Islam Fragen & Antworten

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Stehen Rizq (Versorgung) und Ehe auf al-Lauh al-Mahfūz geschrieben?

 

Stehen Rizq (Versorgung) und Ehe auf al-Lauh al-Mahfūz geschrieben?

 

 

Frage (Nr. 112107):

 

 

Stehen Rizq (Versorgung) und Ehe auf al-Lauh al-Mahfūz niedergeschrieben?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Alles von Allāhs Schöpfung seit der Erschaffung des Stiftes bis zum Tag der Auferstehung steht auf al-Lauh al-Mahfūz niedergeschrieben, denn Allāh erschuf zuerst den Stift. Er sagte zu ihm: „Schreib!“ Dieser antwortete: „Mein Herr, was soll ich schreiben?“ Er sagte: „Schreib, was sein wird.“ Und so begann er zu schreiben, was bis zum Tag der Auferstehung sein würde. Und es ist bewiesen vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm), dass Allāh einen Engel entsendet, der dem Fötus im Mutterleib, wenn er vier Monate alt ist, die Seele einhaucht und seine Versorgung, Lebensspanne, Taten und ob er verdammt oder gesegnet sein wird, niederschreibt.

 

Die Versorgung ist niedergeschrieben und hängt mit ihren Mitteln zusammen, weder steigt sie an noch verringert sie sich. Zu diesen Mitteln gehört es, dass der Mensch für seine Versorgung arbeiten sollte, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): Er ist es, Der euch die Erde fügsam gemacht hat (d. h. einfach zum Begehen, Leben und für landwirtschaftliche Zwecke). So geht auf ihrem Rücken einher und esst von dem, womit Er (euch) versorgt. Und zu Ihm wird die Auferstehung sein.“ (67:15).

 

Andere Mittel sind:

 

Das Aufrechterhalten der Verwandtschaftsbande, wie das Ehren der Eltern und die Beziehung zu anderen Verwandten. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer seine Versorgung reichlich und seine Lebensspanne erweitert haben möchte, der soll die Verwandtschaftsbande aufrechterhalten.“

 

Allāh fürchten (Taqwa), denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und wer Allāh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg (aus jeder Schwierigkeit) und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allāh verlässt, dem ist Er seine Genüge. Allāh wird gewiss (die Durchführung) seine(r) Angelegenheit erreichen. Allāh legt ja für alles ein Maß fest.“ (65:2-3).

 

Sag nicht: „Die Versorgung ist vorbestimmt und beschränkt und ich werde nichts von den Dingen tun, die dazu führen“, denn das ist Hilflosigkeit. Gewandtheit und Entschlossenheit bedeuten, sich um das Erlangen der Versorgung zu bemühen und um das, was dir in religiösen wie auch weltlichen Angelegenheiten nutzen wird. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der intelligente Mensch ist derjenige, der mit sich selbst abrechnet und sich um das bemüht, was ihm nach dem Tode nutzt, und der Hilflose ist derjenige, der seinen eigenen Gelüsten und Begierden folgt und seinem Wunschdenken nachhängt (davon ausgehend, dass Allāh ihm vergeben wird, unabhängig davon, was er tut, und dass er sich nicht um gute Taten bemüht).“

 

Ebenso wie die Versorgung niedergeschrieben wurde und an ihre Mittel geknüpft ist, ist auch die Ehe niedergeschrieben und vorbestimmt. Für beide Partner steht geschrieben, dass er oder sie Partner einer bestimmten Person sein wird. Nichts auf der Erde oder im Himmel bleibt vor Allāh verborgen.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Scheikh Muhammad ibn Sālih al-‘Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) 

Fatāwa Nūr ‘ala al-Darb (S. 36)


Das Tragen von Verlobungs- und Eheringen

Das Tragen von Verlobungs- und Eheringen 

Frage (Nr. 21441): 

Wie lautet das Urteil über das Tragen von Eheringen für Männer? Falls es erlaubt ist, können sie aus irgendeinem Material sein, solange es kein Gold ist? Welche anderen Metalle außer Gold sind für Männer verboten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

Es ist für Männer unter keinen Umständen gestattet Gold zu tragen, sei es ein Ring oder etwas anderes, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot den Männern dieser Ummah das Gold. Er sah einen Mann, der einen Goldring trug, und er (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) nahm ihn von dessen Hand und sagte: „Würde einer von euch ein Stück Kohle aus dem Feuer holen und es in seiner Hand halten?“ (Muslim, al-Libās wa-l-Zīnah, 3897). Daher ist es einem Muslim nicht erlaubt, einen Goldring zu tragen. Doch Ringe aus Silber oder irgendeiner anderen Art von Metall sind für Männer erlaubt, selbst wenn es kostbare Metalle sind. 

Was die Eheringe anbelangt, die anlässlich der Heirat getragen werden, so entspricht dies nicht den Gepflogenheiten der Muslime. Wenn man denkt, dass der Ring Liebe zwischen den Partnern entstehen lässt und dass es eine Auswirkung auf die eheliche Beziehung hat, wenn man ihn abnimmt und nicht trägt, dann wird dies als eine Art des Schirk betrachtet und es ist ein jāhili Glaube.  

Basierend auf dem oben Stehenden ist es unter keinen Umständen erlaubt, einen Ehering zu tragen. 

Erstens, weil es eine Nachahmung derjenigen ist, die nicht gut sind. Es ist ein Brauch, der von den Nicht-Muslimen zu den Muslimen kam. 

Zweitens ist es Schirk, wenn es mit dem Glauben einhergeht, dass es Auswirkungen auf das eheliche Leben hat. Lā haula wa lā quwwata illa Billāh (es gibt keine Macht oder Stärke, außer durch Allāh). 

Entnommen einer von Scheikh Sālih al-Fauzān herausgegebenen Fatwa. 

Scheikh ibn `Uthaymīn wurde nach dem Urteil über das Tragen von Verlobungsringen gefragt. Er sagte: „Der Verlobungsring ist eine Art Ring und es ist im Grund genommen nichts Falsches an Ringen, solange sie nicht von irgendeiner Überzeugung begleitet werden. So ist es bei einigen Leuten der Fall, wenn der Mann seinen Namen auf den Ring schreibt, den er seiner Verlobten gibt, und sie schreibt ihren Namen auf den Ring, den sie ihm gibt, wobei beide daran glauben, dass dadurch eine starke Bindung zwischen ihnen erzeugt wird. In diesem Fall ist der Ring harām, denn er steht für etwas, das keine Basis im Islam hat und was keinen Sinn ergibt. Außerdem gilt für den Verlobungsring, dass es dem Mann nicht erlaubt ist, ihn an die Hand seiner Verlobten zu stecken, denn sie ist nicht seine Frau und sie ist eine Fremde (Nicht-Mahram) für ihn. Sie ist nicht seine Frau, bis der Ehevertrag geschlossen wurde.“ (al-Fatāwa al-Jāmi`ah li-l-Mar`ah al-Muslimah, Teil 3, S. 914-915). 

Siehe auch Frage Nr. 11446. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Eine Frau bittet um Scheidung von ihrem Ehemann, der drogenabhängig ist

Eine Frau bittet um Scheidung von ihrem Ehemann, der drogenabhängig ist 

Frage (Nr. 111875): 

Ist es einer Frau erlaubt, um die Scheidung von ihrem drogenabhängigen Ehemann zu bitten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Das Grundprinzip lautet, dass es einer Frau nicht gestattet ist, um Scheidung zu bitten, außer es gibt einen Grund dafür. Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Für jede Frau, die ihren Ehemann ohne Grund um Scheidung bittet, ist der Duft des Paradieses verboten.“ (Ahmad #21874; Abu Dawud #2226; al-Tirmidhi #1187; von al-Albāni in Irwa’ al-Ghalīl #2035 als sahīh klassifiziert). 

Die Worte „ohne Grund“ bedeuten, dass sie durch keine besonderen Erschwernisse dazu gezwungen wird, um die Scheidung zu bitten. 

Al-Hāfiz ibn Hajar (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Fath al-Bāri: „Die Berichte, in denen Frauen davor gewarnt werden, die Scheidung von ihren Ehemännern zu verlangen, sind so zu verstehen, dass sie in Fällen zutreffen, in denen es keinen Grund dafür gibt, aufgrund des Hadīth von Thaubān…“ Dann erwähnte er den oben genannten Hadīth. 

Zweifelsfrei ist die Abhängigkeit von Drogen ein schwerwiegender Fehler, der einer Frau sowohl in religiöser als auch in weltlicher Hinsicht schadet, denn es gibt keine Garantie, dass ihr Mann nicht zu ihr kommt, wenn er berauscht ist, und sie schlägt oder beschimpft oder sie auffordert, zu diesem Zeitpunkt etwas zu tun, was ihr nicht gestattet ist. 

So etwas wird als ein Grund betrachtet, der es der Frau gestattet, um Scheidung zu bitten, doch sollte die Frau geduldig mit ihrem Mann sein und ihn so gut sie es kann, auf den rechten Weg bringen. Ist sie dazu nicht in der Lage und sie findet, dass es ihr schadet, bei ihm zu bleiben, dann ist in diesem Fall nichts Falsches daran, um die Scheidung zu bitten. 

Scheikh Muhammad ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wie lautet das Urteil über eine Frau, die um Scheidung von ihrem Mann, der Drogen nimmt, ersucht? Wie lautet das Urteil, wenn sie bei ihm bleibt? Es ist hinzuzufügen, dass niemand für sie und ihre Kinder sorgt außer ihm.“ 

Er antwortete: „Es ist einer Frau gestattet, um Scheidung von ihrem drogenabhängigen Mann zu ersuchen, denn der Zustand ihres Mannes ist nicht akzeptabel. In diesem Fall, wenn sie um Scheidung bittet, sollten die Kinder bei ihr bleiben, wenn sie jünger als sieben Jahre sind, und der Vater muss für sie aufkommen. Wenn sie bei ihm bleiben kann, um ihn durch Ermahnung auf den rechten Weg zu bringen, dann ist es besser.“ (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah 2/745, 746). 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Das Urteil darüber, seine Tochter mit einem AIDS-Patienten zu verheiraten

Das Urteil darüber, seine Tochter mit einem AIDS-Patienten zu verheiraten 

Frage (Nr. 11137): 

Ist es erlaubt, seine Tochter mit einem AIDS-Patienten zu verheiraten? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Er sollte seine Tochter nicht mit ihm verheiraten, bis dieser ihr die Situation erklärt und ihr gesagt hat, was für eine Krankheit er hat. Wenn sie dann zustimmen, dann ist es in Ordnung, andernfalls sollte die Eheschließung nicht stattfinden, denn wenn er die Angelegenheit vor ihnen verbirgt, dann betrügt und hintergeht er sie und die Frau könnte die Krankheit auf ihren Ehemann übertragen oder der Ehemann könnte sie auf seine Frau übertragen und anschließend auf ihre Kinder. Doch wenn sie akzeptiert und einwilligt und den Willen und die Bestimmung Allahs annimmt, dann ist es in Ordnung.  

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid