Islam Fragen & Antworten

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Was soll jemand tun, der Geld mit Zinsen (Riba) ausgeliehen hat?

 

Was soll jemand tun, der Geld mit Zinsen (Riba) ausgeliehen hat?

 

Frage (Nr. 824):

 

Meine Frage lautet: Wie reinigt man sich selbst oder sein Geschäft von Dingen, die eintraten, bevor man das Wissen erlangte, dass sie harām sind? Ich besitze Bekleidungsgeschäfte, die ich mit geliehenem Geld finanziert habe. Die Rückzahlung erfolgt zuzüglich Zinsen an eine Bank.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es ist für dich wājib, dass du jeden zinsbasierten Kredit, den du aufgenommen hast, bereust. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verfluchte jeden, der mit Zinsen zu tun hat – den Empfänger, den Geber und denjenigen, der sie verzehrt und der sie verfüttert, wie in dem authentischen Hadīth bestätigt wird. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Gold für das Gold, das Silber für das Silber, Weizen für Weizen, Gerste für Gerste, Dattel für Dattel, Salz für Salz, Gleiches mit Gleichem und Hand in Hand. Wer etwas zufügt oder darum bittet, der hat Riba in Anspruch genommen. Der Empfänger und der Gebende des Geschäfts sind gleich.“ (Muslim #1584)

 

Jābir (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) überlieferte vom Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm): „Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verfluchte denjenigen, der Zinsen verzehrt, der sie gibt, der das Schriftstück aufsetzt und die zwei, die es bezeugen.“ Er sagte (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm): „Sie sind alle gleich.“ (Muslim)

 

Wenn ein Muslim sich an einer bestimmten Angelegenheit beteiligen möchte und er kennt das Urteil darüber nicht, dann obliegt es ihm, sich darüber zu erkundigen, bevor er damit beginnt. Unwissenheit ist keine Entschuldigung für jede Situation. Was deine Kredite anbelangt, bist du verpflichtet, nur den geliehenen Ursprungsbetrag zurückzuzahlen. Wenn du gezwungen wirst, Riba zu zahlen, und es gibt keine andere Möglichkeit, dann hoffen wir, dass du dich darum bemühst, Allāh um Vergebung zu bitten. Wir hoffen auch, dass dein Geschäft bestehen bleibt und du Sadaqah gibst, sobald du dazu in der Lage bist, um dich und dein Vermögen zu reinigen.

 

Wir bitten Allāh darum, uns mit Erlaubtem zu bereichern und das Verbotene zu vermeiden.

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Das Verrichten der Aqīqah für sich selbst und ältere Kinder sowie das Ausleihen von Geld zu diesem Zweck

Das Verrichten der Aqīqah für sich selbst und ältere Kinder sowie das Ausleihen von Geld zu diesem Zweck

Frage (Nr. 227):

Ist es richtig, dass 

a)     Leute, die bereits Kinder haben und dann den Islam annehmen, für diese Kinder eine Aqīqah durchführen sollten, unabhängig davon, wie alt die Kinder sind, und auch für sich selbst, denn ihre nicht-muslimischen Eltern taten es für sie nicht?

b)     das Verrichten der Aqīqah so wichtig ist, dass jemand, der das Geld dafür nicht hat, er es sich leihen sollte? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allāh. 

a)        Die Mehrheit der Gelehrten (Jumhur al-`Ulamā’) stimmt darin überein, dass die Aqīqah eine Sunnah mustahabbah für diejenigen ist, die dazu imstande sind und die es sich leisten können. Zu den Vorzügen der Aqīqah gehört, dass sie den Einfluss des Schaytān auf das Neugeborene bricht Es ist dem Muslim auch erlaubt, eine Aqīqah für sich selbst durchzuführen, wenn seine Eltern dies nicht getan haben. Ebenso kann er es für seine Kinder machen, selbst wenn bereits viele Jahre vergangen sind und er es nicht tat, als sie jung waren.

Dies kann detailliert im Buch „Tuhfat al-Maudūd bi-Ahkām il-Maulūd“ von Imām ibnu-l-Qayyim: Kapitel 6 („Die Aqiqah und ihre Regeln“, Abschnitt 19: „Die Regeln für denjenigen, dessen Eltern keine Aqīqah verrichtet haben – Sollte er sie für sich selbst ausführen?“) nachgelesen werden.

Dort wird erwähnt, dass Ismā`īl ibn Sa`īd al-Schālanji Imām Ahmad bezüglich eines Mannes befragte, dessen Vater ihn darüber informiert hatte, dass er für ihn keine Aqīqah gemacht hatte, und ob er dies selber nachholen sollte. Imām Ahmad sagte: „Es ist die Pflicht des Vaters.“ (…)

Weiterhin wurde gefragt: „Sollte jemand im Erwachsenenalter eine Aqīqah für sich selbst machen?“ … wenn eine Aqiqah im Kindesalter nicht durchgeführt wurde, so ist es vorzuziehen, sie als Erwachsener nachzuholen. Imām Ahmad sagte: „Wenn jemand dies tut, würde ich ihn nicht davon abhalten oder es als tadelnswert ansehen.“ 

b)        Es ist nicht verpflichtend einen Kredit aufzunehmen um eine Aqīqah zu finanzieren. Allerdings, wenn es jemand tut, dann ist es nach Imām Ahmads Ansicht sehr löblich. Es wurde von Abi il-Harith berichtet, dass er Abu Abdullah bezüglich einer Person befragte, die nicht die Mittel zur Verfügung hat, um eine Aqīqah zu verrichten. Imām Ahmad sagte: „Wenn er es ausleiht, dann hoffe ich, dass Allāh ihn dafür belohnt und ihn versorgt, weil er eine Sunnah beachtet hat.“ 

Tuhfat il-Maudūd, selbes Kapitel, Abschnitt 11: „Bezüglich des Leihens für eine Aqīqah und ihre Regeln und Vorzüge.“  

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Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Geld von einer Person leihen, deren Einkommen harām Geld beinhaltet

Geld von einer Person leihen, deren Einkommen harām Geld beinhaltet 

Frage (Nr. 58): 

Ist es erlaubt, Geld von einer Person auszuleihen, die in einem Restaurant arbeitet, in dem harām Produkte verkauft werden? Wenn er dieses Geld schon ausgeliehen hat, wie lautet dann das Urteil (hukm) dazu? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah.

Ja, es ist für einen Muslim erlaubt, von jemanden in solch einer Situation etwas zu leihen. Der Dalīl (Beweis) dafür ist, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sich von den Juden etwas lieh und diese handelten mit Riba. Außerdem ist in den meisten Fällen nicht das gesamte Einkommen einer solchen Person harām, denn es ist eine Mischung von Gewinnen aus dem Verkauf von sowohl halāl als auch harām Artikeln. Dennoch sollte man ihn ermahnen und ihn diesbezüglich über die islamischen Regelungen aufklären.  

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Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid