Wann ist die richtige Zeit, um die Sūrah al-Kahf am Freitag zu lesen?
Frage (Nr. 10700):
Wann ist entsprechend der Sunnah die richtige Zeit, um die Sūrah al-Kahf am Freitag zu lesen? Sollte es nach dem Fajr und vor dem Jumu`ah Gebet sein oder irgendwann am Freitag? Gehört es außerdem zur Sunnah, die Sūrah Āl-`Imrān am Freitag zu rezitieren und falls ja, wann ist dafür die richtige Zeit?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Es gibt sahīh Ahādīth von dem Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) betreffend die Vorzüge des Lesens der Sūrah al-Kahf während des Tages oder in der Nacht des Jumu`ah (Freitag).
Dazu gehören die folgenden:
1. Von Abu Sa`īd al-Khudri, der sagte: „Wer die Sūrah al-Kahf in der Nacht des Jumu`ah liest, wird ein Licht haben, das sich zwischen ihm und dem Haus (der Ka`bah) ausbreitet.“ (al-Darimi #3407; der Hadīth wurde von Scheikh al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #6471 für sahīh befunden).
2. „Wer die Sūrah al-Kahf am Tag des Jumu`ah liest, wird ein Licht haben, das für ihn von einem Freitag zum nächsten scheint.“ (al-Hākim #2/399, al-Bayhaqi #3/249; ibn Hajar sagte in Takhrīj al-Adhkār, dass der Hadīth hasan und dass es der stärkste Bericht über das Lesen der Sūrah al-Kahf sei; siehe: Fayd al-Qadīr #6/198; von Scheikh al-Albāni in Sahīh al-Jāmi` #6470 als sahīh klassifiziert).
3. Es wird berichtet, dass ibn `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Wer die Sūrah al-Kahf am Jumu`ah liest, für den wird ein Licht von unter seinen Füßen bis zu den Wolken des Himmels strahlen, das für ihn am Tag der Auferstehung scheint, und ihm wird vergeben (seine Sünden) zwischen den zwei Freitagen.`“ (Al-Mundhiri sagte, dass dies von Abu Bakr ibn Mardawayh in seinem Tafsīr berichtet wurde, mit einem Isnād, an dem nichts auszusetzen war. (al-Targhīb wa-l-Tarhīb #1/298).
Die Sūrah kann während der Nacht oder am Tag des Jumu`ah gelesen werden. Die Nacht des Jumu`ah beginnt ab Sonnenuntergang am Donnerstag und endet mit dem folgenden Sonnenuntergang. Daher erstreckt sich der Zeitraum zum Lesen der Sūrah vom Sonnenuntergang des Donnerstag bis zum Sonnenuntergang am Freitag.
Al-Mannāwi sagte: „Al-Hāfiz ibn Hajar sagte in seinem Amāli: `In einigen Berichten wird gesagt, dass es der Tag des Jumu`ah ist und in anderen Berichten wird gesagt, dass es die Nacht des Jumu`ah ist. Dies kann dadurch in Einklang gebracht werden, dass das, was als Tag bezeichnet wird, die Nacht mit einschließt und vice versa.`“ (Fayd al-Qadīr #6/199).
Al-Mannāwi sagte außerdem: „Es ist empfohlen, sie zu am Tag oder in der Nacht des Jumu`ah zu lesen, wie al-Schāfa`i (möge Allāh ihm barmherzig sein) bestätigte.“ (Fayd al-Qadīr #6/198).
Es gibt keine sahīh Ahādīth über das Lesen der Sūrah Āl-`Imrān am Freitag. Alle diesbezüglichen Berichte sind entweder da`īf jiddan (sehr schwach) oder maudū` (erfunden).
Es wird von ibn `Abbās berichtet: „Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Wer am Freitag die Sūrah rezitiert, in der die Familie von `Imrān (Āl `Imrān) erwähnt wird, dem werden Allāh und Sein Engel Segnungen senden bis die Sonne untergeht.`“ (al-Tabarāni in al-Mu’jam al-Awsat #6/191; und al-Kabīr #11/48. Dieser Hadīth ist da`īf jiddan – sehr schwach – oder maudū` –erfunden).
Al-Haythami sagte: „Dies wurde von al-Tabarāni in al-Awsat oder al-Kabīr berichtet und sein Isnād beinhaltet Talhah ibn Zayd al-Riqqi, der da`īf jiddan (sehr schwach) ist.“ (Majma’ al-Zawā’id #2/168).
Ibn Hajar sagte: „Talhah ist sehr schwach und Ahmad und Abu Dawūd beschuldigten ihn, Überlieferungen zu erfinden.“ (siehe Fayd al-Qadīr #6/199).
Scheikh al-Albāni sagte: „Er ist maudū` (erfunden).“ (siehe Hadīth #5759 in Da`īf al-Jāmi`).
Und al-Taymi berichtete in al-Targhīb, dass „Wer die Sūrah al-Baqarah und die Sūrah Āl-`Imrān in der Nacht von Jumu`ah rezitiert, erhält eine Belohnung entsprechend dem, was zwischen der siebten Erde und dem siebten Himmel ist.“
Al-Mannāwi sagte: „Er ist gharīb da`īf jiddan (fremd und sehr schwach). (Fayd al-Qadīr #6/199)
Und Allāh weiß es am besten.
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid