinander kombiniert werden können, denn sowohl die Udhiyah als auch die `Aqīqah sind Sunnah und jedes davon wird für seinen eigenen Zweck gebracht und aus einem Grund, der sich vom jeweils anderen unterscheidet. Der Zweck des einen ist nicht der selbe Zweck wie der des anderen, denn die Udhiyah ist ein Opfer, das im eigenen Namen gebracht wird und die `Aqīqah ist ein Opfer im Namen des Kindes, da durch seinen Segen erhofft wird, dass das Kind rechtschaffen wird und freundlich gegenüber seinen Eltern und dass es für sie Fürsprache einlegen kann. Die Behauptung, sie könnten miteinander kombiniert werden, untergräbt den Sinn der beiden, daher können wir so etwas nicht sagen. Dies ist wie das, was wir über die Sunnah des Ghusl am Jumu`ah und des Ghusl am `Id sagen und über die Sunnah-Gebete von Dhuhr und `Asr. Was die Gebete zur Begrüßung der Moschee etc. anbelangt, so werden sie nicht um ihrer selbst willen verrichtet, sondern vielmehr, um nicht gegen die Heiligkeit der Moschee zu verstoßen, und dies kann durch das Verrichten irgendeines Gebets erreicht werden. Dasselbe gilt für das Fasten an Montagen, denn der Zweck ist es, diesen Wochentag durch zusätzliches Fasten mit Gottesdienst zu füllen. Dies kann aber auch durch das Befolgen irgendeines anderen Fastens an dem Tag erreicht werden. Doch das trifft nicht auf die Udhiyah und die `Aqīqah zu, denn sie sind nicht damit vergleichbar, wie aus meinen Anführungen klar ersichtlich ist.“ (al-Fatāwa al-Fiqhiyyah #4/256). 

Was der Fall zu sein scheint – und Allah weiß es am besten – ist, dass es akzeptabel ist, ein Opfer mit der Absicht, es für `Aqīqah und Udhiyah sein zu lassen, darzubringen. Dies Ansicht wurde von Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm (möge Allah ihm barmherzig sein) vertreten. Wir haben diese Meinung und die anderer in der Antwort zu Frage Nr. 106630 erwähnt. 

Und Allah weiß es am besten. 

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