Islam Fragen & Antworten

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Gibt es irgendwelche Meeresfrüchte, die Muslime nicht essen dürfen?

 

Gibt es irgendwelche Meeresfrüchte, die Muslime nicht essen dürfen? 

 

Frage (Nr. 1919): 

 

Ich möchte sehr gern mehr über den Islam lernen und meine Frage handelt von den Ernährungsvorschriften: Welche Arten von Fisch und Meeresfrüchten sind erlaubt? 

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh. 

 

Zu den von Allāh gewährten Segnungen gehört die Tatsache, dass Er die Religion für uns einfach gemacht hat und nicht zu schwierig oder unerträglich. Er hat uns viele Dinge erlaubt, die gemäß den vorher offenbarten Gesetzen verboten waren. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „…Allāh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis …“ (2:185). 

 

Daher sind alle Arten der Nahrung aus dem Meer erlaubt, seien es Pflanzen oder Tiere, lebendig oder tot. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Essbare aus ihm als Nießbrauch für euch und für die Reisenden…“ (5:96). Ibn `Abbās sagte: „Sayduhu (wörtlich: Jagd, Verfolgung) bezieht sich auf alles, was lebendig herausgeholt wird, und Ta`āmuhu (wörtlich: sein Essbares) bezieht sich auf alles, was tot herausgeholt wird.“ 

 

Es gibt einige wenige Dinge – bestimmte Arten von Wassertieren – die manche Gelehrte von der oben genannten Erlaubnis ausschlossen. Diese sind: 

 

Krokodile – die korrekte Ansicht lautet, dass ihr Verzehr nicht erlaubt ist, denn sie haben Reißzähne und leben am Land, auch wenn sie viel Zeit im Wasser verbringen, daher sollte dem Grund für ein Verbot der Vorrang gegeben werden: Das Krokodil ist ein Landtier mit Reißzähnen. 

 

Frösche – es ist nicht erlaubt, sie zu essen, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot es, sie zu töten, wie in dem Hadīth von `Abd al-Rahmān ibn `Uthmān berichtet wurde und in dem es heißt, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) das Töten von Fröschen verbot (Imām Ahmad; ibn Mājah; siehe auch Sahīh al-Jāmi` #6970). Die Regel lautet, dass alles, was zu töten verboten wurde, auch nicht zu essen erlaubt ist. Wenn es uns erlaubt ist, es zu essen, dann ist es uns auch erlaubt, es zu töten. 

 

Einige Gelehrte schlossen Seeschlangen aus, doch die korrekte Ansicht besagt, dass sie nirgendwo anders als im Wasser leben. Es ist gestattet, sie zu essen, aufgrund der allgemeinen Aussage der folgenden Āyah (ungefähre Bedeutung): Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Essbare aus ihm als Nießbrauch für euch …“ (5:96). 

 

Otter und Schildkröten – die korrekte Ansicht, um auf der sicheren Seite zu sein, besagt, dass es gestattet ist, sie zu essen, nachdem sie angemessen geschlachtet wurden, denn sie leben sowohl am Land wie auch im Wasser. Hier lautet der Grundsatz, dass im Falle von Tieren, die sowohl am Land wie auch im Wasser leben, den Regeln für Landtiere der Vorrang gegeben werden sollten, um sicher zu gehen. Daher müssen sie angemessen geschlachtet werden, außer Krebse, die zwar an Land und im Wasser leben, aber kein Blut haben. 

 

Alles, was Schaden verursachen kann, ist als Nahrung verboten, selbst wenn es aus dem Meer stammt, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und tötet euch nicht selbst (und auch nicht gegenseitig). Allāh ist gewiss barmherzig gegen euch.“ (4:29) und „… und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben. …“ (2:195). 

 

Siehe al-Mughni, 11/83; Hāschiyah al-Raud, 7/430; Tafsīr ibn Kathīr, 3/197 sowie Ahkām al-At`imah von al-Fauzān. 

 

Und Allāh weiß es am besten. 

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Das Urteil über die Najāsah (Unreinheit) vom Schwein

 

Das Urteil über die Najāsah (Unreinheit) vom Schwein 

 

Frage (Nr. 10528): 

 

Ich habe gelesen, dass Teller, Messer und Gabeln, die mit Schweinefleisch in Kontakt kamen, sieben Mal mit Wasser gewaschen werden müssen und einmal mit Sand. Ist das richtig oder nicht? Reicht es nicht, die Teller einmal mit Seife zu reinigen? 

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh. 

 

Schwein ist harām und es ist nicht gestattet, etwas davon zu essen, sei es das Fleisch, Fett oder irgendein anderer Teil, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch …“ (5:3).

 

Die Muslime stimmen darin überein, dass alle Teile vom Schwein harām sind. Allāh hat es verboten wegen der schädlichen Dinge, die es enthält, und weil es unrein ist, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): Sag (oh Muhammad): Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist ein Gräuel – …“ (6:145).

 

Sein Fleisch ist eine Krankheit und je mehr Leute sich weiterbilden, desto mehr neue Krankheiten aufgrund des Schweinefleischverzehrs entdecken sie. 

 

Muslime sollten sich von Orten fernhalten, an denen dieses schmutzige Fleisch gegessen wird, sodass sie nichts davon verzehren, ohne es zu bemerken. 

 

Was das Waschen der Teller angeht, so ist es ausreichend, sie gut mit etwas zu reinigen, wodurch der Schmutz dieses Fleisches entfernt wird. 

 

Da die korrekte Ansicht besagt, dass die durch Schweinefleisch verursachte Unreinheit wie jede andere Unreinheit ist, besteht kein Bedarf daran, das Geschirr sieben Mal zu waschen. 

 

Siehe al-Scharh al-Mumti` von ibn `Uthaymīn, 1/356.  

 

Und Allāh weiß es am besten. 

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Tiere vor dem Schlachten mit elektrischen Schocks betäuben

 

Tiere vor dem Schlachten mit elektrischen Schocks betäuben

 

Frage (Nr. 14308): 

 

Wie lautet das Urteil über den Verzehr von Fleisch von Tieren, die in einem muslimischen Land durch Elektroschocks geschlachtet wurden, wobei das Tier mit einem elektrischen Schlag betäubt wird, sodass es auf den Boden fällt, und der Schlachter schlachtet es, sobald es gefallen ist. 

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allah. 

 

Wenn die Angelegenheit so ist, wie beschrieben, nämlich dass der Schlachter das An`ām Tier (Kamel, Kuh, Schaf oder Ziege) schlachtet, sobald es zu Boden fällt, nachdem es einen elektrischen Schlag erhalten hat, und es getan wird, solange es noch lebt, dann ist es erlaubt, davon zu essen. Doch wenn er es schlachtet, nachdem es gestorben ist, dann ist es nicht erlaubt, davon zu essen. Dies fällt unter das Urteil über Tiere, die durch einen heftigen Schlag getötet werden, was Allah verboten hat, außer wenn sie geschlachtet werden, bevor sie sterben. Die Schlachtung zählt nicht, bis gesichert wurde, dass das Tier noch Lebenszeichen zeigte, wie z. B. die Bewegung eines Beins oder wenn das Blut floss (zur Zeit des Schlachtens) usw., was anzeigt, dass es noch am Leben war, bis die Schlachtung vollzogen wurde. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem (al-Maitah – tote Tiere, die nicht geschlachtet wurden), Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist (während des Schlachtens; was als Opfer für andere als Allah geschlachtet wurde), und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist – außer dem, was ihr schlachtet (vor seinem Tod) …(5:3).

 

An`ām Tiere, denen ein tödlicher Schlag versetzt wurde, sind erlaubt, solange sie geschlachtet werden, bevor sie sterben, ansonsten ist es nicht gestattet, sie zu essen. 

 

Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 22/455


Der Unterschied zwischen dem Wein dieser Welt und dem des Jenseits`

 

Der Unterschied zwischen dem Wein dieser Welt und dem des Jenseits` 

 

Frage (Nr. 127938): 

 

Wir alle wissen, dass Wein in dieser Welt verboten ist und dass er Rauschzustände verursacht und den Verstand vernebelt. Daher ist er Rijs (eine Abscheulichkeit) und das Werk des Schaytān und er ist die Mutter allen Übels, wie der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte. Meine Frage lautet: Warum ist Wein harām in dieser Welt und halāl im Jenseits? 

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allah. 

 

Allah, erhaben ist Er, beschreibt den Wein im Jenseits als andersartig als den Wein dieser Welt. Er sagt (ungefähre Bedeutung): wobei ihnen ein Becher (voll) Quellwasser herumgereicht wird, weiß, köstlich für diejenigen, die (daraus) trinken. Darin steckt nichts Beeinträchtigendes (Ghūl – irgendeine Art des Schmerzes, des Leides, Kopfschmerz, Sünde), und dadurch werden sie nicht benommen.“ (37:45-47).

 

Allah beschreibt den Wein des Jenseits` also als: 

  • Weiß

  • Köstlich für den Trinkenden, anders als der Wein dieser Welt, welcher nicht schmeckt, wenn er getrunken wird

  • Es gibt kein Ghūl darin (kein Leid, keinen Kopfschmerz oder eine Sünde), wovon derjenige, der ihn in dieser Welt trinkt, betroffen ist, nämlich Kopfschmerz, Magenschmerzen und der Verlust des Verstandes. In Sūrat al-Wāqi`ah heißt es (ungefähre Bedeutung): von ihm bekommen sie weder Kopfschmerzen“ (56:19), d. h. sie werden davon keine Kopfschmerzen bekommen.

  • noch werden sie dadurch benommen“ – anders als beim Wein dieser Welt, der den Verlust des Verstandes verursacht  

 

Siehe: Tafsīr Sūrat al-Sāffāt von Scheikh ibn `Uthaymīn, S. 107-109. 

 

Scheikh `Abd al-Azīz ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Wein des Jenseits` ist gut und er verursacht weder einen Rauschzustand noch Leid. Der Wein dieser Welt aber ist schädlich und verursacht einen Rauschzustand. Mit anderen Worten: Der Wein des Jenseits` bedeutet kein Ghaul (Rausch) und derjenige, der ihn trinkt, wird nicht berauscht sein; er lässt ihn nicht seinen Verstand verlieren und verursacht keinen physischen Schaden. Der Wein dieser Welt ist schädlich für Körper und Geist. Keiner der schädlichen Effekte des Weins dieser Welt wird beim Wein des Jenseits` vorkommen. Und Allah ist die Quelle der Stärke.“ (Majmū` Fatāwa ibn Bāz, 23/62). 

 

Islam Q&A


Die Erlaubnis, das von einem Kāfir gekochte Essen zu verzehren

 

Die Erlaubnis, das von einem Kāfir gekochte Essen zu verzehren

 

Frage (Nr. 71): 

 

Dürfen Muslime in Restaurants essen, die von Leuten geführt werden, die nicht Allah dienen? Zum Beispiel in chinesischen Restaurants. Dabei sollte bedacht werden, dass das Essen an sich an diesen Orten nicht harām ist, aber die Menschen, die es zubereiten, sind Kuffār. 

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allah. 

 

Es gibt keinen Einwand dagegen, dass ein Muslim von dem Essen der Kuffār isst, gleichgültig, ob diese Polytheisten oder andere sind, denn der Vorgang des Kochens hat nichts mit dem Schlachten gemäß der islamischen Richtlinien zu tun, sodass wir nicht fordern müssen, dass die Person zu den Ahlu-l-Kitāb (Leute der Schrift) unter den Kuffār gehört. Vielmehr geht es hier lediglich um den Vorgang des Kochens, daher müssen einzig die Sauberkeit und das Vermeiden von Najāsah (Unreinheit) beachtet werden sowie, dass nichts, das harām (verboten) ist, unter die Nahrung gemischt wird, wie z. B. Khamr (Wein oder andere alkoholische Getränke) oder Schweinefett. 

 

Möge Allah uns vor Leid, Schlechtem und den Dingen, die Er verboten hat (al-Muharramāt), beschützen.

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


 

Käse, der aus Lab von Tieren hergestellt wird, die nicht islamisch geschlachtet wurden

 

Käse, der aus Lab von Tieren hergestellt wird, die nicht islamisch geschlachtet wurden

 

Frage (Nr. 2841): 

 

 

Ist Käse halāl, wenn er mit Lab hergestellt wird, welches von harām Fleisch (nicht gemäß der Scharī`ah geschlachtet) entnommen wurde, wobei die Enzyme immer noch leben, obwohl das Tier bereits getötet wurde.   

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allah. 

 

Bevor diese Frage beantwortet wird, ist es wichtig zu wissen, was Lab ist. 

 

Al-Fayrūzabādi sagte in al-Qāmūs al-Muhīt (S. 313) unter der Definition von „na fa ha“: „Al-Infahah, al-Minfahah und al-Binfahah beziehen sich auf etwas Gelbes, das dem Magen eines säugenden Ziegenkitzes entnommen wird.“ 

 

Infahah (Lab) wurde in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah wie folgt definiert: „Es ist eine gelb-weiße Substanz (in einem Hautgefäß), welche aus dem Magen eines säugenden Lammes entnommen wird. Wird ein wenig dieser Substanz zu Milch hinzugefügt, dann gerinnt diese und wird zu Käse. In einigen arabisch-sprachigen Regionen nennen die Leute dieses Lab „Mujabbinah“ (Käse-Macher) und der Magen (aus dem das Lab entnommen wird) wird „Kursch“ genannt, wenn das Tier Gras frisst.“ 

 

Das islamische Urteil über Lab lautet, dass, wenn es von Tieren entnommen wird, die gemäß der Scharī`ah geschlachtet wurden, es rein (tāhir) ist und gegessen werden kann. Dies ist die Ansicht der Hanafis, Mālikis, Schāfi`is und Hanbalis. 

 

Hinsichtlich des Verzehrs von Lab, das von einem Tier entnommen wurde, welches auf natürliche Art starb oder welches nicht in Übereinstimmung mit der Scharī`ah geschlachtet wurde, so gilt gemäß der Mehrheit der Mālikis, Schāfi`is und Hanbalis, dass es unrein (nājis) ist und nicht gegessen werden sollte. Sie stützen dieses Urteil auf die folgende Āyah (ungefähre Bedeutung): „Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem (al-Maytatah – tote Tiere, Rinder, Vieh, die nicht geschlachtet wurden), …“ (5:3) – das Lab wird durch den Tod des Tieres unrein und es ist nicht möglich, diese Unreinheit davon zu entfernen. 

 

Imām al-Nawawi sagte in al-Majmū` (9/68): „Die Ummah stimmt darin überein, dass es erlaubt ist, Käse zu essen, solange dieser nicht mit etwas Unreinem vermischt wurde, wie z. B. durch die Beigabe von Lab von einem Tier, das nicht halāl ist, weil es nicht gemäß der Scharī`ah geschlachtet wurde. Dieser Ijmā` (Konsens der Gelehrten) ist Beweis für die Zulässigkeit.“ 

 

Die zweite Meinung, welche von Abu Hanīfah stammt und eine von zwei Meinungen des Imām Ahmad ist, besagt, dass Lab von toten Tieren oder von Tieren, die nicht in Übereinstimmung mit der Scharī`ah geschlachtet wurden, weiterhin tāhir (rein) ist. Dies ist die Meinung, die Scheikh al-Islam ibn Taymiyah als korrekt in al-Fatāwa (21/102) betrachtete, wo er sagte: „Es ist anzunehmen, dass ihr (der Zoroastrier`) Käse halāl ist, und dass das Lab und die Milch toter Tiere tāhir ist.“ An anderer Stelle in al-Fatāwa (35/154) sagte er: „Bezüglich des Käses, der mit ihrem (von einigen der kāfir Bātini Gruppierungen) Lab gemacht wird, gibt es zwei gut bekannte Meinungen der Gelehrten, wie es der Fall ist bei Lab von Tieren, die von den Zoroastriern und Christen geschlachtet werden, von denen es heißt, dass sie ihre Tiere nicht angemessen schlachten, und bei Lab von toten Tieren. Die Schulen von Abu Hanīfah und Ahmad, gemäß einer seiner zwei Meinungen, sagen, dass dieser Käse halāl ist, denn das von toten Tieren entnommene Lab ist ihrer Ansicht nach tāhir (rein) und weil das Lab (bzw. die darin enthaltenen Enzyme) nicht stirbt, wenn das Tier stirbt und somit das Prinzip „unreine Behälter führen nicht dazu, dass der Inhalt dieser Behälter durch Kontakt ebenfalls unrein wird“ anzuwenden ist. Die Schulen von Mālik, al-Schāfi`i und Ahmad, gemäß der anderen seiner beiden Meinungen, besagen, dass dieser Käse nājis (unrein) ist, denn das Lab ist ihrer Meinung nach unrein, da sie die Milch und das Lab von toten Tieren als unrein betrachten. In den Fällen, in denen das Fleisch als unrein eingestuft wird, da es nicht angemessen geschlachtet wurde, wird das Fleisch genauso betrachtet, wie totes Fleisch. Beide Meinungen basieren auf von den Sahābah überlieferten Berichten. Die erste Gruppe stützt sich darauf, dass die Sahābah Käse von den Zoroastriern aßen, während die zweite Gruppe sich darauf beruft, dass die Sahābah das zu essen pflegten, von dem sie dachten, es sei der Käse der Christen. In dieser Angelegenheit muss der gewöhnliche Muslim einem `Ālim folgen, der ihm zu einer der beiden Meinungen rät.“ 

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Warum empfiehlt der Islam es uns nicht, weniger rotes Fleisch zu essen?

 

Warum empfiehlt der Islam es uns nicht, weniger rotes Fleisch zu essen? 

 

Frage (Nr. 71317):

 

Im Qur`ān wird jede Art von Fleisch außer Schweinefleisch für halāl erklärt, doch die Ärzte sagen, dass rotes Fleisch sehr viel Cholesterin enthält, was zu Herzinfarkten und Arterienverkalkung führen kann. Meine Frage lautet daher, wenn diese Nahrung so gefährlich ist, warum steht es nicht im Qur`ān, dass wir die davon verzehrte Menge begrenzen sollten? 

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allah. 

 

Es sollte zuerst angemerkt werden, dass der Qur`ān ein Buch der Rechtleitung und Gesetzgebung ist, es ist kein Medizin- oder Astronomiebuch, auch wenn manche Menschen wünschen, dass dort alles, was mit Medizin, Astronomie, Pflanzen oder Tieren zu tun hat, erwähnt wird. 

 

Allah sagt (ungefähre Bedeutung):  

 

„… Dies ist ein Buch, das Wir zu dir (Oh Muhammad) hinabgesandt haben, damit du die Menschen mit der Erlaubnis ihres Herrn aus den Finsternissen (des Unglaubens und Götzendienstes) hinaus ins Licht bringst, auf den Weg des Allmächtigen und Lobenswürdigen“ (14:1) 

 

„Und dies ist ein Buch, das Wir (als Offenbarung) hinabgesandt haben, ein gesegnetes (Buch). So folgt ihm und seid gottesfürchtig (d. h. missachtet nicht Seine Befehle), auf dass ihr Erbarmen finden möget!“ (6:155) 

 

Hinsichtlich der Nahrung, so verbietet der Qur`ān einige Speisen und beschreibt sie ausführlich und andere werden in der Sunnah des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erwähnt. 

 

Der Qur`ān nennt einige Grundprinzipien, die mit Nahrung zu tun haben, und all dies wird eingehend in der Sunnah des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erläutert. 

 

Einige der Angelegenheiten, die ausführlich im Qur`ān dargelegt werden, sind die folgenden. Allah sagt (ungefähre Bedeutung):  

 

„Sag (Oh Muhammad): Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes (Maytah) oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist ein Gräuel – oder ein Frevel, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist (das für Götzen geschlachtet wurde oder worüber Allahs Name während des Schlachtens nicht ausgerufen wurde). Wer sich aber in einer Zwangslage befindet, ohne zu begehren oder das Maß zu überschreiten, – so ist dein Herr allvergebend und barmherzig.“ (6:145) 

 

„Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem (al-Maytah), Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist (das, was als Opfer für andere als für Allah geschlachtet wurde oder was für Götzen geschlachtet wurde), und (der Genuss von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist – außer dem, was ihr schlachtet (bevor es stirbt) – und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein (al-Nusub) geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel. …“ (5:3). 

 

Bezüglich einiger Prinzipien sagt Allah (ungefähre Bedeutung): „… und esst und trinkt, aber seid nicht maßlos! – Er (Allah) liebt nicht die Maßlosen (al-Musrifūn).“ (7:31). 

 

Dieses Verbot der Verschwendung beim Essen und Trinken ist von allgemeiner Bedeutung und betrifft nicht eine bestimmte Art des Essens oder Trinkens. 

 

Dieses allgemeine Verbot der Verschwendung ist weitreichender als das bloße Verbieten vom übermäßigen Essen von rotem Fleisch oder von irgendetwas anderem, denn die allgemeine Bedeutung ist auf viele Dinge anzuwenden. 

 

Ibn al-Qayyim (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Zād al-Ma`ād (#4/213): „Allah rechtleitet Seine Diener dazu, das zu verzehren, was ausreicht, um den Körper mit Essen und Trinken zu versorgen, und informiert sie darüber, dass es in dem Ausmaß erfolgen sollte, welches dem Körper im Hinblick auf Menge und Qualität nutzt. Wenn es darüber hinausgeht, dann ist es Verschwendung, und beides beeinträchtigt die Gesundheit und verursacht Krankheit, womit ich zum einen das Unterlassen von Essen und Trinken meine und zum anderen die Übertreibung darin. Die Erhaltung der Gesundheit wird von diesen beiden Worten erfasst.“ 

 

Allah sagt, den Propheten Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beschreibend (ungefähre Bedeutung): „… er erlaubt ihnen die guten Dinge (al-Tayyibāt, d. h. alles Gute und Erlaubt hinsichtlich der Dinge, Taten, Überzeugungen, Personen und Speisen) und verbietet ihnen die schlechten (al-Khabā`ith, d. h. alles Schlechte und Verbotene hinsichtlich der Dinge, Taten, Überzeugungen, Personen und Speisen) …“ (7:157). 

 

Und Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Sie fragen dich (Oh Muhammad), was ihnen erlaubt ist (als Nahrung). Sag: Erlaubt sind euch die guten Dinge (al-Tayyibāt, d. h. alle Arten von halāl Speisen, die Allah erlaubt hat – das Fleisch von geschlachteten essbaren Tieren, Milchprodukte, Fette, Gemüse und Früchte) …“ (5:4). 

 

Daher ist alles Gute erlaubt und alles Schlechte ist harām. 

 

Hinsichtlich der Sunnah, so verbot der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) das Essen von Tieren, die Reißzähne haben, und von Vögeln, die Klauen haben, sowie den Verzehr von zahmen Eseln etc. 

 

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) erklärte außerdem, wie der Gläubige hinsichtlich des Essen und Trinkens sein sollte, indem er sagte: „Der Mensch füllt kein schlechteres Gefäß als seinen Magen. Es ist für den Sohn Adams ausreichend, ein paar Bissen zu essen, um sich aufrecht zu halten. Wenn es nötig ist (seinen Magen zu füllen), dann füllt er ein Drittel mit Essen, ein Drittel mit Trinken und ein Drittel mit Luft.“ (al-Tirmidhi; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh klassifiziert). 

 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot alles Schädliche, sie es Essen, Trinken oder irgendetwas anderes. Er sagte: „Kein schaden noch Schaden erwidern.“ (ibn Mājah #2340; von al-Albāni in Irwa` al-Ghalīl #896 als sahīh eingestuft).

 

Die Nahrung kann im Grundsatz halāl sein, doch durch die Übertreibung beim Essen, was zu Schaden führt, wird sie harām. Dies gilt nicht nur für Fleisch – alles, was einem Menschen Schaden zufügt, wenn es gegessen wird, ist harām, selbst Datteln. 

 

Die Gelehrten bestätigten auch, dass es harām ist, etwas zu essen, das schadet. Siehe Majmū` #9/39. 

 

Wenn es bewiesen ist, dass eine bestimmte Speise schädlich ist, dann ist es harām, davon zu essen, doch es sollte angemerkt werden, dass schädliche Speisen von Person zu Person verschieden sind oder von Land zu Land. Deshalb ist es nicht erlaubt, etwas im Allgemeinen für harām zu erklären, sondern es ist nur für denjenigen harām, dem es Schaden zufügt, wenn er die Menge zu sich nimmt, die ihm schadet. 

 

Islam Q&A


 

‎‎Die Bedingung des Sagens von „Bismillah“, damit Fleisch halāl ist

‎Die Bedingung des Sagens von „Bismillah“, damit Fleisch halāl ist 

Frage (Nr. 85669): 

 

‎Wie lautet die Regel zum Sagen von „Bismillah“ über einem Opfertier, insbesondere, wenn der Schlachter nicht betet? 

 

Antwort: 

 

‎Alles Lob gebührt Allah. 

 

Das Fleisch, das von jemandem, der nicht betet, geschlachtet wurde, ist nicht halāl, unabhängig davon, ob er den Namen Allahs darüber spricht oder nicht. Siehe Frage Nr. 70278. 

 

Bezüglich des Sagens von „Bismillah“, wenn Fleisch geschlachtet wird, gibt es eine Meinungsverschiedenheit unter den Fuqaha’, wobei sie drei verschiedene Standpunkte einnehmen: 

 

‎1.      Es ist nur mustahabb. Dies ist die Meinung von al-Schāfi`i.

‎2.      Es ist eine Bedingung, damit das Fleisch halāl ist, doch wenn eine Person es versehentlich vergisst, so ist es immer noch erlaubt. Dies ist die Meinung der Hanafis, Mālikis und Hanbalis.

3.      Es ist notwendig und darf unter keinen Umständen unterlassen werden, weder versehentlich noch absichtlich noch aus Unwissenheit. Dies ist die Meinung der Zāhiris und es wurde von Mālik und Ahmad berichtet sowie von einigen der Salaf. Es war außerdem die von Scheikh al-Islam ibn Taymiyah bevorzugte Ansicht. Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Dies ist die korrekte Ansicht.“ 

 

‎Er sagte weiterhin: „Sie führten als Beweis die allgemeine Bedeutung des Verses an, in dem Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und esst nicht von dem (Fleisch), worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist (zum Zeitpunkt des Schlachtens). …“ (6:121). 

 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn das Blut fließt und der Name Allahs erwähnt wird, dann esst.“ Daher ist es notwendig, dass der Name Allahs erwähnt wird, damit das Fleisch halāl ist. Es ist wohl bekannt, dass, wenn eine Bedingung nicht erfüllt wird, die Sache ungültig ist. Daher, wenn der Name Allahs nicht erwähnt wird, dann ist das Fleisch nicht halāl, wie auch bei jeder anderen Bedingung. Wenn eine Person also betet, doch sie vergaß den Wudū’, dann muss sie das Gebet wiederholen. Ähnlich verhält es sich, wenn sie betet, weil sie nicht erkennt, dass sie ihren Wudū’ gebrochen hat, da sie nicht weiß, dass dies z. B. durch das Ablassen von Wind geschieht oder durch das Essen von Kamelfleisch. In diesen Fällen muss das Gebet wiederholt werden, denn die Angelegenheit ist nicht gültig ohne die notwendigen Vorbedingungen. Wenn er also schlachtete, doch er ließ das Blut nicht abfließen, sei es versehentlich oder aus Unwissenheit, dann ist das Fleisch nicht halāl und dasselbe trifft zu, wenn er nicht den Namen Allahs erwähnte, denn dies wird im selben Hadīth genannt.“ (al-Scharh al-Mumti` #6/358). 

 

Siehe auch: al-`Ināyah Scharh al-Hidāyah #9/489; al-Fawākih al-Dawāni #1/382; al-Majmū` #8/387. 

 

Darauf basierend sollte er keine Opfertiere schlachten oder irgendetwas anderes, bis er zu denen gehört, die regulär beten, und es ist notwendig, dass er den Namen Allahs nennt, wenn er schlachtet und dass er „Bismillah“ (Im Namen Allahs) sagt. 

 

‎Es ist außerdem mustahabb, Takbīr zu sagen. Er sollte also sagen: „Bismillah wa Allahu akbar“ (Im Namen Allahs und Allah ist größer). 

 

Bukhāri #5558 und Muslim #1966 berichteten, dass Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) opferte zwei schwarz-weiße, gehörnte Schafsböcke. Ich sah ihn, wie er seinen Fuß auf ihre Seiten stellte und er sprach den Namen Allahs und sagte Takbīr, dann schlachtete er sie mit seiner eigenen Hand.“ 

 

Und Allah weiß es am besten. 

 

Islam Q&A


 

Dürfen wir Fleisch essen, das von jemandem geschlachtet wurde, der nicht betet?

Dürfen wir Fleisch essen, das von jemandem geschlachtet wurde, der nicht betet?

Frage (Nr. 70278): 

 

‎Ich würde gern wissen, was wir tun sollten, wenn mein Bruder nicht betet und daher gemäß der Schari`ah als Kāfir betrachtet wird – dürfen wir von dem Fleisch essen, das er schlachtet oder nicht? 

 

Antwort: 

 

‎Alles Lob gebührt Allah. 

 

‎Was du zu tun hast, ist, deinen Bruder zum regelmäßigen Gebet aufzufordern und ihn über das Urteil Allahs für denjenigen, der nicht betet, zu informieren. Lass ihn das für dich bestimmte Fleisch nicht schlachten und teile ihm den Grund dafür mit, welcher lautet, dass derjenige, der nicht betet, als Kāfir betrachtet wird und daher ist das von ihm geschlachtete Fleisch nicht halāl. Vielleicht wird das Wissen über dieses Urteil ihn beeinflussen und er findet zu seiner Religion zurück und beginnt mit dem regelmäßigen Gebet. Dies ist besser für ihn in seinen religiösen und weltlichen Angelegenheiten, in dieser Welt und in der nächsten. 

 

‎Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ist es erlaubt, von dem Fleisch zu essen, das von jemandem geschlachtet wurde, der absichtlich nicht betet, wissend, dass er sich darauf beruft, die Schahādah gesagt zu haben? Was sollten wir tun, wenn wir keinen Schlachter finden, der betet?“ 

 

‎Er antwortete: „Wenn eine Person nicht betet, sollten wir das von ihr geschlachtete Fleisch nicht essen. Dies ist die korrekte Ansicht, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Zwischen einem Mann und Kufr sowie Schirk steht das Unterlassen des Gebets.` (Muslim in seinem sahīh Werk von Jābir ibn `Abd-Allah al-Ansāri [möge Allah mit ihm zufrieden sein]). Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.` (Imām Ahmad und die vier Autoren der Sunan mit einem sahīh Isnād von Buraydah ibn al-Husayb [möge Allah mit ihm zufrieden sein]). Und er sagte: `Der Beginn der Angelegenheit ist Islam und ihre Säule ist das Gebet.`(Imām Ahmad und al-Tirmidhi mit einem sahīh Isnād von Mu`ādh ibn Jabal [möge Allah mit ihm zufrieden sein]). Wenn die Säule einer Sache fällt, dann kann diese nicht aufrecht stehen oder weiter bestehen; wenn die Säule fällt, fällt das, was auf ihr ruht, ebenfalls. 

 

‎Daher ist es bekannt, dass derjenige, der nicht betet, keine Religion hat und daraus folgt, dass das von ihm geschlachtete Fleisch nicht gegessen werden darf. Falls du in einem Land lebst, in dem es keine muslimischen Schlachter gibt, solltest du selber schlachten und deine Hände für etwas benutzen, was dir zum Vorteil gereicht, oder nach einem muslimischen Schlachter suchen, der das Fleisch für dich schlachtet und sei es in seinem eigenen Haus. Lob sei Allah, dies ist etwas Einfaches, deshalb solltest du in dieser Angelegenheit nicht achtlos sein. 

 

Du solltest diesem Mann raten, Allah zu fürchten und zu beten. Seine Vorstellung, dass die Schahādatayn ausreichend seien, ist ein schwerer Fehler, denn die Schahādatayn sind mit Bedingungen verknüpft, die erfüllt werden müssen, wie der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass ich der Gesandte Allahs bin und dass sie das Gebet verrichten und die Zakāh zahlen. Wenn sie dies tun, sind ihr Blut und ihr Besitz sicher vor mir, außer in Fällen, die vom islamischen Gesetz vorgeschrieben sind, und ihre Abrechung ist bei Allah.“ (sahīh, übereinstimmend angenommen). 

 

‎Gebet und Zakāh werden also gemeinsam mit den Schahādatayn genannt. Gemäß einer anderen Version heißt es: „Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie sagen „Lā ilāha illa Allah“, dann sind ihr Blut und ihr Besitz sicher vor mir, außer in Fällen, die vom islamischen Gesetz vorgeschrieben sind, und ihre Abrechung ist bei Allah.“ Das Gebet ist eine dieser Bedingungen und die Zakāh ist eine dieser Bedingungen. 

 

‎Was der Gläubige zu tun hat, ist Allah zu fürchten, und jeder, der behauptet ein Muslim zu sein, muss Allah fürchten und die fünf Gebete regulär verrichten, denn das Gebet ist das Fundament des Islams und es ist die großartigste der fünf Säulen nach den Schahādatayn. Wer es vernachlässigt, vernachlässigt seine religiöse Verpflichtung, und wer nicht betet, hat den Glauben verlassen. Wir bitten Allah darum, uns sicher und gesund zu bewahren. 

 

‎Dies ist die Wahrheit und dies ist es, was richtig ist. Einige der Gelehrten sagten, dass solch eine Person kein Kāfir im Sinne des großen Kufr ist, sondern vielmehr im Sinne des kleinen Kufr und dass sie eine große Sünde begeht, eine, die schlimmer ist als Unzucht, schlimmer als Stehlen, schlimmer als das Trinken von Alkohol. Doch sie ist kein Kāfir im Sinne des großen Kufr bis sie abstreitet, dass das Gebet obligatorisch ist. Dies ist die Ansicht einer Anzahl von Gelehrten. Doch die korrekte Ansicht ist die, die durch die Worte des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) bestätigt wurde und die besagt, dass solch eine Person ein Kāfir im Sinne des großen Kufr ist, wie in den oben genannten Ahādīth nachzulesen ist, denn sie hat die Säule oder Grundlage des Islams unterlassen, welche das Gebet ist. 

 

‎Wir sollten diese Angelegenheit nicht zu leicht nehmen. `Abd-Allah ibn Schaqīq, der bedeutende Tābi`i (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: `Die Gefährten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) betrachteten nicht das Unterlassen von irgendetwas als Kufr, außer im Falle des Gebets.` 

 

‎Und er erwähnte, dass die Sahābah übereinstimmend der Meinung waren, dass derjenige, der nicht betete, ein Kāfir war. Wir bitten Allah darum, uns sicher und gesund zu halten. 

 

‎Wir müssen also vorsichtig sein und an dieser so wichtigen Verpflichtung festhalten und die Angelegenheit nicht als gering betrachten, wenn jemand nicht betet. Wir sollten nicht das von ihm geschlachtete Fleisch essen oder ihn zu irgendwelchen Festen einladen oder seine Einladungen akzeptieren. Vielmehr sollt er gemieden werden, bis er bei Allah bereut und mit dem Gebet beginnt. Wir bitten Allah darum, uns allesamt rechtzuleiten.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn Bāz #10/274-276). 

 

‎Siehe auch die Antwort zu Frage Nr. 1553. 

 

‎Und Allah weiß es am besten. 

 

Islam Q&A


Der Verzehr von Lebensmitteln desjenigen, dessen Einkommen aus dem Verkauf von Wein stammt

 

‎Der Verzehr von Lebensmitteln desjenigen, dessen Einkommen aus dem Verkauf von Wein stammt 

 

‎Frage (Nr. 6030): 

 

‎Wenn einer unserer Freunde in seinem Geschäft Wein verkauft, wobei dies den Hauptanteil an seinen Verkäufen ausmacht, und er betet nicht, ist es uns dann erlaubt in seinem Haus zu essen? 

 

‎Antwort: 

 

‎Alles Lob gebührt Allah. 

 

Es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, mit einem Mann, der für sie ein „Fremder“ ist (d. h. er ist nicht ihr Mahram), befreundet zu sein. Derjenige, der nicht betet, ist kein Muslim, aufgrund des Hadīth „Zwischen einem Mann und Kufr sowie Schirk steht das Unterlassen des Gebets“. Wenn die Quelle seines Vermögens harām ist, dann iss nicht in seinem Haus. Dieser Mann, der nicht dein Mahram ist, ist ein Kāfir, da er nicht betet und die Grundlage seines Einkommens ist harām, was soll also Gutes an seiner Gesellschaft sein und am Verzehr seines Essens? Fürchte Allah und halte dich umgehend von ihm fern. Wir bitten Allah, dich gesund und sicher zu bewahren. 

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid