Das Urteil über das Berühren des Qur’āns ohne Wudū’
und
Die Bedeutung des Hadīth: „Der Gläubige ist niemals unrein“
Frage (Nr. 10672):
Ich würde gern wissen, ob es harām ist, den Qur’ān (damit ist kein Buch des Tafsīr oder eine Übersetzung gemeint) ohne rituelle Reinheit zu berühren und zu rezitieren. Denn ich habe einen Hadīth gehört, in dem der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte, dass ein Gläubiger immer rein ist, selbst im Zustand des Janābah.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz wurde eine ähnliche Frage gestellt und er antwortete: „Es ist einem Muslim nicht erlaubt, den Qur’ān zu berühren, wenn er keinen Wudū‘ hat gemäß der Mehrheit der Gelehrten. Dies entspricht der Ansicht der vier Imāme (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) und es geht auch aus den Fatwas der Gefährten des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) hervor. Ein sahīh Hadīth darüber wurde von `Amr ibn Hazm (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) überliefert, in dem bestätigt wird, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) an die Leute im Jemen schrieb: „Niemand darf den Qur’ān berühren außer demjenigen, der tāhir (rein) ist.“ Dieser Hadīth ist jayyid mit einer Anzahl verschiedener Isnād, die ihn stärken. Deshalb ist bekannt, dass es nicht gestattet ist, den Qur’ān zu berühren außer im Zustand der Reinheit sowohl von großer als auch kleiner Unreinheit. Dasselbe gilt, wenn das Buch nur von einem Platz an den anderen gelegt wird und derjenige, der es trägt, nicht tāhir ist. Doch wenn er es mit etwas dazwischen berührt oder trägt, wie z. B. mit einem Tuch, dann ist es in Ordnung. Wenn er es aber direkt berührt und er ist nicht tāhir, dann ist es nicht erlaubt entsprechend der sicheren Meinung der Mehrheit der Gelehrten, aus dem oben genannten Grund.
Die Rezitation ist auch ohne Wudū‘ erlaubt für ihn, wenn er aus dem Gedächtnis rezitiert, oder er liest, wenn der Qur’ān von jemand anderem gehalten wird, der ihn darum bittet, ihn zu korrigieren und zu verbessern.
Wer aber junub ist, d. h. im Zustand der großen Unreinheit, sollte er den Qur’ān nicht rezitieren, denn es wurde vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) überliefert, dass ihn nichts davon abhielt, den Qur’ān zu rezitieren, außer Janābah (große Unreinheit). Ahmad berichtete mit einem sahīh Isnād von `Ali (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) von der Toilette kam und etwas aus dem Qur’ān rezitierte. Er sagte: „Das ist für denjenigen, der nicht junub ist. Doch wer junub ist, sollte das nicht tun, nicht einmal eine Āyah.“
Der Punkt ist, dass derjenige, der junub ist, den Qur’ān weder vom Mushaf ablesen noch aus dem Gedächtnis rezitieren darf, bis er ein Bad (Ghusl) genommen hat. Derjenige aber, dessen Wudū‘ gebrochen wurde und der unrein im Sinne der kleinen Unreinheit ist, kann den Qur’ān aus dem Gedächtnis rezitieren, er darf den Mushaf aber nicht berühren.“ (Fatawa al-Scheikh ibn Bāz – möge Allāh ihm barmherzig sein – 10/150)
Der Hadīth über die Reinheit des Gläubigen, der von Abu Hurayrah berichtet wurde, lautet wie folgt: „Ich traf den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) und war junub. Er nahm meine Hand und ich ging mit ihm, bis er sich niedersetzte. Da schlich ich mich davon und wusch mich (Ghusl). Anschließend ging ich zurück zu dem Platz, an dem er saß. Er fragte: `Wo bist du gewesen, oh Abu Hurayrah?` Ich sagte es ihm und er sagte: `SubhanAllāh, oh Abu Hurayrah! Der Gläubige wird nicht unrein.`“ (al-Bukhāri, al-Ghusl #276; Muslim, al-Hayd #556)
Al-Nawawi sagte in seinem Kommentar zu sahīh Muslim: „Dieser Hadīth verdeutlicht ein wichtiges Prinzip, nämlich dass der Muslim tāhir ist, sei er lebendig oder tot. Wenn seine Reinheit begründet wurde, sind sein Schweiß, Speichel und Tränen ebenfalls rein, ob er (oder sie) nun ohne Wudū‘ ist, sich im Zustand der großen Unreinheit befindet (junub), menstruiert oder nach der Entbindung eines Kindes blutet.“
Ist das erst einmal verstanden, dann wird die Bedeutung des Reinseins (tāhir) deutlich. Es bedeutet, dass es nichts gibt, was seinen Körper davon abhält, im Wesentlichen rein zu sein, auch wenn er zur selben Zeit seinen Wudū‘ gebrochen hat. Ohne Wudū‘ zu sein ist lediglich etwas, das vom Gebet abhält oder von anderen Dingen, für die Tahārah (Reinheit) eine Voraussetzung ist.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid