Wie wird das Fasten von Dawūd (Friede sei mit ihm) vollzogen und wie kann es in Einklang gebracht werden mit dem Verbot des Fastens am Freitag?
Frage (Nr. 47819):
Ich würde gern wissen, wie das Fasten des Propheten Allāhs Dawūd (Friede sei mit ihm) vollzogen wird. Wenn sein Fasten bedeutet, dass man einen Tag fastet und einen Tag nicht, wie es uns der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte, es aber gleichzeitig verboten ist, den Freitag extra zum Fasten auszuwählen, wie kann man dann jeden zweiten Tag fasten? War das Auswählen speziell des Freitags zum Fasten zur Zeit von Dawūd (Friede sei mit ihm) nicht verboten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Erstens:
Es wird in al-Sahīhayn von `Abd-Allāh ibn `Amr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Das beste Fasten ist das Fasten von Dawūd: Er pflegte an einem Tag zu fasten und nicht am nächsten.“ Diese Aussage steht nicht im Widerspruch zu der Tatsache, dass es nicht erlaubt ist, freitags zu fasten. Denn das Verbot des Fastens am Freitag gilt für denjenigen, der den Freitag zum Fasten anderen Tagen bevorzugt. Wer aber das Fasten von Dawūd vollzieht – nämlich jeden zweiten Tag zu fasten – wählt nicht extra den Freitag zum Fasten aus.
Scheikh Muhammad ibn Sālih al-`Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Der Hadīth von `Abd-Allāh ibn `Amr (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) zeigt, dass nichts Falsches daran ist, an einem Freitag oder Samstag zu fasten, wenn einer dieser Tage sich mit einem Tag überschneiden, an dem die Person üblicherweise fastet, ohne dass sie beabsichtigt, diesen Tag zum Fasten extra auszuwählen. Wenn also jemand jeden zweiten Tag fastet, dann wird das irgendwann mit einem Freitag oder Samstag kollidieren. Daraus wird ersichtlich, dass es nicht harām ist, an diesen Tagen zu fasten. Ansonsten hätte der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) gesagt: `Faste einen Tag und nicht den nächsten, solange es (das Fasten) sich nicht mit einem Freitag oder Samstag überschneidet.`“ (al-Scharh al-Mumti`, 6/476)
Zweitens:
Über das Urteil des Fastens speziell am Freitag unter dem Gesetz von Dawūd (Friede sei mit ihm): Wir wissen nichts von den praktischen Umsetzungen des Gesetzes von Dawūd (Friede sei mit ihm) hinsichtlich der Frage, ob es verboten war, freitags oder an anderen Tagen zu fasten. Was wir wissen, ist, dass jeder Prophet ein Gesetz und einen Weg hatte, doch ihr Glaube war ein und derselbe, auch wenn die Gesetze sich unterschieden.
Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Für jeden von euch haben Wir ein Gesetz und einen deutlichen Weg festgelegt. …“ (5:48).
Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagen: `Die Propheten sind Brüder väterlicherseits. Ihre Mütter sind verschieden, doch ihre Religion ist dieselbe.`“ (al-Bukhāri #3259; Muslim #2365)
Dieser Hadīth bedeutet, dass die Religion der Propheten eine ist, nämlich Tauhīd bzw. der Glaube an die Einheit Allāhs und dass Er allein der Anbetung würdig ist, auch wenn ihre Gesetze sich unterscheiden. Das ist wie bei Brüdern, die denselben Vater, aber verschiedene Mütter haben – worauf sich die Aussage bezieht, dass sie Brüder väterlicherseits sind.
Islam Q&A