Islam Fragen & Antworten

www.diewahrereligion.de

Es ist nicht erlaubt, das Fasten wegen der Arbeit zu unterlassen

Es ist nicht erlaubt, das Fasten wegen der Arbeit zu unterlassen 

Frage (Nr. 128398): 

Ich stamme aus einer Familie mit gemäßigten Mitteln und ich verrichte während des Urlaubs schwere Arbeit, um meiner Familie zu unterstützen. Dieser Job überschneidet sich mit dem Fasten im Ramadān und ich kann nicht gleichzeitig arbeiten und fasten. Ist es mir erlaubt, zu einer anderen Zeit als im Ramadān zu fasten, sodass ich mit meiner Arbeit weitermachen kann?  

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Was vom Gläubigen verlangt wird, wenn Ramadān beginnt, ist das Fasten im Ramadān. Wenn er schwere Arbeit zu verrichten hat, dann sollte er diese reduzieren, sodass er fasten kann. Er kann das tun, indem er zu der Zeit arbeitet, die ihm entgegenkommt, wie zu Tagesbeginn, dann enthält er sich der Arbeit, die für ihn zu schwierig ist, sodass er sein Fasten vervollständigen kann. Allah, erhaben ist Er und gepriesen, hat das Fasten zu einer Pflicht gemacht und zu einer der fünf Säulen des Islams. 

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Islam ist auf fünf (Säulen) aufgebaut: dem Zeugnis, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Zahlen der Zakāh, dem Fasten im Ramadān und der Pilgerfahrt zum Haus für den, der dazu in der Lage ist.“ 

Was von jedem Muslim, ob Mann oder Frau, verlangt wird, ist das Fasten in diesem Monat und sich vor allem zu hüten, was ein Hindernis dafür darstellen könnte. Die Arbeit endet nie und es gibt viel Zeit dafür. Es ist möglich, dass der Gläubige sein Arbeit in der Nacht erledigt oder zu Beginn des Tages, sodass es für ihn nicht zu schwierig wird, wenn er in der Mitte des Tages arbeiten muss. 

Der springende Punkt ist, dass du dich nach Mitteln umschauen musst, die dich zwei Dinge miteinander kombinieren lassen: Fasten und Arbeiten, auf eine Weise, die dir nicht schadet. Das ist es, was du tun musst. Was das Unterlassen des Fastens anbelangt, so ist es dir nicht gestattet.“ (Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz [möge Allah ihm barmherzig sein]). 

Fatāwa Nūr ‘ala al-Darb, 3/1233


Er fastete, dann reiste er in ein anderes Land, wo das Fasten später begonnen hatte – soll er 31 Tage fasten?

Er fastete, dann reiste er in ein anderes Land, wo das Fasten später begonnen hatte – soll er 31 Tage fasten? 

Frage (Nr. 45545): 

Ich habe mit dem Fasten in meinem Land begonnen, dann reiste ich während des Ramadān in ein anderes Land, wo der Monat einen Tag später begonnen hatte. Sollte ich mit ihnen fasten, sodass ich, falls sie am Ende des Monats 30 Tage gefastet haben, 31 Tage fasten würde? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Wenn jemand von einem Land, in dem er mit dem Fasten zu Beginn des Monats anfing, in ein anderes Land reist, wo `Id al-Fitr später stattfindet, dann sollte er mit dem Fasten fortfahren und das Fasten nicht brechen, bis sie es tun. 

Scheikh ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ich komme aus Ost-Asien, wo die Hijri Monate einen Tag später beginnen als im Königreich Saudi Arabien. Ich möchte im Ramadān in mein Heimatland reisen. Ich begann in Saudi Arabien zu fasten, doch am Ende des Monats werde ich 31 Tage gefastet haben. Wie lautet das Urteil zu meinem Fasten? Wie viele Tage sollte ich fasten?“ 

Er antwortete: „Wenn du in Saudi Arabien oder woanders zu fasten begonnen hast und dann den Rest des Monats in deinem Heimatland fastest, dann brich dein Fasten, wenn sie es tun, selbst wenn das bedeutet, dass es mehr als 30 Tage sind. Denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Fasten beginnt an dem Tag, an dem ihr fastet, und das Fastenbrechen ist an dem Tag, an dem ihr das Fasten brecht.“ Doch wenn du nicht 29 Tage des Monats vollständig hast, dann musst du ihn vervollständigen, denn der Monat kann nicht weniger als 29 Tage haben.“ (Majmū` Fatāwa ibn Bāz 15/155). 

