Die Vorzüge des Islams
Frage (Nr. 219):
Es gibt viele Religionen. Warum glauben die Muslime, dass der Islam richtig ist? Gibt es dafür eine sachliche Grundlage?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Dies ist eine sinnvolle Frage für jemanden, der den Islam noch nicht angenommen hat, aber jemand, der an diese Religion glaubt und sie praktiziert, kennt ihre Segnungen bereits, die ihm dadurch zuteil werden. Dafür gibt es viele Gründe, wie zum Beispiel:
1. Der Muslim dient dem Einen Gott, Der keinen Partner hat, und Der die schönsten Namen und höchsten Attribute besitzt. Daher sind die Ziele des Muslims auf seinen Herrn und Schöpfer konzentriert; er vertraut Ihm und bittet Ihn um Hilfe, Geduld und Unterstützung; er glaubt, dass Allah fähig ist alles zu tun, und dass Er keine Ehefrau und keinen Sohn benötigt. Allah hat die Himmel und die Erde erschaffen; Er ist der Eine, Der Leben gibt und den Tod; Er ist der Schöpfer und Erhalter, von Dem der Diener seine Versorgung erbittet. Er ist Der Allhörende, Der auf die Gebete Seines Dieners antwortet, und von Ihm erhofft sich der Diener Antwort. Er ist Der Allbarmherzige und Allvergebende, zu dem sich der Diener in Reue wendet, wenn er eine Sünde begangen oder seinen Gottesdienst zu Allah vernachlässigt hat. Er ist Der Allwissende und Allsehende, Der alle Absichten kennt, und weiß, was in den Herzen der Menschen verborgen ist. Der Diener schämt sich, eine Sünde zu begehen und sich selbst oder anderen Unrecht zu tun, denn sein Herr beobachtet ihn und sieht alles, was er tut. Er weiß, dass Allah allweise ist, Der Seher des Verborgenen, daher vertraut er darauf, dass das, was Allah für ihn bestimmt, gut ist; er weiß, dass Allah niemals ungerecht ist, und dass alles, was Allah für ihn bestimmt gut ist, selbst wenn er die dahinter stehende Weisheit nicht versteht.
2. Die Auswirkungen auf die Seele des Muslims durch die islamische Weise des Gottesdienstes beinhalten das Folgende: Durch das Gebet hält der Diener Kontakt zu seinem Herrn; wenn er einen Zustand höchster Konzentration erreicht, wird er sich ruhig und sicher fühlen, denn er strebt nach einem machtvollen Unterstützer, der Allah ist, hoch gelobt und erhaben ist Er. Aus diesem Grund sagte der Prophet des Islams, Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) üblicherweise: „Lasst uns Entspannung und Freude im Gebet finden.“ Wenn ihn irgendetwas beunruhigt, dann beeilt er sich zu beten. Jeder, der sich mit Unglück konfrontiert sieht, versucht in seinem Gebet Kraft, Geduld und Trost zu finden, denn er rezitiert die Worte seines Herrn, die nicht mit den Worten der Schöpfung verglichen werden können. Wenn sogar die Worte eines Psychologen ein wenig Trost verschaffen, welche Erleichterung müssen erst die Worte Desjenigen bringen, Der den Psychologen erschaffen hat?
Die Zakāh, die ebenfalls eine der Säulen des Islams ist, reinigt die Seele von Geiz und Knauserigkeit und gewöhnt die Menschen daran, großzügig zu sein und den Armen und Bedürftigen zu helfen. Sie wird am Tag der Auferstehung eine große Belohnung bringen, ebenso wie andere Formen der Anbetung. Sie ist nicht belastend, so wie von Menschen gemachte Steuern; sie beträgt lediglich 25 von 1000, was der aufrichtige Muslim gerne gibt und was er nicht zu umgehen versucht und wozu er nicht gedrängt werden muss.
Das Fasten beinhaltet das Vermeiden von Nahrung und Geschlechtsverkehr. Es ist eine Art der Anbetung und ein Weg, auf dem der Hunger der Benachteiligten nachempfunden werden kann. Es ist auch eine Erinnerung an die Segnungen des Schöpfers und bringt darüber hinaus große Belohnung.
Hajj ist die Pilgerfahrt zum geheiligten Haus von Allah, welches von Ibrahim (Allahs Friede sei auf ihm, Abraham) erbaut wurde. Durch die Hajj gehorcht der Gläubige den Befehlen Allahs und folgt dem Ruf, andere Muslime aus aller Welt zu treffen.
3. Der Islam befiehlt alle Arten von Gutem und verbietet jede Art von Bösem. Er ermutigt zu gutem Verhalten und einem gebührlichen Umgang mit anderen. Er ermuntert zu guten Charakterzügen, wie z. B. Ehrlichkeit, Geduld, Bedächtigkeit, Güte, Demut, Bescheidenheit, Versprechen zu halten, Erhabenheit, Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, Mut, Freundlichkeit, Zufriedenheit, Keuschheit, gutem Umgang, Toleranz, Zuverlässigkeit, Dankbarkeit und Selbstbeherrschung in Zeiten von Ärgernissen. Der Islam befiehlt dem Muslim, seine Pflichten gegenüber seinen Eltern zu erfüllen und die Familienbande aufrechtzuerhalten, den Bedürftigen zu helfen, seine Nachbarn gut zu behandeln, das Vermögen der Waisen zu beschützen und zu achten, mit den Jungen sanftmütig zu sein und den Alten Respekt zu erweisen, freundliche Worte zu sprechen, zu vergeben statt zu rächen, herzlich gegenüber seinen Glaubensbrüdern zu sein, die Bedürfnisse anderer Muslime zu erfüllen, dem Schuldner Zeit geben, seine Schuld zu begleichen, andere sich selbst vorzuziehen, andere zu trösten, die Menschen mit einem lächelnden Gesicht zu grüßen, die Kranken zu besuchen, den Unterdrückten zu helfen, Freunden Geschenke zu machen, den Gast zu ehren, seine Ehefrau freundlich zu behandeln und für sie und ihre Kinder zu sorgen, den Friedensgruß (Salām) zu verbreiten und um Erlaubnis zu bitten, bevor er das Haus eines anderen betritt, damit er nicht in dessen Privatsphäre eindringt.
Einige Nicht-Muslime mögen diese Dinge aus Höflichkeit oder gutem Benehmen ebenfalls tun, aber sie erhalten dafür keine Belohnung von Allah oder Rettung am Tage des Gerichts.
Wenn man auf das schaut, was der Islam verbietet, so findet man, dass dies im Sinne sowohl des Individuums als auch der Allgemeinheit geschieht. Alle diese Verbote dienen der Sicherung der Beziehung zwischen dem Diener und seinem Herrn und der Beziehung des Individuums zu sich selbst und zu seiner Umwelt. Die folgenden Beispiele demonstrieren dies:
Der Islam verbietet die Anbetung von irgendetwas zusammen mit Allah und die Anbetung von irgendetwas anderem als Allah, denn dies verursacht Verderben und Unglück. Der Islam verbietet den Besuch oder den Glauben an Wahrsager und Zauberer; Magie und Hexerei, die eine Kluft zwischen zwei Leuten hervorrufen oder sie zusammenbringen können; den Glauben an den Einfluss der Sterne auf Ereignisse und das Leben der Menschen; das Verfluchen der Zeit, denn Allah bestimmt ihren Ablauf; den Aberglaube, denn dies ist Schwarzseherei.
Der Islam verbietet das Angeben mit guten Taten, das Erinnern anderer an die eigenen guten Taten; das Knien oder Niederwerfen vor jemand oder etwas anderem als Allah; das Sitzen mit Heuchlern oder unmoralischen Menschen aus Freude an ihrer Gesellschaft oder um ihnen Gesellschaft zu leisten; das Erflehen eines Fluches oder des Zorns von Allah auf jemand anderen oder jemanden in die Hölle zu wünschen.
Der Islam verbietet es, in stehendes Wasser zu urinieren; seine Notdurft neben einer Straße zu verrichten oder an Plätzen, an denen die Menschen Schatten suchen oder Wasser holen; sich oder die Kehrseite zur Qiblah (Gebetsrichtung) während des Urinierens oder der Notdurft zu wenden; das Halten des Penis mit der rechten Hand während des Wasser Lassens; die Verbreitung des Friedensgrußes (Salām) an jemanden, der dem Ruf der Natur folgt; das Greifen mit einer ungewaschenen Hand in einen Behälter, nachdem jemand gerade erst aufgestanden ist.
Der Islam verbietet das Verrichten von nāfil (freiwilligen) Gebeten während die Sonne aufgeht, wenn sie im Zenit steht und wenn sie untergeht, denn sie geht auf und unter zwischen den Hörnern des Satans; das Gebet, wo Nahrungsmittel zubereitet werden, nach denen eine Person verlangt; das Gebet, wenn jemand dringend Wasser lassen, seine Notdurft verrichten oder Wind ablassen muss, denn dies wird ihn in seiner Konzentration stören.
Der Islam verbietet es, im Gebet die Stimme zu erheben, wenn dadurch andere Gläubige gestört werden; das Fortsetzen eines freiwilligen Gebets in der Nacht, wenn jemand müde ist – so eine Person sollte erst schlafen und dann wieder aufstehen; das Stehen im Gebet während der gesamten Nacht, insbesondere mehrere Nächte nacheinander; das Gebet abzubrechen, wenn jemand Zweifel hinsichtlich der Gültigkeit seines Wudū’ hat – es sei denn, derjenige hört ein Geräusch oder nimmt einen Geruch wahr.
Der Islam verbietet das Kaufen und Verkaufen sowie die Bekanntgabe von verlorenen Dingen in der Moschee – denn sie ist ein Ort der Anbetung und Erinnerung an Allah, an dem weltliche Dinge keinen Platz haben.
Der Islam verbietet eiliges Gehen, wenn die Iqāmah (der Ruf, dass das Gemeinschaftsgebet direkt danach beginnt) gerufen wird, und schreibt das Gehen in einer ruhigen und würdevollen Art und Weise vor. Es ist auch verboten, mit den Kosten für den Bau einer Moschee zu prahlen; eine Moschee mit roter oder gelber Farbe zu dekorieren oder Verzierungen anzubringen, die die Gläubigen ablenken würden, sowie Tag für Tag ohne Pause zu fasten. Für Frauen ist es verboten freiwilliges Fasten ohne Erlaubnis ihrer Männer durchzuführen, wenn diese anwesend sind.
Der Islam verbietet es, über Gräbern Bauwerke zu errichten, sie zu erhöhen, auf ihnen zu sitzen, zwischen ihnen mit Schuhen zu gehen, Lichter auf ihnen aufzustellen oder auf ihnen zu schreiben. Es ist verboten, die Toten zu exhumieren oder Gräber zum Ort der Anbetung zu machen. Der Islam verbietet das Jammern, das Zerreißen der Kleider oder das Haar ungekämmt zu lassen, wenn jemand stirbt. Das Halten einer Lobesrede auf den Toten in der Art, wie es zur Zeit der Unwissenheit (Jāhiliyyah) gemacht wurde, ist ebenfalls verboten, wobei es aber nichts dagegen einzuwenden gibt, andere über den Tod der Person zu informieren.
Der Islam verbietet den Verzehr von Riba (Zinsen); jede Art des Verkaufs, der Unkenntnis über das Produkt beinhaltet, sowie Irreführung und Betrug; den Verkauf von Blut, Wein, Schwein, Götzen und allem, was Allah verboten hat – ihr Entgelt, ob Verkauf oder Kauf, ist harām; Najash, dies ist, wenn jemand einen Preis bietet, aber gar nicht kaufen möchte, wie es oftmals in Auktionen geschieht; die Mängel eines Produkts zum Zeitpunkt des Verkaufs zu verbergen; etwas zu verkaufen, das dem Verkäufer nicht gehört oder bevor es in seinen Besitz gelangt ist; Preisunterbietung, jemanden überbieten oder ausbooten; den Verkauf eines Produkts bevor man weiß, ob es in einem guten Zustand ist und frei von Makeln; das Betrügen hinsichtlich des Gewichts und der Maße; das Horten. Einem Partner, der Anteile an einem Grundstück oder einer Dattelpalme hält, ist es verboten diese ohne Rücksprache mit seinen Partnern zu veräußern. Es ist verboten, unrechtmäßig das Vermögen von Waisen zu verzehren; Wetten und Glücksspiel; Bestechungsgelder anzunehmen oder zu geben; etwas zu stehlen oder unrechtmäßig zu verbrauchen; etwas zu nehmen mit der Absicht, es zu zerstören; den Wert des Besitzes anderer Leute zu vermindern; etwas Gefundenes zu behalten oder es nicht zu melden, denn es gehört demjenigen, der es wieder erkennt; auf irgendeine Art und Weise zu betrügen; nach einer Leihgabe fragen, ohne sie zurückgeben zu wollen; irgendetwas vom Besitz eines Glaubensbruders zu nehmen, es sei denn, es wird freiwillig gegeben, denn das, was von einer anderen Person aufgrund ihrer Schüchternheit genommen wird, ist harām; ein Geschenk aufgrund einer Fürsprache zu akzeptieren.
Zölibat und Kastration sind verboten, ebenso wie das Heiraten von zwei Schwestern oder einer Frau und ihrer Tante (väterlicher- oder mütterlicherseits), ob er die Tante nach ihrer Nichte heiratet oder umgekehrt, aus Angst davor, die Verwandtschaftsbande zu brechen. Es ist verboten, mit einer Heirat zu handeln, z. B. wenn jemand sagt: „Lass mich deine Tochter heiraten und ich werde dir dafür meine Tochter oder Schwester zur Heirat geben.“ Solche wechselseitigen Handel sind eine Form von Unterdrückung und Ungerechtigkeit und somit harām. Der Islam verbietet Mut´ah (Zeitehe), bei der ein Ehevertrag übereinstimmend für eine bestimmte Zeitspanne geschlossen wird, nach der die Ehe abläuft. Der Islam verbietet den Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau bis sie sich gereinigt hat (durch ein Bad nachdem ihre Periode geendet hat) und er verbietet außerdem den Analverkehr. Es ist dem Mann verboten einer Frau einen Heiratsantrag zu machen, wenn es schon ein anderer getan hat, bis der andere sein Angebot zurückzieht oder ihm die Erlaubnis gibt. Es ist verboten, eine schon einmal verheiratete Frau zu heiraten ohne sich vorher mit ihr zu beraten oder eine Jungfrau ohne ihre Erlaubnis zu erbitten. Es ist verboten, einem frisch verheirateten Paar „Bi-l-rafā’ wa-l-banīn“ („Ein glückliches Leben und viele Söhne“) zu wünschen, denn diese Gratulation ist aus der Zeit der Jāhiliyyah, in der Töchter verabscheut wurden. Es ist der geschiedenen Frau verboten, das, was Allah in ihrem Leib erschaffen hat (wenn sie schwanger ist) zu verbergen. Einem Ehemann und seiner Frau ist es verboten, mit anderen über die Intimitäten ihres Ehelebens zu sprechen. Es ist verboten, eine Frau gegen ihren Mann aufzubringen oder die Scheidung leicht zu nehmen. Es ist einer Frau verboten, jemand anderen um dessen Scheidung zu bitten, z. B. einen Mann zu bitten, sich von seiner Frau zu trennen, damit sie selber ihn heiraten kann. Einer Ehefrau ist es verboten, das Geld ihres Mannes ohne seine Erlaubnis auszugeben oder seinem Bett ohne einen guten Grund fernzubleiben, denn die Engel werden sie dafür verfluchen, falls sie es tut. Einem Mann ist es verboten, die Ehefrau seines Vaters zu heiraten oder mit einer Frau, die von einem anderen Mann schwanger ist, Geschlechtsverkehr zu haben. Es ist dem Mann verboten, ´Azl (coitus interruptus) ohne die Erlaubnis seiner Ehefrau zu praktizieren. Es ist dem Mann verboten, spät nachts von einer Reise nach Hause zu kommen und seine Familie aufzuschrecken, außer wenn er seine Rückkehr vorher angekündigt hat. Es ist dem Mann verboten, etwas von der Mahr (Brautgabe) seiner Frau ohne ihre Zustimmung zu nehmen oder sie solange zu belästigen, bis sie ihren Besitz aufgibt.
Der Islam verbietet es den Frauen, sich liederlich zur Schau zu stellen (tabarruj). Er verbietet ebenfalls extreme Formen der weiblichen Beschneidung. Den Frauen ist es verboten, irgendjemanden in das Haus ihres Mannes ohne seine Zustimmung einzulassen; seine allgemeine Erlaubnis ist akzeptabel, solange sich der Besuch im Rahmen des Erlaubten der Scharī`ah bewegt. Es ist verboten, Mutter und Kind zu trennen (im Falle einer Scheidung); dass sich Frauen töricht (auf eine unmoralische Art und Weise) benehmen und niemand einschreitet; dass jemandes Blick umherwandert; einem unbeabsichtigten Blick einen beabsichtigten Blick folgen zu lassen.
Der Islam verbietet das Essen von totem Fleisch, unabhängig davon, ob das Tier durch Ertrinken, Strangulation, einen Schlag oder einen Sturz gestorben ist; das Essen von Blut, Schwein und allem, was in einem anderen Namen als Allahs oder für Götzen geschlachtet wurde; das Essen von Fleisch oder das Trinken von Milch von Tieren, die sich von Schmutz und Abfall ernähren; das Essen des Fleisches Fleisch fressender Tiere, die Reißzähne haben, und jedes Vogels, der Klauen hat; das Fleisch von zahmen Eseln; das Töten von Tieren durch Steinigung oder durch Aushungern; das Schlachten mit den Zähnen oder Nägeln; das Schlachten eines Tieres als Nahrung vor anderen Tieren oder das Schärfen des Messers vor Schlachttieren.
Was Kleidung und Schmuck angeht, so ist Männern der Luxus des Tragens von Gold verboten. Es ist dem Muslim verboten, nackt zu sein oder seine Schenkel zu entblößen; seine Kleider lang herunterhängen (bis unter den Knöchel) und sie über den Boden schleifen zu lassen, um damit anzugeben; Kleider zu tragen, die Aufmerksamkeit erregen.
Es ist verboten, eine Falschaussage zu machen; falsche Anschuldigungen gegen eine keusche, gläubige Frau zu erheben; einen Unschuldigen anzuklagen; Lügen zu äußern; üble Nachrede und Lästerei zu führen; Leute mit beleidigenden Spitznamen zu rufen; Klatsch zu verbreiten und boshaftes Gerede; sich über Muslime lustig zu machen; mit einem Status anzugeben; Zweifel über die Abstammung einer Person zu verbreiten; üble Nachrede, Beleidigungen und Beschimpfungen zu äußern; auf eine unanständige und unhöfliche Art und Weise zu sprechen; Schlechtes in der Öffentlichkeit zu äußern, außer durch jemanden, dem Unrecht getan wurde.
Der Islam verbietet das Erzählen von Lügen; eine der schlimmsten Lügen ist diejenige über Träume, wie z. B. das Ausdenken von Träumen und Visionen um die Tugendhaftigkeit von jemandem zu beweisen oder um materiellen Nutzen daraus zu ziehen oder um einen Feind zu erschrecken.
Es ist den Muslimen verboten, sich selbst zu loben oder sich heimlich zu unterhalten: Zwei sollten sich nicht unter Ausschluss des Dritten unterhalten, denn dies ist beleidigend. Es ist verboten, einen Gläubigen zu verfluchen oder jemanden, der es nicht verdient.
