Der Grund, warum es verboten ist, speziell den
Freitag für das Fasten auszuwählen
Frage (Nr. 107124):
Ist es wahr, dass Muslime das freiwillige Fasten nicht nur für einen Tag vollziehen sollen? Sie müssen mindestens zwei Tage fasten, denn die Juden pflegen nur einen Tag zu fasten. Bitte beantwortet meine Frage, auch wenn sie absurd klingt.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Das Auswählen eines Tages zum freiwilligen Fasten ist erlaubt, außer es ist ein Freitag oder Samstag oder es ist der Tag von `Aschūra (10. Muharram), denn dann ist es mustahabb, auch den Tag vorher oder nachher zu fasten.
Es ist nichts Falsches daran, einen Sonntag, Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag einzeln zu fasten. Es ist sogar eine Handlung der Sunnah, montags und donnerstags zu fasten.
Al-Bukhāri (#1985) und Muslim (#1144) berichteten, dass Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte den Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagen: `Keiner von euch sollte am Freitag fasten, außer er fastet auch einen Tag davor oder danach.`“ Gemäß einem Bericht bei Muslim heißt es: „Wählt nicht den Freitag für das Fasten aus, außer er überschneidet sich mit einem gewohnheitsmäßigen Fasten.“
Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Diese Ahādīth scheinen die Ansicht der Mehrheit der Gefährten von al-Schāfi`i zu bestätigen, nämlich dass es makrūh ist, den Freitag für das Fasten speziell auszuwählen, außer der Freitag überschneidet sich mit einem Tag, an dem man gewohnheitsmäßig fastet. Wenn man es mit dem Fasten am Tag vorher oder nachher verknüpft oder wenn es mit einem Tag zusammenfällt, an dem man aus einem bestimmten Grund fastet, wie z. B. wenn man geschworen hat, an dem Tag zu fasten, an dem ein geliebter Mensch geheilt wurde, und das ist an einem Freitag, dann ist dies nicht makrūh, aufgrund dieser Ahādīth.
Die Gelehrten sagten: „Der Grund, warum es verboten ist, ist, dass der Freitag der Tag des Du`ā‘, des Dhikr und der Anbetung ist, wie z. B. indem man Ghusl vollzieht, früh zum Gebet erscheint und darauf wartet, der Khutbah lauscht und im Anschluss daran viel Dhikr rezitiert, denn Allāh sagt: „Wenn das (Freitags-) Gebet beendet ist, dann breitet euch im Land aus und trachtet nach etwas von Allāhs Huld (durch Arbeit). Und gedenkt Allāhs viel, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (62:10). Es gibt noch weitere gottesdienstliche Handlungen, die an diesem Tag getan werden können, daher ist es mustahabb, nicht zu fasten. So wird man mehr Energie für diese Aufgaben haben, sie motiviert vollziehen und dabei glücklich sein, ohne Langeweile oder Müdigkeit zu empfinden. Ähnlich ist es bei dem Pilger am Tag von `Arafah bei `Arafah: Es entspricht für ihn der Sunnah, nicht zu fasten.
Wenn gesagt wird: Wenn das der Fall wäre, dann würde das Verbot weiterhin für das Fasten am Tag vorher oder danach gelten, denn der Grund liegt immer noch vor, so lautet die Antwort darauf: Der Fastende wird die Belohnung für das Fasten am Tag davor oder danach erhalten, was jeden Mangel hinsichtlich seiner Aufgaben am Freitag ausgleicht, der durch sein Fasten entsteht. Das ist die korrekte Ansicht zu der Weisheit hinter dem Verbot, den Freitag für das Fasten speziell auszuwählen.
Es wurde auch gesagt, dass der Grund der ist, dass die Befürchtung besteht, man könnte in der Verehrung des Freitags übertreiben, sodass man damit übertreibt, wie manche Leute in Bezug auf den Samstag übertreiben. Das ist aber eine schwache Ansicht, die der Tatsache entgegensteht, dass die Muslime das Freitagsgebet verrichten und andere Handlungen vollziehen, die ein Ausdruck der Ehrung dieses Tages sind.
Weiterhin wurde gesagt, dass der Grund für dieses Verbot der ist, dass man nicht glauben sollte, es sei obligatorisch. Das ist ebenfalls eine schwache Ansicht, die der Tatsache entgegensteht, dass es empfohlen ist, montags zu fasten. Ihr sollte also keine Beachtung geschenkt werden. Ähnlich ist es auch empfohlen, am Tag von `Arafah zu fasten, am Tag von `Aschūra‘ usw. Die korrekte Ansicht wurde oben genannt und Allāh weiß es am besten.“
Was den Samstag anbelangt, so ist es makrūh, ihn zum Fasten auszuwählen. Der Grund dafür ist, dass der Mensch durch das Fasten geschwächt wird und Dinge unterlässt, die er sonst zu tun pflegt und so wird er wie die Juden, die samstags nicht arbeiten. Das wurde bereits in der Antwort auf Frage #106500 erörtert.
„Der Grund, warum es verboten ist, samstags zu fasten.“
Frage: „Was ist der Grund für das Verbot, samstags zu fasten?“
Antwort: „Alles Lob gebührt Allāh. Es ist makrūh, den Samstag für das Fasten auszuwählen. Einige von ihnen führten als Grund an, dass es der Festtag der Juden ist. Weitaus wichtiger aber ist die Tatsache, dass es ein Tag ist, an dem die Juden sich der Arbeit enthalten und sich ausruhen. Wenn der Muslim an diesem Tag fasten würde, dann würde ihn das Fasten von der Arbeit abhalten und er würde wegen seines Fastens Dinge unterlassen, die er ansonsten zu tun pflegt. Denn das Fasten macht den Menschen durstig und hungrig. So würde er den Juden ähneln, die an diesem Tag nicht arbeiten.“ (Fatāwa al-Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – 4/306)
Über den Tag von `Aschūra‘ wurde von Muslim (#1134) verzeichnet, dass `Abd-Allāh ibn `Abbās (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Als der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) am Tag von `Aschūra‘ fastete und zu diesem Fasten aufrief, sagten sie: `Oh Gesandter Allāhs, es ist ein Tag, den die Juden und Christen verehren.` Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: `Nächstes Jahr werden wir inschaAllāh am 9. Tag fasten.` Er sagte: `Doch im nächsten Jahr war der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) verstorben.“
Entsprechend einem anderen Bericht heißt es: „Wenn ich im nächsten Jahr noch lebe, werde ich den 9. fasten.“
Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Einige der Gelehrten sagten: `Vielleicht ist der Grund, warum der 9. zusätzlich zum 10. gefastet werden soll, der, dass man nicht den Juden ähneln soll, indem man den nur 10. auswählt. Der Hadīth bestätigt dies. Und es wurde gesagt, dass man dadurch auf der sicheren Seite ist, um auch tatsächlich den 10. zu fasten. Doch die erste Ansicht ist eher korrekt und Allāh weiß es am besten.“
Dir sollte klar sein, dass das Festlegen eines Grundes eine Angelegenheit ist, in der die Gelehrten ihren Ijtihād getroffen haben. Es ist zu erkennen, dass al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) die Ansichten als falsch betrachtete, die versuchten, den Grund für das Verbot zu erklären.
Daher sollte der Muslim sich dem Gesetz der Scharī`ah unterwerfen, ob er den Grund für eine Regel nun versteht oder nicht. Er sollte akzeptieren und sich den Worten des Gesandten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) unterwerfen, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Weder für einen gläubigen Mann noch für eine gläubige Frau gibt es, wenn Allāh und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, die Möglichkeit, in ihrer Angelegenheit zu wählen. Und wer sich Allāh und Seinem Gesandten widersetzt, der befindet sich ja in deutlichem Irrtum.“ (33:36).
Möge Allāh uns und dir helfen, dass zu tun, was Er liebt und was Ihn zufriedenstellt.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A