Scheikh Muhammad al-Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wie lautet die Regel für denjenigen, der in einem muslimischen Land fastet, dann in ein anderes Land geht, wo die Leute später mit dem Fasten begannen als die Leute in dem ersten Land, wobei er, wenn er sich ihnen anschließt, mehr als 30 Tage fasten wird oder vice versa?“ 

Er antwortete: „Wenn jemand von einem muslimischen Land in ein anderes reist und das Fastenbrechen in dem Land, zu dem er reist, später stattfindet, dann sollte er mit ihnen weiter fasten, bis sie das Fasten brechen, denn das Fasten ist der Tag, an dem die Menschen fasten, und das Fastenbrechen ist der Tag, an dem die Menschen das Fasten brechen, und das Opfer (al-Adha) ist der Tag, an dem die Menschen das Opfer darbringen. Er sollte so verfahren, selbst wenn er einen Tag oder mehr extra fastet. Dies ist ähnlich dem Fall, wenn er in ein Land reist, wo der Sonnenuntergang später stattfindet. Er sollte mit dem Fasten fortfahren bis sie untergeht, selbst wenn dadurch zwei Stunden zu seinem Tag hinzugefügt werden oder drei oder mehr. Dies gilt, wenn er in ein Land reist, wo der Neumond noch nicht gesichtet wurde, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl uns, nicht zu fasten oder das Fasten zu brechen bis wir ihn sehen. Er sagte: „Fastet, wenn ihr ihn seht, und brecht euer Fasten, wenn ihr ihn seht.“ 

In Bezug auf den gegenteiligen Fall, wenn jemand von einem Land, in dem der Monatsbeginn später stattfindet, in ein Land reist, in dem der Monatsbeginn früher stattfindet, gilt, dass er sein Fasten mit ihnen brechen und die Tage, die er im Ramadān verpasst hat, später nachholen sollte. Verpasst er einen Tag, dann muss er einen Tag nachholen; verpasst er zwei Tage, dann muss er zwei Tage nachholen. Wenn er sein Fasten nach 28 Tagen bricht, dann muss er zwei Tage nachholen, wenn der Monat in beiden Ländern 30 Tage hat, und er muss einen Tag nachholen, wenn der Monat nur 29 Tage in beiden Ländern oder in einem von ihnen hat.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn 19, Frage #24). 

Er wurde weiterhin gefragt: „Die Leute könnten sagen: Warum sagt ihr, dass er im ersten Fall mehr als 30 Tage fasten muss und im zweiten Fall muss er verpasste Tage nachholen?“ 

Er antwortete: „Er muss im zweiten Fall verpasste Fastentage nachholen, weil der Monat nicht weniger als 29 Tage haben kann, und er sollte mehr als 30 Tage fasten, weil der Neumond noch nicht gesichtet wurde. Im ersten Fall sagen wir zu ihm: Brich das Fasten, selbst wenn du 29 Tage noch nicht vollständig hast, denn der Neumond wurde gesichtet, und wenn der Neumond gesichtet wurde, ist es notwendig, das Fasten zu brechen und man darf am ersten Tag von Schawwāl nicht fasten. Wenn du weniger als 29 Tage gefastet hast, dann musst du die 29 Tage vervollständigen. Dies ist anders als im zweiten Fall, wo immer noch Ramadān ist, wenn du in ein Land kommst, wo der Neumond noch nicht gesichtet wurde. Es ist immer noch Ramadān für dich, wie also kannst du dein Fasten brechen? Du musst weiter fasten. Wenn der Monat für dich länger ist, dann ist das wie ein paar Extra-Stunden am Tag.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn ` Uthaymīn 19, Frage #25). 

Siehe auch in der Antwort zu Frage #38101. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Das Fasten von jemandem, der nur im Ramadān betet

Urteil über das Fasten von jemandem, der nur im Ramadān betet

Frage (Nr. 105362):

Wie lautet der Rechtsspruch über das Fasten von jemandem, der nur im Ramadān betet oder der vielleicht fastet und nicht betet?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn eine Person als Kāfir erachtet wird, werden all ihre Taten für ungültig erklärt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie (Ihm) aber (andere) beigesellt hätten, wäre für sie wahrlich hinfällig geworden, was sie zu tun pflegten.“ (6:88) und Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.“ (5:5). 
Eine Anzahl von Gelehrten ist der Ansicht, dass er kein Kāfir im Sinne des großen Kufr ist, wenn er bestätigt, dass das Gebet obligatorisch ist. Aber er ist des kleinen Kufr schuldig, und seine Handlung ist schlechter und verabscheuungswürdiger als die Handlungen des Ehebrechers oder des Diebes und dergleichen. Trotz dessen sind sein Fasten und seine Hajj ihrer Ansicht nach noch gültig, wenn er sie in der korrekten Weise vollzieht, wie es im Islam vorgeschrieben ist. Aber sein Verstoß ist, dass er nicht regelmäßig betet, und er ist, gemäß einer Anzahl von Gelehrten, in der ernsten Gefahr in den großen Schirk zu fallen.
Einige von ihnen berichteten, dass die Mehrheit der Ansicht ist, er sei kein Kāfir im Sinne des großen Kufr, wenn er aus Faulheit oder Leichtfertigkeit nicht betet. Vielmehr begeht er dadurch kleinen Kufr, aber sein Verbrechen ist noch immer ernst und ein verabscheuungswürdiges Übel, das schlimmer als Ehebruch, Diebstahl, Ungehorsam gegenüber den Eltern, Trinken von Alkohol etc. ist.

Wir bitten Allah, uns sicher und treu zu bewahren.

Aber die korrektere der zwei Gelehrtenansichten ist, dass er ein Kāfir im Sinne des großen Kufr ist – wir bitten Allah, uns sicher und treu zu behüten – wegen des schar’iahrechtlichen  Beweises, der oben genannt wurde. Wenn eine Person also fastet, aber nicht betet, zählt weder ihr Fasten noch ihre Hajj.

Majmuu’ Fataawa al-Scheikh ibn Baaz (15/179).


Er fastet im Ramadān, aber nach Ramadān betet er nicht weiter

Er fastet im Ramadān, aber nach Ramadān betet er nicht weiter 

Frage (Nr. 12675): 

Wenn ein Mann im Ramadān fasten und nur während dieses Monats beten will und er es, sobald Ramadān vorüber ist, dann wieder aufgibt zu beten, ist sein Fasten gültig? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah.    

Das Gebet ist eine der Säulen des Islams, und es ist die wichtigste Säule nach der Schahādatayn (zweifaches Glaubensbekenntnis). Es ist aber auch eine individuelle Verpflichtung. Wer es nicht verrichtet, weil er leugnet, dass es obligatorisch ist, oder er verrichtet es nicht, weil er faul und leichtfertig ist, ist ein Kāfir.
Was diejenigen anbetrifft, die im Ramadān fasten und nur im Ramadān beten, so versuchen sie Allah zu betrügen. Wie schlecht diejenigen sind, die Allah nur im Ramadān anerkennen. Ihr Fasten ist unzulässig, wenn sie nur im Ramadān beten. Vielmehr sind sie, indem sie dies tun, Kuffār, die des großen Kufr schuldig sind, selbst wenn sie nicht leugnen, dass das Gebet obligatorisch ist; dieses ist entsprechend der korrekteren der zwei Gelehrtenansichten.
Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.“ (Imām Ahmad #22428; al-Tirmidhi #2621; al-Nasā’ i #431; Ibn Mājah #1079 – mit einem sahih Isnād von Buraydah al-Aslami). Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Anfang der Sache ist der Islam, ihre Säule ist das Gebet und ihr höchster Gipfel ist der Jihād für Allah.“ (Imām al-Tirmidhi #2616, mit einem sahīh Isnād von Mu’ādh ibn Jabal). Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Zwischen einer Person und dem Kufr und dem Schirk steht das Gebet.“ (Imām Muslim in seinem Sahīh #82, von Jābir ibn `Abd-Allah al-Ansāri). Und es gibt viele ähnliche Ahādīth.

Und Allah ist die Quelle der Kraft. Möge Allah unserem Prophet Muhammad und seiner Familie und seinen Begleitern Segen und Frieden geben. 

Beständiges Komitee für akademische Forschung und Herausgabe von Fatwas 10/140
Islam Q&A