Wer hat das größte Anrecht darauf, das Gebet zu führen?
Frage (Nr. 20219):
Könnt ihr bitte folgende Fragen beantworten:
Wer hat das größte Recht, das Gebet zu führen?
Wenn wir Dhikr sprechen, ist es erlaubt, ill-Allāh zu sagen und was bedeutet das?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Derjenige, der das meiste Wissen über die Regeln des Gebets besitzt und der am meisten vom Qur’ān auswendig gelernt hat, verdient es am meisten, das Gebet zu führen.
Es wurde berichtet, dass Abu Mas`ūd al-Ansāri sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Die Leute sollten im Gebet von demjenigen angeführt werden, der das meiste Wissen vom Buche Allāhs besitzt. Sind sie gleich im Wissen des Qur’āns, dann soll derjenige sie leiten, der das meiste Wissen über die Sunnah besitzt.“ (Muslim #1530)
Mit „der das meiste Wissen vom Buche Allāhs besitzt“ ist nicht derjenige gemeint, der am schönsten rezitieren kann, sondern derjenige ist gemeint, der am meisten vom Buche Allāhs auswendig gelernt hat. Dies wird durch den Hadīth von `Amr ibn Salamah bestätigt, der sagte: „Ich pflegte jene Worte – nämlich den Qur’ān – auswendig zu lernen und es war, als ob sie in meinem Herzen Wurzeln schlagen würden. Als Makkah erobert wurde, nahm jeder Stamm rasch den Islam an und mein Vater drängte unsere Sippe ebenfalls dazu. Als mein Vater (vom Propheten) zu seiner Sippe zurückkehrte, sagte er: `Bei Allāh, ich komme zu euch vom wahren Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm)!` Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte danach zu ihnen: `Verrichtet das-und-das Gebet zu der-und-der Zeit und wenn die Zeit für das Gebet anbricht, dann soll einer von euch den Adhān (für das Gebet) rufen. Und lasst denjenigen unter euch, der am meisten vom Qur’ān weiß, das Gebet führen.` So suchten sie nach einer solchen Person und fanden niemanden, der mehr vom Qur’ān wusste, als ich aufgrund dessen, was ich von den Leuten gelernt hatte. Sie machten mich also zu ihrem Imām (um das Gebet anzuführen) und zu der Zeit war ich ein Junge von sechs oder sieben Jahren.“ (al-Bukhāri #4051)
Wir sagen, dass es für den Imām grundlegend wichtig ist, die Regeln des Gebets zu kennen. Denn es kann etwas geschehen, wie z. B. dass er seinen Wudū‘ verliert oder ein Rak`ah vergisst, und er weiß nicht, was er zu tun hat. In so einem Fall würde er einen Fehler machen und das Gebet anderer beeinträchtigen oder sogar ungültig werden lassen.
Basierend auf dem oben genannten Hadīth sagten einige Gelehrte, dass derjenige, der mehr Wissen über den Fiqh hat, die Gebete führen sollte.
Al-Nawawi sagte: „Mālik, al-Schāfi`i und ihre Gefährten sagten, dass derjenige, der mehr Wissen über den Fiqh besitzt, vor demjenigen bevorzugt werden sollte, der mehr vom Qur’ān weiß, da das, was er hinsichtlich der Rezitation wissen muss, bekannt ist. Doch was er vom Fiqh wissen muss, könnte unklar sein. Während des Gebets könnte etwas eintreten, das nur jemand mit umfangreichem Wissen auf dem Gebiet des Fiqh lösen kann. Sie sagten, dass dies der Grund ist, warum der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) Abu Bakr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) anwies, das Gebet zu leiten und nicht jemand anderes, obwohl er (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) bestätigte, dass andere mehr Wissen vom Qur’ān besaßen als Abu Bakr. Manche aber wiesen diesen Punkt ab und führten den Hadīth an, aus dem hervorgeht, dass die Sahābah, die das meiste Wissen vom Qur’ān besaßen, auch jene waren, die das meiste Wissen vom Fiqh hatten. Es gibt allerdings noch einen anderen Hadīth, demgemäß der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Sind sie gleich im Wissen des Qur’āns, dann soll derjenige sie leiten, der das meiste Wissen über die Sunnah besitzt“, was zeigt, dass denjenigen, die das meiste Wissen vom Qur’ān besitzen, in allen Fällen der Vorrang eingeräumt werden sollte.“ (Scharh Muslim, 5/177)
Obwohl al-Nawawi mit seinem Imām al-Schāfi`i hinsichtlich der Interpretation des Hadīth nicht übereinstimmte, verdeutlichen ihre Worte das Grundprinzip, dass es unter den Sahābah niemanden gab, der umfangreiches Wissen über den Qur’ān besaß, aber unwissend hinsichtlich der Regeln der Scharī`ah war, wie es heutzutage unter den Leuten verbreitet ist.
Ibn Qudāmah sagte: „Wenn einer von ihnen mehr Wissen über die Regeln des Gebets hat und ein anderer mehr Wissen über andere Angelegenheiten, dann muss demjenigen, der mehr Wissen über das Gebet besitzt, Vorrang eingeräumt werden.“ (al-Mughni, 2/19)
Das Ständige Komitee sagte: „Ist dies verstanden, dann ist es demjenigen, der unwissend ist, nicht gestattet, das Gebet zu leiten, außer er leitet andere, die so sind wie er selbst, und es gibt niemanden, der besser geeignet wäre als er.“ (Fatāwa Islāmiyyah, 1/264)
Den zweiten Teil der Frage verstehen wir nicht. Der Ausdruck „ill-Allāh“ an sich ist kein Dhikr und es wird in keinem Dhikr eigenständig erwähnt. Vielmehr ist es Teil anderer Ausdrücke, wie z. B.: Lā ilāha ill-Allāh wahdahu lā Scharīka lah, lahu-l-Mulk wa lahu-l-Hamd wa Huwa `alā kulli Schay’in Qadīr (Es gibt keinen Gott außer Allāh allein, ohne Partner oder Teilhaber; Sein ist der Reichtum und Sein ist das Lob und Er hat über alles die Macht). Das taucht in vielen anderen Dhikr auf.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A