Islam Fragen & Antworten

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Seine Frau denkt nicht, dass der Niqāb eine Pflicht ist – soll er sie auffordern, ihn zu tragen?

Seine Frau denkt nicht, dass der Niqāb eine  Pflicht ist – soll er sie auffordern, ihn zu tragen? 

Frage (Nr. 117894): 

Ich habe viele Fatwas über den Niqāb gelesen und darüber, dass er gemäß der besseren Meinung der Gelehrten eine Pflicht ist. Meine Frau ist überzeugt davon, dass es zu bevorzugen ist, ihn zu tragen, gemäß einer anderen Ansicht von Gelehrten. Sie sagt, dass sie ihn später tragen möchte, wenn Allah es will. Mein Frau ist religiös engagiert alhamdulillah. Meine Frage lautet: Sollte ich sie auffordern, ihn jetzt zu tragen, oder sollte ich sie wählen lassen und lediglich damit fortfahren, ihr dazu zu raten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Frauen müssen ihre Gesichter vor nicht-mahram Männern bedecken, gemäß der korrekten von zwei Gelehrtenmeinungen, aufgrund des Beweises, der in der Antwort zu Frage #11774 erläutert wurde. 

Viele der Fuqaha’, die nicht denken, dass das Gesicht zur `Aurah gehört, vertreten die Ansicht, dass es dennoch bedeckt werden muss, wenn die Gefahr der Fitnah besteht und wenn die Verderbtheit sich weit verbreitet hat.  

Der Ehemann ist verpflichtet, seine Familie zu beschützen und sie vor harām Dingen zu warnen. Daher sollte er sich bemühen, seine Frau davon zu überzeugen, ihr Gesicht zu bedecken, und wenn sie sich weigert, dann sollte er sie dazu auffordern und es ist ihr vorgeschrieben, ihm zu gehorchen, denn er sagt ihr etwas, das ihrer Ansicht nach erlaubt und nicht harām ist, und es betrifft sein Recht, seine Ehre zu schützen. 

In der Antwort zu Frage #97125 haben wir erklärt, wie Ehepaare mit Angelegenheiten umgehen sollten, bei denen es eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten gibt. Zu den von uns angeführten Dingen gehören die folgenden: Bezüglich aller Angelegenheiten, die für sie erlaubt sind, hat er das Recht, sie davon abzuhalten oder sie seiner Ansicht folgen zu lassen, wenn er denkt, dass es harām ist, und sie muss es akzeptieren, wenn ihr Vorgehen ihrem Ehemann schadet und ihn Erniedrigung oder Respektlosigkeit aussetzt. Beispielsweise ist das Bedecken des Gesichts eine Angelegenheit, über die die Gelehrten unterschiedlicher Ansicht sind, doch gibt es niemanden, der sagt, dass es harām sei, das Gesicht zu bedecken. Wenn sie denkt, dass es akzeptabel ist, das Gesicht unbedeckt zu lassen, hat er das Recht, sie davon abzuhalten, ihr Gesicht vor Personen, die nicht-mahram sind, zu zeigen und er hat das Recht, sie seiner Meinung folgen zu lassen, welche lautet, dass es obligatorisch ist, das Gesicht zu bedecken – was die richtigere Ansicht ist – und sie hat nicht das Recht, sich ihm zu widersetzen. Sie wird dafür belohnt werden, wenn sie die Belohnung ihres Herrn erstrebt, indem sie ihrem Ehemann gehorcht, und wenn sie das tut, was verhüllender ist.  

Weiterhin sagen wir: Was hält die Frau davon ab, ihr Gesicht zu bedecken und sich selbst vor den Blicken derjenigen, die sie anstarren, zu schützen? Es ist bekannt, dass das Gesicht der Mittelpunkt der Schönheit ist und die Quelle der Fitnah sowie das Erste, was den Blick auf sich zieht. Wenn sie denkt, dass es mustahabb ist und nicht obligatorisch, dann ist nichts Falsches daran, das zu tun, was mustahabb ist, sie ihrem Herrn näher bringt, ihren Ehemann erfreut und sie außerdem den gläubigen Frauen, wie den Ehefrauen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und denen der Sahābah, ähneln lässt. 

Jede gläubige Frau sollte sich leidenschaftlich darum bemühen, sich auf diese Art zu bedecken, und sie sollte sich damit beeilen. Sie sollte Allah dafür lobpreisen, dass Er ihr einen Ehemann gab, der sie informiert und sie dazu ermutigt. 

Wir bitten Allah darum, uns alle das tun zu lassen, was Er liebt und was Ihn zufriedenstellt. 

Und Allah weiß es am besten. 
 

Islam Q&A


     

In welchem Ausmaß dürfen sich die Verwandten des Ehemannes in das Leben der Ehefrau einmischen?

In welchem Ausmaß dürfen sich die Verwandten des Ehemannes in das Leben der Ehefrau einmischen? 

Frage (Nr. 6388): 

Was sind die Rechte der angeheirateten Verwandten (der Brüder und Schwestern des Ehemanns)? Haben der Schwiegervater und die Schwiegermutter ein Anrecht auf Gehorsam? In welchem Ausmaß sollte ich ihnen gehorchen bezüglich meiner Kleidung, Kochen, Kindererziehung, Haushalt und dem Verlassen des Hauses? Haben sie das Recht, sich in unser Eheleben einzumischen? Haben sie irgendwelche Rechte in Bezug auf unsere Arbeit, wo wir leben, Bildung und Ähnliches? Muss ich sie um Erlaubnis bitten, um meine Familie besuchen zu dürfen? Haben sie das Recht, alle Details unseres Lebens zu kennen? Muss ich ihnen gehorchen und den Verwandten meines Mannes die Hand schütteln? Müssen mein Ehemann und ich an Hochzeitsfeiern teilnehmen, bei denen harām Dinge geschehen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Die Ehefrau muss niemandem von ihren angeheirateten Verwandten gehorchen, weder dem Vater ihres Ehemannes noch seiner Mutter, seinen Brüdern oder Schwestern, in keiner Angelegenheit, groß oder klein, es sei denn, sie sagen ihr etwas, das dem Islam entsprechend obligatorisch ist, oder sie verbieten ihr etwas, das harām ist. In solchen Fällen muss sie gehorchen, unabhängig davon, ob es von einem Verwandten – angeheiratet oder anders – oder einem Fremden kommt. 

In Bezug auf den Ehemann, so muss sie ihm in Angelegenheiten gehorchen, die gut und richtig sind, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben (um sie zu unterstützen). …“ (4:34).

Ibn Kathīr (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte, als er einige der Rechte des Ehemanns über seine Frau erörterte: „Allah hat dem Ehemann Rechte gegeben und der Frau befohlen, ihm gehorsam zu sein; Er hat ihr verboten, ihm ungehorsam zu sein, aufgrund der Tatsache, dass er ihr gegenüber ausgezeichnet wurde und sie unterhält.“ (Tafsīr ibn Kathīr 1/493). 

Es ist niemandem deiner angeheirateten Verwandten gestattet, deine Räumlichkeiten ohne deine Erlaubnis zu betreten, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „O die ihr glaubt, betretet nicht andere Häuser, die nicht eure (eigenen) Häuser sind, bis ihr euch bemerkbar gemacht und ihre Bewohner begrüßt habt. Das ist besser für euch, auf dass ihr bedenken möget!“ (24:27).

Wenn einer von ihnen dein Zimmer mit deiner Erlaubnis betritt, doch er ist kein Mahram für dich – wie z. B. der Bruder deines Ehemannes – dann muss einer deiner Mahram anwesend sein, sodass keine harām Khulwah zwischen euch ist (d. h. Zweisamkeit). Du musst auch denn vollen scharī`ahrechtlichen Hijāb tragen und sicherstellen, dass nicht das Risiko von Fitnah (Versuchung) besteht. 

Trotz all dieser Bedingungen ist es besser für ihn, deinen Raum nicht zu betreten; dies ist reiner für das Herz und hält Argwohn fern. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und wenn ihr sie (seine Ehefrauen) um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. …“ (33:53).

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Hütet euch davor, bei den Frauen einzutreten.“ Ein Mann von den Ansār fragte: „Was ist mit dem Angeheirateten, oh Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Der Angeheiratete ist der Tod.“ (Bukhāri #5232; Muslim #2172). 

Al-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Bezüglich der Worte des Propheten „Der Angeheiratete ist der Tod“ lautet die Bedeutung, dass es wegen ihm mehr zu befürchten gibt als bei irgendjemandem anders, dass das Übel von ihm erwartet werden kann und dass die Fitnah (Versuchung) größer ist, denn er ist in der Lage, die Frau zu erreichen und mit ihr allein zu sein, ohne dass jemand dies anprangern würde, anders als im Falle eines Fremden. Was mit „Angeheiratetem“ (Hamu) gemeint ist, sind die Verwandten des Ehemannes abgesehen von seinem Vater/Großvater und seinen Söhnen/Enkeln. Denn diese sind Mahram für seine Ehefrau und es ist ihnen erlaubt, mit ihr allein zu sein. Das Wort „Tod“ bezieht sich nicht auf sie. Vielmehr ist der Bruder gemeint, der Sohn des Bruders, der Onkel väterlicherseits, der Cousin etc., welche nicht Mahram sind. Die Menschen sind gewöhnlich nachlässig in dieser Angelegenheit und ein Mann könnte seine Frau mit seinem Bruder allein lassen. Darauf bezieht sich der Ausdruck „Tod“ und es sollte aus den oben genannten Gründen mehr verhindert werden als das Alleinsein mit einem Fremden.“ 

Sie haben nicht das Recht, dich zu einem der von dir erwähnten Dinge zu drängen, wie z. B. wie du kochen sollst, wie du dich kleiden sollst oder andere Dinge zu denen auch Arbeit oder Erziehung etc. gehören, außer durch Ratschlag und freundliche Behandlung, nicht aber durch Zwang. 

Es ist ihnen nicht erlaubt, sich in die Privatangelegenheiten von dir und deinem Mann einzumischen, doch wenn sie deinen Mann überzeugen, keine Ausflüge zu unternehmen, und er sagt dir, dass du zu Hause bleiben sollst, dann gehorche deinem Mann, sei geduldig und strebe nach der Belohnung. 

Du musst von keinem von ihnen die Erlaubnis erbitten, deine Familie besuchen zu dürfen; das ist nicht ihr Recht. Du musst deinen Ehemann um die Erlaubnis bitten und wenn er sie dir erteilt, dann musst du keinen von ihnen fragen. 

Sie haben nicht das Recht auf Einzelheiten aus eurem Leben (von dir und deinem Ehemann) und es ist deinem Mann nicht gestattet, ihnen irgendwelche privaten oder intimen Angelegenheiten, die zwischen euch beiden sind, zu erzählen. 

Deine Ehemann muss seine Eltern ehren und du solltest ihn dabei unterstützen. Du solltest nicht der Grund sein, dass zwischen ihm und ihnen eine Kluft entsteht. Du wirst die Konsequenzen davon an deinen Kindern sehen inschaAllah. 

Die Besuche deines Mannes bei seinen Eltern sollten auf Notwendigkeit basieren. Seinen Eltern könnte etwas widerfahren, wodurch sie die Besuche mehr benötigen, wie eine Krankheit oder Ähnliches. Dein Ehemann muss sich dann darum kümmern. 

Hinsichtlich deiner Hausarbeit und dass du sie bedienst, so bist du dazu nicht verpflichtet, doch wenn du es aus Freundlichkeit ihnen gegenüber tust oder um deinem Ehemann eine Freude zu machen, so ist das gut und du wirst dafür belohnt werden inschaAllah. Dies ist etwas, das dein Ansehen in den Augen deines Ehemannes und seiner Familie in dieser Welt steigern wird und es wird deinen Rang im Jenseits ebenfalls erhöhen inschaAllah. 

Was deine separate Unterbringung anbelangt, so muss dein Mann gewährleisten, dass du einen Platz hast, an dem du gesondert leben kannst. Doch es ist nichts Falsches daran, mit seinen Eltern im selben Haus zu wohnen, solange es groß genug ist und wenn dir dadurch kein Schaden entsteht. Was dein Dasein unter ihrer Beobachtung anbelangt, so haben sie kein Recht, dein Leben zu bestimmen. Versuche, auf angemessene Weise mit deinem Mann zu reden und so zu einer Übereinkunft zu gelangen. Wenn er die Angelegenheit klären kann, dann ist es in Ordnung, ansonsten ist nichts Falsches daran, wenn du mit seiner Familie auf kluge und reife Art und Weise sprichst. Wenn sie darauf nicht reagieren und die Situation so bleibt, wie sie ist, dann sei geduldig und strebe nach Allahs Belohnung. 

Hinsichtlich des Händeschüttelns mit Männern, die nicht deine Mahram sind, so ist dies harām. Es gibt keinen Gehorsam gegenüber einem erschaffenen Geschöpf, wenn dies Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer beinhaltet. Für weitere Informationen über das Urteil zum Händeschütteln mit einem Nicht-Mahram siehe Frage Nr. 21183. 

