Es ist schwierig für ihn, Qiyām zu beten, weil er einen tiefen Schlaf hat und wegen seiner Arbeit
Frage (Nr. 65605):
Meine Arbeitsstelle erfordert es, dass ich nachts arbeite und tagsüber schlafe. Es ist schwierig für mich, aufzustehen und die vier Gebete in dieser Zeit zu verrichten, denn ich bin sehr erschöpft von der Arbeit. Ich kann nicht aufstehen, die Gebete verrichten und mich dann wieder hinlegen. Außerdem habe ich einen sehr tiefen Schlaf und wenn ich schlafe, kann mich niemand wecken, selbst wenn ich es beabsichtige, aufzustehen und während des Tages zu beten.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Einige der Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) verrichteten anstrengende Arbeiten in der Landwirtschaft, beim Hüten des Viehs, Feuerholz sammeln usw., doch sie vernachlässigten nicht ihre Gebete, vielmehr achteten sie darauf, regulär zu beten, nicht nur rechtzeitig sondern auch in der Gemeinschaft. Sie beteten regelmäßig und bemühten sich darum, Wissen zu erlangen, und ihnen wurde keine Erlaubnis erteilt, wegen ihrer Arbeit das Gebet zu unterlassen.
Daher ist es für diejenigen, die arbeiten, wie auch für alle anderen, obligatorisch, die Gebete rechtzeitig zu verrichten. Allah lobt die Gläubigen, die sich durch ihre Arbeit nicht davon abhalten lassen, Ihm gehorsam zu sein, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Männer, die weder Handel noch Kaufgeschäft ablenken vom Gedenken Allahs (im Herzen und mit der Zunge), von der Verrichtung des Gebets und der Entrichtung der Abgabe, die einen Tag fürchten, an dem Herzen und Augenlicht umgekehrt werden (durch die Furcht vor der Qual am Tag der Auferstehung), damit Allah ihnen das Beste von dem vergelte, was sie getan haben, und ihnen von Seiner Huld noch mehr gebe. Und Allah versorgt, wen Er will, ohne zu rechnen.“ (24:37-38).
Zweitens:
Derjenige, der schläft, ist zur Zeit des Schlafens entschuldigt, doch wenn er aufwacht, ist es eine Pflicht für ihn, das Gebet direkt danach zu verrichten.
Es wurde berichtet, dass Anas ibn Mālik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Für denjenigen, der ein Gebet vergisst oder der schläft und es dadurch verpasst, ist die Sühne, dass er es verrichtet, sobald er sich daran erinnert.`“ (Bukhāri #572; Muslim #684).
Dieser Hadīth bestätigt, dass derjenige, der schläft, während der Zeit des Schlafens nicht zur Verantwortung gezogen wird, und es gibt einen Konsens in dieser Angelegenheit.
Die offensichtliche Bedeutung des Hadīth ist, dass im Schlaf keine Nachlässigkeit liegt, wenn die Person sich schlafen legt, bevor die Zeit für das Gebet beginnt oder danach, jedoch ohne dass die Zeit zu knapp wird. Es wird aber auch gesagt, dass, wenn eine Person absichtlich schlafen geht, bevor die Zeit zu knapp wird, und sie dies als ein Mittel nimmt, um nicht zu beten, weil sie weiß, dass sie höchstwahrscheinlich nicht aufwachen wird, bevor die Zeit für das Gebet vorüber ist, dies eine Sünde für sie ist. Es ist offensichtlich so, dass das Schlafen keine Sünde für ihn ist, denn er tat es zu einer Zeit, als es erlaubt war, so zu handeln und somit ist der Hadīth auf ihn anwendbar. Doch wenn er absichtlich schlief, um das Gebet zu verpassen, dann gibt es keinen Zweifel daran, dass er dadurch sündigt.“ (Nayl al-Autār #2/33, 34).
Drittens:
Man sollte sich, bevor man sich schlafen legt, fest vornehmen, zur Zeit des Gebets aufzuwachen, und Maßnahmen ergreifen, die dabei helfen, das Gebet zur rechten Zeit zu verrichten. Hat man dies getan und wacht trotzdem nicht auf, dann ist man entschuldigt – „Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. …“ (2:286). Dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) geschah so etwas auf einigen seiner Reisen.
Es wurde von Abu Qatādah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass er sagte: „Wir reisten in der Nacht mit dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und einige der Leute sagten: `Warum lässt du uns am Ende der Nacht nicht anhalten, sodass wir uns ausruhen könnten, oh Gesandter Allahs?` Er antwortete: `Ich fürchte, dass ihr einschlaft und das Gebet verpasst.` Bilāl sagte: `Ich werde euch aufwecken.` Also legten sie sich nieder und Bilāl lehnte sich an einen Felsen, doch seine Augen wurden ihm schwer und er schlief ein. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wachte auf, als die Sonne aufgegangen war. Er sagte: `Oh Bilāl, was ist mit dem, was du gesagt hast?` Er erwiderte: `Ich habe niemals zuvor so geschlafen.` Da sagte er: `Allah nimmt unsere Seelen, wie Er will, und er lässt sie zurückkehren, wie Er will. Oh Bilāl, steh auf und rufe die Menschen zum Gebet.` Dann vollzog er den Wudū’, als die Sonne hoch am Himmel stand und sich weiß verfärbte; er stand auf und betete.“ (Bukhāri #570; Muslim #681).
Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) hatte die notwendigen Maßnahmen ergriffen, indem er Bilāl aussuchte, um sie zur Gebetszeit zu wecken, doch der Schlaf überkam diesen und er und die anderen schliefen, bis die Sonne aufgegangen war. Sie waren nicht nachlässig, daher sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Es gibt keine Nachlässigkeit unter den Leuten.“
Was denjenigen anbelangt, der die ganze Nacht zur Arbeit aufsteht und der nicht solche Maßnahmen ergreift und der erst betet, wenn die Zeit für das Gebet vorüber ist, so wird er als jemand betrachtet, der absichtlich nicht betet, und er ist nicht durch seinen Schlaf entschuldigt.
Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über denjenigen befragt, der die ganze Nacht aufbleibt und nicht in der Lage ist, Fajr zu beten, bis die Zeit dafür vorüber ist – wird es von ihm angenommen werden? Und wie lautet das Urteil über den Rest seiner Gebete, die er pünktlich verrichtet?
Er antwortete: „Hinsichtlich des Fajr-Gebets, das er verspätet, bis die Zeit dafür um ist, wobei er in der Lage gewesen wäre, es pünktlich zu verrichten, denn er hätte früher schlafen können, so wird es von ihm nicht angenommen werden aufgrund der Aussage des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Wer eine Handlung durchführt, die nicht in Übereinstimmung mit unserer Angelegenheit ist, der wird zurückgewiesen werden.“ (Muslim). Derjenige, der ein Gebet absichtlich und ohne Entschuldigung verspätet, bis die Zeit dafür vorüber ist, der wird zurückgewiesen werden, denn er hat etwas getan, das nicht in Übereinstimmung mit dem Befehl Allahs und Seines Gesandten steht.
Doch er könnte sagen: „Ich schlief und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Wer schläft und ein Gebet verpasst oder es vergisst, der soll beten, wenn er sich daran erinnert, denn es gibt keine andere Sühne dafür außer dieses.`“
Wir sagen: „Wenn er früher hätte schlafen können, sodass er auch früher wieder aufgewacht wäre, oder er hätte seinen Wecker stellen können, der ihn geweckt hätte, oder er hätte jemanden bitten können, ihn zu wecken, dann wird das Verspäten seines Gebets und die Tatsache, dass er nicht aufgestanden ist, als ein absichtliches Verspäten des Gebets betrachtet und das Gebet wird von ihm nicht angenommen werden.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #12/14).
Viertens:
Damit jemand als Tiefschläfer gilt, muss eines der folgenden zwei Szenarien zutreffen:
1. Er schläft tief, weil er in der Nacht zur Arbeit aufgestanden ist, um nach Wissen zu streben oder um Qiyām zu beten. In diesem Fall ist es ihm nicht erlaubt, das rechtzeitige Verrichten der Gebete zu verpassen und er sollte sich nach einem anderen Job umsehen, der ihn nicht die Gebete versäumen lässt. Ebenso ist es ihm nicht gestattet, dass er sich durch nāfil Taten – selbst das Streben nach Wissen, was grundsätzlich obligatorisch ist – von den Gebeten ablenken lässt. In diesem Fall wird das Versäumen des Gebets als Absicht angesehen, denn er könnte seinen Arbeitsplatz wechseln und er könnte das Aufstehen in der Nacht vermeiden.
Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Was unsere Brüder, die auf Reisen gehen, tun sollten, ist Allah für Seinen Segen zu danken, denn Er hat ihnen Erfolg verliehen und ihnen ein angenehmes Leben beschert, in einer Atmosphäre von Sicherheit und frei von Angst. Sie sollten tun, was Allah ihnen an Gebeten innerhalb eines Zeitraumes auferlegt hat, sei es das Fajr-Gebet oder ein anderes. Es ist ihnen nicht erlaubt, Fajr mit der Begründung, sie würden schlafen, zu verzögern, denn in den meisten Fällen gibt es keine Entschuldigung für diesen Schlaf, da sie Wecker benutzen könnten, um sich rechtzeitig wecken zu lassen, und sie könnten früher schlafen, sodass sie erfrischt aufwachen.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #12/14).
2. Er ist naturgemäß ein tiefer Schläfer und es hat nichts mit seiner Arbeit oder dem Aufbleiben in der Nacht zu tun, wie es von einigen Menschen bekannt ist. Ist dies der Fall, dann ist er entschuldigt, wenn er Maßnahmen ergreift, aber nicht aufwacht.
Es wurde von Abu Sa`īd al-Khudri (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet: „Eine Frau kam zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), als wir bei ihm waren, und sagte: `Oh Gesandter Allahs, mein Ehemann Safwān ibn al-Mu`attal betet Fajr erst, wenn die Sonne aufgegangen ist.` Safwān war bei ihm und so befragte er ihn über das, was sie gesagt hatte. Er sagte: `Oh Gesandter Allahs, wir sind eine Familie, die bekannt dafür ist, dass sie erst aufwacht, wenn die Sonne aufgegangen ist.` Er erwiderte: `Wenn du aufwachst, dann bete.`“ (Abu Dawud #2459; von Scheikh al-Albāni in Irwa` al-Ghalīl #7/65 als sahīh klassifiziert).
Fazit: In deinem Fall scheint es so zu sein, dass dein tiefer Schlaf mit dem Aufbleiben in der Nacht zu tun hat und dass du in der Nacht wegen deiner Arbeit wach bleibst. Darauf basierend ist es dir nicht erlaubt, deinen jetzigen Job beizubehalten, denn er lässt dich die wichtigste Säule des Islams nach den Schahādatayn vernachlässigen. Suche dir daher eine andere Stelle und Allah wird dich mit etwas Besserem entschädigen. Du wirst eine positive Veränderung in deiner religiösen Hingabe sehen, an deinem Körper und deiner geistigen Einstellung. In Bezug auf deine religiöse Hingabe ist das Verrichten der Gebete zur rechten Zeit eine der wichtigsten Pflichten und sie nicht zu Verrichten ist eine der schlimmsten harām Handlungen. In Bezug auf deinen Körper haben die Ärzte viele gesundheitsschädliche Auswirkungen beschrieben, die die nächtliche Arbeit hat; das Schlafen am Tage gibt dem Körper nicht dieselbe Erholung wie das Schlafen in der Nacht. Und all dies hat negative Auswirkungen auf die geistige Einstellung.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A