Islam Fragen & Antworten

www.diewahrereligion.de

Er arbeitet als Rechnungseintreiber für einen Stromlieferanten. Ist es ihm erlaubt, die Währung zu wechseln, bevor er das gesammelte Geld dem Unternehmen übergibt?

            Er arbeitet als Rechnungseintreiber für einen Stromlieferanten. Ist es ihm erlaubt, die Währung zu wechseln, bevor er das gesammelte Geld dem Unternehmen übergibt? 

Frage (Nr. 118085): 

Ein Rechnungseintreiber für einen Stromlieferanten würde gern Folgendes wissen: Der Stromlieferant nimmt beispielsweise als Wechselkurs für 100 US Dollar 400 saudische Riyal an. Es ist daher gleich, ob der Schuldner 100 US Dollar zahlt oder 400 saudische Riyal. Manchmal entsprechen 100 US Dollar 403 Riyal oder mehr. Ist es dem Rechnungseintreiber gestattet, den Rechnungsbetrag in Dollar entgegenzunehmen, ihn in Riyal zu tauschen und für jede 100 US Dollar 400 Riyal abzugeben und die Differenz für sich zu behalten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Rechnungseintreiber für Stromlieferanten und andere Bevollmächtigte sind mit dem Geld betraut, welches sie erhalten, und sie haben kein Recht, darüber auf irgendeine andere Art zu verfügen, als es ihnen ihre Vorgesetzten erlaubt hat. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): Allāh befiehlt euch, anvertraute Güter ihren Eigentümern (wieder) auszuhändigen …(4:58). 

Sie müssen das Geld dem Unternehmen so übergeben, wie sie es von den Käufern oder Vertragspartnern erhalten. Es ist ihnen nicht gestattet, das Geld in eine andere Währung umzutauschen. Wenn sie das tun, dann gehört der zusätzliche Betrag dem Unternehmen und sie haben kein Recht, irgendetwas davon zu nehmen. 

Und Allāh weiß es am besten. 

Islam Q&A