Der Islam verbietet es, schlecht von den Toten zu sprechen; sich den Tod aufgrund eines Leidens zu wünschen; gegen eine Person, deren Kinder, Diener oder Wohlstand zu beten.
Den Muslimen ist befohlen worden, nicht von dem Essen zu nehmen, das direkt vor jemand anderem liegt oder von der Mitte eines Tellers oder eine Platte zu essen; stattdessen sollten sie von dem Essen nehmen, das direkt vor ihnen liegt oder in der Nähe, denn Barakah (Segen) liegt in der Mitte des Essens. Es ist verboten, von der abgebrochenen Kante eines Gefäßes zu trinken, denn dies könnte eine Verletzung hervorrufen; aus dem Mundstück eines Gefäßes zu trinken oder hinein zu atmen. Es ist verboten zu essen, während man auf dem Magen liegt; an einem Tisch zu sitzen, an dem Wein getrunken wird; ein Feuer im Haus brennen zu lassen während man schläft; mit Ghamr in der Hand zu schlafen, wie z. B. ein aufdringlicher Geruch oder ein Essensrest (Fett); auf dem Bauch zu schlafen oder über schlechte Träume zu reden bzw. sie zu interpretieren versuchen, denn dies sind Tricks des Schaytān.
Es ist verboten, eine andere Person zu töten, außer wenn es rechtmäßig ist; Kinder aus Angst vor Armut zu töten; Selbstmord zu verüben; Unzucht, Ehebruch oder Sodomie (Homosexualität) zu treiben; Wein zu trinken, ihn herzustellen, ihn von einem Platz zum anderen zu tragen oder ihn zu verkaufen. Es ist Muslimen verboten, die Leute durch das Verärgern Allahs zu erfreuen; ihre Eltern zu verärgern oder auch nur zu ihnen „Uff“ (das geringste Wort der Geringschätzung) zu sagen; zu behaupten, dass ein Kind zu einem anderen Vater als seinem richtigen Vater gehört; mit Feuer zu foltern; jemanden, egal ob tot oder lebendig, zu verbrennen; die Leichen der Getöteten zu verstümmeln; jemandem in seinen Lügen zu unterstützen oder jemanden in seinem Fehlverhalten und seinen Sünden zu unterstützen.
Es ist verboten, einer Person zu gehorchen und damit Allah gegenüber ungehorsam zu sein; einen falschen Schwur zu leisten; einen verhängnisvollen Eid zu leisten; andere Leute ohne ihre Erlaubnis zu belauschen; in die Privatsphäre anderer Leute einzudringen oder auf ihre Intimzone zu schauen; etwas zu beanspruchen, das einem nicht gehört, oder eine Tat, die man nicht vollbracht hat, um damit anzugeben; in das Haus eines anderen zu schauen ohne dessen Erlaubnis; verschwenderisch zu sein; einen Eid für die Erfüllung einer unrechtmäßigen Handlung abzulegen; andere auszuspionieren oder argwöhnisch gegenüber einem rechtschaffenen Mann oder einer rechtschaffenen Frau zu sein; aufeinander neidisch zu sein, Hass zu empfinden oder einander zu meiden; auf einer Lüge zu beharren; arrogant oder überheblich zu sein; selbstverliebt zu sein; sich über den Hochmut anderer zu freuen. Der Islam verbietet es, Almosen zurückzunehmen, selbst wenn jemand zahlt, um es zurückzubekommen; jemanden für einen Job zu engagieren, ohne ihm seinen Lohn zu zahlen; ungerecht bei der Verteilung von Geschenken an seine Kinder zu sein; das Erbe nur einer Person zu überlassen und einen Erben arm zu lassen – in einem solchen Fall sollte das Testament nicht ausgeführt werden; ein Testament zu schreiben, das mehr als ein Drittel des Gesamterbes betrifft; ein schlechter Nachbar zu sein oder ein Testament zum Nachteil eines oder mehrerer Erben zu ändern. Es ist dem Muslim verboten, seinen Bruder für mehr als drei Tage zu meiden oder im Stich zu lassen, außer aus einem der Scharī`ah entsprechenden Grund; zwei kleine Steine zwischen den Fingern zu halten und wegzuschnipsen, denn sie könnten die Augen oder Zähne eines anderen verletzen; die Erben in einem Testament zu berücksichtigen, denn Allah hat ihnen bereits ihr Recht auf einen Erbteil festgesetzt; den Nachbarn zu stören; eine Waffe auf einen muslimischen Bruder zu richten; jemandem ein Schwert ohne Scheide zu überreichen, damit es ihn nicht verletzt; zwischen zwei Leuten zu laufen, außer mit ihrer Erlaubnis; ein Geschenk zurückzugeben, es sei denn, es besteht ein Einwand aus der Scharī`ah gegen dieses Geschenk; törichten Menschen Geld zu geben; sich zu wünschen, man wäre jemand anderer, dem Allah mehr von etwas gegeben hat; durch aufdringliche Erinnerung an eine Spende deren Nutzen aufheben; eine Zeugenaussage absichtlich zu verschweigen; Waisen zu unterdrücken oder jemanden, der um Geld oder Hilfe bittet, zu beschimpfen. Es ist verboten, mit schlechter Medizin zu behandeln, denn Allah hat kein Heilmittel für Seine Ummah erschaffen, das etwas Verbotenes enthält. Es ist verboten, Frauen und Kinder im Krieg zu töten; voreinander anzugeben oder Versprechen zu brechen.
Der Islam verbietet es, das Vertrauen zu brechen; nach einem Almosen zu fragen, das jemand nicht braucht; einen muslimischen Bruder zu beunruhigen oder seinen Besitz zu nehmen, weder im Spaß noch im Ernst; seine Meinung nach dem Geben von Geschenken zu ändern, außer wenn ein Vater seinem Kind ein Geschenk gegeben hat; Medizin ohne Erfahrung zu praktizieren; Ameisen, Bienen oder einen Wiedehopf (eine Vogelart) zu töten. Es ist dem Mann verboten, die ´Aurah (Intimsphäre) eines anderen Mannes zu sehen, und es ist einer Frau verboten, die ´Aurah einer anderen Frau zu sehen. Es ist verboten, zwischen zwei Leuten ohne deren Erlaubnis zu sitzen oder nur diejenigen zu grüßen, die man kennt, denn der Gruß muss an denjenigen gegeben werden, den man kennt, und an denjenigen, den man nicht kennt. Es ist dem Muslim verboten, einen Schwur zwischen sich und gute Taten kommen zu lassen, er sollte das Gute vollbringen und für den Schwur Buße tun. Es ist verboten, zwischen zwei Streitparteien zu richten, wenn jemand wütend ist, oder zugunsten der einen Partei zu richten, ohne die andere anzuhören. Es ist einem Mann verboten, über einen Marktplatz zu gehen und etwas, das andere Muslime verletzen könnte, zu tragen (z. B. eine scharfe Waffe), es sei denn, es ist angemessen verdeckt. Es ist dem Muslim verboten, eine andere Person zum Aufstehen aufzufordern, damit er selber Platz nehmen kann.
Es gibt noch mehr Ge- und Verbote, die zum Wohl und zur Zufriedenheit des Individuums als auch der Menschheit insgesamt dienen. Hat man jemals eine vergleichbare Religion gesehen?
Lies diese Antwort noch einmal und frage dich selbst: Ist es nicht schade, dass ich nicht einer von ihnen bin? Allah sagt im Qur´ān (ungefähre Bedeutung):
“Wer aber als Religion etwas anderes als den Islam begehrt, wo wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören.“ (3:85)
Letztendlich hoffe ich, dass jeder, der dies liest, rechtgeleitet wird und der Wahrheit folgt. Möge Allah uns vor allem Bösen beschützen.
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid