Islam Fragen & Antworten

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Das Verbot, am Freitag über in der Moschee sitzende Leute zu steigen

Das Verbot, am Freitag über in der Moschee sitzende Leute zu steigen

 

Frage (Nr. 41731):

 

Ich hoffe, dass ihr uns den Rechtspruch darüber nennen könnt, über sitzende Leute in der Moschee am Freitag zu steigen – ist es harām oder nicht?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Abu Dawūd (#1118) und ibn Mājah (#1115) berichteten, dass `Abd-Allāh ibn Busr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ein Mann kam und begann damit, über die Leute am Freitag zu klettern, während der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) die Khutbah hielt, und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu ihm: „Setz dich, denn du hast die Leute verärgert.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als sahīh eingestuft)

 

In diesem Hadīth ist das Verbot zu finden, über die Leute zu steigen, wenn man zum Freitagsgebet kommt.

 

Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht in dieser Angelegenheit und es gibt zwei Meinungen:

 

1. Dass es makrūh ist. Dies wurde von ibn al-Mundhir von der Mehrheit berichtet. Ibn Hajar sagte: „Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass es makrūh in dem Sinne ist, es besser nicht zu tun. Dies ist die bekannte Ansicht der Schāfi`is und die Meinung der Hanbalis.“

 

Siehe Fath al-Bāri, 2/392; Kaschschāf al-Qinā’, 2/44; al-Majmū`, 4/466.

 

Mālik und al-Auzā’i begrenzten den Zustand des Makrūh darauf, wenn der Khatīb auf der Minbar ist. Es heißt in al-Mudawwanah (1/159): „Vielmehr ist es makrūh, über die Leute zu steigen, wenn der Imām herausgekommen ist und sich auf die Minbar gesetzt hat. Wer dann über die Leute klettert, ist einer derjenigen, von denen der Hadīth handelt. Doch vorher ist nichts Falsches daran, wenn vor ihm eine Lücke ist, doch sollte er dabei höflich sein.“

 

2. Das Steigen über andere ist in allen Fällen harām, freitags und auch zu anderen Zeiten, aufgrund des Hadīth von `Abd-Allāh ibn Busr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), in dem es heißt: „Ein Mann kam und begann damit, über die Leute am Freitag zu klettern, während der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) die Khutbah hielt, und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu ihm: „Setz dich, denn du hast die Leute verärgert.“ (Abu Dawūd #1118; ibn Mājah #1115; von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als sahīh eingestuft)

 

Al-Tirmidhi sagte: „Das sollte gemäß der Gelehrten befolgt werden. Sie betrachteten es als makrūh, am Freitag über die Leute zu steigen, und sie waren sehr streng in dieser Angelegenheit.“

 

Das ist es, was eine Anzahl an Gelehrten als wahrscheinlich korrekt betrachtete, wie z. B. ibn al-Mundhir, ibn `Abd al-Barr, al-Nawawi und Scheikh al-Islam ibn Taymiyah, wie in al-Ikhtiyārāt al-Fiqhiyyah, S. 81, gesagt wurde, und andere. Zu den zeitgenössischen Gelehrten, die diese Ansicht vertreten, gehört Scheikh ibn `Uthaymīn.

 

Ibn al-Mundhir sagte, den Grund, aus dem er es als harām ansah, erklärend: „Das ist, weil es harām ist, Ärger zu verursachen, sei es wenig oder viel, und dies verursacht Ärger, wie es in dem sahīh Hadīth heißt, in dem der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu demjenigen, den er über die Leute steigen sah, sagte: „Setz dich, denn du hast die Leute verärgert.“ (al-Majmū`, 4/467)

 

Ibn `Abd al-Barr sagte in al-Tamhīd (1/316): „Die Worte des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu demjenigen, der an einem Freitag über die Leute kletterte, nämlich dass er Ärger verursachte, zeigen, dass das Steigen über die Leute ein Ärgernis ist, und es ist unter keinen Umständen erlaubt, einen Muslim zu verärgern, sei es am Freitag oder zu einer anderen Zeit.“

 

Al-Nawawi sagte in Raudat al-Tālibīn (11/224): „Die bevorzugte Ansicht besagt, dass das Steigen über die Leute harām ist, aufgrund der Ahādīth zu diesem Thema.“

 

Scheikh ibn `Uthaymīn sagte: „Über die Leute zu klettern ist harām während der Khutbah und zu anderen Zeiten, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu einem Mann, den er über die Menschen steigen sah: `Setz dich, denn du verursachst Ärger.` Das ist noch strenger verboten, wenn es während der Khutbah geschieht, denn es verärgert die Menschen und lenkt sie von der Khutbah ab, selbst wenn man sich nur zu einer Lücke bewegt.“ (Fatāwa wa Rasā’il al-Scheikh ibn `Uthaymīn, 16/147)

 

Islam Q&A
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Ischā (Nachtgebet) hinter jemandem verrichten, der Tarāwīh (Nachtgebet des Ramadān) betet

Ischā (Nachtgebet) hinter jemandem verrichten, der Tarāwīh (Nachtgebet des Ramadān) betet 

Frage (Nr. 1159): 

Wenn jemand noch nicht Salātu-l-Ischā verrichtet hat, zu spät in der Moschee ankommt und die Gemeinschaft dabei vorfindet, wie sie Salātu-l-Tarāwīh betet, sollte er sich ihnen anschließen mit der Absicht, Salātu-l-Ischā zu verrichten und danach mit dem Salātu-l-Tarāwīh fortzufahren oder sollte er Salātu-l-Ischā zuerst allein beten und sich im Anschluss daran der Gemeinschaft anschließen, um das restliche Salātu-l-Tarāwīh zu verrichten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Er sollte sich der Gemeinschaft mit der Absicht, Salātu-l-Ischā zu verrichten, anschließen. Dies steht in Übereinstimmung mit dem Beweis aus dem von Mu`āz überlieferten sahīh Hadīth über die Erlaubnis, ein Salātu-l-Fard (ein obligatorisches Gebet) zu verrichten, während man von jemandem angeführt wird, der ein nāfl Salāh (ein freiwilliges Gebet) verrichtet. Auf diese Art wird weniger Störung hervorgerufen, die dadurch entstehen könnte, wenn zwei Gebet laut ausgeführt werden (beispielsweise während der Rezitation des Qur’āns), wie es der Fall ist beim Salātu-l-Ischā und beim Salātu-l-Tarāwīh.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Du`ā nach den Pflichtgebeten zu sagen ist Bid`ah

Du`ā nach den Pflichtgebeten zu sagen ist Bid`ah 

Frage (Nr. 21976): 

Nach dem Fard Salāh (d. h. nach dem Sagen des Salām) machen einige Leute Du`ā, während andere nur Tasbīh sagen. Einige Leute bestehen darauf, dass das Sagen von Du`ā nach dem Salāh Bid`ah ist. Dies verursacht einige Spannungen innerhalb der Gemeinschaft, insbesondere bei denjenigen, die Imām Abu Hanīfah oder Schāfi`i folgen. 

Können wir Du`ā nach dem Salāh machen? 

Können wir zusammen mit dem Imām Du`ā machen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

In Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah wird gesagt: 

Das Sagen von Du`ā nach den Pflichtgebeten ist nicht Sunnah, falls es durch das Heben der Hände erfolgt, unabhängig davon, ob es vom Imām alleine oder von einem Mitglied der Gemeinschaft allein oder von beiden zusammen gemacht wird. Vielmehr ist es Bid`ah, denn es wurde nicht überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder einer seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat. Bezüglich des Sagens von Du`ā ohne die Hände zu heben, so ist daran nichts Falsches, denn es gibt einige Ahādīth darüber. (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah #7/103) 

Das Ständige Komitee wurde über das Heben der Hände zum Du`ā nach den fünf täglichen Gebeten befragt – ist es bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände hob oder nicht? Falls es nicht bewiesen ist, ist es trotzdem erlaubt? 

Sie antworteten: „Soweit wir wissen, ist es nicht bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Hände zum Du`ā nach den Pflichtgebeten erhob. Daher steht das Heben der Hände nach dem Salām eines Pflichtgebets nicht in Übereinstimmung mit der Sunnah.“ (Fatāwa al-Lajnah #7/104)  

Das Komitee bestätigte außerdem, dass das laute Aussprechen von Du`ā nach den fünf täglichen Gebeten oder nach den regulären Sunnahgebeten oder das gemeinsame Rezitieren von Du`ā als regelmäßige Praxis eine tadelnswerte Neuerung (Bid`ah) ist, denn es ist nicht belegt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) etwas Ähnliches taten. Wer gemeinschaftlich Du`ā nach den Pflichtgebeten oder nach den regulären Sunnahgebeten macht, wendet sich gegen den Weg der Ahl al-Sunnah wa-l-Jamā`ah, und diejenigen, die nicht mit ihnen übereinstimmen, als Kāfir zu beschimpfen und als nicht zur Ahl al-Sunnah wa-l-Jamā`ah zugehörig, ist eine Irreleitung, Ignoranz und es ist eine Entstellung der Tatsachen. (Fatāwa Islāmiyyah #1/319). 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Es ist schwierig für ihn, Qiyām zu beten, weil er einen tiefen Schlaf hat und wegen seiner Arbeit

Es ist schwierig für ihn, Qiyām zu beten, weil er einen tiefen Schlaf hat und wegen seiner Arbeit 

Frage (Nr. 65605): 

Meine Arbeitsstelle erfordert es, dass ich nachts arbeite und tagsüber schlafe. Es ist schwierig für mich, aufzustehen und die vier Gebete in dieser Zeit zu verrichten, denn ich bin sehr erschöpft von der Arbeit. Ich kann nicht aufstehen, die Gebete verrichten und mich dann wieder hinlegen. Außerdem habe ich einen sehr tiefen Schlaf und wenn ich schlafe, kann mich niemand wecken, selbst wenn ich es beabsichtige, aufzustehen und während des Tages zu beten. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Einige der Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) verrichteten anstrengende Arbeiten in der Landwirtschaft, beim Hüten des Viehs, Feuerholz sammeln usw., doch sie vernachlässigten nicht ihre Gebete, vielmehr achteten sie darauf, regulär zu beten, nicht nur rechtzeitig sondern auch in der Gemeinschaft. Sie beteten regelmäßig und bemühten sich darum, Wissen zu erlangen, und ihnen wurde keine Erlaubnis erteilt, wegen ihrer Arbeit das Gebet zu unterlassen.  

Daher ist es für diejenigen, die arbeiten, wie auch für alle anderen, obligatorisch, die Gebete rechtzeitig zu verrichten. Allah lobt die Gläubigen, die sich durch ihre Arbeit nicht davon abhalten lassen, Ihm gehorsam zu sein, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Männer, die weder Handel noch Kaufgeschäft ablenken vom Gedenken Allahs (im Herzen und mit der Zunge), von der Verrichtung des Gebets und der Entrichtung der Abgabe, die einen Tag fürchten, an dem Herzen und Augenlicht umgekehrt werden (durch die Furcht vor der Qual am Tag der Auferstehung), damit Allah ihnen das Beste von dem vergelte, was sie getan haben, und ihnen von Seiner Huld noch mehr gebe. Und Allah versorgt, wen Er will, ohne zu rechnen.“ (24:37-38). 

Zweitens: 

Derjenige, der schläft, ist zur Zeit des Schlafens entschuldigt, doch wenn er aufwacht, ist es eine Pflicht für ihn, das Gebet direkt danach zu verrichten. 

Es wurde berichtet, dass Anas ibn Mālik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Für denjenigen, der ein Gebet vergisst oder der schläft und es dadurch verpasst, ist die Sühne, dass er es verrichtet, sobald er sich daran erinnert.`“ (Bukhāri #572; Muslim #684). 

Dieser Hadīth bestätigt, dass derjenige, der schläft, während der Zeit des Schlafens nicht zur Verantwortung gezogen wird, und es gibt einen Konsens in dieser Angelegenheit. 

Die offensichtliche Bedeutung des Hadīth ist, dass im Schlaf keine Nachlässigkeit liegt, wenn die Person sich schlafen legt, bevor die Zeit für das Gebet beginnt oder danach, jedoch ohne dass die Zeit zu knapp wird. Es wird aber auch gesagt, dass, wenn eine Person absichtlich schlafen geht, bevor die Zeit zu knapp wird, und sie dies als ein Mittel nimmt, um nicht zu beten, weil sie weiß, dass sie höchstwahrscheinlich nicht aufwachen wird, bevor die Zeit für das Gebet vorüber ist, dies eine Sünde für sie ist. Es ist offensichtlich so, dass das Schlafen keine Sünde für ihn ist, denn er tat es zu einer Zeit, als es erlaubt war, so zu handeln und somit ist der Hadīth auf ihn anwendbar. Doch wenn er absichtlich schlief, um das Gebet zu verpassen, dann gibt es keinen Zweifel daran, dass er dadurch sündigt.“ (Nayl al-Autār #2/33, 34). 

Drittens: 

Man sollte sich, bevor man sich schlafen legt, fest vornehmen, zur Zeit des Gebets aufzuwachen, und Maßnahmen ergreifen, die dabei helfen, das Gebet zur rechten Zeit zu verrichten. Hat man dies getan und wacht trotzdem nicht auf, dann ist man entschuldigt – „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. …“ (2:286). Dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) geschah so etwas auf einigen seiner Reisen. 

Es wurde von Abu Qatādah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass er sagte: „Wir reisten in der Nacht mit dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und einige der Leute sagten: `Warum lässt du uns am Ende der Nacht nicht anhalten, sodass wir uns ausruhen könnten, oh Gesandter Allahs?` Er antwortete: `Ich fürchte, dass ihr einschlaft und das Gebet verpasst.` Bilāl sagte: `Ich werde euch aufwecken.` Also legten sie sich nieder und Bilāl lehnte sich an einen Felsen, doch seine Augen wurden ihm schwer und er schlief ein. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wachte auf, als die Sonne aufgegangen war. Er sagte: `Oh Bilāl, was ist mit dem, was du gesagt hast?` Er erwiderte: `Ich habe niemals zuvor so geschlafen.` Da sagte er: `Allah nimmt unsere Seelen, wie Er will, und er lässt sie zurückkehren, wie Er will. Oh Bilāl, steh auf und rufe die Menschen zum Gebet.` Dann vollzog er den Wudū’, als die Sonne hoch am Himmel stand und sich weiß verfärbte; er stand auf und betete.“ (Bukhāri #570; Muslim #681). 

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) hatte die notwendigen Maßnahmen ergriffen, indem er Bilāl aussuchte, um sie zur Gebetszeit zu wecken, doch der Schlaf überkam diesen und er und die anderen schliefen, bis die Sonne aufgegangen war. Sie waren nicht nachlässig, daher sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Es gibt keine Nachlässigkeit unter den Leuten.“ 

Was denjenigen anbelangt, der die ganze Nacht zur Arbeit aufsteht und der nicht solche Maßnahmen ergreift und der erst betet, wenn die Zeit für das Gebet vorüber ist, so wird er als jemand betrachtet, der absichtlich nicht betet, und er ist nicht durch seinen Schlaf entschuldigt. 

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über denjenigen befragt, der die ganze Nacht aufbleibt und nicht in der Lage ist, Fajr zu beten, bis die Zeit dafür vorüber ist – wird es von ihm angenommen werden? Und wie lautet das Urteil über den Rest seiner Gebete, die er pünktlich verrichtet? 

Er antwortete: „Hinsichtlich des Fajr-Gebets, das er verspätet, bis die Zeit dafür um ist, wobei er in der Lage gewesen wäre, es pünktlich zu verrichten, denn er hätte früher schlafen können, so wird es von ihm nicht angenommen werden aufgrund der Aussage des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Wer eine Handlung durchführt, die nicht in Übereinstimmung mit unserer Angelegenheit ist, der wird zurückgewiesen werden.“ (Muslim). Derjenige, der ein Gebet absichtlich und ohne Entschuldigung verspätet, bis die Zeit dafür vorüber ist, der wird zurückgewiesen werden, denn er hat etwas getan, das nicht in Übereinstimmung mit dem Befehl Allahs und Seines Gesandten steht. 

Doch er könnte sagen: „Ich schlief und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Wer schläft und ein Gebet verpasst oder es vergisst, der soll beten, wenn er sich daran erinnert, denn es gibt keine andere Sühne dafür außer dieses.`“ 

Wir sagen: „Wenn er früher hätte schlafen können, sodass er auch früher wieder aufgewacht wäre, oder er hätte seinen Wecker stellen können, der ihn geweckt hätte, oder er hätte jemanden bitten können, ihn zu wecken, dann wird das Verspäten seines Gebets und die Tatsache, dass er nicht aufgestanden ist, als ein absichtliches Verspäten des Gebets betrachtet und das Gebet wird von ihm nicht angenommen werden.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #12/14). 

Viertens: 

Damit jemand als Tiefschläfer gilt, muss eines der folgenden zwei Szenarien zutreffen: 

1.      Er schläft tief, weil er in der Nacht zur Arbeit aufgestanden ist, um nach Wissen zu streben oder um Qiyām zu beten. In diesem Fall ist es ihm nicht erlaubt, das rechtzeitige Verrichten der Gebete zu verpassen und er sollte sich nach einem anderen Job umsehen, der ihn nicht die Gebete versäumen lässt. Ebenso ist es ihm nicht gestattet, dass er sich durch nāfil Taten – selbst das Streben nach Wissen, was grundsätzlich obligatorisch ist – von den Gebeten ablenken lässt. In diesem Fall wird das Versäumen des Gebets als Absicht angesehen, denn er könnte seinen Arbeitsplatz wechseln und er könnte das Aufstehen in der Nacht vermeiden. 

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Was unsere Brüder, die auf Reisen gehen, tun sollten, ist Allah für Seinen Segen zu danken, denn Er hat ihnen Erfolg verliehen und ihnen ein angenehmes Leben beschert, in einer Atmosphäre von Sicherheit und frei von Angst. Sie sollten tun, was Allah ihnen an Gebeten innerhalb eines Zeitraumes auferlegt hat, sei es das Fajr-Gebet oder ein anderes. Es ist ihnen nicht erlaubt, Fajr mit der Begründung, sie würden schlafen, zu verzögern, denn in den meisten Fällen gibt es keine Entschuldigung für diesen Schlaf, da sie Wecker benutzen könnten, um sich rechtzeitig wecken zu lassen, und sie könnten früher schlafen, sodass sie erfrischt aufwachen.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #12/14). 

2.      Er ist naturgemäß ein tiefer Schläfer und es hat nichts mit seiner Arbeit oder dem Aufbleiben in der Nacht zu tun, wie es von einigen Menschen bekannt ist. Ist dies der Fall, dann ist er entschuldigt, wenn er Maßnahmen ergreift, aber nicht aufwacht.  

Es wurde von Abu Sa`īd al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: „Eine Frau kam zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), als wir bei ihm waren, und sagte: `Oh Gesandter Allahs, mein Ehemann Safwān ibn al-Mu`attal betet Fajr erst, wenn die Sonne aufgegangen ist.` Safwān war bei ihm und so befragte er ihn über das, was sie gesagt hatte. Er sagte: `Oh Gesandter Allahs, wir sind eine Familie, die bekannt dafür ist, dass sie erst aufwacht, wenn die Sonne aufgegangen ist.` Er erwiderte: `Wenn du aufwachst, dann bete.`“ (Abu Dawud #2459; von Scheikh al-Albāni in Irwa` al-Ghalīl #7/65 als sahīh klassifiziert). 

Fazit: In deinem Fall scheint es so zu sein, dass dein tiefer Schlaf  mit dem Aufbleiben in der Nacht zu tun hat und dass du in der Nacht wegen deiner Arbeit wach bleibst. Darauf basierend ist es dir nicht erlaubt, deinen jetzigen Job beizubehalten, denn er lässt dich die wichtigste Säule des Islams nach den Schahādatayn vernachlässigen. Suche dir daher eine andere Stelle und Allah wird dich mit etwas Besserem entschädigen. Du wirst eine positive Veränderung in deiner religiösen Hingabe sehen, an deinem Körper und deiner geistigen Einstellung. In Bezug auf deine religiöse Hingabe ist das Verrichten der Gebete zur rechten Zeit eine der wichtigsten Pflichten und sie nicht zu Verrichten ist eine der schlimmsten harām Handlungen. In Bezug auf deinen Körper haben die Ärzte viele gesundheitsschädliche Auswirkungen beschrieben, die die nächtliche Arbeit hat; das Schlafen am Tage gibt dem Körper nicht dieselbe Erholung wie das Schlafen in der Nacht. Und all dies hat negative Auswirkungen auf die geistige Einstellung. 

Und Allah weiß es am besten.  

Islam Q&A


Wenn man bereits in einer Moschee gebetet hat und anschließend in eine andere Moschee geht, in der das Gebet noch verrichtet wird

Wenn man bereits in einer Moschee gebetet hat und anschließend in eine andere Moschee geht, in der das Gebet noch verrichtet wird 

Frage (Nr. 38): 

Wenn jemand schon in einer Moschee gebetet hat und anschließend in eine andere Moschee geht, in der sich Menschen befinden, die noch dabei sind das Gemeinschaftsgebet zu verrichten, sollte er dann noch einmal daran teilnehmen? 

Antwort: 

Wenn jemand in einer Moschee das Gebet verrichtet und anschließend in eine andere Moschee geht, um sich einen Vortrag anzuhören oder aus einem anderen Grund, und findet die Menschen dort noch im Gebet vor, dann sollte er daran teilnehmen und sein Gebet wird als zusätzliches freiwilliges Gebet betrachtet (nāfilah, nafl, tatawwu‘). Er sollte dies auch dann tun, wenn es zu einer Zeit ist, zu der das Gebet verboten ist, denn es gibt einen Grund dafür.

Der Beweis hierfür liegt in dem von Yazid bin Al-Aswad (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichteten Hadīth, welcher im Sunan von Al-Tirmidhi im Kapitel “Was berichtet wurde über eine Person, die alleine gebetet hat und anschließend an einem Gemeinschaftsgebet teilnahm” verzeichnet ist: 

Er sagte: „Ich machte die Hajj mit dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und betete das Fajrgebet mit ihm in der Masjid Al-Khayf. Nachdem er das Gebet verrichtet hatte und sich umdrehte, sah er zwei Personen, die nicht mit ihm gebetet hatten. Er sagte: `Ich muss mit ihnen reden.` Daher ging er zu ihnen und sie zitterten. Er fragte sie: `Was hat euch beide vom Gebet mit uns abgehalten?` Sie sagten: `O Prophet Allahs! Wir hatten schon bei uns gebetet.` Er sagte: `Tut dies nicht. Wenn ihr schon bei euch gebetet habt und ihr geht zu einer Moschee, betet auch hier und es wird als zusätzliches Gebet gerechnet.`“ (Sunan al-Tirmidhi #219; Sahīh al-Jāmi‘ #667)  

In einem anderen Hadīith wird berichtet, dass die beiden nach dem Fajrgebet kamen, was ein verbotener Zeitraum für das Gebet ist. Imām Mālik berichtete im Muwatta’ im Kapitel “Was bezüglich der Wiederholung des Gebetes mit dem Imām berichtet wird, nachdem eine Person bereits alleine gebet hat“:

Mihjan (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass er in der Gesellschaft des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) war und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) betete in der Gemeinschaft, während Mihjan selber nicht mit ihnen betete. Also sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zu ihm: „Was hat dich davon abgehalten mit den Leuten zu beten? Bist du kein Muslim?“ Er sagte: „Natürlich, oh Prophet Allahs. Aber ich habe bereits zu Hause gebetet.“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu ihm: „Wenn du zu der Moschee kommst, dann bete mit den Leuten, auch wenn du schon gebetet hast.“ 

Muwatta’, 1/130; Silsilah al-Sahīhah, Nr. 1337


Er hört den Gebetsruf, aber er reagiert nicht

Er hört den Gebetsruf, aber er reagiert nicht

Frage (Nr. 10292):

Wie lautet der Rechtsspruch jemanden betreffend, der den Adhān und sogar die Iqāmah und das Gebet selbst hört, aber nicht zum Beten kommt? Was ist mit jemandem, der nur Jumu’ ah (das Freitagsgebet) betet?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn ein Mann den Gebetsruf hört, aber nicht reagiert, zählt sein Gebet (anderswo als in der Moschee) nicht, es sei denn er hat eine gültige Entschuldigung. Was gemeint ist, ist, dass sein Gebet unvollständig und er ein Sünder ist, weil er sich vom Gebet in der Gemeinschaft fernhielt. Ibn Mas`ūd (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Niemand bleibt vom Gebet (in der Gemeinschaft) fern, außer einem Heuchler, der bekannt für seine Heuchelei ist.“ (Muslim #654). Nicht auf den Muezzin zu reagieren zeigt Schwäche des Glaubens, Mangel an religiöser Verpflichtung, Desinteresse an der Belohnung und Aufgabe der Häuser von Allah.

Hinsichtlich des Urteils bezüglich desjenigen, der nur Jumu’ ah betet, sind einige der Gelehrten der Ansicht, dass dieser ein Kāfir ist, weil er unter dasselbe Rechtsurteil wie jemand fällt, der gar nicht betet. Da er nur eins der 35 erforderten Gebete jede Woche betet, ist er wie jemand, der überhaupt nicht betet. Unter denen, die diese Meinung äußerten, waren Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz und Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihnen gnädig sein). Einige der Gelehrten sagten, dass er kein Kāfir ist, aber eine große Sünde begeht, die schlimmer ist als Riba (Wucher), Ehebruch, Diebstahl, Alkohol trinken etc.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid