Islam Fragen & Antworten

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Er betet nicht und lebt mit seiner Freundin zusammen, jetzt möchte er bereuen und sie heiraten

‎Er betet nicht und lebt mit seiner Freundin zusammen, jetzt möchte er bereuen und sie heiraten 

‎Frage (Nr. 50508): 

Ein Mann betet nicht, fastet nicht und er lebt mit seiner christlichen Freundin zusammen. Er möchte bereuen und fasten, doch er nimmt den Umstand, dass er mit dieser Frau zusammen lebt, als Ausrede. Ist es ihm erlaubt, sie jetzt zu heiraten, wissend, dass morgen der erste Tag des Ramadān ist? Falls es erlaubt ist, wie lautet dann das vorgeschriebene Procedere der Schar`iah dafür? 

‎Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

‎Diese Person und andere sollten zur Kenntnis nehmen, dass das Unterlassen des Gebets Kufr ist, durch den sich der Betreffende außerhalb der Grenzen des Islams befindet. Denn der Islam erlaubt es keinem seiner Anhänger, das Gebet zu unterlassen und mit einer Freundin zusammen zu leben. 

Was du tun musst, ist ihn ermahnen und ihm erklären, was Islam tatsächlich ist, nämlich sich den Regeln der Schari`ah zu unterwerfen. Der Muslim sollte ein Beispiel für andere sein, insbesondere in einem nicht-muslimischen Land, denn er repräsentiert nicht nur sich selbst, sondern er repräsentiert den Islam, dem er sich selbst anvertraut und den er angenommen hat. Daher muss er die Sünde, die er begeht, aufgeben und sich an die Gesetze der Schari`ah halten, vor allem an das Gebet, welches die Grenze zwischen Islam und Kufr zieht. 

‎Wir sind höchst erfreut darüber, dass er bereuen möchte, was also hält ihn davon ab? Allah ist glücklich über die Reue Seine gläubigen Sklaven. Wenn jemand sich Allah zuwendet, dem wendet Allah sich ebenfalls zu und vergibt dessen Sünde. Er sollte sich daher beeilen zu bereuen und es nicht verspäten oder von bestimmten Geschehnissen abhängig machen, damit er nicht stirbt, ohne bereut zu haben und auf seinen Herrn mit der Last der Sünde trifft oder sogar im Zustand des Kufr. 

Erzähle ihm, dass Allah demjenigen, der bereut, schlechte Taten in gute Taten umwandelt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „außer demjenigen, der bereut, glaubt (an den islamischen Monotheismus) und rechtschaffene Werke tut; jenen wird Allah ihre bösen Taten gegen gute eintauschen; und Allah ist stets allvergebend und barmherzig.“ (25:70). 

Aus diesem Grund muss er sich beeilen zu bereuen, indem er all das aufgibt, was den Zorn Allahs hervorruft, und zwar das Unterlassen des Gebets und das Zusammenleben mit seiner Freundin.  

Siehe auch die Antworten zu den Fragen Nr. 624, 13990, 34905 und 22912. 

Wenn er bei Allah bereut, dann sollte er bedenken, dass es ihm nicht erlaubt ist, diese Freundin zu heiraten – nicht deshalb, weil sie eine Christin ist, sondern vielmehr, weil sie eine Zāniyah (Unzuchttreibende) ist, entsprechend dem, was er erzählt hat. Eine der Bedingungen zur Heirat mit einer der Frauen von den Leuten der Schrift (d. h. eine Jüdin oder eine Christin) lautet, dass sie keusch sein sollte, keine Unzuchttreibende oder eine Frau, die einen Liebhaber oder Freund hat. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Heute sind euch die guten Dinge (al-Tayyibāt – alle Arten von halāl Lebensmitteln, die Allah erlaubt hat = das Fleisch von geschlachteten essbaren Tieren, Milchprodukte, Fette, Gemüse und Früchte) erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn (Mahr – Brautgeld, das die Ehefrau von ihrem Mann zum Zeitpunkt der Heirat erhält) gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten. …“ (5:5). 

Allah hat festgesetzt, dass sie, keusch sein müssen, um sie heiraten zu dürfen. Es ist einem Muslim nicht erlaubt, eine Frau von den Leuten der Schrift zu heiraten, wenn sie nicht keusch ist. Selbst wenn eine Frau zwar Muslima, aber nicht keusch ist, ist es einem keuschen muslimischen Mann nicht erlaubt, sie zu heiraten. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Ein Unzuchttreiber heiratet keine andere als eine Frau, die Unzucht begeht oder eine Götzendienerin. Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer als ein Mann, der Unzucht begeht oder ein Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten.“ (24:3). 

‎Für weitere Details zu dieser Angelegenheit, siehe bitte die Antworten zu den Fragen Nr. 11195 und 2527. 

Wenn er sie heiraten möchte, so kann dies nur geschehen, indem er bereut und durch das Gebet zum Islam zurückfindet und nachdem beide ihre Unzucht (Zina) bereut haben. 

‎Dies trifft zu, wenn er sie heiraten möchte. 

Die Pflicht aufrichtig zu sein (Nasīhah), zwingt uns jedoch dazu, ihm von dem besten uns bekannten Weg zu berichten, um sowohl seine religiösen als auch seine weltlichen Angelegenheiten zu regeln. Dieser ist, dass er aufrichtig bei Allah bereuen und sich beeilen sollte, diese Frau ohne zu zögern zu verlassen. Er sollte sich nach einer anderen Frau umschauen, nach einer keuschen, gläubigen muslimischen Frau. Wenn er bei Allah bereut, wird er jemanden brauchen, der die Religion versteht, ihn unterstützt und ihn ermuntert, dem Barmherzigsten nach dieser Abschweifung zu gehorchen. Was die Frau anbelangt, selbst wenn sie die Unzucht bereut, wird sie nie in der Lage sein, ihn in seinem Gehorsam Allah gegenüber zu unterstützen und sie wird niemals vertrauenswürdig hinsichtlich seines Haushalts, seines Vermögens und seiner Ehre sein. Sie wird nicht in der Lage sein, seine Söhne und Töchter groß zu ziehen. Wir beabsichtigen mit diesem aufrichtigen Ratschlag nur Gutes. Lasst ihn seinen Verstand benutzen und Emotionen vermeiden, dann wird er erkennen, was richtig ist. 

‎Wenn er sich in seiner Umgebung umschaut, wird er andere Muslime sehen, die mit nicht-muslimischen Frauen verheiratet sind und er wird sehen, wie schlecht ihre Situation ist, wie sehr sie es bedauern und wünschen, sie hätten keine nicht-muslimische Frau geheiratet. 

‎Siehe auch die Antworten zu den Fragen Nr. 20227 und 45645. 

‎Und Allah ist die Quelle aller Stärke.  

Islam Q&A


Er betet nicht und seine Familie befürchtet, dass er ein Zuhälter ist

Er betet nicht und seine Familie befürchtet, dass er ein Zuhälter ist 

Frage (Nr. 103291): 

Ich habe herausgefunden, dass der Ehemann meiner Schwester seinen Lebensunterhalt durch harām Aktivitäten verdient. Er bringt Frauen in die Golfregion, wo sie als Prostituierte arbeiten. Er begeht außerdem Ehebruch mit ihnen. Mein Vater glaubt das alles nicht und beschuldigt den Mann meiner anderen Schwester, eifersüchtig zu sein und deshalb Lügen zu verbreiten. Doch ich glaube ihm, denn der beschuldigte Schwager ist ständig unterwegs, insbesondere in der Nacht. Meine Schwester ist schwanger und sie hat eine Tochter. Ich habe ihr nichts über die Gerüchte erzählt, doch ich möchte wissen, was meine Pflicht ihr gegenüber ist. Seit ihrer Heirat vor zwei Jahren leidet sie an seelischen Erkrankungen. Der Mann betet nicht und er fürchtet Allah nicht, Allah weiß es am besten. Bitte sagt mir, was ich in dieser Situation tun sollte. Sollte ich alles aufdecken und mit meiner Schwester darüber reden oder sollte ich es als für mich behalten? Ich bitte Allah immer darum, meinen Schwager zu rechtleiten.
Am meisten bedrückt mich meine Angst. Denn ich befürchte, dass er eine gefährliche Krankheit bekommt und meine Schwester ansteckt und dass die Kinder negativ beeinflusst werden. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Was wir dir zu diesem Problem raten, sind drei Dinge: Versuche Bestätigung für seine Handlungen zu finden, ermahne ihn, falls du den Beweis für seine schlechten Taten findest, und versuche, die Ehe annullieren zu lassen, wenn er weiterhin Ehebruch begeht oder nicht betet.  

Die erste Angelegenheit: 

Es ist bekannt, dass grundsätzlich die Unschuld eines Muslims angenommen wird, und es ist nicht erlaubt, ihn einer Sache zu beschuldigen, die nicht wahr ist. Derjenige, der ihn ungerechtfertigt beschuldigt, begeht eine Sünde. 

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Leid zufügen für etwas, was sie nicht begangen haben, laden damit Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich.“ (33:58) 

Es ist wichtig, dass du dir den Wahrheitsgehalt dessen, was du gehört hast, bestätigen lässt, bevor du eine Entscheidung triffst. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): O die ihr glaubt, wenn ein Frevler (ein Lügner, ein schlechter Mensch) zu euch mit einer Kunde kommt, dann schafft Klarheit, damit ihr (nicht einige) Leute in Unwissenheit (mit einer Anschuldigung) trefft und dann über das, was ihr getan habt, Reue empfinden werdet.(49:6) 

Scheikh `Abd al-Rahmān al-Sa`di (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist eine weitere Anstandsregel, die von denjenigen, die Verstand besitzen, angewendet und befolgt werden sollte, dass, wenn eine schlechte Person etwas erzählt, es nachgeprüft und nicht einfach akzeptiert werden sollte, denn darin liegt eine schwerwiegende Gefahr sowie die Möglichkeit, Sünden zu begehen. Falls der Bericht auf dieselbe Weise behandelt wird wie der Bericht einer anständigen Person und wenn danach gehandelt wird, dann führt dies zum unrechtmäßigen Verlust von Leben und Vermögen, es wird der Grund für Leid sein. Vielmehr, wenn die Behauptungen von einer schlechten Person kommen, dann müssen sie überprüft und verifiziert werden. Falls die Beweise und Umstände anzeigen, dass es wahr ist, dann sollte daran geglaubt und dementsprechend gehandelt werden, doch falls sie anzeigen, dass es falsch ist, dann sollte weder daran geglaubt noch dementsprechend gehandelt werden. Dies besagt, dass die Nachrichten einer aufrechten Person akzeptabel sind, wohingegen die eines Lügners zurückgewiesen werden müssen und die eines Übeltäters müssen weiter untersucht werden, wie bereits gesagt.“ (Tafsīr al-Sa`di, S. 799) 

Das Grundprinzip lautet, dass niemand beschuldigt werden sollte und dass die Menschen als unschuldig betrachtet werden. Die Lüge könnte von jemandem stammen, der behauptet, der Beschuldigte hätte ihm gegenüber die Taten zugegeben und dies ist nicht weit hergeholt. Falls bewiesen ist, dass derjenige, der die Angelegenheit zur Sprache brachte, die Wahrheit erzählt und dass es tatsächlich stimmt, dann fahren wir fort mit: 

Der zweiten Angelegenheit: 

Diese betrifft „Raten und Ermahnen”. 

Es wurde von Tamīm al-Dāri überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Religion ist Aufrichtigkeit.“ Wir fragten: „Wem gegenüber?“ Er sagte: „Allah, Seinem Buch, Seinem Gesandten und den Führern der Muslime sowie dem gemeinen Volk.“ (Muslim #55) 

Es wurde überliefert, dass Jarīr ibn `Abd-Allah sagte: „Ich gab dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) meinen Treueid, in dem ich versprach das regelmäßige Gebet zu verrichten, die Zakāh zu zahlen und aufrichtig gegenüber jedem Muslim zu sein.“ (Bukhāri #501, Muslim #56) 

Dies basiert auf der Voraussetzung, dass der Ratschlag auf die beste Art und Weise gegeben wird um die Fehler zu korrigieren.  

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): Rufe (die Menschheit, oh Muhammad) zum Weg deines Herrn (d. h. Islam) mit Weisheit (d. h. mit der göttlichen Offenbarung und dem Qur`ān) und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise. Gewiss, dein Herr kennt sehr wohl, wer von Seinem Weg abirrt, und Er kennt sehr wohl die Rechtgeleiteten.“ (16:125)

Das Beste, was du ihm zu tun raten kannst, ist das Gebet. Es ist grundlegend wichtig für ihn zu verstehen, dass das Unterlassen des Gebets Kufr ist und ihn aus dem Islam ausschließt und dass, wenn er stirbt ohne am Gebet festzuhalten, er einen Tod der Jāhiliyyah sterben wird und den eines Apostaten. Anschließend sollte ihm geraten werden, die harām Taten aufzugeben, wie z. B. die unmoralischen und schlechten Handlungen mit den Dienerinnen und sie mit anderen zu verkuppeln. Die Frauen überhaupt in sein Land zu bringen, selbst wenn es nur zum Zwecke einer Arbeitsstelle geschieht, beinhaltet viele verwerfliche Angelegenheiten. Wir haben das Problem der weiblichen Angestellten, die Regeln, unter denen sie von ihren Heimatländern geholt werden können und die haraam Situationen, in die die Menschen geraten können, wenn sie weibliche Angestellte in ihren Häusern haben, bereits ausdiskutiert. Es kann in der Antwort zu Frage Nr. 26282 nachgelesen werden. 

Wenn das, was über ihn erzählt wird, sich als wahr erweist, er nicht auf die Ermahnung reagiert und weiterhin dem Gebet fernbleibt sowie schlechte Taten verübt, dann muss Folgendes getan werden: 

Die dritte Angelegenheit: 

Diese betrifft die Trennung zwischen ihm und seiner Ehefrau durch die Annullierung des Ehevertrages, denn derjenige, der nicht betet, ist ein Apostat und sein Ehevertrag mit einer muslimischen Frau muss für ungültig erklärt werden. Weiterhin ist es einer keuschen Frau nicht erlaubt, mit einem sittenlosen Ehebrecher verheiratet zu bleiben. Die Tatsache, dass er das Gebet nicht verrichtet, verlangt eine Annullierung des Ehevertrages. Das Begehen unmoralischer Handlungen, zieht nicht die Aufhebung des Ehevertrages nach sich, doch wenn die Frau seine Taten duldet, macht sie sich zu seiner Komplizin. Solch einer Person kann keine Tochter oder Ehefrau anvertraut werden und es gibt keine Garantie dafür, dass er nicht eine tödliche Krankheit auf sie überträgt. 

Scheikh Muhammad ibn Salih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Das Unterlassen des Gebets ist Kufr, der jemanden aus dem Islam hinausbefördert. Wenn er eine Frau hat, dann ist seine Ehe mit ihr ungültig, von ihm geschlachtetes Fleisch ist nicht erlaubt, sein Fasten und seine Spende werden nicht akzeptiert und es ist ihm nicht erlaubt nach Makkah zu gehen und al-Haram zu betreten. Im Falle seines Todes ist es nicht erlaubt, ihn zu waschen, einzuwickeln, das Totengebet für ihn zu verrichten oder ihn bei den Muslimen zu begraben. Vielmehr sollte er in die Wüste hinaus gebracht und in einem Loch begraben werden. Stirbt der Verwandte eines anderen und dieser weiß, dass er nicht gebetet hat, dann ist es ihm nicht erlaubt, die Leute zu täuschen, indem er sie dazu bringt, das Totengebet für den Verstorbenen zu verrichten, denn das Totengebet für einen Kāfir zu sprechen ist harām, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung):

„Und bete niemals über jemandem von ihnen (von den Heuchlern), der gestorben ist, und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allah und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler (ungehorsam Allah und Seinem Gesandten gegenüber).“ (9:84) 

„Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klar geworden ist, dass sie Insassen des Höllenbrandes sein werden (weil sie im Zustand des Unglaubens starben).“ (9:113)

(Majmū’ Fatāwa al-Scheikh ibn ‘Uthaymīn, 12/Frage Nr. 26)  

Siehe auch Fragen Nr. 10094, 2182 und 5208. 

Wir wiederholen und erinnern dich daran, solche Dinge nicht voreilig zu verbreiten oder deiner Schwester davon zu erzählen, dadurch ihr Leben zu ruinieren und ihre Familie ohne einen hinreichenden Beweis zu zerstören. Unsere Furcht vor dem Übertreten der Grenzen Allahs sollte größer sein als unsere Furcht vor einer Krankheitsübertragung oder als die Demütigung durch den ehelichen Verrat. Sie sollte sich bemühen, Du`ā für ihn zu sprechen und darum zu bitten, dass er rechtgeleitet wird, dass ihre Angelegenheiten in Ordnung kommen und dass Allah sie und ihre Kinder vor dem Übel ihres Mannes und vor dem Übel aller Frevler beschützen möge. 

Und Allah weiß es am besten. 

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