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Schecks durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen gegen Gebühren einlösen lassen

Schecks durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen gegen Gebühren einlösen lassen 

Frage (Nr. 147047): 

Wir haben die Beziehungen zu allen Banken abgebrochen, denn die Eröffnung eines Bankkontos bedeutet, dass man deren Bedingungen akzeptiert, was in den meisten Fällen die Akzeptanz von Riba und anderen harām Dingen beinhaltet. Wir erhalten jeden Monat Gehaltsschecks, die wir aber nicht einlösen können, da wir kein Bankkonto haben. Es gibt Geschäfte, die sie für einen bestimmten Prozentsatz als Gebühr einlösen und darüber hinaus noch Geld für die Bearbeitung einbehalten. Ich würde gern wissen, was in der Scharī`ah über solche Angelegenheiten gesagt wird. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Einen Scheck durch ein Finanzdienstleistungsunternehmen gegen Gebühren oder Provision einzulösen, kann auf verschiedene Arten erfolgen: 

  • Wenn der Scheck fällig ist, sodass die Gesellschaft ihn gegen Gebühr oder Provision bei der Bank einlöst. Daran ist nichts Falsches, denn es ist eine Art Gebühr oder Provision für eine Arbeitsleistung, nämlich zur Bank zu gehen und das Geld von dort abzuholen. Die Gesellschaft hat kein Anrecht auf diese Provision und nimmt sie nicht in Besitz, außer sie erhält tatsächlich Bargeld von der Bank. Doch wenn festgelegt ist, dass sie die Provision annimmt, bevor der Scheck eingelöst wird, dann ist das nicht gültig. (siehe al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah, 15/218)

  • Wenn die Gesellschaft den auf dem Scheck genannten Betrag an den Überbringer abzüglich der Provision auszahlt, danach holt sie das Geld von der Bank ab. Das ist nicht gestattet, denn es ist der Austausch von Geld gegen Geld, wobei eine Differenz zwischen den Beträgen besteht, oder es ist ein Kredit über den auf dem Scheck genannten Betrag für den Kunden gegen ein Aufgeld, was beides Riba darstellt.
    Der Austausch von verschiedenen Geldsummen ist derart, dass der Scheck sich beispielsweise auf 1.000 beläuft und die Gesellschaft aber nur 900 auszahlt. Somit hat sie 1.000 gegen 900 eingetauscht und das ist Riba al-Fadl. Es ist ein zinsbasierter Kredit, wenn die Gesellschaft dem Kunden 900 gibt und der Scheck zu der Zeit immer noch auf den Namen des Kunden läuft und sich in seinem Besitz befindet. Die Gesellschaft hat ihm somit 900 auf der Basis geliehen, dass sie 1.000 zurückerhält, wenn sie den Scheck bei der Bank einlöst. 

  • Wenn der Scheck vordatiert ist, die Gesellschaft das Geld an den Kunden gibt und dann den Scheck zum niedergeschriebenen Datum bei der Bank einlöst. Das ist ebenfalls aus den beiden oben genannten Gründen harām.

Siehe auch in der Antwort zu Frage #114733. 

Zusammengefasst lässt sich sagen: Die erlaubte Art, dies zu tun, ist eine Übereinkunft mit der Gesellschaft, dass sie den Scheck einlösen und das Geld von der Bank abholen wird. Im Gegenzug wird ein bestimmter Geldbetrag oder Prozentsatz an sie gezahlt, auf den sie Anspruch hat, wenn sie ihre Arbeit erledigt und das Geld von der Bank abgeholt hat. 

Und Allāh weiß es am besten. 

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