Islam Fragen & Antworten

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Wer hat das größte Anrecht darauf, das Gebet zu führen?

Wer hat das größte Anrecht darauf, das Gebet zu führen?

 

 

Frage (Nr. 20219):

Könnt ihr bitte folgende Fragen beantworten:

Wer hat das größte Recht, das Gebet zu führen?

Wenn wir Dhikr sprechen, ist es erlaubt, ill-Allāh zu sagen und was bedeutet das?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Derjenige, der das meiste Wissen über die Regeln des Gebets besitzt und der am meisten vom Qur’ān auswendig gelernt hat, verdient es am meisten, das Gebet zu führen.

Es wurde berichtet, dass Abu Mas`ūd al-Ansāri sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Die Leute sollten im Gebet von demjenigen angeführt werden, der das meiste Wissen vom Buche Allāhs besitzt. Sind sie gleich im Wissen des Qur’āns, dann soll derjenige sie leiten, der das meiste Wissen über die Sunnah besitzt.“ (Muslim #1530)

Mit „der das meiste Wissen vom Buche Allāhs besitzt“ ist nicht derjenige gemeint, der am schönsten rezitieren kann, sondern derjenige ist gemeint, der am meisten vom Buche Allāhs auswendig gelernt hat. Dies wird durch den Hadīth von `Amr ibn Salamah bestätigt, der sagte: „Ich pflegte jene Worte – nämlich den Qur’ān – auswendig zu lernen und es war, als ob sie in meinem Herzen Wurzeln schlagen würden. Als Makkah erobert wurde, nahm jeder Stamm rasch den Islam an und mein Vater drängte unsere Sippe ebenfalls dazu. Als mein Vater (vom Propheten) zu seiner Sippe zurückkehrte, sagte er: `Bei Allāh, ich komme zu euch vom wahren Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm)!` Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte danach zu ihnen: `Verrichtet das-und-das Gebet zu der-und-der Zeit und wenn die Zeit für das Gebet anbricht, dann soll einer von euch den Adhān (für das Gebet) rufen. Und lasst denjenigen unter euch, der am meisten vom Qur’ān weiß, das Gebet führen.` So suchten sie nach einer solchen Person und fanden niemanden, der mehr vom Qur’ān wusste, als ich aufgrund dessen, was ich von den Leuten gelernt hatte. Sie machten mich also zu ihrem Imām (um das Gebet anzuführen) und zu der Zeit war ich ein Junge von sechs oder sieben Jahren.“ (al-Bukhāri #4051)

Wir sagen, dass es für den Imām grundlegend wichtig ist, die Regeln des Gebets zu kennen. Denn es kann etwas geschehen, wie z. B. dass er seinen Wudū‘ verliert oder ein Rak`ah vergisst, und er weiß nicht, was er zu tun hat. In so einem Fall würde er einen Fehler machen und das Gebet anderer beeinträchtigen oder sogar ungültig werden lassen.

Basierend auf dem oben genannten Hadīth sagten einige Gelehrte, dass derjenige, der mehr Wissen über den Fiqh hat, die Gebete führen sollte.

Al-Nawawi sagte: „Mālik, al-Schāfi`i und ihre Gefährten sagten, dass derjenige, der mehr Wissen über den Fiqh besitzt, vor demjenigen bevorzugt werden sollte, der mehr vom Qur’ān weiß, da das, was er hinsichtlich der Rezitation wissen muss, bekannt ist. Doch was er vom Fiqh wissen muss, könnte unklar sein. Während des Gebets könnte etwas eintreten, das nur jemand mit umfangreichem Wissen auf dem Gebiet des Fiqh lösen kann. Sie sagten, dass dies der Grund ist, warum der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) Abu Bakr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) anwies, das Gebet zu leiten und nicht jemand anderes, obwohl er (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) bestätigte, dass andere mehr Wissen vom Qur’ān besaßen als Abu Bakr. Manche aber wiesen diesen Punkt ab und führten den Hadīth an, aus dem hervorgeht, dass die Sahābah, die das meiste Wissen vom Qur’ān besaßen, auch jene waren, die das meiste Wissen vom Fiqh hatten. Es gibt allerdings noch einen anderen Hadīth, demgemäß der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Sind sie gleich im Wissen des Qur’āns, dann soll derjenige sie leiten, der das meiste Wissen über die Sunnah besitzt“, was zeigt, dass denjenigen, die das meiste Wissen vom Qur’ān besitzen, in allen Fällen der Vorrang eingeräumt werden sollte.“ (Scharh Muslim, 5/177)

Obwohl al-Nawawi mit seinem Imām al-Schāfi`i hinsichtlich der Interpretation des Hadīth nicht übereinstimmte, verdeutlichen ihre Worte das Grundprinzip, dass es unter den Sahābah niemanden gab, der umfangreiches Wissen über den Qur’ān besaß, aber unwissend hinsichtlich der Regeln der Scharī`ah war, wie es heutzutage unter den Leuten verbreitet ist.

Ibn Qudāmah sagte: „Wenn einer von ihnen mehr Wissen über die Regeln des Gebets hat und ein anderer mehr Wissen über andere Angelegenheiten, dann muss demjenigen, der mehr Wissen über das Gebet besitzt, Vorrang eingeräumt werden.“ (al-Mughni, 2/19)

Das Ständige Komitee sagte: „Ist dies verstanden, dann ist es demjenigen, der unwissend ist, nicht gestattet, das Gebet zu leiten, außer er leitet andere, die so sind wie er selbst, und es gibt niemanden, der besser geeignet wäre als er.“ (Fatāwa Islāmiyyah, 1/264)

Den zweiten Teil der Frage verstehen wir nicht. Der Ausdruck „ill-Allāh“ an sich ist kein Dhikr und es wird in keinem Dhikr eigenständig erwähnt. Vielmehr ist es Teil anderer Ausdrücke, wie z. B.: Lā ilāha ill-Allāh wahdahu lā Scharīka lah, lahu-l-Mulk wa lahu-l-Hamd wa Huwa `alā kulli Schay’in Qadīr (Es gibt keinen Gott außer Allāh allein, ohne Partner oder Teilhaber; Sein ist der Reichtum und Sein ist das Lob und Er hat über alles die Macht). Das taucht in vielen anderen Dhikr auf.

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A

Die rituelle Waschung des Imāms wird während des Gebets ungültig

Die rituelle Waschung des Imāms wird während des Gebets ungültig 

Frage (Nr. 42): 

Was geschieht, wenn die rituelle Waschung des Imāms während des Gebets ihre Gültigkeit verliert? Oder wenn er sich plötzlich daran erinnert, dass er von vornherein nicht im Zustand der rituellen Reinheit war? Was sollte er tun? Ist das Gebet der Leute, die hinter ihm beten, gültig oder müssen sie es – komplett oder teilweise – wiederholen? 

Antwort: 

Falls der Imām in einen Zustand gelangt, durch den seine rituelle Reinheit aufgehoben oder das Gebet ungültig wird, oder wenn er sich während des Gebets daran erinnert, dass er seine Gebetswaschung nicht durchgeführt hat, dann sollte er das Gebet verlassen und jemanden der Anwesenden auswählen, um es zu vollenden. Dies wird berichtet von `Umar, `Ali, `Alqamah und `Atā´. Wenn er niemanden als Vorbeter bestimmt und die Leute daraufhin einzeln weiterbeten, dann ist dies nach der Meinung des Imām al-Schāfi´i auch akzeptabel. Wenn der Imām jemanden auswählt und ihn aufstellt, damit er sie im Gebet anführt, so ist dies ebenfalls erlaubt. Der Beweis hierfür ist das, was über `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet wird, als er erstochen wurde. Er nahm `Abdur Rahman bin `Auf (bei der Hand) und dieser beendete das Gebet (Sahīh Al-Bukhāri/Fath Al-Bari #7/60). 

Der Grund für diese Ableitung ist, dass `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) dies in der Anwesenheit von einer Anzahl Gefährten und anderen tat und niemand seine Vorgehensweise ablehnte, daher wurde es Konsens unter den Muslimen (Ijmā’) (Ahkām Al-Imāmah von Al-Munif #234, 1. Auflage). 

Wenn der Imām sich daran erinnert, dass er nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, soll er den Betenden zu erkennen geben, dass sie so verbleiben sollten, wie sie gerade sind. Dann soll er sich reinigen und zurückkommen, um ihr Gebet weiter zu leiten. Der Beweis dafür ist die folgende Überlieferung von Abu Bakrah bei Abu Dawūd: Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) begann das Morgengebet und wies dann die Leute darauf hin, dass sie an ihren Plätzen bleiben sollten. Dann kam er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zurück und beendete das Gebet mit ihnen während Wasser von seinem Kopf tropfte (Sunan Abu Dawūd #233; Sahīh Sunan Abu Dawūd #1/45). 

In seinem Kommentar zu diesem Hadīth sagt Imām Al-Khatabi: „In diesem Hadīth liegt der Beweis dafür, dass, wenn jemand die Menschen im Gebet leitet, während er im Zustand der Unreinheit ist, und die Leute wissen dies nicht, ihr Gebet davon unbeeinflusst bleibt und sie müssen es nicht wiederholen. Aber der Imām muss sein Gebet wiederholen.” (Ma‘alim As-Sunan von Al-Khatabi (zusammengestellt von Al-Da‘as) #1/159). 

Wenn jemand betet (entweder als Imām oder als Teil der Gemeinschaft oder einzeln) und sich dann daran erinnert, dass er während des Wudū’ über seine Socken gestrichen hat, obwohl der erlaubte Zeitraum dafür bereits verstrichen war, dann sollte er sein Gebet abbrechen. Denn sein Wudū’ ist ungültig. Dies ist die Aussage von Imām Ahmad und von Imām al-Schāfi´i (Al-Mughni #2/505).

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Jemand, der hinter einem Imām betet, verpasst einen Pflichtteil (Rukn) des Gebets

Jemand, der hinter einem Imām betet, verpasst einen Pflichtteil (Rukn) des Gebets 

Frage (Nr. 41): 

Was sollte jemand tun, wenn er beim Gebet hinter einem Imām einen der Pflichtteile (Arkān) des Gebets verpasst? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Wenn jemand in der Gemeinschaft betet und die Lautsprecher funktionieren nicht oder die Person ist schläfrig und darum hinter dem Imām um einen oder mehrere verpflichtende Handlungen (Arkān) zurück geblieben (d. h. der Imām hat die Handlung ausgeführt und der Betende konnte ihm nicht folgen, da er die Stimme des Imāms nicht gehört hat), dann sollte er die verpassten Pflichtteile nachholen, sobald er wieder einen klaren Kopf hat bzw. die Tonausgabe der Lautsprecher zurückkehrt, und anschließend mit dem Imām weiterbeten.  

Für eine solche Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Beispielhaft soll hier die folgende erwähnt werden: Der Imām hat einen Vers rezitiert, der das Wort „Sajdah“ (= Niederwerfung) enthält und die Leute halten es für einen Vers, der die Niederwerfung befiehlt, was aber nicht der Fall ist. Wenn der Imām nun also am Ende des Verses den Takbīr zur Rukū‘ sagt und die Verbeugung ausführt, dann halten einige der Betenden (insbesondere diejenigen, die in den hinteren Reihen stehen) diesen Takbīr für einen Befehl zur Niederwerfung aufgrund der Qur´ān Rezitation und führen diese aus. Während der Imām sich dann von der Verbeugung aufrichtet und dabei „sami´a Allahu li man hamidah“ sagt, stehen sie von ihrer Niederwerfung auf – sie haben also die Verbeugung sowie das Wiederaufrichten verpasst. Daher obliegt es ihnen, den verpassten Teil nachzuholen und dann den Anschluss an den Imām zu finden. Dies wird so gehandhabt, weil ihnen der Fehler ohne Absicht unterlaufen ist. 

Jemand, der allerdings absichtlich hinter dem Imām zurückbleibt (z. B. jemand der seine Niederwerfung verlängert um ein langes Bittgebet zu sprechen und dadurch einen folgenden Pflichtteil verpasst), dessen Gebet ist nach überwiegender Meinung der Gelehrten ungültig, wenn er zwei aufeinander folgende Pflichtteile ohne stichhaltige Entschuldigung verpasst hat. Außerdem hat er gesündigt. 

Grundsätzlich muss dem Imām gefolgt werden, wie aus folgendem Hadīth hervorgeht: 

„Der Imām wird gewählt um befolgt zu werden; so weicht nicht von ihm ab. Wenn er Takbīr macht, dann macht auch Takbīr, wenn er Rukū‘ macht, macht auch Rukū‘. Wenn er sagt „samia‘ Allahu li man hamidah” (Allah erhört den, der Ihn preist), dann sagt “Rabbanā lakal Hamd” (Oh unser Herr! Dir gebührt alles Lob). Wenn er die Sajdah ausführt, führt ebenfalls die Sajdah aus. Wenn er sitzend betet, dann sollten alle sitzen.“ (Sahīh Bukhāri #689)  

Kaschschaf al-Qanna‘ 1/467; Al-Mausu‘ah al-Fiqhiyyah 6/29