Tawāf während der Freitagsrede
Frage (Nr. 38592):
Ist es erlaubt, den Abschiedsfahrt-Tawāf in der Haram Moschee zu vollziehen, während der Imām die Freitagsrede hält?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Die Gelehrten sind unterschiedlicher Ansicht hinsichtlich des Tawāf während der Freitagsrede, unabhängig davon, ob es nun ein obligatorischer Tawāf ist, wie Tawāf al-Ifādah, der Abschiedstawāf und der Tawāf der `Umrah, oder ein empfohlener Tawāf.
Die Mālikis vertreten die Ansicht, dass es nicht erlaubt ist, basierend auf einem Analogieschluss mit dem Gebet. Denn wer hinter dem Imām betet, darf nicht während der Freitagsrede beten, außer er verrichtet Tahiyyat al-Masjid (die Begrüßung der Moschee, nämlich zwei Rak`at, die beim Betreten der Moschee gebetet werden). Das ist so, weil es eine Missachtung des Redners und seiner Worte beinhaltet, und Tawāf ist in dieser Hinsicht wie ein Gebet. Siehe Mawāhib al-Jalīl, 3/78.
Die Schāfi`is meinen, dass es erlaubt ist, den Tawāf während der Freitagsrede zu vollziehen, und sie lehnen den Analogieschluss mit dem Gebet ab, da der Tawāf – anders als das Gebet, welches eine größere Ablenkung darstellt – nicht vom Zuhören der Rede abhält. Siehe al-Ghurar al-Bahiyyah (2/29) und al-Fatwāwa al-Fiqhiyyah al-Kubra (1/239).
Scheikh ibn Jibrīn war der Meinung, dass der Tawāf während der Freitagsrede nicht gestattet ist. Er wurde gefragt: „Wie lautet das Urteil über Ansässige und Reisende, die den Tawāf vollziehen, während der Khatīb die Freitagsrede hält?“
Er antwortete: „Sobald der Khatīb seine Rede beginnt, muss der Gottesdiener aufmerksam zuhören und dort bleiben, wo er ist. Es ist ihm nicht gestattet, sich mit etwas anderem zu beschäftigen, außer jemand, der während der Rede eintrifft. Dieser kann zwei Rak`at beten, doch er sollte sie kurz halten, ob er nun zu den Bewohnern Makkahs gehört oder nicht. Der Beweis dafür, dass es verboten ist, sich zu bewegen und zu sprechen während der Rede, ist von allgemeiner Bedeutung. So sagte auch der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm): „Wenn ihr zu eurem Gefährten sagt: Hör zu, während der Imām die Rede hält, dann habt ihr euch an sinnlosem Gerede beteiligt.“ Somit warnte er davor, jemanden zum Schweigen aufzufordern, obwohl das aus einem legitimen Grund erfolgt. Darauf basierend denken wir, dass es nicht erlaubt ist, den Tawāf zu vollziehen, solange der Imām die Rede am Freitag hält. Die früheren Imāme verboten den Tawāf während der Khutbah, doch die späteren waren nachlässig und behaupteten, dass sie die Leute nicht davon abhalten könnten, die gerade den Tawāf vollzogen oder die auf der Reise waren und der Ka`bah ihr Lebwohl entboten oder die dachten, der Tawāf wäre wichtiger als das aufmerksame Zuhören der Rede. Das ist aber nicht richtig und wir denken, dass sie davon abgehalten werden sollten, bis das Freitagsgebet vorüber ist.
Es ist aber nichts Falsches daran, den Tawāf während der Festtagsrede zu vollziehen, denn diese ist eine Handlung der Sunnah und die Gottesdiener sind nicht verpflichtet, bis zu ihrem Ende zu bleiben.“ (Entnommen aus Majallat al-Haras al-Watani, Ausgabe #272 vom 01.01.2005)
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A