Verlorene und gestohlene Dinge durch Wahrsager finden
Frage (Nr. 60431):
Ich habe ein wichtiges Rechnungsbuch verloren, welches der Firma gehört, und wenn es nicht wieder auftaucht, werde ich viel Ärger bekommen. Ich habe einen Verwandten zu einem religiösen Mann geschickt, um ihn zu fragen, wie ich es finden könnte. Er wies mich an, ein Kind von 11 oder 12 Jahren zu bringen und ihm ein Ei zu geben, auf das etwas in Blau geschrieben stand. Er bedeckte das Kind mit einem Tuch und rezitierte etwas vom Qur’an. Anschließend fragte er das Kind, ob es sehen könne, wer das Buch genommen habe. Das Kind beschrieb uns die Person und nannte auch ihren Namen, den wir gut kennen, das Kind aber nicht.
Wie lautet das Urteil darüber?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Die authentischen Überlieferungen zeigen, dass es haram ist, zu Wahrsagern zu gehen, ihnen Fragen zu stellen und ihnen zu glauben. Beispielsweise sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm): „Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, dessen Gebet wird für 40 Tage nicht angenommen.“ (Muslim #2230)
Und er (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau hat oder mit einer Frau in ihrem hinteren Ausgang oder wer zu einem Wahrsager geht und ihm glaubt, ist ungläubig geworden an das, was Allah Muhammad offenbarte.“ (Ahmad #9779; Abu Dawud #3904; al-Tirmidhi #135; ibn Majah #939; von al-Albani in Sahih ibn Majah als sahih eingestuft)
Al-Baghawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Wahrsager ist derjenige, der behauptet, er habe durch gewisse Praktiken Wissen über Dinge, wodurch er gestohlene und verlorene Gegenstände finden könnte etc.“ (angeführt in al-Zawajir `an Iqtirafal-Kaba’ir, 2/178)
Scheikh ibn `Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Wahrsager (al-`Arraaf): Es heißt, dass sich dies auf den Vorhersager (al-Kaahin) bezieht, welcher die Zukunft vorhersagt.
Und es heißt, dass das ein allgemeiner Ausdruck ist, welcher Wahrsager, Astrologen, Hellseher und Ähnliche bezeichnet, die behaupten, Wissen über das Verborgene zu besitzen durch ihre Praktiken. Das ist eine allgemeinere Bedeutung und wird unterstützt von der Ableitung des Wortes, welches nämlich von Ma`rifah (Wissen) abstammt. Somit trifft es auf all jene zu, die sich mit solchen Dingen befassen und behaupten, sie hätten Wissen darüber.“ (al-Qaul al-Mufid `ala Kitabal-Tauhid, 2/48)
Die Identität des Diebes auf die beschriebene Weise herausfinden zu wollen, ist eine Art der verbotenen Wahrsagerei, da sie den Dienst der Jinn in Anspruch nimmt und man sich auf diese verlässt. Du solltest dich nicht von der Tatsache in die Irre führen lassen, dass der Wahrsager aus dem Qur’an rezitiert, denn das ist nur ein Trick, den diese Anhänger des Irrwegs anwenden.
Siehe auch in der Antwort auf Frage #21124 für weitere Informationen über die Erkennungszeichen der Zauberer, Wahrsager und Hellseher.
Zweitens:
Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass derjenige, der behauptet, Wissen über gestohlene Dinge zu besitzen oder der behauptet, dass die Jinn ihn darüber informieren könnten, ein Kaafir ist. Ibn Nujaym (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Bayan al-Mukaffirat: „Zu einem Wahrsager zu gehen und daran zu glauben, wenn er behauptet, er könne gestohlene Dinge finden und seine Aussagen würden auf dem basieren, was ihm die Jinn mitteilen.“ (al-Bahr al-Ra’iq, 5/130) Und er ist des Kufr schuldig, wenn er sagt, dass seine Aussagen auf dem basieren, was die Jinn ihm mitteilen, denn die Jinn besitzen ebenso wenig wie die Menschen Wissen über das Verborgene, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Als er dann niederstürzte, wurde den Jinn klar, dass sie, wenn sie das Verborgene gewusst, nicht (weiter) in der schmachvollen Strafe verweilt hätten.“ (34:14). Das wurde in seiner Fußnote zu al-Bahr al-Ra’iq gesagt.
Die Angelegenheit, zu einem Wahrsager zu gehen und ihn über etwas zu befragen, unterliegt weiterer Diskussion.
Scheikh ibn `Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Die Befragung von Wahrsagern und Ähnlichen fällt in verschiedene Kategorien:
- Das bloße Stellen einer Frage. Dies ist haram, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, dessen Gebet wird für 40 Tage nicht angenommen werden.“ Die Tatsache, dass er für seine Frage bestraft wird, zeigt, dass es haram ist. Denn es gibt keine Strafe außer für etwas Verbotenes.
- Ihn zu befragen, ihm zu glauben und seine Worte zu akzeptieren. Das ist Kufr, denn ihm hinsichtlich des Verborgenen zu glauben stellt Unglauben an den Qur’an dar, wo Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Sag: Über das Verborgene weiß nicht Bescheid wer in den Himmeln und auf der Erde ist, außer Allah …“ (27:65).
- Ihn als Test zu befragen, um herauszufinden, ob er die Wahrheit sagt oder lügt und nicht, um seine Aussagen zu akzeptieren. Daran ist nichts Falsches. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) befragte ibn Sayyad: „Was verberge ich vor dir?“ Dieser antwortete: „Al-Dukh.“ Er sagte: „Schweig! Du kannst niemals deine Position übersteigen.“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) fragte ihn nach etwas, über das er nachdachte, um ihn zu prüfen, und er berichtete ihm davon.
- Ihn als Demonstration seiner Unfähigkeit und Lügerei zu befragen und ihn deshalb zu testen. Das kann eine Pflicht oder erforderlich sein.“ (al-Qaul al-Mufid, 2/49)
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für die Ausgabe von Fatwas wurden gefragt: „Manchmal verlieren wir etwas Gold oder Geld im Haus und wir glauben, dass es gestohlen wurde. Deshalb haben wir jemanden geholt (einen Mukhbir) und ihm davon berichtet. Er hat uns seine Hilfe angeboten. Manchmal erhalten wir so das Verlorene zurück und manchmal nicht. Wie lautet das Urteil darüber, solche Leute aufzusuchen?“
Sie antworteten: „Es ist nicht erlaubt, so jemanden aufzusuchen, denn er ist ein Wahrsager und es wurde in authentischen Überlieferungen bestätigt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) es verbot, zu Wahrsagern und ähnlichen Personen zu gehen, ihnen Fragen zu stellen und an sie zu glauben.“ (Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 1/410)
Sie wurden auch gefragt (1/411): „Ihr sagtet in der vorherigen Frage, dass der Besuch eines Mukhbir nicht erlaubt sei, da er ein Wahrsager ist. Ich würde gern darauf hinweisen, dass die Leute, die wir aufsuchen, bekannt sind für ihr Festhalten an den Lehren des Islams. Sie rezitieren nur den Qur’an und aus den Hadith in Bezug auf die Angelegenheiten, die an sie herangetragen werden. Wie lautet das Urteil darüber, sie zu besuchen?“
Sie antworteten: „Das bloße Rezitieren aus dem Qur’an und den Hadith zeigt ihnen nicht, wo die gestohlenen Güter sich befinden und es bringt diese auch nicht zurück. Wer zu jemandem geht, der behauptet, er wüsste anhand des Lesens von Qur’an und Ahadith, wo sich verlorene Gegenstände befinden, der geht zu einem Wahrsager und Scharlatan, selbst wenn er sagt, er sei rechtschaffen und religiös. Er kann äußerlich eine Show veranstalten und aus dem Qur’an rezitieren, um andere zu täuschen und in die Irre zu führen, doch tatsächlich ist er ein Wahrsager und Hellseher.“
Drittens:
Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, muss bei Allah bereuen, seine Tat bedauern und sich fest vornehmen, so etwas nicht noch einmal zu tun. Er sollte niemanden des Diebstahls beschuldigen aufgrund dessen, was der Wahrsager und sein Gehilfe von den Jinn sagen, denn dieser Jinn lügt. Sie können einen Unschuldigen anklagen, um Unheil unter den Muslimen zu verbreiten. Die Reue ist in diesem Fall erforderlich von demjenigen, der zu dem Wahrsager ging und ihn befragte, und auch von demjenigen, der ihm dies nahegelegt hat. Denn beide sind der Sünde verfallen. Siehe auch in der Antwort auf Frage #32863 hinsichtlich der Reue in dieser Angelegenheit.
Der Muslim sollte Allah anflehen und sich Ihm bei Problemen und im Falle eines Unglücks zuwenden, denn alle Dinge sind in Seiner Hand, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Oder (ist besser) Wer den in einer Notlage Befindlichen erhört, wenn er Ihn anruft, und das Böse hinwegnimmt und euch zu Nachfolgern (auf) der Erde macht? Gibt es denn einen (anderen) Gott neben Allah? Wie wenig ihr bedenkt!“ (27:62).
Es ist für einen Muslim überhaupt nicht angemessen, seine Religiosität einem Risiko auszusetzen, nur um etwas wiederzufinden, das er verloren hat. Denn das Wunderbarste, um das der Muslim sich sorgen sollte, ist eben diese Religiosität und er sollte alles tun, um sie zu schützen, da sie mehr wert ist als Geld oder irgendetwas anderes. Unter keinen Umständen sollte es jemals anders sein.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A