Islam Fragen & Antworten

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Das Urteil über das Berühren des Qur’āns ohne Wudū’ und Die Bedeutung des Hadīth: „Der Gläubige ist niemals unrein“

 

Das Urteil über das Berühren des Qur’āns ohne Wudū’

und

Die Bedeutung des Hadīth: „Der Gläubige ist niemals unrein“

 

Frage (Nr. 10672):

 

Ich würde gern wissen, ob es harām ist, den Qur’ān (damit ist kein Buch des Tafsīr oder eine Übersetzung gemeint) ohne rituelle Reinheit zu berühren und zu rezitieren. Denn ich habe einen Hadīth gehört, in dem der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte, dass ein Gläubiger immer rein ist, selbst im Zustand des Janābah.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz wurde eine ähnliche Frage gestellt und er antwortete: „Es ist einem Muslim nicht erlaubt, den Qur’ān zu berühren, wenn er keinen Wudū‘ hat gemäß der Mehrheit der Gelehrten. Dies entspricht der Ansicht der vier Imāme (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) und es geht auch aus den Fatwas der Gefährten des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) hervor. Ein sahīh Hadīth darüber wurde von `Amr ibn Hazm (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) überliefert, in dem bestätigt wird, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) an die Leute im Jemen schrieb: „Niemand darf den Qur’ān berühren außer demjenigen, der tāhir (rein) ist.“ Dieser Hadīth ist jayyid mit einer Anzahl verschiedener Isnād, die ihn stärken. Deshalb ist bekannt, dass es nicht gestattet ist, den Qur’ān zu berühren außer im Zustand der Reinheit sowohl von großer als auch kleiner Unreinheit. Dasselbe gilt, wenn das Buch nur von einem Platz an den anderen gelegt wird und derjenige, der es trägt, nicht tāhir ist. Doch wenn er es mit etwas dazwischen berührt oder trägt, wie z. B. mit einem Tuch, dann ist es in Ordnung. Wenn er es aber direkt berührt und er ist nicht tāhir, dann ist es nicht erlaubt entsprechend der sicheren Meinung der Mehrheit der Gelehrten, aus dem oben genannten Grund.

 

Die Rezitation ist auch ohne Wudū‘ erlaubt für ihn, wenn er aus dem Gedächtnis rezitiert, oder er liest, wenn der Qur’ān von jemand anderem gehalten wird, der ihn darum bittet, ihn zu korrigieren und zu verbessern.

 

Wer aber junub ist, d. h. im Zustand der großen Unreinheit, sollte er den Qur’ān nicht rezitieren, denn es wurde vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) überliefert, dass ihn nichts davon abhielt, den Qur’ān zu rezitieren, außer Janābah (große Unreinheit). Ahmad berichtete mit einem sahīh Isnād von `Ali (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) von der Toilette kam und etwas aus dem Qur’ān rezitierte. Er sagte: „Das ist für denjenigen, der nicht junub ist. Doch wer junub ist, sollte das nicht tun, nicht einmal eine Āyah.“

 

Der Punkt ist, dass derjenige, der junub ist, den Qur’ān weder vom Mushaf ablesen noch aus dem Gedächtnis rezitieren darf, bis er ein Bad (Ghusl) genommen hat. Derjenige aber, dessen Wudū‘ gebrochen wurde und der unrein im Sinne der kleinen Unreinheit ist, kann den Qur’ān aus dem Gedächtnis rezitieren, er darf den Mushaf aber nicht berühren.“ (Fatawa al-Scheikh ibn Bāz – möge Allāh ihm barmherzig sein – 10/150)

 

Der Hadīth über die Reinheit des Gläubigen, der von Abu Hurayrah berichtet wurde, lautet wie folgt: „Ich traf den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) und war junub. Er nahm meine Hand und ich ging mit ihm, bis er sich niedersetzte. Da schlich ich mich davon und wusch mich (Ghusl). Anschließend ging ich zurück zu dem Platz, an dem er saß. Er fragte: `Wo bist du gewesen, oh Abu Hurayrah?` Ich sagte es ihm und er sagte: `SubhanAllāh, oh Abu Hurayrah! Der Gläubige wird nicht unrein.`“ (al-Bukhāri, al-Ghusl #276; Muslim, al-Hayd #556)

 

Al-Nawawi sagte in seinem Kommentar zu sahīh Muslim: „Dieser Hadīth verdeutlicht ein wichtiges Prinzip, nämlich dass der Muslim tāhir ist, sei er lebendig oder tot. Wenn seine Reinheit begründet wurde, sind sein Schweiß, Speichel und Tränen ebenfalls rein, ob er (oder sie) nun ohne Wudū‘ ist, sich im Zustand der großen Unreinheit befindet (junub), menstruiert oder nach der Entbindung eines Kindes blutet.“

 

Ist das erst einmal verstanden, dann wird die Bedeutung des Reinseins (tāhir) deutlich. Es bedeutet, dass es nichts gibt, was seinen Körper davon abhält, im Wesentlichen rein zu sein, auch wenn er zur selben Zeit seinen Wudū‘ gebrochen hat. Ohne Wudū‘ zu sein ist lediglich etwas, das vom Gebet abhält oder von anderen Dingen, für die Tahārah (Reinheit) eine Voraussetzung ist.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid

Die Reinigung und das Gebet desjenigen, der unter Inkontinenz leidet

            Die Reinigung und das Gebet desjenigen, der unter Inkontinenz leidet 

 

Frage (Nr. 39494): 

 

Ich fühle, dass einige Tropfen Urin herauskommen. Mir wurde gesagt, dass ich zur Zeit jedes Gebets Wudū` vollziehen muss und dann so viel beten kann, wie ich möchte. Wenn die Zeit für das nächste Gebet anbricht, muss ich meinen Wudū` erneuern.  

 

Meine Frage lautet: Ist es mir erlaubt, den Wudū` vor Anbruch der Gebetszeit zu vollziehen, sodass ich beispielsweise das Gemeinschaftsgebet in der Moschee erreichen kann? Wenn ich außerhalb meines Hauses bin, ist es mir dann gestattet, mit dem Wudū` die Gebete zu verrichten, deren Zeit kommt? Falls das nicht erlaubt ist, wie sollte ich dann meine Unterwäsche reinigen, damit ich Wudū` vollziehen und in ihr beten kann? Ist es mir erlaubt, ein langes Gebet mit einem Wudū` zu verrichten, wie z. B. das `Ischā’-Gebet und anschließend Tarāwīh? Möge Allāh euch mit Gutem belohnen. 

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh. 

 

Erstens: 

 

Wer ein Problem hat, durch das der Wudū` permanent gebrochen wird, wie z. B. wenn jemand an Inkontinenz leidet oder an Blähungen, dann sollte er den Wudū` zur Zeit jedes Gebets vollziehen, und er kann so viele obligatorische oder nāfil Gebete mit diesem Wudū` verrichten wie er möchte, bis die Zeit für das nächste Gebet beginnt.  

 

Das ist so aufgrund des in al-Sahīhayn von `Ā’ischah überlieferten Berichts, in dem es heißt: Fātimah bint Abi Hubaysch kam zum Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) und sagte: „Oh Gesandter Allāhs, ich bin eine Frau, die an einer ständigen nicht-menstruellen Blutung (Istihādah) leidet, und ich werde nie rein. Sollte ich das Gebet aufgeben?“ Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) erwiderte: „Nein, denn das stammt von einer Ader und ist keine Menstruation. Wenn die normale Zeit der Menstruation kommt, dann unterlasse das Gebet, und wenn die Zeit vorüber ist, dann wasche das Blut von dir und bete. Vollziehe den Wudū` für jedes Gebet, wenn die Zeit dafür gekommen ist.“ (al-Bukhāri #226 und diese Version wurde von ihm berichtet; Muslim #333). 

 

Die Gelehrten betrachteten denjenigen, der unter Inkontinenz leidet, als jemanden, der unter dieselben Regeln wie die Frau fällt, welche unter Istihādah (irreguläre nicht-menstruelle Blutung) leidet. 

 

Doch wenn er weiß, dass der Urinfluss innerhalb der Zeit stoppt, wenn er in der Lage ist, sich zu reinigen und zu beten, dann muss er das Gebet bis zu diesem Zeitpunkt verzögern. 

 

Scheikh ibn `Uthaymīn sagte: „Wenn jemand an Inkontinenz leidet, muss eines von zwei Szenarien zutreffen: 

 

-           Wenn es dauerhaft ist und nicht stoppt und jedes Mal, wenn sich in der Blase Urin sammelt, dieses austritt, dann sollte er mit Anbruch der Gebetszeit seine Intimsphäre mit etwas bedecken und beten und es macht nichts, wenn etwas herauskommt. 

 

-           Wenn es aufhört, nachdem er uriniert hat oder zehn Minuten oder eine Viertelstunde danach, dann sollte er darauf warten, dass es stoppt, selbst wenn er das Gemeinschaftsgebet verpasst.“ 

 

(As’ilah al-Bāb al-Maftūh, Frage 17, #67) 

 

Die Gelehrten vertreten unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Tahārah (Reinheit) einer Frau, die an Istihādah leidet, und anderer wie sie – ist die Tahārah ungültig, wenn die Gebetszeit endet oder wenn die Zeit für das nächste Gebet beginnt? Wenn sie beispielsweise für das Fajr-Gebet den Wudū` vollzieht – kann sie dann das Dhuha-Gebet oder das `Id-Gebet mit diesem Wudū` verrichten oder nicht? 

 

Diejenigen, die sagen, dass ihr Wudū` ungültig wird, wenn die Zeit für das Fajr-Gebet endet, verbieten dies, denn wenn die Sonne aufgeht, endet ihr Wudū`. 

 

Diejenigen, die sagen, dass ihr Wudū` ungültig wird, wenn die Zeit für das nächste Gebet anbricht, erlauben es, Dhuha- oder `Id-Gebete mit dem Wudū` des Fajr zu verrichten, denn ihr Wudū` dauert an, bis die Zeit für Zuhr beginnt. 

 

Beide Ansichten wurden vom Madhhab des Imām Ahmad und anderen berichtet (al-Insāf, 1/378; al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah, 3/212). 

 

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sie den Wudū` für das Dhuha- oder `Id-Gebet erneuern, was in einer Fatwa von Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) ausgesagt wurde. Siehe auch Frage #22843. 

 

Zweitens: 

 

Basierend auf dem oben Stehenden darfst du den Wudū` nicht vor der Gebetszeit vollziehen, sei es, damit du in der Gemeinschaft beten kannst oder aus einem anderen Grund, denn dein Wudū` wird ungültig, wenn die Zeit für das nächste Gebet anbricht. 

 

Doch sollten wir darauf hinweisen, dass diese Regel nur dann zutrifft, wenn die Unreinheit andauernd ist. Wenn wir aber annehmen, dass derjenige, der unter Inkontinenz leidet, den Wudū` vollzieht, im Anschluss daran aber nichts bei ihm austritt bis die nächste Gebetszeit anbricht, dann muss er den Wudū` nicht wiederholen und sein erster Wudū` ist weiterhin gültig. 

 

Die Worte der Fuqahā’ – dass er Wudū` für jedes Gebet wiederholen muss – gelten, wenn etwas aus ihm austritt. 

 

Al-Bahūti sagte in al-Raud al-Murabba’ (S. 57): „Die Frau, die unter Istihādah leidet, sowie diejenigen, die unter Inkontinenz oder der ständigen Absonderung von Madhiy (Flüssigkeit aus der Prostata) oder Wind leiden, … sollten den Wudū` dann vollziehen, wenn die Zeit für jedes Gebet beginnt, falls etwas austritt, und sie können obligatorische und nāfil Gebete verrichten, solange diese Zeit andauert. Wenn nichts austritt, dann müssen sie keinen Wudū` vollziehen.” 

 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Frau, die an Istihādah leidet, muss den Wudū` zur Zeit jedes Gebets vollziehen, wenn etwas austritt. Falls nichts austritt, dann bleibt der erste Wudū` gültig.“ (al-Scharh al-Mumti`, 1/438). 

 

Drittens: 

 

Wenn du außerhalb deines Hauses bist und dein Wudū` ungültig wird, da die Zeit für das nächste Gebet beginnt, und du beten möchtest, dann musst du deinen Wudū` erneuern, nachdem du deine Intimsphäre gewaschen und mit etwas bedeckt hast, was den Austritt so gut wie möglich verhindert. 

 

Unterwäsche kann durch Waschen gereinigt werden. Du kannst ein sauberes Kleidungsstück für das Gebet auswählen, welches du mit dir trägst, sodass die Angelegenheit einfacher für dich wird. Falls es für dich zu schwierig ist, deine Kleidung zu waschen oder sie zu wechseln, dann bete so, wie du bist. 

 

Scheikh ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Der Kranke, der an Inkontinenz leidet und nicht geheilt werden kann, muss den Wudū` für jedes Gebet vollziehen, nachdem die Zeit für das Gebet begonnen hat. Er sollte das abwaschen, was auf seinen Körper gekommen ist, und saubere Kleidung für das Gebet beiseite legen, wenn das nicht zu schwierig für ihn ist. Kann er das nicht tun, dann ist er entschuldigt, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):  

 

„… und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt …“ (22:78) 

 

„Allāh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis“ (2:185). 

 

Und der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn ich euch befehle, etwas zu tun, dann tut davon soviel ihr könnt.“ Er sollte daher Vorkehrungen treffen, um die Verbreitung des Urins auf seinem Körper, seiner Kleidung oder seinem Gebetsplatz zu verhindern.“ (aus Fatāwa Islamiyyah, 1/192). 

 

Wenn es für dich zu mühsam ist, für jedes Gebet den Wudū` zu vollziehen und deine Kleidung zu waschen, dann ist es dir erlaubt, Zuhr und `Asr miteinander zu kombinieren und sie mit einem Wudū` zur Zeit eines von ihnen zu beten. Ebenso kannst du Maghrib und `Ischā’ miteinander kombinieren, sei es in deinem Haus oder woanders. 

 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Majmū` al-Fatāwa, 24/14: „Wer krank ist oder an Istihādah leidet, kann seine Gebete miteinander kombinieren.“ 

 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in al-Scharh al-Mumti`, 4/559: „Es ist der Frau, die an Istihādah leidet, gestattet, Dhuhr und `Asr sowie Maghrib und `Ischā’ miteinander kombiniert zu verrichten, denn es ist für sie schwierig, Wudū` für jedes Gebet zu vollziehen.“ 

 

Viertens: 

 

Du kannst Tarawīh mit dem Wudū` beten, den du für `Ischā’ vollzogen hast, selbst wenn das Tarawīh-Gebet bis nach Mitternacht andauert. 

 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ist es einer Frau, die unter Istihādah leidet, erlaubt, mit dem Wudū` des `Ischā’ Qiyām al-Layl zu beten, wenn es nach Mitternacht endet?“ 

 

Er antwortete: „In dieser Angelegenheit gibt es eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Einige der Gelehrten sagten, dass sie ihren Wudū` erneuern muss, wenn Mitternacht eintrifft, und einige sagten, dass sie ihren Wudū` nicht erneuern muss – dies ist die eher korrekte Ansicht.“ (Fatāwa al-Tahārah, S. 286). 

 

Und Allāh weiß es am besten. 

 

Islam Q&A


Das Urteil über die Najāsah (Unreinheit) vom Schwein

 

Das Urteil über die Najāsah (Unreinheit) vom Schwein 

 

Frage (Nr. 10528): 

 

Ich habe gelesen, dass Teller, Messer und Gabeln, die mit Schweinefleisch in Kontakt kamen, sieben Mal mit Wasser gewaschen werden müssen und einmal mit Sand. Ist das richtig oder nicht? Reicht es nicht, die Teller einmal mit Seife zu reinigen? 

 

Antwort: 

 

Alles Lob gebührt Allāh. 

 

Schwein ist harām und es ist nicht gestattet, etwas davon zu essen, sei es das Fleisch, Fett oder irgendein anderer Teil, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): Verboten ist euch (der Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch …“ (5:3).

 

Die Muslime stimmen darin überein, dass alle Teile vom Schwein harām sind. Allāh hat es verboten wegen der schädlichen Dinge, die es enthält, und weil es unrein ist, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): Sag (oh Muhammad): Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist ein Gräuel – …“ (6:145).

 

Sein Fleisch ist eine Krankheit und je mehr Leute sich weiterbilden, desto mehr neue Krankheiten aufgrund des Schweinefleischverzehrs entdecken sie. 

 

Muslime sollten sich von Orten fernhalten, an denen dieses schmutzige Fleisch gegessen wird, sodass sie nichts davon verzehren, ohne es zu bemerken. 

 

Was das Waschen der Teller angeht, so ist es ausreichend, sie gut mit etwas zu reinigen, wodurch der Schmutz dieses Fleisches entfernt wird. 

 

Da die korrekte Ansicht besagt, dass die durch Schweinefleisch verursachte Unreinheit wie jede andere Unreinheit ist, besteht kein Bedarf daran, das Geschirr sieben Mal zu waschen. 

 

Siehe al-Scharh al-Mumti` von ibn `Uthaymīn, 1/356.  

 

Und Allāh weiß es am besten. 

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid