Islam Fragen & Antworten

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Die Rezitation von Adhkār, wenn jemand junub ist

Die Rezitation von Adhkār, wenn jemand junub ist

 

Frage (Nr. 8828):

 

Ich würde gern wissen, ob jemand, der im Zustand der Unreinheit nach sexuellem Kontakt ist, Bittgebete sprechen und Allāhs gedenken darf.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es ist demjenigen, der junub ist, erlaubt, Du`ā‘ zu Allāh zu machen und Seiner zu gedenken, einschließlich der Adhkār, die vor dem Schlafengehen rezitiert werden sowie anderer, denn es wurde von `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) berichtet: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) pflegte Allāhs unter allen Umständen zu gedenken.“ (Muslim, al-Hayd #558). Einige der Kommentatoren dieses Hadīth sagten: „Dieser Hadīth zeigt ein Grundprinzip, nämlich das Gedenken an Allāh unter allen Umständen, selbst wenn jemand sich im Zustand kleiner oder großer Unreinheit befindet. Dhikr in Form von Tasbīh (das Sagen von Subhān Allāh), Tahlīl (das Sagen von Lā ilāha illa Allāh), Takbīr (das Sagen von Allāhu akbar), Tahmīd (das Sagen von Alhamdulillah) und ähnlicher Ausdrücke ist in jeder Situation erlaubt gemäß dem Konsens der Muslime. Verboten ist Dhikr, der eine Rezitation des Qur’ān darstellt, eine ganze Āyah oder mehr, auswendig rezitiert oder vom Mushaf abgelesen, denn das entsprechende Verbot wurde überliefert. Es ist aber für denjenigen, der junub ist, mustahabb, seine Intimsphäre zu waschen und den Wudū‘ zu vollziehen, wenn er schlafen gehen möchte, denn das wurde in dem Hadīth von `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet: „Oh Gesandter Allāhs, können wir schlafen gehen, wenn wir junub sind?“ Er antwortete: „Ja, wenn ihr den Wudū‘ vollzieht.“ (al-Bukhāri, al-Ghusl, #280)

 

Siehe auch in al-Scharh al-Mumti` von ibn `Uthaymīn, 1/288; Taudīh Ahkām von al-Bassām, 1/250; Fatāwa Islamiyyah, 1/232.

 

Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid

Wann beginnt am Freitag der Zeitraum, in dem es mustahabb ist, Ghusl zu vollziehen?

Wann beginnt am Freitag der Zeitraum, in dem es mustahabb ist, Ghusl zu vollziehen?

 

Frage (Nr. 127087):

 

Ist es in Ordnung, am Donnerstag nach Maghrib ein Bad zu nehmen, damit es für den Freitag gezählt wird oder muss man dann am Freitagmorgen erneut baden?

 

Kann man die Sūrah al-Kahf schon am Donnerstagabend lesen oder gibt es einen bestimmten Zeitraum am Freitag, um dies zu tun?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Erstens:

 

Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung darüber, wann der Zeitraum für den Ghusl am Freitag beginnt. Die Mehrheit – einschließlich der Schāfi`is, Hanbalis und Zāhiris – vertritt die Ansicht, dass es am Freitag mit der Morgendämmerung beginnt. Das wurde von ibn `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet.

 

Al-Khatīb al-Scharbīni (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte zu diesem Thema: „Die Zeit dafür beginnt mit der tatsächlichen Dämmerung aufgrund der zu diesem Tag überlieferten Berichte, wie dem folgenden: `Wer am Freitag Ghusl vollzieht und dann in der ersten Stunde aufbricht…` Deshalb ist es nicht gültig, ihn vorher zu vollziehen.“

 

Und es wurde gesagt, dass die Zeit dafür nach der Hälfte der Nacht beginnt, wie im Falle des `Īd.

 

Es ist aber besser, den Ghusl kurz vor Aufbruch zum Freitagsgebet zu vollziehen, denn das wird eher den erwünschten Zweck – nämlich die Beseitigung schlechter Gerüche – erzielen. Kann man nicht Ghusl vollziehen und gleichzeitig früh zum Gebet aufbrechen, dann hat der Ghusl Priorität, wie al-Zarkaschi sagte: „Denn es besteht eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es obligatorisch ist.“ (Mughni al-Muhtāj, 1/558)

 

Al-Bahūti al-Hanbali (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Der Zeitraum beginnt mit Anbruch der Morgendämmerung und den Ghusl vorher zu vollziehen, ist nicht gültig. Doch es ist besser, den Ghusl kurz vor Aufbruch zum Freitagsgebet zu vollziehen, da dadurch der gewünschte Zweck eher erreicht wird.“ (Kaschschāf al-Qinā`, 1/150)

 

Ibn Hazm (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die erste erwähnte Zeit für den Ghusl ist direkt nach Anbruch der Morgendämmerung am Freitag. … Wir haben von Nāfi` von ibn `Umar berichtet, dass er den Ghusl zu vollziehen pflegte, nachdem die Morgendämmerung am Freitag angebrochen war und das ist ein akzeptabler Ghusl für Jumu`ah. Es wurde von Mujāhid, al-Hasan und Ibrāhīm al-Nakhai’i berichtet, dass sie sagten: `Wenn ein Mann den Ghusl vollzieht, nachdem die Morgendämmerung anbricht, ist das akzeptabel.`“ (al-Muhalla, 1/266)

 

Gemäß Imām Mālik beginnt die Zeit für den Ghusl am Freitag kurz bevor man zum Gebet losgeht und es ist nicht akzeptabel zu einer anderen Zeit. Wenn jemand den Ghusl nach der Morgendämmerung vollzieht und nicht direkt zur Moschee aufbricht, dann ist das nicht annehmbar und er muss den Ghusl wiederholen.

 

Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn er den Ghusl für Freitag vor der Morgendämmerung vollzieht, dann ist das nicht akzeptabel gemäß der sicheren Meinung unseres Madhhab und es entspricht auch der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Doch al-Auzā’i sagte, dass es akzeptabel sei.

 

Wenn er den Ghusl für Jumu`ah vollzieht, nachdem die Morgendämmerung angebrochen ist, dann ist das unserer Meinung nach akzeptabel und auch nach Ansicht der Mehrheit der Gelehrten. Dies wurde über ibn al-Mundhir von al-Hasan, Mujāhid, al-Nakha’i, al-Thauri, Ahmad, Ishāq und Abu Thaur berichtet.

 

Mālik sagte: `Es ist nicht gültig, außer man geht zum Jumu`ah.`

 

Sie alle sagen, dass es vor der Morgendämmerung nicht richtig ist, abgesehen von al-Auzā’i, der sagte: `Es ist für ihn akzeptabel, den Ghusl vor der Morgendämmerung sowohl für Janābah als auch für Jumu`ah zu verrichten.`“ (al-Majmū`, 4/408; siehe auch Hāschiyat al-`Adawi, 1/379; al-Tāj wa-l-Iklīl, 2/543)

 

Die erste Ansicht (dass die Zeit dafür mit Anbruch der Morgendämmerung beginnt) wurde von Scheikh ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) bevorzugt und wir haben seine Fatwa darüber in der Antwort auf Frage #14073 genannt. Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Der Ghusl für Jumu`ah beginnt mit Anbruch der Morgendämmerung. Doch es ist besser, den Ghusl erst zu verrichten, wenn die Sonne aufgegangen ist, denn der Tag hat nach dem Sonnenaufgang sicher begonnen und weil die Zeit vor dem Sonnenaufgang die Zeit des Fajr-Gebets ist und diese Zeit ist noch nicht beendet. Daher ist es besser, den Ghusl dann zu vollziehen, wenn die Sonne aufgegangen ist. Noch besser ist es, den Ghusl erst zu vollziehen, wenn es Zeit geworden ist, zum Jumu`ah herauszugehen, sodass man direkt nach der Reinigung zum Jumu`ah aufbrechen kann.“ (Majmū` Fatāwa ibn `Uthaymīn, 16/142)

 

Zweitens:

 

Die empfohlene Zeit für die Rezitation der Sūrah al-Kahf am Freitag beginnt mit Sonnenuntergang am Donnerstag und endet mit Sonnenuntergang am Freitag, denn die Überlieferungen empfehlen das Lesen dieser Sūrah am Freitag und in der Nacht vom Freitag (d. h. in der Nacht vor Freitag). Dies wurde bereits in der Antwort auf Frage #10700 erklärt.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Er badete in Seewasser – gilt das als Wudū’?

 

Er badete in Seewasser – gilt das als Wudū’?

 

Frage (Nr. 146889):

 

Wenn es einen Fluss oder See in meiner Nähe gibt, ich darin bade, dann die Zeit für das Gebet anbricht und ich kein anderes Wasser als dieses zur Verfügung habe, mit dem ich Wudū’ vollziehen könnte, reicht mein Bad dann aus, um als Wudū’ zu gelten, und kann ich so beten?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Du kannst den Wudū’ unter Verwendung des Wassers vollziehen, das du in deiner Nähe in einem Fluss oder See findest. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) wurde über den Wudū’ im Meer befragt und er sagte: „Sein Wasser ist ein Mittel der Reinigung und das aus ihm geholte tote Fleisch ist erlaubt.“

 

Preis sei Allāh, wenn du in den See eingetaucht bist, um dich abzukühlen oder um Schmutz zu entfernen und Ähnliches, dann ist das nicht ausreichend, sondern du musst den Wudū’ vollziehen.

 

Doch wenn du im Zustand von Janābah warst und beabsichtigt hast, sowohl die große als auch die kleine Unreinheit durch den Ghusl zu entfernen, dann genügt das. Jedoch ist es besser, den Wudū’ wie für das Gebet zu vollziehen und danach Ghusl, um die Janābah zu entfernen. Dies ist es, was der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu tun pflegte: Er (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) begann mit dem Wudū’. Er reinigte sich zuerst, dann vollzog er Wudū’ wie für das Gebet, dann den Ghusl. Dies ist die Sunnah und dies ist ausreichend.

 

Wenn er beabsichtigte, beides zusammen zu tun, und dann nicht mit dem Wudū’ begann, vielmehr beabsichtigte er Ghusl und Wudū’ zusammen mit einer Absicht zu vollziehen, das ist ausreichend gemäß einer Anzahl Gelehrter. Besser ist es, das zu tun, was der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) tat, nämlich sich zu reinigen und den Wudū’ für das Gebet zuerst zu vollziehen, dann Wasser über den Körper zu gießen, um den Ghusl zu vervollständigen. Dies entspricht der Sunnah, wenn man sich von der Janābah reinigt, und es gilt auch im Falle der Menstruation. Wenn die Menstruation einer Frau endet, sollte sie sich reinigen und Wudū’ wie zum Gebet vollziehen, dann sollte sie sich waschen und sicherstellen, dass das Wasser jeden Teil des Körpers erreicht. Das wird ihr durch die Scharī`ah auferlegt und es ist ausreichend für sowohl Wudū’ als auch Ghusl.

 

Das Wasser kann aus dem Meer kommen oder einem Fluss oder Brunnen. Alles Lob gebührt Allāh, die Angelegenheit ist weit gefasst. Allāh, erhaben ist Er, sagte (ungefähre Bedeutung): und dann kein Wasser findet“ (4:43). Wasser kann aus dem Meer stammen, aus Flüssen, Strömen und Brunnen. All das fällt in die Kategorie von Wasser.

 

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) 

Fatāwa Nūr ‘ala al-Darb, 2/565


Wie sollte eine Frau ihr Haar waschen, wenn sie Ghusl aufgrund von Janābah macht?

Wie sollte eine Frau ihr Haar waschen, wenn sie Ghusl aufgrund von Janābah macht? 

Frage (Nr. 34776): 

Wie lautet der Rechtsspruch für eine Frau, die über ihre Kopfbedeckung streicht, wenn sie Ghusl macht, um Janābah zu beseitigen? Frauen in anderen Ländern könnten es als Härte empfinden, ihren Kopf jedes Mal nach Janābah zu waschen und dies könnte ein Hindernis sein, welches sie davon abhält, den Islam anzunehmen, denn sie frisieren ihr Haar auf eine bestimmte Art, die durch das Waschen beeinträchtigt wird. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es ist aus der Scharī`ah und von den Worten der Gelehrten bekannt, dass das Streichen über Dinge, die die Haut bedecken, wie z. B. Socken, Turban und Kopfbedeckung, nicht gestattet ist, wenn Ghusl aufgrund von Janābah vollzogen wird, gemäß dem Konsens der Gelehrten. Vielmehr ist es nur erlaubt, Wudū’ so zu verrichten, aufgrund des Hadīth von Safwān ibn `Assāl (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl uns, wenn wir reisten, unsere Socken für drei Tage und Nächte nicht zu entfernen, außer im Falle von Janābah, doch nicht im Falle von Stuhlgang, Urinieren oder Schlaf.“ Unzweifelhaft ist die islamische Scharī`ah die Scharī`ah der Toleranz und Leichtigkeit. Es gibt keine große Schwierigkeit, die mit dem Waschen des Kopfes im Falle von Janābah verbunden ist, denn als Umm Salamah den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) über das Verrichten von Ghusl aufgrund von Janābah und aufgrund der Menstruation befragte, sagte sie: „Oh Gesandter Allahs, ich habe geflochtenes Haar – muss ich es jedes Mal tun, wenn ich Ghusl aufgrund von Janābah verrichte?“ Er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu ihr: „Es ist ausreichend für dich, dreimal Wasser über deinen Kopf zu gießen, dann gieße Wasser über deinen gesamten Körper und du wirst tāhir (rein) sein.“ (Muslim in seinem sahīh Werk). 

Darauf basierend sollte den Frauen, die es schwierig finden, ihren Kopf zu waschen, wenn sie Ghusl nach Janābah vollziehen, gesagt werden, dass es ausreichend ist, wenn sie dreimal Wasser über ihren Kopf gießen, sodass das Wasser ihr gesamtes Haar bedeckt, ohne ihren Zopf zu lösen oder irgendetwas an ihrer Frisur zu ändern, deren Änderung zu aufwändig wäre. Sie sollten über die großartige Belohnung informiert werden, die sie von Allah erhalten, und über die guten Konsequenzen und das zufriedene Leben, welches sie ewig im Paradies führen dürfen, wenn sie geduldig an den Regeln der Scharī`ah festhalten. 

Doch im Falle von Dingen, die die Haut bedecken und die jemand aufgrund eines Knochenbruches oder einer Verletzung benötigt, ist es erlaubt, darüber zu streichen, wenn Ghusl oder Wudū’ vollzogen werden, denn dies ist eine Notwendigkeit und es gibt kein Zeitlimit in diesem Fall, solange die Notwendigkeit besteht. Jābir berichtete in einem Hadīth von einem Mann, der eine Kopfwunde hatte, und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte, dass ein Stück Stoff auf der Wunde platziert werden, er darüber streichen und dann den Rest des Körpers waschen solle. Dies wurde von Abu Dawud in seinem Sunan verzeichnet. 

Es ist gut, wenn man diejenigen, die am Islam interessiert sind und die einige Angelegenheiten als schwierig zu verstehen empfinden oder die einige Regeln nicht akzeptieren können, darauf hinweist, dass das Paradies von Schwierigkeiten umgeben ist und die Hölle von Gelüsten und dass Allah Seine Befehle an Seine Diener erlassen hat, um sie zu prüfen und zu sehen, ob sie sich richtig verhalten. Das Wohlgefallen des Herrn zu ernten und die Ehre zu erhalten, das Paradies betreten zu dürfen, ist nichts Einfaches oder etwas, das jemand ohne Schwierigkeit erreichen kann. Es ist überhaupt nicht so. Wir müssen vielmehr geduldig sein, unser Nafs (Ego) bezwingen und eine Menge Schwierigkeiten überwinden, um unseren Herrn zufriedenzustellen, von Ihm geehrt und vor Seinem Zorn bewahrt zu werden. Allah sagt (ungefähre Bedeutung):  

„Gewiss, Wir haben (alles), was auf der Erde ist, zu einem Schmuck für sie gemacht, um sie zu prüfen (und festzustellen), wer von ihnen die besten Taten begeht (d. h. diejenigen, die gute Taten auf die beste Art und Weise verrichten, was bedeutet, sie allein um Allahs willen zu tun und in Übereinstimmung mit der erlaubten Art des Propheten).“ (18:7) 

„(Er,) Der den Tod und das Leben erschaffen hat, damit Er euch prüfe, wer von euch die besten Taten begeht. Und Er ist der Allmächtige und Allvergebende.“ (67:2) 

„Und Wir werden euch ganz gewiss prüfen, bis Wir feststellen, welche sich abmühen (auf Allahs Weg) von euch und welche standhaft sind (al-Sābirūn), und bis Wir eure Werke prüfen (d. h. wer ein Lügner und wer wahrhaftig ist).“ (47:31). 

Und es gibt viele ähnliche Verse. 

Wir bitten Allah darum, uns und dich zu denjenigen gehören zu lassen, die andere zur wahren Rechtleitung aufrufen und die die Muslime auf den rechten Pfad zurückbringen, und darum, uns alle mit der Erkenntnis zu segnen, warum wir erschaffen wurden, sowie darum, die Anzahl der Dā`iyah unter uns zu erhöhen, denn Er ist fähig, alles zu tun. 

Majmū’ Fatāwa wa Maqālāt li-l-Scheikh Ibn Bāz, 6/237


Während des Duschens (Ghusl) urinieren

Während des Duschens (Ghusl) urinieren 

Frage (Nr. 52): 

Wenn jemand die Dusche mit der Absicht Ghusl durchzuführen betritt und dann während des Duschens uriniert, wird sein Ghusl ungültig? Was ist, wenn er nach dem Urinieren damit fortfährt sich zu waschen und seinen Ghusl abermals ausführt? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Es gibt keine Bedenken dagegen, dass jemand während des Ghusl uriniert.  

Wenn die Absicht für den Ghusl war, sich vom Zustand der großen Unreinheit oder Janābah zu reinigen, dann sollte man seinen Ghusl vervollständigen. Wenn die Absicht war, sich von al-Hadath al-asghar (kleine Unreinheit) zu säubern, dann muss die Niyyah (Absicht) erneuert werden, um sich von diesem Zustand zu reinigen, und es ist ausreichend Wudū’ zu machen und die Körperteile zu waschen, die normalerweise während des Wudū’ gereinigt werden.  

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Er verpasste das Gebet ohne Rechtfertigung – muss er Ghusl machen?

Er verspätete ohne Rechtfertigung das Gebet bis die Zeit dafür vorüber war – muss er Ghusl machen? 

Frage (Nr. 46562): 

Wird durch das Verspäten des Gebets ohne Entschuldigung Ghusl nötig? Denn es wird auf dieser Website erwähnt, dass man dadurch den Islam verlässt. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Das Gebet ist die Basis des Glaubens, das Zeichen der Erfolgreichen, die Freude der Rechtschaffenen. Allah hat es den Gläubigen vorgeschrieben, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung):

„… Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (4:103) 

Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen, denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind, und denjenigen, die sich von unbedachter Rede (schmutziges, falsches, übles und nutzloses Gerede, Lüge und alles, was Allah verboten hat) abwenden, und denjenigen, die die (Zahlung der) Abgabe anwenden, und denjenigen, die ihre Scham (d. h. die Intimsphäre, vor unerlaubten sexuellen Handlungen) hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, – wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter -, und denjenigen, die auf die ihnen anvertrauten Güter (all die Pflichten, die Allah bestimmt hat, Aufrichtigkeit, moralische Verantwortung und Treuhänderschaft) und ihre Verpflichtung Acht geben, und denjenigen, die ihre Gebete einhalten (die fünf Pflichtgebete, zu den vorgeschriebenen Zeiten).“ (23:1-9) 

Das Gebet ist das Erste, für das jemand am Tag des Gerichts zur Rechenschaft gezogen wird. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Erste, wonach jemand am Tage der Auferstehung befragt wird, ist sein Gebet. Wenn es untadelig ist, so hat er (die Befragung) erfolgreich bestanden, doch wenn es mangelhaft ist, so ist er verdammt.“ (al-Tirmidhi #413, Abu Dawūd #864; von al-Albāni in Sahīh Abu Dawūd als sahīh klassifiziert). 

Allah löscht Sünden durch das Gebet aus und erhöht dadurch den Status der Menschen. Es ist das letzte religiöse Bestreben, das aufgegeben wird, und wenn es unterlassen wird, dann ist jedes religiöse Engagement verloren. Siehe auch Frage Nr. 33694. 

Mein Bruder, halte dich an das regelmäßige Gebet, bevor du stirbst … bete, bevor das Totengebet für dich verrichtet wird. 

Falls du bereits regelmäßig betest, dann fahre damit fort. Falls du dem Gebet gegenüber nachlässig bist, dann bereue dies und bitte um Vergebung, bevor es zu spät ist. Wer auch immer sich Allah zuwendet, dem wendet Allah sich zu.  

Allah sagt gemäß einem Hadīth qudsi: „Und wenn er Mir um eine Handspanne entgegenkommt, dann komme Ich ihm eine Elle entgegen. Und wenn er Mir um eine Elle entgegenkommt, dann komme Ich ihm zwei Armlängen entgegen. Und wenn er auf Mich schreitend zukommt, dann komme Ich ihm eilend entgegen.“ (Bukhāri #7405, Muslim #2675). 

Daher bereue aufrichtig bei Allah und Allah wird deine Reue akzeptieren. 

Zweitens: 

Hinsichtlich des Gebets sorglos zu sein und es ohne Rechtfertigung solange zu verspäten, bis die Zeit dafür vorüber ist, ist eine große Sünde. Siehe auch Frage Nr. 47123. 

Einige der Gelehrten sind der Ansicht, dass derjenige, der ein einziges Gebet ohne Rechtfertigung versäumt, als Kāfir zu betrachten ist. Siehe auch Frage Nr. 39818. Dies ist die Meinung, auf der die Antwort zu deiner Frage basiert und aus der die Anweisung hervorgeht, dass derjenige, der auch nur ein einziges Gebet ohne gültige Entschuldigung unterlässt, Ghusl zu vollziehen hat. 

Dies ist so, weil es dem Kāfir, der Muslim wird, vorgeschrieben ist Ghusl zu machen, so wie es auch einem Apostaten, der zum Islam zurückkehrt, vorgeschrieben ist. 

Scheikh ibn `Uthaymīn sagte in al-Scharh al-Mumti’ (1/202): „Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er den Ghusl vollziehen, unabhängig davon, ob er neu zum Islam gefunden hat oder ob er ein Apostat ist.“ 

„Neu zum Islam“ bezeichnet jemanden, der vorher sein ganzes Leben lang einer anderen Religion angehörte, wie z. B. ein Jude, Christ oder Buddhist. 

„Ein Apostat ist“ bedeutet, dass er ein Muslim war, dann aber vom Islam abfiel – wir bitten Allah darum, uns davor zu bewahren – wie es bei demjenigen der Fall ist, der nicht betet oder der glaubt, dass Allah einen Rivalen oder Partner hat oder der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) anbetet, seine Hilfe in Zeiten der Not ersucht oder zu irgendjemand anderem betet, um dessen Hilfe in einer Angelegenheit zu ersuchen, in der dieser nicht helfen konnte. 

Der Beweis dafür, dass Ghusl in solchen Fällen notwendig ist, lautet wie folgt: 

1.      Der Hadīth von Qays ibn `Āsim, der sagte, dass, als er Muslim wurde, der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ihm befahl, Ghusl mit Wasser und Lotusblättern zu vollziehen (al-Tirmidhi #605; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh eingestuft). Daher lautet das Grundprinzip in dieser Angelegenheit, dass es obligatorisch ist. 

2.      Er hat sich innerlich vom Schmutz des Schirk gereinigt; die Weisheit verlangt es, dass er sich auch äußerlich durch Ghusl reinigen sollte. Einige der Gelehrten sagen, dass er Ghusl nicht verrichten muss. Sie ziehen als Beweis die Tatsache heran, dass es keinen allgemeinen Befehl gibt, der vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert wurde, etwa, indem er sagte, dass jeder, der Muslim wird, Ghusl machen müsse, so wie er sagte: „Wer auch immer zum Jumu`ah kommt, lasst ihn Ghusl machen.“ Viele der Sahābah wurden Muslime, doch es gibt keinen Bericht, dass er sie anwies Ghusl zu vollziehen oder dass er sagte, dass derjenige, der Muslim wird, dies tun sollte. Wenn es obligatorisch wäre, wäre es wohl bekannt, denn darüber müssen die Menschen Bescheid wissen. 

Wir können sagen, dass die erste Meinung, nämlich, dass Ghusl erforderlich ist, die stärkere Ansicht ist, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) stellte eine Regel für ein Mitglied der Ummah auf und es gibt keinen Grund für die Annahme, dass sie nur auf dieses eine Mitglied zutraf. Also kann angenommen werden, dass sie für die gesamte Ummah gilt. Die Tatsache, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) den Befehl an eine Person gab, lässt nicht darauf schließen, dass er nicht den gleichen Befehl auch an andere gab. 

Bezüglich der Tatsache, dass es nicht von jedem der Sahābah überliefert wurde, dass er Ghusl vollzog, als er Muslim wurde, so bedeutet dies nicht, dass es nicht stattfand. Denn das Grundprinzip lautet, das zu tun, was der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl und es gibt keine Notwendigkeit für einen Bericht von jeder einzelnen Person, die es tat. 

Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni: „Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er Ghusl vollziehen, unabhängig davon, ob er neu zum Islam kam oder vorher vom Glauben abfiel … dies ist die Ansicht von Mālik, Abu Thaur und ibn al-Mundhir.“  

Es heißt in al-Mausu`uah al-Fiqhiyyah (31/206): „Die Mālikis und Hanbalis vertreten die Meinung, dass durch den Übertritt des Kāfirs zum Islam Ghusl notwendig wird. Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er Ghusl verrichten. Sie machen keinerlei Unterschied zwischen einem Kāfir, der neu zum Islam kam, und demjenigen, der vom Glauben abfiel. Ghusl ist ebenfalls erforderlich bei einem Apostaten, der zum Islam zurückfand.“ 

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A


Sie vergaß, bis Sonnenaufgang Ghusl zur Reinigung von Janābah zu vollziehen

Sie vergaß, bis Sonnenaufgang Ghusl zur Reinigung von Janābah zu vollziehen

Frage (Nr. 43307):

Wie lautet der Rechtsspruch für eine Frau, die sich eines Tages im Ramadān von Janābah zu reinigen vergaß? Es sei angemerkt, dass der Geschlechtsverkehr vor dem Adhān des Morgengebets stattfand, doch sie versäumte es, sich vor Maghrib zu reinigen.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.Wenn ein Fastender junub in Folge eines feuchten Traumes oder durch Geschlechtsverkehr wird, muss er nichts weiter tun, solange der sexuelle Verkehr vor dem Adhān des Morgengebets stattfand. Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass Fajr im Ramadān anbrach, während der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) junub war und dies nicht infolge eines feuchten Traums. Er vollzog Ghusl und fastete (Bukhāri #1926, Muslim #1109; aus einem Hadīth von `Ā’ischah, möge Allah mit ihr zufrieden sein).

Darauf basierend ist dein Fasten an diesem Tag gültig. Doch solltest du dich beeilen, Ghusl zu vollziehen, denn du musst beten und die Gebete müssen rechtzeitig verrichtet werden, es ist nicht erlaubt, sie zu verspäten.

Das Gebet ist sehr wichtig im Islam, es ist wichtiger als das Fasten oder die Zakāh oder die Hajj oder irgendeine andere gottesdienstliche Tat. In dieser Angelegenheit faul zu sein, ist eine sehr ernste Angelegenheit und einige Gelehrte sind der Ansicht, dass derjenige, der ein einziges Gebet ohne Entschuldigung verpasst und es nicht vor Ablauf des dafür bestimmten Zeitraums verrichtet, ein Kāfir ist.

Eine Warnung wird demjenigen, der nicht betet, durch folgenden Hadīth erteilt, in dem der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer `Asr nicht betet, dessen gute Taten werden aufgehoben.“ (Bukhāri #553).

Für weitere Informationen und Kommentare zu diesem Hadīth siehe Frage Nr. 49698.

Die Fragestellerin muss sich dafür, dass sie nicht betete und faul war, in Reue Allah zuwenden. Allah akzeptiert die Reue derjenigen, die bereuen, und Er vergibt denjenigen, die sich Ihm zuwenden.

Für weitere Informationen siehe Frage Nr. 21806.

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A