Das Geben der Zakāh an Verwandte
Frage (Nr. 20278):
Ist es im Islam erlaubt, die Zakāh an arme und bedürftige Verwandte wie dem Bruder, der Schwester, Onkeln und Tanten zu geben?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Das Geben der Zakāh an Verwandte, die darauf ein Anrecht haben, ist besser, als das Geben der Zakāh an Personen, die keine Verwandten sind. Denn das Geben von Spenden an Verwandte gilt sowohl als Spende als auch als Aufrechterhaltung der Verwandtschaftsbande. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Geben von Spenden an eine arme Person ist ein Almosen, doch das Geben von Spenden an Verwandte beinhaltet zwei Dinge: das Almosen und die Aufrechterhaltung der Verwandtschaftsbande.“ (al-Nasā’i #2581; al-Tirmidhi #658; von al-Albāni als sahīh in Sahīh al-Nasā’i #2420 klassifiziert).
Doch wenn diese Verwandten zu jenen gehören, für die du verpflichtet bist zu spenden, und du gibst ihnen deine Zakāh, sodass du Geld sparen kannst, dann ist das nicht gestattet.
Reicht dein Vermögen allerdings nicht aus, um für sie aufzukommen, dann ist nichts Falsches daran, wenn du ihnen etwas von deiner Zakāh gibst. Ähnliches gilt, wenn sie Schulden haben und du ihre Schulden von deiner Zakāh abbezahlst – es ist nichts Falsches daran, dies zu tun, denn ein Mensch ist nicht verpflichtet, die Schulden seiner Verwandten abzubezahlen und wenn er es tut, dann ist es gut. Selbst wenn es um deinen Sohn geht oder um deinen Vater, der jemandem etwas schuldet und es nicht zurückzahlen kann, so ist es dir erlaubt, dies mit deiner Zakāh zu begleichen.
Entnommen den Fatwas des Scheikh Muhammad ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein); Fatawa al-Scheikh Muhammad al-Sālih al-`Uthaymīn, 1/461.
Islam Q&A