Islam Fragen & Antworten

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Ist es empfohlen, die regulären Sunnahgebete nachzuholen, welche vor und nach Dhuhr verrichtet werden sollten, indem man sie nach `Asr betet?

Ist es empfohlen, die regulären Sunnahgebete nachzuholen, welche vor und nach Dhuhr verrichtet werden sollten, indem man sie nach `Asr betet?

 

Frage (Nr. 146713):

 

Ich verrichte das Mittagsgebet auf dem Campus, doch meine Vorlesungen beginnen vor dem Mittag und enden, wenn das Nachmittagsgebet zu beten ist. Zwischen den Vorlesungen gibt es keine Zeit, deshalb verrichte ich das Mittagsgebet aus Zeitmangel ohne die Sunnahgebete. Wenn ich erst nach dem Professor zur Vorlesung komme, darf ich daran nicht mehr teilnehmen und manchmal habe ich nicht einmal mehr genügend Zeit, zum Gebetsplatz zu gelangen, weshalb ich an einer abgelegenen Stelle des Saals bete.

 

Ist es erlaubt, die genannten Gebete dann zu verrichten, wenn ich nach Hause komme, nämlich nach dem Nachmittagsgebet?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es ist empfohlen, die regulären Sunnahgebete (al-Sunan al-rawātib) nachzuholen, wenn man sie entschuldigt verpasst hat, wie z. B. wenn man schläft, vergisst oder zu beschäftigt dazu ist, weshalb man sie nicht zur rechten Zeit verrichten kann. Dann kann man sie auch zu Zeiten nachholen, in denen das Gebet eigentlich nicht erlaubt ist, gemäß der korrekten Ansicht der Gelehrten. Das gilt aufgrund des bei al-Bukhāri (#1233) und Muslim (#834) verzeichneten Berichts von Umm Salamah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), demgemäß der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) zwei Rak`ah nach `Asr betete. Sie befragte ihn darüber und er sagte: „Einige Leute von `Abd al-Qays kamen zu mir und lenkten mich davon ab, die zwei Rak´ah nach Dhuhr zu verrichten. Das waren sie.“

 

Und ibn Mājah (#1154) berichtete, dass Qays ibn `Amr sagte: „Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sah einen Man zwei Rak`ah nach Fajr beten. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) fragte: `Zweimal das Fajr-Gebet?` Der Mann erwiderte: `Ich habe die zwei Rak`ah, die davor kommen, nicht gebetet, deshalb habe ich sie jetzt verrichtet.` Daraufhin sagte der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) nichts.“ (von al-Albāni in Sahīh ibn Mājah #948 als sahīh eingestuft)

 

Und al-Tirmidhi (#426) berichtete von `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm), wenn er nicht vor Dhuhr vier Rak`ah gebetet hatte, sie danach verrichtete. (von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als hasan eingestuft)

 

Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die korrekte Ansicht unserer Meinung nach besagt, dass es mustahabb ist, die regulären Sunnahgebete (al-Sunan al-rawātib) nachzuholen. Das ist die Meinung von Muhammad, al-Muzani und Ahmad entsprechend einem Bericht. Abu Hanīfah, Mālik und Abu Yūsuf sagten, gemäß des bekannteren Berichts von ihnen: `Sie sollten nicht nachgeholt werden.` Unser Beweis sind diese authentischen Überlieferungen.`“ (al-Majmū`, 4/43)

 

Al-Mardāwi al-Hanbali (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Worte `und wer irgendeines der Sunnahgebete verpasst, dem ist es empfohlen, es nachzuholen` entsprechen unserem Madhhab (dem von Imām Ahmad) und es ist die wohl bekannte Ansicht unserer Gefährten.“ (al-Insāf, 2/187)

 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn eines der regulären Sunnahgebete, wie z. B. das von Dhuhr, verpasst wird, kann es dann nach `Asr nachgeholt werden? Es gibt zwei Meinungen, die beide von Ahmad berichtet wurden. Die eine von ihnen besagt, dass es nicht nachgeholt werden kann, und das ist die Ansicht von Abu Hanīfah und Mālik. Die andere ist die Meinung von al-Schāfi`i und diese ist stärker. Und Allāh weiß es am besten.“ (Majmū` al-Fatāwa, 23/127)

 

Basierend auf dem oben Stehenden ist es dir empfohlen, die regulären Sunnahgebete vor und nach Dhuhr nach `Asr nachzuholen, wenn du sie nicht zur richtigen Zeit verrichten kannst.

 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ist es erlaubt, das Sunnahgebet vor Dhuhr zu verspäten, sodass wir mit Dhuhr beginnen und dann nach ungefähr einer Stunde die Sunnahgebete, die eigentlich davor und danach verrichtet werden sollen, beten, weil die Zeit, die wir für das Gebet zur Verfügung haben, nur für den Wudū‘ und das Pflichtgebet ausreicht?“

 

Er antwortete: „Wenn jemand das Sunnahgebet, welches eigentlich vorher gebetet werden sollte, bis nach dem Gebet verspätet, weil er eine Entschuldigung dafür hat, dann ist nichts Falsches daran und er kann es später nachholen. Das ist akzeptabel. Hat er aber keine Entschuldigung, dann ist das nicht akzeptabel. Der Fragesteller hat gesagt, dass die Zeit nur für den Wudū‘ und das Pflichtgebet ausreicht und das ist eine Entschuldigung. Darauf basierend ist es erlaubt, das Sunnahgebet, welches eigentlich vorher verrichtet werden sollte, nach dem Gebet nachzuholen. Doch in diesem Fall sollte man mit dem Sunnahgebet beginnen, welches nach dem Pflichtgebet kommt, und danach das Sunnahgebet nachholen, welches vor dem Pflichtgebet kommt.“ (Fatāwa wa Rasā’il ibn `Uthaymīn, 14/194)

 

Für weitere Informationen siehe bitte in der Antwort auf Frage #114233.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Er erinnert sich nicht an die Anzahl der Gebete und der Fastentage, die er schuldet.

 

‎Er erinnert sich nicht an die Anzahl der Gebete und der Fastentage, die er schuldet. Was sollte er tun? 

Frage (Nr. 72216): 

 

‎Wenn jemand sich nicht daran erinnern kann, wie viele Gebete und Fastentage er unterlassen hat, wie sollte er sie nachholen? 

 

‎Antwort: 

 

‎Alles Lob gebührt Allah. 

 

‎Erstens: 

 

‎Wenn Gebete verpasst wurden, dann muss eines der folgenden drei Szenarien zutreffen: 

 

‎1.      Das Gebet wurde aus einem Grund wie Schlafen oder Vergessen verpasst. In diesem Fall muss es nachgeholt werden, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer ein Gebet vergisst oder er schläft und verpasst es, dann ist die Sühne dafür, dass er es betet, wenn er sich daran erinnert.“ (Bukhāri #572; Muslim #684). 

 

‎Er sollte diese Gebete in der Reihenfolge, wie sie vorgeschrieben sind, verrichten, aufgrund des Hadīth von Jābir ibn `Abd-Allah, demgemäß `Umar ibn al-Khattāb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) am Tag von al-Khandaq, nachdem die Sonne untergegangen war, kam und damit begann, die Kuffār der Quraisch zu verfluchen. Er sagte: „Oh Gesandter Allahs, ich konnte nur schwer `Asr beten bis die Sonne beinahe untergegangen war.“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Bei Allah, ich habe auch noch nicht gebetet.“ Wir gingen zu Bat-hān und er verrichtete Wudū’ und wir taten es ebenfalls. Dann betete er `Asr nachdem die Sonne untergegangen war, danach betete er Maghrib. (Bukhāri #571; Muslim #631). 

 

‎2.      Er versäumte das Gebet aus einem Grund, doch er war sich dessen nicht bewusst, wie z. B. bei Ohnmacht. In diesem Fall wird ihm das Gebet erlassen und er muss es nicht nachholen. 

 

‎Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ich war in einen Verkehrsunfall verwickelt und blieb für drei Monate im Krankenhaus, wo ich nicht erwachte und ich betete die ganze Zeit nicht. Ist mir das Gebet erlassen oder muss ich all die verpassten Gebete nachholen?“ 

 

‎Sie antworteten: „Die Gebete während des erwähnten Zeitraums werden in deinem Fall erlassen, solange du während dieser Zeit bewusstlos warst.“ 

 

‎Sie wurden außerdem gefragt: „Wenn jemand für einen Monat bewusstlos bleibt, während dieser Zeit nicht betet und dann sein Bewusstsein wiedererlangt – muss er die verpassten Gebete nachholen?“ 

 

‎Sie antworteten: „Er muss die in diesem Zeitraum verpassten Gebete nicht nachholen, denn er fällt unter dieselbe Regel wie derjenige, der krank ist, und der Stift wird für den Kranken erhoben (d. h. seine Taten werden nicht aufgezeichnet).“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah #6/21). 

 

‎3.      Er verpasste die Gebete ohne Grund. In diesem Fall gelten zwei Szenarien:

 

Entweder leugnet er, dass sie obligatorisch sind, und weigert sich, dies zu akzeptieren. In diesem Fall gibt es keine Meinungsverschiedenheit, dass dies Kufr ist, und er hat nichts mit dem Islam zu tun. Er muss dem Islam beitreten und all die Pflichten und Verpflichtungen der Religion erfüllen, doch er muss die Gebete, die er verpasste, als er Kāfir war, nicht nachholen. 

 

‎Oder er betete nicht, weil er nachlässig und faul war. In diesem Fall sind die Gebete nicht gültig, wenn er sie nachholt, denn er hatte zu der Zeit, als er sie verpasste, keine Entschuldigung. Allah hat das Gebet zu festen, genau definierten Zeiten vorgeschrieben, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (4:103)

 

Und der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer eine Handlung einführt, die nicht Teil unserer Sache ist, der wird zurückgewiesen.“ (Bukhāri #2697; Muslim #1718). 

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ich habe bis zum Alter von 24 nicht gebetet. Jetzt verrichte ich mit jedem Fard (Pflichtgebet) ein weiteres Fard. Ist es mir erlaubt, dies zu tun? Sollte ich so fortfahren oder gibt es etwas anderes, was ich zu tun habe?“ 

 

‎Er antwortete: „Derjenige, der absichtlich Gebete verpasst, muss sie nicht nachholen, gemäß der korrekten Ansicht der Gelehrten. Vielmehr muss er bei Allah bereuen, denn das Gebet ist die Grundlage des Islams und es zu unterlassen ist die größte aller Sünden. Tatsächlich wird dadurch großer Kufr begründet gemäß der korrekteren von zwei Gelehrtenmeinungen, denn es wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.“ (Imām Ahmad und die Autoren von al-Sunan mit einem sahīh Isnād von Buraydah [möge Allah mit ihm zufrieden sein]). 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Zwischen einem Mann und Schirk sowie Kufr steht das Unterlassen des Gebets.“ (Imām Muslim in seinem sahīh Werk von Jābir ibn `Abd-Allah [möge Allah mit ihm zufrieden sein]). ‎Und es gibt weitere Ahādīth, die dasselbe bestätigen. 

Was du zu tun hast, ist, bei Allah aufrichtig zu bereuen, indem du das, was du in der Vergangenheit getan hast, bedauerst, mit dem Gebet beginnst und fest entschlossen bist, nicht wieder rückfällig zu werden. Du musst nichts nachholen, weder die Gebete noch etwas anderes. Alles, was du zu tun hast, ist zu bereuen. Lob sei Allah, Der die Reue desjenigen, der bereut, annimmt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wendet euch alle reumütig Allah zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (24:31). 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Derjenige, der seine Sünde bereut, ist wie derjenige, der überhaupt keine Sünde begangen hat.“ 

Du musst aufrichtig in deiner Reue sein, dich selbst zur Rechenschaft ziehen und dich bemühen, deine Gebete regelmäßig, pünktlich und in der Gemeinschaft zu verrichten. Außerdem musst du Allah um Vergebung für das, was du getan hast, bitten, viele rechtschaffene Taten verrichten und optimistisch sein, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Ich bin wahrlich allvergebend für denjenigen, der bereut und glaubt (an Meine Einheit und niemanden neben mit anbetet) und rechtschaffen handelt und sich hierauf rechtleiten lässt.“ (20:82). 

Nach der Erwähnung von Schirk, Mord und Zina (Unzucht) sagt Allah in der Surah al-Furqān (ungefähre Bedeutung): „… Wer das tut, hat die Folge der Sünde zu erleiden; die Strafe wird ihm am Tag der Auferstehung vervielfacht, und ewig wird er darin in Schmach bleiben, außer demjenigen, der bereut, glaubt und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets allvergebend und barmherzig.“ (25:68-70). 

Wir bitten Allah darum, uns und dich rechtzuleiten, unsere Reue aufrichtig sein zu lassen und uns zu helfen, mit dem Verrichten guter Taten fortfahren zu können.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn Bāz #10/329, 330) 

Zweitens: 

Hinsichtlich des Nachholens der verpassten Fastentage: Falls du nicht fastetest, während der Zeit, in der du nicht gebetet hast, dann musst du diese Tage nicht nachholen, denn derjenige, der nicht betet, ist ein Kāfir im Sinne des großen Kufr, wodurch er sich außerhalb der Grenzen des Islams befindet – wie oben bewiesen. Wenn ein Kāfir Muslim wird, ist er nicht verpflichtet gottesdienstliche Handlungen nachzuholen, die er während seiner Zeit als Kāfir verpasste. 

Doch wenn du zu einer Zeit nicht fastetest, zu der du aber gebetet hast, dann gilt eines der folgenden beiden Szenarien: 

Entweder du hast in der vorhergehenden Nacht nicht die Absicht zum Fasten gefasst und hast dich entschieden, nicht zu fasten. In diesem Fall ist das Nachholen der Fastentage nicht gültig, denn du hast es versäumt, die gottesdienstliche Tat zu der Zeit, zu der sie islamisch vorgeschrieben gewesen wäre, zu verrichten und dies ohne Entschuldigung. 

Oder du hast mit dem Fasten begonnen, es aber während des Tages abgebrochen. In diesem Fall musst du es nachholen, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl demjenigen, der an einem Tag im Ramadān Geschlechtsverkehr hatte, Buße dafür zu tun. Er sagte zu ihm: „Faste stattdessen an einem anderen Tag.“ (Abu Dawud #2393; ibn Mājah #1671; von al-Albāni in Irwa’ al-Ghalīl #940 als sahīh klassifiziert). 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über das Urteil hinsichtlich des Abbrechens des Fastens während eines Ramadān-Tages ohne Rechtfertigung befragt. Er antwortete: „Das Brechen des Fastens ohne Rechtfertigung während des Tages im Ramadān ist eine schwere Sünde, durch die jemand zum Fāsiq (Übeltäter) wird. Er muss bei Allah bereuen und den Tag nachholen, als er sein Fasten brach. Das heißt, wenn er während des Tages, an dem er sein Fasten ohne Entschuldigung brach, fastete, dann hat er gesündigt und er muss den Tag nachholen, denn als er ihn begann, wurde dieser bindend für ihn. Daher muss er ihn nachholen, wie bei einem Schwur. Doch wenn er ihn gar nicht fastete, absichtlich, ohne Rechtfertigung, dann ist es am wahrscheinlichsten, dass er ihn nicht nachholen muss, denn dies wird ihm nicht zum Vorteil gereichen, da es von ihm auf keinen Fall angenommen wird. Das Grundprinzip für jede Art des Gottesdienstes, der zu einer bestimmten Zeit verrichtet werden muss, lautet, dass, wenn er ohne Rechtfertigung bis außerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums verspätet wird, er nicht akzeptiert wird, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer eine Handlung einführt, die nicht Teil unserer Sache ist, der wird zurückgewiesen.“ Außerdem hat er die von Allah gesetzten Grenzen überschritten und das Überschreiten der Grenzen Allahs ist Dhulm (eine Missetat) und gute Taten werden von einem Übeltäter nicht angenommen. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Wer aber Allahs Grenzen übertritt, diejenigen sind die Ungerechten.“ (2:229)
 

Wenn er die gottesdienstliche Tat vor der Zeit ausführte – d. h. bevor der Zeitraum dafür begann – so wurde sie von ihm nicht angenommen und wenn er sie danach verrichtet, so wird sie nicht von ihm angenommen werden, es sei denn, er hat eine Rechtfertigung.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #19, Frage Nr. 45). 

Was er zu tun hat, ist die aufrichtige Reue von all seinen Sünden, das regelmäßige und rechtzeitige Verrichten seiner Pflichten, das Aufgeben der schlechten Taten, das Ausführen vieler nāfil Taten und Handlungen der Anbetung. 

Und Allah weiß es am besten. 

 

Islam Q&A