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Der Monat Rajab

Der Monat Rajab

Alles Lob gebührt Allāh, dem Einen, dem Bezwinger, und Frieden und Segen seien auf dem erwählten Propheten und auf seiner guten und reinen Familie und den Gefährten. 

Alles Lob gebührt Allāh, Der sagt (ungefähre Bedeutung): „Und dein Herr erschafft, was Er will, und wählt. …“ (28:68). Das Attribut des Wählens oder Auswählens ist bezeichnend für Seine Herrschaft und Einheit und für die Perfektion Seiner Weisheit, Seines Wissens und Seines Macht. 

Ein Aspekt Seines Wählens und Bevorzugens ist die Tatsache, dass er einige Tage und Monate auserwählt und ihnen Vorzug gegenüber anderen eingeräumt hat. Von den Monaten hat Allāh vier auserwählt, die Er geheiligt hat, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Gewiss, die Anzahl der Monate bei Allāh ist zwölf Monate (im Jahr), im Buch Allāhs (festgelegt) am Tag, da Er die Himmel und die Erde schuf. Davon sind vier geschützt, Das ist die richtige Religion. So fügt euch selbst in ihnen kein Unrecht zu. …“ (9:36). 

Diese Monate werden entsprechend den Bewegungen des Mondes kalkuliert, nicht nach denen der Sonne, wie es die Kuffār tun.  Die heiligen Monate werden im Qur’ān nicht namentlich genannt, sondern nur allgemein erwähnt. Ihre Namen werden durch die Sunnah überliefert: Es wurde von Abu Bakrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) in seiner Abschiedsrede sagte: „Wahrlich, die Zeit ist wiedergekehrt wie am Tage, an dem Allāh die Himmel und die Erde erschaffen hat: Das Jahr hat zwölf Monate, von denen vier geheiligt sind. Drei davon folgen aufeinander, und zwar: Dhu-l-Qa`da, Dhu-l-Hijjah und Muharram. Außerdem Radjab-Mudar, der zwischen Jumāda und Scha`bān ist.“ (al-Bukhāri #1741 in Kitāb al-Hajj, al-Khutbah Ayām Mina; Muslim #1679 in Kitāb al-Qisāmah Bāb Tahrīm al-Dimā`). 

Er wurde Rajab-Mudar genannt, weil (der Stamm der) Mudar nichts an seiner Zeiteinteilung änderten, wie es die anderen Araber taten, die die Monate zu ändern pflegten und ihre Reihenfolge änderten, wenn sie sich im Kriegszustand befanden. Dies war das in der folgenden Āyah genannte Verschieben (ungefähre Bedeutung): „Das Verschieben eines (heiligen) Monats ist nur eine Mehrung des Unglaubens. Damit werden diejenigen, die ungläubig sind, in die Irre geführt; sie erklären ihn in einem Jahr für ungeschützt und in einem (anderen) Jahr für geschützt, um der Anzahl dessen gleichzukommen, was Allāh für geschützt erklärt hat; so erklären sie für ungeschützt, was Allāh für geschützt erklärt hat. …“ (9:37). 

Es wurde auch gesagt, dass der Grund, warum er den Mudar zugerechnet wurde, der war, dass sie ihn ehrten und sehr respektierten. 

Der Grund, warum er so genannt wird 

Ibn Fāris sagte in Mu`jam Maqāyīs al-Lughah (S. 445): „Die Buchstaben Rā, Jīm, und Bā bilden eine Wurzel, die etwas bezeichnet, was eine Sache mit etwas anderem unterstützt und stärkt. … Daher bedeutet der Ausdruck „Rajabtu-l-Schay“, dass ich ihn verehre. … Er wurde Rajab genannt, weil sie ihn zu ehren pflegten und er wird auch in der Scharī`ah geehrt.  

Die Leute der Jāhiliyyah pflegten den Rajab „Munassil al-Asinnah“ (derjenige, der die scharfen Spitzen der Waffen entfernt) zu nennen, denn es wurde berichtet, dass Abu Rajā’ al-`Atāridi sagte: „Wir nahmen einen Felsen und wenn wir einen besseren Felsen fanden, dann warfen wir den ersten beiseite und nahmen den anderen. Wenn wir keinen Felsen finden konnten, dann nahmen wir einen Haufen Dreck, molken ein Schaf darüber und vollzogen dann Tawāf darum herum. Wenn der Monat Rajab kam, sagten wir „Munassil al-Asinnah“ (derjenige, der die scharfen Spitzen der Waffen entfernt) und wir ließen keinen Speer oder Pfeil mit eiserner Spitze, ohne dass wir die Metallspitze entfernten und sie während des Monats Rajab beiseite legten.“ (al-Bukhāri). 

Al-Bayhaqi sagte: „Die Leute der Jāhiliyyah pflegten diese heiligen Monate zu ehren, insbesondere den Monat Rajab, und sie pflegten in diesem Monat nicht zu kämpfen.“ 

Rajab ist ein heiliger Monat 

Die heiligen Monate haben eine besondere Stellung, was auch für Rajab gilt, denn er ist einer der heiligen Monate. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „O die ihr glaubt, entweiht nicht die Kultzeichen Allāhs, noch den Schutzmonat,…“ (5:2). 

Das bedeutet: Verletzt nicht die Heiligkeit, die Allāh euch zu respektieren auferlegt und die Er euch zu verletzen verboten hat, denn dieses Verbot umfasst sowohl niedere Taten als auch niedere Ansichten.  Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… So fügt euch selbst in ihnen kein Unrecht zu. …“ (9:36), was sich auf die heiligen Monate bezieht. Das hier als „in ihnen“ übersetzte Pronomen bezieht sich diese vier heiligen Monate, wie vom Imām der Mufassirīn, ibn Jarīr al-Tabari (möge Allāh ihm barmherzig sein) gesagt wurde. 

Wir sollten daher der Heiligkeit dieser vier Monate unsere Aufmerksamkeit widmen, denn Allāh hat sie zu einem besonderen Rang auserwählt und Er hat es uns verboten, Sünden zu begehen, aus Respekt ihnen gegenüber und weil Sünden zu diesen Zeiten aufgrund der Heiligkeit schlimmer sind. Daher hat Allāh es uns in der oben genannten Āyah verboten, uns selbst Unrecht zu tun, obwohl dies – d. h. sich selbst Unrecht zu tun, was das Begehen von Sünden mit einschließt – während aller Monate im Jahr verboten ist. 

Der Kampf während der heiligen Monate 

Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Sie fragen dich nach dem Schutzmonat, danach, in ihm zu kämpfen. Sag: In ihm zu kämpfen ist schwerwiegend. …“ (2:217). 

Die Mehrheit der Gelehrten sagt, dass das Verbot des Kämpfens in den heiligen Monaten durch die folgende Āyah aufgehoben wurde (ungefähre Bedeutung): „Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener (Muschrikūn), wo immer ihr sie findet, …“ (9:5) und durch weitere Āyāt und Berichte, die von allgemeiner Anwendung sind, und die den Befehl, sie zu bekämpfen, beinhalten. 

Andere sagen: „Es ist nicht erlaubt, das Kämpfen während der heiligen Monate zu beginnen, doch es ist erlaubt, den Kampf fortzusetzen und zu beenden, wenn er zu einer anderen Zeit anfing. Der Kampf des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) gegen die Leute von Tā’if wird auf diese Art interpretiert, denn er hatte bei Hunayn in Schawwāl begonnen. 

Das oben Stehende trifft nicht auf Selbstverteidigung zu. Wenn der Feind ein muslimisches Land angreift, ist es für dessen Bewohner eine Pflicht, sich zu verteidigen, ob dies nun während eines heiligen Monats geschieht oder nicht. 

Al-`Atīrah (eine Art des Opfertieres)

Zur Zeit der Jāhiliyyah pflegten die Araber während des Rajab ein Opfertier als gottesdienstliche Handlung für ihre Götter zu schlachten. 

Als der Islam kam und lehrte, dass ein Opfer nur für Allāh allein dargebracht werden darf, wurde diese Tat der Jāhiliyyah abgeschafft. Die Fuqaha’ waren unterschiedlicher Meinung hinsichtlich der Regeln für das Opfern während des Rajab. Die Mehrheit der Hanafis, Mālikis und Hanbalis sagten, dass das Opfer al-`Atīrah aufgehoben wurde. Ihr Beweis war der Hadīth: „Es gibt kein Fir` und kein `Atīrah“, verzeichnet bei al-Bukhāri und Muslim von Abu Hurayrah. 

Die Schāfi`is sagten, dass al-`Atīrah nicht aufgehoben wurde und sie betrachteten es als mustahabb (empfohlen). Dies war auch die Ansicht von ibn Sirīn. 

Ibn Hajar sagte: „Dies wird durch den Hadīth bei Abu Dawūd, al-Nasā’i und ibn Mājah unterstützt, welcher von al-Hākim und ibn al-Mundhir als sahīh klassifiziert wurde. Von Nubayschah, der sagte: „Ein Mann rief dem Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu: `Wir pflegten während der Jāhiliyyah im Rajab al-`Atīrah zu opfern. Was befiehlst du uns zu tun?` Er sagte: `Bringt Opfer dar, egal welcher Monat ist…`“ 

Ibn Hajar sagte: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) schaffte dieses Prinzip nicht ab, doch er verwarf die Vorstellung, dass dieses Opfer speziell im Rajab dargebracht werden sollte.“ 

Das Fasten im Rajab

Es gibt keinen sahīh Bericht vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) oder von den Sahābah, um zu beweisen, dass es irgendeinen Vorzug beim Fasten im Rajab gibt. 

Das im Rajab empfohlene Fasten ist das gleiche empfohlene Fasten wie auch in anderen Monaten, nämlich montags und donnerstags sowie die drei Tage al-Bīd, an wechselnden Tagen und Sirar al-Schahr. Einige Gelehrte sagten, dass sich Sirar al-Schahr auf den Beginn des Monats bezieht, andere sagten, dass es sich auf die Mitte oder das Ende des Monats bezieht. `Umar (möge Allāh ihm barmherzig sein) pflegte das Fasten im Rajab zu verbieten, da es der Zeit der Jāhiliyyah ähnelt. Es wurde überliefert, dass Kharaschah ibn al-Harr sagte: „Ich sah `Umar auf die Hände derjenigen schlagen, die im Rajab fasteten, bis sie sie nach etwas zu Essen ausstreckten, und er sagte, dass dies ein Monat ist, der in der Jāhiliyyah verehrt wurde.“ (al-Irwā` #957, al-Albāni sagte, dass er sahīh sei.) 

Imām ibn al-Qayyim sagte: „Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) fastete niemals drei aufeinanderfolgende Monate (d. h. Rajab, Scha`bān und Ramadān) wie manche Leute es tun und er fastete niemals den Rajab noch ermutigte er die Leute dazu, diesen Monat zu fasten.“ 

Al-Hāfiz ibn Hajar sagte in Tabayyun al-’Ajab bimā wurida fi Fadl Rajab: „Es wurde kein sahīh Hadīth, der als Beweis verwendet werden könnte, über die Vorzüge des Monats Rajab überliefert oder über das Fasten in diesem Monat oder über das Fasten eines bestimmten Teils davon oder über Qiyām al-Layl speziell in diesem Monat. Imām Abu Ismā`īl al-Harawi al-Hāfiz hat dies bereits vor mir ausgesagt und es wurde auch von anderen überliefert. 

In Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah heißt es: „Hinsichtlich des Fastens speziell im Rajab ist uns keine Basis in der Scharī`ah für eine solche Handlung bekannt.“ 

`Umrah im Rajab

Die Ahādīth zeigen, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) während des Rajab keine `Umrah vollzog. So wurde berichtet, dass Mujāhid sagte: „`Urwah ibn al-Zubayr und ich betraten die Moschee und dort saß `Abd-Allāh ibn `Umar neben `Ā’ischahs (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) Raum. Er wurde gefragt: `Wie oft vollzog der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) die `Umrah?` Er antwortete: `Vier Mal und einmal davon im Rajab.` Wir wollten nicht mit ihm diskutieren. Wir konnten `Ā’ischah Umm al-Mu’minīn in ihrem Raum ihre Zähne putzen hören (d. h. das Geräusch des Miswāk). `Urwah sagte: `Oh Mutter der Gläubigen, hast du nicht gehört, was Abu `Abd al-Rahmān sagt?` Sie fragte: `Was sagt er?` Er antwortete: `Er sagt, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) vier Mal die `Umrah vollzog, einmal davon im Rajab.` Sie sagte: `Möge Allāh Abu `Abd al-Rahmān barmherzig sein. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) vollzog niemals `Umrah, sodass er es bezeugte (d. h. dass er mit ihm anwesend war), und er vollzog niemals die `Umrah während des Monats Rajab.`“ (einstimmig angenommen). 

Es wurde von Muslim berichtet, dass ibn `Umar dies hörte und weder Ja noch Nein sagte. Al-Nawawi sagte: „Die Tatsache, dass ibn `Umar still blieb, als `Ā’ischah das, was er sagte, verneinte, weist darauf hin, dass er durcheinander war oder etwas vergessen hatte oder sich unsicher war. Daher ist es eine erfundene Bid`ah, den Rajab für die Verrichtung der `Umrah auszuwählen und zu glauben, dass sie im Rajab einen besonderen Vorzug habe. Nichts wurde in dieser Hinsicht überliefert, zusätzlich zu der Tatsache, dass vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) nicht überliefert wurde, dass er überhaupt die `Umrah im Rajab vollzog.“ 

Scheikh `Ali ibn Ibrāhīm al-`Attār (verstorben 724 n. H.) sagte: „Eines der Dinge, die ich über die Bewohner von Makkah – möge Allāh ihre Ehre erhöhen – hörte, ist, dass sie `Umrah oft im Rajab vollziehen. Das ist etwas, für das es keine Basis gibt, und alles, was ich weiß, ist das, was in dem Hadīth berichtet wurde, in dem der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „`Umrah im Ramadān entspricht der Hajj.“ 

Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in seinen Fatāwa: „Was das Auswählen einiger Tage des Rajab für irgendwelche Arten der guten Taten anbelangt, für Ziyārah (den Besuch des Hauses von Allāh, der Ka`bah) oder sonst etwas, so gibt es keine Basis dafür. Imām Abu Schāmah sagte in seinem Buch al-Bida` wa-l-Hawādith: Handlungen der Anbetung für Zeiten festsetzen, die nicht durch die Scharī`ah bestimmt wurden, ist falsch. Keine Zeit ist als besser zu betrachten als andere Zeiten außer in Fällen, in denen die Scharī`ah einer bestimmten Handlung zu einer bestimmten Zeit Priorität einräumt oder bestätigt, dass eine gute Tat zu dieser Zeit besser ist als gute Taten zu anderen Zeiten. Daher verurteilten die Gelehrten die Praxis des Auswählens des Rajab für häufige `Umrah.“ 

Doch wenn jemand während des Rajab zur `Umrah geht, ohne daran zu glauben, dass dies einen besonderen Vorzug hat, und weil es nur eine Fügung ist, dass er gerade zu dieser Zeit die Möglichkeit hat, die `Umrah zu vollziehen, dann ist nichts Falsches daran.  

Bid`ah und Neuerungen im Monat Rajab 

Eine Neuerung in der Religion ist eine ernste Angelegenheit, die dem Buche Allāhs und der Sunnah entgegensteht. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) starb erst, als die Religion vollkommen war. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden… “ (5:3). 

Es wurde berichtet, dass `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer etwas Neues in dieser unserer Angelegenheit einführt, was nicht Teil davon ist, der wird zurückgewiesen werden.“ (übereinstimmend angenommen). 

Gemäß einem Bericht bei Muslim heißt es: „Wer auch immer etwas tut, was nicht zu dieser unserer Angelegenheit gehört, wird zurückgewiesen werden.“ 

Einige Leute habe eine ganze Anzahl an Praktiken im Rajab erfunden, wie z. B. die folgenden: 

  • Salāt al-Raghā’ib: Dieses Gebet hat sich nach den ersten und besten Jahrhunderten weit verbreitet, insbesondere im 4. Jahrhundert n. H. Einige Lügner erfanden dieses Gebet, welches in der ersten Nacht des Rajab verrichtet wird. Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Salāt al-Raghā’ib ist eine Bid`ah gemäß dem Konsens der Gelehrten der Religion, wie z. B. Mālik, al-Schāfa`i, Abu Hanīfah, al-Thauri, al-`Ūzā’i, al-Layth und anderen. Der Hadīth, der darüber berichtet wurde, ist eine Lüge gemäß dem Konsens der Gelehrten, die Wissen über die Hadīthwissenschaft besitzen.“

  • Es wurde berichtet, dass bedeutende Ereignisse im Monat Rajab stattfanden, doch keiner dieser Berichte ist wahr. Es wurde berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) in der ersten Nacht des Rajab geboren wurde und dass er seine Mission am 25. oder 27. dieses Monats erhielt. Nichts davon ist korrekt. Es wurde mit einem Isnād überliefert, der nicht sahīh ist, dass die Nachtreise des Propheten (al-Isrā’) am 27. Rajab stattfand. Das wurde von Ibrāhīm al-Harbi und anderen verneint. Eine der Innovationen dieses Monats ist die Rezitation der Geschichte der Mi`rāj und Feierlichkeiten, um sich am 27. Rajab daran zu erinnern, oder diese Nacht auszuwählen, um zusätzliche Handlungen der Anbetung zu verrichten, wie z. B. Qiyām al-Layl oder das Fasten am Tage oder sich zu treffen und zu feiern. Einige Feiern werden von harām Dingen wie dem Vermischen von Männern und Frauen, Gesang und Musik begleitet, was alles schon nicht zu den zwei `Id-Festen, die im Islam vorgeschrieben sind, erlaubt ist – was also soll erst mit erfundenen Festen sein? Außerdem gibt es keinen Beweis, dass Isrā’ und Mi`rāj an diesem Datum stattfanden. Selbst wenn es bewiesen wäre, wäre das keine Entschuldigung für das Veranstalten von Festen anlässlich dieser Daten, denn nichts in dieser Art wurde vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) oder von seinen Gefährten (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) oder von irgendeinem der Salaf (der früheren Generationen) dieser Ummah berichtet. Wenn es etwas Gutes wäre, dann hätten sie es vor uns getan. Möge Allāh uns helfen.

  • Salāt Umm Dawūd nach der Hälfte des Rajab.

  • Du`ā’, die speziell im Rajab rezitiert werden, sind samt und sonders Erfindungen und Neuerungen.

  • Das Besuchen von Gräbern nur im Rajab ist eine Bid`ah, denn Gräber sollten das ganze Jahr über besucht werden.

Wir bitten Allāh darum, uns zu jenen gehören zu lassen, die das verehren, was Er geheiligt hat, und die sich an die Sunnah des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) halten, äußerlich wie auch innerlich, denn Er ist der Eine, Den wir bitten sollten und Der fähig ist, alles zu tun. Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn von al-`Ālamīn – der Menschheit, den Jinn und allem, was existiert. 

Islam Q&A


Der Muttertag – eine historische Übersicht und der Rechtsspruch der Gelehrten zu diesem Feiertag

Der Muttertag – eine historische Übersicht und der Rechtsspruch der Gelehrten zu diesem Feiertag

Alles Lob gebührt Allah und Segen und Frieden seien auf Seinem Gesandten. 

Einleitung

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte uns, dass diese Ummah den vorherigen Nationen – den Juden, den Christen und den Persern – folgen würde, doch war dies nicht als Lob für ihre Handlungen gedacht, sondern vielmehr als Warnung und Tadel. Es wurde von Abu Sa`īd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Ihr werdet sicherlich den Wegen derjenigen, die vor euch kamen, Handspanne um Handspanne, Ellenlänge um Ellenlänge folgen, bis ihr ihnen auch dann nachgeht, wenn sie durch das Loch einer Eidechse gehen würden.“ Wir fragten: „Oh Gesandter Allahs, (meinst du) die Juden und die Christen?“ Er sagte: „Wen sonst?“ (Bukhāri #3269; Muslim #2669). 

Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Stunde wird nicht beginnen, bevor meine Ummah nicht den Fußspuren derjenigen folgt, die vor ihr kamen, Handspanne um Handspanne, Elle um Elle.“ Es wurde gefragt: „Oh Gesandter Allah, wie die Perser und die Römer?“ Er sagte: „Jene sind die Leute?“ (Bukhāri #6888). 

Die Unwissenden dieser Ummah, die Erneuerer und die Ketzer sind den vorherigen Völkern gefolgt, den Juden, Christen und Persern, in ihren Überzeugungen, ihrer Art, ihrem Benehmen und ihrer Kleidung. Unser Anliegen ist es, in diesen Tagen auf das Befolgen und die Nachahmung von ihnen aufmerksam zu machen, die durch den „Muttertag“ oder „Familientag“ erfolgen, welcher ein Tag ist, den die Christen eingeführt haben, um die Mütter zu ehren, so ist zumindest ihre Behauptung. Er wurde zu einem Tag, der verehrt wurde, an dem die öffentlichen Behörden geschlossen sind und die Menschen Kontakt mit ihren Müttern aufnehmen oder ihnen Geschenke und liebevolle Nachrichten schicken. Doch wenn der Tag vorüber ist, kehrt der Alltag wieder ein und die Leute wenden sich von ihren Müttern ab und sind ihnen ungehorsam. 

Was merkwürdig ist, ist dass die Muslime das Bedürfnis verspüren, sie auf diese Art nachzuahmen, wo doch Allah ihnen ohnehin befohlen hat, ihre Mütter zu ehren, und wo Er es doch verboten hat, ihnen ungehorsam zu sein, und wo Er doch der Belohnung dafür (ihnen zu gehorchen) den höchsten Rang eingeräumt hat.

  Die Definition des Wortes `Id 

[der Muttertag wurde im Arabischen als „`Id al-Umm“ oder „Fest der Mütter“ bekannt; das Wort `Id ist abgeleitet aus der Wurzel `Āda/Ya’ūd, was Rückkehr oder Umkehr bedeutet] 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte: „`Id (Fest) ist ein Name, der einem Ereignis gegeben wird, welches wiederkehrt, an dem die Menschen sich auf festliche Weise versammeln, sei es jährlich, wöchentlich, monatlich oder anders.“ (Iqtidā’ al-Sirāt al-Mustaqīm 1/441). 

Ibn `Ābidīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Ein `Id wird so genannt, weil Allah immer wieder Seinen Segen gewährt, d. h. Arten des Segens, die an diesen Tagen zu Seinen Dienern herabkommen, wie z. B. das Fastenbrechen nachdem sie sich des Essens enthalten haben, Sadaqat al-Fitr (die obligatorische Spende, die Ende Ramadān gezahlt wird), das Vervollständigen der Hajj durch Tawāf al-Ziyārah, das Fleisch des Opfertieres usw., und weil es der Brauch ist, zu solchen Gelegenheiten Freude und Glück zum Ausdruck zu bringen und fröhlich und zufrieden zu sein.“ (Hāschiyat ibn `Ābidīn 2/165).

Wie viele Feste gibt es im Islam? 

Der Muslim wird feststellen, dass es eine große Anzahl an Festen gibt, die heutzutage unter den Muslimen verbreitet sind, wie z. B. der Tag der Arbeit, der Jahrestag der Thronbesteigung, Geburtstage etc. Es gibt eine lange Liste solcher Tage, doch jeder davon ist eine Innovation der Juden, der Christen und der Polytheisten; sie haben keine Basis im Islam. Es gibt im Islam keine Feste außer dem `Id al-Adha und dem `Id al-Fitr. 

Es wurde von Anas ibn Mālik überliefert: „Während der Zeit der Jāhiliyyah hatten die Leute zwei Tage, an denen sie feierten. Als der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) nach Madīnah kam, sagte er: `Ihr hattet zwei Tage, an denen ihr gefeiert habt, doch Allah hat euch etwas Besseres als das gegeben: den Tag von al-Fitr und den Tag von al-Adha.`“ (Abu Dawud #1134; al-Nasā’i #1556; von Scheikh al-Albāni als sahīh eingestuft). 

Die Mutter ehren 

Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei (in der Anbetung). Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten, den Waisen, den Armen (al-Masākīn), dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Sohn des Weges (den ihr trefft) und denen, die eure rechte Hand besitzt. Allah liebt nicht, wer eingebildet und prahlerisch ist“ (4:36). 

Und Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. Wenn nun einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen: „Pfui!“ und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte.“ (17:23). 

Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ein Mann kam zum Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und sagte: `Oh Gesandter Allahs, wer von den Menschen verdient am meisten meine freundliche Behandlung?` Er antwortete: `Deine Mutter.` Er fragte: `Wer dann?` Er antwortete: `Deine Mutter.` Er fragte: `Wer dann? ` Er antwortete: `Deine Mutter.` Er fragte: `Wer dann?` Er antwortete: `Dann dein Vater.`“ (Bukhāri #5626; Muslim #2548). 

Al-Hāfiz ibn Hajar sagte: „Ibn Battāl sagte: `Was dies bedeutet, ist, dass die Mutter dreimal mehr geehrt werden sollte als der Vater.` Er sagte, dass dies so sei aufgrund der Schwierigkeiten der Schwangerschaft, der Geburt, des Stillens. All dies sind Schwierigkeiten, die nur von der Mutter erduldet werden, dann teilt der Vater sich mit ihr die Kindeserziehung. Darauf wird ebenfalls in der folgenden Āyah Bezug genommen (ungefähre Bedeutung): „Und Wir haben dem Menschen seine Eltern anbefohlen (zu ihnen gut und gehorsam zu sein) – seine Mutter hat ihn unter wiederholter Schwäche getragen, und seine Entwöhnung (erfolgt) innerhalb von zwei Jahren …“ (31:14). 

Die Empfehlung, gehorsam und gut zu sein, bezieht sich also auf beide Eltern, doch der Anteil der Mutter ist größer, aufgrund der drei oben genannten Dinge. Al-Qurtubi sagte: `Gemeint ist, dass die Mutter einen größeren Anteil von der Ehrerbietung ihres Kindes verdient und dass ihre Rechte über denen des Vaters stehen, wenn eine Wahl getroffen werden muss.` `Iyād sagte: `Die Mehrheit der Gelehrten war der Ansicht, dass die Mutter Vorrang vor dem Vater hat, wenn es darum geht, die Eltern zu ehren.` Und es wurde gesagt, dass beide gleichermaßen geehrt werden müssten, und dies wurde unter anderem von Mālik berichtet, doch die erste Ansicht ist die korrekte.“ (Fath al-Bāri 10/402). 

Sogar wenn die Mutter eine Muschrikah (Polytheistin) ist, hält die weise und reine Scharī`ah des Islams dazu an, die Verwandtschaftsbande mit ihr aufrechtzuerhalten: 

Es wurde berichtet, dass Asma’ bint Abi Bakr (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) sagte: „Meine Mutter kam zur Zeit des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), um mich zu besuchen, und sie war eine Muschrikah. Ich konsultierte den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und fragte: `Meine Mutter ist mich besuchen gekommen und wollte etwas von mir, soll ich die Verwandtschaftsbande mit meiner Mutter aufrecht erhalten?` Er sagte: `Ja, erhalte die Verwandtschaftsbande zu deiner Mutter.`“ (al-Bukhāri #2477). 

Mütter in Ländern der Kuffār 

Diejenigen, die die Situation der Familien in nicht-muslimischen Ländern im Allgemeinen studieren und die der Mütter insbesondere, werden absonderliche Dinge hören und sehen. Man kann kaum eine vollständige Familie finden, deren Mitglieder miteinander in Verbindung stehen, ganz abgesehen von Treffen, Unterhaltungen oder gemeinsamem Leben. 

Einige Beobachter in kāfir Ländern sagten: „Auf Marktplätzen oder auf den Straßen kann man eine Mutter und ihren Sohn oder ihre Tochter sehen oder einen Vater und seinen Sohn oder seine Tochter, doch man wird selten eine ganze Familie beim Einkauf oder Spaziergang antreffen.“ 

Wenn der Vater oder die Mutter alt wird, beeilen die besten von ihren Kindern sich, sie in Altersheimen unterzubringen. Einige Muslime gingen zu solchen Häusern und fragten ein Dutzend Senioren nach ihrem größten Wunsch. Alle von ihnen antworteten: „Der Tod!“ Das ist so, weil jeder von ihnen ein Leben von Elend, Trauer und Bedauern über das Ende ihres Weges führt und weil ihre Kinder sie verließen, als sie sie am meisten brauchten. 

Der Zeitpunkt des Muttertages in verschiedenen Ländern 

Das Datum des Muttertages und die Art, auf die er gefeiert wird, ist von Land zu Land unterschiedlich. In Norwegen wird er am zweiten Sonntag des Februar gefeiert, in Argentinien am zweiten Sonntag im Oktober, im Libanon am ersten Frühlingstag, in Südafrika am ersten Sonntag im Mai. 

In Frankreich wird er mehr als ein Familienfest gefeiert, am letzten Sonntag im Mai, wenn Familienangehörige sich zum Essen treffen und der Mutter einen Kuchen überreichen. 

Schweden hat ebenfalls einen Familientag zum Feiertag gemacht und zwar am letzten Sonntag im Mai. Einige Tage vorher verkauft das Schwedische Rote Kreuz kleine Plastikrosen, die die Leute ihren Müttern geben, die den Feiertag damit verbringen, auf deren Kinder aufzupassen. In Japan wird dieser Tag am zweiten Sonntag im Mai gefeiert, wie in Nordamerika, wo eine Ausstellung von Bildern, die Kinder im Alter von 6-14 Jahren gezeichnet haben, veranstaltet wird; diese Ausstellung wird „Meine Mutter“ genannt. Sie ist alle vier Jahre woanders und bisher in einer ganzen Anzahl von Ländern erschienen.

Fortsetzung folgt inschaAllah…

Der Muttertag II

Der Muttertag – eine historische Übersicht 

Einige Forscher haben berichtet:  Manche Historiker behaupten, dass der Muttertag mit den frühen griechischen Feierlichkeiten zum Frühlingsbeginn begann. Diese Feierlichkeiten waren der Göttermutter Rhea gewidmet, der Ehefrau von Cronos, dem Göttervater. Im frühen Rom gab es eine ähnliche Feier, welche der Anbetung oder Verehrung von Sybil, einer anderen Mutter der Götter, geweiht war. Dies begann ungefähr 250 Jahre vor der Geburt des Messias (Friede sei auf ihm). Diese religiösen Feierlichkeiten der Römer wurden „Hilaria“ genannt und dauerten drei Tage an, vom 15.-18. März. 

Sonntag in England Dies war ein dem heutigen Muttertag ähnlicher Tag, doch er wurde „Mothering Sunday“ oder „Der Sonntag zum halben Lent“ genannt, denn er lag in ihrer Haupt-Fastenzeit (Lent). Einige sagen, dass die Feierlichkeiten, die abgehalten wurden, um der römischen Göttin Sybil zu dienen und um sie zu ehren, von der Kirche in solche abgeändert wurden, um Maria (Friede sei auf ihr) zu ehren. Dieser Brauch begann damit, dass einige Leute andere dazu ermutigten, die Hauptkirche ihrer Stadt zu besuchen und Spenden dorthin zu bringen. Im Jahre 1600 begannen junge Männer und Frauen von einfachem Stand und Diener damit, ihre Mütter am „Mothering Sunday“ zu besuchen und ihnen Geschenke und Lebensmittel zu bringen. Das ist es, was in England geschah. In den USA war es eine andere Geschichte. 

Die Vereinigten Staaten Anna M. Jarvis (1864-1948):

Sie hatte die Idee, den Muttertag zu einem offiziellen Feiertag in den Vereinigten Staaten zu machen. Sie war nie verheiratet und hatte eine enge Beziehung mit ihrer Mutter. Außerdem war sie die Tochter eines Ministers und unterrichtete an der Sonntagsschule der Andrew Methodisten Kirche in Grafton, West Virginia. Zwei Jahre nach dem Tod ihrer Mutter startete sie eine an Chefs, Minister und Kongressabgeordnete gerichtete Kampagne, den Muttertag zum offiziellen Feiertag im Land zu erklären. Sie empfand, dass die Kinder nicht zu schätzen wussten, was ihre Mütter für sie während ihres Lebens taten, und sie hoffte, dass dieser Tag die Gefühle der Kinder für ihre Mütter und Väter stärken und die Familienbande festigen würde. 

Der Anfang

Die Kirche honorierte Miss Anna Jarvis in Grafton, West Virginia, und in Philadelphia und Pennsylvania am 10. Mai 1908. Das war der Beginn des Muttertages in den Vereinigten Staaten. 

Nelken gehörten zu den Lieblingsblumen ihrer Mutter, insbesondere weiße, denn ihnen wird zugeschrieben, dass sie Güte, Reinheit und Geduld repräsentieren, welche die Eigenschaften der Liebe einer Mutter sind. Im Laufe der Zeit wurden rote Nelken zu einem Symbol dafür, dass die Mutter noch lebendig war, und weiße Nelken wurden zu einem Symbol dafür, dass die Mutter verstorben war. 

Die erste offizielle Erklärung des Muttertages in den Vereinigten Staaten fand in West Virginia und Oklahoma im Jahre 1910 statt. Im Jahre 1911 feierten die gesamten Vereinigten Staaten diesen Tag. Die Feierlichkeiten breiteten sich dann nach Mexiko, Kanada, China, Japan, Latein Amerika und Afrika aus. Schließlich willigte der US Kongress ein, den Muttertag am 10. Mai 1913 öffentlich bekannt zu geben und der erste Sonntag im Mai wurde zum Muttertag ernannt. 

Der Muttertag in der arabischen Welt

Die Idee, den Muttertag in der arabischen Welt zu feiern, hat ihren Ursprung in Ägypten und wurde von den zwei Brüdern Mustafa und `Ali Amīn in Gang gesetzt, den Gründern der Akhbār al-Yaum Zeitung. `Ali Amīn selbst hatte einen Brief von einer Mutter erhalten, die sich über die Niederträchtigkeit und schlechte Behandlung ihrer Kinder beschwerte und die darunter litt, dass diese sie nicht zu schätzen wussten. Es geschah so, dass eine andere Mutter Mustafa Amīn in seinem Büro besuchte und ihm ihre Geschichte erzählte; kurz gesagt – sie wurde zur Witwe als ihre Kinder noch klein waren und sie hatte nicht wieder geheiratet. Sie hat ihr Leben ihren Kindern gewidmet, wobei sie die Rolle von Vater als auch Mutter übernahm und all ihre Energie dafür aufwandte, sich um ihre Kinder zu sorgen bis sie die Universität verlassen und geheiratet hatten. Jedes davon führte ein unabhängiges Leben und sie besuchten sie nur zu seltenen Gelegenheiten. Mustafa Amīn und `Ali Amīn schrieben in ihrer berühmten Kolumne „Fikrah“ (Idee), dass ein Tag für Mütter bestimmt werden sollte, um ihres Wertes zu gedenken. Sie stellten heraus, dass es im Westen so ist und dass der Islam dazu aufruft, sich um die Mutter zu kümmern. Viele Briefe wurden an die Zeitung geschrieben, um diese Idee zu unterstützen. Einige schlugen vor, dass eine ganze Woche den Müttern gewidmet werden sollte und nicht nur ein Tag, und andere wiesen die Idee mit der Begründung zurück, dass jeder Tag im Jahr der Mutter gehören sollte und nicht nur ein Tag. Doch die meisten Leser waren für den Vorschlag, einen Tag als Muttertag und als Symbol der Offenherzigkeit, Reinheit und der schönen Gefühle auszuwählen, und sie stimmten für den 21. März, welcher außerdem der erste Frühlingstag ist. Ägypten feierte den Muttertag zum ersten Mal am 21. März 1956. Von Ägypten aus verbreitete sich diese Idee in andere arabische Länder. Irgendwann schlugen einige Leute vor, dass der Muttertag Familientag genannt werden sollte, um auch die Väter zu ehren, doch dieser Vorschlag wurde nicht richtig angenommen, da die Menschen dachten, dass es von den Rechten der Mütter ablenken könnte bzw. sie beschuldigten die Befürworter des Familientages, dass sie dachten, es wäre zu viel, einen Tag nur für Mütter auszuwählen. Selbst jetzt wird in arabischen Ländern immer noch dieser Tag gefeiert und die vorbildlichen Mütter geehrt, die um ihrer Kinder willen immense Mühen durchlebt haben.

Nachdem man das weiß, ist es keine Überraschung, dass die meisten derjenigen, die den Muttertag feiern, die Juden und Christen sind sowie diejenigen, die sie nachahmen, und dass sie behaupten, dies sei aufgrund ihrer Sorge um die Frauen und Mütter, und dass der Muttertag von einigen der Freimaurer in der arabischen Welt, wie z. B. dem Rotary Club und dem Lions Club, gefeiert wird. 

Wir können auch hinzufügen, dass der Muttertag, welcher am 21. März stattfindet (in der arabischen Welt), auch der Neujahrestag der koptischen Christen ist und das Nawroz Fest der Kurden. 

Der scharī`ahrechtliche Standpunkt zum Muttertag

Der Islam hat keinen Bedarf an Dingen, die von anderen erfunden wurden, sei es der Muttertag oder irgendetwas anderes. Seine Lehre über das Ehren der Mütter bedeutet, dass er keinen erfundenen Muttertag benötigt. 

Fatwas der Gelehrten

1.         Die Gelehrten des Beständigen Komitees sagten:  „Alles Lob gebührt Allah und Frieden und Segen seien auf Seinem Gesandten und auf seiner Familie und den Gefährten. 

Erstens: `Id ist ein Name, der wiederkehrenden Ereignissen gegeben wird, bei denen die Menschen zusammenkommen, entweder jährlich, monatlich, wöchentlich etc. `Id kombiniert eine Anzahl von Dingen: ein Tag, der sich wiederholt, wie z. B. `Id al-Fitr und Freitag (Jumu`ah); sich an dem Tag zu versammeln; Handlungen oder Anbetungen und Bräuche, die an dem Tag befolgt werden. 

Zweitens: Was auch immer an dem Tag als Ritual, gottesdienstliche Handlung oder Verehrung mit dem Streben nach Belohnung vollzogen wird oder was eine Nachahmung der Leute der Jāhiliyyah oder ähnlichen Gruppen der Kuffār beinhaltet, ist eine verbotene Tat der Neuerung (Bid`ah) und ist von der allgemeinen Aussage des Hadīth betroffen, in dem der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer etwas Neues in unsere Angelegenheit (den Islam) einführt, was nicht Bestandteil davon ist, wird zurückgewiesen werden.“ (al-Bukhāri; Muslim). Beispiele dafür sind das Feiern des Maulid (Geburtstag des Propheten), des Muttertags und Nationalfeiertage, denn im ersten Fall (dem Geburtstag des Propheten) bedeutet es die Anbetung auf eine Art und Weise, die Allah nicht vorgeschrieben hat, und es stellt eine Nachahmung der Christen und anderer Kuffār dar, und im zweiten und dritten Fall (Muttertag und Nationalfeiertage) ist es eine Nachahmung der Kuffār. Was Ereignisse anbelangt, die geplant werden, um beispielsweise Arbeit zu organisieren, und die im besten Interesse der Ummah stattfinden, wie z. B. die Verkehrswoche oder Fortbildungen für Angestellte, die überhaupt nicht als Handlungen der Anbetung oder Verehrung veranstaltet werden, so sind dies übliche Neuerungen, die nicht mit den Worten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) – „Wer etwas Neues in unsere Angelegenheit (den Islam) einführt, was nicht Bestandteil davon ist, wird zurückgewiesen werden“ – gemeint sind. Daher ist nichts Falsches an solchen Dingen, vielmehr sind sie im Islam empfohlen. 

Und Allah ist die Quelle unserer Stärke. Möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und die Gefährten.“ (Das Beständige Komitee zur akademischen Forschung und Ausgabe von Fatwas, Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah 3/59, 61). 

2.         Sie sagten auch: „Es ist nicht gestattet, den so genannten Muttertag und ähnliche erfundene Feste zu feiern, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer etwas in diese unsere Angelegenheit (den Islam) einführt, was nicht Bestandteil davon ist, wird zurückgewiesen.“ Er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) feierte nicht den Muttertag und auch keiner seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) oder der Salaf (der früheren Generationen) dieser Ummah. Vielmehr ist es eine Erfindung (Bid`ah) und Nachahmung der Kuffār.“ (Fatāwa al-Lajna al-Dā’imah 3/86). 

3.         Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz sagte: „Ich haben den in der al-Nadwah Zeitung am 30.11.1384 a. H. veröffentlichten Artikel „Takrīm al-Umm … wa Takrīm al-Usrah“ (Die Mütter ehren … und die Familien ehren) gelesen und ich habe bemerkt, dass der Verfasser einiges von dem billigte, was der Westen tut, nämlich einen Tag im Jahr auszuwählen, um die Mütter zu feiern. Er wies auf etwas hin, was von denjenigen, die diesen Feiertag einführen wollen, ignoriert wurde, nämlich das Leid und die Trauer der Kinder, die ihre Mütter verloren haben, wenn sie andere dabei sehen, wie sie ihre Mütter feiern und ehren. Er schlug vor, dass mit diesem Feiertag die gesamte Familie geehrt werden sollte, und erklärte, dass der Islam dieses Fest nicht empfiehlt, denn die islamische Scharī`ah fordert es, dass man seine Mutter ehren muss. 

Der Verfasser hatte Recht, als er erklärte, dass so etwas im Islam nicht empfohlen ist, und als er auf die Kehrseite dieses Festes hinwies, der sich viele Menschen nicht bewusst sind, doch er wies nicht auf die darin enthaltenen Neuerungen hin, die den eindeutigen Texte, widersprechen, die vom Gesandten des Islams (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert wurden, oder auf den dadurch verursachten Schaden oder auf die Tatsache, dass es eine Nachahmung der Muschrikūn und Kuffār enthält. Daher möchte ich in diesen wenigen Worten für den Verfasser und andere die Neuerung der Religion herausstellen, die in dieser Bid`ah enthalten ist, sowie weitere, die von den Feinden des Islams eingeführt wurden und von denen, die unwissend darüber sind, um dem Ansehen des Islams zu schaden und um die Leute davon abzubringen, und ich möchte auf die daraus resultierende Verwirrung und Spaltung hinweisen, deren Ausmaß an Schaden und Verderben niemand außer Allah kennt. 

Es ist in den sahīh Ahādīth bewiesen, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) vor den Neuerungen der Religion warnte und davor, die Feinde des Islams, die Juden, Christen und andere Muschrikūn zu imitieren. Er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte beispielsweise: „Wer etwas Neues in unsere Angelegenheit (den Islam) einführt, was nicht Bestandteil davon ist, wird zurückgewiesen werden.“ Nach einer bei Muslim verzeichneten Version: „Wer etwas tut, was nicht in Übereinstimmung mit dieser unserer Angelegenheit (dem Islam) steht, der wird zurückgewiesen werden.“ 

Die Bedeutung davon ist, dass es abgewiesen und auf denjenigen, der es einführte, zurückgeworfen wird. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte in seiner Jumu`ah (Freitags-) Khutbah zu sagen: „Die beste Rede ist das Buch Allahs und die beste Führung ist die Führung von Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm). Die schlechtesten aller Angelegenheiten sind die, welche neu eingeführt wurden, und jede Neuerung ist ein Irrweg.“ Dies wurde von Muslim in seinem Sahīh verzeichnet. Zweifellos ist das Auswählen eines Tages im Jahr, um die Mütter oder die Familien zu feiern und zu ehren eine der neu eingeführten Angelegenheiten, die vom Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder seinen gesegneten Gefährten nicht vollzogen wurden, daher müssen wir es ebenfalls nicht tun und wir müssen die Menschen davor warnen und mit dem zufrieden sein, was Allah und Sein Gesandter vorgeschrieben haben. 

Wir haben weiter oben angemerkt, dass der Autor sagte, dass die islamische Scharī`ah dazu anhält, die Mutter zu respektieren, und dass sie den Muslimen befiehlt, ihre Mütter zu allen Zeiten zu ehren. In diesem Punkt hat er Recht. Die Muslime müssen mit dem, was Allah ihnen zur Ehre und Verehrung ihrer Mütter auferlegte, zufrieden sein, sie freundlich behandeln und ihnen gehorchen, wenn sie sie immer wieder dazu ermahnen, Gutes zu tun und erfundene Angelegenheiten zu vermeiden, vor denen Allah sie warnte und die zu einer Nachahmung der Feinde Allahs führen sowie dem Befolgen ihrer Wege und der Billigung solcher Neuerungen, welche sie billigen. Das trifft nicht nur auf Mütter zu, vielmehr hat Allah den Muslimen anbefohlen, beide Elternteile zu ehren und zu respektieren und sie freundlich zu behandeln und die Beziehungen zu allen Verwandten aufrecht zu erhalten. Und Allah hat sie davor gewarnt, den Eltern ungehorsam zu sein und die Verwandtschaftsbande zu kappen, doch Er hat die Mutter für mehr Fürsorge und Ehre ausgewählt, denn sie sorgt sich auch mehr um ihr Kind und aufgrund der viel größeren Schwierigkeiten, mit denen sie zu kämpfen hat, was sie zu erdulden hat, während des Stillens und durch die Erziehung der Kinder. Allah sagt (ungefähre Bedeutung):  

„Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. …“ (17:23) 

„Und Wir haben dem Menschen seine Eltern anbefohlen (ihnen gegenüber gut und gehorsam zu sein) – seine Mutter hat ihn unter wiederholter Schwäche getragen, und seine Entwöhnung (erfolgt) innerhalb von zwei Jahren -: `Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist der Ausgang.`“ (31:14) 

„Werdet ihr vielleicht, wenn ihr euch abkehrt, auf der Erde Unheil stiften und eure Verwandtschaftsbande zerreißen? Das sind diejenigen, die Allah verflucht; so macht Er sie taub und lässt ihr Augenlicht erblinden.“ (47:22-23). 

Es wurde in einem sahīh Hadīth berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Soll ich euch nicht von den größten der großen Sünden berichten?“ Sie antworteten: „Doch, oh Gesandter Allahs.“ Er sagte: „Allah andere in der Anbetung beigesellen und den Eltern ungehorsam sein.“ Er lehnte sich zurück, setzte sich aber wieder auf und sagte: „Und die falsche Rede und das falsche Zeugnis.“ Ein Mann fragte ihn (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Oh Gesandter Allahs, wer von den Menschen verdient am meisten meine gute Gefolgschaft?“ Er antwortete: „Deine Mutter.“ Er fragte erneut: „Wer dann?“ Er antwortete: „Dann deine Mutter.“ Er fragte abermals: „Wer dann?“ Er antwortete: „Dann deine Mutter.“ Er fragte: „Wer dann?“ Er antwortete: „Dann dein Vater, dann die nächsten und die nächsten.“ 

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Niemand, der die Verwandtschaftsbande kappt, wird das Paradies betreten.“ Und es wurde in einem sahīh Hadīth berichtet, dass er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer möchte, dass seine Versorgung vermehrt wird und dass sein Leben verlängert wird, der soll die Verwandtschaftsbande aufrecht erhalten.“ Es gibt viele bekannte Āyāt und Ahādīth, die davon handeln, die Eltern zu ehren und die Verwandtschaftsbande aufrechtzuerhalten, und die die Rechte der Mutter bekräftigen. Doch diejenigen, die wir oben genannt haben, sollen genügen. Sie werden demjenigen, der über ihre Bedeutungen nachdenkt, beweisen, dass es obligatorisch ist, beide Elternteile zu ehren und zu respektieren und sie sowie alle anderen Verwandten immer freundlich zu behandeln. Sie unterrichten uns darüber, dass der Ungehorsam den Eltern gegenüber und der Abbruch der Verwandtschaftsbande zu den schlimmsten Eigenschaften gehören und dass es große Sünden sind, die die Strafe der Hölle und den Zorn Allahs verdienen. Wir bitten Allah darum, uns davor zu bewahren. 

Dies ist besser und angemessener als die westliche Erfindung, nur einen Tag im ganzen Jahr auszuwählen, um die Mutter zu ehren, und sie dann für den Rest des Jahres zu vernachlässigen, wobei auch die Rechte der Väter und anderer Verwandter ignoriert werden. Die daraus resultierende große Gefahr, wird jedem offensichtlich sein, der die Fähigkeit zur Erkenntnis besitzt, neben der Tatsache, dass das Ganze den Gesetzen des Weisesten aller Gesetzgeber entgegensteht und dass es das verursacht, wovor Sein vertrauenswürdiger Gesandter uns warnte. 

Ähnlich sind Innovationen, denen die Menschen folgen, wie das Feiern des Geburtstages des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder der Jahrestag der Unabhängigkeit eines Landes oder der Krönung des Königs usw. All dies sind Innovationen, durch die die Muslime andere imitieren, nämlich die Feinde Allahs. Sie ignorieren die Warnung, welche der Islam brachte, und das Verbot solcher Dinge. Das bestätigt den sahīh Hadīth, in dem der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Ihr werdet sicher den Wegen derjenigen folgen, die vor euch kamen, Schritt für Schritt, bis ihr, selbst wenn sie in das Loch einer Eidechse kriechen würden, es ihnen nachmachen würdet.“ Wir fragten: „Oh Gesandter Allahs, (meinst du) die Juden und die Christen?“ Er sagte: „Wen sonst?“ Nach einer anderen Version: „Meine Ummah wird den Fußspuren derjenigen folgen, die vorher kamen, Handspanne um Handspanne, Zoll um Zoll.“ Es wurde gefragt: „Oh Gesandter Allahs, der Perser und der Römer?“ Er antwortete: „Wer sonst?“ 

Was der am meisten Vertrauenswürdige (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte, ist tatsächlich geschehen. Denn diese Ummah – außer denen, für die Allah es bestimmte – ist denjenigen, die vorher kamen, gefolgt, den Juden, Christen, Feueranbetern und anderen Kuffār, in vielen ihrer Eigenschaften und Handlungen, bis der Islam wie ein Fremder wurde und die Lehren, Moral und Handlungen der Kuffār nach Ansicht vieler Menschen besser wurden als die Wege des Islams, und das Gute schlecht wurde und das Schlechte gut, die Sunnah zu einer Innovation und die Bid`ah zum Weg für viele, aufgrund ihrer Ignoranz und ihres Abwendens von den edlen Lehren des Islams und den rechtschaffenen Taten, zu denen er aufruft. „…Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.“ (2:156, ungefähre Bedeutung; Worte, die in Zeiten des Unglücks geäußert werden). 

Wir bitten Allah darum, die Muslime zu befähigen, ihre Religion zu verstehen und ihre Situation zu verbessern, ihre Führer rechtzuleiten und unseren Gelehrten und Autoren zu helfen, Worte über die Schönheit unseres Glaubens zu verbreiten und vor der Bid`ah und den Innovationen, die dessen Reputation beflecken und die die Menschen von ihm abhalten, zu warnen, denn Er ist in der Lage, alles zu tun. Möge Allah Seinen Diener und Gesandten Muhammad segnen und seine Familie und die Gefährten und diejenigen, die seinem Pfad folgen und an seiner Sunnah festhalten bis zum Tag des Gerichts.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn Bāz 5/189). 

4.         Scheikh Sālih al-Fauzān sagte: „Angelegenheiten, die eine Imitation der Kuffār beinhalten, umfassen auch ihre Imitation in Angelegenheiten der Anbetung, wie solche des Schirks, beispielsweise das Errichten von Bauten und Schreinen über Gräbern und das Übertreiben bei ihnen. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Möge der Fluch Allahs auf den Juden und Christen liegen, denn sie haben die Gräber ihrer Propheten zu Orten der Anbetung gemacht.“ Und es heißt, dass, wenn ein rechtschaffener Mann von ihnen starb, sie über seinem Grab einen Platz der Anbetung errichteten und Bilder hinein legten und sie sind die Übelsten der Menschheit. Es gibt viele Handlungen, die gleichbedeutend sind mit dem großen Schirk aufgrund der Übertreibung an Gräbern, durch die Imitation der Juden und Christen. 

Das beinhaltet auch deren Nachahmung bei muschrik und erfundenen Feiern, wie z. B. die Maulid Feiern zum Geburtstag des Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder das Feiern der Geburtstage von Präsidenten und Königen. Einige dieser erfundenen oder muschrik Feste sind bekannt als „Tage“ oder „Wochen“, wie der „Nationalfeiertag“ oder der „Muttertag“ oder die „Woche der Reinheit“ usw. All dies wurde bei den Muslimen von den Kuffār importiert, denn im Islam gibt es nur zwei Feierlichkeiten: `Id al-Fitr und `Id al-Adha. Alles andere ist eine Innovation (Bid`ah) und eine Nachahmung der Kuffar. Die Muslime müssen sich davor hüten und sich nicht von der großen Anzahl so genannter Muslime beeinflussen lassen, die dort mitmachen und die unwissend sind hinsichtlich der wahren Lehren des Islams und die aus Unwissenheit handeln oder die nicht unwissend hinsichtlich der wahren Lehren des Islams sind und solche Dinge absichtlich mitmachen, wodurch die Angelegenheit schwer wiegender wird. 

„Ihr habt ja im Gesandten Allahs (Muhammad) ein schönes Vorbild, (und zwar) für einen jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und Allahs viel gedenkt.“ (33:21, ungefähre Bedeutung). 

(aus einer Khutbah mit dem Titel „Al-Hathth `ala Mukhālifat al-Kuffār“ [Aufruf an die Muslime, sich von den Kuffār zu unterscheiden]) 

5.         Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn wurde über das Urteil des Feierns des so genannten Muttertages befragt. Er antwortete: „Alle Feiern, die den Feiern, die im Islam empfohlen sind, entgegen stehen, sind Bid`ah und Erfindungen, die zur Zeit der rechtschaffenen Salaf nicht bekannt waren, und sie können von den Nicht-Muslimen stammen, wodurch sie, außer dass sie Neuerungen sind, auch die Nachahmung der Feinde Allahs nach sich ziehen. Die islamischen Feste sind den Muslimen wohl bekannt, nämlich `Id al-Fitr und `Id al-Adha und das wöchentliche Fest (Jumu`ah oder Freitag). Es gibt im Islam keine anderen Feste außer diesen dreien. Alle Feierlichkeiten, die abgesehen von diesen eingeführt wurden, müssen abgelehnt werden und sind falsch gemäß Allahs Gesetz, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer etwas Neues in diese unsere Angelegenheit (den Islam) einführt, was nicht Teil davon ist, wird abgewiesen werden.“ Das heißt, es wird auf ihn zurückgeworfen und nicht von Allah angenommen. Gemäß einer anderen Version heißt es: „Wer etwas tut, was nicht in Übereinstimmung mit dieser unserer Angelegenheit (dem Islam) steht, wird abgewiesen werden.“ Sobald das klar ist, ist es nicht gestattet, den in der Frage genannten Feiertag zu zelebrieren, welcher als Muttertag bekannt ist, und es ist nicht gestattet, irgendeines der Symbole dieses Tages einzuführen, wie z. B. dass man Freude und Glück ausdrückt, Geschenke verteilt usw. Der Muslim muss stolz auf seine Religion sein und sich an die von Allah für Seine Diener gesetzten Grenzen halten, ohne etwas hinzuzufügen oder etwas wegzulassen. Weiterhin sollte der Muslim nicht schwach und rückgratlos sein, dem folgend, der Krach schlägt, sondern er sollte seinen Charakter entsprechend der Scharī`ah Allahs formen, sodass er als Vorbild gilt und damit man sich nach ihm richtet und nicht umgekehrt. So wird er zu einem Beispiel für andere und nicht zu jemandem, der dem Beispiel anderer nachläuft, denn die Scharī`ah Allahs – alles Lob gebührt Allah – ist in jeder Hinsicht perfekt, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden.“ (5:3). 

Mütter verdienen es, mehr geehrt zu werden als nur an einem einzigen Tag im Jahr. Sie haben Rechte über ihre Kinder, welche nach ihnen schauen, sich um sie kümmern und ihnen gehorchen sollten, solange das keinen Ungehorsam Allah gegenüber beinhaltet, zu allen Zeiten und an allen Orten.“ 

(Fatāwa Islamiyyah, 1/124; Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn, 2/301, 302) 

6.         Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte, eine ähnliche Angelegenheit kommentierend: „Daraus sollte die Perfektion der Scharī`ah deutlich werden und man sollte in der Lage sein, einige der Weisheiten zu verstehen, die hinter den Befehlen Allahs an Seinen Gesandten stehen, um sich von den Kuffār zu unterscheiden und dies auf allen Ebenen, sodass diese Unterschiedlichkeit zu einem Schutz davor wird, dem Übel zu verfallen und dieselben Dinge zu tun, wie andere Leute sie taten. Wenn die Ehefrau eines Muslims oder seine Kinder ihn nach diesen Dingen fragen, sollte er sie an die Feste erinnern, die im Islam empfohlen sind, und er sollte zu diesen Gelegenheiten großzügig zu ihnen sein, damit sie nicht länger nach anderen Gelegenheiten suchen. Wenn sie das nicht akzeptieren, so gibt es keine Macht oder Kraft außer durch Allah. Wer sich über seine Familie um Allahs willen ärgert, den wird Allah zufriedenstellen und Er wird sie zufriedenstellen. Der weise Mann soll sich davor hüten, den Frauen in solchen Angelegenheiten zu gehorchen. In al-Sahīhayn wird berichtet, dass Usāmah ibn Zayd sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Ich lasse nach mir keine Verführung zurück, die schädlicher für die Männer wäre als die Frauen.“ Der meiste Schaden für Könige und ganze Staaten entsteht dadurch, dass sie den Frauen gehorchen. In Sahīh al-Bukhāri wird berichtet, dass Abu Bakrah sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Kein Volk wird erfolgreich sein, welches eine Frau zu seinem Führer macht.“ Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu den Müttern der Gläubigen, als sie wegen der Anweisung, Abu Bakr die Leute im Gebet leiten zu lassen, doppelt nachfragten: „Ihr seid (wie) die Gefährten Yūsufs“, womit gemeint war, dass die Natur der Frauen so ist, dass sie weise Männer mit ihren Fragen verärgern. Wie er in einem anderen Hadīth sagte: „Ich habe niemanden gesehen, der einen größeren Mangel an Verstand und religiösem Einsatz hat und gleichzeitig einen weisen Mann überwältigen kann, wie eine von euch.“  

Einer der Gelehrten sagte: „Ein Mann sollte Allah darum bitten und sein Bestes tun, um seine Ehefrau bessern.“ 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ 

(Majmū` al-Fatāwa 25/324-326) 

Und Allah weiß es am besten.



Das Urteil über das Feiern des Geburtstags des Propheten

Das Urteil über das Feiern des Geburtstags des Propheten
(Allahs Frieden und Segen seien auf ihm)
 

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und Frieden und Segen seien auf unserem Propheten Muhammad und auf seiner Familie und seinen Gefährten. 

Die in Qur’ān und Sunnah genannten Befehle, den Gesetzen Allahs und Seines Gesandten zu folgen, sowie das Verbot, Neuerungen in die Religion einzuführen, sind absolut eindeutig. Allah sagt (ungefähre Bedeutung):  

„Sag (oh Muhammad, zur Menschheit): Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir (d. h. akzeptiert den islamischen Monotheismus, folgt dem Qur’ān und der Sunnah). So liebt euch Allah und vergibt euch eure Sünden. …“ (3:31) 

„Folgt dem, was zu euch von eurem Herrn herabgesandt worden ist (dem Qur’ān und der Sunnah des Propheten Muhammad), und folgt außer Ihm keinen (anderen) Schutzherren (Auliyā’ – Beschützer und Helfer, die euch dazu bringen, Allah Partner in der Anbetung beizugesellen)! Wie wenig ihr bedenkt!“ (7:3) 

„… Dies ist Mein Weg, ein gerader. So folgt ihm! Und folgt nicht den (anderen) Wegen, damit sie euch nicht von Seinem Weg auseinanderführen! …“ (6:153). 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die wahrhaftigste Rede ist das Buch Allahs und die beste Führung ist die Führung von Muhammad und die übelsten aller Dinge sind diejenigen, die neu eingeführt wurden.“ Weiterhin sagte er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Wer in dieser unserer Sache (d. h. Islam) etwas Neues begründet, was nicht dazu gehört, ist abzuweisen.“ (Bukhāri #2697; Muslim #1718).  

Gemäß einer bei Muslim verzeichneten Version heißt es: „Wer ein Werk vollbringt, das nicht mit unserer Sache (d. h. dem Islam) übereinstimmt, ist zurückzuweisen.“ 

Zu den tadelnswerten Neuerungen, die die Leute eingeführt haben, gehört das Feiern des Geburtstags des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) im Monat Rabī` al-Awwal. Sie feiern dieses Ereignis auf verschiedene Arten:  

Einige von ihnen nehmen es einfach zum Anlass, sich zu versammeln und die Geschichte des Maulid zu lesen, danach halten sie Reden und tragen zu diesem Ereignis passende Qasīdah (Gedichte) vor. 

Einige von ihnen bereiten Essen und Süßigkeiten vor und bieten sie den anwesenden Menschen an. 

Einige von ihnen halten Feierlichkeiten in den Moscheen ab und andere in ihren Häusern. 

Einige beschränken sich nicht nur auf die oben genannten Handlungen, sie fügen solchen Versammlungen harām Dinge und Verwerfliches hinzu, wie das freie Mischen von Männern und Frauen, Tanz und Gesang oder das Begehen von Handlungen des Schirk, indem sie die Hilfe des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erflehen, nach ihm rufen, seine Unterstützung gegen ihre Feinde erbitten und Ähnliches. 

Welche Form es auch immer annimmt und welche Absichten diejenigen, die sich daran beteiligen, auch immer haben, es gibt keinen Zweifel daran, dass es eine erfundene, harām Neuerung ist, die von den Schi`a Fātimiden nach Ablauf der drei besten Jahrhunderte eingeführt wurde, um die Religion der Muslime zu korrumpieren. Die erste Person, die es ihnen nachtat, war der König al-Muzaffar Abu Sa`īd Kaukabūri, der König von Irbīl, zum Ende des 6. Jahrhunderts n. H. oder zu Beginn des 7. Jahrhunderts, wie es von den Historikern berichtet wurde, von ibn Khalkān und anderen. Abu Schāmah sagte: „Die erste Person, die das in Mosul tat, war Scheikh `Umar ibn Muhammad al-Malā, einer der bekannten rechtschaffenen Leute. Dann folgten der Herrscher von Irbīl und andere seinem Beispiel.“ 

Al-Hāfiz ibn Kathīr sagte in al-Bidāyah wa-l-Nihāyah (13/137), in seiner Biographie über Abu Sa`īd Kazkabūri: „Er pflegte den Maulid im Rabī` al-Awwal einzuhalten und zu diesem Anlass eine riesige Feier zu veranstalten… einige derjenigen, die mehrmals beim Fest von al-Muzaffar anlässlich des Maulid anwesend waren, sagten, dass er während der Feier 5.000 gegrillte Schafsköpfe aufzutischen pflegte, 10.000 Hühnchen, 100.000 große Schüsseln und 30 Tabletts mit Süßigkeiten… er ließ die Sufis von Dhuhr bis Fajr singen und er selber tanzte mit ihnen.“ 

Ibn Khalkān sagte in Wafiyāt al-A`yān (3/274): „Wenn der Erste des Safar kommt, dann schmücken sie ihre Hallen mit verschiedenen Arten ausgefallener Verzierungen und in jeder Kuppel sitzt eine Gruppe von Sängern sowie eine Gruppe von Puppenspielern und Musikanten mit Instrumenten und sie lassen keinen dieser Dome zurück ohne nicht eine dieser Gruppe (von Darstellern) dort zu platzieren.  

Die Leute legen während dieses Zeitraums ihre Arbeit nieder und sie tun nichts außer herumzugehen und die Unterhaltung zu beobachten. Wenn nur noch zwei Tage bis zum Maulid sind, dann bringen sie eine große Anzahl an Kamelen, Kühen und Schafen, mehr als beschrieben werden kann, und sie begleiten sie mit Trommeln, Liedern und anderen Musikinstrumenten, die sie haben, bis sie sie zum Marktplatz geleitet haben… In der Nacht des Maulid sind ab Maghrib Naschīd-Sänger in der Zitadelle.“ 

Dies ist der Ursprung der Feierlichkeiten anlässlich des Geburtstags des Propheten. In jüngerer Vergangenheit wurden dieser Neuerung, für die Allah keinerlei Befugnis herabsandte, sinnlose Unterhaltung, Übertreibung und die Verschwendung von Geld und Zeit beigefügt.  

Worum die Muslime sich bemühen sollten, ist die Wiederbelebung der Sunnah und der Bid`ah (Neuerung) ein Ende zu setzen. Sie sollten keine Handlung billigen, bis sie Allahs Anordnung dazu kennen. 

Der Rechtsspruch zum Feiern des Geburtstags des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) 

Das Feiern des Geburtstags des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ist verboten und es muss aus einer Anzahl an Gründen zurückgewiesen werden: 

1.         Es ist nicht Bestandteil der Sunnah des Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder der Khalīfah, die ihm folgten. Da dies der Fall ist, ist es eine verbotene Neuerung, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Ich rate euch, meiner Sunnah zu folgen und dem Weg der rechtgeleiteten Khalīfah nach mir; haltet euch daran und beißt mit euren Backenzähnen darauf. Hütet euch vor den neu hinzugefügten Dingen, denn jedes neu hinzugefügte Ding ist eine Neuerung (Bid`ah) und jede Neuerung ist ein Irrweg.“ (Ahmad #4/126; al-Tirmidhi #2676). 

Das Feiern des Maulid ist eine Neuerung, die von den Schi`a Fātimiden eingeführt wurde, nachdem die besten drei Jahrhunderte endeten, mit dem Ziel, die Religion der Muslime zu verderben. Wenn jemand irgend etwas tut, um sich Allah anzunähern, was aber nicht vom Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) vollzogen oder von ihm angeordnet wurde und was auch nicht von den Khalīfah, die ihm folgten, vollzogen wurde, eine solche Handlung impliziert den Vorwurf an den Gesandten, dass er die Religion den Menschen nicht erklärt hätte und dass diese Person nicht an die folgenden Worte Allahs glaubt (ungefähre Bedeutung): „… Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet …“ (5:3), denn er fügt etwas hinzu und behauptet, dass es Teil der Religion sei, doch der Gesandte (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verkündete es nicht. 

2.         Den Geburtstag der Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu feiern ist eine Imitation der Christen, denn sie feiern die Geburt des Messias (Friede sei auf ihm). Sie nachzuahmen ist äußerst harām. Der Hadīth informiert uns darüber, dass es verboten ist, die Kuffār zu imitieren und es ist uns befohlen worden, uns von ihnen zu unterscheiden. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Wer ein Volk nachahmt, gehört zu ihm.“ (Ahmad #2/50; Abu Dawud #4/314). Und er sagte: „Unterscheidet euch von den Muschrikīn.“ (Muslim 1/222, #259) – insbesondere hinsichtlich der Dinge, die Symbole oder Riten ihrer Religion sind. 

3.         Neben der Tatsache, dass es Bid`ah ist und eine Imitation der Christen, was beides in die Kategorie von harām fällt, ist das Feiern des Geburtstags des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) auch ein Mittel, welches zu Übertreibung und Maßlosigkeit in seiner Verehrung führt, was sogar so weit geht, dass sie ihn anrufen (Du`ā zu ihm machen) und seine Hilfe erflehen, anstatt Allah anzurufen. So geschieht es jetzt unter denjenigen, die der Bid`ah des Maulid folgen, wenn sie nach dem Gesandten rufen und nach Allah und ihn um Unterstützung bitten und Qasīdah (Gedichte) des Schirk singen, die ihn preisen, wie Qasīdat al-Burdah etc. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot es, ihn auf extreme Weise zu loben, indem er sagte: „Übertreibt nicht, wie die Christen beim Sohn Maryams übertrieben. Ich bin nur Sein Diener, sagt daher: Der Diener Allahs und Sein Gesandter.“ (Bukhāri 4/142, #3445; al-Fath 6/551), d. h.: Übertreibt nicht damit, mich zu loben, wie die Christen damit übertrieben haben, den Messias zu loben und ihn zu verehren, bis sie ihn anstelle Allahs angebetet haben. Allah verbot es ihnen, als er sagte (ungefähre Bedeutung): „0 Leute der Schrift (Christen), übertreibt nicht in eurer Religion und sagt gegen Allah nur die Wahrheit aus! Al-Masih ‘Isa (Jesus), der Sohn Maryams (Maria), ist nur Allahs Gesandter und Sein Wort („Sei!“ – und er war), das Er Maryam (Maria) entbot, und Geist (Rūh) von Ihm. Darum glaubt an Allah und Seine Gesandten und sagt nicht „Drei“. Hört auf (damit), das ist besser für euch! Allah ist nur ein einziger Gott. Preis sei Ihm (, und erhaben ist Er darüber), dass Er ein Kind haben sollte! Ihm gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist, und Allah genügt als Sachwalter.“ (4:171). 

Unser Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot es uns, in Bezug auf ihn zu übertreiben, damit nicht dasselbe mit uns geschieht, was mit ihnen geschah. Daher sagte er: „Hütet euch vor Übertreibung, denn diejenigen, die vor euch kamen, wurden wegen ihrer Übertreibung zerstört.“ (al-Nasā’i 5/268; von al-Albāni in Sahīh Sunan al-Nasā’i #2863 als sahīh klassifiziert). 

4.         Das Festhalten an der Neuerung des Geburtstags des Propheten öffnet die Tür für weitere Arten der Bid`ah und zur Ablenkung von der Sunnah. Daher kann man sehen, dass die Erneuerer sehr aktiv sind, wenn es um Bid`ah geht, und sehr faul, wenn es um die Sunnah geht; sie hassen sie und betrachten diejenigen, die ihr folgen, als ihre Feinde, bis ihre gesamte Religion aus erfundenen Feiern und Maulids besteht. Sie haben sich in verschiedene Gruppen gespalten, jede davon gedenkt des Jahrestages der Geburt ihres Imāms, wie z. B. der Geburtstage von al-Badawi, ibn `Arabi, al-Dasūqi und al-Schādhili. Nicht eher beenden sie das Feiern eines Geburtstags, als bis sie mit dem nächsten beginnen. Dies führt zur Übertreibung jener toten Personen und anderer sowie dazu, dass diese anstelle von Allah angerufen werden, mit dem Glauben, dass sie Nutzen bringen und Schaden verursachen können, bis die Menschen von der Religion Allahs abweichen und zur Religion der Leute der Jāhiliyyah zurückkehren, von denen Allah sagt (ungefähre Bedeutung):  

„Sie dienen anstatt Allahs, was ihnen weder schadet noch nützt, und sagen: „Das sind unsere Fürsprecher bei Allah.“ …“ (10:18) 

„… Diejenigen aber, die sich anstatt Seiner Schutzherren (Auliyā’ – Helfer, Herren, Götter) nehmen (, sagen:) „Wir dienen ihnen nur, damit sie uns Zutritt in Allahs Nähe verschaffen.“ …“ (39:3). 

Erörterung der fadenscheinigen Argumente derjenigen, die Maulid feiern 

Diejenigen, die meinen, dass diese Bid`ah fortgesetzt werden sollte, fabrizieren fadenscheinige Argumente, die dünner sind als das Netz einer Spinne. Diese Argumente können wie folgt behandelt werden: 

1.         Ihre Behauptung, dass es eine Verehrung des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sei: 

Die Antwort darauf lautet, dass die Art, ihn zu verehren, ihm zu gehorchen ist, das zu tun, was er befahl und das zu vermeiden, was er verbot, und ihn zu lieben; er wird nicht durch Neuerungen verehrt, durch Mythen oder Sünden. Seinen Geburtstag zu feiern gehört zu dieser verwerflichen Art, denn es ist eine Sünde. Die Leute, die den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) am meisten verehrten, waren die Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), wie `Urwah ibn Mas`ūd zu den Quraysch sagte: „Oh ihr Leute, bei Allah, ich habe Könige besucht. Ich ging zu Cäsar, Chosrau und dem Negus, doch bei Allah, ich sah niemals einen König, dessen Gefährten ihn so verehrten, wie die Gefährten von Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) Muhammad verehren. Bei Allah, wann immer er ausspuckte, fiel es nie auf den Boden, sondern in die Hand eines seiner Gefährten, die damit ihre Gesichter und ihre Haut bestrichen. Wenn er ihnen etwas auferlegte, beeilten sie sich, es durchzuführen. Wenn er Wudū’ verrichtete, kämpften sie nahezu um sein Wasser. Wenn er sprach, senkten sie ihre Stimmen in seiner Anwesenheit und sie sahen ihn nicht lange an, aus Respekt vor ihm.“ (Bukhāri 3/178, #2731, 2732; al-Fath 5/388). Trotz dieser Stufe der Verehrung machten sie den Tag seiner Geburt nie zu einem `Id (Feiertag). Wäre dies im Islam empfohlen, hätten sie es nicht unterlassen. 

2.         Die Tatsache, dass viele Leute in verschiedenen Länder es tun: 

Die Antwort darauf lautet, dass ein Beweis auf dem basiert, was vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) bestätigt wurde, und vom Propheten ist bestätigt, dass Neuerungen im Allgemeinen verboten sind – und dies ist eine Neuerung. Was die Menschen tun, beweist gar nichts, wenn es dem Beweis (Dalīl) widerspricht, selbst wenn viele von ihnen es tun. 

„Wenn du den meisten von denen, die auf der Erde sind, gehorchst, werden sie dich von Allahs Weg ab in die Irre führen. …“ (6:116, ungefähre Bedeutung) 

Nichtsdestotrotz, Lob sei Allah, hat es zu jeder Zeit jene gegeben, die diese Bid`ah verurteilten und die deutlich aussagten, dass sie falsch ist. Diejenigen, die damit fortfahren, nachdem ihnen die Wahrheit erklärt wurde, haben keine Grundlage. 

Zu denen, die die Feier dieses Anlasses verurteilten, gehörten Scheikh al-Islam ibn Taymiyah in Iqtidā’ al-Sirāt al-Mustaqīm, Imām al-Schātibi in al-`I’tisām, ibn al-Hāj in al-Madkhil, Scheikh Tāj al-Dīn `Ali ibn `Umar al-Lakhami, der ein komplettes Buch schrieb, um es zu verurteilen, Scheikh Muhammad Baschīr al-Sahsawāni al-Hindi in seinem Buch Siyānah al-Insān, al-Sayyid Muhammad Raschīd Ridā schrieb einen einzelnen Aufsatz über dieses Thema, Scheikh Muhammad ibn Ibrāhīm Āl al-Scheikh schrieb einen einzelnen Aufsatz darüber, Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz und andere, die jedes Jahr in Zeitungen und Magazinen immer noch darüber schreiben und diese Bid`ah anprangern, zu der Zeit, wenn sie vollzogen wird. 

3.         Sie sagen, dass sie durch das Feiern des Maulid die Erinnerung an den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) aufrecht erhalten: 

Die Antwort darauf lautet, dass die Erinnerung an den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) konstant von den Muslimen am Leben erhalten wird, so z. B. wenn sein Name (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) im Adhān, in der Iqāmah und in Khutbahs erwähnt wird sowie jedes Mal, wenn die Muslime die Schahādatayn nach dem Wudū’ und in den Gebeten sagen und in jedem Gebet senden sie Segnungen für den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und auch, wenn er genannt wird, jedes Mal, wenn ein Muslim eine wājib (obligatorische) oder mustahabb (empfohlene) Tat, die durch den Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) vorgeschrieben wurde, verrichtet. Auf all diesen Wegen gedenkt der Muslim seiner und eine Belohnung, die der Belohnung desjenigen entspricht, der eine solche Handlung vollzieht, kommt dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zugute. Daher hält der Muslim permanent die Erinnerung des Gesandten aufrecht und steht mit ihm Tag und Nacht in Verbindung, während seines gesamten Lebens und durch das, was Allah vorgeschrieben hat, nicht nur am Tag des Maulid und durch Dinge, die Bid`ah sind und die der Sunnah widersprechen. Denn dies lässt eine Distanz zum Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) entstehen und der Gesandte wird einen solchen Muslim deswegen verstoßen. 

Der Gesandte (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) hat keinen Bedarf an einer solchen hinzugefügten Feier, denn Allah hat ihn bereits mit Ehre und Respekt gesegnet, wie Er sagt: „und dir dein Ansehen erhöht“ (94:4). 

Denn Allah wird in Adhān, Iqāmah oder Khutbah nicht genannt, ohne dass der Gesandte (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) nach Ihm erwähnt wird; dies ist ein angemessenes Maß an Verehrung, Liebe und Aufrechterhaltung seines Gedenkens und eine ausreichende Motivation, ihm zu folgen. 

Allah verweist im Qur’ān nicht auf die Geburt des Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), sondern Er verweist auf seine Mission und sagt (ungefähre Bedeutung): 

„Allah hat den Gläubigen wirklich eine Wohltat erwiesen, als Er unter ihnen einen Gesandten (Muhammad) von ihnen selbst geschickt hat …“ (3:164) 

„Er ist es, Der unter den Schriftunkundigen einen Gesandten (Muhammad) von ihnen hat erstehen lassen“ (62:2). 

4.         Sie könnten behaupten, dass die Feier des Geburtstags des Propheten von einem wissenden und gerechten König eingeführt wurde, der dadurch beabsichtigte, Allah näher zu kommen. 

Unsere Antwort darauf lautet, dass Bid`ah – unabhängig davon, wer sie einführt – nicht akzeptabel ist. Eine gute Absicht rechtfertigt keine schlechte Tat und selbst wenn jemand als wissende und rechtschaffene Person starb, bedeutet dies nicht, dass sie unfehlbar war. 

5.         Sie behaupten, dass das Feiern des Maulid unter den Begrifft „Bid`ah hasanah“ (gute Neuerung) fällt, da es auf der Dankbarkeit gegenüber Allah für den Propheten basiert! 

Unsere Antwort darauf lautet, dass es nichts Gutes an einer Neuerung gibt. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer in dieser unserer Angelegenheit (d. h. dem Islam) etwas Neues einführt, das nicht Teil davon ist, wird zurückgewiesen werden.“ (Bukhāri #2697; al-Fath 5/355). Und er sagte: „Jede Neuerung ist ein Irrweg.“ (Ahmad 4/126; al-Tirmidhi #2676). Das Urteil über Neuerungen lautet, dass sie alle Irreführung sind, doch täuscht dieses Scheinargument vor, dass nicht jede Bid`ah in die Irre führt, sondern dass es gute Innovationen gäbe.  

Al-Hāfiz ibn Rajab sagte in Scharh al-Arba`īn: „Die Worte des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) „jede Neuerung ist ein Irrweg“ sind ein kurz gefasster doch inhaltsreicher Kommentar, der alles enthält; es ist eines der wichtigsten Prinzipien der Religion. Es ist den Worten „Wer in dieser unserer Angelegenheit (d. h. dem Islam) etwas Neues einführt, das nicht Teil davon ist, wird zurückgewiesen werden“ (Bukhāri 3/167, #2697; al-Fath 5/355) ähnlich. Wer irgend etwas Neues einführt und es dem Islam hinzufügt – solange es keine Basis in der Religion hat – so ist dies ein Irrweg und es hat nichts mit dem Islam zu tun, unabhängig davon, ob es eine Angelegenheit des Glaubens (`Aqīdah) oder der äußeren und inneren Worte und Taten ist.“ (Jāmi` al-`Ulūm wa-l-Hakam, S. 233). 

Diese Leute haben keinen Beweis, dass es so etwas wie eine „gute Neuerung“ gibt, abgesehen von den Worten `Umars (möge Allah mit ihm zufrieden sein), die sich auf das Tarāwīh-Gebet beziehen: „Was für eine gute Neuerung dies ist.“ (Sahīh al-Bukhāri, 2/252, #2010 mu`allaqan; al-Fath 4/294). 

Sie sagten außerdem, dass Dinge neu eingeführt wurden, die von den Salaf nicht verurteilt wurden, wie z. B. das Zusammenstellen des Qur’ān in einem Buch oder das Aufschreiben und Sammeln von Hadīth. 

Die Antwort darauf lautet, dass diese Angelegenheiten eine Basis im Islam hatten, daher waren sie nicht neu eingeführt. 

`Umar sagte: „Was für eine gute Bid`ah“ womit die Neuerung im linguistischen Sinne gemeint war, nicht im Kontext der Scharī`ah. Was eine Basis im Islam hat und als Neuerung beschrieben wird, ist eine Innovation im linguistischen Sinne, nicht innerhalb der Bedeutung der Scharī`ah, denn eine Neuerung im Sinne der Scharī`ah bezeichnet etwas, das keine Basis im Islam hat. 

Den Qur’ān in einem Buch zu sammeln, hat eine Grundlage im Islam, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) hatte befohlen, den Qur’ān niederzuschreiben, doch war er überall verteilt. Daher sammelten die Sahābah ihn in einem Buch, um ihn zu beschützen und bewahren.  

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) leitete das Gebet seiner Gefährten für eine Weile beim Tarāwīh-Gebet, dann unterließ er es, damit es nicht als obligatorisch betrachtet wurde. Die Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) fuhren während der Lebenszeit des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) damit fort, es einzeln zu beten, und auch nach seinem Tod, bis `Umar ibn al-Khattāb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sie hinter einem Imām versammelte, wie sie auch hinter dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu beten pflegten. Dies war keine Neuerung, die der Religion hinzugefügt wurde. 

Das Aufschreiben der Hadīth hat ebenfalls eine Basis im Islam. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gab die Anweisung, dass einige Ahādīth für ein paar der Gefährten niedergeschrieben werden sollten, als sie ihn darum baten. Allgemein gesagt war das Aufschreiben während seiner Lebenszeit nicht erlaubt, aus Angst, dass der Qur`ān mit Dingen vermischt werden könnte, die nicht Bestandteil davon waren. Als der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) starb, war diese Angst kein Grund mehr, denn der Qur’ān war vervollständigt und seine Reihenfolge festgelegt worden, bevor er starb. Die Muslime sammelten danach die Sunnah, um sie zu bewahren und vor Verlust schützen. Möge Allah sie mit Gutem im Namen des Islams und der Muslime belohnen, denn sie bewahrten das Buch ihres Herrn und die Sunnah ihres Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) vor Verlust oder Veränderung. 

Wir können sie auch fragen: Warum wurde diese Handlung der Dankbarkeit, wie sie es nennen, nicht von den besten Generationen, den Sahābah, den Tābi`īn und den Nachfolgern der Tābi`īn, die den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) am meisten liebten und die am eifrigsten beim Verrichten guter Taten und hinsichtlich der Dankbarkeit waren, vollzogen? Sind sie (heutzutage) Allah etwa dankbarer? Definitiv nicht. 

6.         Sie sagen vielleicht, dass das Feiern des Geburtstags des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) bezeichnend ist für ihre Liebe ihm gegenüber; dies sei eine Art, diese Liebe zu zeigen und das Zeigen der Liebe dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gegenüber sei im Islam vorgeschrieben. 

Die Antwort lautet, dass es unzweifelhaft obligatorisch für jeden Muslim ist, den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu lieben; man sollte ihn mehr lieben als sich selbst, sein Kind, seinen Vater und alle anderen Menschen – mögen mein Vater und meine Mutter für ihn geopfert werden – doch das bedeutet nicht, dass wir zu diesem Zwecke Neuerungen erfinden sollten, die uns nicht empfohlen wurden. Ihn zu lieben verlangt, dass wir ihm gehorchen und ihm folgen, denn dies ist eine der großartigsten Manifestationen der Liebe, wie es schließlich heißt: „Wenn eure Liebe aufrichtig ist, dann gehorcht ihm; denn der Liebende gehorcht demjenigen, den er liebt.“ 

Den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu lieben impliziert, seine Sunnah aufrechtzuerhalten, fest dazu zu stehen und Wort sowie Taten zu vermeiden, die ihr widersprechen. Zweifelsohne ist alles, was der Sunnah entgegensteht, eine tadelnswerte Neuerung (Bid`ah) und ein offenkundiger Akt des Ungehorsams. Das beinhaltet das Feiern seines Geburtstages und andere Arten der Bid`ah. Eine gute Absicht bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, der Religion Neues hinzuzufügen. Der Islam basiert auf zwei Dingen, der Reinheit der Absicht und dem Befolgen (des Propheten [Allahs Frieden und Segen seien auf ihm]). Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Aber nein! Wer sein Gesicht Allah ergibt (d. h. Allahs Religion des islamischen Monotheismus folgt) und dabei Gutes tut (ein Muhsin ist), dessen Lohn steht für ihn bei seinem Herrn. Und sie soll keine Furcht überkommen, noch sollen sie traurig sein.“ (2:112). 

Jemandes Gesicht Allah ergeben bedeutet, Allah gegenüber aufrichtig zu sein, und Gutes tun bedeutet, dem Gesandten zu folgen und die Sunnah auszuführen. 

7.         Ein weiteres ihrer fadenscheinigen Argumente ist, wenn sie sagen, dass sie die Menschen durch das Feiern des Maulid und das Lesen der Biographie des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu diesem Ereignis ermutigen würden, seinem Vorbild zu folgen. 

Wir sagen ihnen, dass das Lesen der Biographie des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und das Befolgen seines Vorbild von einem Muslim zu jeder Zeit verlangt wird, das ganz Jahr über und während seines gesamten Lebens. Einen speziellen Tag zu diesem Zweck auszusondern, ohne dass es einen Beweis dafür gibt, ist eine Neuerung und „jede Neuerung ist ein Irrweg.“ (Ahmad 4/164; al-Tirmidhi #2676). Bid`ah bringt keine andere Frucht hervor außer Übel und sie bringt eine Person dazu, sich vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu distanzieren. 

Abschließend lässt sich sagen, dass das Feiern des Geburtstags des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), in welcher Form auch immer, eine tadelnswerte Neuerung ist. Die Muslime sollten dem ein Ende setzen, wie auch anderen Arten der Bid`ah, und sich selbst der Wiederbelebung und dem Aufrechterhalten der Sunnah widmen. Sie sollten sich nicht von denjenigen, die diese Bid`ah fördern und verteidigen, hereinlegen lassen, denn diese Art von Menschen sind mehr daran interessiert, ihre Innovationen am Leben zu erhalten, als die Sunnah wieder aufleben zu lassen; sie kümmern sich möglicherweise überhaupt nicht um die Sunnah. Wer so ist, darf nicht imitiert und seinem Beispiel darf nicht gefolgt werden, selbst wenn die Mehrheit der Leute es tut. Vielmehr sollten wir dem Beispiel derjenigen folgen, die den Weg der Sunnah beschreiten, unter den rechtschaffenen Salaf und deren Anhängern, auch wenn es nur wenige sind. Die Wahrheit wird nicht an denen, die sie aussprechen, gemessen, sondern vielmehr werden die Menschen an der Wahrheit gemessen. 

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer von euch (noch länger) lebt, wird viele Meinungsverschiedenheiten erleben. Ich rate euch, meiner Sunnah zu folgen und dem Weg der rechtgeleiteten Khalīfah nach mir; haltet euch daran und beißt mit euren Backenzähnen darauf. Hütet euch vor den neu hinzugefügten Dingen, denn jedes neu hinzugefügte Ding ist eine Neuerung (Bid`ah) und jede Neuerung ist ein Irrweg.“ (Ahmad #4/126; al-Tirmidhi #2676). Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erklärte uns in diesem Hadīth, was wir tun sollen, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, ebenso wie er erläuterte, dass alles, was der Sunnah entgegensteht, seien es Worte oder Taten, eine Bid`ah ist und jede Bid`ah ist ein Irrweg. 

Wenn wir erkennen, dass es keine Grundlage für das Feiern des Geburtstages des Propheten gibt, weder in der Sunnah des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) noch bei den rechtgeleiteten Khalīfah, dann muss es eine neu hinzugefügte Angelegenheit sein, eine der Bid`ahs, die die Menschen in die Irre führen. Dieses Prinzip ist es, was der Hadīth beinhaltet und was durch die folgende Āyah bestätigt wird (ungefähre Bedeutung): „0 die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten (Muhammad) und den Befehlshabern unter euch (Muslimen)! Wenn ihr miteinander über etwas streitet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, wenn ihr wirklich an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist am besten und am ehesten ein guter Ausgang.“ (4:59). 

Es vor Allah zu bringen bedeutet, sich auf Sein Buch zu beziehen, und es vor den Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu bringen bedeutet, sich auf seine Sunnah zu beziehen nachdem er gestorben ist. Qur’ān und Sunnah sind der Bezugspunkt in Streitfragen. Wo im Qur’ān oder in der Sunnah wird bestätigt, dass es im Islam empfohlen ist, den Geburtstag des Propheten zu feiern? Wer so etwas tut oder wer glaubt, dass es gut ist, muss bei Allah diese und andere Arten der Bid`ah bereuen. Das ist die Einstellung des Muslims, der nach der Wahrheit strebt. Doch wer zu dickköpfig und arrogant ist, nachdem ihm der Beweis vorgeführt wurde, dessen Abrechnung wird bei seinem Herrn sein. 

Wir bitten Allah darum, uns an Seinem Buch und an der Sunnah Seines Gesandten festhalten zu lassen, bis zu dem Tag, an dem wir Ihm begegnen werden. Möge Allah unserem Propheten Muhammad und seiner Familie und den Gefährten Segen und Frieden gewähren. 

Huqūq al-Nabi (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) bayna al-Ijlāl wa-l-Ikhlāl, S. 139 

Scheikh Dr. Sālih ibn Fauzān al-Fauzān, Mitglied des Komitees der Senior Gelehrten, Saudi Arabien


Außer das Fasten, dies ist für Mich und Ich werde es belohnen…

Außer das Fasten, dies ist für Mich und Ich werde es belohnen… 


Es wurde überliefert, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Für jede Tat des Sohns von Ādam wird eine zehnfache Belohnung gegeben, bis zum 700-fachen. Allah sagt: `Außer für das Fasten, denn es ist für Mich, und Ich werde es belohnen, denn er gibt seine Gelüste und sein Essen um Meinetwillen auf…` Der Fastende hat zwei Freuden – eine, wenn er sein Fasten bricht, und eine, wenn er seinen Herrn trifft. Und der Geruch aus seinem Mund ist Allah lieber als der Duft von Moschus.“ (al-Bukhāri #5927; Muslim #1151). 

Dieser Hadīth weist auf den Vorzug des Fastens hin und auf dessen Großartigkeit vor Allah. Er erwähnt vier von vielen Vorzügen des Fastens: 

1.             Diejenigen, die fasten, werden ihre Belohnung ohne Maß erhalten. Alle guten Taten werden zwischen dem Zehn- und Siebenhundertfachen belohnt, nur das Fasten nicht, denn dessen Belohnung ist nicht auf diese Zahlen begrenzt, sondern Allah wird sie vervielfachen. Denn das Fasten ist Bestandteil von Sabr und Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Sag: O meine Diener, die ihr gläubig seid, fürchtet euren Herrn. Für diejenigen, die Gutes tun, gibt es hier im Diesseits Gutes. Und Allahs Erde ist weit. Gewiss, den Standhaften wird ihr Lohn ohne Berechnung in vollem Maß zukommen.“ (39:10). Al-Auzā’i sagte: „Es wird nicht gewichtet oder bemessen, sondern es wird in Fülle erhoben.“ 

2.             Allah hat das Fasten mit Sich Selbst verknüpft, unter Ausschluss aller anderen Taten, und das ist eine angemessene Ehre. Dies ist so – und Allah weiß es am besten – weil das Fasten den ganzen Tag umfasst, sodass der Fastende seine Wünsche verliert und er würde sie gern wiedererhalten. Es gibt keine andere gottesdienstliche Tat, die soviel Zeit in Anspruch nimmt, wie das Fasten, insbesondere im Sommer, wenn die Tage lang und heiß sind. 

Gibt ein Mann seine Begierden um Allahs willen auf, ist dies eine Handlung der Anbetung, welche belohnt wird, denn das Fasten ist ein Geheimnis zwischen dem Menschen und seinem Herrn, das niemand kennt außer Allah. Es ist eine verborgene Handlung, die die Menschen nicht sehen können und in der es kein Element der Angeberei gibt. 

3.             Wenn der Fastende seinen Herrn trifft, wird er sich über sein Fasten freuen, da er die Belohnung dafür sieht und das Resultat der Akzeptanz des Fastens, welches Allah ihm ermöglicht hat.

Was die Freude anbelangt, wenn er sein Fasten bricht, so ist sie darauf zurückzuführen, dass er seinen Gottesdienst vervollständigte und ihn frei und sicher von allem hielt, was ihn ungültig machen könnte, und er hat sich dem enthalten, zu dem er sich hingezogen fühlte. Dies ist eine Art der Freude, die lobenswert ist, denn es ist die Freude, Allah zu gehorchen und das Fasten, für das die Belohnung versprochen wurde, zu vervollständigen, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Sag: Über die Huld Allahs und über Seine Barmherzigkeit, ja darüber sollen sie froh sein. Das ist besser als das, was sie zusammentragen.“ (10:58).

4.            Der Geruch aus dem Mund des Fastenden ist Allah lieber als der Duft von Moschus. Dieser Duft wird am Tag der Auferstehung auftreten, denn das ist die Zeit, wenn die Belohnung der Taten ersichtlich wird. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „…Allah am Tag der Auferstehung lieber.“ (Muslim #163). 

Das trifft auch auf diese Welt zu, denn es geschieht, wenn die Auswirkung dieser Anbetung deutlich wird. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Geruch aus dem Mund des Fastenden ist Allah lieber als der Duft von Moschus.“ (ibn Hibbān 8/211). 

Dieser Geruch – auch wenn er den Menschen dieser Welt unangenehm ist – ist Allah lieber als der Duft von Moschus, denn er ist das Ergebnis des Gehorsams Allah gegenüber. 

Ibn Hibbān (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Die Kennzeichen der Gläubigen am Tag der Auferstehung werden die Zeichen ihres Wudū’ in dieser Welt sein, durch die sie von allen anderen Völkern unterschieden werden können. Und ihr Kennzeichen am Tag der Auferstehung wird ihr Fasten sein und der Geruch ihrer Münder wird Allah lieber sein als der Duft von Moschus, sodass sie durch diese Handlung innerhalb der großen Versammlung erkannt werden können. Wir bitten Allah um diesen Segen an jenem Tag.“ (Sahīh Ibn Hibbān 8/211). 

Ein weiterer Vorzug des Fastens ist, dass Allah ein spezielles Tor des Paradieses für die Fastenden bestimmt hat, durch das niemand sonst das Paradies betreten wird, als eine Ehre für sie. Sahl ibn Sa`d (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Im Paradies gibt es ein Tor, das al-Rayyān genannt wird, durch das diejenigen, die fasten, am Tag der Auferstehung eintreten werden, und niemand wird hindurchgehen außer ihnen. Nachdem sie es durchquert haben, wird es geschlossen und niemand wird es betreten können.“ (al-Bukhāri #1896; Muslim #1152). „Und wer auch immer es betritt, wird trinken, und wer auch immer trinkt, wird nie wieder durstig sein.“ (Sahīh Ibn Khuzaymah #1903). 

Doch diese Vorzüge werden nur von denjenigen, die aufrichtig fasten, erreicht, die auf Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr verzichten, und sich außerdem vom Ansehen und Anhören von harām Dingen fernhalten sowie von harām Einkommen und deren physische Bereiche sich der Sünde enthalten und deren Zungen der Lüge fernbleiben, der obszönen Sprache und der üblen Rede. 

Dies ist das Fasten, welches im Islam vorgeschrieben ist und welches diese großartige Belohnung mit sich bringt. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer die falsche Rede und das entsprechende Handeln nicht aufgibt, die feindselige Sprache und deren Handlungen, von dem braucht Allah es nicht, dass er das Essen und Trinken aufgibt.“ (al-Bukhāri #1903). 

Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es gibt Menschen, die fasten, und denen nichts von ihrem Fasten bleibt außer dem Hunger, und es gibt welche, die Qiyām beten, und denen nichts von ihrem Qiyām bleibt außer einer schlaflosen Nacht.“ (Ahmad #8693; ibn Mājah #1690). 

Siehe Ahādīth al-Siyām von al-Fauzān, S. 27. 

Oh Allah, akzeptiere unsere Anbetung, denn Du bist der Allhörende, der Allwissende, und akzeptiere unsere Reue, denn Du bist der Reue-Annehmende, der Barmherzigste. 


Fastet, wenn ihr ihn seht

Fastet, wenn ihr ihn seht



Es wurde von `Abd-Allah ibn `Umar berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) über den Ramadān sprach und sagte: „Fastet nicht, bis ihr den Neumond seht, und brecht das Fasten nicht, bis ihr ihn seht, und wenn er verdeckt ist, dann vervollständigt den Monat.“ (al-Bukhāri #1906; Muslim #1080).

Dieser Hadīth beweist, dass es obligatorisch ist, im Ramadān zu fasten, wenn die Sichtung des Neumondes gemäß der Scharī`ah bestätigt ist. Er beweist außerdem, dass es obligatorisch ist, das Fasten zu brechen, wenn die Sichtung des Neumondes des Monats Schawwāl gemäß der Scharī`ah bestätigt wurde, sowie, dass es obligatorisch ist, den Scha`bān mit 30 Tagen zu vervollständigen, wenn beispielsweise Wolken die Sichtung des Neumondes des Ramadān verhindern, und es ist obligatorisch, Ramadān mit 30 Tagen zu vervollständigen, wenn beispielsweise Wolken die Sichtung des Neumondes des Monats Schawwāl verhindern – denn das Grundprinzip lautet, dass der Monat weiterbesteht, und er wird nicht als beendet betrachtet, solange es keine Gewissheit gibt. Es ist nicht für jeden Einzelnen erforderlich, den Mond selbst zu sehen, sondern wenn er von jemandem gesehen wird, dessen Zeugnis darüber, dass der Monat begonnen oder geendet hat, akzeptabel ist, dann ist die Regel anzuwenden. 

Die Worte „wenn er verdeckt ist“ bedeuten, wenn der Neumond verborgen ist und von Wolken etc. verdeckt. 

„Dann vervollständigt den Monat“ bedeutet, dass er 30 Tage umfasst. Diese Bedeutung wird bestätigt durch die in al-Sahīhayn verzeichneten Worte: „Wenn er (der Neumond) verdeckt ist, dann vervollständigt die Anzahl (der Tage) auf 30.“ 

Im Folgenden eine sehr wichtige Angelegenheit, die heutzutage häufig diskutiert wird: 

Das Urteil über das Fasten am Tag des Zweifels 

Der Tag des Zweifels ist die Nacht des 30. Scha`bān (nach dem islamischen Kalender beginnen die Tage mit dem Sonnenuntergang), wenn der Neumond nicht gesichtet wurde oder z. B. von Wolken verdeckt wird. Es ist nicht erlaubt, an diesem Tag zu fasten, denn der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl den Muslimen, den Scha`bān mit 30. Tagen zu vervollständigen, wenn der Neumond verborgen ist, denn diese Nacht ist Teil des Scha`bān, außer es gibt einen sicheren Beweis, dass der Ramadān begonnen hat. `Ammār ibn Yāsir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wer den Tag, über den es Zweifel gibt, fastet, der war Abu-l-Qāsim (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ungehorsam.“ (al-Tirmidhi #686; al-Nasā’i #2188; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi #553 als sahīh eingestuft). 

Siehe auch in den Antworten zu den Fragen #22850, 13711 und 26860.  Wir sollten auch auf den Neumond des Scha`bān achten, sodass wir nach der 30. Nacht Ausschau halten und nach dem Neumond des Ramadān suchen können.  Der Monat sollte vervollständigt werden, wenn kein Neumond gesichtet wurde, denn Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Folgt dem Verlauf des Mondes im Scha`bān, um so Ramadān zu suchen.“ (al-Tirmidhi #687; von al-Albāni in al-Silsilah al-Sahīhah #565 als hasan klassifiziert). 

Dieser Hadīth bedeutet: Versucht herauszufinden, wann Scha`bān beginnt, und bemüht euch, die Phasen des Mondes zu beobachten, sodass ihr bereit seid, nach dem Neumond des Ramadān Ausschau zu halten, und ihr werdet nichts davon verpassen. 

Und Allah weiß es am besten. Möge Allah zu unserem Propheten Muhammad Frieden und Segen senden und zu seiner Familie und den Gefährten.


70 Punkte zum Thema Fasten VI

Die Regeln des Fastens für Frauen 

62.      Eine Frau, die die Pubertät erreicht hat, jedoch zu schüchtern ist, um es jemandem zu erzählen, und die deshalb nicht fastet, muss dies bereuen und die verpassten Tage nachholen sowie für jeden dieser Tage einen Armen als Buße für ihr Versäumnis speisen, falls der nächste Ramadān kommt und sie die Tage noch nicht nachgeholt hat. Ihr Fall ist wie der einer Frau, die aus Schüchternheit während ihrer Periode gefastet und die Tage nicht wiederholt hat.

Falls eine Frau nicht genau weiß, wie viele Tage sie verpasst hat, dann sollte sie fasten bis sie sich ziemlich sicher ist, dass sie ihre verpassten und noch nicht nachgeholten Tage aus vergangenen Jahren vervollständigt hat und ihre Buße für jeden verspäteten Tag tun. Das kann sie zur gleichen Zeit wie das Fasten machen oder separat, abhängig von ihren Möglichkeiten.

63.      Eine Frau sollte – außer im Ramadān – nur fasten, wenn ihr Mann es ihr erlaubt, es sei denn, er befindet sich auf einer Reise und ist nicht anwesend, dann spielt es keine Rolle.  

64.      Findet eine menstruierende Frau eine weiße Substanz, die vom Uterus ausfließt, wenn die Periode vorüber ist, bei sich, dann weiß sie, dass sie ab sofort rein (tāhir) ist. Sie sollte in der vorangegangenen Nacht die Absicht haben zu fasten und es tun. Weiß sie nicht, wann die Zeit ihrer Reinheit kommt, dann sollte sie ein Stück Watte oder Ähnliches einführen und wenn es sauber wieder herauskommt, dann sollte sie fasten. Falls die Blutung wieder einsetzt, sollte sie das Fasten unterbrechen, unabhängig davon, ob das Blut fließt oder nur einige Tropfen hinterlässt, denn es bricht das Fasten, solange es zur Zeit der Periode auftritt (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/154).

Hält das Ende der Blutung bis zum Maghrib an und sie fastete mit der Absicht aus der vorangegangenen Nacht, so ist ihr Fasten gültig. Fühlt eine Frau die Bewegung des Menstruationsblutes in sich, es kommt jedoch bis zum Sonnenuntergang nicht heraus, so ist ihr Fasten ebenfalls gültig und sie muss den Tag nicht nachholen.

Endet die Periode einer Frau oder ihre postnatale Blutung während der Nacht und sie nimmt sich vor zu Fasten, schafft es vor der Morgendämmerung aber nicht mehr, Ghusl zu vollziehen, dann ist ihr Fasten gemäß aller Gelehrten gültig (al-Fath #4/148).

65.      Wenn eine Frau weiß, dass ihre Periode am nächsten Tag beginnt, dann sollte sie trotzdem ihre Absicht aufrechterhalten und weiter fasten; sie sollte ihr Fasten erst brechen, wenn sie tatsächlich Blut sieht.

66.      Es ist für die menstruierende Frau besser, sich ihrer Natur gemäß zu verhalten und das, was Allah für sie bestimmt hat, zu akzeptieren. Daher sollte sie auf Medikamente, die eine Blutung verhindern, verzichten. Sie sollte mit dem zufrieden sein, was Allah von ihr annimmt – nämlich, dass sie ihr Fasten während der Periode bricht und die Tage nachholt. Dies ist die Art und Weise, wie die Mütter der Gläubigen und die Frauen der Salaf gefastet haben (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/151). Außerdem ist es medizinisch bewiesen, dass viele der Dinge, die eine Blutung verhindern können, schädlich sind und zahlreiche Frauen leiden unter unregelmäßigen Blutungen als Ergebnis ihrer Einnahme. Falls eine Frau jedoch solche Medikamente nimmt und fastet, so ist dies in Ordnung.

67.      Istihādah (eine Blutung aus der Vagina, die nicht zur Periode gehört) hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Fastens.

68.      Erleidet eine Frau eine Fehlgeburt und der Fötus ist bereits ausgebildet oder hat erkennbare Umrisse irgendeines Teiles seines Körpers, wie einen Kopf oder eine Hand, dann ist ihr Blut Nifās; wenn sie hingegen etwas entbindet, das wie ein Blutklumpen (`Alaq) aussieht oder wie ein gekautes Stück Fleisch, das keine erkennbaren menschlichen Merkmale aufweist, dann ist ihre Blutung Istihādah und sie muss fasten, wenn sie dazu in der Lage ist. Ansonsten kann sie ihr Fasten brechen und später nachholen (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/224). Hat sie nach einer Operation zur Reinigung der Gebärmutter (Ausschabung) ihre Reinheit erlangt, dann sollte sie fasten. Die Gelehrten legten fest, dass der Embryo nach dem 80. Schwangerschaftstag beginnt, eine Form anzunehmen.

Wenn der Wochenfluss (Nifās) einer Frau bereits vor dem 40. Tag endet, sollte sie Ghusl vollziehen, damit sie mit dem Gebet beginnen und fasten kann (al-Mughni ma’a al-Scharh al-Kabīr #1/360). Setzt die Blutung innerhalb der 40 Tage nach der Geburt wieder ein, dann sollte die Frau ihr Fasten einstellen, denn das Blut gehört immer noch zum Nifās. Hält die Blutung nach dem 40. Tag weiterhin an, dann sollte sie gemäß der Mehrheit der Gelehrten die Absicht zum Fasten fassen und Ghusl vollziehen; jede Blutung, die über den 40. Tag hinaus geht, wird als Istihādah betracht (keine Menstruationsblutung) – es sei denn, sie überschneidet sich mit der normalen Zeit der Periode, in diesem Fall ist es Hayd (Menstruation).

Wenn eine stillende Frau am Tage fastet und in der Nacht einen Tropfen Blut bemerkt, obwohl sie am Tag rein war, so ist ihr Fasten weiterhin gültig (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/150).

69.      Gemäß der korrekten Ansicht wird eine schwangere oder stillende Frau wie jemand betrachtet, der krank ist, daher ist es ihr erlaubt, das Fasten zu unterlassen, und sie muss lediglich die verpassten Tage nachholen, unabhängig davon, ob sie um sich selbst fürchtet oder um ihr Kind. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah hat dem Reisenden die Verpflichtung des Fastens und einen Teil des Gebets erlassen und Er hat die Verpflichtung des Fastens für die schwangere und die stillende Frau erlassen.“ (al-Tirmidhi #3/85, der sagte, der Hadīth sei hasan). Wenn eine schwangere Frau fastet und Blut entdeckt, so ist ihr Fasten weiterhin gültig; es beeinflusst ihr Fasten in keiner Weise (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/225).

70.      Wenn eine Frau, die verpflichtet ist zu fasten, an einem Tag im Ramadān mit ihrem eigenen Einverständnis Geschlechtsverkehr mit ihrem Mann hat, dann sind auf sie dieselben Regeln anzuwenden wie auf ihren Mann. Falls er sie, wie auch immer, dazu zwingt, sollte sie ihr Möglichstes tun, um sich ihm zu widersetzen und sie muss keine Buße tun. Ibn `Aqīl (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn ein Mann mit seiner Frau im Ramadān bei Tage Geschlechtsverkehr hat, während sie schläft, muss sie keine Buße tun.“ Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, sollte sie ihr Fasten später nachholen (Scheikh al-Islam Ibn Taymiyyah [möge Allah ihm barmherzig sein] war der Ansicht, dass ihr Fasten davon nicht beeinträchtigt wird).

Eine Frau, die weiß, dass ihr Mann sich nicht beherrschen kann, sollte sich von ihm fernhalten und sich während der Tage im Ramadān nicht schmücken.

Frauen müssen die im Ramadān verpassten Tage nachholen, auch ohne das Wissen ihrer Ehemänner. Es ist keine Bedingung für ein Pflichtfasten, die Einwilligung des Ehemannes einzuholen. Wenn eine Frau mit einem Pflichtfasten beginnt, ist es ihr nicht erlaubt, es ohne legitimen Grund zu brechen. Es ist ihrem Ehemann nicht erlaubt, sie zum Abbruch ihres Fastens zu bewegen, wenn sie verpasste Tage aus dem Ramadān nachholt; es ist ihm nicht erlaubt, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, und ihr ist es nicht erlaubt, ihm in dieser Angelegenheit gehorsam zu sein (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/353).

Im Falle von freiwilligem Fasten ist es einer Frau in Anwesenheit ihres Mannes nicht erlaubt, dies ohne seine Erlaubnis zu beginnen, aufgrund des Hadīth von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein), demzufolge der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Kein Frau sollte fasten, wenn ihr Mann anwesend ist, außer mit seiner Erlaubnis.“ (Bukhāri #4793). 

Dies ist alles, was mir möglich war, über die Angelegenheit des Fastens zu schreiben. Ich bitte Allah darum, uns zu helfen, uns an Ihn zu erinnern, Ihm zu danken, Ihm angemessen zu dienen und unseren Ramadān mit Vergebung zu beenden und uns vor dem Höllenfeuer zu bewahren. 

Möge Allah unseren Propheten Muhammad segnen und seine Familie und seine Gefährten und ihnen Frieden gewähren. 


70 Punkte zum Thema Fasten IV

Ältere Menschen

30.      Sehr alte Menschen, die ihre Stärke verloren haben und die jeden Tag schwächer werden, da der Tod sich nähert, müssen nicht fasten und es ist ihnen erlaubt nicht zu fasten, solange es zu anstrengend für sie ist. Ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte zur folgenden Āyah (ungefähre Bedeutung) „…Und denjenigen, die es nur schwer zu leisten vermögen (d. h. alte Leute), ist als Ersatz (sie haben die Wahl, entweder zu fasten oder nicht) die Speisung eines Armen (für jeden Tag) auferlegt. …“ (2:184): „Dies wurde nicht aufgehoben. Es bezieht sich auf alte Männer und alte Frauen, die nicht fasten können und die daher einen Armen für jeden Tag speisen sollten.“ (Bukhāri, Kitāb al-Tafsīr, Bāb Ayāman Ma’dudat…).

Diejenigen, die senil und verwirrt sind, müssen weder fasten noch etwas anderes tun und ihre Familien müssen ebenfalls nichts in ihrem Namen tun, denn solche Menschen werden nicht länger als verantwortlich gezählt. Wenn sie manchmal bei gesundem Verstand und manchmal verwirrt sind, dann müssen sie fasten, wenn es ihnen gut geht, und sie können das Fasten unterlassen, wenn sie verwirrt sind (siehe Majālis Schahr Ramadān von Ibn `Uthaymīn, S. 28).

31.      Für diejenigen, die gegen einen Feind kämpfen oder von einem belagert werden, ist es erlaubt das Fasten zu brechen, wenn sie ansonsten zu sehr geschwächt für den Kampf wären, selbst wenn sie nicht auf der Reise sind. Wenn sie das Fasten vor einem Kampf brechen müssen, dann können sie ihr Fasten brechen. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte einst vor einem Kampf zu seinen Gefährten: „Am Morgen brecht ihr auf, um eurem Feind zu begegnen, und der Verzicht auf das Fasten lässt euch stärker werden, daher fastet nicht.“ (Muslim #1120; dies ist auch die bevorzugte Meinung des Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah. Die Gelehrten aus Damaskus haben ähnliche Fatwas zu diesem Thema erlassen als ihre Stadt von den Tataren angegriffen wurde.).

32.      Ist der Grund für den Verzicht auf das Fasten offensichtlich, wie z. B. bei einer Krankheit, dann ist nichts Falsches daran, öffentlich zu essen und zu trinken. Ist der Grund aber nicht direkt zu erkennen, wie z. B. bei der Menstruation, dann ist es besser, im Geheimen zu essen und zu trinken, um nicht falschen Anschuldigungen und Ähnlichem ausgesetzt zu sein. 

Die Absicht (Niyyah) des Fastens 

33.      Die Absicht (Niyyah) ist eine Vorbedingung beim Fard-Fasten (Pflichtfasten) und bei anderem obligatorischem Fasten, wie z. B. beim Nachholen verpasster Tage oder bei dem Fasten, das als Sühne (Kafārah) vollzogen wird, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es gibt kein Fasten für eine Person, die in der Nacht vor dem Fasten nicht die Absicht dazu hatte.“ (Abu Dawud #2454; eine Anzahl von Gelehrten, wie auch Bukhāri, al-Nisā’i und al-Tirmidhi, waren der Ansicht, dass er wahrscheinlich mauqūf sei. Siehe Talkhīs al-Hubayr #2/188). 

Die Absicht kann zu irgendeinem Zeitpunkt während der Nacht gefasst werden, selbst wenn es einen Moment vor Fajr ist. Niyyah bedeutet die Entscheidung im Herzen, etwas zu tun; sie laut auszusprechen ist Bid`ah (eine tadelnswerte Neuerung) und jeder, der weiß, dass am nächsten Tag ein Tag des Ramadān ist, und der fasten möchte, muss die Absicht fassen (Majmū’ Fatāwa Scheikh al-Islam #25/215). Beabsichtigt eine Person ihr Fasten während des Tages zu brechen, tut es aber nicht, dann ist ihr Fasten dadurch gemäß der korrekten Ansicht nicht negativ beeinflusst. Diese Person ist wie jemand, der während des Gebets sprechen möchte, es aber nicht tut. Einige der Gelehrten glauben, dass diese Person jedoch nicht fastet, sobald sie den Entschluss für den Abbruch gefasst hat. Um also auf der sicheren Seite zu sein, sollte man den Tag nachholen. Apostasie annulliert die Absicht und es gibt diesbezüglich keine Meinungsverschiedenheit. Derjenige, der im Ramadān fastet, muss seine Absicht während des Monats nicht jede Nacht wiederholen; es ist ausreichend, die Absicht zu Beginn des Monats zu haben. Wenn die Absicht durch eine Pause des Fastens, beispielsweise aufgrund einer Reise oder Krankheit unterbrochen wird, muss sie erneut gefasst werden, sobald der Grund der Unterbrechung vorüber ist.

34.      Das Fassen der Absicht in der vorhergehenden Nacht ist nicht Bedingung für ein allgemeines freiwilliges (nāfil) Fasten, aufgrund des Hadīth, der von `Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überliefert wurde, in dem es heißt: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) kam eines Tages zu mir und sagte: `Hast du etwas zu essen?` Wir antworteten: `Nein.` Er sagte: `In diesem Fall faste ich.`“ (Muslim #2/809, `Abd al Bāqi). Im Falle eines speziellen nāfil Fastens jedoch, wie am Tag von `Arafāh oder `Āschūra’, ist es – um sicherzugehen – besser, die Absicht in der Nacht vorher zu fassen. 

35.      Wenn eine Person ein Pflichtfasten beginnt, wie das Nachholen eines verpassten Tages des Ramadān oder für die Erfüllung eines Eides oder als Sühne (Kafārah), dann muss sie ihr Fasten vervollständigen und es ist ihr nicht erlaubt, das Fasten zu brechen, außer aus einem akzeptablen Grund. Im Falle von nāfil (freiwilligem) Fasten gilt: `Die Person, die ein freiwilliges Fasten verrichtet, hat die Wahl, es entweder zu unterbrechen oder nicht.` (Ahmad #6/342) – selbst wenn es keinen Grund für einen Abbruch gibt. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) stand morgens fastend auf, dann aß er (berichtet in Sahīh Muslim; in der Überlieferung wurde ihm al-Hais (eine Art von Essen) als Geschenk gegeben, als er in `Ā’ischahs Haus war #1154, `Abd al Bāqi). Aber wird die Person, die ihr Fasten ohne Grund gebrochen hat, für das bereits erfolgte Fasten belohnt? Einige der Gelehrten sagen, dass man dafür nicht belohnt wird (al Mausū’ah al-Fiqhiyyah #28/13), daher ist es besser, das freiwillige Fasten zu vervollständigen, es sei denn, es gibt einen gültigen, dringenden Grund, um das Fasten zu stoppen.

36.      Wenn eine Person bis nach der Morgendämmerung nicht weiß, dass Ramadān begonnen hat, muss sie für den Rest des Tages mit dem Essen und Trinken stoppen und den Tag später nachholen, gemäß der Mehrheit der Gelehrten, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es gibt kein Fasten für eine Person, die in der Nacht vor dem Fasten nicht die Absicht dazu hatte.“ (Abu Dawud #2454). 

37.      Wenn ein Häftling oder Gefangener weiß, dass Ramadān begonnen hat, weil er selbst den Mond gesehen hat oder es ihm von einer vertrauenswürdigen Person berichtet wurde, dann muss er fasten. Wenn er nicht weiß, wann der Monat beginnt, dann muss er sich bemühen, es für sich selbst herauszufinden (Ijtihād) und entsprechend dem handeln, was ihm am wahrscheinlichsten erscheint. Findet er später heraus, dass sein Fasten mit dem Ramadān übereinstimmt, so ist dies in Ordnung gemäß der Mehrheit der Gelehrten, und wenn sein Fasten nach Ramadān war, so ist dies ebenfalls in Ordnung gemäß der Mehrheit der Fuqahā’. Doch wenn sein Fasten vor Ramadān war, dann ist dies nicht akzeptabel und er muss das Fasten nachholen. Wenn sein Fasten teilweise mit dem Ramadān übereinstimmt und teilweise nicht, dann ist das, was sich mit dem Monat deckt bzw. danach stattfand in Ordnung, doch das, was vorher war, nicht. Wird diese Angelegenheit für ihn niemals aufgeklärt, dann ist sein Fasten gültig, denn er tat sein Bestes und Allah trägt einem Menschen nie mehr auf, als dieser tragen kann (Al-Mausū’ah al-Fiqhiyyah #28/84).

Beginn und Ende des Fastens 

38.      Sobald die komplette Sonnenscheibe verschwunden ist, sollte der Fastende sein Fasten brechen und dem roten Glimmen, das am Horizont verbleibt, keine Beachtung schenken, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Sobald die Nacht von dort kommt und der Tag von dort verschwindet und die Sonne untergegangen ist, sollte der Fastende sein Fasten brechen.“ (al-Bukhāri, al-Fath #1954; die Angelegenheit wurde ebenfalls in Majmū` al-Fatāwa #25/216 erwähnt). 

Zur Sunnah gehört es, sich mit dem Fastenbrechen zu beeilen. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) betete Maghrib nicht, bevor er nicht sein Fasten beendet hatte und sei es auch nur mit einem Schluck Wasser. (al-Hākim #1/432; al-Silsilat al-Sahīha #2110). Kann der Fastende nichts finden, um sein Fasten zu brechen, dann sollte er in seinem Herzen die Absicht dazu fassen und er sollte an seinem Finger saugen. Er sollte sich davor hüten, das Fasten zu früh zu brechen, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sah einige Leute an ihren Beinen aufgehängt, wobei Blut aus ihren Mundwinkeln lief, und als er fragte, was mit ihnen sei, wurde ihm gesagt, dass dies die Leute waren, die ihr Fasten zu früh brachen (Der Hadīth ist im Sahīh ibn Khuzaymah #1986 verzeichnet und in Sahīh al-Targhīb #1/420). Ist der Fastende sich sicher oder hält er es für wahrscheinlich oder ist er sich unsicher, ob er das Fasten vor der richtigen Zeit gebrochen hat, dann sollte er den Tag später nachholen, denn das Grundprinzip ist, dass der Tag immer noch nicht geendet hatte (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/287). Er sollte sich davor hüten, sich auf das Wort von kleinen Kindern oder unseriösen Quellen zu verlassen und er sollte vorsichtig sein hinsichtlich der zeitlichen Differenzen zwischen verschiedenen Orten, falls er den Adhān z. B. im Radio hört.

39.      Wenn die Morgendämmerung anbricht – das ist das weiße Licht, das im Osten erscheint – muss die fastende Person ihr Essen und Trinken sofort einstellen, unabhängig davon, ob sie den Adhān hört oder nicht. Wenn er weiß, dass der Muezzin den Adhān bei Dämmerung ruft, muss der Fastende aufhören zu essen, sobald er den Adhān hört; wenn der Muezzin aber den Adhān vor dem Fajr Gebet ruft, dann muss das Essen bzw. Trinken nicht beim Ertönen des Adhān eingestellt werden. Weiß der Fastende nicht genau über die Vorgehensweise des Muezzin Bescheid oder gibt des Unterschiede zwischen den Muezzin und er kann den Zeitpunkt der Dämmerung nicht selbst bestimmen – was gewöhnlich in Städten der Fall ist, aufgrund der Lichter und der Gebäude -, dann sollte er vorsichtshalber eine Zeittafel benutzen, vorausgesetzt, dass sie auf Berechnungen basiert, die korrekt sind. Das Stoppen des Essens und Trinkens eine bestimmte Zeit vor Fajr, z. B. zehn Minuten vorher, um auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Bid`ah. Auf einigen Zeittafeln sind in der Überschrift zwei Zeitangaben zu sehen: eine für Imsāk (das Ende der Essenszeit) und eine weitere für Fajr; dies ist entgegen den islamischen Vorschriften.

40.      Die Muslime, die in Städten leben, in denen es einen deutlichen Unterschied zwischen Tag und Nacht innerhalb einer 24-Stunden Periode gibt, sind verpflichtet zu fasten, unabhängig davon, wie lang der Tag ist, solange der Wechsel zwischen Tag und Nacht vorhanden ist. An einigen Orten gibt es diese Unterscheidung nicht; die Muslime dort sollten gemäß den Zeiten der nächsten Stadt, in der es einen deutlichen Wechsel zwischen Tag und Nacht gibt, fasten.

Fortsetzung folgt inschaAllah…

70 Punkte zum Thema Fasten III

Wie der Beginn des Ramadān bestimmt wird

9.         Der Beginn des Ramadān wird durch die Sichtung des Neumondes bestätigt oder durch die Vollendung des 30. Tages von Scha`bān. Wer auch immer die Sichel des Neumondes sieht oder es aus einer vertrauenswürdigen Quelle hört, ist verpflichtet zu fasten.

Das Benutzen von Berechnungen, um den Beginn des Ramadān zu ermitteln, ist Bid`ah, denn der Hadīth des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagt deutlich aus: „Fastet, wenn ihr ihn (den Neumond) seht, und brecht euer Fasten, wenn ihr ihn seht.“ Wenn ein erwachsener, gesunder, vertrauenswürdiger und glaubwürdiger Muslim, der gesunde Augen hat, sagt, dass er den Mond mit seinen eigenen Augen gesehen hat, dann sollten wir sein Wort akzeptieren und dementsprechend handeln (d. h. mit dem Fasten beginnen). 

Wer ist verpflichtet zu fasten?

10.      Das Fasten ist eine Pflicht für jeden erwachsenen, gesunden, niedergelassenen (d. h. nicht Reisenden) Muslim, der in der Lage ist zu fasten und nicht durch etwas wie Hayd (Menstruation) oder Nifās (Postnatale Blutung) daran gehindert wird. Eine Person wird als erwachsen betrachtet, wenn eines der folgenden drei Dinge geschieht: die Absonderung von Sperma, entweder durch einen feuchten Traum oder anders, das Wachstum von rauen Schamhaaren im Genitalbereich, das Erreichen eines Alters von 15 Jahren. Im Falle von Mädchen gibt es einen vierten Punkt, nämlich die Menstruation. Mit der ersten Periode (Menarche) ist sie verpflichtet zu fasten, selbst wenn sie jünger als zehn Jahre ist.

11.      Kinder sollten dazu angeleitet werden zu fasten, wenn sie sieben Jahre alt und dazu in der Lage sind. Einige Gelehrte sagen, dass ein Kind im Alter von zehn Jahren geschlagen werden sollte, wenn es nicht fastet, ebenso wie im Falle des Salāh (siehe al-Mughni #3/90). Das Kind wird für sein Fasten belohnt und die Eltern werden dafür belohnt, dass sie es gut erzogen und zum Guten angeleitet haben. Al-Rubay’ bint Mu’awwidh (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte, als sie über den Ramadān sprach, nachdem dieser obligatorisch geworden war: „Wir ließen unsere Kinder gewöhnlich fasten und wir fertigten ihnen Spielzeug aus Wolle an. Wenn eines von ihnen um Essen bettelte, gaben wir ihm das Spielzeug zum Spielen, bis es Zeit zum Fastenbrechen war.“ (Bukhāri, Fath #1960). Einige Leute denken nicht, dass es wichtig ist, die Kinder zum Fasten zu bringen, doch tatsächlich kann ein Kind vom Fasten begeistert und dazu in der Lage sein, seine Eltern halten es jedoch davon ab, weil sie falsches Mitleid mit ihm haben. Sie erkennen nicht, dass wahres Mitleid und Mitgefühl darin bestehen, das Kind an das Fasten zu gewöhnen. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Oh die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel (gesetzt) sind, die sich Allah nicht widersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird.“ (66:6) Besondere Aufmerksamkeit muss dem Fasten eines Mädchens gewidmet werden, wenn sie gerade ihre Reife erlangt hat, denn sie könnte ansonsten aus Schüchternheit während ihrer Periode fasten und es versäumen, diese Tage später nachzuholen.

12.      Wenn ein Kāfir Muslim wird oder ein Kind die Pubertät erreicht oder eine geistig kranke Person während des Tages zur Besinnung kommt, dann sollten diese Personen sich für den Rest des Tages des Essens enthalten, denn sie gehören dann zu denen, die verpflichtet sind zu fasten. Sie müssen die verpassten Tage des Ramadān jedoch nicht nachholen, denn bis zu dem Zeitpunkt gehörten sie nicht zu denen, die zu fasten verpflichtet sind.

13.      Die geistig Kranken sind nicht verantwortlich für ihre Taten (diese werden nicht aufgezeichnet), doch wenn eine Person manchmal krank ist und manchmal nicht, dann muss sie während der Zeiträume ihrer Zurechnungsfähigkeit fasten und ist für die restliche Zeit, während der Zeiträume ihrer Unzurechnungsfähigkeit, entschuldigt. Wird die Person im Laufe des Tages krank, dann wird ihr Fasten nicht für ungültig erklärt, wie es ebenso der Fall ist, wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder durch etwas anderes ohnmächtig wird, denn er hatte die Absicht zu fasten, als er bei Sinnen war (Majālis Schahr Ramadān von Ibn ‘Uthaymīn, S.28). Ein ähnlicher Fall ist es bei Epilepsie.

14.      Wenn jemand während des Ramadān stirbt, so liegen bezüglich der verbleibenden Tage des Monats keine „Schulden“ auf ihm oder seinen Erben.

15.      Falls jemand nicht weiß, dass es Fard (Pflicht) ist, im Ramadān zu fasten, oder dass es harām ist zu essen oder Geschlechtsverkehr während des Tages in diesem Monat zu haben, dann ist seine Entschuldigung gemäß der Mehrheit der Gelehrten akzeptabel, wie auch in dem Fall, wenn er ein neuer Konvertit ist, ein Muslim, der im Dār al-Harb (einem nichtmuslimischen Land) lebt, oder ein Muslim, der zwischen den Kuffār aufgewachsen ist. Eine Person aber, die unter Muslimen aufgewachsen ist und in der Lage war, sich Wissen anzueignen, hat keine Entschuldigung.

Reisende

16.      Es ist dem Reisenden erlaubt, sein Fasten zu brechen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Seine Reise sollte lang sein oder zumindest als Reise anerkannt werden (es gibt eine bekannte Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten hinsichtlich dieser Angelegenheit) und sie sollte ihn außerhalb seiner Stadt und ihrer Umgebung führen. (Die Mehrheit der Gelehrten sagt, dass er sein Fasten nicht brechen sollte, bis er die Stadtgrenze überschreitet. Sie sagen, dass die Reise nicht richtig begonnen hat, bis die Person die Stadtgrenze passiert, und jemand, der immer noch in seiner Stadt ist, gilt als ansässig. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Wer also von euch während dieses Monats anwesend (d. h. zu Hause) ist, der soll fasten, …“ (2:185). Diese Person wird nicht als Reisender gezählt, bis sie ihre Stadt verlassen hat; solange sie in der Stadt ist, gilt sie als Niedergelassener und es ist ihr nicht erlaubt, ihre Gebete zu verkürzen). Die Reise sollte außerdem nicht für sündige Zwecke erfolgen (gemäß der Mehrheit der Gelehrten) oder um dem Fasten zu entgehen.

17.      Es ist dem Reisenden gemäß dem Konsens der Ummah erlaubt, sein Fasten zu brechen, unabhängig davon, ob er in der Lage wäre, es fortzusetzen oder nicht und unabhängig davon, ob es ihm schwer fällt zu fasten oder nicht. Selbst wenn die Reise einfach ist und er jemanden hat, der ihn bedient, so ist es ihm trotzdem erlaubt, sein Fasten zu brechen und sein Gebet zu verkürzen (Majmū’ al-Fatāwa #25/210).

18.      Wer entschlossen ist, im Ramadān zu reisen, sollte nicht die Absicht haben, das Fasten zu brechen, bis er tatsächlich abgereist ist, denn es könnte etwas geschehen, das ihn von seiner Abreise abhält (Tafsīr al-Qurtubi #2/278).Der Reisende sollte sein Fasten nicht brechen, bis er an den unbewohnten Häusern seiner Stadt vorbei gekommen ist; hat er die Stadtgrenze erreicht, dann kann er sein Fasten brechen. Ähnliches gilt, wenn er fliegt – sobald das Flugzeug abgehoben und die Stadtgrenze passiert hat, darf er sein Fasten brechen. Wenn der Flugplatz außerhalb der Stadt liegt, kann er sein Fasten dort brechen, befindet sich der Flugplatz aber innerhalb der Stadt oder ist er ihr angeschlossen, dann sollte er sein Fasten nicht auf dem Flugplatz brechen, denn er ist immer noch in seiner Heimatstadt.

19.      Wenn die Sonne untergeht und er sein Fasten am Boden bricht, das Flugzeug dann abhebt und er die Sonne sieht, muss er sein Essen nicht unterbrechen, denn er hat sein Fasten für diesen Tag bereits vervollständigt und es gibt keine Möglichkeit, einen Akt der Anbetung zu wiederholen, der bereits beendet wurde. Wenn das Flugzeug vor Sonnenuntergang abhebt und er sein Fasten während der Reise vervollständigen möchte, dann sollte er es nicht brechen bis die Sonne von seinem derzeitigen Aufenthaltsort in der Luft aus betrachtet untergegangen ist. Es ist dem Piloten nicht erlaubt, das Flugzeug auf eine Höhe abzusenken, von der aus die Sonne nicht mehr gesehen werden kann, nur um das Fasten brechen zu dürfen, denn dies wäre eine Art von Betrügerei. Senkt er das Flugzeug aber aus einem annehmbaren Grund ab und die Sonne verschwindet deshalb aus seinem Sichtfeld, dann kann er sein Fasten brechen (Fatāwa von Scheikh ibn Bāz, mündlich mitgeteilt).

20.      Wer verreist und beabsichtigt, am Ankunftsort für mehr als vier Tage zu bleiben, muss gemäß der Mehrheit der Gelehrten fasten. Wenn eine Person also verreist, um im Ausland für mehrere Monate oder Jahre zu studieren, dann gilt sie – entsprechend der Mehrheit der Gelehrten und ebenfalls der vier Imāme – als dort ansässig und muss fasten und ihre Gebete vollständig verrichten.

Wenn ein Reisender durch eine andere als seine Heimatstadt reist, muss er nicht fasten, außer er bleibt dort für mehr als vier Tage. In diesem Fall muss er fasten, denn die Regeln, die auf Ansässige zutreffen, treffen auch auf ihn zu (Fatāwa al-Da`wah von ibn Bāz #977).

21.      Wer sein Fasten beginnt, während er „zu Hause“ ist und dann während des Tages zu einer Reise aufbricht, darf sein Fasten brechen, denn Allah hat die Abreise im Allgemeinen zu einem legitimen Grund gemacht, nicht zu fasten. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)” (2:185)

22.      Einer Person, die gewohnheitsmäßig reist, ist es erlaubt, das Fasten zu unterlassen, wenn sie einen Wohnsitz hat, zu dem sie zurückkehrt, wie z. B. ein Kurier, der im Interesse der Muslime herumreist (ebenso Taxifahrer, Piloten und Mitarbeiter der Fluglinie, selbst wenn sie täglich verreisen – jedoch müssen sie die Tage später nachholen). Dasselbe trifft auf Seeleute zu, die ein Zuhause an Land haben. Wenn der Seemann jedoch seine Ehefrau und alles, was er benötigt, bei sich auf dem Schiff hat und er permanent reist, dann ist es ihm nicht erlaubt, sein Fasten zu brechen oder seine Gebete zu verkürzen. Wenn nomadische Beduinen von ihrem Winterquartier in ihr Sommerquartier umsiedeln – oder andersherum – dann ist es ihnen erlaubt, ihr Fasten zu brechen und ihre Gebete zu verkürzen, wenn sie aber in ihrem jeweiligen Quartier angekommen sind, dann sollten sie weder ihr Fasten brechen noch das Gebet verkürzen, selbst wenn sie ihren Herden folgen (Majmū’ Fatāwa Ibn Taymiyyah #25/213).

23.      Wenn ein Reisender während des Tages sein Ziel erreicht, dann gibt es diesbezüglich eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten, ob er entweder mit dem Essen und Trinken aufhören sollte oder nicht (Majmū’ al-Fatāwa #25/212). Um aber auf der sicheren Seite zu sein, sollte er es, schon allein aus Respekt diesem Monat gegenüber, tun. Er muss den Tag jedoch trotzdem nachholen, unabhängig davon, ob er nach seiner Ankunft mit dem Essen und Trinken stoppt oder nicht.

24.      Wenn er den Ramadān in seiner Stadt beginnt, dann in eine andere Stadt verreist, in der die Leute vor oder nach ihm mit dem Fasten begonnen haben, dann sollte er den Leuten dieser Stadt folgen; er sollte den Ramadān also so beenden wie sie, selbst wenn dies bedeutet, dass er mehr als 30 Tage fastet, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Fastet, wenn jeder fastet, und brecht euer Fasten, wenn jeder sein Fasten bricht.“ Wenn daraus folgt, dass sein Fasten weniger als 29 Tage beträgt, dann muss er diese Tage nach dem `Id nachholen, denn der Hijri Monat kann nicht weniger als 29 Tage haben (Fatāwa al-Scheikh ‘Abd al-‘Azīz ibn Bāz: Fatāwa al-Siyām, Dār al-Watan, S. 15-16)

Kranke 

25.      Im Falle irgendeiner Krankheit, durch die der Mensch sich unwohl fühlt, ist es ihm erlaubt, nicht zu fasten. Der Beweis dafür ist die folgende Āyah (ungefähre Bedeutung): „… wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)” (2:185) Ist das Leiden jedoch gering, wie z. B. Husten oder Kopfschmerz, dann gilt dies nicht als Grund, das Fasten zu brechen. Gibt es einen medizinischen Beweis oder weiß es eine Person aus ihrer eigenen Erfahrung oder ist sie sich sicher, dass das Fasten ihre Krankheit verschlimmert oder die Genesung verzögert, dann ist es ihr gestattet, das Fasten zu brechen; tatsächlich ist es unerwünscht (makrūh) in solchen Fällen zu fasten. Ist die Person ernsthaft erkrankt, so muss sie in der Nacht nicht die Absicht des Fastens für den folgenden Tag fassen, selbst wenn die Möglichkeit besteht, dass es ihr am nächsten Morgen besser geht, denn was zählt, ist der Moment. 

26.      Wenn das Fasten eine Ohnmacht verursachen könnte, dann sollte es gebrochen und später nachgeholt werden (al-Fatāwa #25/217). Falls eine Person während des Tages bewusstlos wird und vor dem Maghrib-Gebet zu sich kommt oder danach, dann ist ihr Fasten immer noch gültig, solange sie am Morgen gefastet hatte; dauert die Ohnmacht vom Fajr bis zum Maghrib an, dann ist das Fasten nach der Mehrheit der Gelehrten nicht gültig. Gemäß der Mehrheit der Gelehrten ist es für jemanden, der die Besinnung verliert, verpflichtend, die Fastentage später nachzuholen, unabhängig davon, wie lange die Ohnmacht andauerte (Al-Mughni ma’a al-Scharh al-Kabīr #1/412, 3/32; al-Mausū’ah al-Fiqhiyyah al-Kuwaytiyyah #5/268). Einige Gelehrte haben Fatwas ausgegeben, die besagen, dass eine Person, die ohnmächtig wird oder Schlaftabletten nimmt oder aus einem wichtigen Grund ein Betäubungsmittel erhält und infolgedessen für drei Tage oder weniger ohne Besinnung ist, das Fasten nachholen muss, denn sie wird wie jemand betrachtet, der schläft; dauert die Bewusstlosigkeit länger als drei Tage an, dann muss sie das Fasten nicht nachholen, denn sie gilt als krank (von den Fatāwa des Scheikh ‘Abd al-‘Azīz ibn Bāz, mündlich übermittelt).

27.      Wenn eine Person extrem hungrig oder durstig ist und befürchtet, dass sie sterben oder einen irreparablen Schaden erleiden könnte und sie für diese Annahme einen vernünftigen Grund hat, dann sollte sie ihr Fasten brechen und es später nachholen, denn der Schutz des Lebens ist eine Pflicht. Doch es ist nicht erlaubt, das Fasten im Falle einer ertragbaren Schwierigkeit zu brechen oder weil jemand müde ist oder sich vor eingebildeten Krankheiten fürchtet. Menschen, die in körperlich anspruchsvollen Jobs arbeiten, sind nicht befugt, ihr Fasten zu brechen, und sie müssen während der Nacht die Absicht haben, am folgenden Tag zu fasten. Falls sie ihre Arbeit nicht unterbrechen können und sie befürchten, dass sie am Tage einen Schaden erleiden könnten, oder wenn sie sich extremen Schwierigkeiten ausgesetzt sehen, die sie zum Unterbrechen des Fastens zwingen, dann sollten sie nur soviel essen, wie sie benötigen, um die Schwierigkeiten ertragen zu können, danach sollten sie sich des Essens bis zum Sonnenuntergang wieder enthalten und sie müssen die Tage nachholen. Arbeiter mit körperlich anstrengenden Jobs, wie die Arbeit mit Schmelzöfen und heißen Metallen, sollten versuchen, ihre Schichten zu wechseln, sodass sie in der Nacht arbeiten können, oder sie sollten während des Ramadān Urlaub nehmen, notfalls sogar unbezahlten. Ist all dies nicht möglich, dann sollten sie sich nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen, an dem sie ihre religiösen mit ihren weltlichen Pflichten verknüpfen können. „Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet.“ (65:2-3, ungefähre Bedeutung) (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/233, #235)

Die Prüfungen von Studenten sind keine Entschuldigung, um das Fasten im Ramadān zu brechen, und es ist nicht erlaubt, den Eltern zu gehorchen, wenn sie dies verlangen. Denn es gibt keinen Gehorsam gegenüber der Schöpfung, wenn dies den Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer beinhaltet (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/241).

28.      Eine kranke Person, die auf Genesung hofft, sollte warten, bis es ihr besser geht, und dann die verpassten Fastentage nachholen; es ist ihr nicht erlaubt, Arme zu speisen. Eine Person, die an einer chronischen Krankheit leidet und keine Hoffnung auf Genesung hat, sowie ältere Leute, die nicht in der Lage sind zu fasten, sollten einen Armen mit einem halben Sā` (ungefähr 1,5 Kilo Reis) der üblichen Speise ihre Landes für jeden Tag, den sie verpasst haben, versorgen. Es ist erlaubt, alles auf einmal am Ende des Monats zu geben oder einen Armen täglich zu speisen. Aufgrund des Wortlauts der Āyah muss dies durch das tatsächliche Geben von Lebensmitteln erfolgen und nicht durch das Spenden von Geld an Arme (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/198). Doch kann das Geld einer vertrauenswürdigen Person oder einer wohltätigen Organisation überreicht werden, die dann davon Lebensmittel kauft und sie im Auftrag des Kranken an Arme verteilt.

Wenn eine kranke Person im Ramadān nicht fastet und auf ihr Heilung wartet, damit sie die verpassten Tage nachholen kann, dann aber herausfindet, dass ihre Krankheit chronisch ist, so muss sie für jeden nicht gefasteten Tag einen Armen speisen (von den Fatāwa des Scheikh Ibn `Uthaymīn). Wartet eine Person auf ihre Genesung, stirbt dann aber, so bleiben ihr oder ihren Erben keine „Schulden“ bestehen. Wird die Krankheit einer Person als chronisch betrachtet und sie fastet deshalb nicht und versorgt stattdessen Arme und ihre Krankheit kann dann aufgrund des medizinischen Fortschritts geheilt werden, dann muss sie die Fastentage nicht nachholen, denn sie hat den für diesen Zeitpunkt richtigen Weg gewählt (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #10/195).

29.      Wenn eine Person krank wird, dann genest und es ihr möglich ist, die verpassten Fastentage nachzuholen, sie dies aber nicht tut, bevor sie stirbt, dann sollte Geld von ihrer Erbmasse genommen werden, um davon einen Armen für jeden versäumten Tag zu speisen. Wenn einer der Verwandten im Namen des Verstorbenen fastet, dann ist dies in Ordnung, denn es wird in al-Sahīhayn berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer stirbt, wenn er noch Fastentage zu begleichen hat, für den lasst seine Verwandten in seinem Namen fasten.“ (von Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, Ausgabe zur Da’wah #806).

Fortsetzung folgt inschaAllah…