Der Rechtsspruch betreffend das Sitzen mit jemandem, der nicht betet und leugnet, dass der Hijāb obligatorisch ist und ‘Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) verspottet
Frage (Nr. 115156):
Wie lautet der Rechtsspruch betreffend die Gesellschaft einer Person, die nicht betet oder fastet? Ebenfalls leugnet er, dass der Hijāb obligatorisch ist und macht sich über ihn lustig. Ich hörte ihn einmal, wie er sich über `Ā’ishah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) lustig machte. Was ist der Rechtsspruch dazu, insbesondere wenn er nicht einer meiner Blutsverwandten ist?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Die Handlungsweise der Person, nach der du fragst, setzt Kufr und Abtrünnigkeit in Kraft, und wir sind überrascht, dass er behauptet ein Muslim zu sein, wenn dieses der Fall ist. Nicht zu beten ist großer Kufr, wie es in Qurān und Sunnah und durch die Übereinstimmung der Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) nachgewiesen wird.
Hinsichtlich des Hijābs der Frauen: Wenn damit das Bedecken des Gesichts (Niqāb) gemeint ist, gibt es eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Die korrektere Ansicht ist, dass es für alle Frauen obligatorisch ist und nicht nur die Frauen des Propheten betrifft (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm).
Scheikh Sālih ibn Fauzān Al-Fauzān (möge Allah ihn bewahren), sagte: „Hinsichtlich des Niqāb: Das Gesicht zu bedecken ist, entsprechend der korrekten Gelehrtenmeinung, obligatorisch. Und dieses wird durch den sahīh Beweis gestützt, weil Allah sagt (ungefähre Bedeutung): “und dass sie ihre Tücher über ihre Juyūbihinna (d. h. ihre Körper, Gesichter, Hälse und Brüste) schlagen” (24:31). Und Allah sagt bezüglich der Frauen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) (ungefähre Bedeutung): “Und wenn ihr sie (seine Frauen) um einen Gegenstand bittet, bittet sie von hinter einem Vorhang. Solches ist reiner für eure und ihre Herzen.” ( 33:53). Die Tatsache, dass über die Frauen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gesprochen wird, bedeutet nicht, dass der Rechtsspruch nicht für andere muslimische Frauen gültig ist, weil der Grund dafür allgemein ist, nämlich „Solches ist reiner für eure und ihre Herzen“. Folglich ist der Grund allgemein und wendet sich an die Frauen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und an andere Frauen. Reinheit wird von allen gefordert, weil Allah in einem anderen Vers sagt (ungefähre Bedeutung): “O Prophet! Sage deinen Frauen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie etwas von ihrem Übergewand über sich ziehen sollen (d. h. sich komplett abschirmen, außer den Augen oder einem Auge um den Weg zu sehen). So werden sie eher erkannt (als ehrbare Frau) und (daher) nicht belästigt.“ (33:59). (Fatāwa al-Scheikh al-Fauzān, 4/242, 243; Frage Nr. 250)
Für mehr Informationen lesen Sie bitte die Antwort zur Frage Nr. 11774.
Doch wenn mit Hijāb das Bedecken des Kopfes gemeint ist, so gibt es keine Meinungsverschiedenheit der Gelehrten in der Hinsicht, dass es obligatorisch ist. Seine Zurückweisung beider Arten, und seine Belustigung darüber, ist Apostasie vom Islam. Denn auch wenn das Bedecken des Gesichts für einige Gelehrte nicht obligatorisch ist, sind sie einstimmig der Meinung, dass dieses im Islam empfohlen ist und dass es Teil der Religion Allahs ist. Daher ist das Leugnen und sich darüber lustig zu machen Kufr, welches einen jenseits des Bereichs des Islams stellt.
Es gibt keine Entschuldigung für diesen Ketzer, sich über die Mutter der Gläubigen ‘Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) lustig zu machen. Es ist vielmehr ein Hinweis darauf, was in seinem Herz an Heuchelei und Ketzerei ist, welches sich in diesem Ausrutscher der Zunge zeigt. ‘Ā’ischah ist die Mutter der Gläubigen und die Frau des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), deren Unschuldigkeit von Allah in Versen kundgetan wurde, die bis zum Tag der Auferstehung rezitiert werden. Derjenige, der sich über sie lustig macht, macht sich in Wirklichkeit über ihren Ehemann lustig, welcher der Prophet (Allahs Friede und Segen seien auf ihm) ist. Und derjenige, der leugnet, dass sie die Mutter der Gläubigen ist, stellt sich selbst aus ihrem Kreis heraus, aber er schadet ihr nicht im Geringsten.
Zweitens:
Wenn dieses der Fall mit diesem Verwandten ist, dann sollte ihm gesagt werden, dass er etwas tut, was darauf hindeutet, dass er ein Abtrünniger ist, und dass er bereuen und zurück zu seiner Religion kommen muss. Wenn er seinem Herrn in diesem Zustand begegnet, wird er Ihm nicht als Muslim begegnen.
Was du tun musst – nachdem du ihm Rat gegeben hast – ist seine Gesellschaft zu vermeiden und sich vor ihm zu hüten, es sei denn, derjenige, der mit ihm sitzt, hat ein ausreichendes Level an Wissen um seinen Kufr zurückzuweisen. Seine Begleiter sollten sich vor seinem Übel hüten, und die Verwandtschaftsbindung mit ihm aufrecht zu erhalten ist nicht obligatorisch, vielmehr ist es nicht erlaubt die Begrüßung des Salām mit ihm einzuleiten.
Allah sagt (ungefähre Bedeutung): “Und wenn sie Al‑Laghw (schmutziges, falsches, böses, bedeutungsloses Gerede) hören, so wenden sie sich davon ab und sagen: ‘Für uns (seien) unsere Taten und für euch (seien) eure Taten. Friede sei auf euch! Wir suchen keine Unwissenden.’” (28:55).
Scheikh ‘Abd al-Rahmān al-Sa’di (möge Allah sich seiner erbarmen) sagte: “ Und wenn sie Al‑Laghw (schmutziges, falsches, böses, bedeutungsloses Gerede) von einer unwissenden Person hören, die sich damit an sie wendet, „so sagen sie“ – die Worte der Diener des Allerbarmers, die Verständnis haben – „Für uns (seien) unsere Taten und für euch (seien) eure Taten“ d. h., jedem wird für seine Taten vergolten werden, die er selbst getan hat, und er wird nichts von der Last eines anderen tragen. Das deutet darauf hin, dass sie unschuldig sind hinsichtlich dessen, was die Unwissenden an Laghw tun, an Falschheit und leerem Gerede.
„Friede sei auf euch“ d. h., ihr werdet nichts anderes von uns hören außer Gutem und wir werden uns nicht an euch wenden wie es eure Ignoranz verdient. Selbst wenn ihr es für euch zulasst, euch diesem verrotteten Gerede hinzugeben, erklären wir für uns, dass wir darüber stehen, und wir beschützen uns davor dem nachzugeben. „Wir suchen keine Unwissenden“ in jederlei Hinsicht. (Tafsīr al-Sa’di, S.620)
Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ist es für mich erlaubt mit jemandem zu sitzen, der nicht betet?“
Sie antworteten: „Derjenige, der mit Absicht nicht betet und leugnet, dass es obligatorisch ist, ist ein Kāfir, laut dem Konsens der Gelehrten. Wenn er nicht betet, weil er achtlos und faul ist, dann ist er ein Kāfir laut der korrekten Gelehrtenmeinung. Darauf basierend ist es nicht zulässig mit diesen Leuten zu sitzen, vielmehr sollten sie vermieden und Verbindungen zu ihnen abgeschnitten werden, nachdem man ihnen erklärt hat, dass nicht beten Kufr ist, wenn sie von der Art Menschen sind, die unwissend über dieses Urteil sind.
In einem sahīh Hadīth des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wird berichtet, dass er gesagt hat: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.“ Und in einem anderen sahīh Hadīth wird berichtet, dass er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: “Zwischen einer Person und dem Kufr und dem Schirk steht das Gebet.” Von Muslim in seinem Sahīh berichtet. Das beinhaltet beide, denjenigen, der leugnet, dass das Gebet obligatorisch ist und denjenigen, der es aus Faulheit heraus nicht verrichtet. (Scheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Bāz, Scheikh ‘Abd al-Razzāaq ‘Afīfi, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Ghadyān. Fatāawa al-Lajnah al-Dā’imah, 12/374, 375)
Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ist es für mich erlaubt jemandem Salām zu sagen, der nicht betet?“
Sie antworteten: „Derjenige, der nicht betet, weil er leugnet, dass es obligatorisch ist, ist ein Kāfir, gemäß dem Konsens der Gelehrten. Und derjenige, der aus Faulheit heraus nicht betet, aber nicht, weil er es leugnet, ist ein Kāfir laut der korrekten Gelehrtenmeinung. Somit ist es nicht zulässig ihm Salām zu sagen, oder sein Salām zu erwidern, weil er als Abtrünniger vom Islam angesehen wird.“ (Scheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Bāz, Scheikh ‘Abd al-Razzāq ‘Afīfi, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Ghadyān, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Qa’ūd. Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 24/141, 142)
Die Gelehrten des Beständigen Komitees sagten: „Derjenige, der sich über die Religion des Islams oder die Sunnah, die vom Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) authentisch überliefert wurde, wie beispielsweise den Bart wachsen zu lassen, die Kleidung bis über die Knöchel oder bis zur Hälfte der Wade zu kürzen, lustig macht, wenn er weiß, dass es authentisch ist, der ist ein Kāfir.
Derjenige der den Muslim verspottet und sich über ihn lustig macht, weil er sich an den Islam hält, ist ein Kāfir, weil Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Sprich: “Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?“ Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt.“ (9:65-66) (Scheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Bāz, Scheikh ‘Abd al-Razzāq ‘Afīfi, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Ghadyān, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Qa’ūd, Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 2/43-44)
Scheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Bāz (möge Allah sich seiner erbarmen) sagte: „Was du tun musst, ist denjenigen zu meiden, der nicht betet, und die Verbindung mit ihm trennen, und nimm nicht seine Einladung an, bis er dies vor Allah bereut hat; aber du solltest ihn ebenfalls beratschlagen und ihn zur Wahrheit aufrufen, und warne ihn vor den Konsequenzen des Nicht-Betens in dieser Welt und im Jenseits, in der Hoffnung, dass er bereut und Allah seine Reue annehmen möge.“ (Fatāwa al-Scheikh Ibn Bāz, 10/266)
Scheikh Sālih ibn Fauzān al-Fauzān (möge Allah ihn bewahren) wurde gefragt: „Ist es mir erlaubt mit jemandem, der nicht betet und der darauf besteht nicht zu beten, zu sitzen und mit ihm zu essen und zu trinken?“
Er antwortete: „Es ist nicht dir nicht erlaubt mit jemandem, der nicht betet, zu sitzen, zu essen und zu trinken, außer dass du ihn beratschlagst und ihn zurechtweist, und du hoffst, dass Allah ihn durch dich rechtleitet. Wenn du mit ihm sitzt, dann ist es das Genannte, was du mit ihm tun musst, da es unter das Stichwort fällt, das Böse zu denunzieren und Leute zu Allah einzuladen, und vielleicht leitet Allah sie durch dich recht.
Aber wenn du mit ihm sitzt, isst und trinkst ohne ihn zurechtzuweisen, und er besteht darauf nicht zu beten oder ist hartnäckig in einer großen Sünde, dann ist es dir nicht erlaubt dich zu ihm zu gesellen. Allah hat die Kinder Israels für Ähnliches verflucht. Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Verflucht wurden die Ungläubigen von den Kindern Israels durch den Mund Dawuds und `Isas, des Sohnes Maryams. Dies dafür, dass sie sich widersetzten (Allah und den Gesandten) und stets übertraten. Sie pflegten einander nichts Verwerfliches (falsches, böses Tun, Sünden, Polytheismus), das sie taten, zu verbieten. …“ (5:78-79).
Im Kommentar zu diesem Vers wird berichtet, dass einer von ihnen sieht, wie ein anderer eine Sünde begeht und ihn ermahnt, es nicht zu tun. Dann trifft er ihn am nächsten Tag und er bleibt hartnäckig bei seiner Sünde, und er ermahnt ihn nicht, dass er dies unterlassen soll und gesellt sich zu ihm, isst und trinkt und sitzt mit ihm. Als Allah sah, dass sie dies getan haben, setzte er sie gleich und verfluchte sie auf den Lippen ihrer Propheten.
Und der Prophet Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), warnte uns davor diese Sachen zu tun, damit uns nicht die Bestrafung zukommt, die sie getroffen hat.“ (Fatāwa al-Scheikh al-Fauzān, 2/246, Frage Nr. 215)
Siehe ebenfalls die Antworten zu den Fragen Nr. 4420 und 47425.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A