Islam Fragen & Antworten

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Das Urteil über das Verrichten des Jumu`ah-Gebets in einer Kirche, in der es Bilder oder Statuen gibt

Das Urteil über das Verrichten des Jumu`ah-Gebets in einer Kirche, in der es Bilder oder Statuen gibt 

Frage (Nr. 147007): 

Ich arbeite als Arzt in Großbritannien und wir Ärzte arbeiten gewöhnlich während der Zeit des Freitagsgebets. Daher verrichten wir es oftmals bei der Arbeit in kleinen Räumen, die entweder Andachtsräume (offen für alle Glaubensrichtungen, manchmal befinden sich Götzenbild/-statuen in diesen Räumen, die dann abgedeckt werden während des Gebets) oder als muslimische Gebetsräume reserviert sind. Wir haben in meinem Krankenhaus zwar einen speziellen Gebetsraum für Muslime, in dem wir die regulären Gebete verrichten, doch es ist ein kleiner Raum und deshalb beten wir das Freitagsgebet, an dem mehr Brüder teilnehmen, an der Seite in der Kirche, wo es mehr Platz gibt. Meine Frage lautet, ob das Gebet an den verschiedenen erwähnten Orten gültig ist. Einer meiner Brüder sagte, dass das Freitagsgebet nur an einem Ort gültig sei, an dem die fünf täglichen Gebete in der Gemeinschaft verrichtet werden. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Es ist erlaubt, in einer Kirche zu beten, wenn sich keine Bilder oder Statuen darin befinden. 

Al-Bukhāri hat in sein Sahīh ein Kapitel aufgenommen mit dem Titel: „Kapitel über das Beten in einer Kapelle“. ´Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wir werden eure Kirchen nicht betreten, weil in ihnen Bilder sind.“ Ibn `Abbās hätte in einer Kirche gebetet, außer wenn darin Statuen waren. Ibn Hajar (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Kapitel über das Beten in Kapellen – eine Kapelle ist ein Ort der Anbetung für Christen.“ Der Autor von al-Muhkam sagte: „Die Kapelle ist eine Zelle des Mönchs oder – wie auch gesagt wurde – die Kirche der Christen, und das Letztere ist die vertrauenswürdige Ansicht. Das Urteil über Kapellen beinhaltet sowohl Kirchen, Synagogen, Einsiedler-Zellen, Tempel, in denen sich Götzen befinden, als auch Feuertempel und so weiter.“ 

Wenn sich darin Bilder oder Statuen befinden, dann gibt es unterschiedliche Meinungen der Fuqahā’ über das Gebet in diesem Fall. Einige von ihnen vertreten die Ansicht, dass es harām ist, doch die Mehrheit sagt, dass es makrūh ist. Der Grund derjenigen, die es als harām betrachten, ist die allgemeine Bedeutung des Beweises, welcher bestätigt, dass Statuen und ihr Besitz harām sind, da das Vorhandensein solcher Bilder die Engel davon abhält, einen Ort zu betreten. 

Al-Bukhāri (#3225) und Muslim (#2106) berichteten von Abu Talhah, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder ein Bild befindet.“ 

Al-Tirmidhi (#2806) und Abu Dawūd (#4158) berichteten, dass Abu Hurayrah sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Jibrīl kam zu mir und sagte: `Ich wollte gestern zu dir kommen und nichts anderes hielt mich davon ab, das Haus zu betreten, in dem du warst, außer dass an der Tür des Hauses die Statue eines Mannes war und in dem Haus gab es einen Vorhang, auf dem Bilder waren, und es gab einen Hund im Haus. Gib also Anweisung, dass der Kopf der Statue an der Tür abgetrennt werden sollte, sodass sie wie ein Baum aussieht. Und gib Anweisung, dass der Vorhang abgetrennt und zu zwei Kissen verarbeitet werden sollte, die auf den Boden gelegt werden, sodass man darüber läuft. Und erlasse die Anweisung, dass der Hund nach draußen gebracht wird.`“ Dies tat der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm). Der Hund war ein Welpe, welcher al-Hasan und al-Husayn gehörte und unter einem Bett lag, und er ließ ihn nach draußen bringen.  

Dieser Hadīth wurde von al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #68 als sahīh klassifiziert.  

Ibn Qudāmah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist nichts Falsches daran, in einer sauberen Kirche zu beten. Das wurde von al-Hasan erlaubt, von `Umar ibn `Abd al-`Azīz, al-Scha`bi, al-Auzā`i und Sa`īd ibn `Abd al-`Azīz. Es wurde auch von `Umar und Abu Mūsa berichtet. Ibn `Abbās und Mālik betrachteten Kirchen als makrūh wegen der Bilder. Doch wir wissen, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) an der Ka`bah betete, als es Bilder darin gab. Außerdem wird es mit von den folgenden Worten des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) umfasst: `Wo auch immer ihr seid, wenn Zeit für das Gebet ist, dann betet, denn sie (die Erde) ist ein Ort des Gebets.`“ (al-Mughni, 1/407). 

Zu denjenigen, die die Ansicht vertraten, dass es harām ist, in einer Kirche zu beten, wenn es dort Bilder gibt, gehörte Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein). Siehe al-Fatāwa al-Kubra, 2/59. 

Das Verbot für das Beten in Kirchen bedeutet nicht, dass ein solches Gebet ungültig ist, sondern es ist gültig, wobei es eine Sünde beinhaltet. Denn der Grund, warum das Gebet in Kirchen nicht gestattet ist, hat nichts mit dem Gebet an sich zu tun. Vielmehr basiert es auf dem Vorhandensein von Bildern an solchen Orten, wie oben angeführt. Der Grund für das Verbot unterscheidet sich also vom Gebet und anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten. 

Das Beständige Komitee und Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) gaben Fatwas heraus, in denen sie bestätigten, dass es makrūh ist, an einem Ort zu beten, an dem sich Bilder befinden, doch das Gebet ist gültig, wenn es stattfindet. 

In Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (5/377, Teil 2) heißt es: „Wie lautet das Urteil über das Gebet in einem Haus oder Raum, worin sich Statuen von Tieren oder Menschen zur Dekoration befinden?“ 

Antwort: „Es ist harām, Bilder oder Statuen zu behalten und sie in Häusern aufzuhängen bzw. aufzustellen, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu `Ali (möge Allāh mit ihm zufrieden sein): „Lasst kein Bild, ohne es auszulöschen, und kein erhöhtes Grab, ohne es einzuebnen.“ Und er (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder Bild befinden.“ Es ist makrūh, in einem Raum zu beten, in dem Bilder aufgehängt oder Statuen aufgestellt wurden, insbesondere wenn sie sich vor dem Betenden befinden, wenn er sich der Qiblah zuwendet. Doch das Gebet ist gültig. 

Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh Frieden und Segen auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und die Gefährten.“ (Das Beständige Komitee für akademische Forschung und die Ausgabe von Fatwas; Bakr Abu Zayd, `Abd al-`Azīz Āl al-Scheikh, Sālih al-Fauzān, `Abd-Allāh ibn Ghadyān, `Abd al-Razzāq `Afīfi, `Abd al-`Azīz ibn `Abd-Allāh ibn Bāz) 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „… Was das Gebet anbelangt, so ist es gültig, doch es ist makrūh, an einem Ort zu beten, an dem es Bilder gibt, außer im Falle der Notwendigkeit. Wenn nichts anderes verfügbar ist, dann ist nichts Falsches daran.“ 

Zusammengefasst:  

  • Es ist nichts Falsches daran, in einer Kirche zu beten, wenn sie frei von Bildern und Statuen ist, sei es zum Freitagsgebet oder zu einem anderen Gebet.

  • Es ist makrūh, in einer Kirche zu beten, wenn sich darin Bilder oder Statuen befinden. Wenn der Muslim dort beten muss, weil kein anderer Ort verfügbar ist, und er die Statuen mit etwas bedeckt, was sie verbirgt, dann ist daran nichts Falsches und es ist nicht makrūh.

Und Allāh weiß es am besten. 

Islam Q&A


Während des Gebets über die korrekte Richtung der Qiblah informiert werden

‎Während des Gebets über die korrekte Richtung der Qiblah informiert werden 

‎Frage (Nr. 40): 

Was sollte jemand tun, der während des Gebetes über die korrekte Richtung der Qiblah informiert wird? 

‎Antwort:

‎‎Wenn die Betenden eines Gemeinschaftsgebetes während des Gebetes über die richtige Qiblah – Richtung unterrichtet werden, sollten sie sich alle der richtigen Richtung zuwenden. 

Dasselbe trifft auf jemanden zu, der alleine betet. 

Unabhängig davon, welcher Teil des Gebets gerade ausgeführt wurde (vor dem Wechsel der Richtung), gilt dieser als richtig. 

‎‎Der Beweis dafür ist die folgende Überlieferung bei Imām Muslim von Anas (möge Allah mit ihm zufrieden sein):

Während der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) in Richtung Bayt-al-Maqdis (Jerusalem) betete, wurde ihm folgender Vers offenbart (ungefähre Übersetzung): 

‎● „Wir sehen ja dein Gesicht sich (suchend) zum Himmel wenden. Nun wollen Wir dir ganz gewiss eine Gebetsrichtung (Qiblah) zuweisen, mit der du zufrieden bist. So wende dein Gesicht in Richtung der geschützten Gebetsstätte (Masjid-al-Haram)!“ (2:144) 

‎‎● „Ein Mann der Bani Salamah ging vorbei und fand sie (die Leute des Stammes Bani Salamah) in der Verbeugung (Rukū‘) des zweiten Raka‘ah des Morgengebetes. Er rief ihnen zu: `Die Qiblah wurde geändert. Also wendet euch in die Richtung wie sie (der Prophet [Allahs Frieden und Segen seien auf ihm] und seine Gefährten) es getan haben.`“  (Sahīh Muslim #527)  

Wenn einigen der Anwesenden die korrekte Richtung bekannt ist und anderen nicht, dann sollten diejenigen, die Bescheid wissen, sich der richtigen Qiblah zuwenden. Da alle der Betenden das Gebet gemeinsam und einheitlich in dieselbe Richtung begonnen haben und einige von ihnen sich nun gedreht haben, ist es folgerichtig, wenn die anderen es ihnen gleichtun. 

Allerdings gibt es unter den Gelehrten eine Meinungsverschiedenheit darüber, wie sich die Betenden verhalten sollten, falls sie sich über die Richtung der Qiblah nicht einig werden können. Sollte jemand kein Wissen darüber haben, welches die korrekte Richtung ist, sollte er jemandem folgen, der mehr Wissen hat (al-Mughni #1/473). Jemand, der nicht darüber informiert wurde, welches die richtige Richtung der Qiblah ist, sollte, wenn möglich, nachfragen oder ansonsten, wenn er dazu in der Lage ist, eine Entscheidung auf der Grundlage seines Wissens und der verfügbaren Informationen treffen (Ijtihād). Andernfalls muss er einer vertrauenswürdigen Person folgen. Falls er keine findet, sollte er sein Bestes tun, um seinen Gehorsam gegenüber Allah zu erfüllen, sein Gebet vervollständigen und sein Gebet wird richtig sein. Dies passiert manchmal Leuten, die durch die Länder der Nichtmuslime reisen und keinen anderen Muslim finden, um ihn zu fragen. 

‎Falls jemand im Stande gewesen wäre, die Richtung der Qiblah zu finden, er sich jedoch nachlässig verhalten und nicht alle notwendigen Anstrengungen unternommen hat, dann sollte er sein Gebet aufgrund seiner Nachlässigkeit wiederholen. (Al-Mughni #1/490) 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Irrtum über den Zeitpunkt der Reinheit nach der Menstruation

Wenn eine Frau sich darüber irrt, wann sie nach ihrer Menstruation rein wird, sündigt sie dann?

Frage (Nr. 45885): 

Eine Frau bekommt keinen weißen Ausfluss und wartet stattdessen darauf, dass ihre Blutung stoppt, wobei die Anzahl der Tage ihrer Periode jeden Monat variiert. Ist es eine Sünde für sie, falls sie einen Fehler bei der Bestimmung des Zeitpunkts ihrer Reinheit macht – beispielsweise, wenn sei glaubt, dass sie rein ist, und dann, nachdem sie Ghusl verrichtet und gebetet hat, findet sie Spuren von Blut oder umgekehrt, wenn sie wartet und einige Gebete verpasst, weil sie glaubt, dass sie noch nicht wieder rein ist, da es für sie schwierig ist, dies ohne den weißen Ausfluss zu erkennen? Möge Allah euch mit Gutem belohnen. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Die Menstruation ist von Frau zu Frau verschieden und die Anzeichen, dass ihre Periode endet, kann von Zeit zu Zeit variieren.

Für die meisten Frauen ist das Zeichen für das Ende ihrer Periode das Erscheinen des weißen Ausflusses. Für einige Frauen ist das Zeichen das Stoppen der Blutung. 

Unabhängig davon, welches Zeichen auf eine Frau zutrifft, ist es ihr nicht erlaubt, hastig zu sein, bis es erscheint. Denn es ist ihr nicht erlaubt zu beten oder zu fasten, während sie menstruiert, bis sie rein ist. 

Die Frauen sandten Behälter mit Stoffstücken, an denen gelbe Spuren waren, an `Ā’ischah. Sie sagte: „Seid nicht hastig, bis ihr den weißen Ausfluss seht.“

Dies wurde von al-Bukhāri durch einen mu`allaq Bericht in Kitāb al-Hayd, Bāb iqbāl al-mahīd wa idbārihi (Buch der Menstruation, Kapitel über den Beginn und das Ende des Menstruationsflusses) und von Mālik #130 verzeichnet. 

Falls eine Frau einen Fehler hinsichtlich des Zeitpunktes zum Ende ihrer Periode macht, basierend auf ihrer eigenen Schlussfolgerung, dann ist es keine Sünde für sie, denn Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „…Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. …“ (33:5). 

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah hat meiner Ummah ihre Fehler vergeben, was sie vergessen und wozu sie gezwungen werden.“ (ibn Mājah #2053; von al-Albāni in Sahīh ibn Mājah als sahīh klassifiziert). 

Doch wenn sie glaubt, dass sie rein wurde, und sie betet und fastet, erkennt dann aber, dass sie immer noch menstruierend ist, dann muss sie ihr Gebet und ihr Fasten stoppen, bis sie rein ist. Außerdem sollte sie die obligatorischen Tage, die sie während dieser Zeit fastete, nachholen, denn es ist offensichtlich, dass diese nicht gültig waren, da das Fasten eine menstruierenden Frau grundsätzlich nicht gültig ist. Falls sie das Gebet unterbricht, weil sie glaubt, dass sie noch nicht rein ist, sie dann aber feststellt, dass sie es doch war, dann muss sie diese Gebete nachholen.  Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über eine Frau befragt (11/280), die vor ihrer üblichen Periode einen bräunlichen Ausfluss sah und deshalb mit dem Gebet aufhörte. Anschließend begann die Blutung zur regulären Zeit. Wie lautet der Rechtsspruch dazu?  Er antwortete: „Umm `Atiyyah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: `Wir pflegten den gelblichen und bräunlichen Ausfluss nach dem Thur (dem weißen Ausfluss, der anzeigt, dass die Periode vorüber ist) als nichts von Bedeutung zu betrachten.` Darauf basierend ist der bräunliche Ausfluss, der vor der Periode auftritt, anscheinend kein Bestandteil derselben, insbesondere, wenn er vor der üblichen Zeit der Periode erscheint und es keine weiteren Anzeichen für die Menstruation gibt, wie z. B. Krämpfe, Rückenschmerzen etc. Daher ist es besser, die Gebete, die sie während dieser Zeit verpasst hat, nachzuholen.“ 

Er wurde außerdem über eine Frau befragt (11/275), die für neun Tage blutete und die nicht betete, weil sie dachte, es sei ihre Periode. Ein paar Tage später setzte ihre eigentliche Periode ein – was sollte sie tun: Sollte sie die Gebete der Tage, die sie verpasste, nachholen? 

Er antwortete: „Es ist besser für sie, die Gebete, die sie während der ersten Tage verpasste, nachzuholen. Doch wenn sie es nicht tut, dann liegt keine Sünde auf ihr, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl der Frau, die unter schwerer Istihādah (nicht-menstruelle vaginale Blutung) litt und deswegen mit dem Gebet aufgehört hatte, nicht, dies zu tun. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wies sie an, sechs oder sieben Tage als Menstruation zu betrachten und für den Rest des Monats zu beten. Er wies sie nicht an, die verpassten Gebete nachzuholen, selbst wenn das Nachholen der Gebete gut gewesen wäre, denn es könnte sein, dass sie nachlässig war, indem sie nicht vorher nachfragte. Doch selbst wenn sie sie nicht nachholte, war keine Sünde auf ihr.”

Und Allah weiß es am besten.

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