Islam Fragen & Antworten

www.diewahrereligion.de

Wie man vom Istikharah-Gebet profitiert

Wie man vom Istikharah-Gebet profitiert

 

Frage (Nr. 72255):

 

Wie kann ich vom Istikharah-Gebet profitieren?

 

Nachdem ich Istikharah gebetet habe, kam jemand, um mir einen Heiratsantrag zu machen. Ich träumte, dass die Schwester des Heiratskandidaten mich mit einem grünen Kleid einkleidete. Ich hoffe, dass ihr mir die Bedeutung dieses Traums mitteilen könnt, damit ich sicher sein kann, ob ich das Istikharah-Gebet richtig verrichtet habe.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allah.

 

Dazu sollten einige Dinge sollten angemerkt werden:

 
Erstens:

 

Wegen deines Traumes solltest du dich an Leute wenden, die davon Ahnung haben, deren religiösem Bemühen und `Aqidah du vertraust, sodass sie dir seine Bedeutung erklären können. Hüte dich vor Unwissenden und Scharlatanen.

 
Zweitens:

 

Vielen Leute glauben, dass man nach einem Istikharah-Gebet einen Traum haben oder ein Gefühl der Erleichterung im Herzen verspüren müsste oder etwas Ähnliches, doch das ist nicht richtig. Selbst wenn nach dem Istikharah-Gebet nicht so etwas eintritt und die betroffene Person ihr Möglichstes getan hat, um herauszufinden, was für sie am besten ist, wie z. B. indem sie sich mit anderen beraten, die Angelegenheit überprüft und erfahrene Leute befragt hat, und sie dann mit ihrem Vorhaben fortfährt, so besteht die Hoffnung, dass dies das Beste für sie ist, auch wenn sie zu Beginn im Herzen keine Erleichterung verspürt. Angenommen, sie ist in dieser Angelegenheit nicht erfolgreich, nachdem sie Istikharah gebetet hat, dann ist dies möglicherweise auch gut für sie, selbst wenn sie es nicht weiß, doch ihr Herr, der Erhabene, weiß es besser.

 

Ibn al-Haj al-Maliki sagte: „Einige von ihnen beten Istikharah, wie es in der Schari`ah empfohlen wird, und warten dann, bis sie einen Traum sehen, durch den sie entscheiden, ob sie fortfahren und das vollziehen sollten, weswegen sie Istikharah gebetet hatten, oder bis jemand anderes einen Traum für sie sieht. Das bringt überhaupt nichts, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) wies uns an, Istikharah zu beten und andere um Rat zu fragen, nicht aber, uns auf Träume zu verlassen.“ (al-Madkhal, 4/37)

 
Drittens:

 

Wenn wir annehmen, dass die Interpretation des Traumes auf irgendetwas Gutes hinweist, dann sind gute Träume nicht mehr als Hinweise, aber wir können uns nicht auf sie verlassen. Vielmehr solltest du dich darum bemühen, etwas über den Heiratskandidaten herauszufinden und Erkundigungen über ihn einzuholen. Versichere dich, dass er religiös bemüht ist und einen guten Charakter hat sowie Ähnliches. Wenn du dir in diesen Angelegenheiten sicher bist, dann stellt der gute Traum einfach eine Botschaft dar, damit du beim weiteren Verlauf guter Dinge sein kannst.

 

Wir bitten Allah darum, dir das Gute zu erleichtern und dich zu segnen.

 

Und Allah weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Verlorene und gestohlene Dinge durch Wahrsager finden

Verlorene und gestohlene Dinge durch Wahrsager finden

 

Frage (Nr. 60431):

 

Ich habe ein wichtiges Rechnungsbuch verloren, welches der Firma gehört, und wenn es nicht wieder auftaucht, werde ich viel Ärger bekommen. Ich habe einen Verwandten zu einem religiösen Mann geschickt, um ihn zu fragen, wie ich es finden könnte. Er wies mich an, ein Kind von 11 oder 12 Jahren zu bringen und ihm ein Ei zu geben, auf das etwas in Blau geschrieben stand. Er bedeckte das Kind mit einem Tuch und rezitierte etwas vom Qur’an. Anschließend fragte er das Kind, ob es sehen könne, wer das Buch genommen habe. Das Kind beschrieb uns die Person und nannte auch ihren Namen, den wir gut kennen, das Kind aber nicht.

 

Wie lautet das Urteil darüber?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allah.

 

Erstens:

 

Die authentischen Überlieferungen zeigen, dass es haram ist, zu Wahrsagern zu gehen, ihnen Fragen zu stellen und ihnen zu glauben. Beispielsweise sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm): „Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, dessen Gebet wird für 40 Tage nicht angenommen.“ (Muslim #2230)

 

Und er (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer Geschlechtsverkehr mit einer menstruierenden Frau hat oder mit einer Frau in ihrem hinteren Ausgang oder wer zu einem Wahrsager geht und ihm glaubt, ist ungläubig geworden an das, was Allah Muhammad offenbarte.“ (Ahmad #9779; Abu Dawud #3904; al-Tirmidhi #135; ibn Majah #939; von al-Albani in Sahih ibn Majah als sahih eingestuft)

 

Al-Baghawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Wahrsager ist derjenige, der behauptet, er habe durch gewisse Praktiken Wissen über Dinge, wodurch er gestohlene und verlorene Gegenstände finden könnte etc.“ (angeführt in al-Zawajir `an Iqtirafal-Kaba’ir, 2/178)

 

Scheikh ibn `Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Der Wahrsager (al-`Arraaf): Es heißt, dass sich dies auf den Vorhersager (al-Kaahin) bezieht, welcher die Zukunft vorhersagt.

 

Und es heißt, dass das ein allgemeiner Ausdruck ist, welcher Wahrsager, Astrologen, Hellseher und Ähnliche bezeichnet, die behaupten, Wissen über das Verborgene zu besitzen durch ihre Praktiken. Das ist eine allgemeinere Bedeutung und wird unterstützt von der Ableitung des Wortes, welches nämlich von Ma`rifah (Wissen) abstammt. Somit trifft es auf all jene zu, die sich mit solchen Dingen befassen und behaupten, sie hätten Wissen darüber.“ (al-Qaul al-Mufid `ala Kitabal-Tauhid, 2/48)

 

Die Identität des Diebes auf die beschriebene Weise herausfinden zu wollen, ist eine Art der verbotenen Wahrsagerei, da sie den Dienst der Jinn in Anspruch nimmt und man sich auf diese verlässt. Du solltest dich nicht von der Tatsache in die Irre führen lassen, dass der Wahrsager aus dem Qur’an rezitiert, denn das ist nur ein Trick, den diese Anhänger des Irrwegs anwenden.

 

Siehe auch in der Antwort auf Frage #21124 für weitere Informationen über die Erkennungszeichen der Zauberer, Wahrsager und Hellseher.

Zweitens:

 

Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass derjenige, der behauptet, Wissen über gestohlene Dinge zu besitzen oder der behauptet, dass die Jinn ihn darüber informieren könnten, ein Kaafir ist. Ibn Nujaym (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in Bayan al-Mukaffirat: „Zu einem Wahrsager zu gehen und daran zu glauben, wenn er behauptet, er könne gestohlene Dinge finden und seine Aussagen würden auf dem basieren, was ihm die Jinn mitteilen.“ (al-Bahr al-Ra’iq, 5/130) Und er ist des Kufr schuldig, wenn er sagt, dass seine Aussagen auf dem basieren, was die Jinn ihm mitteilen, denn die Jinn besitzen ebenso wenig wie die Menschen Wissen über das Verborgene, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Als er dann niederstürzte, wurde den Jinn klar, dass sie, wenn sie das Verborgene gewusst, nicht (weiter) in der schmachvollen Strafe verweilt hätten.“ (34:14). Das wurde in seiner Fußnote zu al-Bahr al-Ra’iq gesagt.

 

Die Angelegenheit, zu einem Wahrsager zu gehen und ihn über etwas zu befragen, unterliegt weiterer Diskussion.

 

Scheikh ibn `Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Die Befragung von Wahrsagern und Ähnlichen fällt in verschiedene Kategorien:

 

- Das bloße Stellen einer Frage. Dies ist haram, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, dessen Gebet wird für 40 Tage nicht angenommen werden.“ Die Tatsache, dass er für seine Frage bestraft wird, zeigt, dass es haram ist. Denn es gibt keine Strafe außer für etwas Verbotenes.

 

- Ihn zu befragen, ihm zu glauben und seine Worte zu akzeptieren. Das ist Kufr, denn ihm hinsichtlich des Verborgenen zu glauben stellt Unglauben an den Qur’an dar, wo Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Sag: Über das Verborgene weiß nicht Bescheid wer in den Himmeln und auf der Erde ist, außer Allah …“ (27:65).

 

- Ihn als Test zu befragen, um herauszufinden, ob er die Wahrheit sagt oder lügt und nicht, um seine Aussagen zu akzeptieren. Daran ist nichts Falsches. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) befragte ibn Sayyad: „Was verberge ich vor dir?“ Dieser antwortete: „Al-Dukh.“ Er sagte: „Schweig! Du kannst niemals deine Position übersteigen.“ Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) fragte ihn nach etwas, über das er nachdachte, um ihn zu prüfen, und er berichtete ihm davon.

 

- Ihn als Demonstration seiner Unfähigkeit und Lügerei zu befragen und ihn deshalb zu testen. Das kann eine Pflicht oder erforderlich sein.“ (al-Qaul al-Mufid, 2/49)

 

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für die Ausgabe von Fatwas wurden gefragt: „Manchmal verlieren wir etwas Gold oder Geld im Haus und wir glauben, dass es gestohlen wurde. Deshalb haben wir jemanden geholt (einen Mukhbir) und ihm davon berichtet. Er hat uns seine Hilfe angeboten. Manchmal erhalten wir so das Verlorene zurück und manchmal nicht. Wie lautet das Urteil darüber, solche Leute aufzusuchen?“

 

Sie antworteten: „Es ist nicht erlaubt, so jemanden aufzusuchen, denn er ist ein Wahrsager und es wurde in authentischen Überlieferungen bestätigt, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) es verbot, zu Wahrsagern und ähnlichen Personen zu gehen, ihnen Fragen zu stellen und an sie zu glauben.“ (Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah, 1/410)

 

Sie wurden auch gefragt (1/411): „Ihr sagtet in der vorherigen Frage, dass der Besuch eines Mukhbir nicht erlaubt sei, da er ein Wahrsager ist. Ich würde gern darauf hinweisen, dass die Leute, die wir aufsuchen, bekannt sind für ihr Festhalten an den Lehren des Islams. Sie rezitieren nur den Qur’an und aus den Hadith in Bezug auf die Angelegenheiten, die an sie herangetragen werden. Wie lautet das Urteil darüber, sie zu besuchen?“

 

Sie antworteten: „Das bloße Rezitieren aus dem Qur’an und den Hadith zeigt ihnen nicht, wo die gestohlenen Güter sich befinden und es bringt diese auch nicht zurück. Wer zu jemandem geht, der behauptet, er wüsste anhand des Lesens von Qur’an und Ahadith, wo sich verlorene Gegenstände befinden, der geht zu einem Wahrsager und Scharlatan, selbst wenn er sagt, er sei rechtschaffen und religiös. Er kann äußerlich eine Show veranstalten und aus dem Qur’an rezitieren, um andere zu täuschen und in die Irre zu führen, doch tatsächlich ist er ein Wahrsager und Hellseher.“

 
Drittens:

 

Wer zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, muss bei Allah bereuen, seine Tat bedauern und sich fest vornehmen, so etwas nicht noch einmal zu tun. Er sollte niemanden des Diebstahls beschuldigen aufgrund dessen, was der Wahrsager und sein Gehilfe von den Jinn sagen, denn dieser Jinn lügt. Sie können einen Unschuldigen anklagen, um Unheil unter den Muslimen zu verbreiten. Die Reue ist in diesem Fall erforderlich von demjenigen, der zu dem Wahrsager ging und ihn befragte, und auch von demjenigen, der ihm dies nahegelegt hat. Denn beide sind der Sünde verfallen. Siehe auch in der Antwort auf Frage #32863 hinsichtlich der Reue in dieser Angelegenheit.

 

Der Muslim sollte Allah anflehen und sich Ihm bei Problemen und im Falle eines Unglücks zuwenden, denn alle Dinge sind in Seiner Hand, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Oder (ist besser) Wer den in einer Notlage Befindlichen erhört, wenn er Ihn anruft, und das Böse hinwegnimmt und euch zu Nachfolgern (auf) der Erde macht? Gibt es denn einen (anderen) Gott neben Allah? Wie wenig ihr bedenkt!“ (27:62).

 

Es ist für einen Muslim überhaupt nicht angemessen, seine Religiosität einem Risiko auszusetzen, nur um etwas wiederzufinden, das er verloren hat. Denn das Wunderbarste, um das der Muslim sich sorgen sollte, ist eben diese Religiosität und er sollte alles tun, um sie zu schützen, da sie mehr wert ist als Geld oder irgendetwas anderes. Unter keinen Umständen sollte es jemals anders sein.

Und Allah weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Die Zehn Gebote

Die Zehn Gebote

 

Frage (Nr. 2273):

 

Ich möchte gern wissen, ob es im Qur’ān etwas gibt, das den Zehn Geboten im Alten Testament ähnelt, insbesondere der Anweisung, nicht töten zu dürfen.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Wir danken dir für deine Frage, welche dein Interesse am Qur’ān zeigt. Wir freuen uns, dir antworten zu dürfen.

 

Es gibt im Qur’ān bestimmte Āyāt (Verse), die von einigen Gelehrten die Verse der Zehn Gebote genannt werden, weil sie zehn wichtige Befehle Allāhs an die Menschheit enthalten. Diese Āyāt sind in zwei Abschnitten des Qur’āns zu finden.

 

Der erste ist in Sūrah al-An`ām, wo Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Sag: Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts beigesellen, und zu den Eltern gütig sein; und tötet nicht eure Kinder aus Armut – Wir versorgen euch und auch sie; und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten (al-Fawāhisch – beschämenden Sünden, unerlaubtem Geschlechtsverkehr etc.), was von ihnen offen und was verborgen ist; und tötet nicht die Seele, die Allāh verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund (entsprechend dem islamischen Gesetz)! Dies hat Er euch anbefohlen, auf dass ihr begreifen möget. Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt hat. Und gebt volles Maß und Gewicht in Gerechtigkeit. Wir erlegen keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Und wenn ihr euer Wort gebt (d. h. zwischen zwei Leuten richtet oder eine Zeugenaussage tätigt), dann seid gerecht, auch wenn es um einen Verwandten geht. Und haltet euren Bund gegenüber Allāh. Dies hat Er euch anbefohlen, auf dass ihr (es) bedenken möget! Und (Er hat euch anbefohlen:) Dies ist Mein Weg, ein gerader. So folgt ihm! Und folgt nicht den (anderen) Wegen, damit sie euch nicht von Seinem Weg auseinanderführen! Dies hat Er euch anbefohlen, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget!“ (6:151-153).

 

Der zweite Abschnitt ist in Sūrah al-Isrā’ zu finden und kann als Kommentar zum oben genannten Abschnitt betrachtet werden. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt. Wenn nun einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag nicht zu ihnen: „Pfui!“ und fahre sie nicht an, sondern sag zu ihnen ehrerbietige Worte. Und senke für sie aus Barmherzigkeit den Flügel der Demut und sag: „Mein Herr, erbarme Dich ihrer, wie sie mich aufgezogen haben, als ich klein war.“ Euer Herr weiß sehr wohl, was in eurem Innersten ist. Wenn ihr rechtschaffen seid, so ist Er gewiss für die sich (zu Ihm) stets Bekehrenden allvergebend. Und gib dem Verwandten sein Recht, ebenso dem Armen und dem Sohn des Weges. Und handle nicht ganz verschwenderisch. Gewiss, die Verschwender sind die Brüder der Satane; und der Satan ist gegenüber seinem Herrn sehr undankbar. Doch wenn du dich nun von ihnen (dem Verwandten, dem Armen, dem Reisenden etc., dem du auf Unseren Befehl hin sein Recht geben musst, doch du hast zu der Zeit kein Geld, wenn er dich bittet) abwendest – im Trachten nach einer Barmherzigkeit von deinem Herrn, die du dir erhoffst -, so sag zu ihnen milde Worte (nämlich dass du geben wirst, sobald Allāh dir die Mittel dazu verschafft). Und lasse deine Hand nicht an deinem Hals gefesselt sein (wie bei einem Geizhals), strecke sie aber auch nicht vollständig aus (wie ein Verschwender), sonst würdest du getadelt und (aller Mittel) entblößt dasitzen. Gewiss, dein Herr gewährt die Versorgung großzügig, wem Er will, und bemisst auch. Gewiss, Er kennt und sieht Seine Diener wohl. Und tötet nicht eure Kinder aus Furcht vor Verarmung; Wir versorgen sie und auch euch. Gewiss, sie zu töten ist ein großes Vergehen. Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg (der in die Hölle führt, außer Allāh verzeiht). Und tötet nicht die Seele, die Allāh verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund. Wer ungerechterweise getötet wird (absichtlich aus Feindseligkeit und Aggression, nicht versehentlich), dessen nächstem Verwandten haben Wir Ermächtigung erteilt (, Recht einzufordern); doch soll er nicht maßlos im Töten sein (er kann Qisās verlangen – was aber nur auf den Mörder anzuwenden ist – oder vergeben oder die Diya – das Blutgeld – annehmen), denn ihm wird gewiss geholfen (durch das islamische Gesetz). Und nähert euch nicht dem Besitz des Waisenkindes, außer auf die beste Art, bis es seine Vollreife erlangt hat. Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden. Und gebt volles Maß, wenn ihr messt, und wägt mit der richtigen Waage; das ist besser und eher ein guter Ausgang. Und verfolge nicht das (d. h. sage nicht, bezeuge nicht etc.), wovon du kein Wissen hast. Gewiss, Gehör, Augenlicht und Herz, – all diese -, danach wird gefragt werden. Und gehe nicht übermütig auf der Erde einher. Du wirst ja die Erde nicht aufreißen noch die Berge an Höhe erreichen (können). Das schlechte (Verhalten) in alledem ist bei deinem Herrn verabscheut. Das ist etwas von dem, was dir (oh Muhammad) dein Herr an Weisheit (als Offenbarung) eingegeben hat. Und setze neben Allāh keinen anderen Gott, sonst wirst du in die Hölle geworfen, getadelt und verstoßen (aus Allāhs Barmherzigkeit).“ (17:23-29).

 

Vielleicht bekommst du durch das Lesen dieser schönen Verse eine bessere Vorstellung vom Qur’ān als vorher und es könnte der Beginn einer grundlegenden Änderung in deinem Leben sein, der Start hin zum Islam. Möge Allāh dich rechtleiten und dich unterstützen. Friede sei mit dem, der der wahren Rechtleitung folgt.

 

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid

Ist es empfohlen, die regulären Sunnahgebete nachzuholen, welche vor und nach Dhuhr verrichtet werden sollten, indem man sie nach `Asr betet?

Ist es empfohlen, die regulären Sunnahgebete nachzuholen, welche vor und nach Dhuhr verrichtet werden sollten, indem man sie nach `Asr betet?

 

Frage (Nr. 146713):

 

Ich verrichte das Mittagsgebet auf dem Campus, doch meine Vorlesungen beginnen vor dem Mittag und enden, wenn das Nachmittagsgebet zu beten ist. Zwischen den Vorlesungen gibt es keine Zeit, deshalb verrichte ich das Mittagsgebet aus Zeitmangel ohne die Sunnahgebete. Wenn ich erst nach dem Professor zur Vorlesung komme, darf ich daran nicht mehr teilnehmen und manchmal habe ich nicht einmal mehr genügend Zeit, zum Gebetsplatz zu gelangen, weshalb ich an einer abgelegenen Stelle des Saals bete.

 

Ist es erlaubt, die genannten Gebete dann zu verrichten, wenn ich nach Hause komme, nämlich nach dem Nachmittagsgebet?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es ist empfohlen, die regulären Sunnahgebete (al-Sunan al-rawātib) nachzuholen, wenn man sie entschuldigt verpasst hat, wie z. B. wenn man schläft, vergisst oder zu beschäftigt dazu ist, weshalb man sie nicht zur rechten Zeit verrichten kann. Dann kann man sie auch zu Zeiten nachholen, in denen das Gebet eigentlich nicht erlaubt ist, gemäß der korrekten Ansicht der Gelehrten. Das gilt aufgrund des bei al-Bukhāri (#1233) und Muslim (#834) verzeichneten Berichts von Umm Salamah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), demgemäß der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) zwei Rak`ah nach `Asr betete. Sie befragte ihn darüber und er sagte: „Einige Leute von `Abd al-Qays kamen zu mir und lenkten mich davon ab, die zwei Rak´ah nach Dhuhr zu verrichten. Das waren sie.“

 

Und ibn Mājah (#1154) berichtete, dass Qays ibn `Amr sagte: „Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sah einen Man zwei Rak`ah nach Fajr beten. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) fragte: `Zweimal das Fajr-Gebet?` Der Mann erwiderte: `Ich habe die zwei Rak`ah, die davor kommen, nicht gebetet, deshalb habe ich sie jetzt verrichtet.` Daraufhin sagte der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) nichts.“ (von al-Albāni in Sahīh ibn Mājah #948 als sahīh eingestuft)

 

Und al-Tirmidhi (#426) berichtete von `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm), wenn er nicht vor Dhuhr vier Rak`ah gebetet hatte, sie danach verrichtete. (von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als hasan eingestuft)

 

Al-Nawawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die korrekte Ansicht unserer Meinung nach besagt, dass es mustahabb ist, die regulären Sunnahgebete (al-Sunan al-rawātib) nachzuholen. Das ist die Meinung von Muhammad, al-Muzani und Ahmad entsprechend einem Bericht. Abu Hanīfah, Mālik und Abu Yūsuf sagten, gemäß des bekannteren Berichts von ihnen: `Sie sollten nicht nachgeholt werden.` Unser Beweis sind diese authentischen Überlieferungen.`“ (al-Majmū`, 4/43)

 

Al-Mardāwi al-Hanbali (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Worte `und wer irgendeines der Sunnahgebete verpasst, dem ist es empfohlen, es nachzuholen` entsprechen unserem Madhhab (dem von Imām Ahmad) und es ist die wohl bekannte Ansicht unserer Gefährten.“ (al-Insāf, 2/187)

 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Wenn eines der regulären Sunnahgebete, wie z. B. das von Dhuhr, verpasst wird, kann es dann nach `Asr nachgeholt werden? Es gibt zwei Meinungen, die beide von Ahmad berichtet wurden. Die eine von ihnen besagt, dass es nicht nachgeholt werden kann, und das ist die Ansicht von Abu Hanīfah und Mālik. Die andere ist die Meinung von al-Schāfi`i und diese ist stärker. Und Allāh weiß es am besten.“ (Majmū` al-Fatāwa, 23/127)

 

Basierend auf dem oben Stehenden ist es dir empfohlen, die regulären Sunnahgebete vor und nach Dhuhr nach `Asr nachzuholen, wenn du sie nicht zur richtigen Zeit verrichten kannst.

 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ist es erlaubt, das Sunnahgebet vor Dhuhr zu verspäten, sodass wir mit Dhuhr beginnen und dann nach ungefähr einer Stunde die Sunnahgebete, die eigentlich davor und danach verrichtet werden sollen, beten, weil die Zeit, die wir für das Gebet zur Verfügung haben, nur für den Wudū‘ und das Pflichtgebet ausreicht?“

 

Er antwortete: „Wenn jemand das Sunnahgebet, welches eigentlich vorher gebetet werden sollte, bis nach dem Gebet verspätet, weil er eine Entschuldigung dafür hat, dann ist nichts Falsches daran und er kann es später nachholen. Das ist akzeptabel. Hat er aber keine Entschuldigung, dann ist das nicht akzeptabel. Der Fragesteller hat gesagt, dass die Zeit nur für den Wudū‘ und das Pflichtgebet ausreicht und das ist eine Entschuldigung. Darauf basierend ist es erlaubt, das Sunnahgebet, welches eigentlich vorher verrichtet werden sollte, nach dem Gebet nachzuholen. Doch in diesem Fall sollte man mit dem Sunnahgebet beginnen, welches nach dem Pflichtgebet kommt, und danach das Sunnahgebet nachholen, welches vor dem Pflichtgebet kommt.“ (Fatāwa wa Rasā’il ibn `Uthaymīn, 14/194)

 

Für weitere Informationen siehe bitte in der Antwort auf Frage #114233.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Können die Toten einander in ihren Gräbern besuchen oder sich gegenseitig sehen?

Können die Toten einander in ihren Gräbern besuchen oder sich gegenseitig sehen?

 

Frage (Nr. 20820):

 

Seit einiger Zeit denke ich über die Gegebenheiten des Grabes nach. Ich möchte gern wissen, ob die Toten in ihren Gräbern einander sehen, sich gegenseitig besuchen oder spüren können.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es ist bewiesen, dass die Seelen der Gläubigen einander treffen und besuchen. Im Folgenden führen wir einige Ahādīth an, die das belegen, ebenso wie einige Fatwas der Gelehrten zu dieser Angelegenheit.

 

Es wurde von Abu Hurayrah berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wenn der Gläubige stirbt, kommen die Engel der Barmherzigkeit mit weißer Seide zu ihm und sagen: `Komm heraus, zufrieden und mit dem Wohlgefallen Allāhs auf dir, zu der Barmherzigkeit Allāhs, zu Duft und zu einem Herrn, Der nicht zornig ist.` So kommt sie heraus wie der schönste Moschusduft. Sie geleiten ihn von einem zum anderen, bis sie ihn zum Tor des Himmels bringen, wo sie sagen: `Wie gut ist dieser Duft, der zu dir von der Erde gekommen ist!` Dann kommen die Seelen der Gläubigen zu ihm und sie freuen sich mehr über ihn als irgendeiner von euch sich freut, wenn ein geliebter Mensch zu ihm zurückkehrt. Er fragt: `Was geschah mit dem So-und-So, was geschah mit dem So-und-So?` Sie sagen: `Lass ihn, denn er war mit den Schwierigkeiten der Welt befasst.` Wenn er fragt: `Kam er nicht hierher?`, so antworten sie: `Er wurde in den Abgrund (der Hölle) geworfen.` Wenn der Kāfir stirbt, kommen die Engel der Strafe zu ihm mit einem Sack und sagen: `Komm unzufrieden und dem Göttlichen Zorn unterworfen heraus zur Strafe Allāhs.` Und so kommt sie heraus wie der fauligste Gestank einer Leiche. Sie bringen ihn zu den Toren der Erde, wo sie sagen: `Wie übel ist dieser Geruch!` Dann bringen sie ihn zu den Seelen der Kuffār.“ (al-Nasā’i #1833; von al-Albāni in al-Silsilah al-Sahīhah #2758 als sahīh eingestuft)

 

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte: „Trifft seine Seele die Seelen seiner Familie und Verwandten? Gemäß dem von Abu Ayyūb al-Ansāri und anderen Salaf überlieferten Hadīth sowie bei Abu Hātim in al-Sahīh heißt es vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm): „Wenn seine Seele erhoben wird, trifft sie auf Seelen, die sie über das Leben befragen und sie sagen zueinander: `Lasst sie ruhen.` Und sie sagen: `Was geschah mit So-und-So?` Sie antwortet: `Er hat eine rechtschaffene Tat vollbracht.` Sie fragen: `Was geschah mit So-und-So?` Sie sagt: `Ist er nicht zu euch gekommen?`, was die anderen verneinen. Sie sagen: `Er wurde in den Abgrund geworfen.`“

 

Da die Taten der Lebenden den Toten gezeigt werden, pflegte Abu-l-Darda‘ zu sagen: „Oh Allāh, ich suche Zuflucht bei Dir vor jeder Tat, die mich vor `Abd-Allāh ibn Rawāhah beschämen würde.“

 

Wo die Toten sich aufhalten, hängt von ihrem Rang bei Allāh ab. Der Rang dessen, der zu denen gehört, die Allāh nahe stehen (al-Muqarrabīn – siehe al-Wāqiah, 56:88), wird höher sein als der jener der rechten Hand (siehe al-Wāqiah, 56:90). Wer höher gestellt ist, kann zu demjenigen herabsteigen, der von niedrigerem Rang ist, doch umgekehrt ist das nicht möglich. Deshalb werden sie sich versammeln, wenn Allāh es will, wie sie sich in dieser Welt zu versammeln pflegten, trotz der Differenzen hinsichtlich ihres Status, und sie werden einander besuchen. Das wird geschehen, ob die Plätze, an denen sie in dieser Welt beerdigt wurden, nun weit entfernt voneinander sind oder nah beieinander. Die Seelen können sich treffen, auch wenn ihre Gräber weit auseinander liegen, oder sie können voneinander getrennt werden, auch wenn ihre Gräber nah beieinander sind. Ein Gläubiger kann neben einem Kāfir beerdigt werden, doch die Seele des Ersten wird sich im Paradies befinden, während die Seele des Letzteren in der Hölle ist. Zwei Männer können am selben Platz sitzen oder schlafen, aber das Herz des einen ist gesegnet und das Herz des anderen wird gepeinigt und es besteht keine Verbindung zwischen den beiden. Wie der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Die Seelen sind versammelte Truppen und diejenigen, die miteinander zurechtkommen (im Himmel, von wo sie kommen), waren einander (in dieser Welt) ähnlich, und diejenigen, die einander ablehnen (im Himmel), waren auch (in dieser Welt) verschieden.“ (Muslim #2638; Majmū` al-Fatāwa, 24/368)

 

Ibn al-Qayyim sagte: „Die zweite Angelegenheit befasst sich damit, ob die Seelen der Toten einander treffen, sich besuchen und miteinander kommunizieren.

 

Das ist eine gute Frage und die Antwort lautet, dass es zwei Arten von Seelen gibt: Jene, die bestraft werden, und jene, die gesegnet sind. Die bestraften sind zu sehr mit der Qual beschäftigt, der sie ausgesetzt sind, als dass sie sich besuchen wollten. Die gesegneten Seelen aber sind frei und nicht abgelenkt, sodass sie einander besuchen, sich treffen und miteinander unterhalten über das, was sie in dieser Welt zu tun pflegten und was mit den Menschen dieser Welt geschah. Jede Seele wird also bei ihren Gefährten sein, die ähnliche gute Taten verrichteten. Die Seele unseres Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) ist unter den besten Gefährten. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wer Allāh und dem Gesandten (Muhammad) gehorcht, die werden mit denjenigen von den Propheten, den Wahrheitsliebenden (al-Siddīqūn – die den Propheten folgten und als erste an sie glaubten, wie Abu Bakr), den Märtyrern und den Rechtschaffenen zusammensein, denen Allāh Gunst erwiesen hat. Welch gute Gefährten jene sind!“ (4:69).

 

Die Zusammengehörigkeit wird in dieser Welt bestätigt, in al-Barzakh und in der ewigen Bleibe des Lohns (dem Paradies) und ein Mann wird in allen drei Bereiche bei jenen sein, die er liebt. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „O du Seele (des frommen Gläubigen an den islamischen Monotheismus), die du Ruhe gefunden hast, kehre zu deinem Herrn zufrieden und mit Wohlgefallen zurück. Tritt ein unter Meine Diener, und tritt ein in Meinen (Paradies-) Garten.“ (89:27-30). Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit ihnen eintritt und eine von ihnen ist. Das wird zu der Seele zum Zeitpunkt des Todes gesagt. Weiter informiert uns Allāh über die Märtyrer: „… Nein! Vielmehr sind sie lebendig bei ihrem Herrn und werden versorgt.“ (3:169). Sie „sind glückselig über diejenigen, die sich nach ihnen noch nicht angeschlossen haben“ (3:170) und „sie sind glückselig über eine Gunst von Allāh und eine Huld“ (3:171). Das zeigt, dass sie einander auf drei Arten begegnen werden:

 

- Sie sind bei ihrem Herrn und werden versorgt und wenn sie lebendig sind, dann treffen sie einander.

 

- Sie sind glücklich bei der Ankunft ihrer Brüder und über das Treffen mit ihnen.

 

- Das Wort yastabschirūn (als „glückselig sein“ übersetzt) beinhaltet, dass sie die guten Nachrichten untereinander verbreiten.“ (Al-Rūh, S. 17-18)

 

Das sind die Ahādīth, welche zeigen, dass die Toten einander besuchen, und wir sind angewiesen, ihre Tücher deswegen zu verschönern. Doch keiner dieser Ahādīth ist sahīh, wie beispielsweise der von Abu Quatādah, demgemäß der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wer die Verantwortung übernimmt, die Beerdigung seines Bruders vorzubereiten, der soll dessen Tuch schön machen, denn sie besuchen sich darin gegenseitig.“ (Schu`ab al-Īmān, 7/10; der Isnād beinhaltet Salam ibn Ibrāhīm al-Warrāq, den ibn Mu`īn und al-Dhahabi als Lügner einstuften, ebenso wie andere auch)

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Ist es erlaubt, ein Stück Land zu kaufen, um sich dort später beerdigen zu lassen?

Ist es erlaubt, ein Stück Land zu kaufen, um sich dort später beerdigen zu lassen?

 

Frage (Nr. 82184):

 

Ist es erlaubt, ein Stück Land zu kaufen, um sich dort später beerdigen zu lassen?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Das Urteil darüber hängt von dem Grund ab, aus dem die Person das Stück Land, auf dem sie beerdigt werden möchte, kauft.

 

Möchte sie einen angemessenen Platz für ihr Grab, weil sie sieht, dass die Friedhöfe in ihrer Stadt vernachlässigt werden, oder weil sie sieht, dass mehrere Leute in einem Grab vergraben werden, wie es in manchen muslimischen Ländern geschieht, oder weil sie das Land als Waqf behalten möchte, um sich und andere dort begraben zu lassen, oder weil sie andere islamisch akzeptable Gründe hat, dann ist nichts Falsches daran, wenn sie das Stück Land kauft und ein Testament hinterlässt, in dem sie festlegt, dass sie dort beerdigt werden möchte. Denn was sie erreichen möchte, ist gemäß der Scharī`ah annehmbar und ein Prinzip des Fiqh besagt, dass die Dinge nach ihrem Zweck beurteilt werden.

 

Imām Ahmad (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Mann die Stelle seines Grabes kauft und ein Testament hinterlässt, in dem er festlegt, dass er dort begraben werden soll. `Uthmān ibn `Affān tat es ebenso wie `Ā’ischah und `Umar ibn `Abd al-`Azīz (möge Allāh mit ihnen allen zufrieden sein).“ (al-Mughni, 3/443; siehe auch: Ahkām al-Maqābir fi-l-Scharī`ah von Dr. `Abd-Allāh al-Suhaybāni, 23-28)

 

Wenn diese Person keinen solchen Zweck verfolgt und sie nur eine bekannte Grabstätte besitzen und einen Platz auswählen möchte, der sich abseits dem der anderen Menschen befindet, dann ist dieser Grund aus Sicht der Scharī`ah nicht akzeptabel. Es gibt nichts im Qur’ān oder der Sunnah, was anzeigt, dass solch eine Handlung erlaubt sei. Vielmehr findet sich in den Prinzipien der Scharī`ah sowie den Worten der Gelehrten der Beweis, dass es makrūh ist. Beispielsweise:

- Die Fuqaha’ sagten aus, dass es mustahabb sei, auf einem öffentlichen Friedhof begraben zu werden, damit der Verstorbene von den Bittgebeten der gläubigen Besucher profitieren kann, entsprechend dem Beispiel des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm), der die verstorbenen Gefährten auf dem Friedenhof al-Baqī` begrub.

 

Es heißt in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (21/9): „Der Friedhof ist der beste Platz für eine Beerdigung und damit folgt man der Sunnah und profitiert von den Bittgebeten der Besucher. Es ist besser, auf dem besten Friedhof der Stadt begraben zu werden, und es ist makrūh, jemanden in einem Haus zu begraben, selbst wenn der Verstorbene ein kleines Kind ist. Ibn `Ābidīn sagte: Dasselbe gilt für die Beerdigung an einem privaten Platz, wie es von denjenigen getan wird, die Schulen usw. bauen und in der Nähe einen Begräbnisplatz dazu.“ (siehe Radd al-Muhtār, 2/235; al-Majmū`, 5/245; Mughni al-Muhtāj, 2/52)

 

- Das Begräbnis auf einem Stück Land, welches dem Verstorbenen gehört, schadet den Erben, da es sie davon abhält, darüber zu verfügen, sofern ausreichend Platz auf dem muslimischen Friedhof ist.

 

Es heißt in al-Furū` von ibn Muflih al-Hanbali (2/278): „Wenn er Anweisungen hinterlässt, auf seinem eigenen Land beerdigt zu werden, dann sollte er bei den Muslimen beerdigt werden, denn seine Anweisung schadet den Erben.“

 

- Die Anweisung, auf privatem Land beerdigt zu werden, trägt das Risiko in sich, dass sich zukünftig jemand an dem Grab zu schaffen macht. Der öffentliche Friedhof hingegen ist deutlich sichtbar und allen Leuten bekannt. Niemand kann seine Grenzen überschreiten und darauf etwas bauen, graben oder Ähnliches tun, denn die Menschen werden ihre Toten davor bewahren, entehrt zu werden. Das private Land unterliegt aber der Gier der Leute und so können sie es einnehmen, die Gräber ausheben etc.

 

- Das Begräbnis auf privatem Land kann zu einer Verehrung und Heiligsprechung der Gräber führen. Die Leute könnten glauben, an ihnen sei etwas Besonderes oder ein bestimmtes Grab würde einem der Auliya‘ („Heiligen“) gehören. Durch die Beerdigung abseits der anderen Toten könnten also verschiedene Arten des Schirk begangen werden oder man könnte versuchen, Segen auf verbotenem Wege zu erlangen.

 

- Letztendlich besteht die Befürchtung, dass Stolz der Grund für eine solche Vorgehensweise sein könnte sowie das Gefühl, dass jemand darüber erhaben sei, bei den anderen begraben zu werden, wie es manchmal bei den Gräbern von Königen und Adligen der Fall ist, die für sich besondere Plätze beanspruchen. Es ist bekannt, dass Stolz eine der größten Sünden ist, doch der Tod bricht diesen für gewöhnlich. Der Muslim sollte nicht wie die arroganten Menschen sein und auch nicht ihren Wegen folgen.

 

Aus dem oben Stehenden wird deutlich, dass das Kaufen von Land für eine spätere Beerdigung aus einem anderen Grund als den islamisch akzeptablen nicht die beste Wahl ist. Am besten ist es, wenn man bei den Muslimen begraben wird und so den Segen der Bittgebete von rechtschaffenen Muslimen erlangt.

 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Liqa’ al-Bābi-l-Maftūh (1/559): „Das Testament wird nicht ausgeführt, wenn der Verstorbene Anweisungen hinterlassen hat, dass er an einem bestimmten Platz begraben werden möchte. Vielmehr sollte er bei den Muslimen begraben werden, denn die Erde ist überall die gleiche und wenn einer der Sahābah an irgendeinem Platz starb, dann begruben sie (möge Allāh mit ihnen zufrieden sein) ihn dort. Solche Anweisungen müssen also nicht ausgeführt werden, da es keinen scharī`ahrechtlichen Grund gibt.“

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Wie kann er ein Amulett loswerden, ohne dass es Schaden verursacht?

 

Wie kann er ein Amulett loswerden, ohne dass es Schaden verursacht?

 

Frage (Nr. 60359):

 

Ein Arbeitskollege meines Vaters hat diesen davon überzeugt, er sei vom bösen Blick betroffen. Er brachte ihm ein Amulett und wies ihn an, es in seine Tasche zu legen, sodass es ihn vor dem bösen Blick beschütze. Danach erhielt er ein Papier, auf dem arabische Buchstaben geschrieben standen und am Ende des Zettels stand: „Allāh ist der Beschützer“ sowie weitere unzusammenhängende Buchstaben, Hokuspokus und Gekritzel. Wir möchten dieses Papier loswerden, da es islamisch nicht erlaubt ist, doch wir wissen nicht, auf welche Art und Weise wir es am besten entfernen können, ohne dass es uns schadet. Bitte ratet uns.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Der böse Blick ist real, wie der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) uns mitteilte, und man schützt sich davor, indem man die in der Scharī`ah empfohlenen Ruqyah rezitiert sowie die Gebete des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) und nicht, indem man die Amulette oder Talismane der Lügner und Scharlatane trägt. Für weitere Informationen über den bösen Blick und die Möglichkeiten des Schutzes davor, siehe bitte in den Fragen #20954 und #11359.

 

Amulette und Talismane zu tragen, um sich vor dem bösen Blick und vor Zauberei zu schützen, fällt in die Kategorie des verbotenen Tragens von Amuletten. Es wurde von `Uqbah ibn `Āmir al-Juhani (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet, dass einige Leute zum Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) kamen und er nahm den Treueid von neun von ihnen an und von einem Mann nicht. Sie sagten: „Oh Gesandter Allāhs, du hast den Treueid von Neun angenommen und nicht von dem Einen.“ Er erwiderte: „Er trägt ein Amulett.“ Da steckte dieser seine Hand in seine Kleidung und zerbrach das Amulett, woraufhin er seinen Treueid annahm und sagte: „Wer ein Amulett trägt, hat Allāh andere beigesellt (Schirk).“ (Ahmad #16781; von al-Albāni in al-Silsilah al-Sahīhah #492 als sahīh eingestuft)

 

Ahmad (#17440) berichtete auch, dass `Uqbah ibn `Āmir (möge Allāh mit ihm  zufrieden sein) sagte: „Ich hörte den Gesandten  Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagen: `Wer ein Amulett trägt, dem wird Allāh nie seinen Wunsch erfüllt, und wer eine Muschel trägt, den wird Allāh nie vor dem beschützen, was er fürchtet.“ (von al-Arna`ūt in seinem Kommentar zu al-Musnad als hasan eingestuft)

 

Muscheln wurden getragen, um den bösen Blick abzuwenden.

 

Al-Khattābi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Amulette waren Dinge, die benutzt wurden in dem Glauben, sie könnten Unglück abwenden.“

 

Al-Baghawi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Die Araber pflegten ihren Kindern Amulette anzulegen, um sie vor dem bösen Blick zu schützen, so behaupteten sie es zumindest. Das wurde durch die Scharī`ah für ungültig erklärt.“ (al-Ta`rīfāt al-I`tiqādiyyah, S. 121)

 

Die korrekte Gelehrtenmeinung ist die, dass Amulette verboten sind, auch wenn sie Worte des Qur’āns enthalten. Siehe in der Frage #10543. Solche, die unbekannte Buchstaben und Worte enthalten, unterliegen keiner Meinungsverschiedenheit: Sie sind harām und es gibt keine Garantie, dass sie nicht Bestandteil eines Zaubers sind oder durch sie die Hilfe der Jinn erfleht wird.

 

Um Amulette und Zauberei loszuwerden, wenn man sie entdeckt hat, muss man die Knoten lösen – falls sie aus Knoten bestehen –, die Teile voneinander trennen und sie anschließend durch Verbrennen oder etwas Ähnliches zerstören, denn es wurde von Zayd ibn Arqam (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet: „Ein jüdischer Mann pflegte beim Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) einzutreten, welcher ihm vertraute. Er band einige Knoten und platzierte sie in einem Brunnen, der einem Mann von den Ansār gehörte. Darunter litt der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) einige Tage – entsprechend dem Hadīth von `Ā’ischah für sechs Monate –, dann kamen zwei Engel zu ihm. Einer von ihnen saß an seinem Kopfende und der andere zu seinen Füßen. Der eine fragte den anderen: „Weißt du, woran er leidet?“ Dieser antwortete: „Der So-und-So kam zu ihm, band einige Knoten für ihn und warf sie in den Brunnen des So-und-So, dem Ansāri. Er sollte jemanden dorthin schicken und das Bündel herausholen lassen. Dieser wird sehen, dass das Wasser gelb geworden ist.“ Danach kam Jibrīl zu ihm, überbrachte die Offenbarung von al-Mi`wadhatayn und informierte ihn darüber, dass ein jüdischer Mann ihn verzaubert hatte und dass das verwendete Material im Brunnen des So-und-So war. Daraufhin entsandte er einen Mann – entsprechend einem anderen Isnād sandte er `Ali (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) –, der das Wasser gelb verfärbt vorfand. Er nahm das Bündel und brachte es zum Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm), der ihn anwies, die Knoten zu lösen und einen Vers des Qur’āns zu rezitieren. So begann er mit der Rezitation und löste die Knoten und jedes Mal, wenn ein Knoten gelöst war, fühlte der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sich ein wenig besser, bis er vollständig geheilt war.“ (al-Albāni in al-Silsilah al-Sahīhah, 6/615; al-Hākim, 4/460; al-Nasā’i, 2/172; Ahmad, 4/367; al-Tabarāni)

 

Scheikh ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Man muss sich bemühen herauszufinden, was der Zauberer getan hat. Wenn er etwas Haar z. B. an einen bestimmten Platz gelegt hat, auf einen Kamm oder so, und es bekannt ist, dass er es dort platziert hat, dann sollte es genommen und verbrannt oder anders zerstört werden. So werden die Auswirkungen aufgehoben und was der Zauberer erreichen wollte, wird annulliert.“ (Majmū` Fatāwa wa Maqālāt al-Scheikh ibn Bāz, 8/144)

 

Beseitigt deshalb das Papier, welches sich bei deinem Vater befindet, zerreißt und verbrennt es und erinnere ihn daran, bei Allāh zu bereuen, dass er ein Amulett getragen hat.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Können Lobpreisung und Dankbarkeit für Allāh begleitet werden von der Dankbarkeit den Eltern gegenüber?

Können Lobpreisung und Dankbarkeit für Allāh begleitet werden von der Dankbarkeit den Eltern gegenüber?

 

Frage (Nr. 89945):

 

Ist es erlaubt zu sagen: Alles Lob und Dank gebühren Allāh und Dank sei meinen Eltern? Dies in Übereinstimmung mit Allāhs Vers: „Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist der Ausgang.“ (31:14)

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Das Ehren der Eltern ist eines der besten Mittel, um sich Allāh anzunähern, und es ist einer der schönsten Handlungen des Gehorsams. Außerdem ist es ein wichtiges Recht, welches durch die islamische Scharī`ah verliehen wird und das bis zu dem Ausmaß, dass Allāh den Gehorsam den Eltern gegenüber nach dem Gehorsam Ihm gegenüber erwähnte sowie ihre Rechte gemeinsam mit Seinen Rechten, an mehr als einer Stelle.

 

Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Wir haben dem Menschen seine Eltern anbefohlen (zu ihnen gut und gehorsam zu sein) – seine Mutter hat ihn unter wiederholter Schwäche getragen, und seine Entwöhnung (erfolgt) innerhalb von zwei Jahren -: `Sei Mir und deinen Eltern dankbar. Zu Mir ist der Ausgang.`“ (31:14).

 

Al-Qurtubi (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in seinem Tafsīr (5/171): „Die Gelehrten sagten: Jene, die nach dem Schöpfer am meisten Dankbarkeit, Freundlichkeit, Ehrerbietung und Gehorsam verdienen, sind diejenigen, für die Allāh Freundlichkeit erwähnt neben Gottesdienst, Gehorsam und Dankbarkeit Ihm gegenüber, nämlich die Eltern. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Sei Mir und deinen Eltern dankbar.“ (31:14).”

 

Es wurde überliefert, dass `Abd-Allāh ibn `Amr ibn al-`Ās sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Der Herr ist zufrieden, wenn die Eltern zufrieden sind, und Er ist zornig, wenn die Eltern zornig sind.“ Al-Albāni sagte: „Er ist hasan li ghayrihi (hasan ohne unterstützende Beweise).“

 

Die Dankbarkeit gegenüber den Eltern deutlich auszudrücken und ihren Vorzug zu bestätigen, ist zweifellos in der Bedeutung des Verses mit enthalten, doch er sollte nicht ausschließlich in dieser Bedeutung verstanden werden. Vielmehr ist der Ausdruck des Dankes in weitaus allgemeinerer Weise auszulegen: Der Mensch muss die Rechte, die sein Herr über ihn hat, in seinem Herzen und seinen Worten ebenso erfüllen wie in seinen körperlichen Taten, und er muss die Rechte seiner Eltern über ihn auf ähnliche Weise achten.

 

Ibn al-Qayyim (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte in Madārij al-Sālikīn (2/244-246): „Dankbarkeit basiert auf fünf Säulen:

 

Demut des Dankbaren gegenüber Demjenigen, Dem er dankbar ist, seine Liebe Ihm gegenüber, sein Bestätigen Seines Segens, sein Lobpreis für Ihn dafür und dass er es nicht für etwas einsetzt, das Er verabscheut.

 

Dies sind die fünf Säulen der Dankbarkeit, auf denen sie errichtet ist. Wenn eine davon fehlt, fehlt eine der Säulen der Dankbarkeit. Wer von den Gelehrten von Dankbarkeit als unabhängige Qualität spricht, muss sich auf diese fünf Säulen beziehen.

 

Dankbarkeit im Herzen zeigt sich durch Demut, Dankbarkeit der Zunge durch Lobpreis und Bestätigung und die Dankbarkeit der Taten zeigt sich durch Gehorsam und Unterwerfung.“

 

In seinem Kommentar zu diesem Vers sagte Scheikh al-Sa`di (möge Allāh ihm barmherzig sein): „Als Er es zur Pflicht machte, Seine Rechte zu erfüllen, indem der Schirk aufgegeben und der Tauhīd begründet wurde, machte Er es ebenfalls zur Pflicht, die Rechte der Eltern zu erfüllen: „Und Wir haben dem Menschen … anbefohlen“, was heißt: Wir haben ihm befohlen und es ihm zu einer Pflicht gemacht und Wir werden ihn über die Erfüllung dieser Pflicht befragen, ob er es tat oder nicht. Und Wir sagten ihm: „Sei Mir … dankbar“, indem du Mir dienst und deine Pflichten Mir gegenüber erfüllst und nicht die Hilfe im Ungehorsam Mir gegenüber erstrebst, und: „Sei … deinen Eltern dankbar“, indem du sie freundlich behandelst, sanft mit ihnen sprichst, nett zu ihnen bist, dich demütig ihnen gegenüber verhältst, sie ehrst, respektierst, dich um sie sorgst und es vermeidest, sie auf irgendeine Art falsch zu behandeln, sei es durch Wort oder Tat.

 

Wir haben dem Menschen dies auferlegt und ihn darüber informiert, dass: „Zu Mir ist der Ausgang“, was heißt: Du wirst zu dem Einen zurückkehren, oh Mensch, Der dir dies zur Pflicht machte und Der diese Pflichten für dich bestimmte, und Er wird dich fragen, ob du sie erfüllt hast. Hast du es, dann wird Er dich großartig belohnen, doch wenn du versagt hast, dann wirst du hart bestraft.“ (al-Tafsīr, 648)

 

Es ist nichts Falsches daran, den Dank Allāh gegenüber vom Dank gegenüber den Eltern begleiten zu lassen und beides miteinander zu verbinden. Doch sollte man es nicht immer machen, als ob es ein Dhikr wäre, welches vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) berichtet wurde, denn eine solche Überlieferung gibt es nicht.

 

Siehe bitte auch in den Antworten auf die Fragen #13783, 22782 und 35533.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Gibt es irgendeinen Vorzug oder eine Besonderheit bei der Person, die durch Zauberei stirbt?

 

Gibt es irgendeinen Vorzug oder eine Besonderheit bei der Person, die durch Zauberei stirbt?

 

Frage (Nr. 60160):

 

Ich habe einen Arbeitskollegen, dessen Großmutter infolge von Zauberei verstarb, nachdem sie drei Jahre lang verhext wurde. Man hat versucht, sie zu behandeln, doch ohne Erfolg. Mein Kollege fragt mich nun, ob ihr Tod normal ist oder ob es irgendeinen Vorzug gibt oder etwas, wodurch sie sich von jemandem unterscheidet, der auf normale Art und Weise verstorben ist.

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Nachdem wir uns mit dieser Angelegenheit auseinandergesetzt haben, müssen wir sagen, dass wir keinen Beleg oder Bericht finden konnten, der einen speziellen Vorzug für denjenigen beweist, der infolge von Zauberei verstarb, außer dass er den Lohn der Geduldigen erhält, wenn er sein Unglück mit Geduld erträgt. Und dies ist ein gewaltiger Lohn, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):

 

„… Gewiss, den Standhaften wird ihr Lohn ohne Berechnung in vollem Maß zukommen.“ (39:10)

 

„Und Wir werden euch ganz gewiss mit ein wenig Furcht und Hunger und Mangel an Besitz, Seelen und Früchten prüfen. Doch verkünde frohe Botschaft den Standhaften (al-Sabirūn), die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: „Wir gehören Allāh, und zu Ihm kehren wir zurück.“ Sie sind es, denen Segnungen (Salawāt, d. h. sie sind gesegnet und ihnen wird vergeben) von ihrem Herrn und Erbarmen zuteilwerden, und sie sind die Rechtgeleiteten.“ (2:155-157).

 

Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Der gewaltige Lohn kommt mit der gewaltigen Prüfung. Wenn Allāh ein Volk liebt, dann prüft Er es. Wer das akzeptiert, der wird Sein Wohlgefallen ernten, und wer damit unzufrieden ist, der wird Seinen Zorn ernten.“ (al-Tirmidhi #2396; ibn Mājah #4031; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh eingestuft)

 

Und er (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Der gläubige Mann und die gläubige Frau werden solange vom Unglück befallen hinsichtlich ihrer selbst, ihrer Kinder und ihres Vermögens, bis sie Allāh treffen und keine Sünde mehr auf sich lasten haben.“ (al-Tirmidhi #2399; von al-Albāni in Sahīh al-Tirmidhi als sahīh eingestuft)

 

Al-Bukhāri #5653 und Muslim #2576 berichteten, dass `Ata‘ ibn Abi Rabāh sagte: „Ibn `Abbās sagte zu mir: `Soll ich dir eine Frau von den Leuten des Paradieses zeigen?` Ich antwortete mit Ja und er sagte: `Diese schwarze Frau kam zum Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) und sagte: `Ich leide an Epilepsie und werde dabei entblößt. Bitte Allāh für mich.` Er erwiderte: `Wenn du möchtest, dann ertrage es mit Geduld und das Paradies wird deins sein, und wenn du möchtest, dann werde ich Allāh bitten, dich zu heilen.` Sie sagte: `Ich werde geduldig sein.` Dann sagte sie: `Ich werde aber entblößt. So bitte Allāh für mich, dass ich nicht entblößt werde.` Und so tat er es.`“

 

Es sollte angemerkt werden, dass Zauberei real ist, und sie kann das Opfer krank machen und es sogar töten.

 

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „In der Scharī`ah wird die Zauberei in zwei Arten unterteilt:

 

  1. Zaubersprüche und Beschwörungen, d. h. Formeln und undeutliche Worte, durch die der Zauberer die Satane dazu benutzen kann, das zu tun, was er will, um seinem Opfer zu schaden. Doch Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Doch können sie damit niemandem schaden, außer mit Allāhs Erlaubnis.“ (2:102).
  2. Medizin und Heiltränke, die den Körper, Geist, die Entscheidungskraft und Neigungen des Opfers beeinflussen, sodass es sich von einer Person ab- oder einer anderen zuwendet.

 

So können sie einen Mann dazu bringen, sich seiner Ehefrau oder einer anderen Frau zuzuwenden, und er wird wie ein dummes Tier, welches die Frau dirigieren kann, wie auch immer sie möchte. Oder sie lassen das Gegenteil geschehen.

 

Sie können das Opfer auch physisch beeinträchtigen und es Stück für Stück schwächen, bis es stirbt. Oder sie können es sich Dinge einbilden lassen, die tatsächlich anders sind.

 

Ihr Einfluss auf den Verstand des Opfers kann sogar so weit gehen, dass es geisteskrank wird, Allāh bewahre.“ (Scharh Kitāb al-Tauhīd, 2/5)

 

Das Opfer kann den Lohn eines Märtyrers erlangen, wenn die Zauberkraft bei ihm eine Magenkrankheit verursacht, die Pest oder Rippenfellentzündung oder im Falle einer Frau, wenn sie während der Schwangerschaft stirbt. Ahmad (23804), Abu Dawūd (3111) und al-Nasā’i (1846) berichteten, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Was glaubt ihr, ist das Märtyrertum?“ Sie antworteten: „Um Allāhs Willen getötet zu werden.“ Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Das Märtyrertum besteht aus sieben Dingen neben dem Tod um Allāhs Willen: Wer an der Pest stirbt, ist ein Märtyrer, wer durch Ertrinken stirbt, ist ein Märtyrer, wer an einer Rippenfellentzündung stirbt, ist ein Märtyrer, wer an einer Magenkrankheit stirbt, ist ein Märtyrer, wer verbrannt wird, ist ein Märtyrer, wer unter einer einstürzenden Mauer oder Gebäude stirbt, ist ein Märtyrer, und die Frau, die während der Schwangerschaft stirbt, ist eine Märtyrerin.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd als sahīh klassifiziert)

 

Es heißt in `Aun al-Ma`būd: „… `wer durch Ertrinken stirbt` – wenn seine Reise für einen erlaubten Zweck stattfand. `Wer an einer Rippenfellentzündung stirbt` – bezieht sich auf ein Geschwür oder einen Abszess, den der Mensch an seiner Seite hat, den sie öffnen und der Schmerz lässt zum Zeitpunkt des Todes nach. Seine Anzeichen sind Schmerzen unter den Rippen und Schwierigkeiten, begleitet von Fieber und Husten. `Wer an einer Magenkrankheit stirbt` – dies bezieht sich auf Diarrhöe oder Wassersucht oder Schmerzen im Magen. … ` die Frau, die während der Schwangerschaft stirbt` – al-Khattābi sagte dazu: Dies bedeutet, wenn sie mit einem Kind in ihrem Bauch stirbt.“

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A

Er möchte freitags Kuhl auftragen und seine Eltern wollen das nicht

Er möchte freitags Kuhl auftragen und seine Eltern wollen das nicht

 

Frage (Nr. 158701):

 

Meine Eltern wollen nicht, dass ich jeden Freitag Kuhl auftrage. Ich möchte das aber, weil Freitag ein Festtag ist und es entspricht der Sunnah unseres geliebten Gesandten Muhammad (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm). Was soll ich tun, meinen Eltern gehorchen oder weiterhin jeden Freitag Kuhl auf meine Augen auftragen?

 

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allāh.

 

Es entspricht nicht der Sunnah, freitags Kuhl aufzutragen. Es war nicht die Handlungsweise des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm), speziell an diesem Tag Kuhl aufzutragen. Vielmehr wurde in der Sunnah berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) Kuhl benutzte und andere dazu ermunterte, weil das nützlich für die Augen ist, ohne sich aber auf einen bestimmten Tag zu beschränken, weder auf den Freitag noch auf einen anderen Tag.

 

Siehe auch in der Antwort auf die Frage #132208.

 

Es ist in den meisten Gesellschaften nicht akzeptabel, wenn ein Mann sich zur Verschönerung Kuhl aufträgt. Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) war sich unsicher, ob es erlaubt sei. Siehe auch dazu in der oben genannten Antwort.

 

Einige negative Folgen können daraus resultieren. So können die Menschen schlecht von demjenigen denken, der es tut, und einige können es absonderlich finden. Es ist für einen Muslim aber nicht angebracht, sich in eine Lage zu bringen, in der man schlecht von ihm denkt.

 

Wenn wir dazu noch bedenken, dass deine Eltern diese Handlung ablehnen, dann solltest du ihnen gehorchen. Denn sie handeln aus Liebe zu ihrem Kind und aus dem Wunsch heraus, alles von ihm fernzuhalten, was ihm schaden könnte.

 

Und Allāh weiß es am besten.

 

Islam Q&A