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Papiere wegwerfen, auf denen der Name Allāhs steht

Papiere wegwerfen, auf denen der Name Allāhs steht

Frage (Nr. 39376): 

Mein Name ist `Abd al-Qādir und wenn ich beispielsweise Schreiben an die Behörden aufsetze, muss ich meinen Namen darauf schreiben. Die Papiere könnten danach in den Müll geworfen werden – trage ich Verantwortung dafür? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Es ist nichts Falsches daran, wenn du deinen Namen auf Papiere und Formulare schreibst, die du anderen übergeben musst und es liegt keine Sünde auf dir. Vielmehr liegt sie auf demjenigen, der die Papiere in den Müll wirft, denn das ist ein Zeichen von Respektlosigkeit Allāhs Namen gegenüber. 

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ist es erlaubt, die Basmalah (d. h. „Bismillahi-r-Rahmāni-r-Rahīm“ – im Namen Allāhs, des Allbarmherzigen, des Allerbarmers) auf Hochzeitseinladungen zu schreiben, wenn man weiß, dass sie später weggeworfen werden, auf die Straße oder in Müllbehälter?“ 

Er antwortete: „Es ist empfohlen, die Basmalah auf Einladungen und andere Arten von Briefen zu schreiben, denn es wurde vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert, dass er sagte: „Jede Angelegenheit von Interesse, die nicht im Namen Allāhs begonnen wird, ist der Barakah (des Segens) beraubt.“ Und er (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte seine Briefe mit der Erwähnung von Allāhs Namen zu beginnen. Es ist für niemanden erlaubt, wenn er eine Einladung mit dem Namen Allāhs oder mit einem Vers aus dem Qur’ān erhält, diese in den Müll zu werfen oder sie an einem unangemessenen Platz aufzubewahren. Es ist nicht gestattet, (arabischsprachige) Zeitungen u. Ä. ohne Respekt zu behandeln oder sie in den Müll zu werfen oder sie als Tischtuch zu verwenden oder etwas darin einzuwickeln, denn sie enthalten die Erwähnung Allāhs. Die Sünde liegt auf demjenigen, der es tut, doch nicht auf dem Schreiber.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz, 5/427). 

Und Allāh weiß es am besten. 

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