Islam Fragen & Antworten

www.diewahrereligion.de

Misstrauisch gegenüber den Absichten desjenigen sein, der einem Essen gab

 

 

Misstrauisch gegenüber den Absichten desjenigen sein, der einem Essen gab

 

Frage (Nr. 177054):

 

Wenn jemandem Essen oder Trinken von einer Person geschenkt wird, von der man aus Erfahrung oder durch objektive Beurteilung eher erwarten kann, dass sie einem schaden möchte (wie z. B. durch schwarze Magie oder in körperlicher Hinsicht), was sollte man dann tun? Ist die Ablehnung des Angebotenen ein Zeichen für mangelhaften Glauben an Allāh bzw. von Yaqīn? Wo liegen die Grenzen von Yaqīn, falls es welche gibt? Wie kann man dies im Zusammenhang damit verstehen, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) von einer jüdischen Frau vergiftet wurde und er hörte nicht auf, das vergiftete Fleisch zu essen, obwohl er erkannt hatte, dass es Gift enthielt?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Erstens:

 

Das Grundprinzip besagt, dass wir von einem Muslim nur das Beste denken und ihn nur in positivem Licht betrachten sollten hinsichtlich dessen, was er sagt und tut. Wir sollten nicht schlecht von ihm denken oder ihn verdächtigen, denn die Verdächtigung ist die schlechteste Sprache. Das gilt, solange er nichts tut, was dem entgegensteht. Der Muslim ist der Bruder seines Gefährten unter den Muslimen. Er sollte für ihn an Gutem lieben, was er für sich selbst liebt, und für ihn verabscheuen, was er für sich selbst an Schlechtem verabscheut. Wenn ein Muslim dir etwas zu Essen oder Trinken anbietet, dann lautet das Grundprinzip, dass du von ihm gut denken solltest, außer du siehst deutlich etwas, das das Gegenteil anzeigt. Einflüsterungen des Schaytān sollte keine Beachtung geschenkt werden, ebenso wenig wie Zweifeln, die nicht auf einem gesunden Beweis basieren.

 

Al-Bukhāri (#5144) und Muslim (#2563, 4917) berichteten von Abu Hurayrah, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Hütet euch vor Verdächtigungen, denn sie sind die schlechteste Rede. Sucht nicht nach den Fehlern der anderen, spioniert einander nicht aus, wetteifert nicht miteinander, beneidet einander nicht, hasst einander nicht, wendet euch nicht voneinander ab. Seid, oh Diener Allāhs, Brüder.“

 

In `Aun al-Ma`būd (9/2195-2196) heißt es: „`Hütet euch vor Verdächtigungen` bedeutet: Hütet euch davor, Verdächtigungen zu folgen oder hütet euch vor schlechtem Denken, denn die Verdächtigung ist eine Anschuldigung, die ohne Beweis vorgebracht wird.“

 

Al-Bayhaqi berichtete in al-Schu`ab (8344), dass Ja`far ibn Muhammad sagte: „Wenn ihr etwas über euren Bruder hört, das euch nicht gefällt, dann sucht nach Entschuldigungen für ihn von den 70 Entschuldigungen. Könnt ihr eine für ihn finden, dann ist alles in Ordnung, ansonsten sagt: Vielleicht hat er eine Entschuldigung, die ich nicht kenne.“

 

Al-`Allāmah ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Dem Gläubigen ist vorgeschrieben, seinen Bruder zu respektieren, wenn er eine Entschuldigung vorbringt, seine Entschuldigung zu akzeptieren, wenn das möglich ist, und von ihm so gut wie möglich positiv zu denken, sich darum zu bemühen, die Herzen freizuhalten von Ärger und sich zum Ziel zu setzen, Einheit und Zusammenarbeit im Guten herbeizuführen. Es wurde von `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass er sagte: `Denke nicht schlecht über irgendein von deinem Bruder geäußertes Wort, wenn du eine gute Interpretation dafür finden kannst.“ (Majmū` Fatāwa ibn Bāz, 26/365)

 

Deshalb iss und trink von dem, was dein Bruder dir anbietet, und achte nicht auf Verdächtigungen und Einflüsterungen. Denke nicht schlecht von ihm, außer du siehst einen klaren Beweis dafür oder du glaubst, dass es wahrscheinlich der Fall ist, auf der Grundlage von unterstützenden Beweisen, sodass es einen Grund gibt, vorsichtig zu sein.

 

Was bloße Einflüsterungen und bloßen Argwohn angeht, so besteht kein Zweifel, dass dies einem mangelhaften Glauben entspringt und dem Befolgen der Ärgernisse, die der Schaytān unter den Gläubigen zu verbreiten sucht.

 

Zweitens:

 

Sicherheit (Yaqīn) bezeichnet im Allgemeinen das Stützen einer Ansicht auf einen klaren Beweis hinsichtlich jeder theoretischen oder praktischen Angelegenheit sowie das Zerstreuen von Zweifeln und Mutmaßungen. Daher sagten die Fuqaha‘ (Gelehrte) folgende bekannte Worte: „Sicherheit kann nicht durch Zweifel aufgehoben werden.“

 

Es heißt in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (45/287): „Yaqīn bedeutet vom linguistischen Standpunkt aus Wissen zu besitzen, Zweifel zu zerstreuen und zu verstehen, wie eine Angelegenheit ist. Es ist das Gegenteil von Zweifel. Man erlangt Sicherheit über eine Sache, wenn sie bewiesen wurde und deutlich wird.“

 

Yaqīn entsprechend der Gelehrten bedeutet die Sicherheit im Herzen, dass etwas geschah oder nicht geschah.

 

Drittens:

 

Es gibt keinen Beweis dafür, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) von dem vergifteten Schaf weiter aß, nachdem er erkannt hatte, dass es vergiftet war. Die von ihm berichteten Texte weisen auf das Gegenteil hin.

 

Abu Dawūd (#4512) berichtete, dass Abu Salamah sagte: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) pflegte Geschenke anzunehmen, doch er aß nicht von dem, was als Spende gegeben wurde.“ Und er fügte hinzu: „Eine jüdische Frau in Khaybar gab ihm ein gebratenes Schaf, welches sie vergiftet hatte, und der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) aß davon ebenso wie die Leute. Er sagte: `Hebt eure Hände (d. h. hört mit dem Essen auf), denn es wurde mir mitgeteilt, dass es vergiftet wurde.`“ (von al-Albāni als sahīh eingestuft; siehe auch al-Bukhāri #3169; Muslim #2190)

 

Al-Dārimi (#8) berichtete: „Eine jüdische Frau aus Khaybar gab ihm ein gebratenes Schaft und er aß davon ebenso wie Bischr ibn al-Bara‘. Dann hörte der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) mit dem Essen auf und sagte: `Mir wurde mitgeteilt, dass es vergiftet ist.`“

 

Gemäß al-Bazzār (#6675) sagte er: „Eines seiner Beine hat mir mitgeteilt, dass es vergiftet ist.“ So unterbrach der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) das Essen und auch diejenigen, die bei ihm waren.

 

Gemäß ibn Ishāq: „Als sie es vor ihn hinlegte, nahm er das Vorderbein und biss davon ab, doch er konnte es nicht schlucken.“ (al-Bidāyah wa-l-Nihāyah, 4/240; siehe auch Dalā’il al-Nubuwwah, 4/353)

 

Für weitere Informationen siehe bitte in den Antworten auf die Fragen #112196 und 130499.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Das Urteil über das Verteidigen der Ehre der Kuffār

Das Urteil über das Verteidigen der Ehre der Kuffār 

Frage (Nr. 52901): 

Wie lautet das Urteil über das Verteidigen der Ehre der Kuffār? Eines Tages lästerte ich über die Ehre eines Kāfir und einer der Muslime reagierte und verteidigte die Ehre dieses Kāfir. Wie lautet das Urteil darüber? 

antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Erstens: 

Es gehört nicht zum Verhalten eines Muslims, andere zu beleidigen, über sie zu lästern und ihre Ehre zu verletzen. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Gläubige flucht nicht, lästert nicht und führt keine schamlose und obszöne Rede.“ (Ahmad #3948; al-Tirmidhi #1977; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh klassifiziert). 

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) untersagte es den Leuten, einen Juden zu beschimpfen, der es verdiente, beschimpft zu werden, und er sagte, dass der Grund dafür der ist, dass Allah keine schlechte Rede liebt.  

Al-Bukhāri (#6401) berichtete von `Ā’ischah, dass die Juden zum Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) kamen und sagten: „Al-Sām `alayk“ (Tod sei auf dir). Er antwortete: „Wa `alaykum“ (Und auf euch). `Ā’ischah sagte: „Tod sei auf euch, möge Allah euch Seinen Fluch senden und Seinen Zorn!“ Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Nimm es leicht, oh `Ā’ischah! Du solltest freundlich und höflich sein und dich vor Geschrei und übler Rede hüten.“ Sie erwiderte: „Hast du nicht gehört, was sie gesagt haben?“ Er antwortete: „Hast du nicht gehört, was ich gesagt habe? Ich antwortete ihnen und mein Du`ā’ für sie wurde beantwortet, doch ihr Du`ā’ für mich wurde nicht beantwortet.“ 

Gemäß einem Bericht bei Muslim (#2165) bemerkte `Ā’ischah, was sie sagten und beschimpfte sie, und der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Genug, oh `Ā’ischah, denn Allah liebt nicht die üble Rede und Sprache.“ 

Al-Hāfiz ibn Hajar (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es scheint, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) nicht wollte, dass ihre Zunge sich an die üble Rede gewöhnte, und deshalb tadelte er sie dafür, dass sie bei ihrer Beschimpfung zu weit gegangen war.“ (Fath al-Bāri 11/43) 

Zweitens: 

Eines der folgenden zwei Szenarien muss im Falle des Kāfir zutreffen:  

Entweder ist er im Kriegszustand mit den Muslimen und in diesem Fall besitzt er keine Unverletzlichkeit (d. h. er ist nicht geschützt) oder er hat einen Friedensvertrag mit den Muslimen bzw. lebt unter muslimischer Herrschaft und in diesem Fall sind sein Leben, seine Ehre und sein Vermögen geschützt und es ist nicht erlaubt, die Grenzen ihm gegenüber zu überschreiten. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) warnte davor, die Grenzen des Erlaubten zu überschreiten oder einem Kāfir Unrecht zu tun, dessen Rechte geschützt sind, wie er sagte: „Wer auch immer einem Mu’āhad (einem Kāfir, der einen Friedensvertrag mit den Muslimen hat) Unrecht tut oder versucht, ihn zu demütigen, oder ihm mehr auferlegt, als er ertragen kann, oder von ihm etwas ohne sein Einverständnis nimmt, dessen Gegner werde ich am Tag der Auferstehung sein.“ (Abu Dawud #3052; von al-Albāni in Sahīh Abi Dawud als sahīh klassifiziert). (`Aun al-Ma’būd) 

Al-San`āni sagte in Subul al-Salām (2/663), über die Worte des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) `Der Austausch von Beleidigungen mit einem Muslim ist eine Übeltat`: „Es kann aus dem verwendeten Wort `Muslim` verstanden werden, dass es erlaubt ist, einen Kāfir zu beschimpfen, doch wenn er ein Mu’āhad ist, dann ist es ein Vergehen ihm gegenüber und es ist verboten, sich an ihm zu vergehen. Wir sollten in solch einem Fall also nicht dem folgen, was aus dem Hadīth verstanden werden kann. Doch wenn der Kāfir sich im Kriegszustand mit den Muslimen befindet, dann ist es erlaubt, ihn zu beschimpfen, denn er hat keinen Schutz.“ 

Es heißt in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (24/142): „Es ist für einen Muslim eine Sünde, einen Dhimmi zu beleidigen oder ihn zu beschimpfen, und ein Muslim muss dafür bestraft werden, wenn er einen Kāfir beleidigt. Al-Schāfi`i sagte: `Es macht keinen Unterschied, ob er lebt oder tot und bekanntermaßen im Kufr gestorben ist.` Al-Buhūti, einer der Hanbalis, sagte: `Die Strafe muss sein, weil die von Allah gesetzten Grenzen überschritten wurden.`“ 

Es heißt weiterhin in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (30/139): „Diejenigen, die einen Friedensvertrag oder ein Abkommen mit den Muslimen haben, sind hinsichtlich ihres Lebens, ihres Vermögens und ihrer Ehre geschützt. Der Herrscher sollte sie vor jedem der Muslime und vor anderen beschützen, die ihnen schaden wollen, und ihnen sollte kein Unrecht getan werden, solange das Abkommen zwischen ihnen und den Muslimen Bestand hat.“ 

Wenn die Lästerei aus dem Vorwurf von Zina (Unzucht, Ehebruch) bestand, dann ist die Angelegenheit sogar noch schlimmer. Die Gelehrten (möge Allah ihnen barmherzig sein) haben bestätigt, dass derjenige, der so etwas tut, bestraft werden muss. 

Siehe al-Mughni 9/48; al-Furū` 6/108; al-Insāf 10/203; Nasab al-Rāyah 4/174.

Jeder, der die Ehre eines Kāfir verteidigt, indem er das zurückweist, was über ihn fälschlicherweise gesagt wurde, macht nichts Falsches; tatsächlich handelt er richtig. Es ist nicht die Art eines Muslims, die Ehre eines Menschen zu verunglimpfen. Wenn er ihn also auffordert, die Lästerei und die Beschimpfung zu unterlassen, tut er etwas Gutes und wird dafür belohnt werden inschaAllah. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Er studiert an einer gemischten Universität – wie soll er mit weiblichen Dozenten und Studenten umgehen?

Er studiert an einer gemischten Universität – wie soll er mit weiblichen Dozenten und Studenten umgehen? 

Frage (Nr. 45883): 

Ich studiere an einer gemischten Universität und ich möchte mein Fachgebiet vertiefen, doch dazu muss ich an Vorlesungen teilnehmen, in denen es die Möglichkeit gibt, mit Studentinnen in Kontakt zu treten. Außerdem unterrichten uns weibliche Dozenten in wichtigen Fächern. Wie soll ich mit weiblichen Kommilitonen und Dozenten umgehen? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Das Studium an gemischten Schulen, Instituten und Universitäten ist nicht erlaubt. Das dort existierende Übel aufgrund der Vermischung der Geschlechter ist kein Geheimnis, ganz abgesehen von der Tatsache, dass die Menschen nicht viel, wenn nicht sogar gar nichts, lernen. Kluge Menschen haben sogar in kāfir Ländern zur Geschlechtertrennung an Bildungsstätten aufgerufen, da sie den moralischen Schaden und das Nachlassen des Bildungsniveaus erkannt haben. Vertrauenswürdige Gelehrte haben in Fatwas bestätigt, dass diese Art der Bildung nicht erlaubt ist. 

Die Gelehrten des Beständigen Komitees sagten: „Es ist für männliche und weibliche Studenten sowie Lehrer harām, sich an Bildungseinrichtungen miteinander zu vermischen, denn daraus resultieren Fitnah und eine Provokation der Gelüste sowie unmoralisches Verhalten. Die Schwere der Sünde wird noch erhöht, wenn die weiblichen Lehrer und Studenten irgendeinen Teil ihrer `Aurah entblößen oder durchsichtige oder dünne Kleidung tragen oder wenn die Studenten und Lehrer miteinander flirten oder Späße treiben, was zu einer Überschreitung der Grenzen des Erlaubten führt und zu einer Verletzung der Ehre.“ (Fatāwa Islamiyyah 3/102, 103). 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ist es einem Mann erlaubt, an einer gemischten Universität zu studieren, wo sich Männer und Frauen in einem Raum miteinander vermischen, wobei der Student eine Rolle bei der Einladung der Menschen zu Allah spielt?“ 

Er antwortete: „Was ich denke ist, dass es niemandem, Mann oder Frau, erlaubt ist, an einer gemischten Schule zu lernen, aufgrund der großen Gefahr, die dies für seine Keuschheit, seine Integrität und seine Moral darstellt. Es ist egal, wie groß Anstand, Moral und Unschuld bei einer Person vertreten sind, wenn eine Frau an seiner Seite sitzt – insbesondere wenn sie schön und unbedeckt ist – wird er kaum Fitnah und Übel vermeiden können. Alles, was zu Fitnah und Übel führt, ist ebenfalls harām und nicht gestattet. Wir bitten Allah darum, unsere muslimischen Brüder sicher vor solchen Dingen zu bewahren, denn sie werden nur Übel, Fitnah und Korruption unter den Jugendlichen verbreiten. Wenn es abgesehen von dieser einen keine andere Universität gibt, sollte er in einer anderen Stadt studieren oder in einem Land, in dem die Vermischung der Geschlechter nicht stattfindet. Ich denke nicht, dass es erlaubt ist, doch andere können eine andere Meinung vertreten.“ (Fatāwah Islamiyyah 3/103). 

Wir haben das Urteil über das Vermischen der Geschlechter bereits detailliert in der Antwort zu Frage Nr. 1200 erörtert. 

Siehe auch die Antworten zu den Fragen Nr. 8827, 22397 und 6666. 

Dies ist einfach für diejenigen, die in ihrem Land nicht das Problem der gemischten Schulen haben oder sie haben Zugang zu Hochschulen und Universitäten, die nicht gemischt sind, sodass kein Bedarf an einem Studium an gemischten Hochschulen besteht. Doch es bleibt die Frage, was diejenigen tun sollen, die in ihren Ländern mit dem Problem der gemischten Schulen konfrontiert sind. Was sollen sie tun, insbesondere, wenn ihre Chancen auf einen Job oder auf eine zukünftige Heirat davon betroffen sind, denn wenn sie nicht an diesen Hochschulen studieren, dann werden sie nicht in der Lage sein, einen Job zu finden oder zu heiraten.  

In diesem Fall, wenn es keine Alternative gibt und das Bedürfnis groß ist, fällt die Angelegenheit in die Kategorie der Notwendigkeit. Diese Notwendigkeit sollte berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: 

1.         Dass es keinen anderen Ort gibt, an dem er studieren kann, selbst wenn es in einem anderen Land ist

2.         Dass er den Abschluss nicht durch ein Fernstudium oder beispielsweise durch ein Studium über das Internet erlangen kann

3.         Dass er an diesen gemischten Orten studiert und dabei die Hilfe von Allah erbittet, um der Fitnah gegenübertreten zu können

Er sollte darauf achten, seinen Blick, so gut er kann, zu senken und Frauen, für die er nicht Mahram ist, nicht berühren oder ihre Hand schütteln oder mit ihnen allein sein und er sollte nicht direkt neben ihnen sitzen.

Er sollte die Mädchen ermahnen, sich von den Jungen wegzusetzten und sich an die islamischen Richtlinien zu halten.

4.         Wenn er feststellt, dass er selbst sich harām Dingen zuneigt und dass er sich durch die Nähe vom anderen Geschlecht angezogen fühlt, dann ist seine gute religiöse Verfassung wichtiger als irgendein weltliches Ziel. Er muss diesen Ort sofort verlassen und Allah wird ihn durch Seine Gnade unabhängig sein lassen. Und Allah ist der Eine, Dessen Hilfe wir erflehen. 

Und Allah weiß es am besten. 

Im Folgenden eine Liste von Hochschulen und Universitäten, die nicht gemischt sind: 

  • Das Medizinische College in Duba

  • Die Al-Azhar Universität in Ägypten

  •  Die Imām Muhammad ibn Sa`ūd Islamische Universität in Saudi Arabien

  •  Die Umm al-Qura Universität in Makkah al-Mukarramah

  • Die Islamische Universität in Madīnah al-Munawwarah

  • Die King Sa`ūd Universität in Saudi Arabien 

Islam Q&A


Der Rechtspruch betreffend Masturbation und wie dieses Leiden zu behandeln ist

Der Rechtspruch betreffend Masturbation und wie dieses Leiden zu behandeln ist 

Frage (Nr. 329): 

Ist es im Islam erlaubt zu masturbieren? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Masturbation (sowohl für Männer als auch für Frauen) ist im Islam harām (verboten), basierend auf den folgenden Beweisen: 

Vom Qur’ān: 

Imām Schāfi`i sagte, dass Masturbation durch die folgenden Verse des Qur’āns verboten ist (ungefähre Bedeutung): 

„… und diejenigen, die ihre Scham hüten, außer gegenüber ihren Gattinnen oder was ihre rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt, denn sie sind (hierin) nicht zu tadeln, – wer aber darüber hinaus (etwas) begehrt, das sind die Übertreter- , …“(23:5-7) 

Die Verse stellen das Verbot jeder illegalen sexuellen Handlung (dies beinhaltet Masturbation) klar heraus. Erlaubt sind dem Mann nur seine Ehefrauen oder der Besitz seiner rechten Hand und wer darüber hinaus etwas erstrebt, ist ein Missetäter. 

„Diejenigen, die keine (Möglichkeit zum) Heirat(en) finden, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch Seine Huld reich macht.“ (24:33) 

Dieser Vers befiehlt ebenfalls eindeutig, dass jeder, der aus finanziellen Gründen nicht heiraten kann, seine Keuschheit bewahren und geduldig gegenüber Versuchungen (dazu gehört die Masturbation) sein sollte, bis Allah ihn durch Seine Großzügigkeit bereichert. 

Aus der Sunnah des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): 

`Abdullah ibn Mas´ūd sagte: „Wir waren beim Propheten, als wir noch jung waren und keinen Wohlstand erreicht hatten. Allahs Gesandter sagte: `Oh ihr jungen Leute! Wer von euch heiraten kann, sollte heiraten, denn dies hilft ihm seinen Blick zu senken und seinen Anstand zu wahren (d. h. der Schutz seiner Intimsphäre vor illegalen sexuellen Kontakten) und wer nicht in der Lage ist zu heiraten, sollte fasten, denn das Fasten beschränkt seinen Trieb.“ (Bukhāri #5066) Der Hadīth leitet die Männer, die nicht heiraten können, zum Fasten an, trotz der Schwierigkeiten, die damit verbunden sein können, und nicht zum Masturbieren, trotz der Erleichterung, die damit einhergehen würde. 

Es gibt noch weitere Beweise, die angeführt werden können um diese Vorschrift zu belegen, doch an dieser Stelle sollen die erwähnten genügen. Allah weiß, was gut und richtig ist. 

Was die Heilung dieser Angewohnheit anbelangt, so gibt es folgende Vorschläge: 

1.                 Das Motiv, um das Problem zu lösen, sollte allein der Willen zum Befolgen von Allahs Befehlen sein sowie die Furcht vor Seiner Bestrafung.

2.                 Eine dauerhafte und schnelle Lösung des Problems ist eine baldige Heirat, wie aus dem Hadīth des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) hervorgeht.

3.                 Sich selbst mit guten Dingen, die im Diesseits und im Jenseits nützlich sind, beschäftigt zu halten, ist essentiell wichtig, um diese Angewohnheit abzulegen, bevor sie zu einer festen Gewohnheit wird, von der man nur sehr schwer wieder los kommt.

4.                 Das Abwenden des Blicks (von verbotenen Dingen, wie Bilder, Filme etc.) hilft das Verlangen zu unterdrücken, bevor es dazu führt, dass jemand etwas Verbotenes begeht. Allah befiehlt den Männern und Frauen ihren Blick zu senken, wie aus den folgenden zwei Versen und aus dem Hadith hervorgeht (ungefähre Bedeutungen): 

„Sag zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist lauterer für sie. Gewiss, Allah ist kundig dessen, was sie machen. Und sag zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten… .“ (24:30-31) 

Allahs Gesandter sagte: „Lasst dem unbeabsichtigten Blick (auf verbotene Dinge) nicht einen weiteren folgen.“ (al-Tirmidhi #2777) Dies ist eine allgemeine Anweisung des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), sich von allem fernzuhalten, was eine Person sexuell erregen könnte, ansonsten lässt sie sich zu harām Handlungen verleiten.

5.                 Die Freizeit sollte für den Gottesdienst an Allah genutzt werden und dafür, das religiöse Wissen zu vermehren

6.                 Man sollte auf der Hut sein, nicht die medizinischen Symptome, die aus der Masturbation resultieren (Schwächung der Sehkraft, schwaches Nervensystem und/oder Rückenschmerzen), zu verstärken. Weitaus wichtiger ist das Gefühl von Schuld und Beklemmung, welches durch das Verpassen der Pflichtgebete noch verstärkt wird, denn die Masturbation erfordert eine vollständige Reinigung (Ghusl).

7.                 Das Vermeiden der Illusion, dass einige Jugendliche glauben, Masturbation sei erlaubt, da sie von verbotenen sexuellen Handlungen wie Unzucht oder sogar Homosexualität abhielte.

8.                 Die Stärkung der Willenskraft und das Vermeiden von Zeiten der Einsamkeit, wie durch den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) empfohlen wurde, als er sagte: „Verbringt die Nacht nicht allein.“ (Ahmad #6919)

9.                 Das Befolgen des vorgenannten Hadīth sowie das Fasten, wenn möglich, denn es wird das sexuelle Verlangen schwächen und unter Kontrolle bringen. Man sollte nicht überreagieren und nicht bei Allah schwören, diese Handlung nie wieder durchzuführen, denn wer sein Gelübde nicht hält, wird die Konsequenzen dafür zu tragen haben. Beachte, dass ein medizinischer Eingriff, um das sexuelle Verlangen zu unterbinden, streng verboten ist, denn er beeinträchtigt die sexuelle Eignung möglicherweise dauerhaft.

10.             Versuchen, den Empfehlungen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) betreffend der Verhaltensweisen vor dem Schlaf zu folgen, wie z. B. die wohlbekannten Bittgebete, das Schlafen auf der rechten Seite und das Vermeiden des Schlafens auf dem Bauch (der Prophet [Allahs Frieden und Segen seien auf ihm] verbot diese Art zu schlafen).

11.             Sich um Geduld und Keuschheit bemühen, denn diese Ausdauer wird letztendlich, so Allah will, zu solchen Qualitäten, wie sie im folgenden Hadīth erwähnt werden, führen: „Wer sich um Keuschheit bemüht, den wird Allah keusch machen, und wer Hilfe von niemandem außer Allah erbittet, dem wird Er helfen, und wer geduldig ist, dem wird Er es leicht machen, und niemandem wurde jemals etwas Besseres gegeben als die Geduld.“ (Bukhāri #1469)

12.             Bereuen, Allahs Vergebung erbitten, gute Taten verrichten und nicht die Hoffnung verlieren, sind die Voraussetzungen zur Heilung dieses Problems. Bedenke, dass das Verlieren der Hoffnung eine der großen Sünden ist und von Allah bestraft wird.

13.             Letztendlich ist Allah der Meist-Gnadenreiche und Er antwortet jedem, der Ihn ruft. Daher wird die Bitte um Allahs Vergebung angenommen, wenn Er es will. 

Wallahu a’lam. Und Allah weiß, was das Beste und Richtige ist.  

Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Das Halten, Berühren und Küssen eines Hundes

 

Das Halten, Berühren und Küssen eines Hundes

Frage (Nr. 69840): 

‎Das Halten eines Hundes ist nājis. Wenn ein Muslim einen Hund hat, um sein Haus zu bewachen, außerhalb des Hauses und am Ende des Geländes – wie sollte er sich reinigen? Was ist, wenn er keine Erde findet, um sich zu reinigen, gibt es eine Alternative? Manchmal nimmt er den Hund mit zum Joggen, tätschelt und küsst ihn.

‎Antwort: 

‎Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Der Islam verbietet es den Muslimen, Hunde zu halten, und die Bestrafung dafür ist, dass derjenige, der es dennoch tut, pro Tag einen oder zwei Qirāt seiner Hasanāt (gute Taten) verliert. Eine Ausnahme wurde für den Fall gemacht, dass der Hund zur Jagd, zur Bewachung des Viehbestandes und zur Bewachung der Ernte gehalten wird.

Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer einen Hund hält, außer zum Zwecke der Viehzucht, der Jagd oder Landwirtschaft, dessen Lohn wird sich an jedem Tag um einen Qirāt verringern.“ (Muslim #1575).

Es wurde überliefert, dass `Abd-Allah ibn `Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Demjenigen, der einen Hund hält, außer zum Zwecke des Hütens von Vieh oder ein Hund, der für die Jagd trainiert wurde, werden jeden Tag jeweils zwei Qirāt seiner Belohnung abgezogen.“ (Bukhāri #5163; Muslim #1574).

Ist es erlaubt, einen Hund zur Bewachung des Hauses zu halten?

Al-Nawawi sagte: „Es gibt eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob es erlaubt ist, Hunde zu einem anderen Zweck als diesen dreien zu halten, wie zum Beispiel als Schutz für Häuser und Straßen. Die korrekteste Ansicht ist die, dass es erlaubt ist durch einen Vergleich mit diesen Dreien und basierend auf dem Grund, der aus dem Hadīth abgeleitet werden kann und der Notwendigkeit ist.“ (Scharh Muslim #10/236).

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Hierauf basierend, wenn das Haus in der Mitte der Stadt ist, dann gibt es keinen Bedarf an einem Wachhund. Das Halten eines Hundes für diesen Zweck ist in solchen Situationen somit harām und nicht erlaubt. Es mindert jeden Tag die Belohnung der Menschen um ein oder zwei Qirāt. Sie sollten diesen Hund los werden und ihn nicht behalten. Doch wenn sich das Haus auf dem Land befindet, mit niemandem sonst in der Nähe, dann ist es erlaubt einen Hund zum Schutz des Hauses und dessen Leute zu halten. Das Bewachen der Angehörigen des Haushalts ist wichtiger als das Bewachen von Vieh oder Ernte.“ (Majmū’ Fatāwa ibn `Uthaymīn #4/246).

Es gibt verschiedene Ansichten der Gelehrten darüber, wie die Berichte, in denen von einem Qirāt gesprochen wird, und denen, in denen von zwei Qirāt die Rede ist, in Einklang zu bringen sind.

‎Al-Hāfiz al-`Ayni (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte dazu folgendes:

  • ‎‎‎Es könnte sein, dass es um zwei Arten von Hunden geht, von denen die eine Art mehr Schaden verursacht als die andere. 
  • Es wurde gesagt, dass „zwei Qirāt“ auf Städte und Dörfer zutrifft, und „ein Qirāt“ auf das Land.
  • Es wurde gesagt, dass dies zu zwei verschiedenen Zeiten ausgesprochen wurde – „ein Qirāt“ wurde zuerst erwähnt, dann wurde die Warnung strenger und zwei Qirāt wurden erwähnt.

(`Umdat al-Qāri #12/158).

Zweitens:

Bezüglich der Aussage des Fragesteller: „Das Halten eines Hundes ist nājis“ – so ist dies nicht ganz richtig, denn die Najāsah ist nicht an dem Hund an sich, sondern in seinem Speichel, wenn er aus einem Gefäß trinkt. Wenn jemand einen Hund berührt oder der Hund ihn, dann bedeutet dies nicht, dass die Person sich reinigen muss, weder mit Erde noch mit Wasser. Doch wenn der Hund aus seinem Gefäß trinkt, dass muss er das Wasser ausschütten, das Gefäß sieben Mal mit Wasser waschen und das achte Mal mit Erde, wenn er es benutzen möchte. Falls er es nur für den Hund benutzt, dann muss er es nicht reinigen.

‎Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Reinigung des Gefäßes von einem von euch, nachdem ein Hund daran geleckt hat, ist das siebenmalige Waschen, das erste Mal mit Erde.“ (Muslim #279).

Gemäß einem anderen Bericht bei Muslim (#280) heißt es: „Wenn ein Hund am Gefäß von einem von euch leckt, soll er es sieben Mal waschen und beim achten Mal mit Erde abreiben.“

Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „In Bezug auf Hunde gibt es drei Meinungen unter den Gelehrten:

  1. ‎Dass sie tāhir sind, sogar ihr Speichel. Dies ist die Ansicht von Mālik.
  2. Dass sie nājis sind, sogar ihr Fell. Dies ist die Ansicht von al-Schāfi`i und es ist eine der zwei von Ahmad überlieferten Meinungen.
  3. Ihr Fell ist tāhir, doch ihr Speichel ist nājis. Dies ist die Ansicht von Abu Hanīfah und von Ahmad laut einem anderen von ihm überlieferten Bericht.

Dies ist die korrekteste Ansicht. Wenn also Feuchtigkeit vom Fell des Hundes auf die Kleidung oder den Körper einer Person gelangt, so wird diese dadurch nicht nājis.“ (Majmū’ al-Fatāwa #21/530).

‎An anderer Stelle sagte er: „Dies ist so, weil das Grundprinzip lautet, dass Dinge tāhir sind, und es ist nicht erlaubt, irgendetwas ohne Beweis als nājis oder harām zu betrachten, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet? …“ (6:119) und „Nimmer wird Allah Leute in die Irre gehen lassen, nachdem Er sie rechtgeleitet hat, bis Er ihnen darüber Klarheit gegeben hat, wovor sie sich hüten sollen. …“ (9:115).

‎Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Reinigung des Gefäßes von einem von euch, nachdem ein Hund daran geleckt hat, ist das siebenmalige Waschen, das erste Mal mit Erde.“ und in einem anderen Hadīth: „Wenn ein Hund am Gefäß von einem von euch leckt…“. All die Ahādīth erwähnen einzig das Ablecken; sie erwähnen nicht irgendeinen anderen Teil des Hundes, sie also als nājis zu betrachten, basiert nur auf einem Analogieschluss.

‎Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gewährte den Menschen die Erlaubnis, Hunde zur Jagd, als Hütehund und in der Landwirtschaft zu halten. Derjenige, der sie hält, muss die Feuchtigkeit ihres Fells berühren, wie es auch im Falle von Maultieren, Eseln etc. geschieht. Zu behaupten, dass ihr Fell nājis sei, während dessen Berührung nicht vermieden werden kann, impliziert eine übermäßige Härte und dies ist es nicht, was der Gesetzgeber für diese Ummah beabsichtigte. (Majmū’ al-Fatāwa #21/217, 218).

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es besser, falls jemand einen Hund berührt und er fühlt etwas Feuchtes auf seiner Hand oder es ist etwas Nasses an dem Hund, die Hände sieben Mal zu waschen, einmal davon sollte mit Erde sein. Scheikh ibn `Uthaymīn sagte: „Was das Berühren des Hundes anbelangt, wenn es keine Nässe gibt, dann wird die Hand dadurch nicht nājis, doch wenn er ihn berührt und es gibt Feuchtigkeit, dann bedeutet dies, dass die Hand gemäß der Ansicht vieler Gelehrter nājis geworden ist und sie muss danach sieben Mal gewaschen werden, einmal davon sollte mit Erde sein.“ (Majmū’ Fatāwa ibn `Uthaymīn #11/246).

Drittens:

Bezüglich der Art, auf die die Reinigung von der Najāsah eines Hundes durchgeführt wird, so wird dies in den Antworten auf die Fragen Nr. 41090 und 46314 erklärt.

Was getan werden muss, ist das Abwaschen der Najāsah des Hundes sieben Mal, einmal davon sollte mit Erde sein. Falls Erde vorhanden ist, dann muss sie benutzt werden und nichts anderes ist ausreichend. Falls keine Erde erhältlich ist, dann ist nichts Falsches daran, ein anderes Reinigungsmittel, wie zum Beispiel Seife, zu verwenden.

Viertens:

Was der Fragesteller über das Küssen des Hundes erwähnte, so ist dies etwas, das viele Krankheiten verursacht. Die Krankheiten, die Menschen als Ergebnis ihres der Schari`ah entgegenstehenden Handelns bekommen, indem sie Hunde küssen oder aus deren Gefäßen trinken, bevor diese gereinigt wurden, sind zahlreich, wie zum Beispiel bakterielle Erkrankungen, deren Ursache normalerweise im Atmungssystem von Menschen und Tieren existiert, doch unter bestimmten Umständen kann dieser Erreger in den Körper einfallen und Krankheiten hervorrufen.

Eine weitere dieser Krankheiten ist eine parasitäre, die die Eingeweide von Menschen und Tieren befällt und gewöhnlich Leber und Lunge, die Bauchhöhle und den Rest des Körpers betrifft.

Diese Krankheit wird durch Bandwürmer verursacht, kleine Würmer, die 2-9 Millimeter lang sind und aus drei Abschnitten bestehen, einem Kopf und einem Hals, wobei sich am Kopf vier Saugnäpfe befinden.

Die ausgewachsenen Würmer leben in den Eingeweiden ihrer Wirte, wie z. B. in Hunden, Katzen, Krähen und Wölfen.

Diese Krankheit wird auf Menschen übertragen, die Hunde lieben, wenn sie sie küssen und aus ihren Gefäßen trinken. (Amrād al-hayawānāt allati tusīb al-insān – Animal diseases that affect humans/Tierkrankheiten, die Menschen befallen von Dr. ‘Ali Ismā’īl ‘Ubayd al-Snāfi).

Fazit:

Es ist nicht erlaubt Hunde zu halten, außer zum Jagen oder zum Bewachen des Viehs und der Ernte, und es ist erlaubt, sie zum Bewachen des Hauses zu halten, solange sich dieses außerhalb der Stadt befindet und es keine andere Möglichkeiten dafür gibt. Der Muslim sollte die Kuffār nicht imitieren, indem er mit dem Hund laufen geht oder seinen Hund berührt und ihn küsst, was viele Krankheiten auslöst.

Alles Lob gebührt Allah für die reine und perfekte Schari`ah, die kam, um die spirituellen und weltlichen Angelegenheiten der Menschen zu regeln, doch die meisten Menschen erkennen dies nicht.

‎Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A