Islam Fragen & Antworten

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Wann sollte man die Absicht zum Fasten fassen und was ist, wenn man während des Tages herausfindet, dass der Ramadān begonnen hat?

 

Wann sollte man die Absicht zum Fasten fassen und was ist, wenn man während des Tages herausfindet, dass der Ramadān begonnen hat?

 

Frage (Nr. 26863): 

 

Sollte die Absicht zum Fasten im Ramadān in der Nacht oder während des Tages gefasst werden? Und wenn mir jemand zur Zeit des Duha (Vormittags) sagte, dass an dem Tag Ramadān ist, muss ich den Tag dann nachholen oder nicht?

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es ist notwendig, die Absicht für das Fasten im Monat Ramadān in der Nacht und vor Fajr zu fassen. Es genügt nicht, das Fasten an dem Tag ohne die entsprechende Absicht zu beginnen. Wer zur Zeit von Duha herausfindet, dass der Ramadān an dem Tag begonnen hat, und er fasst seine Absicht zum Fasten, der muss sich des Essens bis zum Sonnenuntergang enthalten und er muss den Tag nachholen, denn es wurde von ibn `Umar von Hafsah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer die Absicht zum Fasten nicht vor Fajr hat, für den gibt es kein Fasten.“ (Imām Ahmad; die Autoren von al-Sunan; ibn Khuzaymah; ibn Hibbān; sie klassifizierten den Hadīth als sahīh und marfū`).

 

Dies gilt hinsichtlich des obligatorischen Fastens. Was das nāfil Fasten anbelangt, so ist es gestattet, die Absicht zum Fasten am Tag zu fassen, wenn man bis dahin noch nichts gegessen oder getrunken hat oder Geschlechtsverkehr nach Fajr hatte. Denn es wurde durch den Hadīth von `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) bewiesen, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) eines Tages zur Zeit des Duha bei ihr eintrat und sagte: „Hast du etwas (zu essen)?“ Sie antwortete: „Nein.“ Da sagte er: „Dann faste ich.“ (Muslim in seinem Sahīh).

 

Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh Frieden und Segen für unseren Propheten Muhammad senden und für seine Familie und die Gefährten.

 

Das Beständige Komitee für Forschung und die Ausgabe von Fatwas, 10/244


Sein Urlaub ist im Ramadān – wie lautet die Lösung?

 

Sein Urlaub ist im Ramadān – wie lautet die Lösung?

 

Frage (Nr. 65749): 

 

Ich habe ein großes Problem, das mit Ramadān zu tun hat. Ich arbeite in den Vereinigten Arabischen Emiraten und stamme aus Indien; meine Familie und meine Frau, die ich erst kürzlich geheiratet habe, befinden sich immer noch in Indien. Mein Arbeitgeber besteht darauf, dass ich meinen Urlaub im Ramadān nehme, was mein gesamter Jahresurlaub ist. Nun weiß ich nicht, was ich tun soll – gibt es eine Erlaubnis für mich, wenn ich einen Tag im Ramadān verliere? Wie kann ich dies sühnen?

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Wir bitten Allāh darum, dir die Dinge zu erleichtern.

 

Diese missliche Lage, in der du dich befindest, ist nur eine Einflüsterung des Schaytān (Waswās), der sich bemüht, Möglichkeiten zu finden, um den Gläubigen in die Irre zu führen, bis er seine Verdammnis in dieser Welt und der nächsten verursacht.

 

Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): Vertrauliche Gespräche sind nur vom Satan, damit diejenigen traurig seien, die gläubig sind. Aber er kann ihnen keinen Schaden zufügen, außer mit Allāhs Erlaubnis. Und auf Allāh sollen sich die Gläubigen verlassen.“ (58:10).

 

Scheikh `Abd al-Rahmān ibn Sa`di sagte (S. 785): „Damit er Kummer unter den Gläubigen verbreitet – dies ist der Zweck seiner Pläne.“

 

Der aufrichtige Gläubige ist durch die Stärke seines Glaubens, durch das Vertrauen in seinen Herrn und durch seine Akzeptanz dessen, was Allāh für ihn bestimmte, in der Lage, alles Unerfreuliche und Betrübliche zu überwinden.

 

Deine Situation ist einfach. Allāh hat dir die Gelegenheit langer Nächte gegeben, in denen du deine Gelüste mit deiner Ehefrau stillen kannst, und während der Tage kannst du dich mit dem Lesen des Qur’āns beschäftigen, mit dem Verrichten guter Taten, dem Besuch von Brüdern, der Sorge um die Bedürfnisse eures Haushalts und der Teilnahme an Unterrichten und Vorträgen. Du kannst deine Zeit auf diese Weise organisieren und alles wird in Ordnung sein inschaAllāh.

 

Du kannst deine Frau auch berühren, ohne Geschlechtsverkehr zu haben, solange du sicher sein kannst, dass du nichts Verbotenes tust.

 

Siehe auch in den Fragen #49614 und 20032.

 

Du hast nicht die Erlaubnis, mit deiner Frau während des Tages im Ramadān Geschlechtsverkehr zu haben, sondern du musst dich davor hüten, denn der Monat Ramadān ist sehr heilig und es ist nicht gestattet, diese Heiligkeit zu verletzen, indem man das Fasten ohne Grund – wie eine Reise oder Krankheit – bricht. Wer das Fasten am Tag im Ramadān durch Geschlechtsverkehr bricht, der begeht eine schwere Sünde, für die eine Sühne geleistet werden muss, wie in den Fragen #1672 und 49750 beschrieben wird.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A 


Sie hat ihre verpassten Tage für viele Jahre nicht nachgeholt

Sie hat ihre verpassten Tage für viele Jahre nicht nachgeholt 

Frage (Nr. 40695): 

Es gibt eine Frau, die das Alter von 50 Jahren erreicht hat. Wenn sie ihre Periode im Ramadān bekam, hat sie an diesen Tagen nicht gefastet, doch sie holte die Tage nicht nach, weil sie nicht wusste, dass dies eine Pflicht ist. Jetzt weiß sie es und möchte wissen, was sie zu tun hat. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Sie muss diese Tage nachholen und um auf der sicheren Seite zu sein sollte sie einen Armen für jeden Tag speisen. 

Scheikh ibn Bāz (15/184) wurde gefragt: „Ich habe eine Schwester, die die durch ihre Periode verpassten Fastentage für mehrere Jahre nicht nachholte, denn sie wusste nicht darüber Bescheid, insbesondere da einige Leute ihr gesagt hatten, dass sie die Tage nicht nachholen muss, die sie verpasste. Was muss sie tun?“ 

Er antwortete: „Sie muss Allah um Vergebung bitten und bei Ihm bereuen. Außerdem muss sie die Tage, die sie verpasste, nachholen und für jeden Tag einen Armen speisen, wie durch eine Anzahl von Gefährten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ausgesagt wurde. Das bedeutet, dass sie einen halben Sā` geben muss, was 1,5 Kilogramm entspricht. Was einige unwissende Frauen ihr darüber gesagt haben, dass sie nichts tun müsse, hebt nicht die Verpflichtung auf. `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: „Uns wurde befohlen, die verpassten Fastentage nachzuholen, doch uns wurde nicht befohlen, die Gebete nachzuholen.“ (übereinstimmend angenommen). 

Wenn ein anderer Ramadān beginnt, bevor sie die verpassten Fastentage nachgeholt hat, dann begeht sie eine Sünde und sie muss die Tage nachholen und bereuen und außerdem einen Armen für jeden Tag speisen, wenn sie dazu in der Lage ist. Ist sie arm und kann andere nicht speisen, dann reichen Fasten und Reue aus und sie muss kein Essen verteilen. Kann sie sich nicht mehr daran erinnern, wie viele Tage sie zu fasten hat, dann sollte sie auf dem basierend fortfahren, von dem sie denkt, dass es am wahrscheinlichsten ist, und die Tage fasten, von denen sie denkt, dass sie sie im Ramadān verpasst hat und das wird genügen, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt. Und hört zu und gehorcht und gebt Gutes für euch selbst aus. ….(64:16).

Das Beständige Komitee (10/151) wurde über eine ältere Frau von 60 Jahren befragt, die in all den Jahren, in denen sie ihre Periode bekam, nichts von der Regel über die Menstruation wusste, und die deshalb die verpassten Ramadāntage nicht nachgeholt hatte, da sie dachte, sie müsse sie nicht nachholen, basierend auf dem, was sie von den Leuten gehört hatte. Das Komitee antwortete: „Sie muss dafür bei Allah bereuen, denn sie hat nicht die Leute des Wissens gefragt. Außerdem muss sie die Tage, an denen sie nicht gefastet hat, nachholen, gemäß dem, was sie für die wahrscheinliche Anzahl der verpassten Tage hält, und sie sollte für jeden Tag eine Sühneleistung entrichten, indem sie einen Armen mit einem halben Sā` Weizen, Datteln, Reis oder was auch immer das übliche Nahrungsmittel in ihrem Land ist versorgt, wenn sie dazu in der Lage ist. Kann sie andere nicht speisen, dann muss sie es nicht tun, und es ist ausreichend für sie, die Fastentage nachzuholen. 

Für weitere Informationen über die Speisung von Armen siehe bitte in Frage #26865 nach. 

Islam Q&A


Das Urteil über Schwimmen während des Fastens

Das Urteil über Schwimmen während des Fastens 

Frage (Nr. 65734): 

Kann man während des Fastens im Rahmen des Schulunterrichts Schwimmen gehen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Die Regeln über das Schwimmen während des Fastens sind abhängig von folgenden Faktoren: 

Erstens: 

Wenn der Schwimmer denkt, dass es höchstwahrscheinlich ist, dass kein Wasser in seinen Magen durch Mund oder Nase gelangt, und wenn er ein guter Schwimmer ist und gewährleisten kann, dass sein Fasten nicht gebrochen wird, dann ist in diesem Fall nichts Falsches daran, Schwimmen zu gehen. Es gilt die gleiche Regel wie beim Ghusl während des Fastens. Die Gelehrten haben ausgesagt, dass es erlaubt ist, selbst wenn es nur zu dem Zweck erfolgt, sich abzukühlen. 

Al-Bukhāri (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Kapitel über Ghusl während des Fastens. Ibn `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) befeuchtete seine Kleidung und zog sie während des Fastens an.“ 

Al-Scha`bi betrat das Hammam (Bad) während des Fastens. Und al-Hasan sagte: „Es ist nicht Falsches daran, wenn der Fastende seinen Mund ausspült und sich abkühlt…“ Und Anas sagte: „Ich habe eine Wanne, in die ich eintauche, wenn ich faste.“ 

Abu Bakr al-Athram berichtete mit seinem Isnād, dass ibn `Abbās das Hammam betrat, als er fastete, er und einige seiner Gefährten, im Monat Ramadān. (al-Mughni 3/18) 

Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (10/281): „Es ist gestattet, während des Tages im Ramadān zu schwimmen, doch der Schwimmer sollte darauf achten, es zu vermeiden, dass Wasser in seinen Magen gelangt.“  

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist nichts Falsches daran, wenn der Fastende schwimmt, und er kann schwimmen wie er möchte und im Wasser untertauchen, doch er muss sorgfältig darauf achten, dass kein Wasser in seinen Magen gelangt, so gut er kann. Das Schwimmen wird dem Fastenden Antrieb geben und ihm beim Fasten helfen. Was auch immer dem Menschen Energie verschafft, um Allahs Befehle auszuführen, sollte nicht verboten werden, denn es ist etwas, was es den Menschen einfach macht, Seine Befehle zu befolgen. Allah sagt in den Verses über das Fasten (ungefähre Bedeutung): Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist (d. h. Takbīr sagen – Allahu akbar/Allah ist der Größte), dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.“ (2:185). Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Diese Religion ist einfach und wer auch immer in religiösen Angelegenheiten übertreibt, wird nicht fähig sein, auf diesem Weg weiterzumachen.` Und Allah weiß es am besten.“

Er sagte außerdem: „Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Fastender in Wasser eintaucht oder darin schwimmt, denn dies gehört nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen. Das Grundprinzip lautet, dass Dinge erlaubt sind, außer es gibt einen Beweis um anzuzeigen, dass sie makrūh oder harām sind. Es gibt keinen Beweis, dass Schwimmen makrūh oder harām ist, vielmehr betrachteten einige Gelehrte es als makrūh, damit nicht etwas in die Kehle des Schwimmers gelangt, ohne dass er es merkt. (Fatāwa ibn `Uthaymīn 19/284, 285) 

Zweitens: 

Wenn er denkt, dass es wahrscheinlich ist, dass durch das Schwimmen Wasser in seinen Magen gelangt, dann ist es ihm nicht erlaubt, das zu tun und es ist harām für ihn, während des Tages im Ramadān Schwimmen zu gehen. Der Beweis dafür ist der von Laqīt ibn Sabirah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte Bericht, in dem es heißt: Ich sagte: „Oh Gesandter Allahs, berichte mir vom Wudū’.“ Er antwortete: „Vollziehe den Wudū’ gut, lasse das Wasser zwischen deine Finger und Zehen gelangen und spüle deine Nase kräftig, außer du fastest.“ (Abu Dawud #142; al-Tirmidhi #788, der den Hadīth als hasan sahīh einstufte; von ibn Hajar und al-Albāni als sahīh klassifiziert). 

Imām Ahmad sagte, dass der Fastende in Wasser eintauchen darf, wenn er nicht befürchtet, dass Wasser in seine Ohren gelangt. 

Al-Hasan und al-Scha`bi betrachteten es als makrūh, im Wasser unterzutauchen, damit kein Wasser in die Ohren gelangt. (al-Mughni 3/18) 

Al-Adhra’i (einer der Schāfi`i Fuqaha’) sagte: „Wenn er weiß, dass das Wasser üblicherweise in seinen Magen gelangt, wenn er darin untertaucht, und er kann es nicht vermeiden, dann ist das Untertauchen harām für ihn.“ (Hāschiyat al-Bujayrami 2/74). 

Die Frage ist jetzt: Wenn er beim Ausspülen seiner Nase übertreibt – und ähnlich, wenn er während des Tages im Ramadān schwimmt und taucht – und etwas Wasser gelangt in seinen Magen, ohne dass er es beabsichtigte, ob er nun dachte, dass es wahrscheinlich war, dass Wasser in seinen Magen gelangen könnte, oder nicht – hat er dann sein Fasten gebrochen? 

Die Gelehrten sind darüber unterschiedlicher Ansicht. 

Die erste Meinung ist die der Mehrheit der Hanafi, Māliki und Schāfi`i Gelehrten, welche besagt, dass das Fasten ungültig wird. 

Die zweite Meinung besagt, dass es nicht ungültig wird. Dies ist die Ansicht einiger der Tābi`īn und es ist die Ansicht der Hanbalis sowie die von ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) bevorzugte Meinung. (al-Scharh al-Mumti` 6/407) 

Siehe: al-Majmū` (6/338); al-Mughni (3/18). 

Du musst vorsichtig sein und deine `Aurah beim Schwimmen verbergen. Geh nicht an Plätzen Schwimmen, an denen die Menschen ihre `Aurah entblößen, und nimm die Angelegenheit des Schauens auf die `Aurah anderer nicht auf die leichte Schulter. 

Siehe auch in den Antworten zu den Fragen #23464 und 38907. 

Islam Q&A


Sie ist schwanger und begann zu bluten – sollte sie ihr Fasten unterbrechen?

Sie ist schwanger und begann zu bluten – sollte sie ihr Fasten unterbrechen? 

Frage (Nr. 82920): 

Ich bin schwanger und während eines Tages im Monat Ramadān setzte eine Blutung ein. Ich ging zu meiner Ärztin und diese gab mir eine Spritze, um die Schwangerschaft zu stabilisieren. Sie führte außerdem eine innere Untersuchung durch und nahm mir Blut ab. Ist mein Fasten immer noch gültig? Oder wurde es durch eines dieser Dinge aufgehoben? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Die erwähnten Dinge – die innere Untersuchung, die Spritze, um die Schwangerschaft zu stabilisieren, und die Blutabnahme – brechen das Fasten nicht, denn sie gehören weder zu den Dingen, die das Fasten ungültig machen noch sind sie diesen ähnlich.  

Hinsichtlich der Blutung sind die Gelehrten unterschiedlicher Ansicht, ob eine schwangere Frau, die blutet, als menstruierend betrachtet wird oder nicht.  

In der Antwort zu Frage Nr. 23400 haben wir bestätigt, dass sie als menstruierend angesehen wird, wenn es zu der Zeit geschieht, zu der sie üblicherweise ihre Periode bekommt, zu der üblichen Zeit im Monat und für die übliche Anzahl an Tagen. 

Doch wenn es zu einer anderen Zeit als der üblichen einsetzt oder wenn ihre Periode für einen Monat ausblieb und dann im zweiten Monat wieder einsetzte, dann wird es nicht als Menstruation betrachtet und hat somit keine Auswirkung auf das Fasten. Dein Fasten ist gültig inschaAllah.  

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Sie vergaß, bis Sonnenaufgang Ghusl zur Reinigung von Janābah zu vollziehen

Sie vergaß, bis Sonnenaufgang Ghusl zur Reinigung von Janābah zu vollziehen

Frage (Nr. 43307):

Wie lautet der Rechtsspruch für eine Frau, die sich eines Tages im Ramadān von Janābah zu reinigen vergaß? Es sei angemerkt, dass der Geschlechtsverkehr vor dem Adhān des Morgengebets stattfand, doch sie versäumte es, sich vor Maghrib zu reinigen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.Wenn ein Fastender junub in Folge eines feuchten Traumes oder durch Geschlechtsverkehr wird, muss er nichts weiter tun, solange der sexuelle Verkehr vor dem Adhān des Morgengebets stattfand. Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass Fajr im Ramadān anbrach, während der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) junub war und dies nicht infolge eines feuchten Traums. Er vollzog Ghusl und fastete (Bukhāri #1926, Muslim #1109; aus einem Hadīth von `Ā’ischah, möge Allah mit ihr zufrieden sein).

Darauf basierend ist dein Fasten an diesem Tag gültig. Doch solltest du dich beeilen, Ghusl zu vollziehen, denn du musst beten und die Gebete müssen rechtzeitig verrichtet werden, es ist nicht erlaubt, sie zu verspäten.

Das Gebet ist sehr wichtig im Islam, es ist wichtiger als das Fasten oder die Zakāh oder die Hajj oder irgendeine andere gottesdienstliche Tat. In dieser Angelegenheit faul zu sein, ist eine sehr ernste Angelegenheit und einige Gelehrte sind der Ansicht, dass derjenige, der ein einziges Gebet ohne Entschuldigung verpasst und es nicht vor Ablauf des dafür bestimmten Zeitraums verrichtet, ein Kāfir ist.

Eine Warnung wird demjenigen, der nicht betet, durch folgenden Hadīth erteilt, in dem der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer `Asr nicht betet, dessen gute Taten werden aufgehoben.“ (Bukhāri #553).

Für weitere Informationen und Kommentare zu diesem Hadīth siehe Frage Nr. 49698.

Die Fragestellerin muss sich dafür, dass sie nicht betete und faul war, in Reue Allah zuwenden. Allah akzeptiert die Reue derjenigen, die bereuen, und Er vergibt denjenigen, die sich Ihm zuwenden.

Für weitere Informationen siehe Frage Nr. 21806.

Und Allah weiß es am besten.

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