Islam Fragen & Antworten

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Ihr Bruder ist ihr Wali und er vertraut die Angelegenheit ihrer Heirat ihrem Onkel mütterlicherseits an

Ihr Bruder ist ihr Wali und er vertraut die Angelegenheit ihrer Heirat ihrem Onkel mütterlicherseits an 

Frage (Nr. 105152): 

Ein Mädchen lebt bei ihrer Großmutter und ihrem Onkel mütterlicherseits. Sie hat einen Bruder, der in einem anderen Land lebt. Weitere Verwandte hat sie nicht und ihr Bruder ist ihr Wali, ihr Vormund, doch er hat seinem Onkel diese Aufgabe übertragen, damit dieser sie verheiraten kann. Ein Student des Wissens hat den Ehevertrag in Anwesenheit von Zeugen und unter der Vormundschaft ihres Onkels im Namen ihres Bruders geschrieben. Ist dieser Ehevertrag gültig oder nicht? Der Vertrag ist bereits zustande gekommen, doch die beiden leben noch nicht zusammen. Wenn ihr Bruder kommt und der Hochzeit beiwohnt, sollte er den Vertrag wiederholen oder ist dieser bereits gültig? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Der Wali kann jemand anderen beauftragen, sich um die Heirat der weiblichen Verwandten, die unter seiner Fürsorge stehen, zu kümmern. Dies kann einer ihrer Verwandten sein, wie z. B. ihr Onkel mütterlicherseits oder jemand anderes. 

Ibn Qudāmah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in al-Mughni (7/14): „Es ist erlaubt, die Vormundschaft im Falle der Heirat zu übertragen, sei der Wali anwesend oder abwesend, denn es wurde berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) Abu Rāfi` hinsichtlich seiner Heirat mit Maymūnah bevollmächtigte und er bevollmächtigte `Amr ibn `Umayyah hinsichtlich seiner Heirat mit Umm Habībah. Da es ein Vertrag des Austausches ist, ist es erlaubt, ihn zu übertragen, ebenso wie es erlaubt ist, in Angelegenheiten des Kaufens und Verkaufens zu delegieren.“ 

Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (18/103): „Die scharī`ahrechtliche Form des Ehevertrages beinhaltet den Antrag des Wali oder seines Vertreters und die Annahme des Ehemannes oder seines Vertreters und das sollte in der Anwesenheit von zwei Zeugen mit gutem Charakter erfolgen.“ 

Darauf basierend ist der Ehevertrag, der in diesem Fall vom Onkel mütterlicherseits als Stellvertreter des Bruders geschlossen wurde, gültig und es ist nicht notwendig, dass der Bruder am Hochzeitstag anwesend ist. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A


Ein Ehevertrag ohne Zeugen muss wiederholt werden

Ein Ehevertrag ohne Zeugen muss wiederholt werden 

Frage (Nr. 661): 

Ist eine Person verheiratet, wenn die beiden Eheleute sagen: „Wir akzeptieren einander als Mann und Frau, wobei Allah unser Zeuge ist“, während keine anderen Zeugen anwesend sind und sie später eine Feier veranstalten, um jeden über ihre Heirat zu informieren? 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es gibt keine Heirat ohne einen Wali Verantwortlichen/Beschützer) und zwei Zeugen.“ (sahih durch unterstützende Berichte, Irwa al-Ghalīl #1858). 

Imām al-Tirmidhi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Die richtige Ansicht ist das, was von ibn `Abbās berichtet wurde, der sagte, dass es keine Heirat gibt ohne klaren Beweis … Damit übereinstimmend handelnd, sagten die Gelehrten unter den Gefährten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), die Tābi´īn und diejenigen, die ihnen folgten, dass es keine Heirat gibt ohne Zeugen. (Jāmi` al-Tirmidhi #4/235). 

Wenn das Paar oben Genanntem nicht gefolgt ist, müssen sie die Heirat wiederholen – dieses Mal mit einem Wali und zwei Zeugen. 

Und Allah weiß es am besten. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid


Sie möchten ihre Heirat verbergen

Sie möchten ihre Heirat verbergen 

Frage (Nr. 2803): 

Ich bin zum Islam konvertiert, finde es jedoch schwierig, meiner Familie davon zu erzählen. Ich möchte aus islamischen Gründen die Frau eines Mannes werden, der bereits eine Frau und Kinder hat. Der schwierige Teil daran ist, es meiner Familie zu sagen. Ist es notwendig, die Heirat öffentlich bekannt zu geben? Wir möchten niemanden verletzen. 

Antwort: 

Alles Lob gebührt Allah. 

Du musst deinen Islam nicht öffentlich bekannt geben, weder offiziell noch deiner Familie gegenüber, und es ist erlaubt, die Konversion geheim zu halten, wenn die Befürchtung von Schaden besteht. Was die Heirat jedoch anbelangt, so entspricht es der Sunnah, diese bekannt zu geben, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Gebt Heiraten öffentlich bekannt.“ (Imām Ahmad in seinem Musnad `Abd-Allah ibn al-Zubayr; als hasan eingestuft in Sahīh al-Jāmi` #1072). Wird eine Heirat in einer Stadt oder in einem Ort bekannt gegeben, dann besteht kein Bedarf, sie in einer anderen Stadt ebenfalls zu veröffentlichen, doch raten wir dir nicht, die Neuigkeit deiner Heirat zu verbergen, insbesondere da solche Angelegenheiten üblicherweise am Ende doch herauskommen. Diese Nachricht wird auch ein großer Schock für die erste Ehefrau sein, daher liegt die Bekanntgabe der Eheschließung im Interesse aller Beteiligten, da darin eine faire und gerechte Behandlung beider Ehefrauen begründet liegt.  

Und Allah ist die Quelle der Stärke. 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid