Das Urteil über das Verrichten des Jumu`ah-Gebets in einer Kirche, in der es Bilder oder Statuen gibt
Frage (Nr. 147007):
Ich arbeite als Arzt in Großbritannien und wir Ärzte arbeiten gewöhnlich während der Zeit des Freitagsgebets. Daher verrichten wir es oftmals bei der Arbeit in kleinen Räumen, die entweder Andachtsräume (offen für alle Glaubensrichtungen, manchmal befinden sich Götzenbild/-statuen in diesen Räumen, die dann abgedeckt werden während des Gebets) oder als muslimische Gebetsräume reserviert sind. Wir haben in meinem Krankenhaus zwar einen speziellen Gebetsraum für Muslime, in dem wir die regulären Gebete verrichten, doch es ist ein kleiner Raum und deshalb beten wir das Freitagsgebet, an dem mehr Brüder teilnehmen, an der Seite in der Kirche, wo es mehr Platz gibt. Meine Frage lautet, ob das Gebet an den verschiedenen erwähnten Orten gültig ist. Einer meiner Brüder sagte, dass das Freitagsgebet nur an einem Ort gültig sei, an dem die fünf täglichen Gebete in der Gemeinschaft verrichtet werden.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Es ist erlaubt, in einer Kirche zu beten, wenn sich keine Bilder oder Statuen darin befinden.
Al-Bukhāri hat in sein Sahīh ein Kapitel aufgenommen mit dem Titel: „Kapitel über das Beten in einer Kapelle“. ´Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wir werden eure Kirchen nicht betreten, weil in ihnen Bilder sind.“ Ibn `Abbās hätte in einer Kirche gebetet, außer wenn darin Statuen waren. Ibn Hajar (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Kapitel über das Beten in Kapellen – eine Kapelle ist ein Ort der Anbetung für Christen.“ Der Autor von al-Muhkam sagte: „Die Kapelle ist eine Zelle des Mönchs oder – wie auch gesagt wurde – die Kirche der Christen, und das Letztere ist die vertrauenswürdige Ansicht. Das Urteil über Kapellen beinhaltet sowohl Kirchen, Synagogen, Einsiedler-Zellen, Tempel, in denen sich Götzen befinden, als auch Feuertempel und so weiter.“
Wenn sich darin Bilder oder Statuen befinden, dann gibt es unterschiedliche Meinungen der Fuqahā’ über das Gebet in diesem Fall. Einige von ihnen vertreten die Ansicht, dass es harām ist, doch die Mehrheit sagt, dass es makrūh ist. Der Grund derjenigen, die es als harām betrachten, ist die allgemeine Bedeutung des Beweises, welcher bestätigt, dass Statuen und ihr Besitz harām sind, da das Vorhandensein solcher Bilder die Engel davon abhält, einen Ort zu betreten.
Al-Bukhāri (#3225) und Muslim (#2106) berichteten von Abu Talhah, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder ein Bild befindet.“
Al-Tirmidhi (#2806) und Abu Dawūd (#4158) berichteten, dass Abu Hurayrah sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Jibrīl kam zu mir und sagte: `Ich wollte gestern zu dir kommen und nichts anderes hielt mich davon ab, das Haus zu betreten, in dem du warst, außer dass an der Tür des Hauses die Statue eines Mannes war und in dem Haus gab es einen Vorhang, auf dem Bilder waren, und es gab einen Hund im Haus. Gib also Anweisung, dass der Kopf der Statue an der Tür abgetrennt werden sollte, sodass sie wie ein Baum aussieht. Und gib Anweisung, dass der Vorhang abgetrennt und zu zwei Kissen verarbeitet werden sollte, die auf den Boden gelegt werden, sodass man darüber läuft. Und erlasse die Anweisung, dass der Hund nach draußen gebracht wird.`“ Dies tat der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm). Der Hund war ein Welpe, welcher al-Hasan und al-Husayn gehörte und unter einem Bett lag, und er ließ ihn nach draußen bringen.
Dieser Hadīth wurde von al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #68 als sahīh klassifiziert.
Ibn Qudāmah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist nichts Falsches daran, in einer sauberen Kirche zu beten. Das wurde von al-Hasan erlaubt, von `Umar ibn `Abd al-`Azīz, al-Scha`bi, al-Auzā`i und Sa`īd ibn `Abd al-`Azīz. Es wurde auch von `Umar und Abu Mūsa berichtet. Ibn `Abbās und Mālik betrachteten Kirchen als makrūh wegen der Bilder. Doch wir wissen, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) an der Ka`bah betete, als es Bilder darin gab. Außerdem wird es mit von den folgenden Worten des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) umfasst: `Wo auch immer ihr seid, wenn Zeit für das Gebet ist, dann betet, denn sie (die Erde) ist ein Ort des Gebets.`“ (al-Mughni, 1/407).
Zu denjenigen, die die Ansicht vertraten, dass es harām ist, in einer Kirche zu beten, wenn es dort Bilder gibt, gehörte Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein). Siehe al-Fatāwa al-Kubra, 2/59.
Das Verbot für das Beten in Kirchen bedeutet nicht, dass ein solches Gebet ungültig ist, sondern es ist gültig, wobei es eine Sünde beinhaltet. Denn der Grund, warum das Gebet in Kirchen nicht gestattet ist, hat nichts mit dem Gebet an sich zu tun. Vielmehr basiert es auf dem Vorhandensein von Bildern an solchen Orten, wie oben angeführt. Der Grund für das Verbot unterscheidet sich also vom Gebet und anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten.
Das Beständige Komitee und Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) gaben Fatwas heraus, in denen sie bestätigten, dass es makrūh ist, an einem Ort zu beten, an dem sich Bilder befinden, doch das Gebet ist gültig, wenn es stattfindet.
In Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (5/377, Teil 2) heißt es: „Wie lautet das Urteil über das Gebet in einem Haus oder Raum, worin sich Statuen von Tieren oder Menschen zur Dekoration befinden?“
Antwort: „Es ist harām, Bilder oder Statuen zu behalten und sie in Häusern aufzuhängen bzw. aufzustellen, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu `Ali (möge Allāh mit ihm zufrieden sein): „Lasst kein Bild, ohne es auszulöschen, und kein erhöhtes Grab, ohne es einzuebnen.“ Und er (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder Bild befinden.“ Es ist makrūh, in einem Raum zu beten, in dem Bilder aufgehängt oder Statuen aufgestellt wurden, insbesondere wenn sie sich vor dem Betenden befinden, wenn er sich der Qiblah zuwendet. Doch das Gebet ist gültig.
Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh Frieden und Segen auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und die Gefährten.“ (Das Beständige Komitee für akademische Forschung und die Ausgabe von Fatwas; Bakr Abu Zayd, `Abd al-`Azīz Āl al-Scheikh, Sālih al-Fauzān, `Abd-Allāh ibn Ghadyān, `Abd al-Razzāq `Afīfi, `Abd al-`Azīz ibn `Abd-Allāh ibn Bāz)
Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „… Was das Gebet anbelangt, so ist es gültig, doch es ist makrūh, an einem Ort zu beten, an dem es Bilder gibt, außer im Falle der Notwendigkeit. Wenn nichts anderes verfügbar ist, dann ist nichts Falsches daran.“
Zusammengefasst:
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Es ist nichts Falsches daran, in einer Kirche zu beten, wenn sie frei von Bildern und Statuen ist, sei es zum Freitagsgebet oder zu einem anderen Gebet.
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Es ist makrūh, in einer Kirche zu beten, wenn sich darin Bilder oder Statuen befinden. Wenn der Muslim dort beten muss, weil kein anderer Ort verfügbar ist, und er die Statuen mit etwas bedeckt, was sie verbirgt, dann ist daran nichts Falsches und es ist nicht makrūh.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A