Es ist ihm untersagt, das Land zu verlassen. Kann er jemanden beauftragen, die Hajj in seinem Namen zu vollziehen?
Frage (Nr. 111788):
Was soll jemand tun, der zur Hajj möchte und sie auch noch nie vollzogen hat, doch es ist ihm untersagt worden zu reisen, sodass er in seinem Land verbleiben muss? Kann er jemanden bitten, die Hajj in seinem Namen zu vollziehen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Die Sunnah zeigt, dass es erlaubt ist, die Hajj im Namen eines anderen zu vollziehen, wenn einer von zwei Fällen gegeben ist:
- Die Person ist verstorben
Der Beweis dafür ist der bei Muslim verzeichnete Bericht (#1149), demgemäß eine Frau den Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) über ihre Mutter befragte, die verstorben war: „Oh Gesandter Allāhs, sie hat nie die Hajj vollzogen, kann ich es in ihrem Namen tun?“ Er antwortete: „Ja, vollziehe die Hajj in ihrem Namen.“
- Jemand ist nicht in der Lage, die Hajj selbst zu vollziehen, weil ihn etwas davon abhält und es besteht nicht die Hoffnung, dass dieses Hindernis irgendwann nicht mehr vorhanden sein könnte, wie es z. B. bei einem alten Mann der Fall ist, der nicht mehr reisen und die Schwierigkeiten der Hajj ertragen kann, oder jemand, der chronisch krank ist und es gibt keine Hoffnung auf Heilung für ihn.
Der Beweis dafür sind folgende Worte einer Frau: „Oh Gesandter Allāhs, die Pflicht zur Hajj ist gekommen, als mein Vater ein alter Mann war, der nicht mehr sicher auf seinem Reittier sitzen kann. Darf ich die Hajj in seinem Namen vollziehen?“ Er antwortete mit „Ja“. (al-Bukhāri #1513; Muslim #1334)
Wenn aber jemand nicht in der Lage ist, zur Hajj zu gehen, weil ihm das Reisen außerhalb seines Landes untersagt wurde, dann ist das ein Hindernis, welches hoffentlich beseitigt werden kann. Viele derjenigen, denen das Reisen außerhalb ihres Landes untersagt wurde, können es nach einer gewissen Zeit wieder tun, sei es durch einen Regierungswechsel oder aus anderen Gründen.
Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah li-l-Ifta (11/51): „Es ist dem Muslim, der die obligatorische Hajj für sich selbst vollzogen hat, erlaubt, die Hajj für jemand anderen zu vollziehen, wenn diese Person unfähig ist, es für sich selbst zu tun, weil sie alt oder krank ist, ohne Hoffnung auf Genesung, oder weil sie verstorben ist aufgrund der sahīh Ahādīth, die davon handeln. Kann diese Person aber die Hajj aus einem Grund nicht selber vollziehen, bei dem die Hoffnung besteht, dass er beseitigt werden kann, wie z. B. bei einer Krankheit, bei der die Hoffnung auf Genesung besteht, oder bei politischen Gründen oder weil die Reiseroute nicht sicher ist, dann ist es nicht gestattet, die Hajj in ihrem Namen zu vollziehen.“ (Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz, Scheikh `Abd al-Razzāq `Afīfi, Scheikh `Abd-Allāh ibn Qa`ūd)
Darauf basierend ist es dieser Person, die ihr Land nicht verlassen darf, nicht erlaubt, jemand anderen damit zu beauftragen, die Hajj in ihrem Namen zu vollziehen, sondern sie sollte warten, bis das Hindernis behoben und sie in der Lage ist, die Hajj selber zu vollziehen.
Islam Q&A