Islam Fragen & Antworten

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Tawāf während der Freitagsrede

Tawāf während der Freitagsrede

 

Frage (Nr. 38592):

 

Ist es erlaubt, den Abschiedsfahrt-Tawāf in der Haram Moschee zu vollziehen, während der Imām die Freitagsrede hält?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Die Gelehrten sind unterschiedlicher Ansicht hinsichtlich des Tawāf während der Freitagsrede, unabhängig davon, ob es nun ein obligatorischer Tawāf ist, wie Tawāf al-Ifādah, der Abschiedstawāf und der Tawāf der `Umrah, oder ein empfohlener Tawāf.

 

Die Mālikis vertreten die Ansicht, dass es nicht erlaubt ist, basierend auf einem Analogieschluss mit dem Gebet. Denn wer hinter dem Imām betet, darf nicht während der Freitagsrede beten, außer er verrichtet Tahiyyat al-Masjid (die Begrüßung der Moschee, nämlich zwei Rak`at, die beim Betreten der Moschee gebetet werden). Das ist so, weil es eine Missachtung des Redners und seiner Worte beinhaltet, und Tawāf ist in dieser Hinsicht wie ein Gebet. Siehe Mawāhib al-Jalīl, 3/78.

 

Die Schāfi`is meinen, dass es erlaubt ist, den Tawāf während der Freitagsrede zu vollziehen, und sie lehnen den Analogieschluss mit dem Gebet ab, da der Tawāf – anders als das Gebet, welches eine größere Ablenkung darstellt – nicht vom Zuhören der Rede abhält. Siehe al-Ghurar al-Bahiyyah (2/29) und al-Fatwāwa al-Fiqhiyyah al-Kubra (1/239).

 

Scheikh ibn Jibrīn war der Meinung, dass der Tawāf während der Freitagsrede nicht gestattet ist. Er wurde gefragt: „Wie lautet das Urteil über Ansässige und Reisende, die den Tawāf vollziehen, während der Khatīb die Freitagsrede hält?“

 

Er antwortete: „Sobald der Khatīb seine Rede beginnt, muss der Gottesdiener aufmerksam zuhören und dort bleiben, wo er ist. Es ist ihm nicht gestattet, sich mit etwas anderem zu beschäftigen, außer jemand, der während der Rede eintrifft. Dieser kann zwei Rak`at beten, doch er sollte sie kurz halten, ob er nun zu den Bewohnern Makkahs gehört oder nicht. Der Beweis dafür, dass es verboten ist, sich zu bewegen und zu sprechen während der Rede, ist von allgemeiner Bedeutung. So sagte auch der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm): „Wenn ihr zu eurem Gefährten sagt: Hör zu, während der Imām die Rede hält, dann habt ihr euch an sinnlosem Gerede beteiligt.“ Somit warnte er davor, jemanden zum Schweigen aufzufordern, obwohl das aus einem legitimen Grund erfolgt. Darauf basierend denken wir, dass es nicht erlaubt ist, den Tawāf zu vollziehen, solange der Imām die Rede am Freitag hält. Die früheren Imāme verboten den Tawāf während der Khutbah, doch die späteren waren nachlässig und behaupteten, dass sie die Leute nicht davon abhalten könnten, die gerade den Tawāf vollzogen oder die auf der Reise waren und der Ka`bah ihr Lebwohl entboten oder die dachten, der Tawāf wäre wichtiger als das aufmerksame Zuhören der Rede. Das ist aber nicht richtig und wir denken, dass sie davon abgehalten werden sollten, bis das Freitagsgebet vorüber ist.

 

Es ist aber nichts Falsches daran, den Tawāf während der Festtagsrede zu vollziehen, denn diese ist eine Handlung der Sunnah und die Gottesdiener sind nicht verpflichtet, bis zu ihrem Ende zu bleiben.“ (Entnommen aus Majallat al-Haras al-Watani, Ausgabe #272 vom 01.01.2005)

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Sollte er die Hajj im Namen seines verstorbenen Vaters vollziehen, der die Hajj bereits gemacht hatte, oder im Namen seiner älteren Mutter, die die Hajj noch gar nicht vollzogen hat?

    

Sollte er die Hajj im Namen seines verstorbenen Vaters vollziehen, der die Hajj bereits gemacht hatte, oder im Namen seiner älteren Mutter, die die Hajj noch gar nicht vollzogen hat?

 

Frage (Nr. 144550): 

 

Ich habe die obligatorische Hajj im letzten Jahr vollzogen, alles Lob gebührt Allāh.

 

Meine Mutter hat die Hajj noch nicht gemacht und sie ist bereits 65 Jahre alt. Aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation und der Situation in Ägypten, kann sie die Hajj nicht vollziehen.

 

Mein Vater verstarb dieses Jahr im Alter von 80 Jahren. Er hatte die Hajj vor 20 Jahren vollzogen.

 

Ist es besser, wenn ich die Hajj im Namen meines Vaters vollziehe, für den ich um schnelle Vergebung vor Allāh hoffe, oder sollte ich die Hajj im Namen meiner Mutter vollziehen, die ihre Pflicht noch nicht erfüllen konnte?

 

Muss ich die Kosten der Hajj von ihrem Vermögen begleichen? Oder ist es gestattet, dass ich sie trage, obwohl meine Mutter genügend Geld dafür hat?

 

Ich bitte meine Mutter darum, mit mir in dieser Welt und der nächsten zufrieden zu sein und sich niemals über mich zu ärgern und ich bitte meine Brüder, dies zu bezeugen, denn ich bemühe mich immer, sie zufriedenzustellen.

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Wenn deine Mutter nicht in der Lage ist, die Hajj selber zu vollziehen und es für dieses Hindernis keine Hoffnung auf Änderung gibt und sie genügend Geld für die Hajj hat, dann sollte sie jemanden beauftragen, die Hajj in ihrem Namen zu vollziehen. Wenn du dich anbietest, die Hajj in ihrem Namen zu vollziehen, dann ist das Bestandteil ihrer Ehrung und es ist nicht notwendig, dass die Kosten der Hajj von ihrem Vermögen beglichen werden.

 

Siehe auch in der Antwort zu Frage #36841.

 

Ob du nun die Hajj in diesem Jahr im Namen deines Vaters oder deiner Mutter vollziehen solltest:

 

Die Antwort lautet, dass du sie im Namen deiner Mutter vollziehen solltest und das aus zwei Gründen:

 

1.         Die Hajj im Namen deiner Mutter ist obligatorisch, da sie sie noch nicht vollzogen hat, wohingegen die Hajj im Namen deines Vater nāfil (freiwillig) sein würde. Das Obligatorische hat Vorrang vor dem, was nāfil ist.

 

2.         Wenn es einen Konflikt zwischen den Rechten des Vaters und den Rechten der Mutter gibt, dann haben die Rechte der Mutter Vorrang, denn sie hat dreimal das Recht des Vaters. Dies wird durch den bei al-Bukhāri (#5971) und bei Muslim (#2548) verzeichneten Bericht von Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) belegt, in dem es heißt: „Ein Mann kam zum Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) und fragte: `Wer von den Menschen verdient am meisten meine gute Gefährtenschaft?` Er antwortete: `Deine Mutter.` Er fragte: `Wer dann?` Er antwortete: `Dann deine Mutter.` Er fragte: `Wer dann?` Er antwortete: `Dann deine Mutter.` Er fragte: `Wer dann?` Er antwortete: `Dann dein Vater.`”

 

Al-Qurtubi sagte: „Gemeint ist, dass die Mutter Anrecht auf einen größeren Anteil an der Freundlichkeit des Sohnes hat, und sie hat Vorrang im Falle eines Konflikts vor den Rechten des Vaters.“

 

`Iyād sagte: „Die Mehrheit vertritt die Ansicht, dass die Mutter Vorrang vor dem Vater hat hinsichtlich der Freundlichkeit des Sohnes. Und es wurde gesagt, dass ihre Rechte die gleichen wären, doch die erste Ansicht ist die richtige.“

 

Fath al-Bāri, 10/402

 

Hinsichtlich deiner Aussage: „Ich bitte meine Mutter darum, mit mir in dieser Welt und der nächsten zufrieden zu sein und sich niemals über mich zu ärgern und ich bitte meine Brüder, dies zu bezeugen, denn ich bemühe mich immer, sie zufriedenzustellen.“ ist zu sagen: Es ist nichts Falsches daran, sie darum zu bitten, mit dir in dieser Welt zufrieden zu sein. Doch hinsichtlich ihrer Zufriedenheit mit dir im Jenseits gilt, dass diese in dieser Welt nicht garantiert werden kann. Vielmehr ist das etwas, worüber man sich nicht sicher sein kann.

 

Das Jenseits ist etwas Verborgenes (Ghayb) und niemand kann sich sicher sein über irgendetwas, das damit zu tun hat.

 

Fahre also damit fort, dich um ihr Wohlgefallen zu bemühen und ehre sie, bis du es erlangt hast.

 

Hinsichtlich deines Vaters gilt, dass dein Du`ā’ für ihn besser ist als deine Hajj in seinem Namen. Sprich deshalb viele Bittgebete und sage: Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.“ (17:24).

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

 

Muss der Pilger das `Id-Gebet für `Id al-Adha verrichten?

   

Muss der Pilger das `Id-Gebet für `Id al-Adha verrichten?

 

Frage (Nr. 109304): 

 

Muss der Pilger das `Id-Gebet für `Id al-Adha verrichten?

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Die Pilger müssen das `Id-Gebet für `Id al-Adha nicht verrichten, doch wer von ihnen es betet, wird dafür belohnt werden. Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad und seine Familie und die Gefährten senden.

 

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn `Abd-Allāh ibn Bāz, Scheikh `Abd al-Razzāq al-`Afīfi, Scheikh `Abd-Allāh ibn Qa`ūd

Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 11/69/70


Er möchte nāfil Gebete nach dem Beten von Dhuhr und `Asr in `Arafah verrichten

   

Er möchte nāfil Gebete nach dem Beten von Dhuhr und `Asr in `Arafah verrichten

 

Frage (Nr. 109311): 

 

Ist es dem Pilger erlaubt, in `Arafah bis zum Sonnenuntergang nāfil Gebete zu verrichten, nachdem er mit dem Imām Dhuhr und `Asr gebetet hat?

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Der Gesandte (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verrichtete nach Dhuhr und `Asr, welche er zur Zeit des früheren Gebets in `Arafah kombinierte, keine nāfil Gebete am Tag von `Arafah. Wenn es empfohlen wäre, wäre er eifriger dabei gewesen, dies zu tun, als wir. Alles Gute liegt im Befolgen seines Beispiels und seiner Sunnah.

 

Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad senden und auf seine Familie und die Gefährten.

 

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn `Abd-Allāh ibn Bāz, Scheikh `Abd al-Razzāq al-`Afīfi, Scheikh `Abd-Allāh ibn Qa`ūd

Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 11/211, 212


Wenn jemand außerhalb Minas bleibt und die Sonne am zweiten Tag untergeht, muss er schnell abreisen?

Wenn jemand außerhalb Minas bleibt und die Sonne am zweiten Tag untergeht, muss er schnell abreisen?

Frage (Nr. 109300):

Wenn jemand während der Taschrīq-Tage in al-`Azīziyyah in Makkah al-Mukarramah bleibt, weil er nicht in Mina bleiben kann, und die Sonne geht am zweiten der Taschrīq-Tage unter, muss er dann bleiben, wo er ist, bis die Sonne den Meridian am dritten Tag überschreitet, wie die Leute in Mina, oder nicht?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Diejenigen, die in al-`Azīziyyah oder Muzdalifah oder an anderen Orten außerhalb Minas bleiben, sind nicht zu tadeln, wenn sie während der Tage der Hajj keinen Aufenthaltsort in Mina finden können. Wenn die Sonne am 12. untergeht, müssen diejenigen, die in al-`Azīziyyah oder woanders sind, nicht bis zum 13. dort, wo sie sind, bleiben. Auch müssen sie am 13. nicht die Jamarāt steinigen.

Und Allāh ist die Quelle der Stärke. Möge Allāh Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad, seine Familie und die Gefährten senden.

Scheikh `Abd al-`Azeez ibn `Abd-Allāh ibn Bāz, Scheikh `Abd al-Razzāq al-`Afīfi

Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 11/272