Er verspätete ohne Rechtfertigung das Gebet bis die Zeit dafür vorüber war – muss er Ghusl machen?
Frage (Nr. 46562):
Wird durch das Verspäten des Gebets ohne Entschuldigung Ghusl nötig? Denn es wird auf dieser Website erwähnt, dass man dadurch den Islam verlässt.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Das Gebet ist die Basis des Glaubens, das Zeichen der Erfolgreichen, die Freude der Rechtschaffenen. Allah hat es den Gläubigen vorgeschrieben, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung):
„… Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (4:103)
„Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen, denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind, und denjenigen, die sich von unbedachter Rede (schmutziges, falsches, übles und nutzloses Gerede, Lüge und alles, was Allah verboten hat) abwenden, und denjenigen, die die (Zahlung der) Abgabe anwenden, und denjenigen, die ihre Scham (d. h. die Intimsphäre, vor unerlaubten sexuellen Handlungen) hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, – wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter -, und denjenigen, die auf die ihnen anvertrauten Güter (all die Pflichten, die Allah bestimmt hat, Aufrichtigkeit, moralische Verantwortung und Treuhänderschaft) und ihre Verpflichtung Acht geben, und denjenigen, die ihre Gebete einhalten (die fünf Pflichtgebete, zu den vorgeschriebenen Zeiten).“ (23:1-9)
Das Gebet ist das Erste, für das jemand am Tag des Gerichts zur Rechenschaft gezogen wird. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Erste, wonach jemand am Tage der Auferstehung befragt wird, ist sein Gebet. Wenn es untadelig ist, so hat er (die Befragung) erfolgreich bestanden, doch wenn es mangelhaft ist, so ist er verdammt.“ (al-Tirmidhi #413, Abu Dawūd #864; von al-Albāni in Sahīh Abu Dawūd als sahīh klassifiziert).
Allah löscht Sünden durch das Gebet aus und erhöht dadurch den Status der Menschen. Es ist das letzte religiöse Bestreben, das aufgegeben wird, und wenn es unterlassen wird, dann ist jedes religiöse Engagement verloren. Siehe auch Frage Nr. 33694.
Mein Bruder, halte dich an das regelmäßige Gebet, bevor du stirbst … bete, bevor das Totengebet für dich verrichtet wird.
Falls du bereits regelmäßig betest, dann fahre damit fort. Falls du dem Gebet gegenüber nachlässig bist, dann bereue dies und bitte um Vergebung, bevor es zu spät ist. Wer auch immer sich Allah zuwendet, dem wendet Allah sich zu.
Allah sagt gemäß einem Hadīth qudsi: „Und wenn er Mir um eine Handspanne entgegenkommt, dann komme Ich ihm eine Elle entgegen. Und wenn er Mir um eine Elle entgegenkommt, dann komme Ich ihm zwei Armlängen entgegen. Und wenn er auf Mich schreitend zukommt, dann komme Ich ihm eilend entgegen.“ (Bukhāri #7405, Muslim #2675).
Daher bereue aufrichtig bei Allah und Allah wird deine Reue akzeptieren.
Zweitens:
Hinsichtlich des Gebets sorglos zu sein und es ohne Rechtfertigung solange zu verspäten, bis die Zeit dafür vorüber ist, ist eine große Sünde. Siehe auch Frage Nr. 47123.
Einige der Gelehrten sind der Ansicht, dass derjenige, der ein einziges Gebet ohne Rechtfertigung versäumt, als Kāfir zu betrachten ist. Siehe auch Frage Nr. 39818. Dies ist die Meinung, auf der die Antwort zu deiner Frage basiert und aus der die Anweisung hervorgeht, dass derjenige, der auch nur ein einziges Gebet ohne gültige Entschuldigung unterlässt, Ghusl zu vollziehen hat.
Dies ist so, weil es dem Kāfir, der Muslim wird, vorgeschrieben ist Ghusl zu machen, so wie es auch einem Apostaten, der zum Islam zurückkehrt, vorgeschrieben ist.
Scheikh ibn `Uthaymīn sagte in al-Scharh al-Mumti’ (1/202): „Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er den Ghusl vollziehen, unabhängig davon, ob er neu zum Islam gefunden hat oder ob er ein Apostat ist.“
„Neu zum Islam“ bezeichnet jemanden, der vorher sein ganzes Leben lang einer anderen Religion angehörte, wie z. B. ein Jude, Christ oder Buddhist.
„Ein Apostat ist“ bedeutet, dass er ein Muslim war, dann aber vom Islam abfiel – wir bitten Allah darum, uns davor zu bewahren – wie es bei demjenigen der Fall ist, der nicht betet oder der glaubt, dass Allah einen Rivalen oder Partner hat oder der den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) anbetet, seine Hilfe in Zeiten der Not ersucht oder zu irgendjemand anderem betet, um dessen Hilfe in einer Angelegenheit zu ersuchen, in der dieser nicht helfen konnte.
Der Beweis dafür, dass Ghusl in solchen Fällen notwendig ist, lautet wie folgt:
1. Der Hadīth von Qays ibn `Āsim, der sagte, dass, als er Muslim wurde, der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ihm befahl, Ghusl mit Wasser und Lotusblättern zu vollziehen (al-Tirmidhi #605; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh eingestuft). Daher lautet das Grundprinzip in dieser Angelegenheit, dass es obligatorisch ist.
2. Er hat sich innerlich vom Schmutz des Schirk gereinigt; die Weisheit verlangt es, dass er sich auch äußerlich durch Ghusl reinigen sollte. Einige der Gelehrten sagen, dass er Ghusl nicht verrichten muss. Sie ziehen als Beweis die Tatsache heran, dass es keinen allgemeinen Befehl gibt, der vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert wurde, etwa, indem er sagte, dass jeder, der Muslim wird, Ghusl machen müsse, so wie er sagte: „Wer auch immer zum Jumu`ah kommt, lasst ihn Ghusl machen.“ Viele der Sahābah wurden Muslime, doch es gibt keinen Bericht, dass er sie anwies Ghusl zu vollziehen oder dass er sagte, dass derjenige, der Muslim wird, dies tun sollte. Wenn es obligatorisch wäre, wäre es wohl bekannt, denn darüber müssen die Menschen Bescheid wissen.
Wir können sagen, dass die erste Meinung, nämlich, dass Ghusl erforderlich ist, die stärkere Ansicht ist, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) stellte eine Regel für ein Mitglied der Ummah auf und es gibt keinen Grund für die Annahme, dass sie nur auf dieses eine Mitglied zutraf. Also kann angenommen werden, dass sie für die gesamte Ummah gilt. Die Tatsache, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) den Befehl an eine Person gab, lässt nicht darauf schließen, dass er nicht den gleichen Befehl auch an andere gab.
Bezüglich der Tatsache, dass es nicht von jedem der Sahābah überliefert wurde, dass er Ghusl vollzog, als er Muslim wurde, so bedeutet dies nicht, dass es nicht stattfand. Denn das Grundprinzip lautet, das zu tun, was der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl und es gibt keine Notwendigkeit für einen Bericht von jeder einzelnen Person, die es tat.
Ibn Qudāmah sagte in al-Mughni: „Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er Ghusl vollziehen, unabhängig davon, ob er neu zum Islam kam oder vorher vom Glauben abfiel … dies ist die Ansicht von Mālik, Abu Thaur und ibn al-Mundhir.“
Es heißt in al-Mausu`uah al-Fiqhiyyah (31/206): „Die Mālikis und Hanbalis vertreten die Meinung, dass durch den Übertritt des Kāfirs zum Islam Ghusl notwendig wird. Wenn ein Kāfir Muslim wird, muss er Ghusl verrichten. Sie machen keinerlei Unterschied zwischen einem Kāfir, der neu zum Islam kam, und demjenigen, der vom Glauben abfiel. Ghusl ist ebenfalls erforderlich bei einem Apostaten, der zum Islam zurückfand.“
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A