Islam Fragen & Antworten

www.diewahrereligion.de

Wo die Zakāt al-Fitr zu zahlen ist

Wo die Zakāt al-Fitr zu zahlen ist

Frage (Nr. 93755):

Ich bin ein junger Mann aus Kuwait, doch ich musste meine Tochter für eine medizinische Behandlung nach Amerika bringen, wo ich auch den Ramadān fastete. Muss ich die Zakāt al-Fitr in Amerika zahlen oder kann ich meine Familie in Kuwait anweisen, sie in meinem Namen zu leisten? Wie lautet das Urteil darüber, die Zakāt al-Fitr bar zu bezahlen? In Amerika ist es üblich, dass sie bar gezahlt wird, anstatt Nahrungsmittel zu geben.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Die Gelehrten (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) sagten, dass die Zakāt al-Fitr abhängig von der Anzahl der Leute ist und nicht vom Geld und sie muss an dem Ort gezahlt werden, an dem die Person sich in der Nacht vor `Īd befindet.

Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni (4/134): „Die Zakāt al-Fitr muss in dem Land gezahlt werden, in dem sich der Zahlungspflichtige aufhält, ob sich nun sein Vermögen auch dort befindet oder nicht.“

Wir haben bereits in der Antwort auf Frage #22888 erklärt, dass die Zakāt al-Fitr in Form von Nahrungsmitteln gegeben werden muss und nicht in bar. Eine Geldzahlung ist nicht akzeptabel.

Du musst dich deshalb darum bemühen, sie in Form von Nahrungsmitteln zu geben. Wenn der Bedürftige Lebensmittel ablehnt und um Geld bittet, dann ist nichts Falsches daran, wenn du in diesem Fall Bargeld gibst, weil er es benötigt.

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A

Wem sollte die Zakāt al-Fitr gegeben werden?

 

Wem sollte die Zakāt al-Fitr gegeben werden?

 

Frage (Nr. 12938):

 

Wem sollte die Zakāt al-Fitr gegeben werden?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Die Zakāt al-Fitr sollte den armen Muslimen in dem Land oder der Stadt übergeben werden, wo sie entrichtet wurde. Dies gilt aufgrund des bei Abu Dawūd von ibn `Abbās (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) überlieferten Berichts, in dem es heißt: “Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) ordnete die Zakāt al-Fitr an, zahlbar im Ramadān, um die Armen zu speisen…“ Es ist erlaubt, sie an die Armen in einem anderen Land zu senden, dessen Bewohner in größerer Not sind. Es ist nicht erlaubt, sie für den Bau von Moscheen zu spenden oder für andere wohltätige Zwecke.

 

Das Ständige Komitee für Forschung und die Ausgabe von Fatwas

Das Zahlen der Zakāh al-Fitr eine Woche vor `Īd

 

Das Zahlen der Zakāh al-Fitr eine Woche vor `Īd

 

Frage (Nr. 81164):

 

Ich habe die Zakāh al-Fitr mehr als eine Woche vor dem `Īd gezahlt. Ist das gültig? Falls es nicht gültig ist, was sollte ich tun?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Erstens:

 

Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht über den Zeitpunkt, ab dem die Zakāh al-Fitr frühestens gezahlt werden kann:

 

1.         Sie sollte zwei Tage vor dem `Īd gezahlt werden. Dies ist die Ansicht der Mālikis und der Hanbalis. Sie führten als Beweis den Hadīth von ibn `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) an, der sagte: „Sie pflegten (Zakāh) al-Fitr einen oder zwei Tage vor `Īd zu geben.“ (al-Bukhāri #1511).

 

Einige von ihnen sagten, dass sie drei Tage vor `Īd gegeben werden darf, aufgrund des Berichts in al-Mudawwanah (1/385), demgemäß Mālik sagte: „Nāfi` sagte mir, dass ibn `Umar die Zakāh al-Fitr zu demjenigen, der sie einsammelte, zwei oder drei Tage vor `Īd al-Fitr zu schicken pflegte.“

 

Diese Ansicht wurde von Scheikh ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) bevorzugt, wie es in Majmū` al-Fatāwa (14/216) heißt.

 

2.         Sie darf vom Beginn des Ramadān an gegeben werden. Dies ist die Ansicht der Hanafis und es ist gemäß den Schāfi`is die korrekte Meinung. Siehe: al-Umm (2/75), al-Majmū` (6/87) und Badā`i al-Sanā`i`(2/74).

 

Sie sagten: „Denn der Grund für diese Spende ist das Fasten bzw. das Fastenbrechen. Wenn also einer dieser zwei Gründe vorhanden ist, dann ist es erlaubt, sich damit zu beeilen, ebenso wie es auch erlaubt ist, sich mit der Zakāh auf das Vermögen zu beeilen, nachdem man den Nisāb erreicht hat und noch bevor ein volles Jahr vergangen ist.“

 

3.         Sie darf vom Jahresanfang an gegeben werden. Dies ist die Ansicht einiger der Hanafis und einiger der Schāfi`is. Sie sagten: „Denn es ist Zakāh“, und sie verglichen es mit der Zakāh, die auf das Vermögen gezahlt wird, hinsichtlich der Vorauszahlung in allen Fällen.

 

Die korrekteste Ansicht ist die erste.

 

Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni (2/676): „Der Grund, warum es obligatorisch ist, ist das Fastenbrechen, was durch die Tatsache bewiesen wird, dass es in Verbindung damit genannt wird. Der dahinterstehende Zweck ist es, die Armen zu einer bestimmten Zeit unabhängig von Mitteln zu machen, und es ist nicht erlaubt, sie vor dieser Zeit zu zahlen.“

 

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt, wie es in Majmū` al-Fatāwa (18/Zakāt al-Fitr, Frage #180) heißt: „Ich habe die Zakāh al-Fitr zu Beginn des Ramadān in Ägypten gezahlt, bevor ich nach Makkah kam. Nun bin ich in Makkah al-Mukarramah. Muss ich die Zakāt al-Fitr zahlen?“

 

Er antwortete: „Ja, du musst die Zakāt al-Fitr zahlen, denn du hast sie entrichtet, bevor die Zeit dafür kam. Der Ausdruck „Zakāt al-Fitr“ besteht aus zwei Worten, welche den Grund für die Zakāh erläutern, nämlich das Fastenbrechen (Fitr).“

 

Daher wird die Zakāh al-Fitr zusammen mit dem Fitr (dem Fastenbrechen) erwähnt, denn es ist der Grund dafür, und es ist bekannt, dass das Fastenbrechen des Ramadān nur am letzten Tag des Ramadān stattfindet. Somit ist es erst erlaubt, die Zakāt al-Fitr zu zahlen, wenn die Sonne am letzten Ramadāntag untergegangen ist, außer es gibt eine Erlaubnis, sie einen oder zwei Tage vorher zu entrichten. Ansonsten ist die richtige Zeit dafür nach Sonnenuntergang des letzten Ramadāntages, da das die Zeit ist, wenn das Ramadānfasten gebrochen wird. Daher sagen wir, dass es besser ist, sie möglichst am Morgen des `Īd zu zahlen.“

 

Zweitens:

 

Es ist erlaubt, die Zakāt al-Fitr einem Bevollmächtigten zu übergeben, der sie in deinem Namen zahlt, an eine wohltätige Organisation oder vertrauenswürdige Personen etc., zu Beginn des Monats, solange du festlegst, dass der Bevollmächtigte sie einen oder zwei Tage vor `Īd zahlt, denn die richtige Art der Zahlung ist es, dass sie an arme und bedürftige Leute überreicht wird, die einen Anspruch darauf haben. So wird es in der Scharī`ah erwähnt, nämlich dass es auf einen oder zwei Tage vor `Īd beschränkt ist. Das Handeln als Bevollmächtigter für jemanden bei dieser Zahlung fällt in die Kategorie der Unterstützung in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit und dafür gibt es keine Grenzen.

 

Dies wurde in der Antwort zu Frage #10526 erklärt.

 

Zusammengefasst: Das Zahlen der Zakāh al-Fitr eine Woche vor `Īd ist nicht gültig und du musst sie erneut entrichten, außer du hast sie jemandem übergeben, den du mit ihrer Zahlung beauftragt hast, wie z. B. einer wohltätigen Organisation, die sie zur richtigen Zeit weiterleiten wird, nämlich einen oder zwei Tage vor `Īd. In diesem Fall hast du das getan, was von dir gefordert wird, und es wird als gültige und akzeptable Zakāh angenommen inschaAllāh.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A


Es ist nicht erlaubt, die Zakāh an jemanden zu geben, für den man verpflichtet ist zu spenden

Es ist nicht erlaubt, die Zakāh an jemanden zu geben, für den man verpflichtet ist zu spenden 

Frage (Nr. 81122): 

Ich bin eine Frau, die außerhalb ihrer Heimat lebt. Ich bin verheiratet und habe 7 Kinder. Jedes Jahr schicke ich die Zakāh al-Fitr zu meiner Mutter, die in Marokko lebt, wobei ich diejenige bin, die für ihre Versorgung verantwortlich ist. 

Ist es mir erlaubt, ihr die Zakāh zu geben oder nicht? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Die Gelehrten stimmen einstimmig darin überein, dass es nicht erlaubt ist, die obligatorische Zakāh – wozu Sadaqat al-Fitr gehört – an jene zu geben, für die man verpflichtet ist zu spenden, wie z. B. die Eltern und Kinder. 

Es heißt in al-Mudawwanah (1/344): „Was ist mit der Zakāh für mein Vermögen – an wen darf ich sie nicht geben gemäß der Ansicht von Mālik?“ Er antwortete: „Mālik sagte: `Gib sie nicht an deine Verwandten, für die du verpflichtet bist zu spenden.`“ 

Al-Schāfi`i sagte in al-Umm (2/87): „Er sollte (die Zakāh für sein Vermögen) nicht an seinen Vater geben, an seine Mutter, seinen Großvater oder Großmutter.“ 

Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni (2/509): „Nichts von der obligatorischen Zakāh sollte den Eltern gegeben werden, unabhängig davon, wie weit die Abstammungslinie geht (d. h. Großväter und Großmütter), und auch nicht den Kindern, unabhängig davon, wie weit die Abstammungslinie geht (d. h. Enkelkinder).“ 

Ibn al-Mundhir sagte: „Die Gelehrten stimmen einstimmig darin überein, dass es nicht erlaubt ist, die Zakāh den Eltern zu geben, wenn der Spender verpflichtet ist, für sie zu spenden. Denn das Geben der Zakāh an sie bedeutet, dass sie seiner Spende nicht länger bedürftig sind, und er selber profitiert somit davon. Es ist dann so, als würde er sie an sich selber geben und das ist nicht erlaubt. Dasselbe trifft zu, wenn er das Geld dazu verwenden würde, seine eigenen Schulden abzubezahlen.“ 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde über das Urteil des Gebens der Zakāh al-Fitr an arme Verwandte befragt. Er antwortete: „Es ist erlaubt, die Zakāh al-Fitr und die Zakāh auf das Vermögen an Verwandte zu geben, die arm sind, und tatsächlich ist das Spenden an Verwandte besser als das Spenden an Fremde. Denn es den Verwandten zu überlassen ist sowohl Spende als auch das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande. Doch das unterliegt der Bedingung, dass man durch diese Spende nicht sein eigenes Vermögen zu schützen versucht, d. h. wenn dieser Arme jemand ist, für den der Reiche ohnehin spenden muss, dann ist es in diesem Fall nicht erlaubt, seine Bedürfnisse durch das Spenden der Zakāh zu erfüllen. Denn wenn er das tut, dann wird er durch die Zakāh sein eigenes Geld sparen und das ist nicht gestattet. Doch wenn er nicht verpflichtet ist, für ihn aufzukommen, dann kann er ihm die Zakāh geben und das ist besser, als wenn er sie einem Fremden gibt, da der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Eure Spende an einen Verwandten ist sowohl Spende als auch die Aufrechterhaltung der Verwandtschaftsbande.“  

Darauf basierend ist es dir nicht erlaubt, deine Zakāh al-Fitr an deine Mutter zu geben, sondern du solltest von deinem übrigen Vermögen außerhalb der Zakāh für sie aufkommen. Wir bitten Allāh darum, dir großzügige Versorgung zu gewähren. 

Und Allāh weiß es am besten. 

Islam Q&A


Ein Sohn ist gut situiert, doch sein Vater möchte immer noch die Zakāt al-Fitr in seinem Namen geben

Ein Sohn ist gut situiert, doch sein Vater möchte immer noch die Zakāt al-Fitr in seinem Namen geben 

Frage (Nr. 3462): 

Einige Väter wollten die Zakāt al-Fitr im Namen ihrer Söhne geben, obwohl die Söhne wohlhabend sind. Was sollte ein Sohn tun? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Solange der Sohn wohlhabend ist, sollte er die Zakāt al-Fitr in seinem eigenen Namen spenden. Wenn sein Vater Zakāt al-Fitr in seinem Namen gibt, dann ist nichts Falsches daran, insbesondere wenn der Vater es gewohnt ist, die Zakāt al-Fitr im Namen seiner Kinder jedes Jahr zu geben, obwohl sie erwachsen sind und arbeiten. Er möchte vielleicht damit fortfahren, das zu tun, was zu tun pflegt, und es könnte den Vater betrüben, wenn sein Sohn ihm sagt: „Gib die Zakāh nicht in meinem Namen.“ Daher sollte der Sohn seinem Vater die Möglichkeit lassen, die Zakāh in seinem Namen zu spenden, und er sollte sie ebenfalls in seinem Namen spenden. Einige Leute betrachten die Fortsetzung der Zakāh des Vaters im Namen seiner Kinder als Aufrechterhaltung der Beziehung zu seinen Kindern und als Zeichen, dass sie immer noch unter seiner Obhut und Fürsorge stehen. Deshalb sollte der Sohn seinen Vater weiterhin das tun lassen, was ihn glücklich macht. Wir bitten Allah darum, uns bei allen unseren Angelegenheiten zu helfen. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Das Urteil über die Zakātu-l-Fitr und wie viel gezahlt werden muss

Das Urteil über die Zakātu-l-Fitr und wie viel gezahlt werden muss 

Frage (Nr. 12459): 

Ist der Hadīth „Das Fasten des Ramadān wird nicht (zu Allah) erhoben, bis die Zakātu-l-Fitr gezahlt wurde“ sahīh? 

Wenn der fastende Muslim bedürftig ist und den Grenzwert (Nisāb) der Zakāh nicht besitzt, ist er dann nicht verpflichtet, die Zakātu-l-Fitr zu zahlen, aufgrund dieses Hadīth oder aufgrund anderer sahīh scharī`ahrechtlicher Beweise, die in der Sunnah belegt sind? 

Antwort:  

Alles Lob gebührt Allah. 

Sadaqat al-Fitr ist für jeden Muslim, der sich selbst versorgt, eine Pflicht, wenn er ein Sā` oder mehr hat, als er an Essen für sich selbst und seine Familie am Tag und in der Nacht des `Id benötigt. 

Die Basis dafür ist der von ibn `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte Bericht, in dem es heißt: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ordnete die Zakāt al-Fitr an, ein Sā` Datteln oder ein Sā` Weizen, für jeden Muslim, Sklave oder frei, Mann oder Frau, jung oder alt, und er befahl, dass sie gezahlt werden müsse, bevor die Menschen zum Gebet gehen.“ (einstimmig angenommen; diese Version wurde von al-Bukhāri berichtet). 

Und Abu Sa`īd al-Khudri überlieferte: „Wir pflegten die Zakāt al-Fitr zu zahlen, als der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) am Leben war, ein Sā` Essen oder ein Sā` Datteln oder ein Sā` Weizen oder ein Sā` Rosinen oder ein Sā` getrockneten Joghurt.“ (einstimmig angenommen). 

Es ist akzeptabel, ein Sā` des örtlich üblichen Grundnahrungsmittels zu geben, wie z. B. Reis. 

Was mit einem Sā` gemeint ist, ist das Sā` des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), welches viermal die Menge ist, die ein Mann von durchschnittlicher Größe mit beiden Händen halten kann.  

Zahlt jemand die Zakāt al-Fitr nicht, dann sündigt er und er muss es nachholen. 

Wir wissen nicht, ob der erwähnte Hadīth sahīh ist oder nicht. 

Wir bitten Allah darum, dich zu stärken und deine Worte und Taten rechtschaffen sein zu lassen. 

Und Allah ist die Quelle der Stärke. 

Beständiges Komitee für akademische Forschung und die Ausgabe von Fatwas, 9/364


Übertragung der Zahlung der Zakātu-l-Fitr (Spende am Ende des Ramadān)

Übertragung der Zahlung der Zakātu-l-Fitr (Spende am Ende des Ramadān) 

Frage (Nr. 1153): 

Einige Moscheen sind bereit, einen der Zakātu-l-Fitr entsprechenden Geldbetrag von den Leuten anzunehmen, um es an die Armen und Bedürftigen in Form von Gütern wie Reis, Weizen, etc. zu verteilen. Ist diese Praktik in Ordnung? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Wenn das, was beabsichtigt wird, so ist, dass sie solche Güter kaufen und sie in ihrem Namen an diejenigen verteilen, die sie benötigen, dann ist es in Ordnung und sie werden die entsprechende Belohnung bekommen inschaAllah. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Ist es der Ehefrau gestattet, Zakāh al-Fitr für sich selbst und ihre Kinder zu zahlen, wenn ihr Mann nicht betet?

‎Ist es der Ehefrau gestattet, Zakāh al-Fitr für sich selbst und ihre Kinder zu zahlen, wenn ihr Mann nicht betet? 

‎Frage (Nr. 65739): 

‎Wird die Zakāh al-Fitr von einem Mann, der nicht betet, akzeptiert? Und ist es seiner Frau erlaubt, sie ohne sein Wissen für sich selbst und ihre Kinder zu zahlen? 

‎Antwort: 

‎Alles Lob gebührt Allah. 

‎Wenn derjenige, der nicht betet, die Pflicht des Gebets abstreitet, dann ist er gemäß dem Konsens der Gelehrten ein Kāfir. Wenn er die Pflicht des Gebets bestätigt, aber dennoch aus Faulheit und Nachlässigkeit nicht betet, dann ist er ebenfalls ein Kāfir gemäß der korrekten Gelehrtenmeinung, denn die Beweise dafür sind wohl bekannt und einige davon sind in der Antwort zu Frage Nr. 2182 zu finden. 

‎Basierend auf dieser Meinung sind Zakāh, Fasten und Hajj von demjenigen, der nicht betet, ungültig und es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, Intimitäten mit ihm zuzulassen, bis er bereut und mit dem Gebet beginnt. 

‎Die Frau muss die Zakāh al-Fitr für sich selbst zahlen und wenn sie sie im Namen ihrer Kinder zahlt, so ist dies vorzüglich. 

‎Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Zakāh al-Fitr ist obligatorisch und wie bei jeder anderen Verpflichtung ist es jedem Einzelnen auferlegt, sie für sich selbst zu erfüllen. Daher bist du, oh Mensch, verpflichtet, die Zakāh al-Fitr in deinem eigenen Namen zu zahlen, auch dann, wenn du einen Vater oder Bruder hast. Ähnlich ist die Frau verpflichtet, die Zakāh in ihrem eigenen Namen zu zahlen, selbst wenn sie einen Ehemann hat.“ (Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #18/261). 

‎Darauf basierend solltest du die Zakāh al-Fitr im eigenen Namen leisten. Solange die Kinder jung sind, solltest du in ihrem Namen spenden, und es ist ohne Bedeutung, wenn dies ohne das Wissen des Vaters getan wird.  ‎Doch wenn sie erwachsen sind und das Alter der Volljährigkeit erreicht haben, dann sollten sie für sich selbst zahlen, wenn sie Vermögen besitzen. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A