Ist es ihm erlaubt, das Fasten zu brechen, weil seine Arbeit so schwer ist?
Frage (Nr. 65803):
Wir leben in einem westlichen Land, wo dem Fasten und den Fastenden keine Beachtung geschenkt wird. Mein Ehemann arbeitet seit einem Jahr, um sein Abschlussjahr im pharmazeutischen Bereich zu absolvieren. Seine Arbeit ist Teil seiner Studien für dieses Abschlussjahr. Das Problem dabei ist, dass er bis zu seiner Arbeit eine Stunde mit dem Auto braucht und der Arbeitsplatz ist überfüllt mit Patienten. Meinem Ehemann ist sehr schwindelig, er hat bei der Arbeit starke Kopfschmerzen und sogar schon Patienten falsche Medikamente verabreicht. Jetzt denkt er darüber nach, das Fasten aus diesem Grund zu unterlassen, obwohl die Entfernung zwischen unserer Wohnung und seiner Arbeitsstelle weniger als 80km beträgt. Er benötigt aber eine Stunde hin und eine Stunde wieder zurück und der Arbeitstag bei ihm umfasst 12 Stunden, oft ohne Pause. Ist es ihm deshalb erlaubt, das Fasten zu unterlassen und es später, nach seinem Abschlussjahr, nachzuholen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Das Fasten ist eine der Säulen des Islams, welche durch Qur’ān und Sunnah begründet werden sowie durch den Konsens der Ummah. Es ist dem Muslim nicht gestattet, das Fasten ohne eine scharī`ahrechtliche Rechtfertigung zu unterlassen, wie z. B. eine Krankheit oder Reise. Auch wenn jemand durch das Fasten großen Schwierigkeiten ausgesetzt ist, sollte er geduldig sein und die Hilfe Allāhs erflehen. Bekommt er während eines Ramadān-Tages Durst, dann ist nichts Falsches daran, Wasser über seinen Kopf zu gießen, um sich abzukühlen, oder den Mund auszuspülen. Verursacht der Durst ihm schweren Schaden oder besteht die Befürchtung, dass er deswegen sterben könnte, dann ist es ihm erlaubt, das Fasten zu brechen, doch er muss es später nachholen.
Ist aber seine Arbeit der Grund für die Schwierigkeiten, die er erleidet, dann ist das kein akzeptabler Grund für ein Unterlassen des Fastens, wenn er sich im Ramadān beurlauben lassen oder sein Arbeitspensum in diesem Monat reduzieren kann oder wenn er seine Arbeit etwas ändern kann, sodass sie ihm leichter fällt.
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für die Ausgabe von Fatwas sagten: „Es ist im Islam bekannt und kein Muslim kann als Entschuldigung die Unwissenheit anführen, dass das Fasten im Monat Ramadān obligatorisch für jeden erwachsenen Muslim ist und es ist eine Säule des Islams. Jeder erwachsene Muslim muss sich in diesem Monat bemühen zu fasten, in vollem Gehorsam auf Allāhs Anweisungen, in der Hoffnung auf Seinen Lohn und aus Furcht vor Seiner Strafe, ohne aber seine weltlichen Angelegenheiten zu vernachlässigen und ohne diese weltlichen Angelegenheiten über die des Jenseits zu stellen. Besteht ein Konflikt zwischen Handlungen der Anbetung, die Allāh zur Pflicht gemacht hat, und der Arbeit zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, dann muss er alles so organisieren, dass er beides schafft. Das in der Frage erwähnte Beispiel kann so gelöst werden, dass er nachts für seinen Lebensunterhalt arbeitet. Ist das nicht möglich, dann sollte er sich im Ramadān beurlauben lassen, notfalls ohne Bezahlung. Ist das nicht möglich, dann sollte er sich nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen, der es ihm ermöglicht, die zwei Aufgaben miteinander zu kombinieren, sodass seine weltlichen Pflichten nicht die religiösen Pflichten beeinträchtigen. Es gibt viele verschiedene Arbeitsplätze und die Möglichkeiten zum Geldverdienen sind nicht auf diese eine schwierige Art beschränkt. Der Muslim kann nicht ohne erlaubte Arten des Verdienstes sein, denn diese erlauben es ihm auch, seine Pflichten und Gottesdienste für Allāh zu vollziehen, inschaAllāh.
„Und wer Allāh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg (aus jeder Schwierigkeit) und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allāh verlässt, dem ist Er seine Genüge. Allāh wird gewiss (die Durchführung) seine(r) Angelegenheit erreichen. Allāh legt ja für alles ein Maß fest.“ (65:2-3).
Angenommen, er kann keine andere Arbeit als die erwähnte finden, welche ihm aber Schwierigkeiten verursacht, und wenn die Befürchtung besteht, dass die Arbeitsbedingungen so streng sind, dass er seine Religion oder Teile seiner Pflichten nicht offen praktizieren kann, dann sollte er um der Religion willen auswandern in ein Land, in dem es ihm möglich ist, seine religiösen und weltlichen Pflichten zu erfüllen und wo er mit anderen Muslimen in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit zusammenarbeiten kann. Allāhs Erde ist weit und geräumig. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Wer auf Allāhs Weg auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden. …“ (4:100)
„Sag (oh Muhammad): O meine Diener, die ihr gläubig seid (an den islamischen Monotheismus), fürchtet euren Herrn. Für diejenigen, die Gutes tun, gibt es hier im Diesseits Gutes. Und Allāhs Erde ist weit (könnt ihr Allāh also an einem Ort nicht dienen, dann geht zu einem anderen). Gewiss, den Standhaften wird ihr Lohn ohne Berechnung in vollem Maß zukommen.“ (39:10).
Ist keine dieser Alternativen umsetzbar und ist er gezwungen, die in der Frage erwähnte harte Arbeit zu behalten, dann sollte er fasten, bis er merkt, dass er es nicht mehr bewältigt. Dann sollte er so viel Essen und Trinken zu sich nehmen, um sich halten zu können. Danach sollte er das Essen und Trinken wieder unterlassen. Den Fastentag muss er nachholen, wenn es ihm leicht fällt zu fasten.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah li-l-Buhūth al-`Ilmiyyah wa-l-Ifta, 10/234-236)
Sie wurden auch über einen Mann befragt, der in einer Bäckerei arbeitet und sehr durstig wird und während der Arbeit viel schwitzt. Ist es ihm erlaubt, das Fasten zu unterlassen?
Sie antworteten: „Es ist ihm nicht erlaubt, das Fasten zu brechen, sondern er muss fasten. Die Tatsache, dass er während des Tages im Ramadān backen muss, ist keine Entschuldigung für ihn, das Fasten zu unterlassen. Er muss entsprechend seiner Fähigkeiten arbeiten.” (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah li-l-Buhūth al-`Ilmiyyah wa-l-Ifta, 10/238)
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A