Es ist deinem Ehemann nicht erlaubt, zu Hochzeitsfeiern zu gehen, bei denen es Unruhe und Sünde gibt. Für weitere Informationen siehe Frage Nr. 10957. 

Zu guter Letzt: Unser Ratschlag an alle Ehemänner lautet, dass sie ihre Eltern bei dem, was gut und angemessen ist, ehren sollten, doch sie sollten ihnen nicht gehorchen, wenn sie die von Allah gesetzten Grenzen überschreiten, und sie sollten sie nicht bei Missetaten unterstützen, was die schlechte Behandlung der Ehefrauen ihrer Söhne beinhaltet. Sie sollten mit ihnen auf bessere Art diskutieren und sie nicht vom Gehorsam Allah gegenüber abhalten. Sie sollten fest an der Wahrheit festhalten und sich denjenigen, die ihnen bei der Durchsetzung des Gesetzes Allahs in ihren Häusern im Wege stehen, entgegenstellen, denn der Muslim erkennt keine Autorität an außer dem Qur’ān und der Sunnah. Sie sollten sich außerdem vor denen hüten, die sie zur Sünde aufrufen. 

Wenn der Ehemann glaubt, dass es dem Interesse der Scharī`ah dient, dass er seine Frau und seine Familie voneinander fernhält, dann ist nichts Falsches daran, wenn er es tut. 

Wir sollten tolerant und geduldig miteinander sein und wir sollten nicht vergessen, einander freundlich zu behandeln. Wir sollten miteinander freundlich und geduldig reden und das Übel durch Gutes abwehren. Wir sollten gut mit den Dienern Allahs reden bis wir Allah treffen. Allah ist der Eine, Den wir darum bitten, all unsere Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Möge Allah unseren Propheten Muhammad segnen. 

Islam Q&A


Seine Frau betet nicht und ist ungehorsam

Seine Frau betet nicht und ist ihm in vielen Dingen ungehorsam. Wie lautet der Rechtsspruch dazu und wie sollte er mit ihr umgehen? 

Frage (Nr. 98624): 

Meine Frau missachtet meine Meinung in vielen Angelegenheiten, so z. B. bei der Kindererziehung und -ausbildung, dem Umgang mit Verwandten und in materiellen Dingen. Wie soll ich mit ihr umgehen? Ich habe sie gebeten, zu beten und Qur`ān zu lesen, doch sie hört nicht zu.  

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

I.       Glückliche Familien sind solche, die auf gegenseitigem Verständnis und Liebe sowie Zuneigung und Mitgefühl der Ehegatten untereinander aufgebaut sind. Nichts davon kann erreicht werden, wenn die Eheleute nicht den für sie bestimmten Pflichten nachkommen. So ist der Mann beispielsweise verpflichtet, für den Unterhalt seiner Frau und Kinder zu sorgen und die Frau ist verpflichtet, ihrem Mann gehorsam zu sein. Wenn die Frau ihrem Mann das Recht der Verantwortlichkeit für den Haushalt (Qawwāmah) aberkennt oder absichtlich trotzig ist und ihm den Gehorsam verweigert, dann zerstört sie ihr Heim durch ihre eigene Hand und sie ist die Grund dafür, dass ihre Kinder verloren und vernachlässigt sind, aufgrund ihrer schlechten Taten.
Ehefrauen müssen grundsätzlich verstehen, dass der Gehorsam ihren Ehemännern gegenüber eine islamische Pflicht ist, die von ihnen erfüllt werden muss. Der Ehemann sollte dieser Verantwortung seiner Frau und der Familie gegenüber gerecht werden, indem er sie zu dem leitet, was zu ihrem eigenen Wohle ist und sie zufrieden stellt.  

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Besitz (für sie) ausgeben. …“ (4:34) 

Ehefrauen sollten über die folgenden Ahādith nachdenken: 

1.      Es wurde von Abu Hurayrah überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Falls ich jemandem befehlen sollte, sich vor jemandem niederzuwerfen, dann hätte ich den Frauen befohlen, sich vor ihren Ehemännern niederzuwerfen.“ (al-Tirmidhi #1159, der ihn als hasan klassifizierte; al-Albāni stufte ihn als sahīh in Sahīh al-Tirmidhi ein).

2.      Es wurde von Abu Umāmah überliefert, der sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Es gibt Drei, deren Gebet nicht weiter als bis zu ihren Ohren gelangt: der fortgelaufene Sklave, bis er zurückkehrt, die Ehefrau, deren Ehemann in der Nacht verärgert zurückbleibt, und der Imaam, der die Menschen im Gebet leitet, während sie es ablehnen, dass er dies tut.“ (al-Tirmidhi #360, der ihn als hasan klassifizierte).  

3.      Es wurde von Mu`ādh ibn Jabal berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Keine Frau verärgert ihren Mann in dieser Welt, ohne dass seine Frau von den Hūr al-`Iyn sagt: `Verärgere ihn nicht, möge Allah dich töten, denn er ist bei dir nur für eine kurze Zeit, bald wird er dich verlassen und zu uns kommen.“ (al-Tirmidhi #1174, von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh klassifiziert).  

4.      Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es ist einer Frau nicht erlaubt zu fasten, wenn ihr Mann anwesend ist, außer mit seiner Erlaubnis, oder dass sie jemanden das Haus betreten lässt, außer mit seiner Erlaubnis.“ (Bukhāri #4899, Muslim #1026). 

Scheikh al-Albāni (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in seinem Kommentar zu diesem Hadīth: „Da es die Pflicht einer Frau ist, ihrem Ehemann zu gehorchen und seine Bedürfnisse zu stillen, ist es erst recht angebracht, dass sie ihm in wichtigeren Dingen gehorcht, wie der Erziehung der Kinder, dem Wohlergehen der Familie und hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten.“ 

Al-Hāfiz sagte in al-Fath: „Dieser Hadith zeigt, dass die Rechte des Ehemannes über seine Frau wichtiger sind als freiwillige Taten, denn die Erfüllung seiner Rechte ist obligatorisch und das, was verpflichtend ist, hat Vorrang vor freiwilligen Handlungen.“ Adab al-Zafāf, Seite 210. 

II.      Der Ehemann muss nach den Gründen für den mutwilligen Trotz seiner Frau forschen und Wege finden, wie er ihr Leiden behandeln und sie auf den Weg der Rechtleitung und der Rettung führen kann, sodass sie vor dem Zorn und der Bestrafung Allahs beschützt wird. Diese Gründe können auch auf den Ehemann zurückzuführen sein! Ja, du selbst kannst einer der Gründe ihres Trotzes sein, auch durch die Sünden, die du begehst – wie einer der Salaf sagte: „Ich sehe die Auswirkungen meiner Sünden an meinem Reittier und an meiner Frau“, an ihrem schlechten Verhalten oder an ihrer Weigerung, ihm zu gehorchen oder der Ehemann hat ein schlechtes Verhalten seiner Frau gegenüber, sodass ihr Benehmen eine Reaktion auf die Art, wie er sie behandelt, ist. 

Andere Gründe können von ihrer Familie herrühren, von ihren Verwandten, ihren Nachbarn oder Freunden, die gemeinsam mit dem Schaytān daran arbeiten, eine Trennung zwischen Mann und Frau herbeizuführen. 

Falls der Grund mit ihr selbst zu tun hat – infolge einer Schwäche ihres Glaubens und ihrer Unkenntnis über die Regeln der Schari`ah – dann sollte er sie an Allah erinnern und sich darum bemühen, ihren Glauben zu stärken und sie das zu lehren, was sie nicht über die Rechte ihres Mannes weiß. 

Falls dies nicht funktioniert, dann sollte er sie in ihrem Bett verlassen und falls auch dies nicht hilft, dann sollte er sie auf eine Art und Weise schlagen, die nicht hart ist und die keine Verletzungen hervorruft. 

Haben seine Bemühungen keinen Erfolg und reagiert sie nicht auf seinen guten Ratschlag oder auf den von jemand anderem, dann sollte er sich von ihr einmalig scheiden (Talāq). Dies kann als Ermahnung dienen und sie wachrütteln. Doch wenn sie weiterhin auf ihre Widersetzlichkeit und ihren Ungehorsam besteht, dann gibt es nichts Gutes an ihr und möge Allah ihm jemand Besseren als sie geben. 

Das Grundprinzip für diese schrittweise Annäherung um alles wieder in Ordnung zu bringen, kann in folgendem Vers nachgelesen werden (ungefähre Bedeutung): „… Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet, – ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie. Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie. Allah ist erhaben und groß.“ (4:34) 

Scheikh `Abd al-Rahmān al-Sa`di (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „ `Und diejenigen, deren Widersetzlichkeit ihr befürchtet` bedeutet: Die Frauen, die ihren Ehemännern den Gehorsam in Wort und Tat verweigern. Er kann sie durch die Verwendung des leichtesten Mittels zurechtweisen, dann durch das nächst leichtere.

`Ermahnt sie` bedeutet: Erklärt die Gesetze Allahs hinsichtlich des Gehorsams und Ungehorsams dem Ehemann gegenüber und bestärkt sie darin, gehorsam zu sein, während ihr sie gleichzeitig vor Ungehorsam warnt. Führt dies zum gewünschten Effekt, so ist alles in Ordnung, ansonsten muss der Ehemann sich weigern, das Bett mit ihr zu teilen, nicht mit ihr verkehren und auch nicht auf eine andere Art intim mit ihr sein – in welchem Ausmaß auch immer es nötig ist, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Ansonsten kann er sie schlagen, auf eine Art und Weise, die nicht hart ist und die keine Verletzung hervorruft. Führt eine dieser Methoden zu einem guten Ergebnis, dann gilt: `Wenn sie euch aber gehorchen, dann sucht kein Mittel gegen sie.`, was bedeutet, dass der Mann damit aufhört, sie für das Vergangene zurechtzuweisen und nach Fehlern zu suchen, denn dies wird Schaden verursachen und Übles provozieren.  (Tafsīr al-Sa`di, Seite 142) 

In jedem Fall ist der Ehemann derjenige, der seine Frau am besten kennt. Wenn er weiß, dass der Grund für ihren mutwilligen Trotz etwas ist, dass er beseitigen kann, dann sollte er dies tun. Falls er nicht mit ihr zurechtkommt, dann sollte er jemand anderen aus seiner oder ihrer Familie bitten, sich dieser Angelegenheit anzunehmen. Jemand anders könnte einen stärkeren Einfluss aus sie ausüben als er selbst. 

III.     Das oben Genannte ist allgemeingültig und gilt für jeden Ehemann, der unter dem mutwilligen Trotz seiner Ehefrau leidet. Es würde auch die hier angesprochene Ehefrau betreffen, wenn sie zu denen gehören würde, die beten. Da sie dies jedoch nicht tut, ist es nicht auf sie anzuwenden, sie muss anders behandelt werden. Dadurch, dass sie nicht betet, ist sie eine ungläubige Frau und es ist dem Mann nicht erlaubt, ihr nahe zu kommen oder mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, bis sie betet. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion.“(9:11). Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „(Nichts befindet sich) zwischen einem Mann und Kufr sowie Schirk außer dem Gebet (wer es verlässt wird ein Kāfir und Muschrik).“ (Muslim #116). Und er sagte: „Der Unterschied zwischen uns und ihnen ist das Salāh. Wer es verlässt, ist ein Kāfir.“ (al-Tirmidhi #2621, der ihn als sahīh einstufte; al-Nasa’i #463; ibn Mājah #1079; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh klassifiziert). 

Daher musst du mit dieser wichtigen Angelegenheit beginnen und mit allen möglichen verfügbaren Mitteln versuchen, sie an den Grundsatz des Gebets zu erinnern und daran, dass das Unterlassen des Gebets großer Kufr ist sowie daran, dass euer Ehevertrag als ungültig angesehen wird, wenn sie bei dieser schweren Sünde verbleibt. Reagiert sie darauf, dann gebührt alles Lob Allah und du kannst mit den Dingen, die wir oben erläutert haben, fortfahren. Reagiert sie jedoch nicht, dann versuche nicht mit ihrem Trotz umzugehen und denke nicht über ihre Defizite in der Kindererziehung nach, denn es ist dir nicht erlaubt, mit ihr verheiratet zu bleiben. Warne sie, bevor ihre Ehe annulliert wird – was durch eine Scheidung von deiner Seite erfolgen kann, denn die meisten Gerichte betrachten das Unterlassen des Gebets nicht als Grund zur Annullierung einer Ehe. Gib ihr eine Chance, vielleicht wird Allah sie rechtleiten und ihr Herz für die Wahrheit öffnen.

Siehe außerdem Frage Nr. 47425, in der die beste Art beschrieben wird, um jemandem zum Gebet aufzufordern, und siehe Fragen Nr. 12828 und 91963. 

Wir bitten Allah darum, sie rechtzuleiten, ihr zu helfen, damit sie regelmäßig beten kann, sie zu allem zu führen, was gut ist, ihr Hören, Sehen sowie ihre anderen Sinne zu leiten und es ihr zu ermöglichen, Allah für die Gaben, die Er ihr gegeben hat, dankbar zu sein. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A