Islam Fragen & Antworten

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Ist es ihm erlaubt, das Fasten zu brechen, weil seine Arbeit so schwer ist?

Ist es ihm erlaubt, das Fasten zu brechen, weil seine Arbeit so schwer ist?

Frage (Nr. 65803):

Wir leben in einem westlichen Land, wo dem Fasten und den Fastenden keine Beachtung geschenkt wird. Mein Ehemann arbeitet seit einem Jahr, um sein Abschlussjahr im pharmazeutischen Bereich zu absolvieren. Seine Arbeit ist Teil seiner Studien für dieses Abschlussjahr. Das Problem dabei ist, dass er bis zu seiner Arbeit eine Stunde mit dem Auto braucht und der Arbeitsplatz ist überfüllt mit Patienten. Meinem Ehemann ist sehr schwindelig, er hat bei der Arbeit starke Kopfschmerzen und sogar schon Patienten falsche Medikamente verabreicht. Jetzt denkt er darüber nach, das Fasten aus diesem Grund zu unterlassen, obwohl die Entfernung zwischen unserer Wohnung und seiner Arbeitsstelle weniger als 80km beträgt. Er benötigt aber eine Stunde hin und eine Stunde wieder zurück und der Arbeitstag bei ihm umfasst 12 Stunden, oft ohne Pause. Ist es ihm deshalb erlaubt, das Fasten zu unterlassen und es später, nach seinem Abschlussjahr, nachzuholen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Das Fasten ist eine der Säulen des Islams, welche durch Qur’ān und Sunnah begründet werden sowie durch den Konsens der Ummah. Es ist dem Muslim nicht gestattet, das Fasten ohne eine scharī`ahrechtliche Rechtfertigung zu unterlassen, wie z. B. eine Krankheit oder Reise. Auch wenn jemand durch das Fasten großen Schwierigkeiten ausgesetzt ist, sollte er geduldig sein und die Hilfe Allāhs erflehen. Bekommt er während eines Ramadān-Tages Durst, dann ist nichts Falsches daran, Wasser über seinen Kopf zu gießen, um sich abzukühlen, oder den Mund auszuspülen. Verursacht der Durst ihm schweren Schaden oder besteht die Befürchtung, dass er deswegen sterben könnte, dann ist es ihm erlaubt, das Fasten zu brechen, doch er muss es später nachholen.

Ist aber seine Arbeit der Grund für die Schwierigkeiten, die er erleidet, dann ist das kein akzeptabler Grund für ein Unterlassen des Fastens, wenn er sich im Ramadān beurlauben lassen oder sein Arbeitspensum in diesem Monat reduzieren kann oder wenn er seine Arbeit etwas ändern kann, sodass sie ihm leichter fällt.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für die Ausgabe von Fatwas sagten: „Es ist im Islam bekannt und kein Muslim kann als Entschuldigung die Unwissenheit anführen, dass das Fasten im Monat Ramadān obligatorisch für jeden erwachsenen Muslim ist und es ist eine Säule des Islams. Jeder erwachsene Muslim muss sich in diesem Monat bemühen zu fasten, in vollem Gehorsam auf Allāhs Anweisungen, in der Hoffnung auf Seinen Lohn und aus Furcht vor Seiner Strafe, ohne aber seine weltlichen Angelegenheiten zu vernachlässigen und ohne diese weltlichen Angelegenheiten über die des Jenseits zu stellen. Besteht ein Konflikt zwischen Handlungen der Anbetung, die Allāh zur Pflicht gemacht hat, und der Arbeit zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, dann muss er alles so organisieren, dass er beides schafft. Das in der Frage erwähnte Beispiel kann so gelöst werden, dass er nachts für seinen Lebensunterhalt arbeitet. Ist das nicht möglich, dann sollte er sich im Ramadān beurlauben lassen, notfalls ohne Bezahlung. Ist das nicht möglich, dann sollte er sich nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen, der es ihm ermöglicht, die zwei Aufgaben miteinander zu kombinieren, sodass seine weltlichen Pflichten nicht die religiösen Pflichten beeinträchtigen. Es gibt viele verschiedene Arbeitsplätze und die Möglichkeiten zum Geldverdienen sind nicht auf diese eine schwierige Art beschränkt. Der Muslim kann nicht ohne erlaubte Arten des Verdienstes sein, denn diese erlauben es ihm auch, seine Pflichten und Gottesdienste für Allāh zu vollziehen, inschaAllāh.

„Und wer Allāh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg (aus jeder Schwierigkeit) und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allāh verlässt, dem ist Er seine Genüge. Allāh wird gewiss (die Durchführung) seine(r) Angelegenheit erreichen. Allāh legt ja für alles ein Maß fest.“ (65:2-3).

Angenommen, er kann keine andere Arbeit als die erwähnte finden, welche ihm aber Schwierigkeiten verursacht, und wenn die Befürchtung besteht, dass die Arbeitsbedingungen so streng sind, dass er seine Religion oder Teile seiner Pflichten nicht offen praktizieren kann, dann sollte er um der Religion willen auswandern in ein Land, in dem es ihm möglich ist, seine religiösen und weltlichen Pflichten zu erfüllen und wo er mit anderen Muslimen in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit zusammenarbeiten kann. Allāhs Erde ist weit und geräumig. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):

„Wer auf Allāhs Weg auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden. …“ (4:100)

„Sag (oh Muhammad): O meine Diener, die ihr gläubig seid (an den islamischen Monotheismus), fürchtet euren Herrn. Für diejenigen, die Gutes tun, gibt es hier im Diesseits Gutes. Und Allāhs Erde ist weit (könnt ihr Allāh also an einem Ort nicht dienen, dann geht zu einem anderen). Gewiss, den Standhaften wird ihr Lohn ohne Berechnung in vollem Maß zukommen.“ (39:10).

Ist keine dieser Alternativen umsetzbar und ist er gezwungen, die in der Frage erwähnte harte Arbeit zu behalten, dann sollte er fasten, bis er merkt, dass er es nicht mehr bewältigt. Dann sollte er so viel Essen und Trinken zu sich nehmen, um sich halten zu können. Danach sollte er das Essen und Trinken wieder unterlassen. Den Fastentag muss er nachholen, wenn es ihm leicht fällt zu fasten.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah li-l-Buhūth al-`Ilmiyyah wa-l-Ifta, 10/234-236)

Sie wurden auch über einen Mann befragt, der in einer Bäckerei arbeitet und sehr durstig wird und während der Arbeit viel schwitzt. Ist es ihm erlaubt, das Fasten zu unterlassen?

Sie antworteten: „Es ist ihm nicht erlaubt, das Fasten zu brechen, sondern er muss fasten. Die Tatsache, dass er während des Tages im Ramadān backen muss, ist keine Entschuldigung für ihn, das Fasten zu unterlassen. Er muss entsprechend seiner Fähigkeiten arbeiten.” (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah li-l-Buhūth al-`Ilmiyyah wa-l-Ifta, 10/238)

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A

Prüfungen sind keine Entschuldigung für das Unterlassen des Fastens im Ramadān

 

Prüfungen sind keine Entschuldigung für das Unterlassen des Fastens im Ramadān

 

Frage (Nr. 13643): 

 

Ich habe im Ramadān eine Prüfung, die sechseinhalb Stunden dauert, mit einer 45-minütigen Pause dazwischen. Ich habe diese Prüfung bereits letztes Jahr abgelegt, doch ich konnte mich wegen des Fastens nicht konzentrieren. Kann ich mein Fasten wegen dieser Prüfung brechen?

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es ist nicht erlaubt, das Fasten aus dem erwähnten Grund zu brechen. Vielmehr ist dies harām, da es nicht zu den Gründen gehört, aus denen es jemandem erlaubt wird, das Fasten im Ramadān zu unterlassen.

 

Entnommen aus Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, Teil 10, S. 240.

 

Es sollte angemerkt werden, dass das Fasten im Ramadān eine Pflicht für jeden zurechnungsfähigen Muslim ist, und niemand ist vom Fasten zur Zeit des Fastens befreit, außer denjenigen, die eine gültige Entschuldigung haben und denen die Erlaubnis dazu erteilt wurde, wie den Kranken, Reisenden, schwangeren und stillenden Frauen, den sehr Alten und jenen, die gezwungen werden, ihr Fasten zu brechen.

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Sie haben schwierige Jobs, wie z. B. das Einschmelzen von Metall

 

Sie haben schwierige Jobs, wie z. B. das Einschmelzen von Metall

 

Frage (Nr. 12592): 

 

Wie lautet der Rechtspruch entsprechend der islamischen Scharī`ah für Arbeiter, die anstrengende Jobs haben, insbesondere im Sommer. Als Beispiel kann man diejenigen nennen, die Metalle einschmelzen. Ist es ihnen gestattet, den Ramadān nicht zu fasten?

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Der Ramadān ist eine Pflicht für jeden, der das Alter der Verantwortlichkeit erreicht hat, und es ist eine der Säulen des Islams. Jeder Rechenschaftspflichtige muss sich daher um das Fasten bemühen, um seine Verpflichtung zu erfüllen, die Allāh ihm auferlegt hat, in der Hoffnung auf Seine Belohnung und aus Furcht vor Seiner Strafe, ohne aber die erlaubten Verdienste dieser Welt zu vergessen und ohne diese Welt dem Jenseits vorzuziehen. Gibt es einen Konflikt zwischen den durch Allāh anbefohlenen gottesdienstlichen Handlungen und der Arbeit um den Lebensverdienst in dieser Welt, dann muss der Mensch einen Mittelweg finden, sodass er in der Lage ist, beides zu tun. In dem in der Frage erwähnten Beispiel sollte er die Nacht zur Zeit seiner Arbeit machen, um seinen Lebensunterhalt in dieser Welt zu erwirtschaften, und wenn das nicht möglich ist, dann sollte er sich während des Ramadān von seiner Arbeit beurlauben lassen, selbst wenn es ohne Bezahlung sein sollte. Ist auch das nicht möglich, dann sollte er sich nach einer anderen Arbeit umsehen, bei der er beide Pflichten erfüllen kann.

 

Seine weltlichen Interessen sollten seine jenseitigen Interessen nicht beeinträchtigen. Es gibt viele Berufe und die Wege, den Lebensunterhalt zu verdienen, sind nicht auf diese schwierige Arbeit beschränkt. Mit Allāhs Erlaubnis wird der Muslim immer erlaubte Arten des Verdienstes finden, die es ihm ermöglichen, die von Allāh befohlenen gottesdienstlichen Handlungen ebenfalls zu verrichten. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „…Und wer Allāh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg (aus der Schwierigkeit) und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allāh verlässt, dem ist Er seine Genüge. Allāh wird gewiss (die Durchführung) seine(r) Angelegenheit erreichen. Allāh legt ja für alles ein Maß fest.“ (65:2-3).

 

Wenn wir annehmen, dass er keine andere als die erwähnte Arbeit finden kann, welche ihm Schwierigkeiten verursacht, dann sollte er um seiner Religion willen das Land verlassen und in ein anderes Land gehen, in dem es ihm leicht fällt, sowohl seine religiösen als auch seine weltlichen Pflichten zu erfüllen, und wo er mit anderen Muslimen in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit zusammenarbeiten kann. Denn die Erde Allāhs ist weiträumig. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):

 

„Wer auf Allāhs Weg auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden. …“ (4:100)

 

„Sag (oh Muhammad): O meine Diener, die ihr gläubig seid (in Bezug auf die Einheit Allāhs, den islamischen Monotheismus), fürchtet euren Herrn. Für diejenigen, die Gutes tun, gibt es hier im Diesseits Gutes. Und Allāhs Erde ist weit (wenn ihr Allāh also an einem Ort nicht dienen könnt, dann geht zu einem anderen). Gewiss, den Standhaften wird ihr Lohn ohne Berechnung in vollem Maß zukommen.“ (39:10).

 

Doch wenn er nichts davon tun kann und er gezwungen ist, die Art schwieriger Arbeit zu verrichten, wie sie in der Frage genannt wird, dann sollte er fasten, bis er spürt, dass er das Fasten nicht mehr ertragen kann, und dann soviel essen und trinken wie nötig ist, um ihn auf den Beinen zu halten. Danach sollte er sich des Essens und Trinkens wieder enthalten. Außerdem muss er die verpassten Fastentage nachholen, wenn es einfach ist zu fasten.

 

Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh Frieden und Segen auf unseren Propheten Muhammad und seine Familie und die Gefährten senden.

 

Das Beständige Komitee für Forschung und die Ausgabe von Fatwas, 10/233-234


Irrtum über den Zeitpunkt der Reinheit nach der Menstruation

Wenn eine Frau sich darüber irrt, wann sie nach ihrer Menstruation rein wird, sündigt sie dann?

Frage (Nr. 45885): 

Eine Frau bekommt keinen weißen Ausfluss und wartet stattdessen darauf, dass ihre Blutung stoppt, wobei die Anzahl der Tage ihrer Periode jeden Monat variiert. Ist es eine Sünde für sie, falls sie einen Fehler bei der Bestimmung des Zeitpunkts ihrer Reinheit macht – beispielsweise, wenn sei glaubt, dass sie rein ist, und dann, nachdem sie Ghusl verrichtet und gebetet hat, findet sie Spuren von Blut oder umgekehrt, wenn sie wartet und einige Gebete verpasst, weil sie glaubt, dass sie noch nicht wieder rein ist, da es für sie schwierig ist, dies ohne den weißen Ausfluss zu erkennen? Möge Allah euch mit Gutem belohnen. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Die Menstruation ist von Frau zu Frau verschieden und die Anzeichen, dass ihre Periode endet, kann von Zeit zu Zeit variieren.

Für die meisten Frauen ist das Zeichen für das Ende ihrer Periode das Erscheinen des weißen Ausflusses. Für einige Frauen ist das Zeichen das Stoppen der Blutung. 

Unabhängig davon, welches Zeichen auf eine Frau zutrifft, ist es ihr nicht erlaubt, hastig zu sein, bis es erscheint. Denn es ist ihr nicht erlaubt zu beten oder zu fasten, während sie menstruiert, bis sie rein ist. 

Die Frauen sandten Behälter mit Stoffstücken, an denen gelbe Spuren waren, an `Ā’ischah. Sie sagte: „Seid nicht hastig, bis ihr den weißen Ausfluss seht.“

Dies wurde von al-Bukhāri durch einen mu`allaq Bericht in Kitāb al-Hayd, Bāb iqbāl al-mahīd wa idbārihi (Buch der Menstruation, Kapitel über den Beginn und das Ende des Menstruationsflusses) und von Mālik #130 verzeichnet. 

Falls eine Frau einen Fehler hinsichtlich des Zeitpunktes zum Ende ihrer Periode macht, basierend auf ihrer eigenen Schlussfolgerung, dann ist es keine Sünde für sie, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „…Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. …“ (33:5). 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah hat meiner Ummah ihre Fehler vergeben, was sie vergessen und wozu sie gezwungen werden.“ (ibn Mājah #2053; von al-Albāni in Sahīh ibn Mājah als sahīh klassifiziert). 

Doch wenn sie glaubt, dass sie rein wurde, und sie betet und fastet, erkennt dann aber, dass sie immer noch menstruierend ist, dann muss sie ihr Gebet und ihr Fasten stoppen, bis sie rein ist. Außerdem sollte sie die obligatorischen Tage, die sie während dieser Zeit fastete, nachholen, denn es ist offensichtlich, dass diese nicht gültig waren, da das Fasten eine menstruierenden Frau grundsätzlich nicht gültig ist. Falls sie das Gebet unterbricht, weil sie glaubt, dass sie noch nicht rein ist, sie dann aber feststellt, dass sie es doch war, dann muss sie diese Gebete nachholen.  Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über eine Frau befragt (11/280), die vor ihrer üblichen Periode einen bräunlichen Ausfluss sah und deshalb mit dem Gebet aufhörte. Anschließend begann die Blutung zur regulären Zeit. Wie lautet der Rechtsspruch dazu?  Er antwortete: „Umm `Atiyyah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: `Wir pflegten den gelblichen und bräunlichen Ausfluss nach dem Thur (dem weißen Ausfluss, der anzeigt, dass die Periode vorüber ist) als nichts von Bedeutung zu betrachten.` Darauf basierend ist der bräunliche Ausfluss, der vor der Periode auftritt, anscheinend kein Bestandteil derselben, insbesondere, wenn er vor der üblichen Zeit der Periode erscheint und es keine weiteren Anzeichen für die Menstruation gibt, wie z. B. Krämpfe, Rückenschmerzen etc. Daher ist es besser, die Gebete, die sie während dieser Zeit verpasst hat, nachzuholen.“ 

Er wurde außerdem über eine Frau befragt (11/275), die für neun Tage blutete und die nicht betete, weil sie dachte, es sei ihre Periode. Ein paar Tage später setzte ihre eigentliche Periode ein – was sollte sie tun: Sollte sie die Gebete der Tage, die sie verpasste, nachholen? 

Er antwortete: „Es ist besser für sie, die Gebete, die sie während der ersten Tage verpasste, nachzuholen. Doch wenn sie es nicht tut, dann liegt keine Sünde auf ihr, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl der Frau, die unter schwerer Istihādah (nicht-menstruelle vaginale Blutung) litt und deswegen mit dem Gebet aufgehört hatte, nicht, dies zu tun. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wies sie an, sechs oder sieben Tage als Menstruation zu betrachten und für den Rest des Monats zu beten. Er wies sie nicht an, die verpassten Gebete nachzuholen, selbst wenn das Nachholen der Gebete gut gewesen wäre, denn es könnte sein, dass sie nachlässig war, indem sie nicht vorher nachfragte. Doch selbst wenn sie sie nicht nachholte, war keine Sünde auf ihr.”

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A