Ihr Bruder ist ihr Wali und er vertraut die Angelegenheit ihrer Heirat ihrem Onkel mütterlicherseits an
Frage (Nr. 105152):
Ein Mädchen lebt bei ihrer Großmutter und ihrem Onkel mütterlicherseits. Sie hat einen Bruder, der in einem anderen Land lebt. Weitere Verwandte hat sie nicht und ihr Bruder ist ihr Wali, ihr Vormund, doch er hat seinem Onkel diese Aufgabe übertragen, damit dieser sie verheiraten kann. Ein Student des Wissens hat den Ehevertrag in Anwesenheit von Zeugen und unter der Vormundschaft ihres Onkels im Namen ihres Bruders geschrieben. Ist dieser Ehevertrag gültig oder nicht? Der Vertrag ist bereits zustande gekommen, doch die beiden leben noch nicht zusammen. Wenn ihr Bruder kommt und der Hochzeit beiwohnt, sollte er den Vertrag wiederholen oder ist dieser bereits gültig?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Der Wali kann jemand anderen beauftragen, sich um die Heirat der weiblichen Verwandten, die unter seiner Fürsorge stehen, zu kümmern. Dies kann einer ihrer Verwandten sein, wie z. B. ihr Onkel mütterlicherseits oder jemand anderes.
Ibn Qudāmah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in al-Mughni (7/14): „Es ist erlaubt, die Vormundschaft im Falle der Heirat zu übertragen, sei der Wali anwesend oder abwesend, denn es wurde berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) Abu Rāfi` hinsichtlich seiner Heirat mit Maymūnah bevollmächtigte und er bevollmächtigte `Amr ibn `Umayyah hinsichtlich seiner Heirat mit Umm Habībah. Da es ein Vertrag des Austausches ist, ist es erlaubt, ihn zu übertragen, ebenso wie es erlaubt ist, in Angelegenheiten des Kaufens und Verkaufens zu delegieren.“
Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (18/103): „Die scharī`ahrechtliche Form des Ehevertrages beinhaltet den Antrag des Wali oder seines Vertreters und die Annahme des Ehemannes oder seines Vertreters und das sollte in der Anwesenheit von zwei Zeugen mit gutem Charakter erfolgen.“
Darauf basierend ist der Ehevertrag, der in diesem Fall vom Onkel mütterlicherseits als Stellvertreter des Bruders geschlossen wurde, gültig und es ist nicht notwendig, dass der Bruder am Hochzeitstag anwesend ist.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A